| VA407 | 1 |
| Was bedeuten im Funk die Zeichen "SOS" und "MAYDAY"? |
|
SOS und MAYDAY sind Dringlichkeitszeichen, die eine Sicherheitsmeldung ankündigen. |
|
SOS und MAYDAY sind nur im Seefunk gebräuchlich und haben für den Amateurfunk keine Bedeutung. |
|
Diese Notzeichen zeigen an, dass ein See- oder Luftfahrzeug von ernster und unmittelbar bevorstehender Gefahr bedroht ist. |
|
Es handelt sich um ehemalige See- und Luftnotzeichen, die keine Gültigkeit mehr haben. |
|
|
|
| VB108 | 2 |
| Wie muss die Rufzeichennennung von DO1XYZ bei der Nutzung der CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung in der Schweiz erfolgen? |
|
DO1XYZ-HB9/portabel oder DO1XYZ-HB9/mobil. |
|
Die Nennung von DO1XYZ ist ausreichend. |
|
DO1XYZ/HB3 |
|
HB3/DO1XYZ |
|
|
|
| VB109 | 3 |
| Wie muss die Rufzeichennennung von DL1ER bei der Nutzung der CEPT-Amateurfunkgenehmigung in der Schweiz erfolgen? |
|
DL1ER-HB9/portabel oder DL1ER-HB9/mobil. |
|
DL1ER/HB9 |
|
HB9/DL1ER |
|
Die Nennung von DL1ER ist ausreichend. |
|
|
|
| VB111 | 4 |
| Darf ein Funkamateur mit einer CEPT-Amateurfunkgenehmigung in allen CEPT-Ländern Amateurfunkverkehr abwickeln? |
|
Nein, nur in den Staaten der CEPT, die die Empfehlung T/R 61-01 umgesetzt haben, sofern er dort keinen festen Wohnsitz hat. |
|
Ja. Alle CEPT-Mitgliedsländer müssen sich an die Empfehlung T/R 61-01 halten. |
|
Ja. Er muss sich aber an die Amateurfunkregelungen des Heimatlandes halten. |
|
Nein. Die Anwendung der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 ist nur in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zulässig. |
|
|
|
| VB122 | 5 |
| Was ist eine HAREC? |
|
Eine harmonisierte Amateurfunkprüfungsbescheinigung gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 und ein Amateurfunkzeugnis der Klasse A. |
|
Eine CEPT-Amateurfunkgenehmigung gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01. |
|
Eine CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung gemäß dem ERC-Report 32 und ein Amateurfunkzeugnis der Klasse E. |
|
Eine CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung gemäß der ECC-Empfehlung (05)06. |
|
|
|
| VC103 | 6 |
| Welche Behörde nimmt die Aufgaben und Befugnisse in Deutschland wahr, die sich aus dem Amateurfunkgesetz (AFuG) und der Amateurfunkverordnung (AFuV) ergeben? |
|
Die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation. |
|
Die Bundesnetzagentur. |
|
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt. |
|
Die Polizei. |
|
|
|
| VC105 | 7 |
| Nach dem Amateurfunkgesetz ist ein Funkamateur der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Prüfungsbescheinigung der sich |
|
aus persönlicher Neigung und in Verfolgung anderer Zwecke mit dem Amateurfunkdienst befasst. |
|
nicht aus persönlicher Neigung mit Funktechnik und Funkbetrieb befasst und sich hierzu keiner kommerziellen Technik bedient. |
|
aus persönlicher Neigung mit dem Amateurfunkdienst zu wirtschaftlichen Zwecken befasst. |
|
lediglich aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse mit dem Amateurfunkdienst befasst. |
|
|
|
| VC110 | 8 |
| Darf ein Funkamateur Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte übermitteln? |
|
Nur in Not- und Katastrophenfällen. |
|
Ja, jederzeit. |
|
Nur nach Aufforderung durch die zuständige Außenstelle der Bundesnetzagentur. |
|
Nein, unter keinen Umständen. |
|
|
|
| VC125 | 9 |
| Kann ein zugeteiltes Rufzeichen durch die Bundesnetzagentur geändert werden? |
|
Nein, das einmal zugeteilte Rufzeichen ist zeitlebens ideelles Eigentum des Funkamateurs, für das er bei Erstzuteilung auch bezahlen musste. |
|
Ja, wenn wichtige Gründe dazu bei der Behörde vorliegen. |
|
Ja, aber nicht öfter als alle 5 Jahre einmal, da jeder Rufzeichenwechsel für den Funkamateur gebührenpflichtig ist. |
|
Nein, es sei denn, die Behörde bezahlt dem Funkamateur den Neudruck von QSL-Karten. |
|
|
|
| VC144 | 10 |
| Welche der nachfolgenden Handlungen stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Amateurfunkgesetzes dar? |
|
Die Verletzung der Pflicht zur Führung eines Stationstagebuches. |
|
Die Nichteinhaltung der Personenschutzgrenzwerte. |
|
Der Betrieb einer Amateurfunkstelle ohne entsprechende Rufzeichenzuteilung. |
|
Die Nachrichtenübermittlung in Not- und Katastrophenfällen an Dritte. |
|
|
|
| VD115 | 11 |
| Darf ein Funkamateur verdeckte bzw. geheime Nachrichten an seinen Funkfreund senden? |
|
Ja, aber nur in den landesüblichen Sprachen, Betriebsarten und Kodierungen. |
|
Ja, in allen Sprachen, Betriebsarten und Kodierungen. |
|
Nein. Der Amateurfunkverkehr muss in offener Sprache abgewickelt werden und darf nicht zur Verschleierung verschlüsselt werden. |
|
Ja, aber nur zu Testzwecken. |
|
|
|
| VD124 | 12 |
| Wozu können Aufzeichnungen der Sendetätigkeit (z.B. Stationstagebuch) dienen? |
|
Dort können die Rufzeichen der Gegenfunkstellen festgehalten werden, damit der Bundesnetzagentur jederzeit der Nachweis erbracht werden kann, dass nur mit genehmigten Funkstellen Funkverkehr abgewickelt wurde. |
|
Sie können zur Aufklärung elektromagnetischer Unverträglichkeiten dienen. |
|
Ein präzise geführtes Stationstagebuch kann u.a. als Grundlage für die Erteilung einer EMVU-Bescheinigung dienen. |
|
Sie können nur als Aktivitätsnachweis über den Funkbetrieb gegenüber der örtlichen Amateurfunkvereinigung dienen. |
|
|
|
| VD126 | 13 |
| Wann hat ein Funkamateur der Bundesnetzagentur gemäß AFuV technische Unterlagen über seine Sendeanlage vorzulegen? |
|
Nur im Fall von elektromagnetischen Störungen. |
|
Mit dem Erhalt der Amateurfunkzulassung. |
|
Auf Anforderung der Bundesnetzagentur. |
|
Immer. |
|
|
|
| VD202 | 14 |
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DO3ZZZ? Es ist ein |
|
Ausbildungsrufzeichen der Klasse E. |
|
Ausbildungsrufzeichen der Klasse A. |
|
personengebundenes Rufzeichen der Klasse E. |
|
personengebundenes Rufzeichen der Klasse A. |
|
|
|
| VD210 | 15 |
| Welche der folgenden Amateurfunkrufzeichen werden in Deutschland auch zugeteilt? |
|
Rufzeichen für Klubstationen mit 1-buchstabigem oder 4- bis 7-stelligem Suffix, das mit einem Buchstaben endet. |
|
Rufzeichen mit 1- bis 7-stelligem Suffix als personengebundenes Rufzeichen gemäß § 3 Abs. 1 des Amateurfunkgesetzes. |
|
Rufzeichen für Relaisfunkstellen und Funkbaken mit 1-buchstabigem oder mit 4- bis 7-stelligem Suffix. |
|
Rufzeichen für Klubstationen mit 1-buchstabigem oder mit 4- bis 7-stelligem Präfix, dessen letztes Zeichen eine Ziffer sein muss. |
|
|
|
| VD305 | 16 |
| Nicht-Funkamateure dürfen am Ausbildungsfunkbetrieb |
|
ohne besondere Auflagen teilnehmen. |
|
nur an Klubstationen unter Aufsicht eines Funkamateurs teilnehmen. |
|
jederzeit unter Verwendung des persönlichen Rufzeichens des ausbildenden Funkamateurs teilnehmen. |
|
nur unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht eines Funkamateurs mit zugeteiltem Ausbildungsrufzeichen teilnehmen. |
|
|
|
| VD404 | 17 |
| Wovon sind die Betriebsrechte eines Funkamateurs bei der Mitbenutzung eines Klubstationsrufzeichens abhängig? |
|
Er muss Inhaber einer Ausbildungsfunkzuteilung nach § 13 der AFuV sein. |
|
Nur von den Betriebsrechten der Zuteilung der Klubstation. |
|
Von der CEPT-Klasse der Klubstation. |
|
Von seiner Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. |
|
|
|
| VD411 | 18 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
|
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Rufzeichenwechsel bei der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. |
|
Kurzzeitige Standortänderungen einer Klubstation müssen der Bundesnetzagentur nicht angezeigt werden. |
|
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Standortwechsel der Klubstation. |
|
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Widerruf des Ausbildungsrufzeichens. |
|
|
|
| VD501 | 19 |
| Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist gemäß AFuV richtig wiedergegeben? |
|
Eine "fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" ist eine unbesetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (Relaisfunkstellen, Digipeater, Funkbaken usw.). |
|
Eine "fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" ist eine besetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (z.B. Amateurfunkstellen mit digitalen Betriebsarten). |
|
Eine "Relaisfunkstelle" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale automatisch aussendet. |
|
Eine "Funkbake" ist eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die ferngesteuert Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt. |
|
|
|
| VE114 | 20 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (2-m-Amateurfunkband)? |
|
140 - 148 MHz |
|
144 - 146 MHz |
|
140 - 146 MHz |
|
144 - 148 MHz |
|
|
|
| VE125 | 21 |
| In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status? |
|
3,4 - 3,475 GHz |
|
2320 - 2450 MHz |
|
1240 - 1300 MHz |
|
430 - 440 MHz |
|
|
|
| VE129 | 22 |
| Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 3,5 - 3,8 MHz? |
|
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E. |
|
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden. |
|
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen. |
|
Maximal 10 Watt PEP für beide Klassen. |
|
|
|
| VE133 | 23 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Frequenzbereichen 14 - 14,35 MHz und 18,068 - 18,168 MHz? |
|
150 Watt |
|
75 Watt |
|
750 Watt |
|
250 Watt |
|
|
|
| VE138 | 24 |
| Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E in den Frequenzbereichen 144 - 146 MHz und 430 - 440 MHz? |
|
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und 75 Watt PEP für Klasse E. |
|
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen. |
|
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A. Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden. |
|
Maximal 100 Watt PEP für beide Klassen. |
|
|
|
| VF102 | 25 |
| Bei welcher Handlung verletzt ein Funkamateur das Fernmeldegeheimnis? |
|
Bei Aufzeichnung und Weitergabe von Gesprächsinhalten und Daten aus Amateurfunkverbindungen, insbesondere, wenn die Weitergabe an Nicht-Funkamateure erfolgt. |
|
Bei Empfang, Verwertung oder Weitergabe von Nachrichten, die nicht für Funkamateure, die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind. |
|
Bei Verwertung oder Weitergabe von Gesprächsinhalten und Daten aus Amateurfunkverbindungen, an denen der Funkamateur nicht selbst beteiligt war. |
|
Bei Verwertung oder Weitergabe von Gesprächsinhalten und Daten aus Amateurfunkverbindungen, unabhängig davon, ob der Funkamateur selbst beteiligt war. |
|
|
|
| VF103 | 26 |
| Wie hat sich ein Funkamateur zu verhalten, der unbeabsichtigt Nachrichten empfängt, die nicht für Funkamateure, die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind? |
|
Er darf Dritten zwar die Tatsache des Empfangs mitteilen, aber nicht den Inhalt und die näheren Umstände. |
|
Er darf den Inhalt der Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs anderen nicht mitteilen. |
|
Er darf anderen Funkamateuren zwar die Tatsache des Empfangs mitteilen, aber nicht den Inhalt. |
|
Er darf den Inhalt und die näheren Umstände nur anderen Funkamateuren mitteilen, da auch diese der Geheimhaltungspflicht unterliegen. |
|
|
|
| VF104 | 27 |
| Wie hat sich ein Funkamateur zu verhalten, wenn er Sendungen empfängt, die nicht für Funkamateure, die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind? |
|
Der Inhalt solcher Sendungen darf nicht verwertet werden, aber eine Diskussion über die Nachrichten- bzw. Gesprächsinhalte ist erlaubt. |
|
Er darf diese Sendungen für sich aufzeichnen und auswerten. Dritten darf das Vorhandensein und der Inhalt dieser Sendungen jedoch nicht zur Kenntnis gebracht werden. |
|
Er hat sofort den Empfänger auszuschalten und die Bundesnetzagentur zu informieren. |
|
Der Inhalt solcher Sendungen sowie die Tatsache ihres Empfangs - ausgenommen bei Notrufen - darf anderen weder mitgeteilt noch für eigene Zwecke verwertet werden. |
|
|
|
| VI103 | 28 |
| Was bedeutet die Abkürzung EMVU? |
|
Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten. |
|
Eine Bürgerinitiative zum Schutz vor elektromagnetischen Unverträglichkeiten. |
|
Elektromagnetische Verträglichkeit in der Umwelt. |
|
Elektronische Messung von elektromagnetischen Unverträglichkeiten. |
|
|
|
| VI106 | 29 |
| Die Feldstärkegrenzwerte für den Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern sind von der Frequenz abhängig, weil |
|
hochfrequente elektromagnetische Felder energiereicher sind als niederfrequente. |
|
die Fähigkeit des Körpers, hochfrequente Strahlung zu absorbieren, frequenzabhängig ist. |
|
niederfrequente elektromagnetische Felder energiereicher sind als hochfrequente. |
|
die spezifische Absorptionsrate bei einigen Frequenzen nicht messbar ist. |
|
|
|
| VI109 | 30 |
| Für welche Amateurfunkstellen muss der Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern vom Funkamateur dokumentiert werden? |
|
Für alle ortsfesten Amateurfunkstellen ab einer äquivalenten Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP. |
|
Für alle Amateurfunkstellen ab einer äquivalenten Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP. |
|
Für alle ortsfesten Amateurfunkstellen. |
|
Für alle Amateurfunkstellen. |
|
|
|
| VI116 | 31 |
| Wo und wann ist die Anzeige einer ortsfesten Amateurfunkstelle mit einer EIRP von mehr als 10 Watt einzureichen? |
|
Sie ist entsprechend der 26.Verordung zum Bundesimmissionsschutzgesetz der dafür zuständigen Behörde zuzuschicken. |
|
Sie ist der für den Standort zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vorzulegen; ein Doppel ist dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt zuzuschicken. |
|
Sie ist der für den Standort zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur nach Aufforderung vorzulegen. |
|
Sie ist der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vor der Betriebsaufnahme vorzulegen. |
|
|
|
| VI117 | 32 |
| Was hat ein Funkamateur zu beachten, nachdem er seine ortsfeste Amateurfunkstelle bei der Bundesnetzagentur gemäß BEMFV angezeigt hat? |
|
Mit der Anzeige seiner ortsfesten Amateurfunkstelle ist ein Funkamateur seinen Verpflichtungen zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern nachgekommen und muss diesbezüglich nichts weiter beachten. |
|
Nachdem die ortsfeste Amateurfunkstelle in Betrieb genommen wurde, ist die Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen mit allen erforderlichen Unterlagen der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vorzulegen. |
|
Das Anzeigeverfahren ist jedes Jahr erneut durchzuführen, um die Aktualität zu gewährleisten. |
|
Er hat eine Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen mit allen erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und fortlaufend zu prüfen, ob die Bedingungen unter denen die Anzeige durchgeführt wurde noch zutreffend sind. Bei Änderungen, die einen größeren Sicherheitsabstand erforderlich machen oder bei der Aufnahme des Sendebetriebs bei zusätzlichen Frequenzen, ist die Amateurfunkstelle erneut anzuzeigen. |
|
|
|
| VJ101 | 33 |
| Nach welchen Vorschriften müssen Außenantennenanlagen errichtet werden? |
|
Nach den Empfehlungen der Amateurfunkvereine. |
|
Nach den geltenden Bauordnungen des jeweiligen Bundeslandes. |
|
Nach den Bestimmungen des AFuG. |
|
Es müssen keine besonderen Vorschriften beachtet werden, da es sich um eine Amateurfunkanlage handelt. |
|
|
|
| VJ103 | 34 |
| Wie ist die Stromversorgung von Eigenbaugeräten elektrotechnisch sicher aufzubauen? |
|
Nach den Vorschriften der örtlichen Stromversorger. |
|
Nach den CEPT-Empfehlungen. |
|
Nach den VDE-Vorschriften. |
|
Nach keinen besonderen Vorschriften, da ein Funkamateur als sachkundige Person gilt. |
|
|
|