| VA303 | 1 |
| Gelten die allgemeinen Regelungen der Radio Regulations (VO Funk) auch für den Amateurfunkdienst? |
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Ja, aber nur die Festlegung der Frequenzbereiche, Funkregionen und Rufzeichenreihen. |
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Ja, der Amateurfunkdienst ist in den Radio Regulations (VO Funk) so festgelegt. |
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Nein, sonst wäre der Amateurfunk als Experimentierfunk zu eingeschränkt. |
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Nein, dies wären zu viele Sachverhalte, die der Funkamateur wissen müsste. |
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| VA409 | 2 |
| Darf ein Funkamateur in Deutschland alle in den Radio Regulations (VO Funk) für den Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereiche benutzen? |
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Ja, wenn der Betrieb bei der Bundesnetzagentur vorher angemeldet wurde. |
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Ja, weil die internationalen Regelungen auch in Deutschland gelten. |
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Nein. Die in Deutschland zulässigen Frequenzbereiche ergeben sich aus den nationalen Regelungen. |
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Nein, es dürfen nur Frequenzen genutzt werden, die durch die CEPT-Empfehlungen umgesetzt wurden. |
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| VB117 | 3 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
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Auch Nicht-CEPT-Länder können den CEPT-Empfehlungen T/R 61-01, T/R 61-02 oder (05)06 beitreten und diese anwenden. |
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Eine Bescheinigung nach CEPT-Empfehlung T/R 61-02 berechtigt den Funkamateur auch zur Durchführung des Amateurfunkbetriebs. |
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Die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und T/R 61-02 schließen die ECC-Empfehlung (05)06 mit ein. |
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Alle Mitglieder der CEPT sind verpflichtet, alle CEPT-Empfehlungen anzuwenden. |
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| VB122 | 4 |
| Was ist eine HAREC? |
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Eine CEPT-Amateurfunkgenehmigung gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01. |
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Eine CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung gemäß der ECC-Empfehlung (05)06. |
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Eine CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung gemäß dem ERC-Report 32 und ein Amateurfunkzeugnis der Klasse E. |
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Eine harmonisierte Amateurfunkprüfungsbescheinigung gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 und ein Amateurfunkzeugnis der Klasse A. |
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| VC110 | 5 |
| Darf ein Funkamateur Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte übermitteln? |
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Nur in Not- und Katastrophenfällen. |
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Nur nach Aufforderung durch die zuständige Außenstelle der Bundesnetzagentur. |
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Nein, unter keinen Umständen. |
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Ja, jederzeit. |
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| VC127 | 6 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
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Ein Funkamateur darf nur ein ihm von der Bundesnetzagentur zugeteiltes Rufzeichen benutzen. |
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Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
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Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden. |
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Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
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| VC143 | 7 |
| Welche der nachfolgenden Handlungen stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Amateurfunkgesetzes dar? |
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Die Verletzung der Pflicht zur Führung eines Stationstagebuches. |
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Der Betrieb einer Amateurfunkstelle ohne Amateurfunkzulassung. |
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Die Nichteinhaltung der Personenschutzgrenzwerte. |
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Die Nachrichtenübermittlung in Not- und Katastrophenfällen an Dritte. |
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| VC144 | 8 |
| Welche der nachfolgenden Handlungen stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Amateurfunkgesetzes dar? |
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Die Nachrichtenübermittlung in Not- und Katastrophenfällen an Dritte. |
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Die Nichteinhaltung der Personenschutzgrenzwerte. |
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Der Betrieb einer Amateurfunkstelle ohne entsprechende Rufzeichenzuteilung. |
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Die Verletzung der Pflicht zur Führung eines Stationstagebuches. |
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| VD104 | 9 |
| Wo sind die Nutzungsbestimmungen, die maximal zulässigen Sender- bzw. Strahlungsleistungen und die erlaubten Frequenzbereiche für den Amateurfunkdienst und den Amateurfunkdienst über Satelliten zu finden? |
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In der Frequenzzuteilungsverordnung (Freq-ZutV). |
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Im Gesetz über den Amateurfunk (AFuG). |
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Im Telekommunikationsgesetz (TKG). |
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In der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV). |
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| VD114 | 10 |
| Dürfen im Amateurfunkverkehr internationale Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitszeichen (z. B. SOS, MAYDAY) ausgesendet werden? |
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Ja, falls die Bundesnetzagentur zugestimmt hat. |
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Nein, der Gebrauch dieser Zeichen ist ausdrücklich untersagt. |
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Nur bei Übungen, an denen auch Inhaber von See- oder Flugfunkzeugnissen teilnehmen, dürfen auch die im See-/Flugfunkverkehr üblichen Notzeichen benutzt werden. |
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Ja, aber nur bei Not- oder Katastrophenfunkübungen. |
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| VD121 | 11 |
| Ist das Aussenden des unmodulierten oder ungetasteten Trägers zulässig? |
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Nein, weil sonst die Endstufe zu heiß wird. |
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Ja, unbegrenzt, es wird ja keine Information übertragen. |
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Ja, kurzzeitig, z.B. zum Abstimmen. |
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So lange bis ein Ruf wahrgenommen wird. |
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| VD216 | 12 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DB1AA - DB9ZZZ" zu? |
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Rufzeichen der Klasse E. |
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Rufzeichen für Klubstationen. |
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Ausbildungsrufzeichen. |
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Personengebundene Rufzeichen der Klasse A. |
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| VD217 | 13 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DO1AA - DO9ZZZ" zu? |
|
Rufzeichen der Klasse A. |
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Rufzeichen für Klubstationen. |
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Ausbildungsrufzeichen. |
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Personengebundene Rufzeichen der Klasse E. |
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| VD219 | 14 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DBØAA - DBØZZZ" zu? |
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Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV. |
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Rufzeichen für Relaisfunkstellen oder Funkbaken. |
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Rufzeichen für Personal der Gaststreitkräfte. |
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Rufzeichen für Klubstationen bei besonderen Anlässen allgemeiner Art. |
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| VD304 | 15 |
| Wann ist mit dem Entzug eines Ausbildungsrufzeichens zu rechnen? |
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Wenn durch den Ausbildungsfunkverkehr BCI und TVI verursacht wird. |
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Wenn das Ausbildungsrufzeichen fortgesetzt in Abwesenheit des Ausbilders benutzt wird. |
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Wenn es zu Störungen von Amateurfunk-Kontesten kommt. |
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Wenn der Ausbildungsfunkverkehr mobil durchgeführt wird. |
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| VD308 | 16 |
| Wird das Ausbildungsrufzeichen auf unbegrenzte Zeit erteilt? |
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Nein, es verfällt, wenn es ein Jahr nicht benutzt wurde. |
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Nein, es ist auf 2 Jahre befristet. |
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Ja, bis auf Ausnahmen wird es in der Regel unbefristet erteilt. |
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Nein, es ist nach einem Jahr neu zu beantragen. |
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| VD405 | 17 |
| Wovon sind die Betriebsrechte eines Funkamateurs bei der Mitbenutzung eines Klubstationsrufzeichens abhängig? |
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Von seiner Benennung durch den verantwortlichen Funkamateur. |
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Von seiner Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst nach § 3 Abs. 1 AFuG. |
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Er muss auf jeden Fall Inhaber eines Rufzeichens der höchsten Amateurfunkklasse sein. |
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Nur von den Betriebsrechten der Rufzeichenzuteilung der Klubstation. |
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| VD510 | 18 |
| Wann kann ein verantwortlicher Funkamateur einen bestimmten Funkamateur vorübergehend vom Betrieb über die von ihm betreute Relaisfunkstelle ausschließen? |
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Wenn ein Funkamateur das Mindestalter noch nicht erreicht hat. |
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Wenn ein Funkamateur die Relaisfunkstelle zu häufig benutzt. |
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Wenn technische Mängel seiner Station zu Störungen führen. |
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Wenn dies dazu dient den störungsfreien Betrieb der Relaisfunkstelle sicherzustellen. |
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| VE101 | 19 |
| Wo sind die ausführlichen Nutzungsbedingungen und die ausgewiesenen Frequenzbereiche für den Amateurfunkdienst in Deutschland zu finden? |
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Im Frequenznutzungsplan. |
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In der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV). |
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In der Anlage der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (FreqBZPV). |
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In Artikel 5 der VO Funk. |
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| VE106 | 20 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (40-m-Amateurfunkband)? |
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7,0 MHz - 7,5 MHz |
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7,0 MHz - 7,2 MHz |
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7,0 MHz - 7,3 MHz |
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7,1 MHz - 7,3 MHz |
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| VE109 | 21 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (17-m-Amateurfunkband)? |
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18,68 MHz - 19,99 MHz |
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18,068 MHz - 18,168 MHz |
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18,89 MHz - 18,99 MHz |
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18,1 MHz - 18,15 MHz |
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| VE114 | 22 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (2-m-Amateurfunkband)? |
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144 - 148 MHz |
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144 - 146 MHz |
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140 - 146 MHz |
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140 - 148 MHz |
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| VE122 | 23 |
| In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status? |
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10100 - 10150 kHz |
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21000 - 21450 kHz |
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1850 - 1890 kHz |
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135,7 - 137,8 kHz |
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| VE130 | 24 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Frequenzbereichen 3,5 - 3,8 MHz und 7,0 - 7,1 MHz? |
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150 Watt |
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100 Watt |
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750 Watt |
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75 Watt |
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| VE132 | 25 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A im Frequenzbereich 10,1 - 10,15 MHz? |
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750 Watt |
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75 Watt |
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150 Watt |
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250 Watt |
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| VE135 | 26 |
| Welche Leistungsgrenzen gelten für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E in den Frequenzbereichen 21 - 21,45 MHz und 28 - 29,7 MHz? |
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Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden. |
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Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen. |
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Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E. |
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Maximal 250 Watt PEP für beide Klassen. |
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| VE145 | 27 |
| In welchem Amateurfunkfrequenzbereich beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 7 kHz? |
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14000 - 14350 kHz |
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21000 - 21450 kHz |
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10100 - 10150 kHz |
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28000 - 29700 kHz |
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| VF101 | 28 |
| Enthält das TKG für den Funkamateur anwendbare Regelungen? |
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Ja, einige Regelungen sind auch auf den Amateurfunkdienst anwendbar. |
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Nein, es enthält keine auf den Amateurfunkdienst anwendbaren Regelungen. |
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Nein, der Amateurfunkdienst ist im TKG ausdrücklich ausgeschlossen. |
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Nein, dafür gibt es das eigenständige Amateurfunkgesetz mit Amateurfunkverordnung. |
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| VF102 | 29 |
| Bei welcher Handlung verletzt ein Funkamateur das Fernmeldegeheimnis? |
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Bei Empfang, Verwertung oder Weitergabe von Nachrichten, die nicht für Funkamateure, die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind. |
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Bei Aufzeichnung und Weitergabe von Gesprächsinhalten und Daten aus Amateurfunkverbindungen, insbesondere, wenn die Weitergabe an Nicht-Funkamateure erfolgt. |
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Bei Verwertung oder Weitergabe von Gesprächsinhalten und Daten aus Amateurfunkverbindungen, an denen der Funkamateur nicht selbst beteiligt war. |
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Bei Verwertung oder Weitergabe von Gesprächsinhalten und Daten aus Amateurfunkverbindungen, unabhängig davon, ob der Funkamateur selbst beteiligt war. |
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| VF106 | 30 |
| Welcher der nachfolgend genannten Tatbestände ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß TKG? |
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Der Betrieb einer Amateurfunkstelle zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken. |
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Das schuldhafte Verursachen von elektromagnetischen Störungen, entgegen den Weisungen der Bundesnetzagentur. |
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Nutzung von Frequenzen ohne Frequenzzuteilung. |
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Die Übermittlung von Amateurfunknachrichten von oder an Dritte durch einen Funkamateur. |
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| VF109 | 31 |
| Darf ein Funkamateur eine Funkanlage seiner Amateurfunkstelle zum Abhören des nicht öffentlich gesprochenen Wortes verwenden? |
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Ja, weil der Funkamateur aufgrund der Amateurfunkzulassung als sachkundige Person gilt. |
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Ja, aber nur wenn ein hierfür technisch zugelassenes Funkgerät benutzt wird. |
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Nein, weil die verdeckte Übermittlung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes einer anderen Person eine mit Strafe bedrohte Handlung ist. |
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Ja, aber nur mit einer hierfür von der Bundesnetzagentur vorgesehenen besonderen Zulassung. |
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| VI103 | 32 |
| Was bedeutet die Abkürzung EMVU? |
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Elektronische Messung von elektromagnetischen Unverträglichkeiten. |
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Elektromagnetische Verträglichkeit in der Umwelt. |
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Eine Bürgerinitiative zum Schutz vor elektromagnetischen Unverträglichkeiten. |
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Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten. |
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| VI112 | 33 |
| Welche physikalischen Größen werden für die Angabe der Konfiguration im Rahmen des Anzeigeverfahrens benötigt? |
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Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Funkgerätetyp, Frequenz, Modulationsverfahren, Korrekturabschläge, Sicherheitsabstände. |
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Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Frequenz, Modulationsverfahren, Impedanz des Antennenkabels, Korrekturabschläge, Sicherheitsabstände. |
|
Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Frequenz, Modulationsverfahren, Antennenwirkungsgrad, Korrekturabschläge, Sicherheitsabstände. |
|
Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Antennenhöhe, Abstrahlrichtung, Frequenz, Modulationsverfahren, standortbezogener Sicherheitsabstand. |
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| VK105 | 34 |
| Darf eine Amateurfunkstelle auch an Bord eines Luftfahrzeuges betrieben werden? |
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Ja, die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst gilt für alle portablen und mobilen Einsätze von Amateurfunkstellen. |
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Ja, aber nur von Zulassungsinhabern der Klasse A, wenn für den Funkverkehr eine schon in das Luftfahrzeug installierte Funkstelle verwendet wird. |
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Ja, mit einer entsprechenden Sondergenehmigung der Bundesnetzagentur. |
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Ja, beispielsweise mit der Zustimmung des verantwortlichen Luftfahrzeugführers oder der zuständigen Luftfahrtbehörde. |
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