Teil 3: Kenntnisse von Vorschriften Amateurfunkzeugnis Klasse A und E 34 Fragen   Zeit: 60 Minuten
VA301 1
Was ist in den Radio Regulations (VO Funk) bezüglich der Morsequalifikation für Funkamateure festgelegt?
Wer Frequenzbereiche unterhalb des 10-m-Bandes benutzen möchte, muss eine Morse-Hörprüfung ablegen.
Wer Frequenzen unter 30 MHz nutzen will, muss eine Morseprüfung ablegen.
Nur wer eine Morseprüfung mit mindestens Tempo 60 BpM bestanden hat, darf mehr als 500 Watt Sendeleistung anwenden.
Die nationalen Verwaltungen bestimmen selbst, ob bei ihnen für eine Amateurfunkgenehmigung Morsekenntnisse nachgewiesen werden müssen.
VA303 2
Gelten die allgemeinen Regelungen der Radio Regulations (VO Funk) auch für den Amateurfunkdienst?
Ja, der Amateurfunkdienst ist in den Radio Regulations (VO Funk) so festgelegt.
Nein, sonst wäre der Amateurfunk als Experimentierfunk zu eingeschränkt.
Nein, dies wären zu viele Sachverhalte, die der Funkamateur wissen müsste.
Ja, aber nur die Festlegung der Frequenzbereiche, Funkregionen und Rufzeichenreihen.
VB101 3
Welche Bedeutung haben die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und 05(06) für den Amateurfunkdienst?
Sie bilden die Grundlagen für eine vereinfachte gegenseitige Anerkennung von Amateurfunkprüfungen in den beigetretenen Ländern.
Sie sind Teil des internationalen Frequenzzuweisungsplanes und beinhalten Regelungen für nationale Frequenzzuweisungen für den Amateurfunkdienst.
Sie bilden die Grundlagen für eine vereinfachte gegenseitige Gewährung von kurzzeitigen Amateurfunkbetriebsrechten in den beigetretenen Ländern.
Sie sind Teil der Radio Regulations (VO Funk) und regeln den Amateurfunkverkehr auf internationaler Basis.
VB105 4
Mit einer gültigen deutschen Amateurfunkzulassung der Klasse A, die als "CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gekennzeichnet ist, dürfen die Betriebsrechte der entsprechenden ausländischen Genehmigung im jeweiligen Beitrittsland gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 wahrgenommen werden,
wenn man in dem Land einen Wohnsitz hat.
wenn man in Deutschland keinen Wohnsitz hat.
wenn man in Deutschland einen Wohnsitz hat.
wenn man sich in dem Land nur vorübergehend aufhält.
VB109 5
Wie muss die Rufzeichennennung von DL1ER bei der Nutzung der CEPT-Amateurfunkgenehmigung in der Schweiz erfolgen?
DL1ER/HB9
HB9/DL1ER
Die Nennung von DL1ER ist ausreichend.
DL1ER-HB9/portabel oder DL1ER-HB9/mobil.
VB112 6
Darf ein Funkamateur mit einer CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung in allen CEPT-Ländern Amateurfunkverkehr abwickeln?
Nein, nur in den Staaten der CEPT, die die ECC-Empfehlung (05)06 umgesetzt haben, sofern er dort keinen festen Wohnsitz hat.
Ja. Er muss sich aber an die Amateurfunkregelungen des Heimatlandes halten.
Nein. Die Anwendung der ECC-Empfehlung (05)06 ist nur in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zulässig.
Ja. Alle CEPT-Mitgliedsländer müssen sich an die ECC-Empfehlung (05)06 halten.
VB118 7
Welche Regelungen sind beim Betrieb einer Amateurfunkstelle in einem ausländischen Land zu beachten, das die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und (05)06 umgesetzt hat?
Man muss sich mit der Sendeleistung den Bestimmungen des Gastlandes anpassen (in der Regel sind Sendeverstärker zulässig). Die zulässigen Frequenzbereiche sind in den Empfehlungen der IARU geregelt.
Die Bestimmungen des Gastlandes, aber nur, wenn der Funkamateur sich für längere Zeit dort aufhält. Mobil betriebene Funkstellen (auf der Durchreise) können wie in Deutschland genutzt werden.
Die zutreffende CEPT-Empfehlung und die im Gastland geltenden Bestimmungen und Auflagen.
In Ländern der Europäischen Union (EU) gelten die gleichen Gesetze wie in Deutschland. Nur außerhalb der EU sind die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Sie dürfen von den deutschen Bestimmungen abweichen.
VB124 8
Die CEPT-Empfehlung T/R 61-02 beinhaltet Regelungen für
die Ausstellung und Anerkennung von harmonisierten Amateurfunkprüfungsbescheinigungen.
die freie Ein- und Ausfuhr von Amateurfunkgeräten im Rahmen der beigetretenen Länder.
die gegenseitige Anerkennung von Amateurfunkgenehmigungen in CEPT- und Nicht-CEPT-Ländern.
die elektromagnetische Verträglichkeit von Amateurfunkgeräten.
VC124 9
Darf ein Funkamateur seine Amateurfunkzulassung oder das damit zugeteilte Rufzeichen unter besonderen Umständen vorübergehend einer anderen Person übertragen?
Ja, wenn es sich bei der anderen Person um einen Funkamateur mit erfolgreich abgelegter Prüfung handelt, dieser aber selbst keine Zulassung (Rufzeichen) besitzt.
Nein, die Amateurfunkzulassung und das damit zugeteilte Rufzeichen sind an die in der Zulassungsurkunde angegebene Person gebunden.
Ja, aber nur an unmittelbare Familienangehörige, wenn diese die Station des Funkamateurs unter dessen Aufsicht benutzen.
Nein, es sei denn an einen ihm bekannten ausländischen Funkamateur, der sich nur vorübergehend zu Besuch in Deutschland aufhält.
VC126 10
Darf die Amateurfunkstelle zu gewerblichwirtschaftlichen Zwecken in kleinem Rahmen mitbenutzt werden?
Ja, wenn die Maßnahme mit öffentlichen Mitteln gefördert wird (z. B. auch im Rahmen von ABM).
Ja, wenn alle an der Maßnahme Beteiligten selbst Funkamateure sind.
Nein, alle gewerblich-wirtschaftlichen Zwecke sind nach dem AFuG ausgeschlossen.
Ja, aber nur wenn es sich dabei um den Bereich des Amateurfunks selbst handelt wie z. B. Angebote über preisgünstige Amateurfunkausrüstung, Amateurfunkkurse von Fernschulen, organisierte Fachreisen für Funkamateure usw.
VC129 11
Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend?
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen.
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen.
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle nur auf den für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen senden.
Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden.
VC135 12
Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend?
Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden.
Ein Zulassungsinhaber muss für eine Amateurfunkstelle mit einer Strahlungsleistung von mehr als 10 Watt EIRP vor der Betriebsaufnahme Berechnungsunterlagen und ergänzende Messprotokolle in Bezug auf die EMVU vorlegen.
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen.
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen.
VC139 13
Was hat ein Funkamateur zu erwarten, der seine Amateurfunkstelle entgegen den Bestimmungen über den Amateurfunkdienst betreibt?
Der Funkamateur hat mit Entzug des Amateurfunkzeugnisses und einer Geldstrafe zu rechnen.
Der Funkamateur hat mit einer Geldstrafe und mit dem Einzug der Sendefunkanlage zu rechnen.
Die Bundesnetzagentur kann die verwendete Funkanlage einziehen.
Die Bundesnetzagentur kann eine Einschränkung des Betriebes oder die Außerbetriebnahme der Amateurfunkstelle anordnen.
VD101 14
Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist gemäß AFuV richtig wiedergegeben?
Eine "fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" ist eine besetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (z.B. Amateurfunkstellen mit digitalen Betriebsarten).
Eine "Funkbake" ist eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die ferngesteuert Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt.
Eine "Relaisfunkstelle" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale automatisch aussendet.
Eine "Klubstation" ist eine Amateurfunkstelle, die von Mitgliedern einer Gruppe von Funkamateuren unter Verwendung eines gemeinschaftlich genutzten Rufzeichens betrieben wird.
VD107 15
Hat ein Funkamateur Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Rufzeichens?
Ja, wenn es ihm schon einmal zugeteilt war.
Ja, aber nur in besonders zu begründenden Fällen.
Nein, es sei denn, er kann besondere persönliche Gründe geltend machen und das Rufzeichen frei ist.
Nein, es besteht kein Anspruch darauf.
VD116 16
Offene Sprache im Funkverkehr bedeutet, dass der Funkverkehr
nicht durch geheime Kodes oder unbekannte Verfahren verschleiert werden darf.
nur in den landesüblichen Sprachen abgewickelt werden darf.
keine Abkürzungen enthalten darf.
nicht kodiert und nicht fremdsprachig abgewickelt werden darf.
VD127 17
Für welche Zwecke sind Zuteilungen mit Ausnahmen von den technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen der AFuV möglich?
Für besondere experimentelle und technischwissenschaftliche Studien mit einer Amateurfunkstelle.
Für Abgleicharbeiten und Messungen an Sendern ohne Abschlusswiderstand.
Für die Nutzung zusätzlicher Frequenzbereiche, die nicht im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesen sind.
Für Übungen zur Abwicklung des Funkverkehrs in Not- und Katastrophenfällen.
VD205 18
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DGØZZZ?
Es ist ein
personengebundenes Rufzeichen oder Ausbildungsrufzeichen der Klasse A.
personengebundenes Rufzeichen oder Klubstationsrufzeichen der Klasse A.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse E.
Klubstationsrufzeichen der Klasse E.
VD209 19
Wie werden deutsche Amateurfunkrufzeichen meistens gebildet?
Amateurfunkrufzeichen bestehen aus einem 2-buchstabigen Präfix (Landeskenner), einer Ziffer und einem meist 2- oder 3-buchstabigen Suffix.
Amateurfunkrufzeichen bestehen meistens aus einem zweistelligen Suffix (Landeskenner), ein oder zwei Ziffern und einem zwei- oder dreistelligen Präfix.
Amateurfunkrufzeichen bestehen meistens aus einem 2-stelligen Suffix (Landeskenner), einer Ziffer und einem 1-, 2- oder 3-stelligen Präfix.
Amateurfunkrufzeichen bestehen aus einem einstelligen Präfix (D), einer oder zwei Ziffern und einem meist ein-, zwei- oder dreistelligen Suffix.
VD212 20
DL5XYZ benutzt sein im Kraftfahrzeug eingebautes Funkgerät für Sprechfunkverkehr. Wie kann der Zusatz zu seinem Rufzeichen lauten?
Mobil
Es ist kein Zusatz erlaubt.
Portabel
/p
VD215 21
Was trifft für die Rufzeichenreihe "DL1AA - DL9ZZZ" zu?
Ausbildungsrufzeichen.
Personengebundene Rufzeichen der Klasse A.
Rufzeichen für Klubstationen.
Rufzeichen der Klasse E.
VD303 22
Was ist u.a. im Zusammenhang mit der Durchführung von Ausbildungsfunkverkehr zu beachten?
Der Ausbildungsfunkverkehr darf nur mit einer maximalen Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP durchgeführt werden.
Der Ausbildungsfunkverkehr darf nicht in der Betriebsart A1A (Morsen) durchgeführt werden.
Der Ausbildungsfunkverkehr darf nur an einer Klubstation durchgeführt werden.
Der Ausbildungsfunkbetrieb darf nur im Berechtigungsumfang der Rufzeichenzuteilung durchgeführt werden.
VD309 23
Welche der nachfolgenden Tätigkeiten fällt nicht unter die Ziel- und Zweckbestimmung des Ausbildungsfunkbetriebs?
Personen, die nicht Inhaber eines entsprechenden Amateurfunkzeugnisses sind, können unter festgelegten Voraussetzungen am Amateurfunkdienst teilnehmen.
Das alleinige Vorführen von Amateurfunkverkehr.
Die praktische Vorbereitung auf das Ablegen der fachlichen Prüfung für Funkamateure der Klasse A.
Die praktische Vorbereitung auf das Ablegen der fachlichen Prüfung für Funkamateure der Klasse E.
VD404 24
Wovon sind die Betriebsrechte eines Funkamateurs bei der Mitbenutzung eines Klubstationsrufzeichens abhängig?
Er muss Inhaber einer Ausbildungsfunkzuteilung nach § 13 der AFuV sein.
Von seiner Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst.
Von der CEPT-Klasse der Klubstation.
Nur von den Betriebsrechten der Zuteilung der Klubstation.
VD405 25
Wovon sind die Betriebsrechte eines Funkamateurs bei der Mitbenutzung eines Klubstationsrufzeichens abhängig?
Von seiner Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst nach § 3 Abs. 1 AFuG.
Nur von den Betriebsrechten der Rufzeichenzuteilung der Klubstation.
Er muss auf jeden Fall Inhaber eines Rufzeichens der höchsten Amateurfunkklasse sein.
Von seiner Benennung durch den verantwortlichen Funkamateur.
VD508 26
Was gilt gemäß AFuV bei Relaisfunkstellen und Funkbaken?
Relaisfunkstellen und Funkbaken dürfen nur auf den in der Rufzeichenzuteilung für sie ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden.
Ein vorgeschriebenes Mindestalter des Rufzeicheninhabers.
Das Rufzeichen der Relaisfunkstelle muss nach einer mehr als 10-minütigen Sendepause wiederholt werden.
Ein durchlaufender Betrieb des Senders länger als 10 Minuten ist nicht zulässig.
VE124 27
In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status?
10,0 - 10,5 GHz
5,65 - 5,85 GHz
1240 - 1300 MHz
144 - 146 MHz
VE133 28
Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Frequenzbereichen 14 - 14,35 MHz und 18,068 - 18,168 MHz?
75 Watt
750 Watt
250 Watt
150 Watt
VE141 29
Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 10 - 10,5 GHz?
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 75 Watt PEP für Klasse A und <10 Watt EIRP für Klasse E.
Maximal 75 Watt PEP für Klasse A und 5 Watt PEP für Klasse E.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden.
VE143 30
In welchen Amateurfunkfrequenzbereichen beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 2,7 kHz?
1810 - 2000 kHz und 3500 - 3800 kHz
21000 - 21450 kHz und 28000 - 29700 kHz
10100 - 10150 kHz und 18068 - 18168 kHz
135,7 - 137,8 kHz und 1810 - 1850 kHz
VF107 31
Bei welcher der genannten Apparaturen sind nach dem TKG auch der Besitz und die Herstellung verboten und mit erheblichen Strafen bewehrt?
Ein Scanner, der ein breitbandiges Abhören nicht öffentlicher Funkdienste im Funkspektrum ermöglicht.
Ein Babyphon.
Ein Richtmikrophon, das in besonderer Weise geeignet ist, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen unbemerkt abzuhören.
Eine Sendeanlage, die einen anderen Gegenstand vortäuscht und somit zum Abhören des nicht öffentlich gesprochenen Wortes brauchbar ist.
VH103 32
Welche Vorschriften müssen im Handel erhältliche Empfangsfunkanlagen einhalten, die dem Amateurfunk zugewiesene Frequenzen empfangen können?
Amateurfunkempfänger dürfen ausschließlich von Funkamateuren betrieben werden; darüber hinaus gibt es keine weiteren Vorschriften.
Amateurfunkempfänger brauchen grundsätzlich keinerlei Bestimmungen einzuhalten.
Grundlegende Anforderungen an Amateurfunkempfänger sind in der Amateurfunkverordnung geregelt.
Es sind die Bestimmungen des FTEG einzuhalten. Dies ist an der CE-Kennzeichnung des Gerätes und den Angaben zum bestimmungsgemäßen Betrieb in den Begleitpapieren zu erkennen.
VI104 33
In welchem Regelungswerk ist der Schutz von Personen bei der Einwirkung elektromagnetischer Felder auch ausführlich für den Amateurfunk geregelt?
In der VO Funk.
Im EMVG.
In der BEMFV.
In der AFuV.
VI110 34
Kann die Bundesnetzagentur für den Betrieb einer ortsfesten Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung fordern?
Nein, für Amateurfunkanlagen gilt das Anzeigeverfahren.
Ja, wenn die effektive Strahlungsleistung der Amateurfunkstelle 750 Watt überschreitet.
Nur wenn die Amateurfunkstelle gewerblich genutzt wird.
Nur wenn sich am Standort der vorgesehenen ortsfesten Amateurfunkstelle bereits ortsfeste Funkanlagen befinden, die selbst eine Standortbescheinigung benötigen.
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QV/1.08/2023-05-27   AfuPbTE V1.07  © DF1IAV VID: 99747   05.03.2026 01:16