| VB103 | 1 |
| Die deutsche Amateurfunkzulassung der Klasse A entspricht der |
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"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß dem ERC-Report 32. |
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"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-02. |
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"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der ECC-Empfehlung (05)06. |
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"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01. |
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| VB112 | 2 |
| Darf ein Funkamateur mit einer CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung in allen CEPT-Ländern Amateurfunkverkehr abwickeln? |
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Nein. Die Anwendung der ECC-Empfehlung (05)06 ist nur in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zulässig. |
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Nein, nur in den Staaten der CEPT, die die ECC-Empfehlung (05)06 umgesetzt haben, sofern er dort keinen festen Wohnsitz hat. |
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Ja. Alle CEPT-Mitgliedsländer müssen sich an die ECC-Empfehlung (05)06 halten. |
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Ja. Er muss sich aber an die Amateurfunkregelungen des Heimatlandes halten. |
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| VB120 | 3 |
| Ist der vorübergehende Betrieb einer Klubstation nach CEPT-Empfehlung T/R 61-01 in einem Land erlaubt, welches diese Empfehlung anwendet? |
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Ja, aber nur, wenn die Klubstation im Ausland an keinem festen Standort betrieben wird. |
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Nein, der Betrieb einer Klubstation bedarf der Beantragung einer Gastgenehmigung. |
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Nein, weil es in den übrigen CEPT-Ländern keine Klubstationen gibt. |
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Ja, der Betrieb einer Klubstation ist zulässig, wenn der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur der vorgesehene Standort im Ausland vorher mitgeteilt worden ist. |
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| VC101 | 4 |
| Welches Gesetz bildet die Rechtsgrundlage für den Amateurfunkdienst in Deutschland? |
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Das Gesetz über den Amateurfunk. |
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Das Telekommunikationsgesetz. |
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Das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten. |
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Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen. |
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| VC102 | 5 |
| Welches Gesetz regelt die Voraussetzungen und die Bedingungen für die Teilnahme am Amateurfunkdienst? |
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Das Telekommunikationsgesetz. |
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Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen. |
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Das Gesetz über den Amateurfunk. |
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Die Vollzugsordnung für den Funkdienst. |
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| VC107 | 6 |
| Mit welchen anderen Funkstellen darf der Funkamateur Funkverkehr abwickeln? |
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Mit anderen Amateurfunkstellen und Funkstellen des Flug- und/oder Seefunkdienstes. |
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Mit allen Funkstellen, die auf den Amateurfunkbändern tätig sind. |
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Nur mit anderen Funkstellen des Amateurfunkdienstes. |
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Mit anderen Amateurfunkstellen und Funkstellen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). |
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| VC108 | 7 |
| Darf der Funkamateur mit anderen Funkstellen, die keine Amateurfunkstellen sind, Funkverkehr abwickeln? |
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Nein. |
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Nein, mit Ausnahme von Funkstellen der Sekundärnutzer auf den Amateurfunkbändern. |
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Ja, aber nur mit Versuchsfunkstellen, die ein Rufzeichen mit dem Präfix DI benutzen. |
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Ja, beispielsweise mit allen Betreibern von LPD-Funkgeräten im Amateurfunkbereich sowie mit CB-Funkteilnehmern mit verminderter Sendeleistung. |
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| VC109 | 8 |
| Dürfen Sie mit Ihrem Amateurfunktransceiver im 70-cm-Band am LPD-Funkverkehr (LPD = Low Power Devices) teilnehmen? |
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Ja, aber ohne Anwendung meines Rufzeichens. |
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Ja, weil die LPDs auch innerhalb des Amateurfunkbandes arbeiten. |
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Ja, wenn ich meine Sendeleistung auf 10 mW begrenze. |
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Nein. |
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| VC120 | 9 |
| Welche Rufzeichenzuteilungsarten gibt es im Amateurfunk? |
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Personengebundenes Rufzeichen, Ausbildungsrufzeichen, Klubstationsrufzeichen, Rufzeichen für fernbediente/automatisch arbeitende Amateurfunkstellen, Rufzeichen gemäß § 16 Abs. 2 AFuV. |
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Personengebundenes Rufzeichen, Ausbildungsrufzeichen, Rufzeichen für Versuchsfunkstellen, Rufzeichen für fernbediente/ automatisch arbeitende Amateurfunkstellen. |
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Personengebundenes Rufzeichen, Familienrufzeichen, Klubstationsrufzeichen, Rufzeichen für fernbediente/automatisch arbeitende Amateurfunkstellen. |
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Personengebundenes Rufzeichen, Ausbildungsrufzeichen, Kontestrufzeichen, Rufzeichen gemäß § 16 Abs. 2 AFuV. |
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| VC128 | 10 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
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Der Zulassungsinhaber braucht vor Betriebsaufnahme für seine Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung. |
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Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
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Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
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Ein Zulassungsinhaber ist berechtigt, selbstgefertigte oder umgebaute Sendeanlagen auf Amateurfunkfrequenzen zu betreiben. |
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| VC138 | 11 |
| Die Bundesnetzagentur kann bei Verstößen gegen AFuG oder AFuV |
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eine kostenpflichtige fachliche Nachprüfung anordnen. |
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einen sofortigen Abbau der Amateurfunkstelle noch vor Ort anordnen. |
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ein Unbrauchbarmachen der Amateurfunkstelle durch Entnahme wichtiger Teile aus dem Sender anordnen. |
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eine Einschränkung des Betriebes oder die Außerbetriebnahme der Amateurfunkstelle anordnen. |
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| VC142 | 12 |
| Wann handelt ein Funkamateur ordnungswidrig im Sinne des Amateurfunkgesetzes? |
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Bei unzureichender Rufzeichennennung. |
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Bei der Abwicklung von Funkbetrieb mit anderen als Amateurfunkstellen. |
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Beim Betrieb zum geschäftsmäßigen Erbringen von Telekommunikationsdiensten. |
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Bei dauerhafter Verlegung seiner Amateurfunkstelle an einen anderen Standort. |
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| VC144 | 13 |
| Welche der nachfolgenden Handlungen stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Amateurfunkgesetzes dar? |
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Der Betrieb einer Amateurfunkstelle ohne entsprechende Rufzeichenzuteilung. |
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Die Nichteinhaltung der Personenschutzgrenzwerte. |
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Die Nachrichtenübermittlung in Not- und Katastrophenfällen an Dritte. |
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Die Verletzung der Pflicht zur Führung eines Stationstagebuches. |
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| VD112 | 14 |
| Was gilt in Bezug auf den Empfang von Amateurfunkaussendungen? |
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Es dürfen nur TKG-zugelassene Empfangsgeräte verwendet werden. |
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Die Anerkennung als "SWL" ist erforderlich in Verbindung mit der Mitgliedschaft in einer Amateurfunkvereinigung. |
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Es bedarf der Zuteilung eines Hörerrufzeichens aus der "DE-Reihe". |
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Es ist keine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst erforderlich. |
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| VD127 | 15 |
| Für welche Zwecke sind Zuteilungen mit Ausnahmen von den technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen der AFuV möglich? |
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Für Abgleicharbeiten und Messungen an Sendern ohne Abschlusswiderstand. |
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Für die Nutzung zusätzlicher Frequenzbereiche, die nicht im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesen sind. |
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Für besondere experimentelle und technischwissenschaftliche Studien mit einer Amateurfunkstelle. |
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Für Übungen zur Abwicklung des Funkverkehrs in Not- und Katastrophenfällen. |
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| VD215 | 16 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DL1AA - DL9ZZZ" zu? |
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Rufzeichen der Klasse E. |
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Ausbildungsrufzeichen. |
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Personengebundene Rufzeichen der Klasse A. |
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Rufzeichen für Klubstationen. |
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| VD218 | 17 |
| Woran erkennt man eine Amateurfunkstelle im Funkbetrieb? |
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An der verwendeten Sendeart. |
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Am Amateurfunkrufzeichen. |
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Am benutzen Frequenzbereich. |
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An der Betriebstechnik. |
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| VD220 | 18 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DFØAA - DFØZZZ" zu? |
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Rufzeichen für Klubstationen (auslaufend Relaisfunkstellen oder Funkbaken). |
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Rufzeichen für Klubstationen bei besonderen allgemeinen Anlässen. |
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Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV. |
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Rufzeichen für Personal der Gaststreitkräfte. |
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| VD505 | 19 |
| Was ist notwendig, damit ein Funkamateur eine Rufzeichenzuteilung für den Betrieb einer fernbedienten oder automatisch arbeitenden Amateurfunkstelle erhalten kann? |
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Eine Amateurfunkzulassung, ein entsprechender Antrag und eine standortbezogene Verträglichkeitsuntersuchung für die beabsichtigten Betriebsfrequenzen. |
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Eine Überprüfung der eingesetzten Geräte und Einrichtungen durch die Bundesnetzagentur und eine Rufzeichenzuteilung nach § 14 der AFuV. |
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Eine HAREC-Bescheinigung, ein schriftlicher Antrag mit einer Befürwortung durch eine Amateurfunkvereinigung und ein Mindestalter von 13 Jahren. |
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Eine Überprüfung der eingesetzten Geräte und Einrichtungen durch Beauftragte der Amateurfunkverbände und die Vorlage des Prüfungsergebnisses bei der Bundesnetzagentur. |
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| VE104 | 20 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (160-m-Amateurfunkband)? |
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1800 kHz - 1990 kHz |
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1800 kHz - 1900 kHz |
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1810 kHz - 2000 kHz |
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1805 kHz - 1850 kHz |
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| VE108 | 21 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (20-m-Amateurfunkband)? |
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14 MHz - 14,45 MHz |
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14 MHz - 15 MHz |
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14 MHz - 14,35 MHz |
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14 MHz - 14,5 MHz |
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| VE109 | 22 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (17-m-Amateurfunkband)? |
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18,89 MHz - 18,99 MHz |
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18,068 MHz - 18,168 MHz |
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18,1 MHz - 18,15 MHz |
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18,68 MHz - 19,99 MHz |
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| VE110 | 23 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (15-m-Amateurfunkband)? |
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21 MHz - 21,45 MHz |
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21 MHz - 21,35 MHz |
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21 MHz - 21,5 MHz |
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21 MHz - 21,7 MHz |
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| VE126 | 24 |
| Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 1810 - 1850 kHz? |
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Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden. |
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Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E. |
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Maximal 10 Watt PEP für beide Klassen. |
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Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen. |
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| VE133 | 25 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Frequenzbereichen 14 - 14,35 MHz und 18,068 - 18,168 MHz? |
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150 Watt |
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250 Watt |
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750 Watt |
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75 Watt |
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| VE140 | 26 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Amateurfunkbändern zwischen 1300 MHz und 250 GHz? |
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150 Watt |
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750 Watt |
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75 Watt |
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100 Watt |
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| VE145 | 27 |
| In welchem Amateurfunkfrequenzbereich beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 7 kHz? |
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21000 - 21450 kHz |
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10100 - 10150 kHz |
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28000 - 29700 kHz |
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14000 - 14350 kHz |
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| VG101 | 28 |
| Was hat der Funkamateur zu veranlassen, wenn bei ihm der Empfang auf Grund mangelnder Empfängerstörfestigkeit stark beeinträchtigt wird? |
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Er hat die Störungen hinzunehmen, wenn die störenden Geräte den Anforderungen des EMVG oder FTEG genügen. |
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Er hat die Störungen nur dann hinzunehmen, wenn das störende Gerät von erheblicher Bedeutung für den Betreiber ist (z.B. von einer Alarmanlage). |
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Er braucht Störungen grundsätzlich nicht hinzunehmen. |
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Er hat die Störungen in jedem Fall hinzunehmen. |
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| VG102 | 29 |
| Darf der Funkamateur von den grundlegenden Anforderungen zur Störfestigkeit im Sinne des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten abweichen? |
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Ja, aber nur in Richtung Verbesserung der Störfestigkeit. |
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Ja, er kann den Grad der Störfestigkeit seiner Geräte selbst bestimmen. |
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Nein, die Störfestigkeit ist vorgegeben und muss eingehalten werden. |
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Nein, die Störfestigkeit spielt bei Amateurfunkgeräten keine Rolle. |
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| VH103 | 30 |
| Welche Vorschriften müssen im Handel erhältliche Empfangsfunkanlagen einhalten, die dem Amateurfunk zugewiesene Frequenzen empfangen können? |
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Es sind die Bestimmungen des FTEG einzuhalten. Dies ist an der CE-Kennzeichnung des Gerätes und den Angaben zum bestimmungsgemäßen Betrieb in den Begleitpapieren zu erkennen. |
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Amateurfunkempfänger dürfen ausschließlich von Funkamateuren betrieben werden; darüber hinaus gibt es keine weiteren Vorschriften. |
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Grundlegende Anforderungen an Amateurfunkempfänger sind in der Amateurfunkverordnung geregelt. |
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Amateurfunkempfänger brauchen grundsätzlich keinerlei Bestimmungen einzuhalten. |
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| VI102 | 31 |
| Was müssen Zulassungsinhaber in Bezug auf den Personenschutz einhalten? |
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Eine Strahlungsleistung von kleiner 10 Watt EIRP. |
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Die EMV-Schutzanforderungen für Funkgeräte. |
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Die Personenschutzgrenzwerte. |
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Nichts. |
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| VI107 | 32 |
| Was versteht man nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) unter dem "Anzeigeverfahren ortsfester Amateurfunkanlagen"? |
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Ein Verfahren zur Berechnung des Abstandes zum nächstgelegenen Nachbarn. |
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Die Erklärung des Funkamateurs, dass er den Grenzwert von 10 Watt EIRP einhält. |
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Die Erklärung des Funkamateurs, dass er den Grenzwert von 10 Watt ERP einhält. |
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Ein Verfahren, das es dem Funkamateur ermöglicht, eigenständig sicherzustellen und zu dokumentieren, dass von seiner ortsfesten Amateurfunkstelle keine Gefährdung für Personen ausgeht. |
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| VI116 | 33 |
| Wo und wann ist die Anzeige einer ortsfesten Amateurfunkstelle mit einer EIRP von mehr als 10 Watt einzureichen? |
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Sie ist entsprechend der 26.Verordung zum Bundesimmissionsschutzgesetz der dafür zuständigen Behörde zuzuschicken. |
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Sie ist der für den Standort zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur nach Aufforderung vorzulegen. |
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Sie ist der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vor der Betriebsaufnahme vorzulegen. |
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Sie ist der für den Standort zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vorzulegen; ein Doppel ist dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt zuzuschicken. |
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| VK103 | 34 |
| Mit welchen Folgen muss der Funkamateur rechnen, wenn er die zu entrichtenden Gebühren und Beiträge nicht zahlt? |
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Er muss mit dem Entzug seines Amateurfunkzeugnisses rechnen. |
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Er muss mit dem Entzug der Amateurfunkzuteilung sowie einem Bußgeld rechnen. |
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Er muss mit Maßnahmen nach den Vorschriften des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes rechnen. |
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Er muss mit einer gebührenpflichtigen Nachprüfung rechnen. |
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