| VA205 | 1 |
| Bei welcher der genannten Einrichtungen handelt es sich um eine Amateurfunkstelle nach der Definition der Radio Regulations (VO Funk) und des AFuG? |
|
Ein LPD-Funkgerät, das im 70-cm-Amateurfunkband im Rahmen des nicht öffentlichen mobilen Landfunks betrieben wird. |
|
Eine Versuchsfunkstelle, die auf mindestens einer dem Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzen betrieben wird. |
|
Ein Fuchsjagdsender im 80-m-Band mit weniger als 5 Watt Senderleistung, der kein Rufzeichen, aber die Peilkennungen MO, MOE, MOI oder MOS aussendet. |
|
Ein FM-Relais mit Sender und Empfänger am gleichen Standort sowie getrennter Ein- und Ausgabefrequenz zwischen 27120 und 27410 kHz. |
|
|
|
| VA401 | 2 |
| Nach den Radio Regulations (VO Funk) ist die Erde in verschiedene Funkregionen unterteilt. Wie viele Funkregionen gibt es und zu welcher davon gehört Deutschland? |
|
Vierzehn Funkregionen. Deutschland gehört zur Region 4. |
|
Vier Funkregionen. Deutschland gehört zur Region 3. |
|
Fünf Funkregionen. Deutschland gehört zur Region 2. |
|
Drei Funkregionen. Deutschland gehört zur Region 1. |
|
|
|
| VB109 | 3 |
| Wie muss die Rufzeichennennung von DL1ER bei der Nutzung der CEPT-Amateurfunkgenehmigung in der Schweiz erfolgen? |
|
HB9/DL1ER |
|
Die Nennung von DL1ER ist ausreichend. |
|
DL1ER/HB9 |
|
DL1ER-HB9/portabel oder DL1ER-HB9/mobil. |
|
|
|
| VC108 | 4 |
| Darf der Funkamateur mit anderen Funkstellen, die keine Amateurfunkstellen sind, Funkverkehr abwickeln? |
|
Nein. |
|
Ja, aber nur mit Versuchsfunkstellen, die ein Rufzeichen mit dem Präfix DI benutzen. |
|
Nein, mit Ausnahme von Funkstellen der Sekundärnutzer auf den Amateurfunkbändern. |
|
Ja, beispielsweise mit allen Betreibern von LPD-Funkgeräten im Amateurfunkbereich sowie mit CB-Funkteilnehmern mit verminderter Sendeleistung. |
|
|
|
| VC117 | 5 |
| Was ist erforderlich, um den Amateurfunkbetrieb ausüben zu dürfen? |
|
Ein Amateurfunkzeugnis. |
|
Eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. |
|
Ein schriftlicher Nachweis darüber, dass die Amateurfunkstelle keine Störungen verursacht. |
|
Eine EMVU-Bescheinigung. |
|
|
|
| VC122 | 6 |
| Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur Ausbildungsfunkbetrieb durchführen? |
|
Wenn der dafür eine gültige Rufzeichenzuteilung der Bundesnetzagentur besitzt. |
|
Wenn er Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist. |
|
Wenn er eine entsprechende Befürwortung einer Amateurfunkvereinigung besitzt. |
|
Wenn er mindestens 1 Jahr lang Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist. |
|
|
|
| VC134 | 7 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
|
Der Zulassungsinhaber braucht vor Betriebsaufnahme für seine Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung. |
|
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
|
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
|
Beim Betrieb einer Amateurfunkstelle sind die Schutzanforderungen zur Gewährleistung der elektromagnetischen Verträglichkeit im Sinne des EMVG einzuhalten. |
|
|
|
| VC140 | 8 |
| Unter welchen Voraussetzungen kann einem Funkamateur die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst widerrufen werden? |
|
Bei fortgesetztem Verstoß gegen das Amateurfunkgesetz oder gegen die Amateurfunkverordnung. |
|
Bei festgestellten Eintragungen in das Strafregister. |
|
Bei verspätet gestelltem Verlängerungsantrag für eine Relaisfunkstelle. |
|
Bei Überschreitung des zulässigen Personenschutzabstandes. |
|
|
|
| VC141 | 9 |
| Was hat ein Funkamateur mit zugeteiltem Rufzeichen zu erwarten, wenn er fortgesetzt gegen AFuG oder AFuV verstößt? |
|
Eine Geldstrafe. |
|
Eine kostenpflichtige Nachprüfung. |
|
Eine Gefängnisstrafe von bis zu 2 Jahren. |
|
Den Widerruf der Amateurfunkzulassung. |
|
|
|
| VD104 | 10 |
| Wo sind die Nutzungsbestimmungen, die maximal zulässigen Sender- bzw. Strahlungsleistungen und die erlaubten Frequenzbereiche für den Amateurfunkdienst und den Amateurfunkdienst über Satelliten zu finden? |
|
Im Gesetz über den Amateurfunk (AFuG). |
|
Im Telekommunikationsgesetz (TKG). |
|
In der Frequenzzuteilungsverordnung (Freq-ZutV). |
|
In der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV). |
|
|
|
| VD106 | 11 |
| Wo ist die Einteilung der deutschen Amateurfunkrufzeichen geregelt? |
|
In § 4 des Amateurfunkgesetzes. |
|
In der Rufzeichenliste der Bundesnetzagentur. |
|
In Artikel 19 und Anhang 42 der VO Funk. |
|
Im Rufzeichenplan gemäß § 10 Abs. 3 AFuV. |
|
|
|
| VD111 | 12 |
| Ein Funkamateur verzichtet auf seine Zulassung und damit auf die Zuteilung seines personengebundenen Rufzeichens. Kann er damit rechnen, dass er auf Antrag dieses Rufzeichen nach 2 Jahren erneut zugeteilt bekommt? |
|
Ja, freigewordene Rufzeichen werden erst nach Ablauf von 10 Jahren an einen anderen Funkamateur neu vergeben. |
|
Nein, durch Verzicht frei gewordene Rufzeichen dürfen generell für 10 Jahre nicht vergeben werden. |
|
Nein, der Funkamateur kann nur mit der Zuteilung dieses Rufzeichens rechnen, wenn er den Antrag auf erneute Zuteilung innerhalb eines Jahres nach Verzicht stellt. |
|
Ja, Rufzeichen sind personengebunden und können daher sowieso nicht an andere Personen vergeben werden. |
|
|
|
| VD114 | 13 |
| Dürfen im Amateurfunkverkehr internationale Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitszeichen (z. B. SOS, MAYDAY) ausgesendet werden? |
|
Ja, falls die Bundesnetzagentur zugestimmt hat. |
|
Nein, der Gebrauch dieser Zeichen ist ausdrücklich untersagt. |
|
Ja, aber nur bei Not- oder Katastrophenfunkübungen. |
|
Nur bei Übungen, an denen auch Inhaber von See- oder Flugfunkzeugnissen teilnehmen, dürfen auch die im See-/Flugfunkverkehr üblichen Notzeichen benutzt werden. |
|
|
|
| VD118 | 14 |
| Welche technischen Anforderungen stellt die Amateurfunkverordnung u. a. an eine Amateurfunksendeanlage? |
|
Sofern SSB-Betrieb möglich ist, muss jederzeit zu Messzwecken auch eine Umschaltung auf die Betriebsart FM möglich sein. |
|
Unerwünschte Aussendungen sind auf das geringst mögliche Maß zu beschränken. |
|
Zur Reduzierung von Störungen darf das SWR nicht schlechter als 1:3 sein. |
|
Die Frequenzschwankungen des Senders dürfen maximal 10 Hz betragen. |
|
|
|
| VD120 | 15 |
| Was ist bei Abgleicharbeiten und Messungen an Sendern im Hinblick auf die Aussendung zu beachten? |
|
Das Antennenkabel muss fest angeschlossen sein. |
|
Das Sendergehäuse darf nicht geöffnet werden. |
|
Sie sind an einem Abschlusswiderstand durchzuführen. |
|
Es darf nur mit halber Sendeleistung gesendet werden. |
|
|
|
| VD124 | 16 |
| Wozu können Aufzeichnungen der Sendetätigkeit (z.B. Stationstagebuch) dienen? |
|
Sie können zur Aufklärung elektromagnetischer Unverträglichkeiten dienen. |
|
Dort können die Rufzeichen der Gegenfunkstellen festgehalten werden, damit der Bundesnetzagentur jederzeit der Nachweis erbracht werden kann, dass nur mit genehmigten Funkstellen Funkverkehr abgewickelt wurde. |
|
Sie können nur als Aktivitätsnachweis über den Funkbetrieb gegenüber der örtlichen Amateurfunkvereinigung dienen. |
|
Ein präzise geführtes Stationstagebuch kann u.a. als Grundlage für die Erteilung einer EMVU-Bescheinigung dienen. |
|
|
|
| VD127 | 17 |
| Für welche Zwecke sind Zuteilungen mit Ausnahmen von den technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen der AFuV möglich? |
|
Für besondere experimentelle und technischwissenschaftliche Studien mit einer Amateurfunkstelle. |
|
Für Übungen zur Abwicklung des Funkverkehrs in Not- und Katastrophenfällen. |
|
Für Abgleicharbeiten und Messungen an Sendern ohne Abschlusswiderstand. |
|
Für die Nutzung zusätzlicher Frequenzbereiche, die nicht im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesen sind. |
|
|
|
| VD219 | 18 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DBØAA - DBØZZZ" zu? |
|
Rufzeichen für Relaisfunkstellen oder Funkbaken. |
|
Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV. |
|
Rufzeichen für Personal der Gaststreitkräfte. |
|
Rufzeichen für Klubstationen bei besonderen Anlässen allgemeiner Art. |
|
|
|
| VD401 | 19 |
| Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung eines Rufzeichens für den Betrieb einer Klubstation erfüllt sein? |
|
Die Rufzeichenzuteilung für das Betreiben einer Klubstation ist von der Benennung des verantwortlichen Funkamateurs durch den Leiter einer Gruppe von Funkamateuren abhängig. |
|
Der verantwortliche Funkamateur für die Klubstation muss in jedem Fall Inhaber eines Rufzeichens der höchsten Amateurfunkklasse sein. |
|
Der Leiter einer als eingetragener Verein (e.V.) bestehenden Amateurfunkvereinigung muss auch der für die beantragte Klubstation verantwortliche Funkamateur sein. |
|
Der verantwortliche Funkamateur muss seit mindestens 2 Jahren Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses sein. |
|
|
|
| VD410 | 20 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
|
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation kann mit der Rücknahme der Benennung durch den Leiter einer Gruppe von Funkamateuren beendet werden. |
|
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Standortwechsel der Klubstation. |
|
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Widerruf des Ausbildungsrufzeichens. |
|
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Rufzeichenwechsel bei der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. |
|
|
|
| VD505 | 21 |
| Was ist notwendig, damit ein Funkamateur eine Rufzeichenzuteilung für den Betrieb einer fernbedienten oder automatisch arbeitenden Amateurfunkstelle erhalten kann? |
|
Eine Überprüfung der eingesetzten Geräte und Einrichtungen durch die Bundesnetzagentur und eine Rufzeichenzuteilung nach § 14 der AFuV. |
|
Eine Amateurfunkzulassung, ein entsprechender Antrag und eine standortbezogene Verträglichkeitsuntersuchung für die beabsichtigten Betriebsfrequenzen. |
|
Eine Überprüfung der eingesetzten Geräte und Einrichtungen durch Beauftragte der Amateurfunkverbände und die Vorlage des Prüfungsergebnisses bei der Bundesnetzagentur. |
|
Eine HAREC-Bescheinigung, ein schriftlicher Antrag mit einer Befürwortung durch eine Amateurfunkvereinigung und ein Mindestalter von 13 Jahren. |
|
|
|
| VD507 | 22 |
| Was gilt gemäß AFuV bei Relaisfunkstellen? |
|
Das Rufzeichen der Relaisfunkstelle muss nach einer mehr als 10-minütigen Sendepause wiederholt werden. |
|
Ein durchlaufender Betrieb des Senders länger als 10 Minuten ist nicht zulässig. |
|
Ein vorgeschriebenes Mindestalter des Rufzeicheninhabers. |
|
Der Inhaber der Rufzeichenzuteilung muss sicherstellen, dass die Relaisfunkstelle jederzeit abgeschaltet werden kann. |
|
|
|
| VE107 | 23 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (30-m-Amateurfunkband)? |
|
10,1 MHz - 10,25 MHz |
|
10,1 MHz - 10,15 MHz |
|
10,0 MHz - 10,15 MHz |
|
10,0 MHz - 10,25 MHz |
|
|
|
| VE112 | 24 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (10-m-Amateurfunkband)? |
|
28 MHz - 30 MHz |
|
28 MHz - 29 MHz |
|
28 MHz - 29,7 MHz |
|
28 MHz - 32 MHz |
|
|
|
| VE116 | 25 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (23-cm-Amateurfunkband)? |
|
1240 - 1290 MHz |
|
1220 - 1300 MHz |
|
1220 - 1290 MHz |
|
1240 - 1300 MHz |
|
|
|
| VE118 | 26 |
| Welche Antwort enthält nur Frequenzbereiche, die auch von Rufzeicheninhabern der Klasse E genutzt werden dürfen? |
|
Alle Amateurfunkfrequenzbereiche oberhalb 144 MHz |
|
1810 - 2000 kHz, 3500 - 3800 kHz und alle Amateurfunkfrequenzbereiche oberhalb 28 MHz |
|
144 - 146 MHz, 430 - 440 MHz und 1240 - 1300 MHz |
|
144 - 146 MHz, 430 - 440 MHz und 10 - 10,5 GHz |
|
|
|
| VE125 | 27 |
| In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status? |
|
3,4 - 3,475 GHz |
|
1240 - 1300 MHz |
|
430 - 440 MHz |
|
2320 - 2450 MHz |
|
|
|
| VE128 | 28 |
| Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 1890 - 2000 kHz? |
|
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden. |
|
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E. |
|
Maximal 10 Watt PEP für beide Klassen. |
|
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen. |
|
|
|
| VE139 | 29 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Sendeleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A im Frequenzbereich 1240 - 1300 MHz? |
|
250 Watt PEP |
|
100 Watt PEP |
|
750 Watt PEP, jedoch nur maximal 5 Watt EIRP im Teilbereich 1247 - 1263 MHz. |
|
75 Watt PEP, jedoch nur maximal 5 Watt EIRP im Teilbereich 1247 - 1263 MHz. |
|
|
|
| VE141 | 30 |
| Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 10 - 10,5 GHz? |
|
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen. |
|
Maximal 75 Watt PEP für Klasse A und <10 Watt EIRP für Klasse E. |
|
Maximal 75 Watt PEP für Klasse A und 5 Watt PEP für Klasse E. |
|
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden. |
|
|
|
| VE142 | 31 |
| In welchen Amateurfunkfrequenzbereichen beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 800 Hz? |
|
18068 - 18168 kHz und 24890 - 24990 kHz |
|
7000 - 7100 kHz und 14000 - 14350 kHz |
|
135,7 - 137,8 kHz und 10100 - 10150 kHz |
|
1810 - 2000 kHz und 3500 - 3800 kHz |
|
|
|
| VG108 | 32 |
| Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 145,550 MHz wird der UKW-Rundfunkempfang eines Nachbarn gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass die Amateurfunkstelle und die Rundfunkempfangsanlage vorschriftsmäßig betrieben werden. Das gestörte Rundfunkgerät hält die nach Norm empfohlene Störfestigkeit ein, der Funkamateur erzeugt jedoch am Ort des gestörten Empfängers eine höhere Feldstärke. Womit muss der Funkamateur rechnen, wenn er seinen Funkbetrieb uneingeschränkt fortsetzt? |
|
Mit der Durchführung behördlicher Maßnahmen nach AFuV und EMVG (Überprüfung der Amateurfunkstelle und möglicherweise Betriebseinschränkungen). |
|
Mit einer gebührenpflichtigen Betriebseinschränkung oder einem vollständigen Betriebsverbot für seine Amateurfunkstelle. |
|
Mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Betriebsverbot und Bußgeld auf der Grundlage der §§ 9 und 11 des AFuG. |
|
Mit der Durchführung behördlicher Maßnahmen nach dem AFuG, wobei dem Funkamateur die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst entzogen werden kann. |
|
|
|
| VH105 | 33 |
| Wird für selbstgefertigte Amateurfunkgeräte der Nachweis auf Einhaltung der technischen Vorschriften verlangt? |
|
Nein, weil der Amateurfunkdienst als Experimentierfunkdienst zu verstehen ist und dem Funkamateur Gelegenheit gegeben werden soll, seine Geräte selbst zu bauen oder seriengefertigte Geräte zu ändern. |
|
Ja, weil auch der Betrieb dieser Geräte in der Nachbarschaft nicht zu Störungen führen darf. |
|
Der Nachweis wird verlangt. Selbstgebaute oder veränderte Geräte müssen der Bundesnetzagentur zur Prüfung vorgestellt werden. |
|
Dieser Nachweis wurde nur für ältere Röhrenverstärker mit Ausgangsleistungen über 300 Watt gefordert, weil deren Betrieb häufig zu Störungen führte. Neuere, transistorisierte Leistungsverstärker benötigen keinen Nachweis mehr. |
|
|
|
| VI119 | 34 |
| Welche Aussendungen von Amateurfunkanlagen müssen bei der Ermittlung des standortbezogenen Sicherheitsabstandes berücksichtigt werden? |
|
Alle Aussendungen der ortsfesten Amateurfunkstelle, die ein Funkamateur zeitgleich durchzuführen beabsichtigt. |
|
Nur die Aussendungen bei der maximalen Sendeleistung. |
|
Alle Aussendungen mit einer Strahlungsleistung (EIRP) größer 10 Watt, auch Aussendungen im Mobilbetrieb. |
|
Ausschließlich Aussendungen von ortsfest betriebenen Amateurfunkstellen mit einer Strahlungsleistung (EIRP) größer 10 Watt. |
|
|
|