| VA102 | 1 |
| Wozu dient der Amateurfunkdienst nach dem Wortlaut seiner internationalen Begriffsbestimmung in den Radio Regulations (VO Funk)? |
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Für experimentelle und technischwissenschaftliche Studien, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen. |
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Zur eigenen Ausbildung, für den Funkverkehr der Funkamateure untereinander und für technische Studien. |
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Für den Funkverkehr der Funkamateure untereinander sowie für den Funkverkehr über Amateurfunkstellen an Bord von erdumlaufenden Satelliten. |
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Zur Benutzung von Amateurfunkstellen auf der Erde und im Hauptteil der Erdatmosphäre. |
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| VA202 | 2 |
| Wie ist die Funkstelle in den Radio Regulations (VO Funk) definiert? |
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Eine Funkstelle ist eine Zusammenschaltung technischer Einrichtungen an einem Ort mit der Funkverkehr abgewickelt werden kann. |
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Eine Funkstelle ist eine Zusammenschaltung aller zur Erzeugung und zum Empfang von Funksendungen an einem Ort eingesetzten Einrichtungen. |
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Eine Funkstelle besteht aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen und Empfangsfunkanlagen einschließlich der Antennenanlagen und der zum Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen und kann mindestens auf einer für einen jeweiligen Funkdienst zugewiesenen Frequenzen betrieben werden. |
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Funkstelle: Ein oder mehrere Sender oder Empfänger oder eine Zusammenschaltung von Sendern und Empfängern einschließlich der Zusatzeinrichtungen, die zum Ausüben eines Funkdienstes an einem Ort erforderlich sind. |
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| VA203 | 3 |
| Was ist eine Amateurfunkstelle im Sinne der Radio Regulations (VO Funk)? |
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Eine Funkstelle, die im Rahmen der Definition und der Regelungen des Amateurfunkdienstes in der VO Funk von einem Funkamateur betrieben wird. |
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Jede Funkstelle, die von einer Person betrieben wird, die auch Funkamateur ist. |
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Eine Funkstelle, die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen-, Empfangsfunkanlagen-, Antennenanlagen und Zusatzeinrichtungen besteht. |
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Jede Funkstelle, die auf einer der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden kann. |
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| VA402 | 4 |
| Nach den Radio Regulations (VO Funk) ist die Erde in verschiedene Funkregionen unterteilt. Wie viele Funkregionen gibt es und zu welcher davon gehört Kanada? |
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Vier Funkregionen. Kanada gehört zur Region 3. |
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Drei Funkregionen. Kanada gehört zur Region 2. |
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Fünf Funkregionen. Kanada gehört zur Region 1. |
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Vierzehn Funkregionen. Kanada gehört zur Region 4. |
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| VA407 | 5 |
| Was bedeuten im Funk die Zeichen "SOS" und "MAYDAY"? |
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Diese Notzeichen zeigen an, dass ein See- oder Luftfahrzeug von ernster und unmittelbar bevorstehender Gefahr bedroht ist. |
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Es handelt sich um ehemalige See- und Luftnotzeichen, die keine Gültigkeit mehr haben. |
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SOS und MAYDAY sind Dringlichkeitszeichen, die eine Sicherheitsmeldung ankündigen. |
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SOS und MAYDAY sind nur im Seefunk gebräuchlich und haben für den Amateurfunk keine Bedeutung. |
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| VA408 | 6 |
| Wo sind die Amateurfunkrufzeichen international geregelt? |
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In § 4 des Amateurfunkgesetzes (AFuG). |
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In Artikel 19 und Anhang 42 der Radio Regulations (VO Funk). |
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In der Rufzeichenliste der Bundesnetzagentur. |
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In der Anlage 4 der Amateurfunkverordnung (AFuV). |
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| VB106 | 7 |
| Mit einer gültigen deutschen Amateurfunkzulassung der Klasse E, die als "CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gekennzeichnet ist, dürfen die Betriebsrechte der entsprechenden ausländischen Genehmigung im jeweiligen Beitrittsland gemäß der ECC-Empfehlung (05)06 wahrgenommen werden, |
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wenn man in Deutschland einen Wohnsitz hat. |
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wenn man sich in dem Land nur vorübergehend aufhält. |
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wenn man in dem Land einen Wohnsitz hat. |
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wenn man in Deutschland keinen Wohnsitz hat. |
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| VB111 | 8 |
| Darf ein Funkamateur mit einer CEPT-Amateurfunkgenehmigung in allen CEPT-Ländern Amateurfunkverkehr abwickeln? |
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Ja. Alle CEPT-Mitgliedsländer müssen sich an die Empfehlung T/R 61-01 halten. |
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Ja. Er muss sich aber an die Amateurfunkregelungen des Heimatlandes halten. |
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Nein, nur in den Staaten der CEPT, die die Empfehlung T/R 61-01 umgesetzt haben, sofern er dort keinen festen Wohnsitz hat. |
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Nein. Die Anwendung der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 ist nur in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zulässig. |
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| VB121 | 9 |
| Was hat ein Funkamateur zu veranlassen, wenn er eine Amateurfunkstelle anlässlich einer Urlaubsreise in einem Land betreiben will, das die in seiner Amateurfunkzulassung eingetragene CEPT-Empfehlung nicht anwendet? |
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Nichts, wenn das Gastland die IARU-Empfehlungen anwendet. |
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Er muss eine besondere Genehmigung der Bundesnetzagentur einholen. |
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Er muss bei der zuständigen Behörde des Landes eine Gastzulassung beantragen. |
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Nichts, da auf Grund von Gegenseitigkeitsabkommen der vorübergehende Betrieb allgemein genehmigt ist. |
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| VC102 | 10 |
| Welches Gesetz regelt die Voraussetzungen und die Bedingungen für die Teilnahme am Amateurfunkdienst? |
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Die Vollzugsordnung für den Funkdienst. |
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Das Gesetz über den Amateurfunk. |
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Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen. |
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Das Telekommunikationsgesetz. |
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| VC109 | 11 |
| Dürfen Sie mit Ihrem Amateurfunktransceiver im 70-cm-Band am LPD-Funkverkehr (LPD = Low Power Devices) teilnehmen? |
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Ja, weil die LPDs auch innerhalb des Amateurfunkbandes arbeiten. |
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Nein. |
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Ja, wenn ich meine Sendeleistung auf 10 mW begrenze. |
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Ja, aber ohne Anwendung meines Rufzeichens. |
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| VC110 | 12 |
| Darf ein Funkamateur Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte übermitteln? |
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Nur in Not- und Katastrophenfällen. |
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Nur nach Aufforderung durch die zuständige Außenstelle der Bundesnetzagentur. |
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Nein, unter keinen Umständen. |
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Ja, jederzeit. |
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| VC111 | 13 |
| Der Amateurfunkdienst ist |
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ein Funkdienst, der von Funkamateuren mit speziell dafür zugelassenen Funkgeräten auf allen im Frequenznutzungsplan ausgewiesenen Frequenzen ausgeübt werden darf. |
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ein Funkdienst, der auf allen im Frequenznutzungsplan ausgewiesenen Frequenzen Vorrang gegenüber anderen Funkdiensten genießt. |
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ein experimenteller, nicht-kommerzieller Funkdienst, der von zugelassenen Funkamateuren untereinander z.B. zur Kommunikation und für die eigene Ausbildung wahrgenommen wird. |
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ein Funkdienst, der von Funkamateuren aus persönlicher Neigung und aus wissenschaftlich-wirtschaftlichen Interessen wahrgenommen wird. |
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| VC121 | 14 |
| Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Relaisfunkstelle betreiben? |
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Wenn die Relaisfunkstelle keine große Reichweite hat. |
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Wenn der dafür eine gültige Rufzeichenzuteilung der Bundesnetzagentur besitzt. |
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Wenn er die technischen Einrichtungen dafür selbst instandhalten kann. |
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Wenn er mindestens 20 Unterschriften als Beweis der Notwendigkeit vorlegen kann. |
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| VC125 | 15 |
| Kann ein zugeteiltes Rufzeichen durch die Bundesnetzagentur geändert werden? |
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Ja, aber nicht öfter als alle 5 Jahre einmal, da jeder Rufzeichenwechsel für den Funkamateur gebührenpflichtig ist. |
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Ja, wenn wichtige Gründe dazu bei der Behörde vorliegen. |
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Nein, es sei denn, die Behörde bezahlt dem Funkamateur den Neudruck von QSL-Karten. |
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Nein, das einmal zugeteilte Rufzeichen ist zeitlebens ideelles Eigentum des Funkamateurs, für das er bei Erstzuteilung auch bezahlen musste. |
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| VD101 | 16 |
| Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist gemäß AFuV richtig wiedergegeben? |
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Eine "Relaisfunkstelle" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale automatisch aussendet. |
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Eine "Klubstation" ist eine Amateurfunkstelle, die von Mitgliedern einer Gruppe von Funkamateuren unter Verwendung eines gemeinschaftlich genutzten Rufzeichens betrieben wird. |
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Eine "fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" ist eine besetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (z.B. Amateurfunkstellen mit digitalen Betriebsarten). |
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Eine "Funkbake" ist eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die ferngesteuert Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt. |
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| VD126 | 17 |
| Wann hat ein Funkamateur der Bundesnetzagentur gemäß AFuV technische Unterlagen über seine Sendeanlage vorzulegen? |
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Mit dem Erhalt der Amateurfunkzulassung. |
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Nur im Fall von elektromagnetischen Störungen. |
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Auf Anforderung der Bundesnetzagentur. |
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Immer. |
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| VD207 | 18 |
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DB5ZZZ? Es ist ein |
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Rufzeichen für eine fernbediente bzw. automatisch arbeitende Amateurfunkstelle der Klasse A. |
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personengebundenes Rufzeichen der Klasse E. |
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Ausbildungsrufzeichen der Klasse A oder E. |
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personengebundenes Rufzeichen der Klasse A. |
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| VD303 | 19 |
| Was ist u.a. im Zusammenhang mit der Durchführung von Ausbildungsfunkverkehr zu beachten? |
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Der Ausbildungsfunkverkehr darf nicht in der Betriebsart A1A (Morsen) durchgeführt werden. |
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Der Ausbildungsfunkverkehr darf nur mit einer maximalen Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP durchgeführt werden. |
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Der Ausbildungsfunkverkehr darf nur an einer Klubstation durchgeführt werden. |
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Der Ausbildungsfunkbetrieb darf nur im Berechtigungsumfang der Rufzeichenzuteilung durchgeführt werden. |
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| VD306 | 20 |
| Beim Ausbildungsfunkbetrieb sind |
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vom Ausbilder Angaben über die Teilnehmer an die Bundesnetzagentur zu senden. |
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von dem Auszubildenden Angaben über den Funkbetrieb schriftlich festzuhalten. |
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Funkamateure der Klasse E als Ausbilder nicht zugelassen. |
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vom Ausbilder Aufzeichnungen über die Sendetätigkeit und die Teilnehmer am Ausbildungsfunkbetrieb zu führen. |
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| VD503 | 21 |
| Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist gemäß AFuV richtig wiedergegeben? |
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Eine "fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" ist eine besetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (z.B. Amateurfunkstellen mit digitalen Betriebsarten). |
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Eine "Funkbake" ist eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die ferngesteuert Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt. |
|
Eine "Relaisfunkstelle" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale automatisch aussendet. |
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Eine "Funkbake" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die selbsttätig Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt. |
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| VD510 | 22 |
| Wann kann ein verantwortlicher Funkamateur einen bestimmten Funkamateur vorübergehend vom Betrieb über die von ihm betreute Relaisfunkstelle ausschließen? |
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Wenn ein Funkamateur das Mindestalter noch nicht erreicht hat. |
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Wenn dies dazu dient den störungsfreien Betrieb der Relaisfunkstelle sicherzustellen. |
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Wenn ein Funkamateur die Relaisfunkstelle zu häufig benutzt. |
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Wenn technische Mängel seiner Station zu Störungen führen. |
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| VE122 | 23 |
| In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status? |
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135,7 - 137,8 kHz |
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21000 - 21450 kHz |
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1850 - 1890 kHz |
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10100 - 10150 kHz |
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| VE123 | 24 |
| In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status? |
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1850 - 1890 kHz |
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10100 - 10150 kHz |
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28000 - 29700 kHz |
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135,7 - 137,8 kHz |
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| VE141 | 25 |
| Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 10 - 10,5 GHz? |
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Maximal 75 Watt PEP für Klasse A und 5 Watt PEP für Klasse E. |
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Maximal 75 Watt PEP für Klasse A und <10 Watt EIRP für Klasse E. |
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Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen. |
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Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden. |
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| VE143 | 26 |
| In welchen Amateurfunkfrequenzbereichen beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 2,7 kHz? |
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1810 - 2000 kHz und 3500 - 3800 kHz |
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135,7 - 137,8 kHz und 1810 - 1850 kHz |
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21000 - 21450 kHz und 28000 - 29700 kHz |
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10100 - 10150 kHz und 18068 - 18168 kHz |
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| VH102 | 27 |
| Welche grundlegenden Anforderungen werden entsprechend dem FTEG an Amateurfunkgeräte gestellt? |
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Seriengefertigte Geräte müssen die grundlegenden Anforderungen entsprechend dem FTEG einhalten und CE-Kennzeichnung tragen. |
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Die Funkgeräte müssen eine Zulassungskennzeichnung tragen. |
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Der Sendeteil des Funkgerätes darf nur in den der Lizenzklasse des Funkamateurs entsprechenden Frequenzbereichen senden können. |
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Die Geräte unterliegen keinen Bestimmungen. |
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| VH105 | 28 |
| Wird für selbstgefertigte Amateurfunkgeräte der Nachweis auf Einhaltung der technischen Vorschriften verlangt? |
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Nein, weil der Amateurfunkdienst als Experimentierfunkdienst zu verstehen ist und dem Funkamateur Gelegenheit gegeben werden soll, seine Geräte selbst zu bauen oder seriengefertigte Geräte zu ändern. |
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Der Nachweis wird verlangt. Selbstgebaute oder veränderte Geräte müssen der Bundesnetzagentur zur Prüfung vorgestellt werden. |
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Dieser Nachweis wurde nur für ältere Röhrenverstärker mit Ausgangsleistungen über 300 Watt gefordert, weil deren Betrieb häufig zu Störungen führte. Neuere, transistorisierte Leistungsverstärker benötigen keinen Nachweis mehr. |
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Ja, weil auch der Betrieb dieser Geräte in der Nachbarschaft nicht zu Störungen führen darf. |
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| VI107 | 29 |
| Was versteht man nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) unter dem "Anzeigeverfahren ortsfester Amateurfunkanlagen"? |
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Ein Verfahren, das es dem Funkamateur ermöglicht, eigenständig sicherzustellen und zu dokumentieren, dass von seiner ortsfesten Amateurfunkstelle keine Gefährdung für Personen ausgeht. |
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Die Erklärung des Funkamateurs, dass er den Grenzwert von 10 Watt ERP einhält. |
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Die Erklärung des Funkamateurs, dass er den Grenzwert von 10 Watt EIRP einhält. |
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Ein Verfahren zur Berechnung des Abstandes zum nächstgelegenen Nachbarn. |
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| VI112 | 30 |
| Welche physikalischen Größen werden für die Angabe der Konfiguration im Rahmen des Anzeigeverfahrens benötigt? |
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Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Antennenhöhe, Abstrahlrichtung, Frequenz, Modulationsverfahren, standortbezogener Sicherheitsabstand. |
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Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Funkgerätetyp, Frequenz, Modulationsverfahren, Korrekturabschläge, Sicherheitsabstände. |
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Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Frequenz, Modulationsverfahren, Antennenwirkungsgrad, Korrekturabschläge, Sicherheitsabstände. |
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Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Frequenz, Modulationsverfahren, Impedanz des Antennenkabels, Korrekturabschläge, Sicherheitsabstände. |
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| VI117 | 31 |
| Was hat ein Funkamateur zu beachten, nachdem er seine ortsfeste Amateurfunkstelle bei der Bundesnetzagentur gemäß BEMFV angezeigt hat? |
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Er hat eine Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen mit allen erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und fortlaufend zu prüfen, ob die Bedingungen unter denen die Anzeige durchgeführt wurde noch zutreffend sind. Bei Änderungen, die einen größeren Sicherheitsabstand erforderlich machen oder bei der Aufnahme des Sendebetriebs bei zusätzlichen Frequenzen, ist die Amateurfunkstelle erneut anzuzeigen. |
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Nachdem die ortsfeste Amateurfunkstelle in Betrieb genommen wurde, ist die Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen mit allen erforderlichen Unterlagen der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vorzulegen. |
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Das Anzeigeverfahren ist jedes Jahr erneut durchzuführen, um die Aktualität zu gewährleisten. |
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Mit der Anzeige seiner ortsfesten Amateurfunkstelle ist ein Funkamateur seinen Verpflichtungen zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern nachgekommen und muss diesbezüglich nichts weiter beachten. |
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| VI118 | 32 |
| Wo und wann hat der Funkamateur die Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen mit allen erforderlichen Unterlagen gemäß BEMFV einzureichen? |
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Sie ist entsprechend der 26.Verordung zum Bundesimmissionsschutzgesetz der dafür zuständigen Behörde zuzusenden. |
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Sie ist der für den Standort zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vor der Betriebsaufnahme oder einer Änderung mit Leistungszunahme vorzulegen. |
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Sie ist der für den Standort zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vorzulegen; ein Doppel ist dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt zuzusenden. |
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Sie ist der Bundesnetzagentur nach Aufforderung vorzulegen. |
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| VK102 | 33 |
| Welche regelmäßigen Beiträge hat der Funkamateur zu entrichten? |
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Beiträge nach Anlage 3 der Amateurfunkverordnung. |
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Den monatlichen Genehmigungsbeitrag. |
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Keine Beiträge. |
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Frequenznutzungsbeitrag und EMV-Beitrag. |
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| VK105 | 34 |
| Darf eine Amateurfunkstelle auch an Bord eines Luftfahrzeuges betrieben werden? |
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Ja, die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst gilt für alle portablen und mobilen Einsätze von Amateurfunkstellen. |
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Ja, aber nur von Zulassungsinhabern der Klasse A, wenn für den Funkverkehr eine schon in das Luftfahrzeug installierte Funkstelle verwendet wird. |
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Ja, mit einer entsprechenden Sondergenehmigung der Bundesnetzagentur. |
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Ja, beispielsweise mit der Zustimmung des verantwortlichen Luftfahrzeugführers oder der zuständigen Luftfahrtbehörde. |
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