Teil 3: Kenntnisse von Vorschriften Amateurfunkzeugnis Klasse A und E 34 Fragen   Zeit: 60 Minuten
VA204 1
Bei welcher der genannten Einrichtungen handelt es sich um keine Amateurfunkstelle nach der Definition der Radio Regulations (VO Funk) und des AFuG?
Ein FM-Relais mit Sender und Empfänger am gleichen Standort sowie getrennter Ein- und Ausgabefrequenz zwischen 27120 und 27410 kHz.
Ein Digipeater im 70-cm-Band mit DX-Cluster und Mailbox-Dienst, wobei der für den Digipeater-Betrieb notwendige Datenrechner nicht am Standort des Digipeaters steht.
Ein Fuchsjagdsender im 80-m-Band mit weniger als 5 Watt Senderleistung, der kein Rufzeichen, aber die Peilkennungen MO, MOE, MOI oder MOS aussendet.
Je eine Funkbake im 70-cm-, 23-cm- und 13-cm-Band mit gemeinsam gleichen Rufzeichen am gleichen Standort.
VA205 2
Bei welcher der genannten Einrichtungen handelt es sich um eine Amateurfunkstelle nach der Definition der Radio Regulations (VO Funk) und des AFuG?
Eine Versuchsfunkstelle, die auf mindestens einer dem Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzen betrieben wird.
Ein Fuchsjagdsender im 80-m-Band mit weniger als 5 Watt Senderleistung, der kein Rufzeichen, aber die Peilkennungen MO, MOE, MOI oder MOS aussendet.
Ein FM-Relais mit Sender und Empfänger am gleichen Standort sowie getrennter Ein- und Ausgabefrequenz zwischen 27120 und 27410 kHz.
Ein LPD-Funkgerät, das im 70-cm-Amateurfunkband im Rahmen des nicht öffentlichen mobilen Landfunks betrieben wird.
VA302 3
Was ist in den Radio Regulations (VO Funk) hinsichtlich dem Amateurfunkverkehr festgelegt?
Funkverkehr zwischen Amateurfunkstellen darf für die Übertragung nicht verschlüsselt werden.
Funkverkehr zwischen Amateurfunkstellen verschiedener Länder muss auf Mitteilungen im Zusammenhang mit dem definitionsgemäßen Zweck des Amateurfunkdienstes und auf Bemerkungen persönlicher Art beschränkt werden.
Der Funkamateur darf Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte nicht übermitteln.
Amateurfunkstellen ist die Teilnahme am Funkverkehr von Not- und Katastrophenfunkübungen nicht gestattet.
VA303 4
Gelten die allgemeinen Regelungen der Radio Regulations (VO Funk) auch für den Amateurfunkdienst?
Ja, der Amateurfunkdienst ist in den Radio Regulations (VO Funk) so festgelegt.
Ja, aber nur die Festlegung der Frequenzbereiche, Funkregionen und Rufzeichenreihen.
Nein, sonst wäre der Amateurfunk als Experimentierfunk zu eingeschränkt.
Nein, dies wären zu viele Sachverhalte, die der Funkamateur wissen müsste.
VA406 5
In welchem Regelungswerk ist die Bedeutung der "Q-Gruppen" festgelegt?
In den Empfehlungen der IARU (International Amateur Radio Union).
In den Anhängen der AFuV (Amateurfunkverordnung).
In den Standards der ETSI (European Telecommunications Standards Institute).
In den Radio Regulations der ITU (Internationale Fernmeldeunion).
VA408 6
Wo sind die Amateurfunkrufzeichen international geregelt?
In der Anlage 4 der Amateurfunkverordnung (AFuV).
In der Rufzeichenliste der Bundesnetzagentur.
In Artikel 19 und Anhang 42 der Radio Regulations (VO Funk).
In § 4 des Amateurfunkgesetzes (AFuG).
VB118 7
Welche Regelungen sind beim Betrieb einer Amateurfunkstelle in einem ausländischen Land zu beachten, das die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und (05)06 umgesetzt hat?
Die Bestimmungen des Gastlandes, aber nur, wenn der Funkamateur sich für längere Zeit dort aufhält. Mobil betriebene Funkstellen (auf der Durchreise) können wie in Deutschland genutzt werden.
Die zutreffende CEPT-Empfehlung und die im Gastland geltenden Bestimmungen und Auflagen.
Man muss sich mit der Sendeleistung den Bestimmungen des Gastlandes anpassen (in der Regel sind Sendeverstärker zulässig). Die zulässigen Frequenzbereiche sind in den Empfehlungen der IARU geregelt.
In Ländern der Europäischen Union (EU) gelten die gleichen Gesetze wie in Deutschland. Nur außerhalb der EU sind die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Sie dürfen von den deutschen Bestimmungen abweichen.
VC113 8
Welchen Zwecken dient der Amateurfunkdienst nach dem AFuG?
Für freizügige Funkexperimente bei Ausbildungen. Zur Vermeidung von illegalen Funkspektrumsnutzungen in anderen Frequenzbereichen.
Als Versuchsfunk zur technischen Fortentwicklung von Funkanlagen. Zur eigenen Weiterbildung mit gewerblich wirtschaftlichem Interesse.
Dem Funkverkehr der Funkamateure untereinander. Zu technisch-wissenschaftlichen Studien und Experimenten von Funkamateuren.
Als Vorführfunk zu Demonstrationszwecken. Der Unterstützung von Sicherheitsdiensten (Polizei, Feuerwehr, DLRG usw.).
VC116 9
Was ist neben einer erfolgreich abgelegten Amateurfunkprüfung unbedingt erforderlich, damit Sie eine Amateurfunkstelle betreiben dürfen?
Die Vorlage von Berechnungsunterlagen und ergänzenden Messprotokollen der ungünstigsten Antennenanlage.
Die Vorlage eines Nachweises darüber, dass das zu benutzende Funkgerät keine Sendeleistung von mehr als 10 Watt erzeugen kann.
Eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst.
Die Einholung einer EMVU-Bescheinigung bei der zuständigen Behörde.
VC135 10
Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend?
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen.
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen.
Ein Zulassungsinhaber muss für eine Amateurfunkstelle mit einer Strahlungsleistung von mehr als 10 Watt EIRP vor der Betriebsaufnahme Berechnungsunterlagen und ergänzende Messprotokolle in Bezug auf die EMVU vorlegen.
Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden.
VD104 11
Wo sind die Nutzungsbestimmungen, die maximal zulässigen Sender- bzw. Strahlungsleistungen und die erlaubten Frequenzbereiche für den Amateurfunkdienst und den Amateurfunkdienst über Satelliten zu finden?
In der Frequenzzuteilungsverordnung (Freq-ZutV).
Im Gesetz über den Amateurfunk (AFuG).
In der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV).
Im Telekommunikationsgesetz (TKG).
VD106 12
Wo ist die Einteilung der deutschen Amateurfunkrufzeichen geregelt?
In Artikel 19 und Anhang 42 der VO Funk.
Im Rufzeichenplan gemäß § 10 Abs. 3 AFuV.
In der Rufzeichenliste der Bundesnetzagentur.
In § 4 des Amateurfunkgesetzes.
VD119 13
Welche technischen Anforderungen stellt die Amateurfunkverordnung u. a. an eine Amateurfunksendeanlage?
Es dürfen, zur Verminderung von Störungen, nur noch transistorisierte, CE gekennzeichnete Sendefunkanlagen eingesetzt werden. Endstufen dürfen jedoch weiterhin mit Röhren betrieben werden.
Die Sendefunkanlage darf bauartbedingt keine höhere Leistung erzeugen können, als der Funkamateur in seiner Zeugnisklasse verwenden darf.
Die Amateurfunkstelle ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik einzurichten und zu unterhalten.
Die Antenne der Amateurfunkstelle muss über eine koaxiale Zuleitung mit dem Sender bzw. der Endstufe verbunden werden.
VD121 14
Ist das Aussenden des unmodulierten oder ungetasteten Trägers zulässig?
Nein, weil sonst die Endstufe zu heiß wird.
Ja, unbegrenzt, es wird ja keine Information übertragen.
Ja, kurzzeitig, z.B. zum Abstimmen.
So lange bis ein Ruf wahrgenommen wird.
VD122 15
Bei der Überprüfung des Ausgangssignals eines Senders sollte die Dämpfung der Oberwellen mindestens
den geltenden Richtwerten entsprechen.
100 dB betragen.
20 dB betragen.
30 dB betragen.
VD124 16
Wozu können Aufzeichnungen der Sendetätigkeit (z.B. Stationstagebuch) dienen?
Dort können die Rufzeichen der Gegenfunkstellen festgehalten werden, damit der Bundesnetzagentur jederzeit der Nachweis erbracht werden kann, dass nur mit genehmigten Funkstellen Funkverkehr abgewickelt wurde.
Sie können zur Aufklärung elektromagnetischer Unverträglichkeiten dienen.
Ein präzise geführtes Stationstagebuch kann u.a. als Grundlage für die Erteilung einer EMVU-Bescheinigung dienen.
Sie können nur als Aktivitätsnachweis über den Funkbetrieb gegenüber der örtlichen Amateurfunkvereinigung dienen.
VD125 17
Wann muss der Funkamateur ein Logbuch führen?
Nie.
Immer.
Immer, nur nicht bei Mobil- und Portabelbetrieb.
In besonderen Fällen auf Verlangen.
VD128 18
Rufzeichenzuteilungen für besondere experimentelle und technisch-wissenschaftliche Studien gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV sind Zuteilungen,
die Ausnahmen von den technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen der AFuV zulassen.
die Ausnahmen im Ausbildungsfunkbetrieb zulassen.
die Ausnahmen vom Rufzeichenplan zulassen.
die Ausnahmen zur Nutzung von gewerblichwirtschaftlichen Zwecken zulassen.
VD201 19
Welche Rückschlüsse lässt das Rufzeichen DP1ZZZ zu?
Es ist eine Ausbildungsfunkstelle mit einem speziellen Rufzeichen.
Es ist eine Sonderfunkstelle der Deutschen Post AG.
Es ist eine Amateurfunkstelle, die zu einem besonderen Anlass betrieben wird (Sonderrufzeichen).
Es ist eine feste deutsche Amateurfunkstelle an einem exterritorialen Standort.
VD213 20
Was trifft für die Rufzeichenreihe "DN1AA - DN8ZZZ" zu?
Rufzeichen für Klubstationen.
Rufzeichen für Relaisfunkstellen.
Rufzeichen für Ausbildungsfunkbetrieb.
Rufzeichen für Funkbaken.
VD223 21
Werden von der Bundesnetzagentur Ausbildungsrufzeichen für Klubstationen vergeben?
Ja.
Ja, aber nur auf Antrag des verantwortlichen Funkamateurs.
Nein.
Ausbildungsrufzeichen für Klubstationen werden in besonders begründeten Fällen vergeben.
VD307 22
Kann der Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse E ein Ausbildungsrufzeichen zugeteilt bekommen?
Nein, die Klasse E ist nur als Einstiegsklasse vorgesehen und darf daher nicht ausbilden.
Nein, Ausbildungsrufzeichen werden nur Inhabern der höchsten Amateurfunk-Zeugnisklasse zugeteilt.
Ja, er darf die Ausbildung aber nur in Anwesenheit eines Zulassungsinhabers mit Klasse A durchführen.
Ja, er darf jedoch nur im Rahmen der Klasse E ausbilden.
VD401 23
Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung eines Rufzeichens für den Betrieb einer Klubstation erfüllt sein?
Die Rufzeichenzuteilung für das Betreiben einer Klubstation ist von der Benennung des verantwortlichen Funkamateurs durch den Leiter einer Gruppe von Funkamateuren abhängig.
Der verantwortliche Funkamateur für die Klubstation muss in jedem Fall Inhaber eines Rufzeichens der höchsten Amateurfunkklasse sein.
Der verantwortliche Funkamateur muss seit mindestens 2 Jahren Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses sein.
Der Leiter einer als eingetragener Verein (e.V.) bestehenden Amateurfunkvereinigung muss auch der für die beantragte Klubstation verantwortliche Funkamateur sein.
VD504 24
Was ist notwendig, damit ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Relaisfunkstelle oder Funkbake betreiben darf?
Eine Rufzeichenzuteilung für den Betrieb einer fernbedienten oder automatisch arbeitenden Amateurfunkstelle.
Für den Betrieb einer Relaisfunkstelle oder Funkbake ist der mindestens 2-jährige Besitz einer gültigen Amateurfunkzulassung erforderlich.
Der Betrieb sowie die technischen Parameter müssen der Bundesnetzagentur vor der Betriebsaufnahme schriftlich mitgeteilt werden.
Die Meldung des Standortes bei der Bundesnetzagentur, sofern die Relaisfunkstelle oder Funkbake nicht an einem bereits gemeldeten Standort betrieben wird.
VE106 25
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (40-m-Amateurfunkband)?
7,0 MHz - 7,3 MHz
7,0 MHz - 7,2 MHz
7,0 MHz - 7,5 MHz
7,1 MHz - 7,3 MHz
VE109 26
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (17-m-Amateurfunkband)?
18,68 MHz - 19,99 MHz
18,89 MHz - 18,99 MHz
18,068 MHz - 18,168 MHz
18,1 MHz - 18,15 MHz
VE127 27
Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 1850 - 1890 kHz?
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E.
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden.
Maximal 10 Watt PEP für beide Klassen.
VE128 28
Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 1890 - 2000 kHz?
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E.
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 10 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden.
VE130 29
Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Frequenzbereichen 3,5 - 3,8 MHz und 7,0 - 7,1 MHz?
75 Watt
150 Watt
100 Watt
750 Watt
VE134 30
Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Frequenzbereichen 21 - 21,45 MHz und 24,89 - 24,99 MHz?
150 Watt
75 Watt
750 Watt
250 Watt
VG105 31
Eine Zusatzeinrichtung eines Funkamateurs verursacht eine elektromagnetische Störung im Sinne des EMVG bei einer Betriebsfunkanlage in der Nachbarschaft. Welche Maßnahmen sind entsprechend den Regelungen des EMVG zu treffen?
Die Zusatzeinrichtung muss die Grenzwerte der europäischen Normen nur dann einhalten, wenn es ein kommerziell gefertigtes Gerät ist.
Die Zusatzeinrichtung muss im Störungsfall die Grenzwerte der europäischen Normen einhalten und die Schutzziele des EMVG erfüllen.
Die Zusatzeinrichtung ist unabhängig von der Einhaltung irgendwelcher Grenzwerte so zu verändern, dass es nicht mehr zu Störungen kommt.
Die Betriebsfunkanlage ist so zu verändern, dass es zu keinen Störungen mehr kommt (z.B. Rauschsperre unempfindlicher einstellen, Veränderung des Antennenstandortes).
VH103 32
Welche Vorschriften müssen im Handel erhältliche Empfangsfunkanlagen einhalten, die dem Amateurfunk zugewiesene Frequenzen empfangen können?
Es sind die Bestimmungen des FTEG einzuhalten. Dies ist an der CE-Kennzeichnung des Gerätes und den Angaben zum bestimmungsgemäßen Betrieb in den Begleitpapieren zu erkennen.
Grundlegende Anforderungen an Amateurfunkempfänger sind in der Amateurfunkverordnung geregelt.
Amateurfunkempfänger brauchen grundsätzlich keinerlei Bestimmungen einzuhalten.
Amateurfunkempfänger dürfen ausschließlich von Funkamateuren betrieben werden; darüber hinaus gibt es keine weiteren Vorschriften.
VI121 33
Wer muss seine Amateurfunkstelle bei der Bundesnetzagentur anzeigen?
Alle Funkamateure, die ortsfeste Amateurfunkstellen mit Strahlungsleistungen oberhalb der in der BEMFV genannten Grenze betreiben möchten.
Alle Funkamateure, die auf der Kurzwelle aktiv sind.
Alle Funkamateure.
Alle Funkamateure der Zeugnisklasse A.
VJ101 34
Nach welchen Vorschriften müssen Außenantennenanlagen errichtet werden?
Nach den Bestimmungen des AFuG.
Es müssen keine besonderen Vorschriften beachtet werden, da es sich um eine Amateurfunkanlage handelt.
Nach den geltenden Bauordnungen des jeweiligen Bundeslandes.
Nach den Empfehlungen der Amateurfunkvereine.
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QV/1.08/2023-05-27   AfuPbTE V1.07  © DF1IAV VID: 99669   10.02.2026 23:39