Teil 3: Kenntnisse von Vorschriften Amateurfunkzeugnis Klasse A und E 34 Fragen   Zeit: 60 Minuten
VA409 1
Darf ein Funkamateur in Deutschland alle in den Radio Regulations (VO Funk) für den Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereiche benutzen?
Nein. Die in Deutschland zulässigen Frequenzbereiche ergeben sich aus den nationalen Regelungen.
Ja, weil die internationalen Regelungen auch in Deutschland gelten.
Nein, es dürfen nur Frequenzen genutzt werden, die durch die CEPT-Empfehlungen umgesetzt wurden.
Ja, wenn der Betrieb bei der Bundesnetzagentur vorher angemeldet wurde.
VB109 2
Wie muss die Rufzeichennennung von DL1ER bei der Nutzung der CEPT-Amateurfunkgenehmigung in der Schweiz erfolgen?
Die Nennung von DL1ER ist ausreichend.
HB9/DL1ER
DL1ER-HB9/portabel oder DL1ER-HB9/mobil.
DL1ER/HB9
VB110 3
Sie hören die Amateurfunkstation mit dem Rufzeichen DL/G3MM. Welcher der nachfolgenden Sachverhalte trifft zu?
Dem griechischen Funkamateur G3MM ist es aufgrund einer Kurzzeit-Gastzulassung gestattet, von Deutschland aus den Amateurfunk auszuüben.
Der Funkamateur G3MM aus Gibraltar hat eine kurzzeitige deutsche Gastlizenz erhalten, was mit dem vorangestellten "DL" als Durchreise-Lizenz deutlich wird.
Die Sonderstation G3MM (Maritim Mobile) ist fest auf einem englischen Schiff installiert, und somit berechtigt, auch von fremden Häfen aus betrieben zu werden.
Der englischen Station G3MM ist es aufgrund der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 gestattet, vorübergehend von Deutschland aus den Amateurfunk auszuüben.
VC103 4
Welche Behörde nimmt die Aufgaben und Befugnisse in Deutschland wahr, die sich aus dem Amateurfunkgesetz (AFuG) und der Amateurfunkverordnung (AFuV) ergeben?
Die Polizei.
Die Bundesnetzagentur.
Die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation.
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt.
VC105 5
Nach dem Amateurfunkgesetz ist ein Funkamateur der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Prüfungsbescheinigung der sich
aus persönlicher Neigung und in Verfolgung anderer Zwecke mit dem Amateurfunkdienst befasst.
nicht aus persönlicher Neigung mit Funktechnik und Funkbetrieb befasst und sich hierzu keiner kommerziellen Technik bedient.
aus persönlicher Neigung mit dem Amateurfunkdienst zu wirtschaftlichen Zwecken befasst.
lediglich aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse mit dem Amateurfunkdienst befasst.
VC107 6
Mit welchen anderen Funkstellen darf der Funkamateur Funkverkehr abwickeln?
Mit allen Funkstellen, die auf den Amateurfunkbändern tätig sind.
Nur mit anderen Funkstellen des Amateurfunkdienstes.
Mit anderen Amateurfunkstellen und Funkstellen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).
Mit anderen Amateurfunkstellen und Funkstellen des Flug- und/oder Seefunkdienstes.
VC111 7
Der Amateurfunkdienst ist
ein Funkdienst, der von Funkamateuren mit speziell dafür zugelassenen Funkgeräten auf allen im Frequenznutzungsplan ausgewiesenen Frequenzen ausgeübt werden darf.
ein Funkdienst, der auf allen im Frequenznutzungsplan ausgewiesenen Frequenzen Vorrang gegenüber anderen Funkdiensten genießt.
ein experimenteller, nicht-kommerzieller Funkdienst, der von zugelassenen Funkamateuren untereinander z.B. zur Kommunikation und für die eigene Ausbildung wahrgenommen wird.
ein Funkdienst, der von Funkamateuren aus persönlicher Neigung und aus wissenschaftlich-wirtschaftlichen Interessen wahrgenommen wird.
VC115 8
Welches der nachfolgend genannten Dokumente benötigt man, um ein Funkamateur im Sinne des AFuG zu sein?
Eine Bescheinigung darüber, dass man am Ausbildungsfunkverkehr erfolgreich teilgenommen hat.
Einen gültigen Personal- oder Reisepass, aus dem hervorgeht, dass man seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik hat.
Ein Führungszeugnis aus dem hervorgeht, dass man nicht vorbestraft ist.
Ein Amateurfunkzeugnis oder eine harmonisierte Amateurfunkprüfungsbescheinigung.
VC119 9
Ist die Erteilung einer Amateurfunkzulassung von einem Mindestalter abhängig?
Ja, die Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Ja, für Klasse A müssen die Bewerber mindestens 10 Jahre alt sein.
Ja, die Bewerber können ab dem 15. Lebensjahr eine Zulassung erhalten.
Nein, das AFuG sieht kein Mindestalter vor.
VC126 10
Darf die Amateurfunkstelle zu gewerblichwirtschaftlichen Zwecken in kleinem Rahmen mitbenutzt werden?
Ja, wenn alle an der Maßnahme Beteiligten selbst Funkamateure sind.
Ja, aber nur wenn es sich dabei um den Bereich des Amateurfunks selbst handelt wie z. B. Angebote über preisgünstige Amateurfunkausrüstung, Amateurfunkkurse von Fernschulen, organisierte Fachreisen für Funkamateure usw.
Ja, wenn die Maßnahme mit öffentlichen Mitteln gefördert wird (z. B. auch im Rahmen von ABM).
Nein, alle gewerblich-wirtschaftlichen Zwecke sind nach dem AFuG ausgeschlossen.
VC136 11
Aus welcher Vorschrift ergibt sich die Pflicht, die Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte zu dokumentieren?
Aus der Amateurfunkverordnung (AFuV).
Aus dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG).
Aus dem Amateurfunkgesetz (AFuG).
Aus den Radio Regulations (VO Funk).
VC138 12
Die Bundesnetzagentur kann bei Verstößen gegen AFuG oder AFuV
eine kostenpflichtige fachliche Nachprüfung anordnen.
ein Unbrauchbarmachen der Amateurfunkstelle durch Entnahme wichtiger Teile aus dem Sender anordnen.
eine Einschränkung des Betriebes oder die Außerbetriebnahme der Amateurfunkstelle anordnen.
einen sofortigen Abbau der Amateurfunkstelle noch vor Ort anordnen.
VC141 13
Was hat ein Funkamateur mit zugeteiltem Rufzeichen zu erwarten, wenn er fortgesetzt gegen AFuG oder AFuV verstößt?
Den Widerruf der Amateurfunkzulassung.
Eine kostenpflichtige Nachprüfung.
Eine Geldstrafe.
Eine Gefängnisstrafe von bis zu 2 Jahren.
VD110 14
Was muss der Inhaber einer Amateurfunkzulassung bei der Änderung seines Namens oder seiner Anschrift veranlassen?
Er muss die Änderungen der Bundesnetzagentur nur beim Umzug ins Ausland oder in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Bundesnetzagentur-Außenstelle mitteilen.
Er muss die Änderungen 14 Tage vor deren Eintreten der Bundesnetzagentur in schriftlicher oder elektronischer Form mitteilen und seine Funkanlage solange stilllegen, bis er von der Bundesnetzagentur eine entsprechend geänderte Amateurfunkzulassung erhalten hat.
Er muss die Änderungen der Bundesnetzagentur unverzüglich in schriftlicher oder elektronischer Form mitteilen.
Er muss die Änderungen der Bundesnetzagentur im Fall der weiteren Teilnahme am Amateurfunkdienst innerhalb von 4 Wochen in schriftlicher oder elektronischer Form mitteilen.
VD115 15
Darf ein Funkamateur verdeckte bzw. geheime Nachrichten an seinen Funkfreund senden?
Ja, aber nur in den landesüblichen Sprachen, Betriebsarten und Kodierungen.
Nein. Der Amateurfunkverkehr muss in offener Sprache abgewickelt werden und darf nicht zur Verschleierung verschlüsselt werden.
Ja, aber nur zu Testzwecken.
Ja, in allen Sprachen, Betriebsarten und Kodierungen.
VD117 16
Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Landeskenner und kodierte Abkürzungen gelten als offene Sprache.
Nur Morsezeichen und digitale Verschlüsselungen gelten als offene Sprache.
Q-Gruppen und Amateurfunkabkürzungen gelten als offene Sprache.
Nur das gesprochene Wort gilt als offene Sprache.
VD127 17
Für welche Zwecke sind Zuteilungen mit Ausnahmen von den technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen der AFuV möglich?
Für besondere experimentelle und technischwissenschaftliche Studien mit einer Amateurfunkstelle.
Für Abgleicharbeiten und Messungen an Sendern ohne Abschlusswiderstand.
Für die Nutzung zusätzlicher Frequenzbereiche, die nicht im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesen sind.
Für Übungen zur Abwicklung des Funkverkehrs in Not- und Katastrophenfällen.
VD128 18
Rufzeichenzuteilungen für besondere experimentelle und technisch-wissenschaftliche Studien gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV sind Zuteilungen,
die Ausnahmen zur Nutzung von gewerblichwirtschaftlichen Zwecken zulassen.
die Ausnahmen vom Rufzeichenplan zulassen.
die Ausnahmen von den technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen der AFuV zulassen.
die Ausnahmen im Ausbildungsfunkbetrieb zulassen.
VD206 19
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DLØZZZ?
Es ist ein
personengebundenes Rufzeichen der Klasse A oder E, keine genaue Bestimmung möglich.
Klubstationsrufzeichen der Klasse A.
Klubstationsrufzeichen der Klasse E.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse A.
VD222 20
Was trifft für das Rufzeichen "DA5AA" zu?
Rufzeichen für Klubstationen.
Rufzeichen für Personal der Gaststreitkräfte.
Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV.
Rufzeichen für exterritoriale Standorte.
VE119 21
Welche Antwort enthält nur Frequenzbereiche, die auch von Rufzeicheninhabern der Klasse E genutzt werden dürfen?
1810 - 2000 kHz, 3500 - 3800 kHz, 21000 - 21450 kHz und 28000 - 29700 kHz
1850 - 1890 kHz, 7000 - 7200 kHz, 18068 - 18168 kHz und 24890 - 24990 kHz
1815 - 1835 kHz, 10100 - 10150 kHz, 14000 - 14350 kHz und 21000 - 21450 kHz
135,7 - 137,8 kHz, 1810 - 2000 kHz, 7000 - 7200 kHz und 21000 - 21450 kHz
VE121 22
In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status?
14000 - 14350 kHz
1850 - 1890 kHz
135,7 - 137,8 kHz
10100 - 10150 kHz
VE124 23
In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status?
10,0 - 10,5 GHz
5,65 - 5,85 GHz
144 - 146 MHz
1240 - 1300 MHz
VE143 24
In welchen Amateurfunkfrequenzbereichen beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 2,7 kHz?
21000 - 21450 kHz und 28000 - 29700 kHz
1810 - 2000 kHz und 3500 - 3800 kHz
135,7 - 137,8 kHz und 1810 - 1850 kHz
10100 - 10150 kHz und 18068 - 18168 kHz
VE144 25
In welchen Amateurfunkfrequenzbereichen beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 2,7 kHz?
21000 - 21450 kHz und 28000 - 29700 kHz
7000 - 7200 kHz und 14000 - 14350 kHz
135,7 - 137,8 kHz und 1810 - 1850 kHz
10100 - 10150 kHz und 18068 - 18168 kHz
VF109 26
Darf ein Funkamateur eine Funkanlage seiner Amateurfunkstelle zum Abhören des nicht öffentlich gesprochenen Wortes verwenden?
Ja, aber nur wenn ein hierfür technisch zugelassenes Funkgerät benutzt wird.
Ja, weil der Funkamateur aufgrund der Amateurfunkzulassung als sachkundige Person gilt.
Nein, weil die verdeckte Übermittlung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes einer anderen Person eine mit Strafe bedrohte Handlung ist.
Ja, aber nur mit einer hierfür von der Bundesnetzagentur vorgesehenen besonderen Zulassung.
VG101 27
Was hat der Funkamateur zu veranlassen, wenn bei ihm der Empfang auf Grund mangelnder Empfängerstörfestigkeit stark beeinträchtigt wird?
Er braucht Störungen grundsätzlich nicht hinzunehmen.
Er hat die Störungen in jedem Fall hinzunehmen.
Er hat die Störungen nur dann hinzunehmen, wenn das störende Gerät von erheblicher Bedeutung für den Betreiber ist (z.B. von einer Alarmanlage).
Er hat die Störungen hinzunehmen, wenn die störenden Geräte den Anforderungen des EMVG oder FTEG genügen.
VG109 28
Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 145,550 MHz wird der Rundfunkempfänger eines Nachbarn auf 100,6 MHz durch Direkteinstrahlung gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass der Funkamateur am Ort des gestörten Empfängers eine Feldstärke erzeugt, die den in der Norm empfohlenen Grenzwert für die Störfestigkeit von Geräten nicht erreicht. Was hat der Funkamateur zu tun?
Er kann seinen Funkbetrieb fortsetzen.
Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen.
Er kann seine Sendeleistung uneingeschränkt erhöhen.
Er hat seine Sendeleistung so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr gestört wird.
VG110 29
Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 144,250 MHz wird der Fernsehempfang eines Nachbarn im Sonderkanal S6 gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass der Funkamateur am Ort der gestörten Empfangsanlage eine Feldstärke erzeugt, die den, in der Norm empfohlenen Grenzwert für die Störfestigkeit von Kabelverteilanlagen, nicht erreicht. Was hat der Funkamateur zu tun?
Er kann seinen Funkbetrieb fortsetzen.
Er kann seine Sendeleistung uneingeschränkt erhöhen.
Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen.
Er hat seine Sendeleistung so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr gestört wird.
VH104 30
Welche Geräte fallen nicht in den Anwendungsbereich des FTEG?
Im Handel erhältliche elektrische oder elektronische Apparate, Anlagen und Systeme, die elektrische oder elektronische Bauteile enthalten.
Im Handel erhältliche Sendefunkgeräte, die ausschließlich für Funkamateure hergestellt werden.
Geräte, die ausschließlich zur Verwendung in eigenen Räumen hergestellt werden.
Funkgeräte, die von Funkamateuren verwendet werden und die nicht im Handel erhältlich sind, sowie Geräte deren EMV-relevante Bedingungen in anderen EU-Richtlinen als der EMV-Richtlinie vorgeschrieben sind.
VI104 31
In welchem Regelungswerk ist der Schutz von Personen bei der Einwirkung elektromagnetischer Felder auch ausführlich für den Amateurfunk geregelt?
Im EMVG.
In der BEMFV.
In der AFuV.
In der VO Funk.
VI105 32
In welcher gesetzlichen Regelung ist das Verfahren zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern ortsfester Amateurfunkstellen festgelegt?
In der VO Funk.
Im Bundesimmissionsschutzgesetz.
In der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz.
In der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV).
VI107 33
Was versteht man nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) unter dem "Anzeigeverfahren ortsfester Amateurfunkanlagen"?
Die Erklärung des Funkamateurs, dass er den Grenzwert von 10 Watt ERP einhält.
Ein Verfahren, das es dem Funkamateur ermöglicht, eigenständig sicherzustellen und zu dokumentieren, dass von seiner ortsfesten Amateurfunkstelle keine Gefährdung für Personen ausgeht.
Ein Verfahren zur Berechnung des Abstandes zum nächstgelegenen Nachbarn.
Die Erklärung des Funkamateurs, dass er den Grenzwert von 10 Watt EIRP einhält.
VI118 34
Wo und wann hat der Funkamateur die Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen mit allen erforderlichen Unterlagen gemäß BEMFV einzureichen?
Sie ist entsprechend der 26.Verordung zum Bundesimmissionsschutzgesetz der dafür zuständigen Behörde zuzusenden.
Sie ist der für den Standort zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vor der Betriebsaufnahme oder einer Änderung mit Leistungszunahme vorzulegen.
Sie ist der für den Standort zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vorzulegen; ein Doppel ist dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt zuzusenden.
Sie ist der Bundesnetzagentur nach Aufforderung vorzulegen.
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QV/1.08/2023-05-27   AfuPbTE V1.07  © DF1IAV VID: 100084   24.06.2026 20:16