Teil 3: Kenntnisse von Vorschriften Amateurfunkzeugnis Klasse A und E 34 Fragen   Zeit: 60 Minuten
VA301 1
Was ist in den Radio Regulations (VO Funk) bezüglich der Morsequalifikation für Funkamateure festgelegt?
Nur wer eine Morseprüfung mit mindestens Tempo 60 BpM bestanden hat, darf mehr als 500 Watt Sendeleistung anwenden.
Wer Frequenzen unter 30 MHz nutzen will, muss eine Morseprüfung ablegen.
Die nationalen Verwaltungen bestimmen selbst, ob bei ihnen für eine Amateurfunkgenehmigung Morsekenntnisse nachgewiesen werden müssen.
Wer Frequenzbereiche unterhalb des 10-m-Bandes benutzen möchte, muss eine Morse-Hörprüfung ablegen.
VA407 2
Was bedeuten im Funk die Zeichen "SOS" und "MAYDAY"?
Diese Notzeichen zeigen an, dass ein See- oder Luftfahrzeug von ernster und unmittelbar bevorstehender Gefahr bedroht ist.
Es handelt sich um ehemalige See- und Luftnotzeichen, die keine Gültigkeit mehr haben.
SOS und MAYDAY sind nur im Seefunk gebräuchlich und haben für den Amateurfunk keine Bedeutung.
SOS und MAYDAY sind Dringlichkeitszeichen, die eine Sicherheitsmeldung ankündigen.
VB104 3
Die deutsche Amateurfunkzulassung der Klasse E entspricht der
"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-02.
"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß dem ERC-Report 32.
"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der ECC-Empfehlung (05)06.
VB113 4
Wo sind die Informationen und Bedingungen für die Ausstellung und die Nutzung der CEPT-Amateurfunkgenehmigung zu finden?
In der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 und im ERC-Report 32.
In der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 und den Amtsblattverfügungen zu deren Umsetzung.
In der AFuV.
In der ECC-Empfehlung (05)06 und den Amtsblattverfügungen zu deren Umsetzung.
VB124 5
Die CEPT-Empfehlung T/R 61-02 beinhaltet Regelungen für
die gegenseitige Anerkennung von Amateurfunkgenehmigungen in CEPT- und Nicht-CEPT-Ländern.
die elektromagnetische Verträglichkeit von Amateurfunkgeräten.
die Ausstellung und Anerkennung von harmonisierten Amateurfunkprüfungsbescheinigungen.
die freie Ein- und Ausfuhr von Amateurfunkgeräten im Rahmen der beigetretenen Länder.
VB125 6
Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb gemäß der ECC-Empfehlung (05)06.
Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung ist in allen im ERC-Report 32 genannten CEPT-Ländern anerkannt. Sie berechtigt den Inhaber zur Beantragung eines ausländischen Rufzeichens für den vorübergehenden Aufenthalt.
Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung kann die Erteilung einer entsprechenden Novice-Individualgenehmigung für Funkamateure in einem anderen Land vereinfachen.
VC110 7
Darf ein Funkamateur Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte übermitteln?
Nur in Not- und Katastrophenfällen.
Nur nach Aufforderung durch die zuständige Außenstelle der Bundesnetzagentur.
Nein, unter keinen Umständen.
Ja, jederzeit.
VC116 8
Was ist neben einer erfolgreich abgelegten Amateurfunkprüfung unbedingt erforderlich, damit Sie eine Amateurfunkstelle betreiben dürfen?
Die Einholung einer EMVU-Bescheinigung bei der zuständigen Behörde.
Die Vorlage eines Nachweises darüber, dass das zu benutzende Funkgerät keine Sendeleistung von mehr als 10 Watt erzeugen kann.
Die Vorlage von Berechnungsunterlagen und ergänzenden Messprotokollen der ungünstigsten Antennenanlage.
Eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst.
VC120 9
Welche Rufzeichenzuteilungsarten gibt es im Amateurfunk?
Personengebundenes Rufzeichen, Ausbildungsrufzeichen, Klubstationsrufzeichen, Rufzeichen für fernbediente/automatisch arbeitende Amateurfunkstellen, Rufzeichen gemäß § 16 Abs. 2 AFuV.
Personengebundenes Rufzeichen, Ausbildungsrufzeichen, Rufzeichen für Versuchsfunkstellen, Rufzeichen für fernbediente/ automatisch arbeitende Amateurfunkstellen.
Personengebundenes Rufzeichen, Familienrufzeichen, Klubstationsrufzeichen, Rufzeichen für fernbediente/automatisch arbeitende Amateurfunkstellen.
Personengebundenes Rufzeichen, Ausbildungsrufzeichen, Kontestrufzeichen, Rufzeichen gemäß § 16 Abs. 2 AFuV.
VC122 10
Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur Ausbildungsfunkbetrieb durchführen?
Wenn er mindestens 1 Jahr lang Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist.
Wenn der dafür eine gültige Rufzeichenzuteilung der Bundesnetzagentur besitzt.
Wenn er eine entsprechende Befürwortung einer Amateurfunkvereinigung besitzt.
Wenn er Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist.
VC126 11
Darf die Amateurfunkstelle zu gewerblichwirtschaftlichen Zwecken in kleinem Rahmen mitbenutzt werden?
Nein, alle gewerblich-wirtschaftlichen Zwecke sind nach dem AFuG ausgeschlossen.
Ja, wenn die Maßnahme mit öffentlichen Mitteln gefördert wird (z. B. auch im Rahmen von ABM).
Ja, wenn alle an der Maßnahme Beteiligten selbst Funkamateure sind.
Ja, aber nur wenn es sich dabei um den Bereich des Amateurfunks selbst handelt wie z. B. Angebote über preisgünstige Amateurfunkausrüstung, Amateurfunkkurse von Fernschulen, organisierte Fachreisen für Funkamateure usw.
VC137 12
Kann der Funkamateur eine Standortbescheinigung erhalten?
Ja, die Bundesnetzagentur stellt auf Antrag eine Standortbescheinigung aus. Sie tut dies aber ausschließlich, wenn der Funkamateur dazu selbst nicht in der Lage ist.
Ja, die Bundesnetzagentur stellt auf Antrag eine Standortbescheinigung aus.
Nein, der Funkamateur bekommt keine Standortbescheinigung, da er auf Grund seiner nachgewiesenen technischen Kenntnisse die Berechnung selber anstellen kann.
Nein, der Funkamateur kann keine Bescheinigung erhalten.
VC142 13
Wann handelt ein Funkamateur ordnungswidrig im Sinne des Amateurfunkgesetzes?
Bei der Abwicklung von Funkbetrieb mit anderen als Amateurfunkstellen.
Bei dauerhafter Verlegung seiner Amateurfunkstelle an einen anderen Standort.
Beim Betrieb zum geschäftsmäßigen Erbringen von Telekommunikationsdiensten.
Bei unzureichender Rufzeichennennung.
VD105 14
Welche der genannten Bestimmungen enthält Regelungen darüber, welche Frequenzbereiche der Inhaber einer Amateurfunkzulassung entsprechend seiner Zeugnisklasse benutzen darf?
Das Gesetz über den Amateurfunk (AFuG).
Der internationale Frequenzbereichszuweisungsplan in Artikel 5 der VO Funk.
Die Anlage der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (FreqBZPV).
Die Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV).
VD117 15
Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Landeskenner und kodierte Abkürzungen gelten als offene Sprache.
Nur Morsezeichen und digitale Verschlüsselungen gelten als offene Sprache.
Nur das gesprochene Wort gilt als offene Sprache.
Q-Gruppen und Amateurfunkabkürzungen gelten als offene Sprache.
VD118 16
Welche technischen Anforderungen stellt die Amateurfunkverordnung u. a. an eine Amateurfunksendeanlage?
Die Frequenzschwankungen des Senders dürfen maximal 10 Hz betragen.
Zur Reduzierung von Störungen darf das SWR nicht schlechter als 1:3 sein.
Sofern SSB-Betrieb möglich ist, muss jederzeit zu Messzwecken auch eine Umschaltung auf die Betriebsart FM möglich sein.
Unerwünschte Aussendungen sind auf das geringst mögliche Maß zu beschränken.
VD121 17
Ist das Aussenden des unmodulierten oder ungetasteten Trägers zulässig?
Ja, kurzzeitig, z.B. zum Abstimmen.
Nein, weil sonst die Endstufe zu heiß wird.
So lange bis ein Ruf wahrgenommen wird.
Ja, unbegrenzt, es wird ja keine Information übertragen.
VD127 18
Für welche Zwecke sind Zuteilungen mit Ausnahmen von den technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen der AFuV möglich?
Für Übungen zur Abwicklung des Funkverkehrs in Not- und Katastrophenfällen.
Für Abgleicharbeiten und Messungen an Sendern ohne Abschlusswiderstand.
Für die Nutzung zusätzlicher Frequenzbereiche, die nicht im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesen sind.
Für besondere experimentelle und technischwissenschaftliche Studien mit einer Amateurfunkstelle.
VD217 19
Was trifft für die Rufzeichenreihe "DO1AA - DO9ZZZ" zu?
Rufzeichen der Klasse A.
Rufzeichen für Klubstationen.
Ausbildungsrufzeichen.
Personengebundene Rufzeichen der Klasse E.
VD220 20
Was trifft für die Rufzeichenreihe "DFØAA - DFØZZZ" zu?
Rufzeichen für Klubstationen bei besonderen allgemeinen Anlässen.
Rufzeichen für Klubstationen (auslaufend Relaisfunkstellen oder Funkbaken).
Rufzeichen für Personal der Gaststreitkräfte.
Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV.
VD305 21
Nicht-Funkamateure dürfen am Ausbildungsfunkbetrieb
jederzeit unter Verwendung des persönlichen Rufzeichens des ausbildenden Funkamateurs teilnehmen.
nur unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht eines Funkamateurs mit zugeteiltem Ausbildungsrufzeichen teilnehmen.
ohne besondere Auflagen teilnehmen.
nur an Klubstationen unter Aufsicht eines Funkamateurs teilnehmen.
VE105 22
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (80-m-Amateurfunkband)?
3,5 MHz - 3,6 MHz
3,5 MHz - 3,8 MHz
3,5 MHz - 3,9 MHz
3,8 MHz - 4,0 MHz
VE106 23
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (40-m-Amateurfunkband)?
7,0 MHz - 7,5 MHz
7,0 MHz - 7,2 MHz
7,1 MHz - 7,3 MHz
7,0 MHz - 7,3 MHz
VE116 24
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (23-cm-Amateurfunkband)?
1240 - 1300 MHz
1220 - 1290 MHz
1240 - 1290 MHz
1220 - 1300 MHz
VE119 25
Welche Antwort enthält nur Frequenzbereiche, die auch von Rufzeicheninhabern der Klasse E genutzt werden dürfen?
1810 - 2000 kHz, 3500 - 3800 kHz, 21000 - 21450 kHz und 28000 - 29700 kHz
135,7 - 137,8 kHz, 1810 - 2000 kHz, 7000 - 7200 kHz und 21000 - 21450 kHz
1815 - 1835 kHz, 10100 - 10150 kHz, 14000 - 14350 kHz und 21000 - 21450 kHz
1850 - 1890 kHz, 7000 - 7200 kHz, 18068 - 18168 kHz und 24890 - 24990 kHz
VE122 26
In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status?
21000 - 21450 kHz
1850 - 1890 kHz
10100 - 10150 kHz
135,7 - 137,8 kHz
VE129 27
Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 3,5 - 3,8 MHz?
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E.
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden.
Maximal 10 Watt PEP für beide Klassen.
VE133 28
Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Frequenzbereichen 14 - 14,35 MHz und 18,068 - 18,168 MHz?
250 Watt
150 Watt
750 Watt
75 Watt
VE139 29
Wie hoch ist die maximal zulässige Sendeleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A im Frequenzbereich 1240 - 1300 MHz?
75 Watt PEP, jedoch nur maximal 5 Watt EIRP im Teilbereich 1247 - 1263 MHz.
250 Watt PEP
100 Watt PEP
750 Watt PEP, jedoch nur maximal 5 Watt EIRP im Teilbereich 1247 - 1263 MHz.
VE141 30
Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 10 - 10,5 GHz?
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 75 Watt PEP für Klasse A und <10 Watt EIRP für Klasse E.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden.
Maximal 75 Watt PEP für Klasse A und 5 Watt PEP für Klasse E.
VF109 31
Darf ein Funkamateur eine Funkanlage seiner Amateurfunkstelle zum Abhören des nicht öffentlich gesprochenen Wortes verwenden?
Ja, weil der Funkamateur aufgrund der Amateurfunkzulassung als sachkundige Person gilt.
Nein, weil die verdeckte Übermittlung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes einer anderen Person eine mit Strafe bedrohte Handlung ist.
Ja, aber nur wenn ein hierfür technisch zugelassenes Funkgerät benutzt wird.
Ja, aber nur mit einer hierfür von der Bundesnetzagentur vorgesehenen besonderen Zulassung.
VI105 32
In welcher gesetzlichen Regelung ist das Verfahren zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern ortsfester Amateurfunkstellen festgelegt?
In der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV).
In der VO Funk.
In der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz.
Im Bundesimmissionsschutzgesetz.
VI109 33
Für welche Amateurfunkstellen muss der Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern vom Funkamateur dokumentiert werden?
Für alle ortsfesten Amateurfunkstellen ab einer äquivalenten Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP.
Für alle ortsfesten Amateurfunkstellen.
Für alle Amateurfunkstellen.
Für alle Amateurfunkstellen ab einer äquivalenten Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP.
VI117 34
Was hat ein Funkamateur zu beachten, nachdem er seine ortsfeste Amateurfunkstelle bei der Bundesnetzagentur gemäß BEMFV angezeigt hat?
Mit der Anzeige seiner ortsfesten Amateurfunkstelle ist ein Funkamateur seinen Verpflichtungen zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern nachgekommen und muss diesbezüglich nichts weiter beachten.
Er hat eine Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen mit allen erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und fortlaufend zu prüfen, ob die Bedingungen unter denen die Anzeige durchgeführt wurde noch zutreffend sind. Bei Änderungen, die einen größeren Sicherheitsabstand erforderlich machen oder bei der Aufnahme des Sendebetriebs bei zusätzlichen Frequenzen, ist die Amateurfunkstelle erneut anzuzeigen.
Das Anzeigeverfahren ist jedes Jahr erneut durchzuführen, um die Aktualität zu gewährleisten.
Nachdem die ortsfeste Amateurfunkstelle in Betrieb genommen wurde, ist die Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen mit allen erforderlichen Unterlagen der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vorzulegen.
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QV/1.08/2023-05-27   AfuPbTE V1.07  © DF1IAV VID: 99637   01.02.2026 14:45