| VA102 | 1 |
| Wozu dient der Amateurfunkdienst nach dem Wortlaut seiner internationalen Begriffsbestimmung in den Radio Regulations (VO Funk)? |
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Für den Funkverkehr der Funkamateure untereinander sowie für den Funkverkehr über Amateurfunkstellen an Bord von erdumlaufenden Satelliten. |
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Zur Benutzung von Amateurfunkstellen auf der Erde und im Hauptteil der Erdatmosphäre. |
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Für experimentelle und technischwissenschaftliche Studien, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen. |
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Zur eigenen Ausbildung, für den Funkverkehr der Funkamateure untereinander und für technische Studien. |
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| VA103 | 2 |
| Wozu dient der Amateurfunkdienst über Satelliten nach dem Wortlaut seiner internationalen Begriffsbestimmung in den Radio Regulations (VO Funk)? |
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Durch den Amateurfunkdienst über Satelliten können Funkamateure die Dämpfung der reflektierenden Schichten im UHF-Bereich ermitteln. |
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Der Amateurfunkdienst über Satelliten dient den gleichen Zwecken wie der Amateurfunkdienst, wobei Weltraumfunkstellen auf Erdsatelliten benutzt werden. |
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Durch den Amateurfunkdienst über Satelliten können Funkamateure die Dämpfung der ionisierenden Schichten ermitteln. |
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Der Amateurfunkdienst über Satelliten dient den Funkamateuren zu experimenteller Ermittlung der Ausbreitungsbedingungen im Weltraum. |
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| VA104 | 3 |
| Welche Aussage über Funkamateure enthält die Begriffsbestimmung des Amateurfunkdienstes in den Radio Regulations (VO Funk)? |
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Keine, da es sich um die Definition des Amateurfunkdienstes handelt. |
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Funkamateure sind die Inhaber einer Prüfungsbescheinigung über eine bestandene Amateurfunkprüfung und befassen sich mit der Funktechnik aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse. |
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Funkamateure dürfen nur Mitteilungen von geringer Bedeutung übertragen, die es nicht rechtfertigen, öffentliche Telekommunikationsdienste in Anspruch zu nehmen. |
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Funkamateure sind ordnungsgemäß ermächtigte Personen, die sich mit der Funktechnik aus rein persönlicher Neigung und nicht aus geldlichem Interesse befassen. |
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| VA406 | 4 |
| In welchem Regelungswerk ist die Bedeutung der "Q-Gruppen" festgelegt? |
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In den Radio Regulations der ITU (Internationale Fernmeldeunion). |
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In den Standards der ETSI (European Telecommunications Standards Institute). |
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In den Anhängen der AFuV (Amateurfunkverordnung). |
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In den Empfehlungen der IARU (International Amateur Radio Union). |
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| VA409 | 5 |
| Darf ein Funkamateur in Deutschland alle in den Radio Regulations (VO Funk) für den Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereiche benutzen? |
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Ja, weil die internationalen Regelungen auch in Deutschland gelten. |
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Ja, wenn der Betrieb bei der Bundesnetzagentur vorher angemeldet wurde. |
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Nein, es dürfen nur Frequenzen genutzt werden, die durch die CEPT-Empfehlungen umgesetzt wurden. |
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Nein. Die in Deutschland zulässigen Frequenzbereiche ergeben sich aus den nationalen Regelungen. |
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| VB108 | 6 |
| Wie muss die Rufzeichennennung von DO1XYZ bei der Nutzung der CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung in der Schweiz erfolgen? |
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HB3/DO1XYZ |
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DO1XYZ/HB3 |
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Die Nennung von DO1XYZ ist ausreichend. |
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DO1XYZ-HB9/portabel oder DO1XYZ-HB9/mobil. |
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| VB109 | 7 |
| Wie muss die Rufzeichennennung von DL1ER bei der Nutzung der CEPT-Amateurfunkgenehmigung in der Schweiz erfolgen? |
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HB9/DL1ER |
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DL1ER/HB9 |
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DL1ER-HB9/portabel oder DL1ER-HB9/mobil. |
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Die Nennung von DL1ER ist ausreichend. |
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| VB125 | 8 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
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Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung ist in allen im ERC-Report 32 genannten CEPT-Ländern anerkannt. Sie berechtigt den Inhaber zur Beantragung eines ausländischen Rufzeichens für den vorübergehenden Aufenthalt. |
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Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb gemäß der ECC-Empfehlung (05)06. |
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Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung kann die Erteilung einer entsprechenden Novice-Individualgenehmigung für Funkamateure in einem anderen Land vereinfachen. |
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Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01. |
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| VC110 | 9 |
| Darf ein Funkamateur Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte übermitteln? |
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Nur nach Aufforderung durch die zuständige Außenstelle der Bundesnetzagentur. |
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Nur in Not- und Katastrophenfällen. |
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Ja, jederzeit. |
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Nein, unter keinen Umständen. |
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| VC129 | 10 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
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Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle nur auf den für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen senden. |
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Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
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Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden. |
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Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
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| VC130 | 11 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
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Ein Zulassungsinhaber darf seine Amateurfunkstelle nicht zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken benutzen. |
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Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
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Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
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Der Zulassungsinhaber braucht vor Betriebsaufnahme für seine Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung. |
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| VC139 | 12 |
| Was hat ein Funkamateur zu erwarten, der seine Amateurfunkstelle entgegen den Bestimmungen über den Amateurfunkdienst betreibt? |
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Der Funkamateur hat mit einer Geldstrafe und mit dem Einzug der Sendefunkanlage zu rechnen. |
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Die Bundesnetzagentur kann die verwendete Funkanlage einziehen. |
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Die Bundesnetzagentur kann eine Einschränkung des Betriebes oder die Außerbetriebnahme der Amateurfunkstelle anordnen. |
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Der Funkamateur hat mit Entzug des Amateurfunkzeugnisses und einer Geldstrafe zu rechnen. |
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| VC143 | 13 |
| Welche der nachfolgenden Handlungen stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Amateurfunkgesetzes dar? |
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Der Betrieb einer Amateurfunkstelle ohne Amateurfunkzulassung. |
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Die Nichteinhaltung der Personenschutzgrenzwerte. |
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Die Verletzung der Pflicht zur Führung eines Stationstagebuches. |
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Die Nachrichtenübermittlung in Not- und Katastrophenfällen an Dritte. |
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| VD108 | 14 |
| Wann und wie oft hat der Funkamateur sein Rufzeichen zu nennen? |
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Das Rufzeichen ist spätestens nach 10 Minuten oder auf Verlangen der am Funkverkehr beteiligten Funkstellen zu nennen. |
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Das Rufzeichen ist am Anfang und am Ende jeder Funkverbindung sowie zwischendurch mindestens alle 10 Minuten zu nennen. |
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Das Rufzeichen ist alle 10 Minuten zu nennen. |
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Das Rufzeichen ist am Anfang und am Ende jeder Funkverbindung zu nennen. |
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| VD113 | 15 |
| Zu welchen Zwecken kann die Bundesnetzagentur schriftliche Nachweise über den Funkbetrieb verlangen? |
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Zur Überprüfung der fachlichen Qualitäten des Funkamateurs und des Inhalts der Sendungen. |
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Zur Untersuchung elektromagnetischer Unverträglichkeit oder zur Klärung frequenztechnischer Fragen. |
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Als Kontrolllogs bei Amateurfunkwettbewerben oder zur Abrechnung der Beiträge. |
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Als Kontroll-Nachweis für EMVU-Verträglichkeit. |
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| VD201 | 16 |
| Welche Rückschlüsse lässt das Rufzeichen DP1ZZZ zu? |
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Es ist eine Sonderfunkstelle der Deutschen Post AG. |
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Es ist eine Ausbildungsfunkstelle mit einem speziellen Rufzeichen. |
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Es ist eine Amateurfunkstelle, die zu einem besonderen Anlass betrieben wird (Sonderrufzeichen). |
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Es ist eine feste deutsche Amateurfunkstelle an einem exterritorialen Standort. |
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| VD207 | 17 |
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DB5ZZZ? Es ist ein |
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personengebundenes Rufzeichen der Klasse E. |
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personengebundenes Rufzeichen der Klasse A. |
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Rufzeichen für eine fernbediente bzw. automatisch arbeitende Amateurfunkstelle der Klasse A. |
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Ausbildungsrufzeichen der Klasse A oder E. |
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| VD211 | 18 |
| Wann muss beim Amateurfunkverkehr das zugeteilte Rufzeichen übermittelt werden? |
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Mindestens alle 20 Minuten während des Funkverkehrs. |
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Rufzeichen sind bei Bedarf am Beginn und Ende einer Funkverbindung anzugeben. |
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Rufzeichen sind bei länger andauernden oder ununterbrochenen Aussendungen nach Bedarf in die laufende Übermittlung einzustreuen. |
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Bei Beginn und Ende jeder Funkverbindung sowie mindestens alle 10 Minuten während des Funkverkehrs. |
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| VD217 | 19 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DO1AA - DO9ZZZ" zu? |
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Personengebundene Rufzeichen der Klasse E. |
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Ausbildungsrufzeichen. |
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Rufzeichen für Klubstationen. |
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Rufzeichen der Klasse A. |
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| VD219 | 20 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DBØAA - DBØZZZ" zu? |
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Rufzeichen für Relaisfunkstellen oder Funkbaken. |
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Rufzeichen für Klubstationen bei besonderen Anlässen allgemeiner Art. |
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Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV. |
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Rufzeichen für Personal der Gaststreitkräfte. |
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| VD223 | 21 |
| Werden von der Bundesnetzagentur Ausbildungsrufzeichen für Klubstationen vergeben? |
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Ja, aber nur auf Antrag des verantwortlichen Funkamateurs. |
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Ja. |
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Nein. |
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Ausbildungsrufzeichen für Klubstationen werden in besonders begründeten Fällen vergeben. |
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| VD308 | 22 |
| Wird das Ausbildungsrufzeichen auf unbegrenzte Zeit erteilt? |
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Nein, es ist auf 2 Jahre befristet. |
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Nein, es verfällt, wenn es ein Jahr nicht benutzt wurde. |
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Ja, bis auf Ausnahmen wird es in der Regel unbefristet erteilt. |
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Nein, es ist nach einem Jahr neu zu beantragen. |
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| VD506 | 23 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Strahlungsleistung einer Relaisfunkstelle oberhalb 30 MHz? |
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750 Watt Senderausgangsleistung bis 23 cm und 75 Watt auf den Bändern darüber. |
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15 Watt Senderausgangsleistung |
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<10 Watt EIRP |
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15 Watt ERP |
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| VE116 | 24 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (23-cm-Amateurfunkband)? |
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1220 - 1300 MHz |
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1220 - 1290 MHz |
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1240 - 1300 MHz |
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1240 - 1290 MHz |
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| VE120 | 25 |
| In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status? |
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10100 - 10150 kHz |
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7000 - 7100 kHz |
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135,7 - 137,8 kHz |
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1850 - 1890 kHz |
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| VE133 | 26 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Frequenzbereichen 14 - 14,35 MHz und 18,068 - 18,168 MHz? |
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750 Watt |
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75 Watt |
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250 Watt |
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150 Watt |
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| VE140 | 27 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Amateurfunkbändern zwischen 1300 MHz und 250 GHz? |
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100 Watt |
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150 Watt |
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750 Watt |
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75 Watt |
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| VE147 | 28 |
| In welchem Amateurfunkfrequenzbereich beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 2 MHz bzw. für amplitudenmodulierte Fernsehaussendungen 7 MHz? |
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430 - 440 MHz |
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2320 - 2450 MHz |
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10,0 - 10,5 GHz |
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3400 - 3475 MHz |
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| VE151 | 29 |
| Was besagt der Hinweis, dass der Frequenzbereich 433,05 - 434,79 MHz als ISM-Frequenzbereich zugewiesen ist? |
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Dieser Frequenzbereich wird für internationale Satellitenmessungen verwendet; hierdurch kann es zu Störungen im normalen Funkverkehr kommen. |
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Dieser Frequenzbereich wird für industrielle Sender in Maschinen benutzt und ist für den Amateurfunkverkehr nur auf sekundärer Basis zugelassen. |
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Dieser Frequenzbereich wird für industrielle, wissenschaftliche, medizinische, häusliche oder ähnliche Anwendungen mitbenutzt. |
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Dieser Frequenzbereich wird von ISM-Geräten genutzt. Die Sendeleistungen im Amateurfunkdienst sind in diesem Frequenzbereich zu reduzieren. |
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| VF101 | 30 |
| Enthält das TKG für den Funkamateur anwendbare Regelungen? |
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Nein, dafür gibt es das eigenständige Amateurfunkgesetz mit Amateurfunkverordnung. |
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Ja, einige Regelungen sind auch auf den Amateurfunkdienst anwendbar. |
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Nein, der Amateurfunkdienst ist im TKG ausdrücklich ausgeschlossen. |
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Nein, es enthält keine auf den Amateurfunkdienst anwendbaren Regelungen. |
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| VF103 | 31 |
| Wie hat sich ein Funkamateur zu verhalten, der unbeabsichtigt Nachrichten empfängt, die nicht für Funkamateure, die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind? |
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Er darf den Inhalt und die näheren Umstände nur anderen Funkamateuren mitteilen, da auch diese der Geheimhaltungspflicht unterliegen. |
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Er darf den Inhalt der Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs anderen nicht mitteilen. |
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Er darf Dritten zwar die Tatsache des Empfangs mitteilen, aber nicht den Inhalt und die näheren Umstände. |
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Er darf anderen Funkamateuren zwar die Tatsache des Empfangs mitteilen, aber nicht den Inhalt. |
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| VJ102 | 32 |
| Welche Vorschriften bezüglich Blitzschutz gelten für Amateurfunkantennenanlagen? |
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Die Blitzschutzvorschriften der Rundfunkanstalten. |
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Keine. Der Funkamateur kann den Blitzschutz selbst bestimmen, da er sachkundig ist. |
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Die VDE-Vorschriften. |
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Die Bestimmungen des AFuG. |
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| VJ103 | 33 |
| Wie ist die Stromversorgung von Eigenbaugeräten elektrotechnisch sicher aufzubauen? |
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Nach den Vorschriften der örtlichen Stromversorger. |
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Nach den CEPT-Empfehlungen. |
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Nach den VDE-Vorschriften. |
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Nach keinen besonderen Vorschriften, da ein Funkamateur als sachkundige Person gilt. |
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| VK102 | 34 |
| Welche regelmäßigen Beiträge hat der Funkamateur zu entrichten? |
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Frequenznutzungsbeitrag und EMV-Beitrag. |
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Beiträge nach Anlage 3 der Amateurfunkverordnung. |
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Den monatlichen Genehmigungsbeitrag. |
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Keine Beiträge. |
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