| VA101 | 1 |
| In welchem zum Internationalen Fernmeldevertrag gehörenden Regelungswerk ist der Begriff "Amateurfunkdienst" definiert? |
|
In den Radio Regulations (VO Funk) der ITU (Internationale Fernmeldeunion). |
|
In den Normen und Empfehlungen des ETSI (Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen). |
|
In den Regelungen der CEPT (Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation). |
|
In den Empfehlungen der IARU (Internationale Amateur Radio Union). |
|
|
|
| VA203 | 2 |
| Was ist eine Amateurfunkstelle im Sinne der Radio Regulations (VO Funk)? |
|
Eine Funkstelle, die im Rahmen der Definition und der Regelungen des Amateurfunkdienstes in der VO Funk von einem Funkamateur betrieben wird. |
|
Jede Funkstelle, die auf einer der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden kann. |
|
Eine Funkstelle, die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen-, Empfangsfunkanlagen-, Antennenanlagen und Zusatzeinrichtungen besteht. |
|
Jede Funkstelle, die von einer Person betrieben wird, die auch Funkamateur ist. |
|
|
|
| VA301 | 3 |
| Was ist in den Radio Regulations (VO Funk) bezüglich der Morsequalifikation für Funkamateure festgelegt? |
|
Nur wer eine Morseprüfung mit mindestens Tempo 60 BpM bestanden hat, darf mehr als 500 Watt Sendeleistung anwenden. |
|
Wer Frequenzen unter 30 MHz nutzen will, muss eine Morseprüfung ablegen. |
|
Die nationalen Verwaltungen bestimmen selbst, ob bei ihnen für eine Amateurfunkgenehmigung Morsekenntnisse nachgewiesen werden müssen. |
|
Wer Frequenzbereiche unterhalb des 10-m-Bandes benutzen möchte, muss eine Morse-Hörprüfung ablegen. |
|
|
|
| VA407 | 4 |
| Was bedeuten im Funk die Zeichen "SOS" und "MAYDAY"? |
|
SOS und MAYDAY sind Dringlichkeitszeichen, die eine Sicherheitsmeldung ankündigen. |
|
SOS und MAYDAY sind nur im Seefunk gebräuchlich und haben für den Amateurfunk keine Bedeutung. |
|
Es handelt sich um ehemalige See- und Luftnotzeichen, die keine Gültigkeit mehr haben. |
|
Diese Notzeichen zeigen an, dass ein See- oder Luftfahrzeug von ernster und unmittelbar bevorstehender Gefahr bedroht ist. |
|
|
|
| VB121 | 5 |
| Was hat ein Funkamateur zu veranlassen, wenn er eine Amateurfunkstelle anlässlich einer Urlaubsreise in einem Land betreiben will, das die in seiner Amateurfunkzulassung eingetragene CEPT-Empfehlung nicht anwendet? |
|
Er muss bei der zuständigen Behörde des Landes eine Gastzulassung beantragen. |
|
Nichts, wenn das Gastland die IARU-Empfehlungen anwendet. |
|
Nichts, da auf Grund von Gegenseitigkeitsabkommen der vorübergehende Betrieb allgemein genehmigt ist. |
|
Er muss eine besondere Genehmigung der Bundesnetzagentur einholen. |
|
|
|
| VC103 | 6 |
| Welche Behörde nimmt die Aufgaben und Befugnisse in Deutschland wahr, die sich aus dem Amateurfunkgesetz (AFuG) und der Amateurfunkverordnung (AFuV) ergeben? |
|
Die Polizei. |
|
Die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation. |
|
Die Bundesnetzagentur. |
|
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt. |
|
|
|
| VC105 | 7 |
| Nach dem Amateurfunkgesetz ist ein Funkamateur der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Prüfungsbescheinigung der sich |
|
aus persönlicher Neigung und in Verfolgung anderer Zwecke mit dem Amateurfunkdienst befasst. |
|
nicht aus persönlicher Neigung mit Funktechnik und Funkbetrieb befasst und sich hierzu keiner kommerziellen Technik bedient. |
|
aus persönlicher Neigung mit dem Amateurfunkdienst zu wirtschaftlichen Zwecken befasst. |
|
lediglich aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse mit dem Amateurfunkdienst befasst. |
|
|
|
| VC110 | 8 |
| Darf ein Funkamateur Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte übermitteln? |
|
Ja, jederzeit. |
|
Nein, unter keinen Umständen. |
|
Nur in Not- und Katastrophenfällen. |
|
Nur nach Aufforderung durch die zuständige Außenstelle der Bundesnetzagentur. |
|
|
|
| VC118 | 9 |
| Ab wann dürfen Sie eine Amateurfunkstelle betreiben? |
|
Mit dem Besitz eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Prüfungsbescheinigung. |
|
Nach einer Frequenzzuteilung aufgrund der Frequenzzuteilungsverordnung. |
|
Nach Teilnahme an einer fachlichen Prüfung für Funkamateure. |
|
Mit dem Besitz einer Zulassung zum Amateurfunkdienst. |
|
|
|
| VC139 | 10 |
| Was hat ein Funkamateur zu erwarten, der seine Amateurfunkstelle entgegen den Bestimmungen über den Amateurfunkdienst betreibt? |
|
Der Funkamateur hat mit Entzug des Amateurfunkzeugnisses und einer Geldstrafe zu rechnen. |
|
Die Bundesnetzagentur kann eine Einschränkung des Betriebes oder die Außerbetriebnahme der Amateurfunkstelle anordnen. |
|
Die Bundesnetzagentur kann die verwendete Funkanlage einziehen. |
|
Der Funkamateur hat mit einer Geldstrafe und mit dem Einzug der Sendefunkanlage zu rechnen. |
|
|
|
| VD103 | 11 |
| Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist entsprechend der AFuV richtig wiedergegeben? |
|
Die "gleichwertige isotrope Strahlungsleistung (EIRP)" ist das Produkt aus der Leistung, die der Antenne zugeführt wird, und ihrem Gewinn in einer Richtung, bezogen auf den Halbwellendipol. |
|
Eine "unerwünschte Aussendung" ist jede elektromagnetische Erscheinung, die die Funktion eines Gerätes oder einer Funkanlage beeinträchtigen könnte. |
|
Die "effektive Strahlungsleistung (ERP)" ist das Produkt aus der Leistung, die der Antenne zugeführt wird, und ihrem Gewinn in einer Richtung, bezogen auf den isotropen Kugelstrahler. |
|
Die "Spitzenleistung (PEP)" ist die Leistung, die der Sender unter normalen Betriebsbedingungen während einer Periode der Hochfrequenzschwingung bei der höchsten Spitze der Modulationshüllkurve durchschnittlich an einen reellen Abschlusswiderstand abgeben kann. |
|
|
|
| VD127 | 12 |
| Für welche Zwecke sind Zuteilungen mit Ausnahmen von den technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen der AFuV möglich? |
|
Für besondere experimentelle und technischwissenschaftliche Studien mit einer Amateurfunkstelle. |
|
Für Übungen zur Abwicklung des Funkverkehrs in Not- und Katastrophenfällen. |
|
Für die Nutzung zusätzlicher Frequenzbereiche, die nicht im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesen sind. |
|
Für Abgleicharbeiten und Messungen an Sendern ohne Abschlusswiderstand. |
|
|
|
| VD201 | 13 |
| Welche Rückschlüsse lässt das Rufzeichen DP1ZZZ zu? |
|
Es ist eine Amateurfunkstelle, die zu einem besonderen Anlass betrieben wird (Sonderrufzeichen). |
|
Es ist eine feste deutsche Amateurfunkstelle an einem exterritorialen Standort. |
|
Es ist eine Ausbildungsfunkstelle mit einem speziellen Rufzeichen. |
|
Es ist eine Sonderfunkstelle der Deutschen Post AG. |
|
|
|
| VD215 | 14 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DL1AA - DL9ZZZ" zu? |
|
Rufzeichen der Klasse E. |
|
Personengebundene Rufzeichen der Klasse A. |
|
Rufzeichen für Klubstationen. |
|
Ausbildungsrufzeichen. |
|
|
|
| VD223 | 15 |
| Werden von der Bundesnetzagentur Ausbildungsrufzeichen für Klubstationen vergeben? |
|
Ausbildungsrufzeichen für Klubstationen werden in besonders begründeten Fällen vergeben. |
|
Nein. |
|
Ja, aber nur auf Antrag des verantwortlichen Funkamateurs. |
|
Ja. |
|
|
|
| VD305 | 16 |
| Nicht-Funkamateure dürfen am Ausbildungsfunkbetrieb |
|
ohne besondere Auflagen teilnehmen. |
|
nur an Klubstationen unter Aufsicht eines Funkamateurs teilnehmen. |
|
jederzeit unter Verwendung des persönlichen Rufzeichens des ausbildenden Funkamateurs teilnehmen. |
|
nur unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht eines Funkamateurs mit zugeteiltem Ausbildungsrufzeichen teilnehmen. |
|
|
|
| VD307 | 17 |
| Kann der Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse E ein Ausbildungsrufzeichen zugeteilt bekommen? |
|
Nein, Ausbildungsrufzeichen werden nur Inhabern der höchsten Amateurfunk-Zeugnisklasse zugeteilt. |
|
Ja, er darf jedoch nur im Rahmen der Klasse E ausbilden. |
|
Ja, er darf die Ausbildung aber nur in Anwesenheit eines Zulassungsinhabers mit Klasse A durchführen. |
|
Nein, die Klasse E ist nur als Einstiegsklasse vorgesehen und darf daher nicht ausbilden. |
|
|
|
| VD408 | 18 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
|
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Widerruf des Ausbildungsrufzeichens. |
|
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Rufzeichenwechsel bei der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. |
|
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Verzicht auf die Zulassung zum Amateurfunkdienst. |
|
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Standortwechsel der Klubstation. |
|
|
|
| VD504 | 19 |
| Was ist notwendig, damit ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Relaisfunkstelle oder Funkbake betreiben darf? |
|
Eine Rufzeichenzuteilung für den Betrieb einer fernbedienten oder automatisch arbeitenden Amateurfunkstelle. |
|
Der Betrieb sowie die technischen Parameter müssen der Bundesnetzagentur vor der Betriebsaufnahme schriftlich mitgeteilt werden. |
|
Die Meldung des Standortes bei der Bundesnetzagentur, sofern die Relaisfunkstelle oder Funkbake nicht an einem bereits gemeldeten Standort betrieben wird. |
|
Für den Betrieb einer Relaisfunkstelle oder Funkbake ist der mindestens 2-jährige Besitz einer gültigen Amateurfunkzulassung erforderlich. |
|
|
|
| VE125 | 20 |
| In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status? |
|
430 - 440 MHz |
|
1240 - 1300 MHz |
|
2320 - 2450 MHz |
|
3,4 - 3,475 GHz |
|
|
|
| VE132 | 21 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A im Frequenzbereich 10,1 - 10,15 MHz? |
|
75 Watt |
|
150 Watt |
|
750 Watt |
|
250 Watt |
|
|
|
| VE133 | 22 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Frequenzbereichen 14 - 14,35 MHz und 18,068 - 18,168 MHz? |
|
150 Watt |
|
75 Watt |
|
250 Watt |
|
750 Watt |
|
|
|
| VE143 | 23 |
| In welchen Amateurfunkfrequenzbereichen beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 2,7 kHz? |
|
21000 - 21450 kHz und 28000 - 29700 kHz |
|
1810 - 2000 kHz und 3500 - 3800 kHz |
|
135,7 - 137,8 kHz und 1810 - 1850 kHz |
|
10100 - 10150 kHz und 18068 - 18168 kHz |
|
|
|
| VF109 | 24 |
| Darf ein Funkamateur eine Funkanlage seiner Amateurfunkstelle zum Abhören des nicht öffentlich gesprochenen Wortes verwenden? |
|
Nein, weil die verdeckte Übermittlung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes einer anderen Person eine mit Strafe bedrohte Handlung ist. |
|
Ja, aber nur mit einer hierfür von der Bundesnetzagentur vorgesehenen besonderen Zulassung. |
|
Ja, weil der Funkamateur aufgrund der Amateurfunkzulassung als sachkundige Person gilt. |
|
Ja, aber nur wenn ein hierfür technisch zugelassenes Funkgerät benutzt wird. |
|
|
|
| VG101 | 25 |
| Was hat der Funkamateur zu veranlassen, wenn bei ihm der Empfang auf Grund mangelnder Empfängerstörfestigkeit stark beeinträchtigt wird? |
|
Er hat die Störungen hinzunehmen, wenn die störenden Geräte den Anforderungen des EMVG oder FTEG genügen. |
|
Er hat die Störungen in jedem Fall hinzunehmen. |
|
Er hat die Störungen nur dann hinzunehmen, wenn das störende Gerät von erheblicher Bedeutung für den Betreiber ist (z.B. von einer Alarmanlage). |
|
Er braucht Störungen grundsätzlich nicht hinzunehmen. |
|
|
|
| VG102 | 26 |
| Darf der Funkamateur von den grundlegenden Anforderungen zur Störfestigkeit im Sinne des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten abweichen? |
|
Ja, er kann den Grad der Störfestigkeit seiner Geräte selbst bestimmen. |
|
Nein, die Störfestigkeit spielt bei Amateurfunkgeräten keine Rolle. |
|
Ja, aber nur in Richtung Verbesserung der Störfestigkeit. |
|
Nein, die Störfestigkeit ist vorgegeben und muss eingehalten werden. |
|
|
|
| VG108 | 27 |
| Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 145,550 MHz wird der UKW-Rundfunkempfang eines Nachbarn gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass die Amateurfunkstelle und die Rundfunkempfangsanlage vorschriftsmäßig betrieben werden. Das gestörte Rundfunkgerät hält die nach Norm empfohlene Störfestigkeit ein, der Funkamateur erzeugt jedoch am Ort des gestörten Empfängers eine höhere Feldstärke. Womit muss der Funkamateur rechnen, wenn er seinen Funkbetrieb uneingeschränkt fortsetzt? |
|
Mit der Durchführung behördlicher Maßnahmen nach dem AFuG, wobei dem Funkamateur die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst entzogen werden kann. |
|
Mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Betriebsverbot und Bußgeld auf der Grundlage der §§ 9 und 11 des AFuG. |
|
Mit einer gebührenpflichtigen Betriebseinschränkung oder einem vollständigen Betriebsverbot für seine Amateurfunkstelle. |
|
Mit der Durchführung behördlicher Maßnahmen nach AFuV und EMVG (Überprüfung der Amateurfunkstelle und möglicherweise Betriebseinschränkungen). |
|
|
|
| VH102 | 28 |
| Welche grundlegenden Anforderungen werden entsprechend dem FTEG an Amateurfunkgeräte gestellt? |
|
Der Sendeteil des Funkgerätes darf nur in den der Lizenzklasse des Funkamateurs entsprechenden Frequenzbereichen senden können. |
|
Seriengefertigte Geräte müssen die grundlegenden Anforderungen entsprechend dem FTEG einhalten und CE-Kennzeichnung tragen. |
|
Die Funkgeräte müssen eine Zulassungskennzeichnung tragen. |
|
Die Geräte unterliegen keinen Bestimmungen. |
|
|
|
| VI105 | 29 |
| In welcher gesetzlichen Regelung ist das Verfahren zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern ortsfester Amateurfunkstellen festgelegt? |
|
In der VO Funk. |
|
In der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz. |
|
Im Bundesimmissionsschutzgesetz. |
|
In der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV). |
|
|
|
| VI109 | 30 |
| Für welche Amateurfunkstellen muss der Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern vom Funkamateur dokumentiert werden? |
|
Für alle ortsfesten Amateurfunkstellen. |
|
Für alle ortsfesten Amateurfunkstellen ab einer äquivalenten Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP. |
|
Für alle Amateurfunkstellen ab einer äquivalenten Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP. |
|
Für alle Amateurfunkstellen. |
|
|
|
| VJ102 | 31 |
| Welche Vorschriften bezüglich Blitzschutz gelten für Amateurfunkantennenanlagen? |
|
Die VDE-Vorschriften. |
|
Die Bestimmungen des AFuG. |
|
Keine. Der Funkamateur kann den Blitzschutz selbst bestimmen, da er sachkundig ist. |
|
Die Blitzschutzvorschriften der Rundfunkanstalten. |
|
|
|
| VJ103 | 32 |
| Wie ist die Stromversorgung von Eigenbaugeräten elektrotechnisch sicher aufzubauen? |
|
Nach den Vorschriften der örtlichen Stromversorger. |
|
Nach den CEPT-Empfehlungen. |
|
Nach keinen besonderen Vorschriften, da ein Funkamateur als sachkundige Person gilt. |
|
Nach den VDE-Vorschriften. |
|
|
|
| VK102 | 33 |
| Welche regelmäßigen Beiträge hat der Funkamateur zu entrichten? |
|
Frequenznutzungsbeitrag und EMV-Beitrag. |
|
Keine Beiträge. |
|
Beiträge nach Anlage 3 der Amateurfunkverordnung. |
|
Den monatlichen Genehmigungsbeitrag. |
|
|
|
| VK103 | 34 |
| Mit welchen Folgen muss der Funkamateur rechnen, wenn er die zu entrichtenden Gebühren und Beiträge nicht zahlt? |
|
Er muss mit dem Entzug seines Amateurfunkzeugnisses rechnen. |
|
Er muss mit dem Entzug der Amateurfunkzuteilung sowie einem Bußgeld rechnen. |
|
Er muss mit einer gebührenpflichtigen Nachprüfung rechnen. |
|
Er muss mit Maßnahmen nach den Vorschriften des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes rechnen. |
|
|
|