Teil 3: Kenntnisse von Vorschriften Amateurfunkzeugnis Klasse A und E 34 Fragen   Zeit: 60 Minuten
VA104 1
Welche Aussage über Funkamateure enthält die Begriffsbestimmung des Amateurfunkdienstes in den Radio Regulations (VO Funk)?
Funkamateure sind ordnungsgemäß ermächtigte Personen, die sich mit der Funktechnik aus rein persönlicher Neigung und nicht aus geldlichem Interesse befassen.
Funkamateure dürfen nur Mitteilungen von geringer Bedeutung übertragen, die es nicht rechtfertigen, öffentliche Telekommunikationsdienste in Anspruch zu nehmen.
Funkamateure sind die Inhaber einer Prüfungsbescheinigung über eine bestandene Amateurfunkprüfung und befassen sich mit der Funktechnik aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse.
Keine, da es sich um die Definition des Amateurfunkdienstes handelt.
VA402 2
Nach den Radio Regulations (VO Funk) ist die Erde in verschiedene Funkregionen unterteilt. Wie viele Funkregionen gibt es und zu welcher davon gehört Kanada?
Fünf Funkregionen. Kanada gehört zur Region 1.
Vierzehn Funkregionen. Kanada gehört zur Region 4.
Drei Funkregionen. Kanada gehört zur Region 2.
Vier Funkregionen. Kanada gehört zur Region 3.
VA406 3
In welchem Regelungswerk ist die Bedeutung der "Q-Gruppen" festgelegt?
In den Anhängen der AFuV (Amateurfunkverordnung).
In den Empfehlungen der IARU (International Amateur Radio Union).
In den Standards der ETSI (European Telecommunications Standards Institute).
In den Radio Regulations der ITU (Internationale Fernmeldeunion).
VA407 4
Was bedeuten im Funk die Zeichen "SOS" und "MAYDAY"?
Diese Notzeichen zeigen an, dass ein See- oder Luftfahrzeug von ernster und unmittelbar bevorstehender Gefahr bedroht ist.
SOS und MAYDAY sind Dringlichkeitszeichen, die eine Sicherheitsmeldung ankündigen.
Es handelt sich um ehemalige See- und Luftnotzeichen, die keine Gültigkeit mehr haben.
SOS und MAYDAY sind nur im Seefunk gebräuchlich und haben für den Amateurfunk keine Bedeutung.
VB101 5
Welche Bedeutung haben die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und 05(06) für den Amateurfunkdienst?
Sie sind Teil des internationalen Frequenzzuweisungsplanes und beinhalten Regelungen für nationale Frequenzzuweisungen für den Amateurfunkdienst.
Sie bilden die Grundlagen für eine vereinfachte gegenseitige Anerkennung von Amateurfunkprüfungen in den beigetretenen Ländern.
Sie sind Teil der Radio Regulations (VO Funk) und regeln den Amateurfunkverkehr auf internationaler Basis.
Sie bilden die Grundlagen für eine vereinfachte gegenseitige Gewährung von kurzzeitigen Amateurfunkbetriebsrechten in den beigetretenen Ländern.
VB105 6
Mit einer gültigen deutschen Amateurfunkzulassung der Klasse A, die als "CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gekennzeichnet ist, dürfen die Betriebsrechte der entsprechenden ausländischen Genehmigung im jeweiligen Beitrittsland gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 wahrgenommen werden,
wenn man in Deutschland einen Wohnsitz hat.
wenn man in dem Land einen Wohnsitz hat.
wenn man in Deutschland keinen Wohnsitz hat.
wenn man sich in dem Land nur vorübergehend aufhält.
VB109 7
Wie muss die Rufzeichennennung von DL1ER bei der Nutzung der CEPT-Amateurfunkgenehmigung in der Schweiz erfolgen?
DL1ER-HB9/portabel oder DL1ER-HB9/mobil.
HB9/DL1ER
DL1ER/HB9
Die Nennung von DL1ER ist ausreichend.
VB111 8
Darf ein Funkamateur mit einer CEPT-Amateurfunkgenehmigung in allen CEPT-Ländern Amateurfunkverkehr abwickeln?
Ja. Alle CEPT-Mitgliedsländer müssen sich an die Empfehlung T/R 61-01 halten.
Nein. Die Anwendung der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 ist nur in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zulässig.
Ja. Er muss sich aber an die Amateurfunkregelungen des Heimatlandes halten.
Nein, nur in den Staaten der CEPT, die die Empfehlung T/R 61-01 umgesetzt haben, sofern er dort keinen festen Wohnsitz hat.
VB113 9
Wo sind die Informationen und Bedingungen für die Ausstellung und die Nutzung der CEPT-Amateurfunkgenehmigung zu finden?
In der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 und im ERC-Report 32.
In der AFuV.
In der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 und den Amtsblattverfügungen zu deren Umsetzung.
In der ECC-Empfehlung (05)06 und den Amtsblattverfügungen zu deren Umsetzung.
VC123 10
Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Klubstation betreiben?
Wenn er mindestens 20 Unterschriften als Beweis der Notwendigkeit vorlegen kann.
Wenn der dafür eine gültige Rufzeichenzuteilung der Bundesnetzagentur besitzt.
Wenn er Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist.
Wenn er eine entsprechende Befürwortung einer Amateurfunkvereinigung besitzt.
VC134 11
Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend?
Beim Betrieb einer Amateurfunkstelle sind die Schutzanforderungen zur Gewährleistung der elektromagnetischen Verträglichkeit im Sinne des EMVG einzuhalten.
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen.
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen.
Der Zulassungsinhaber braucht vor Betriebsaufnahme für seine Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung.
VC135 12
Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend?
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen.
Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden.
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen.
Ein Zulassungsinhaber muss für eine Amateurfunkstelle mit einer Strahlungsleistung von mehr als 10 Watt EIRP vor der Betriebsaufnahme Berechnungsunterlagen und ergänzende Messprotokolle in Bezug auf die EMVU vorlegen.
VC140 13
Unter welchen Voraussetzungen kann einem Funkamateur die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst widerrufen werden?
Bei festgestellten Eintragungen in das Strafregister.
Bei verspätet gestelltem Verlängerungsantrag für eine Relaisfunkstelle.
Bei Überschreitung des zulässigen Personenschutzabstandes.
Bei fortgesetztem Verstoß gegen das Amateurfunkgesetz oder gegen die Amateurfunkverordnung.
VC141 14
Was hat ein Funkamateur mit zugeteiltem Rufzeichen zu erwarten, wenn er fortgesetzt gegen AFuG oder AFuV verstößt?
Eine kostenpflichtige Nachprüfung.
Eine Gefängnisstrafe von bis zu 2 Jahren.
Den Widerruf der Amateurfunkzulassung.
Eine Geldstrafe.
VC144 15
Welche der nachfolgenden Handlungen stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Amateurfunkgesetzes dar?
Der Betrieb einer Amateurfunkstelle ohne entsprechende Rufzeichenzuteilung.
Die Nachrichtenübermittlung in Not- und Katastrophenfällen an Dritte.
Die Verletzung der Pflicht zur Führung eines Stationstagebuches.
Die Nichteinhaltung der Personenschutzgrenzwerte.
VD211 16
Wann muss beim Amateurfunkverkehr das zugeteilte Rufzeichen übermittelt werden?
Mindestens alle 20 Minuten während des Funkverkehrs.
Rufzeichen sind bei länger andauernden oder ununterbrochenen Aussendungen nach Bedarf in die laufende Übermittlung einzustreuen.
Rufzeichen sind bei Bedarf am Beginn und Ende einer Funkverbindung anzugeben.
Bei Beginn und Ende jeder Funkverbindung sowie mindestens alle 10 Minuten während des Funkverkehrs.
VD216 17
Was trifft für die Rufzeichenreihe "DB1AA - DB9ZZZ" zu?
Rufzeichen für Klubstationen.
Personengebundene Rufzeichen der Klasse A.
Ausbildungsrufzeichen.
Rufzeichen der Klasse E.
VD221 18
Was trifft für die Rufzeichenreihe "DAØAA - DAØZZZ" zu?
Rufzeichen für Klubstationen.
Rufzeichen für ATV-Relaisfunkstellen.
Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV.
Rufzeichen für Funkbaken.
VD306 19
Beim Ausbildungsfunkbetrieb sind
vom Ausbilder Aufzeichnungen über die Sendetätigkeit und die Teilnehmer am Ausbildungsfunkbetrieb zu führen.
von dem Auszubildenden Angaben über den Funkbetrieb schriftlich festzuhalten.
vom Ausbilder Angaben über die Teilnehmer an die Bundesnetzagentur zu senden.
Funkamateure der Klasse E als Ausbilder nicht zugelassen.
VD409 20
Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Rufzeichenwechsel bei der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst.
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Widerruf des Ausbildungsrufzeichens.
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation kann mit der Auflösung der benennenden Gruppe von Funkamateuren beendet werden.
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Standortwechsel der Klubstation.
VD410 21
Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Rufzeichenwechsel bei der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst.
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Standortwechsel der Klubstation.
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation kann mit der Rücknahme der Benennung durch den Leiter einer Gruppe von Funkamateuren beendet werden.
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Widerruf des Ausbildungsrufzeichens.
VD505 22
Was ist notwendig, damit ein Funkamateur eine Rufzeichenzuteilung für den Betrieb einer fernbedienten oder automatisch arbeitenden Amateurfunkstelle erhalten kann?
Eine Überprüfung der eingesetzten Geräte und Einrichtungen durch die Bundesnetzagentur und eine Rufzeichenzuteilung nach § 14 der AFuV.
Eine Amateurfunkzulassung, ein entsprechender Antrag und eine standortbezogene Verträglichkeitsuntersuchung für die beabsichtigten Betriebsfrequenzen.
Eine Überprüfung der eingesetzten Geräte und Einrichtungen durch Beauftragte der Amateurfunkverbände und die Vorlage des Prüfungsergebnisses bei der Bundesnetzagentur.
Eine HAREC-Bescheinigung, ein schriftlicher Antrag mit einer Befürwortung durch eine Amateurfunkvereinigung und ein Mindestalter von 13 Jahren.
VD510 23
Wann kann ein verantwortlicher Funkamateur einen bestimmten Funkamateur vorübergehend vom Betrieb über die von ihm betreute Relaisfunkstelle ausschließen?
Wenn ein Funkamateur das Mindestalter noch nicht erreicht hat.
Wenn technische Mängel seiner Station zu Störungen führen.
Wenn dies dazu dient den störungsfreien Betrieb der Relaisfunkstelle sicherzustellen.
Wenn ein Funkamateur die Relaisfunkstelle zu häufig benutzt.
VE104 24
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (160-m-Amateurfunkband)?
1800 kHz - 1990 kHz
1810 kHz - 2000 kHz
1805 kHz - 1850 kHz
1800 kHz - 1900 kHz
VE105 25
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (80-m-Amateurfunkband)?
3,5 MHz - 3,8 MHz
3,5 MHz - 3,9 MHz
3,8 MHz - 4,0 MHz
3,5 MHz - 3,6 MHz
VE114 26
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (2-m-Amateurfunkband)?
144 - 146 MHz
140 - 148 MHz
140 - 146 MHz
144 - 148 MHz
VE121 27
In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status?
10100 - 10150 kHz
14000 - 14350 kHz
1850 - 1890 kHz
135,7 - 137,8 kHz
VE123 28
In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status?
28000 - 29700 kHz
10100 - 10150 kHz
135,7 - 137,8 kHz
1850 - 1890 kHz
VE134 29
Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Frequenzbereichen 21 - 21,45 MHz und 24,89 - 24,99 MHz?
750 Watt
150 Watt
250 Watt
75 Watt
VG108 30
Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 145,550 MHz wird der UKW-Rundfunkempfang eines Nachbarn gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass die Amateurfunkstelle und die Rundfunkempfangsanlage vorschriftsmäßig betrieben werden. Das gestörte Rundfunkgerät hält die nach Norm empfohlene Störfestigkeit ein, der Funkamateur erzeugt jedoch am Ort des gestörten Empfängers eine höhere Feldstärke. Womit muss der Funkamateur rechnen, wenn er seinen Funkbetrieb uneingeschränkt fortsetzt?
Mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Betriebsverbot und Bußgeld auf der Grundlage der §§ 9 und 11 des AFuG.
Mit der Durchführung behördlicher Maßnahmen nach dem AFuG, wobei dem Funkamateur die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst entzogen werden kann.
Mit einer gebührenpflichtigen Betriebseinschränkung oder einem vollständigen Betriebsverbot für seine Amateurfunkstelle.
Mit der Durchführung behördlicher Maßnahmen nach AFuV und EMVG (Überprüfung der Amateurfunkstelle und möglicherweise Betriebseinschränkungen).
VG112 31
Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle wird der Fernsehempfang im TV Kanal 10 eines Nachbarn gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass sowohl das gestörte Fernsehgerät wie auch die störende Amateurfunkstelle die Vorschriften einhalten und Nachbesserungen nicht mehr möglich sind. Was kann der Funkamateur erwarten, wenn er den störenden Betrieb fortsetzt?
Nichts.
Die Anordnung von Betriebseinschränkungen für die Amateurfunkstelle.
Die Verhängung eines Bußgeldes.
Den sofortigen Widerruf seiner Zulassung zum Amateurfunkdienst.
VH105 32
Wird für selbstgefertigte Amateurfunkgeräte der Nachweis auf Einhaltung der technischen Vorschriften verlangt?
Der Nachweis wird verlangt. Selbstgebaute oder veränderte Geräte müssen der Bundesnetzagentur zur Prüfung vorgestellt werden.
Dieser Nachweis wurde nur für ältere Röhrenverstärker mit Ausgangsleistungen über 300 Watt gefordert, weil deren Betrieb häufig zu Störungen führte. Neuere, transistorisierte Leistungsverstärker benötigen keinen Nachweis mehr.
Nein, weil der Amateurfunkdienst als Experimentierfunkdienst zu verstehen ist und dem Funkamateur Gelegenheit gegeben werden soll, seine Geräte selbst zu bauen oder seriengefertigte Geräte zu ändern.
Ja, weil auch der Betrieb dieser Geräte in der Nachbarschaft nicht zu Störungen führen darf.
VI104 33
In welchem Regelungswerk ist der Schutz von Personen bei der Einwirkung elektromagnetischer Felder auch ausführlich für den Amateurfunk geregelt?
In der AFuV.
In der VO Funk.
Im EMVG.
In der BEMFV.
VK102 34
Welche regelmäßigen Beiträge hat der Funkamateur zu entrichten?
Den monatlichen Genehmigungsbeitrag.
Beiträge nach Anlage 3 der Amateurfunkverordnung.
Frequenznutzungsbeitrag und EMV-Beitrag.
Keine Beiträge.
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QV/1.08/2023-05-27   AfuPbTE V1.07  © DF1IAV VID: 99987   30.05.2026 01:18