Teil 3: Kenntnisse von Vorschriften Amateurfunkzeugnis Klasse A und E 34 Fragen   Zeit: 60 Minuten
VA201 1
Wie ist die Amateurfunkstelle in den Radio Regulations (VO Funk) definiert?
Eine Amateurfunkstelle ist eine Funkstelle des Amateurfunkdienstes.
Eine Amateurfunkstelle ist eine Funkstelle, die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen und Empfangsfunkanlagen einschließlich der zum Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen besteht.
Eine Amateurfunkstelle ist jede Funkstelle, die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen, Empfangsfunkanlagen, Antennenanlagen und Zusatzeinrichtungen besteht und die auf einer für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden kann.
Eine Amateurfunkstelle ist jede Funkstelle, die in einem Frequenzbereich betrieben werden kann, der für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen ist.
VA204 2
Bei welcher der genannten Einrichtungen handelt es sich um keine Amateurfunkstelle nach der Definition der Radio Regulations (VO Funk) und des AFuG?
Ein Digipeater im 70-cm-Band mit DX-Cluster und Mailbox-Dienst, wobei der für den Digipeater-Betrieb notwendige Datenrechner nicht am Standort des Digipeaters steht.
Ein FM-Relais mit Sender und Empfänger am gleichen Standort sowie getrennter Ein- und Ausgabefrequenz zwischen 27120 und 27410 kHz.
Ein Fuchsjagdsender im 80-m-Band mit weniger als 5 Watt Senderleistung, der kein Rufzeichen, aber die Peilkennungen MO, MOE, MOI oder MOS aussendet.
Je eine Funkbake im 70-cm-, 23-cm- und 13-cm-Band mit gemeinsam gleichen Rufzeichen am gleichen Standort.
VA301 3
Was ist in den Radio Regulations (VO Funk) bezüglich der Morsequalifikation für Funkamateure festgelegt?
Wer Frequenzen unter 30 MHz nutzen will, muss eine Morseprüfung ablegen.
Wer Frequenzbereiche unterhalb des 10-m-Bandes benutzen möchte, muss eine Morse-Hörprüfung ablegen.
Die nationalen Verwaltungen bestimmen selbst, ob bei ihnen für eine Amateurfunkgenehmigung Morsekenntnisse nachgewiesen werden müssen.
Nur wer eine Morseprüfung mit mindestens Tempo 60 BpM bestanden hat, darf mehr als 500 Watt Sendeleistung anwenden.
VA302 4
Was ist in den Radio Regulations (VO Funk) hinsichtlich dem Amateurfunkverkehr festgelegt?
Amateurfunkstellen ist die Teilnahme am Funkverkehr von Not- und Katastrophenfunkübungen nicht gestattet.
Funkverkehr zwischen Amateurfunkstellen verschiedener Länder muss auf Mitteilungen im Zusammenhang mit dem definitionsgemäßen Zweck des Amateurfunkdienstes und auf Bemerkungen persönlicher Art beschränkt werden.
Der Funkamateur darf Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte nicht übermitteln.
Funkverkehr zwischen Amateurfunkstellen darf für die Übertragung nicht verschlüsselt werden.
VA403 5
Nach den Radio Regulations (VO Funk) ist die Erde in verschiedene Funkregionen unterteilt. Wie viele Funkregionen gibt es und zu welcher davon gehört Australien?
Vier Funkregionen. Australien gehört zur Region 1.
Drei Funkregionen. Australien gehört zur Region 3.
Vierzehn Funkregionen. Australien gehört zur Region 4.
Fünf Funkregionen. Australien gehört zur Region 2.
VB109 6
Wie muss die Rufzeichennennung von DL1ER bei der Nutzung der CEPT-Amateurfunkgenehmigung in der Schweiz erfolgen?
DL1ER/HB9
HB9/DL1ER
Die Nennung von DL1ER ist ausreichend.
DL1ER-HB9/portabel oder DL1ER-HB9/mobil.
VB117 7
Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Auch Nicht-CEPT-Länder können den CEPT-Empfehlungen T/R 61-01, T/R 61-02 oder (05)06 beitreten und diese anwenden.
Eine Bescheinigung nach CEPT-Empfehlung T/R 61-02 berechtigt den Funkamateur auch zur Durchführung des Amateurfunkbetriebs.
Die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und T/R 61-02 schließen die ECC-Empfehlung (05)06 mit ein.
Alle Mitglieder der CEPT sind verpflichtet, alle CEPT-Empfehlungen anzuwenden.
VC143 8
Welche der nachfolgenden Handlungen stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Amateurfunkgesetzes dar?
Die Verletzung der Pflicht zur Führung eines Stationstagebuches.
Der Betrieb einer Amateurfunkstelle ohne Amateurfunkzulassung.
Die Nichteinhaltung der Personenschutzgrenzwerte.
Die Nachrichtenübermittlung in Not- und Katastrophenfällen an Dritte.
VC145 9
Ein Funkamateur übermittelt unter Benutzung seiner Amateurfunkstelle rechtswidrig Nachrichten an Dritte. Wie hoch kann das Bußgeld für diese Ordnungswidrigkeit sein?
Maximal das 20-fache des Frequenznutzungsbeitrags.
50 bis 100 EURO je nach Zeugnisklasse.
Bis zu 10.000 EURO.
Bis zu 5.000 EURO.
VD107 10
Hat ein Funkamateur Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Rufzeichens?
Nein, es besteht kein Anspruch darauf.
Ja, wenn es ihm schon einmal zugeteilt war.
Nein, es sei denn, er kann besondere persönliche Gründe geltend machen und das Rufzeichen frei ist.
Ja, aber nur in besonders zu begründenden Fällen.
VD108 11
Wann und wie oft hat der Funkamateur sein Rufzeichen zu nennen?
Das Rufzeichen ist spätestens nach 10 Minuten oder auf Verlangen der am Funkverkehr beteiligten Funkstellen zu nennen.
Das Rufzeichen ist am Anfang und am Ende jeder Funkverbindung zu nennen.
Das Rufzeichen ist am Anfang und am Ende jeder Funkverbindung sowie zwischendurch mindestens alle 10 Minuten zu nennen.
Das Rufzeichen ist alle 10 Minuten zu nennen.
VD121 12
Ist das Aussenden des unmodulierten oder ungetasteten Trägers zulässig?
Ja, kurzzeitig, z.B. zum Abstimmen.
Nein, weil sonst die Endstufe zu heiß wird.
So lange bis ein Ruf wahrgenommen wird.
Ja, unbegrenzt, es wird ja keine Information übertragen.
VD203 13
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DJ7ZZZ?
Es ist ein
personengebundenes Rufzeichen der Klasse A.
Klubstationsrufzeichen der Klasse A.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse E.
Ausbildungsrufzeichen der Klasse E.
VD205 14
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DGØZZZ?
Es ist ein
personengebundenes Rufzeichen oder Klubstationsrufzeichen der Klasse A.
Klubstationsrufzeichen der Klasse E.
personengebundenes Rufzeichen oder Ausbildungsrufzeichen der Klasse A.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse E.
VD208 15
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DM1ZZZ?
Es ist ein
Ausbildungsrufzeichen der Klasse A.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse A.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse E.
Klubstationsrufzeichen der Klasse E.
VD210 16
Welche der folgenden Amateurfunkrufzeichen werden in Deutschland auch zugeteilt?
Rufzeichen für Relaisfunkstellen und Funkbaken mit 1-buchstabigem oder mit 4- bis 7-stelligem Suffix.
Rufzeichen mit 1- bis 7-stelligem Suffix als personengebundenes Rufzeichen gemäß § 3 Abs. 1 des Amateurfunkgesetzes.
Rufzeichen für Klubstationen mit 1-buchstabigem oder 4- bis 7-stelligem Suffix, das mit einem Buchstaben endet.
Rufzeichen für Klubstationen mit 1-buchstabigem oder mit 4- bis 7-stelligem Präfix, dessen letztes Zeichen eine Ziffer sein muss.
VD212 17
DL5XYZ benutzt sein im Kraftfahrzeug eingebautes Funkgerät für Sprechfunkverkehr. Wie kann der Zusatz zu seinem Rufzeichen lauten?
Es ist kein Zusatz erlaubt.
/p
Mobil
Portabel
VD218 18
Woran erkennt man eine Amateurfunkstelle im Funkbetrieb?
An der Betriebstechnik.
An der verwendeten Sendeart.
Am benutzen Frequenzbereich.
Am Amateurfunkrufzeichen.
VD221 19
Was trifft für die Rufzeichenreihe "DAØAA - DAØZZZ" zu?
Rufzeichen für Klubstationen.
Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV.
Rufzeichen für ATV-Relaisfunkstellen.
Rufzeichen für Funkbaken.
VD403 20
Was ist nötig, damit ein Funkamateur das Rufzeichen einer Klubstation mitbenutzen darf?
Er muss Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst sein.
Ein Amateurfunkzeugnis der entsprechenden Klasse.
Eine Ausbildungsfunkrufzeichenzuteilung nach § 12 der AFuV.
Er muss Inhaber eines Rufzeichens der höchsten Amateurfunkklasse sein.
VD505 21
Was ist notwendig, damit ein Funkamateur eine Rufzeichenzuteilung für den Betrieb einer fernbedienten oder automatisch arbeitenden Amateurfunkstelle erhalten kann?
Eine Amateurfunkzulassung, ein entsprechender Antrag und eine standortbezogene Verträglichkeitsuntersuchung für die beabsichtigten Betriebsfrequenzen.
Eine HAREC-Bescheinigung, ein schriftlicher Antrag mit einer Befürwortung durch eine Amateurfunkvereinigung und ein Mindestalter von 13 Jahren.
Eine Überprüfung der eingesetzten Geräte und Einrichtungen durch Beauftragte der Amateurfunkverbände und die Vorlage des Prüfungsergebnisses bei der Bundesnetzagentur.
Eine Überprüfung der eingesetzten Geräte und Einrichtungen durch die Bundesnetzagentur und eine Rufzeichenzuteilung nach § 14 der AFuV.
VE111 22
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (12-m-Amateurfunkband)?
24,89 MHz - 25,168 MHz
24,168 MHz - 24,99 MHz
24,068 MHz - 24,168 MHz
24,89 MHz - 24,99 MHz
VE117 23
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (13-cm-Amateurfunkband)?
2350 - 2520 MHz
2240 - 2300 MHz
2320 - 2450 MHz
2250 - 2340 MHz
VE119 24
Welche Antwort enthält nur Frequenzbereiche, die auch von Rufzeicheninhabern der Klasse E genutzt werden dürfen?
1850 - 1890 kHz, 7000 - 7200 kHz, 18068 - 18168 kHz und 24890 - 24990 kHz
1815 - 1835 kHz, 10100 - 10150 kHz, 14000 - 14350 kHz und 21000 - 21450 kHz
135,7 - 137,8 kHz, 1810 - 2000 kHz, 7000 - 7200 kHz und 21000 - 21450 kHz
1810 - 2000 kHz, 3500 - 3800 kHz, 21000 - 21450 kHz und 28000 - 29700 kHz
VE124 25
In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status?
5,65 - 5,85 GHz
144 - 146 MHz
1240 - 1300 MHz
10,0 - 10,5 GHz
VE141 26
Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 10 - 10,5 GHz?
Maximal 75 Watt PEP für Klasse A und <10 Watt EIRP für Klasse E.
Maximal 75 Watt PEP für Klasse A und 5 Watt PEP für Klasse E.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden.
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen.
VE149 27
Welche Aussage ist richtig?
Bei einem Sekundärfunkdienst handelt es sich um eine nicht kommerzielle Funknutzung.
Der Sekundärfunkdienst hat im Störungsfall gegenüber einem Primärfunkdienst eingeschränkte Nutzungsrechte.
Eine Funkstelle des Sekundärfunkdienstes muss vor Betriebsaufnahme durch eine Selbsterklärung die Störsicherheit erklären.
Der Sekundärfunkdienst hat Vorrang, wenn er zuerst auf Sendung war.
VF104 28
Wie hat sich ein Funkamateur zu verhalten, wenn er Sendungen empfängt, die nicht für Funkamateure, die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind?
Er hat sofort den Empfänger auszuschalten und die Bundesnetzagentur zu informieren.
Er darf diese Sendungen für sich aufzeichnen und auswerten. Dritten darf das Vorhandensein und der Inhalt dieser Sendungen jedoch nicht zur Kenntnis gebracht werden.
Der Inhalt solcher Sendungen darf nicht verwertet werden, aber eine Diskussion über die Nachrichten- bzw. Gesprächsinhalte ist erlaubt.
Der Inhalt solcher Sendungen sowie die Tatsache ihres Empfangs - ausgenommen bei Notrufen - darf anderen weder mitgeteilt noch für eigene Zwecke verwertet werden.
VF107 29
Bei welcher der genannten Apparaturen sind nach dem TKG auch der Besitz und die Herstellung verboten und mit erheblichen Strafen bewehrt?
Ein Scanner, der ein breitbandiges Abhören nicht öffentlicher Funkdienste im Funkspektrum ermöglicht.
Ein Babyphon.
Eine Sendeanlage, die einen anderen Gegenstand vortäuscht und somit zum Abhören des nicht öffentlich gesprochenen Wortes brauchbar ist.
Ein Richtmikrophon, das in besonderer Weise geeignet ist, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen unbemerkt abzuhören.
VH102 30
Welche grundlegenden Anforderungen werden entsprechend dem FTEG an Amateurfunkgeräte gestellt?
Der Sendeteil des Funkgerätes darf nur in den der Lizenzklasse des Funkamateurs entsprechenden Frequenzbereichen senden können.
Die Geräte unterliegen keinen Bestimmungen.
Seriengefertigte Geräte müssen die grundlegenden Anforderungen entsprechend dem FTEG einhalten und CE-Kennzeichnung tragen.
Die Funkgeräte müssen eine Zulassungskennzeichnung tragen.
VI101 31
Wer ist für die Sicherstellung der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit verantwortlich?
Der Betreiber der ortsfesten Amateurfunkstelle.
Die Verfügung 306/97.
Die BEMFV (Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder).
Die Bundesnetzagentur.
VI112 32
Welche physikalischen Größen werden für die Angabe der Konfiguration im Rahmen des Anzeigeverfahrens benötigt?
Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Antennenhöhe, Abstrahlrichtung, Frequenz, Modulationsverfahren, standortbezogener Sicherheitsabstand.
Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Funkgerätetyp, Frequenz, Modulationsverfahren, Korrekturabschläge, Sicherheitsabstände.
Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Frequenz, Modulationsverfahren, Impedanz des Antennenkabels, Korrekturabschläge, Sicherheitsabstände.
Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Frequenz, Modulationsverfahren, Antennenwirkungsgrad, Korrekturabschläge, Sicherheitsabstände.
VJ101 33
Nach welchen Vorschriften müssen Außenantennenanlagen errichtet werden?
Nach den geltenden Bauordnungen des jeweiligen Bundeslandes.
Nach den Bestimmungen des AFuG.
Nach den Empfehlungen der Amateurfunkvereine.
Es müssen keine besonderen Vorschriften beachtet werden, da es sich um eine Amateurfunkanlage handelt.
VK101 34
Wer haftet für Schäden, die durch die Antennenanlage einer Amateurfunkstelle entstehen können?
Der Eigner und Betreiber der Antennenanlage.
Der Grundstückseigentümer. Er hat eine Antennenhaftpflichtversicherung abzuschließen, selbst wenn er nicht Betreiber der Amateurfunkstelle ist.
Die Bundesnetzagentur, da in den monatlichen Beiträgen auch ein Anteil für eine Gruppenversicherung für Antennenanlagen von Funkamateuren enthalten ist.
Die Amateurfunkvereinigung, wenn der Betreiber der Amateurfunkstelle Mitglied einer solchen Vereinigung ist.
[Top]
QV/1.08/2023-05-27   AfuPbTE V1.07  © DF1IAV VID: 100013   05.06.2026 22:21