| VA103 | 1 |
| Wozu dient der Amateurfunkdienst über Satelliten nach dem Wortlaut seiner internationalen Begriffsbestimmung in den Radio Regulations (VO Funk)? |
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Durch den Amateurfunkdienst über Satelliten können Funkamateure die Dämpfung der ionisierenden Schichten ermitteln. |
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Der Amateurfunkdienst über Satelliten dient den gleichen Zwecken wie der Amateurfunkdienst, wobei Weltraumfunkstellen auf Erdsatelliten benutzt werden. |
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Der Amateurfunkdienst über Satelliten dient den Funkamateuren zu experimenteller Ermittlung der Ausbreitungsbedingungen im Weltraum. |
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Durch den Amateurfunkdienst über Satelliten können Funkamateure die Dämpfung der reflektierenden Schichten im UHF-Bereich ermitteln. |
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| VA401 | 2 |
| Nach den Radio Regulations (VO Funk) ist die Erde in verschiedene Funkregionen unterteilt. Wie viele Funkregionen gibt es und zu welcher davon gehört Deutschland? |
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Drei Funkregionen. Deutschland gehört zur Region 1. |
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Vier Funkregionen. Deutschland gehört zur Region 3. |
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Fünf Funkregionen. Deutschland gehört zur Region 2. |
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Vierzehn Funkregionen. Deutschland gehört zur Region 4. |
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| VA405 | 3 |
| Was enthält der "Internationale Frequenzbereichszuweisungsplan"? |
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Er enthält die Frequenzbereichszuweisungen für alle Funkdienste in den verschiedenen Funkregionen der Erde. |
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Er enthält nur die Frequenzbereichszuweisung für die Amateurfunk-Funkdienste in den verschiedenen Funkregionen der Erde. |
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Er enthält nur die Frequenzbereichszuweisung für die Rundfunkdienste in den verschiedenen Funkregionen der Erde. |
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Er enthält nur die Frequenzbereichszuweisung für die kommerziellen Funkdienste in den verschiedenen Funkregionen der Erde. |
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| VA407 | 4 |
| Was bedeuten im Funk die Zeichen "SOS" und "MAYDAY"? |
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SOS und MAYDAY sind nur im Seefunk gebräuchlich und haben für den Amateurfunk keine Bedeutung. |
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Diese Notzeichen zeigen an, dass ein See- oder Luftfahrzeug von ernster und unmittelbar bevorstehender Gefahr bedroht ist. |
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SOS und MAYDAY sind Dringlichkeitszeichen, die eine Sicherheitsmeldung ankündigen. |
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Es handelt sich um ehemalige See- und Luftnotzeichen, die keine Gültigkeit mehr haben. |
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| VB113 | 5 |
| Wo sind die Informationen und Bedingungen für die Ausstellung und die Nutzung der CEPT-Amateurfunkgenehmigung zu finden? |
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In der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 und im ERC-Report 32. |
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In der AFuV. |
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In der ECC-Empfehlung (05)06 und den Amtsblattverfügungen zu deren Umsetzung. |
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In der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 und den Amtsblattverfügungen zu deren Umsetzung. |
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| VB115 | 6 |
| Aufgrund welcher Regelungen dürfen Funkamateure aus bestimmten Ländern ohne individuelle Gastzulassung vorübergehend in Deutschland Amateurfunk ausüben? |
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Aufgrund der Statuten der Europäischen Gemeinschaft (EG), aber nur für die Mitgliedsländer, die auch dem Schengener Abkommen beigetreten sind. |
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Aufgrund der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) als Anlage zum Internationalen Fernmeldevertrag. |
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Aufgrund der Ausführungsbestimmungen zu den Funkparagraphen des Nordatlantik-Vertrages. |
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Aufgrund der CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und (05)06 und deren Umsetzung in Deutschland. |
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| VB120 | 7 |
| Ist der vorübergehende Betrieb einer Klubstation nach CEPT-Empfehlung T/R 61-01 in einem Land erlaubt, welches diese Empfehlung anwendet? |
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Nein, der Betrieb einer Klubstation bedarf der Beantragung einer Gastgenehmigung. |
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Ja, aber nur, wenn die Klubstation im Ausland an keinem festen Standort betrieben wird. |
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Ja, der Betrieb einer Klubstation ist zulässig, wenn der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur der vorgesehene Standort im Ausland vorher mitgeteilt worden ist. |
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Nein, weil es in den übrigen CEPT-Ländern keine Klubstationen gibt. |
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| VC101 | 8 |
| Welches Gesetz bildet die Rechtsgrundlage für den Amateurfunkdienst in Deutschland? |
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Das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten. |
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Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen. |
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Das Gesetz über den Amateurfunk. |
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Das Telekommunikationsgesetz. |
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| VC109 | 9 |
| Dürfen Sie mit Ihrem Amateurfunktransceiver im 70-cm-Band am LPD-Funkverkehr (LPD = Low Power Devices) teilnehmen? |
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Nein. |
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Ja, aber ohne Anwendung meines Rufzeichens. |
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Ja, weil die LPDs auch innerhalb des Amateurfunkbandes arbeiten. |
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Ja, wenn ich meine Sendeleistung auf 10 mW begrenze. |
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| VC113 | 10 |
| Welchen Zwecken dient der Amateurfunkdienst nach dem AFuG? |
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Dem Funkverkehr der Funkamateure untereinander. Zu technisch-wissenschaftlichen Studien und Experimenten von Funkamateuren. |
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Als Versuchsfunk zur technischen Fortentwicklung von Funkanlagen. Zur eigenen Weiterbildung mit gewerblich wirtschaftlichem Interesse. |
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Für freizügige Funkexperimente bei Ausbildungen. Zur Vermeidung von illegalen Funkspektrumsnutzungen in anderen Frequenzbereichen. |
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Als Vorführfunk zu Demonstrationszwecken. Der Unterstützung von Sicherheitsdiensten (Polizei, Feuerwehr, DLRG usw.). |
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| VC119 | 11 |
| Ist die Erteilung einer Amateurfunkzulassung von einem Mindestalter abhängig? |
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Ja, für Klasse A müssen die Bewerber mindestens 10 Jahre alt sein. |
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Nein, das AFuG sieht kein Mindestalter vor. |
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Ja, die Bewerber können ab dem 15. Lebensjahr eine Zulassung erhalten. |
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Ja, die Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein. |
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| VC137 | 12 |
| Kann der Funkamateur eine Standortbescheinigung erhalten? |
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Ja, die Bundesnetzagentur stellt auf Antrag eine Standortbescheinigung aus. Sie tut dies aber ausschließlich, wenn der Funkamateur dazu selbst nicht in der Lage ist. |
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Nein, der Funkamateur kann keine Bescheinigung erhalten. |
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Ja, die Bundesnetzagentur stellt auf Antrag eine Standortbescheinigung aus. |
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Nein, der Funkamateur bekommt keine Standortbescheinigung, da er auf Grund seiner nachgewiesenen technischen Kenntnisse die Berechnung selber anstellen kann. |
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| VC140 | 13 |
| Unter welchen Voraussetzungen kann einem Funkamateur die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst widerrufen werden? |
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Bei Überschreitung des zulässigen Personenschutzabstandes. |
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Bei festgestellten Eintragungen in das Strafregister. |
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Bei verspätet gestelltem Verlängerungsantrag für eine Relaisfunkstelle. |
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Bei fortgesetztem Verstoß gegen das Amateurfunkgesetz oder gegen die Amateurfunkverordnung. |
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| VD121 | 14 |
| Ist das Aussenden des unmodulierten oder ungetasteten Trägers zulässig? |
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So lange bis ein Ruf wahrgenommen wird. |
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Ja, unbegrenzt, es wird ja keine Information übertragen. |
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Nein, weil sonst die Endstufe zu heiß wird. |
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Ja, kurzzeitig, z.B. zum Abstimmen. |
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| VD213 | 15 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DN1AA - DN8ZZZ" zu? |
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Rufzeichen für Relaisfunkstellen. |
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Rufzeichen für Funkbaken. |
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Rufzeichen für Ausbildungsfunkbetrieb. |
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Rufzeichen für Klubstationen. |
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| VD217 | 16 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DO1AA - DO9ZZZ" zu? |
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Personengebundene Rufzeichen der Klasse E. |
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Rufzeichen der Klasse A. |
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Rufzeichen für Klubstationen. |
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Ausbildungsrufzeichen. |
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| VD301 | 17 |
| Von wem ist während des Ausbildungsfunkbetriebs das zugeteilte Ausbildungsrufzeichen zu benutzen? |
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Grundsätzlich nur vom Ausbilder. |
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Immer nur vom Inhaber der benutzten Amateurfunkstation. |
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Vom Auszubildenden und vom Ausbilder. |
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Grundsätzlich nur vom Auszubildenden. |
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| VD409 | 18 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Widerruf des Ausbildungsrufzeichens. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Rufzeichenwechsel bei der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation kann mit der Auflösung der benennenden Gruppe von Funkamateuren beendet werden. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Standortwechsel der Klubstation. |
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| VD410 | 19 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Widerruf des Ausbildungsrufzeichens. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation kann mit der Rücknahme der Benennung durch den Leiter einer Gruppe von Funkamateuren beendet werden. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Standortwechsel der Klubstation. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Rufzeichenwechsel bei der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. |
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| VD509 | 20 |
| Was gilt gemäß AFuV bei Relaisfunkstellen und Funkbaken? |
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Relaisfunkstellen und Funkbaken dürfen nur an dem in der Rufzeichenzuteilung aufgeführten Standort unter den dort festgelegten Rahmenbedingungen betrieben werden. |
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Ein vorgeschriebenes Mindestalter des Rufzeicheninhabers. |
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Das Rufzeichen der Relaisfunkstelle muss nach einer mehr als 10-minütigen Sendepause wiederholt werden. |
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Ein durchlaufender Betrieb des Senders länger als 10 Minuten ist nicht zulässig. |
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| VE106 | 21 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (40-m-Amateurfunkband)? |
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7,1 MHz - 7,3 MHz |
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7,0 MHz - 7,5 MHz |
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7,0 MHz - 7,2 MHz |
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7,0 MHz - 7,3 MHz |
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| VE115 | 22 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (70-cm-Amateurfunkband)? |
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432 - 440 MHz |
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432 - 438 MHz |
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430 - 440 MHz |
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430 - 438 MHz |
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| VE118 | 23 |
| Welche Antwort enthält nur Frequenzbereiche, die auch von Rufzeicheninhabern der Klasse E genutzt werden dürfen? |
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144 - 146 MHz, 430 - 440 MHz und 10 - 10,5 GHz |
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1810 - 2000 kHz, 3500 - 3800 kHz und alle Amateurfunkfrequenzbereiche oberhalb 28 MHz |
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Alle Amateurfunkfrequenzbereiche oberhalb 144 MHz |
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144 - 146 MHz, 430 - 440 MHz und 1240 - 1300 MHz |
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| VE122 | 24 |
| In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status? |
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1850 - 1890 kHz |
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10100 - 10150 kHz |
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135,7 - 137,8 kHz |
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21000 - 21450 kHz |
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| VE125 | 25 |
| In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status? |
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2320 - 2450 MHz |
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430 - 440 MHz |
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1240 - 1300 MHz |
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3,4 - 3,475 GHz |
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| VE140 | 26 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Amateurfunkbändern zwischen 1300 MHz und 250 GHz? |
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750 Watt |
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75 Watt |
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150 Watt |
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100 Watt |
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| VE141 | 27 |
| Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 10 - 10,5 GHz? |
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Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen. |
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Maximal 75 Watt PEP für Klasse A und <10 Watt EIRP für Klasse E. |
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Maximal 75 Watt PEP für Klasse A und 5 Watt PEP für Klasse E. |
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Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden. |
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| VE147 | 28 |
| In welchem Amateurfunkfrequenzbereich beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 2 MHz bzw. für amplitudenmodulierte Fernsehaussendungen 7 MHz? |
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3400 - 3475 MHz |
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2320 - 2450 MHz |
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10,0 - 10,5 GHz |
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430 - 440 MHz |
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| VE149 | 29 |
| Welche Aussage ist richtig? |
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Der Sekundärfunkdienst hat Vorrang, wenn er zuerst auf Sendung war. |
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Bei einem Sekundärfunkdienst handelt es sich um eine nicht kommerzielle Funknutzung. |
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Eine Funkstelle des Sekundärfunkdienstes muss vor Betriebsaufnahme durch eine Selbsterklärung die Störsicherheit erklären. |
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Der Sekundärfunkdienst hat im Störungsfall gegenüber einem Primärfunkdienst eingeschränkte Nutzungsrechte. |
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| VG110 | 30 |
| Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 144,250 MHz wird der Fernsehempfang eines Nachbarn im Sonderkanal S6 gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass der Funkamateur am Ort der gestörten Empfangsanlage eine Feldstärke erzeugt, die den, in der Norm empfohlenen Grenzwert für die Störfestigkeit von Kabelverteilanlagen, nicht erreicht. Was hat der Funkamateur zu tun? |
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Er hat seine Sendeleistung so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr gestört wird. |
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Er kann seine Sendeleistung uneingeschränkt erhöhen. |
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Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen. |
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Er kann seinen Funkbetrieb fortsetzen. |
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| VH101 | 31 |
| Welches Gesetz bzw. welche Vorschrift beinhaltet Regelungen für das Inverkehrbringen, den freien Warenverkehr und die Inbetriebnahme, die auch für serienmäßig hergestellte Amateurfunkgeräte gelten? |
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Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen. |
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Die Verordnung über elektromagnetische Felder vom 16.12.1996. |
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Die Amateurfunkverordnung. |
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Für solche Amateurfunkgeräte gibt es keine spezielle Regelung; Streitigkeiten werden nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ausgetragen. |
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| VH104 | 32 |
| Welche Geräte fallen nicht in den Anwendungsbereich des FTEG? |
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Geräte, die ausschließlich zur Verwendung in eigenen Räumen hergestellt werden. |
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Im Handel erhältliche Sendefunkgeräte, die ausschließlich für Funkamateure hergestellt werden. |
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Im Handel erhältliche elektrische oder elektronische Apparate, Anlagen und Systeme, die elektrische oder elektronische Bauteile enthalten. |
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Funkgeräte, die von Funkamateuren verwendet werden und die nicht im Handel erhältlich sind, sowie Geräte deren EMV-relevante Bedingungen in anderen EU-Richtlinen als der EMV-Richtlinie vorgeschrieben sind. |
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| VI118 | 33 |
| Wo und wann hat der Funkamateur die Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen mit allen erforderlichen Unterlagen gemäß BEMFV einzureichen? |
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Sie ist der für den Standort zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vorzulegen; ein Doppel ist dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt zuzusenden. |
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Sie ist der Bundesnetzagentur nach Aufforderung vorzulegen. |
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Sie ist der für den Standort zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vor der Betriebsaufnahme oder einer Änderung mit Leistungszunahme vorzulegen. |
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Sie ist entsprechend der 26.Verordung zum Bundesimmissionsschutzgesetz der dafür zuständigen Behörde zuzusenden. |
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| VK102 | 34 |
| Welche regelmäßigen Beiträge hat der Funkamateur zu entrichten? |
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Den monatlichen Genehmigungsbeitrag. |
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Frequenznutzungsbeitrag und EMV-Beitrag. |
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Keine Beiträge. |
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Beiträge nach Anlage 3 der Amateurfunkverordnung. |
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