| VA303 | 1 |
| Gelten die allgemeinen Regelungen der Radio Regulations (VO Funk) auch für den Amateurfunkdienst? |
|
Nein, sonst wäre der Amateurfunk als Experimentierfunk zu eingeschränkt. |
|
Nein, dies wären zu viele Sachverhalte, die der Funkamateur wissen müsste. |
|
Ja, der Amateurfunkdienst ist in den Radio Regulations (VO Funk) so festgelegt. |
|
Ja, aber nur die Festlegung der Frequenzbereiche, Funkregionen und Rufzeichenreihen. |
|
|
|
| VB109 | 2 |
| Wie muss die Rufzeichennennung von DL1ER bei der Nutzung der CEPT-Amateurfunkgenehmigung in der Schweiz erfolgen? |
|
DL1ER/HB9 |
|
HB9/DL1ER |
|
Die Nennung von DL1ER ist ausreichend. |
|
DL1ER-HB9/portabel oder DL1ER-HB9/mobil. |
|
|
|
| VC101 | 3 |
| Welches Gesetz bildet die Rechtsgrundlage für den Amateurfunkdienst in Deutschland? |
|
Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen. |
|
Das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten. |
|
Das Telekommunikationsgesetz. |
|
Das Gesetz über den Amateurfunk. |
|
|
|
| VC111 | 4 |
| Der Amateurfunkdienst ist |
|
ein Funkdienst, der von Funkamateuren mit speziell dafür zugelassenen Funkgeräten auf allen im Frequenznutzungsplan ausgewiesenen Frequenzen ausgeübt werden darf. |
|
ein Funkdienst, der auf allen im Frequenznutzungsplan ausgewiesenen Frequenzen Vorrang gegenüber anderen Funkdiensten genießt. |
|
ein experimenteller, nicht-kommerzieller Funkdienst, der von zugelassenen Funkamateuren untereinander z.B. zur Kommunikation und für die eigene Ausbildung wahrgenommen wird. |
|
ein Funkdienst, der von Funkamateuren aus persönlicher Neigung und aus wissenschaftlich-wirtschaftlichen Interessen wahrgenommen wird. |
|
|
|
| VC112 | 5 |
| Wozu dient der Amateurfunkdienst nach dem AFuG? |
|
Zur Ausübung des Amateurfunks aus persönlicher Neigung und aus wissenschaftlich-wirtschaftlichen Interessen. |
|
Zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken und zum geschäftsmäßigen Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen. |
|
Zum Übertragen rundfunkähnlicher Darbietungen und zur Übermittlung von Inhalten politischer und religiöser Art. |
|
Zur Ausübung des Amateurfunks aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichen Interessen. |
|
|
|
| VC114 | 6 |
| Welchen Zwecken dient der Amateurfunkdienst nach dem AFuG? |
|
Als Vorführfunk zu Demonstrationszwecken. Der Unterstützung von Sicherheitsdiensten (Polizei, Feuerwehr, DLRG usw.). |
|
Als Versuchsfunk zur technischen Fortentwicklung von Funkanlagen. Zur eigenen Weiterbildung mit gewerblich wirtschaftlichem Interesse. |
|
Für freizügige Funkexperimente bei Ausbildungen. Zur Vermeidung von illegalen Funkspektrumsnutzungen in anderen Frequenzbereichen. |
|
Zur eigenen Weiterbildung der Funkamateure und zur Völkerverständigung. Zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen. |
|
|
|
| VC120 | 7 |
| Welche Rufzeichenzuteilungsarten gibt es im Amateurfunk? |
|
Personengebundenes Rufzeichen, Ausbildungsrufzeichen, Kontestrufzeichen, Rufzeichen gemäß § 16 Abs. 2 AFuV. |
|
Personengebundenes Rufzeichen, Ausbildungsrufzeichen, Rufzeichen für Versuchsfunkstellen, Rufzeichen für fernbediente/ automatisch arbeitende Amateurfunkstellen. |
|
Personengebundenes Rufzeichen, Familienrufzeichen, Klubstationsrufzeichen, Rufzeichen für fernbediente/automatisch arbeitende Amateurfunkstellen. |
|
Personengebundenes Rufzeichen, Ausbildungsrufzeichen, Klubstationsrufzeichen, Rufzeichen für fernbediente/automatisch arbeitende Amateurfunkstellen, Rufzeichen gemäß § 16 Abs. 2 AFuV. |
|
|
|
| VC141 | 8 |
| Was hat ein Funkamateur mit zugeteiltem Rufzeichen zu erwarten, wenn er fortgesetzt gegen AFuG oder AFuV verstößt? |
|
Eine Gefängnisstrafe von bis zu 2 Jahren. |
|
Den Widerruf der Amateurfunkzulassung. |
|
Eine kostenpflichtige Nachprüfung. |
|
Eine Geldstrafe. |
|
|
|
| VC144 | 9 |
| Welche der nachfolgenden Handlungen stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Amateurfunkgesetzes dar? |
|
Der Betrieb einer Amateurfunkstelle ohne entsprechende Rufzeichenzuteilung. |
|
Die Nachrichtenübermittlung in Not- und Katastrophenfällen an Dritte. |
|
Die Verletzung der Pflicht zur Führung eines Stationstagebuches. |
|
Die Nichteinhaltung der Personenschutzgrenzwerte. |
|
|
|
| VD104 | 10 |
| Wo sind die Nutzungsbestimmungen, die maximal zulässigen Sender- bzw. Strahlungsleistungen und die erlaubten Frequenzbereiche für den Amateurfunkdienst und den Amateurfunkdienst über Satelliten zu finden? |
|
Im Telekommunikationsgesetz (TKG). |
|
Im Gesetz über den Amateurfunk (AFuG). |
|
In der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV). |
|
In der Frequenzzuteilungsverordnung (Freq-ZutV). |
|
|
|
| VD106 | 11 |
| Wo ist die Einteilung der deutschen Amateurfunkrufzeichen geregelt? |
|
In § 4 des Amateurfunkgesetzes. |
|
Im Rufzeichenplan gemäß § 10 Abs. 3 AFuV. |
|
In der Rufzeichenliste der Bundesnetzagentur. |
|
In Artikel 19 und Anhang 42 der VO Funk. |
|
|
|
| VD114 | 12 |
| Dürfen im Amateurfunkverkehr internationale Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitszeichen (z. B. SOS, MAYDAY) ausgesendet werden? |
|
Nein, der Gebrauch dieser Zeichen ist ausdrücklich untersagt. |
|
Ja, falls die Bundesnetzagentur zugestimmt hat. |
|
Ja, aber nur bei Not- oder Katastrophenfunkübungen. |
|
Nur bei Übungen, an denen auch Inhaber von See- oder Flugfunkzeugnissen teilnehmen, dürfen auch die im See-/Flugfunkverkehr üblichen Notzeichen benutzt werden. |
|
|
|
| VD125 | 13 |
| Wann muss der Funkamateur ein Logbuch führen? |
|
Nie. |
|
Immer. |
|
Immer, nur nicht bei Mobil- und Portabelbetrieb. |
|
In besonderen Fällen auf Verlangen. |
|
|
|
| VD128 | 14 |
| Rufzeichenzuteilungen für besondere experimentelle und technisch-wissenschaftliche Studien gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV sind Zuteilungen, |
|
die Ausnahmen zur Nutzung von gewerblichwirtschaftlichen Zwecken zulassen. |
|
die Ausnahmen im Ausbildungsfunkbetrieb zulassen. |
|
die Ausnahmen vom Rufzeichenplan zulassen. |
|
die Ausnahmen von den technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen der AFuV zulassen. |
|
|
|
| VD213 | 15 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DN1AA - DN8ZZZ" zu? |
|
Rufzeichen für Ausbildungsfunkbetrieb. |
|
Rufzeichen für Funkbaken. |
|
Rufzeichen für Klubstationen. |
|
Rufzeichen für Relaisfunkstellen. |
|
|
|
| VD403 | 16 |
| Was ist nötig, damit ein Funkamateur das Rufzeichen einer Klubstation mitbenutzen darf? |
|
Ein Amateurfunkzeugnis der entsprechenden Klasse. |
|
Eine Ausbildungsfunkrufzeichenzuteilung nach § 12 der AFuV. |
|
Er muss Inhaber eines Rufzeichens der höchsten Amateurfunkklasse sein. |
|
Er muss Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst sein. |
|
|
|
| VD409 | 17 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
|
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Standortwechsel der Klubstation. |
|
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Widerruf des Ausbildungsrufzeichens. |
|
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation kann mit der Auflösung der benennenden Gruppe von Funkamateuren beendet werden. |
|
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Rufzeichenwechsel bei der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. |
|
|
|
| VD503 | 18 |
| Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist gemäß AFuV richtig wiedergegeben? |
|
Eine "Funkbake" ist eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die ferngesteuert Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt. |
|
Eine "Funkbake" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die selbsttätig Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt. |
|
Eine "fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" ist eine besetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (z.B. Amateurfunkstellen mit digitalen Betriebsarten). |
|
Eine "Relaisfunkstelle" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale automatisch aussendet. |
|
|
|
| VD505 | 19 |
| Was ist notwendig, damit ein Funkamateur eine Rufzeichenzuteilung für den Betrieb einer fernbedienten oder automatisch arbeitenden Amateurfunkstelle erhalten kann? |
|
Eine Überprüfung der eingesetzten Geräte und Einrichtungen durch Beauftragte der Amateurfunkverbände und die Vorlage des Prüfungsergebnisses bei der Bundesnetzagentur. |
|
Eine Amateurfunkzulassung, ein entsprechender Antrag und eine standortbezogene Verträglichkeitsuntersuchung für die beabsichtigten Betriebsfrequenzen. |
|
Eine HAREC-Bescheinigung, ein schriftlicher Antrag mit einer Befürwortung durch eine Amateurfunkvereinigung und ein Mindestalter von 13 Jahren. |
|
Eine Überprüfung der eingesetzten Geräte und Einrichtungen durch die Bundesnetzagentur und eine Rufzeichenzuteilung nach § 14 der AFuV. |
|
|
|
| VD509 | 20 |
| Was gilt gemäß AFuV bei Relaisfunkstellen und Funkbaken? |
|
Relaisfunkstellen und Funkbaken dürfen nur an dem in der Rufzeichenzuteilung aufgeführten Standort unter den dort festgelegten Rahmenbedingungen betrieben werden. |
|
Ein durchlaufender Betrieb des Senders länger als 10 Minuten ist nicht zulässig. |
|
Das Rufzeichen der Relaisfunkstelle muss nach einer mehr als 10-minütigen Sendepause wiederholt werden. |
|
Ein vorgeschriebenes Mindestalter des Rufzeicheninhabers. |
|
|
|
| VE104 | 21 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (160-m-Amateurfunkband)? |
|
1800 kHz - 1990 kHz |
|
1805 kHz - 1850 kHz |
|
1800 kHz - 1900 kHz |
|
1810 kHz - 2000 kHz |
|
|
|
| VE108 | 22 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (20-m-Amateurfunkband)? |
|
14 MHz - 15 MHz |
|
14 MHz - 14,35 MHz |
|
14 MHz - 14,5 MHz |
|
14 MHz - 14,45 MHz |
|
|
|
| VE110 | 23 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (15-m-Amateurfunkband)? |
|
21 MHz - 21,45 MHz |
|
21 MHz - 21,7 MHz |
|
21 MHz - 21,35 MHz |
|
21 MHz - 21,5 MHz |
|
|
|
| VE124 | 24 |
| In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status? |
|
144 - 146 MHz |
|
10,0 - 10,5 GHz |
|
5,65 - 5,85 GHz |
|
1240 - 1300 MHz |
|
|
|
| VE128 | 25 |
| Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 1890 - 2000 kHz? |
|
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E. |
|
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden. |
|
Maximal 10 Watt PEP für beide Klassen. |
|
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen. |
|
|
|
| VE133 | 26 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Frequenzbereichen 14 - 14,35 MHz und 18,068 - 18,168 MHz? |
|
75 Watt |
|
150 Watt |
|
750 Watt |
|
250 Watt |
|
|
|
| VE142 | 27 |
| In welchen Amateurfunkfrequenzbereichen beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 800 Hz? |
|
135,7 - 137,8 kHz und 10100 - 10150 kHz |
|
1810 - 2000 kHz und 3500 - 3800 kHz |
|
18068 - 18168 kHz und 24890 - 24990 kHz |
|
7000 - 7100 kHz und 14000 - 14350 kHz |
|
|
|
| VF101 | 28 |
| Enthält das TKG für den Funkamateur anwendbare Regelungen? |
|
Nein, dafür gibt es das eigenständige Amateurfunkgesetz mit Amateurfunkverordnung. |
|
Ja, einige Regelungen sind auch auf den Amateurfunkdienst anwendbar. |
|
Nein, es enthält keine auf den Amateurfunkdienst anwendbaren Regelungen. |
|
Nein, der Amateurfunkdienst ist im TKG ausdrücklich ausgeschlossen. |
|
|
|
| VF109 | 29 |
| Darf ein Funkamateur eine Funkanlage seiner Amateurfunkstelle zum Abhören des nicht öffentlich gesprochenen Wortes verwenden? |
|
Ja, aber nur wenn ein hierfür technisch zugelassenes Funkgerät benutzt wird. |
|
Nein, weil die verdeckte Übermittlung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes einer anderen Person eine mit Strafe bedrohte Handlung ist. |
|
Ja, weil der Funkamateur aufgrund der Amateurfunkzulassung als sachkundige Person gilt. |
|
Ja, aber nur mit einer hierfür von der Bundesnetzagentur vorgesehenen besonderen Zulassung. |
|
|
|
| VG101 | 30 |
| Was hat der Funkamateur zu veranlassen, wenn bei ihm der Empfang auf Grund mangelnder Empfängerstörfestigkeit stark beeinträchtigt wird? |
|
Er hat die Störungen hinzunehmen, wenn die störenden Geräte den Anforderungen des EMVG oder FTEG genügen. |
|
Er hat die Störungen nur dann hinzunehmen, wenn das störende Gerät von erheblicher Bedeutung für den Betreiber ist (z.B. von einer Alarmanlage). |
|
Er braucht Störungen grundsätzlich nicht hinzunehmen. |
|
Er hat die Störungen in jedem Fall hinzunehmen. |
|
|
|
| VG102 | 31 |
| Darf der Funkamateur von den grundlegenden Anforderungen zur Störfestigkeit im Sinne des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten abweichen? |
|
Ja, aber nur in Richtung Verbesserung der Störfestigkeit. |
|
Ja, er kann den Grad der Störfestigkeit seiner Geräte selbst bestimmen. |
|
Nein, die Störfestigkeit ist vorgegeben und muss eingehalten werden. |
|
Nein, die Störfestigkeit spielt bei Amateurfunkgeräten keine Rolle. |
|
|
|
| VI103 | 32 |
| Was bedeutet die Abkürzung EMVU? |
|
Elektronische Messung von elektromagnetischen Unverträglichkeiten. |
|
Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten. |
|
Elektromagnetische Verträglichkeit in der Umwelt. |
|
Eine Bürgerinitiative zum Schutz vor elektromagnetischen Unverträglichkeiten. |
|
|
|
| VI109 | 33 |
| Für welche Amateurfunkstellen muss der Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern vom Funkamateur dokumentiert werden? |
|
Für alle ortsfesten Amateurfunkstellen. |
|
Für alle Amateurfunkstellen. |
|
Für alle Amateurfunkstellen ab einer äquivalenten Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP. |
|
Für alle ortsfesten Amateurfunkstellen ab einer äquivalenten Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP. |
|
|
|
| VI120 | 34 |
| Für die Berechnung des Sicherheitsabstandes wird in der Regel der Antennengewinnfaktor (G) verwendet. Der Antennengewinnfaktor G ist |
|
gleich dem Antennengewinn g (in dB). |
|
das logarithmische Verhältnis der benutzten Antenne zu einer Referenzantenne. |
|
der Kehrwert des Antennengewinns g (in dB). |
|
der lineare Faktor, aus dem sich durch Multiplikation mit der Antenneneingangsleistung die effektiv abgestrahlte Leistung errechnen lässt. |
|
|
|