Teil 3: Kenntnisse von Vorschriften Amateurfunkzeugnis Klasse A und E 34 Fragen   Zeit: 60 Minuten
VA202 1
Wie ist die Funkstelle in den Radio Regulations (VO Funk) definiert?
Eine Funkstelle besteht aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen und Empfangsfunkanlagen einschließlich der Antennenanlagen und der zum Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen und kann mindestens auf einer für einen jeweiligen Funkdienst zugewiesenen Frequenzen betrieben werden.
Eine Funkstelle ist eine Zusammenschaltung technischer Einrichtungen an einem Ort mit der Funkverkehr abgewickelt werden kann.
Funkstelle: Ein oder mehrere Sender oder Empfänger oder eine Zusammenschaltung von Sendern und Empfängern einschließlich der Zusatzeinrichtungen, die zum Ausüben eines Funkdienstes an einem Ort erforderlich sind.
Eine Funkstelle ist eine Zusammenschaltung aller zur Erzeugung und zum Empfang von Funksendungen an einem Ort eingesetzten Einrichtungen.
VC106 2
Nach dem Amateurfunkgesetz ist eine Amateurfunkstelle eine Funkstelle,
die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen, Empfangsfunkanlagen, Antennenanlagen und der zu ihrem Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen besteht und die auf jeweils einer der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen oberhalb und unterhalb von 30 MHz betrieben werden kann.
die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen und Empfangsfunkanlagen einschließlich der Antennenanlagen und der zu ihrem Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen besteht, und die auf mindestens einer der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden kann.
die aus mehreren Sende- und Empfangsfunkanlagen besteht und die auf mindestens drei der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen oberhalb von 30 MHz betrieben werden kann.
die aus mehreren Sende- und Empfangsfunkanlagen besteht und die auf mindestens drei der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen unterhalb von 30 MHz betrieben werden kann.
VC108 3
Darf der Funkamateur mit anderen Funkstellen, die keine Amateurfunkstellen sind, Funkverkehr abwickeln?
Nein, mit Ausnahme von Funkstellen der Sekundärnutzer auf den Amateurfunkbändern.
Nein.
Ja, beispielsweise mit allen Betreibern von LPD-Funkgeräten im Amateurfunkbereich sowie mit CB-Funkteilnehmern mit verminderter Sendeleistung.
Ja, aber nur mit Versuchsfunkstellen, die ein Rufzeichen mit dem Präfix DI benutzen.
VC109 4
Dürfen Sie mit Ihrem Amateurfunktransceiver im 70-cm-Band am LPD-Funkverkehr (LPD = Low Power Devices) teilnehmen?
Nein.
Ja, wenn ich meine Sendeleistung auf 10 mW begrenze.
Ja, aber ohne Anwendung meines Rufzeichens.
Ja, weil die LPDs auch innerhalb des Amateurfunkbandes arbeiten.
VC122 5
Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur Ausbildungsfunkbetrieb durchführen?
Wenn er Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist.
Wenn er mindestens 1 Jahr lang Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist.
Wenn er eine entsprechende Befürwortung einer Amateurfunkvereinigung besitzt.
Wenn der dafür eine gültige Rufzeichenzuteilung der Bundesnetzagentur besitzt.
VC125 6
Kann ein zugeteiltes Rufzeichen durch die Bundesnetzagentur geändert werden?
Ja, aber nicht öfter als alle 5 Jahre einmal, da jeder Rufzeichenwechsel für den Funkamateur gebührenpflichtig ist.
Nein, es sei denn, die Behörde bezahlt dem Funkamateur den Neudruck von QSL-Karten.
Nein, das einmal zugeteilte Rufzeichen ist zeitlebens ideelles Eigentum des Funkamateurs, für das er bei Erstzuteilung auch bezahlen musste.
Ja, wenn wichtige Gründe dazu bei der Behörde vorliegen.
VC126 7
Darf die Amateurfunkstelle zu gewerblichwirtschaftlichen Zwecken in kleinem Rahmen mitbenutzt werden?
Ja, wenn die Maßnahme mit öffentlichen Mitteln gefördert wird (z. B. auch im Rahmen von ABM).
Ja, aber nur wenn es sich dabei um den Bereich des Amateurfunks selbst handelt wie z. B. Angebote über preisgünstige Amateurfunkausrüstung, Amateurfunkkurse von Fernschulen, organisierte Fachreisen für Funkamateure usw.
Nein, alle gewerblich-wirtschaftlichen Zwecke sind nach dem AFuG ausgeschlossen.
Ja, wenn alle an der Maßnahme Beteiligten selbst Funkamateure sind.
VC130 8
Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend?
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen.
Der Zulassungsinhaber braucht vor Betriebsaufnahme für seine Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung.
Ein Zulassungsinhaber darf seine Amateurfunkstelle nicht zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken benutzen.
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen.
VC133 9
Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend?
Der Funkamateur muss die grundlegenden Anforderungen zum Schutz von Personen einhalten.
Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden.
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen.
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen.
VC137 10
Kann der Funkamateur eine Standortbescheinigung erhalten?
Nein, der Funkamateur bekommt keine Standortbescheinigung, da er auf Grund seiner nachgewiesenen technischen Kenntnisse die Berechnung selber anstellen kann.
Ja, die Bundesnetzagentur stellt auf Antrag eine Standortbescheinigung aus. Sie tut dies aber ausschließlich, wenn der Funkamateur dazu selbst nicht in der Lage ist.
Ja, die Bundesnetzagentur stellt auf Antrag eine Standortbescheinigung aus.
Nein, der Funkamateur kann keine Bescheinigung erhalten.
VC144 11
Welche der nachfolgenden Handlungen stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Amateurfunkgesetzes dar?
Die Nachrichtenübermittlung in Not- und Katastrophenfällen an Dritte.
Die Nichteinhaltung der Personenschutzgrenzwerte.
Die Verletzung der Pflicht zur Führung eines Stationstagebuches.
Der Betrieb einer Amateurfunkstelle ohne entsprechende Rufzeichenzuteilung.
VD106 12
Wo ist die Einteilung der deutschen Amateurfunkrufzeichen geregelt?
In Artikel 19 und Anhang 42 der VO Funk.
In der Rufzeichenliste der Bundesnetzagentur.
In § 4 des Amateurfunkgesetzes.
Im Rufzeichenplan gemäß § 10 Abs. 3 AFuV.
VD209 13
Wie werden deutsche Amateurfunkrufzeichen meistens gebildet?
Amateurfunkrufzeichen bestehen meistens aus einem zweistelligen Suffix (Landeskenner), ein oder zwei Ziffern und einem zwei- oder dreistelligen Präfix.
Amateurfunkrufzeichen bestehen aus einem 2-buchstabigen Präfix (Landeskenner), einer Ziffer und einem meist 2- oder 3-buchstabigen Suffix.
Amateurfunkrufzeichen bestehen meistens aus einem 2-stelligen Suffix (Landeskenner), einer Ziffer und einem 1-, 2- oder 3-stelligen Präfix.
Amateurfunkrufzeichen bestehen aus einem einstelligen Präfix (D), einer oder zwei Ziffern und einem meist ein-, zwei- oder dreistelligen Suffix.
VD211 14
Wann muss beim Amateurfunkverkehr das zugeteilte Rufzeichen übermittelt werden?
Rufzeichen sind bei Bedarf am Beginn und Ende einer Funkverbindung anzugeben.
Mindestens alle 20 Minuten während des Funkverkehrs.
Rufzeichen sind bei länger andauernden oder ununterbrochenen Aussendungen nach Bedarf in die laufende Übermittlung einzustreuen.
Bei Beginn und Ende jeder Funkverbindung sowie mindestens alle 10 Minuten während des Funkverkehrs.
VD306 15
Beim Ausbildungsfunkbetrieb sind
vom Ausbilder Aufzeichnungen über die Sendetätigkeit und die Teilnehmer am Ausbildungsfunkbetrieb zu führen.
vom Ausbilder Angaben über die Teilnehmer an die Bundesnetzagentur zu senden.
von dem Auszubildenden Angaben über den Funkbetrieb schriftlich festzuhalten.
Funkamateure der Klasse E als Ausbilder nicht zugelassen.
VD308 16
Wird das Ausbildungsrufzeichen auf unbegrenzte Zeit erteilt?
Nein, es ist nach einem Jahr neu zu beantragen.
Nein, es ist auf 2 Jahre befristet.
Ja, bis auf Ausnahmen wird es in der Regel unbefristet erteilt.
Nein, es verfällt, wenn es ein Jahr nicht benutzt wurde.
VD309 17
Welche der nachfolgenden Tätigkeiten fällt nicht unter die Ziel- und Zweckbestimmung des Ausbildungsfunkbetriebs?
Personen, die nicht Inhaber eines entsprechenden Amateurfunkzeugnisses sind, können unter festgelegten Voraussetzungen am Amateurfunkdienst teilnehmen.
Die praktische Vorbereitung auf das Ablegen der fachlichen Prüfung für Funkamateure der Klasse A.
Das alleinige Vorführen von Amateurfunkverkehr.
Die praktische Vorbereitung auf das Ablegen der fachlichen Prüfung für Funkamateure der Klasse E.
VD407 18
Darf ein Funkamateur mit Ausbildungsrufzeichen der Klasse E an einer Klubstation, für deren Betrieb ein Rufzeichen der Klasse A zugeteilt wurde, ausbilden?
Ja, der Ausbildungsfunkbetrieb lässt dies in vollem Umfang der Klasse A zu.
Ja, unter Verwendung des Ausbildungsrufzeichens im Rahmen der Betriebsrechte der Klasse E.
Nein, Ausbildungsfunk für Klasse E ist nur an Klubstationen der Klasse E zulässig.
Nein, Ausbildungsfunk an Klubstationen ist untersagt.
VD502 19
Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist gemäß AFuV richtig wiedergegeben?
Eine "fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" ist eine besetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (z.B. Amateurfunkstellen mit digitalen Betriebsarten).
Eine "Relaisfunkstelle" ist eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die empfangene Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale fern ausgelöst aussendet und dabei zur Erhöhung der Erreichbarkeit von Amateurfunkstellen dient.
Eine "Relaisfunkstelle" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale automatisch aussendet.
Eine "Funkbake" ist eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die ferngesteuert Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt.
VD509 20
Was gilt gemäß AFuV bei Relaisfunkstellen und Funkbaken?
Relaisfunkstellen und Funkbaken dürfen nur an dem in der Rufzeichenzuteilung aufgeführten Standort unter den dort festgelegten Rahmenbedingungen betrieben werden.
Das Rufzeichen der Relaisfunkstelle muss nach einer mehr als 10-minütigen Sendepause wiederholt werden.
Ein vorgeschriebenes Mindestalter des Rufzeicheninhabers.
Ein durchlaufender Betrieb des Senders länger als 10 Minuten ist nicht zulässig.
VE106 21
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (40-m-Amateurfunkband)?
7,0 MHz - 7,5 MHz
7,1 MHz - 7,3 MHz
7,0 MHz - 7,3 MHz
7,0 MHz - 7,2 MHz
VE107 22
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (30-m-Amateurfunkband)?
10,1 MHz - 10,15 MHz
10,0 MHz - 10,25 MHz
10,0 MHz - 10,15 MHz
10,1 MHz - 10,25 MHz
VE116 23
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (23-cm-Amateurfunkband)?
1240 - 1300 MHz
1240 - 1290 MHz
1220 - 1290 MHz
1220 - 1300 MHz
VE125 24
In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status?
2320 - 2450 MHz
430 - 440 MHz
3,4 - 3,475 GHz
1240 - 1300 MHz
VE135 25
Welche Leistungsgrenzen gelten für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E in den Frequenzbereichen 21 - 21,45 MHz und 28 - 29,7 MHz?
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 250 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E.
VE140 26
Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Amateurfunkbändern zwischen 1300 MHz und 250 GHz?
75 Watt
150 Watt
100 Watt
750 Watt
VE142 27
In welchen Amateurfunkfrequenzbereichen beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 800 Hz?
18068 - 18168 kHz und 24890 - 24990 kHz
135,7 - 137,8 kHz und 10100 - 10150 kHz
7000 - 7100 kHz und 14000 - 14350 kHz
1810 - 2000 kHz und 3500 - 3800 kHz
VG112 28
Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle wird der Fernsehempfang im TV Kanal 10 eines Nachbarn gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass sowohl das gestörte Fernsehgerät wie auch die störende Amateurfunkstelle die Vorschriften einhalten und Nachbesserungen nicht mehr möglich sind. Was kann der Funkamateur erwarten, wenn er den störenden Betrieb fortsetzt?
Die Anordnung von Betriebseinschränkungen für die Amateurfunkstelle.
Die Verhängung eines Bußgeldes.
Nichts.
Den sofortigen Widerruf seiner Zulassung zum Amateurfunkdienst.
VH103 29
Welche Vorschriften müssen im Handel erhältliche Empfangsfunkanlagen einhalten, die dem Amateurfunk zugewiesene Frequenzen empfangen können?
Es sind die Bestimmungen des FTEG einzuhalten. Dies ist an der CE-Kennzeichnung des Gerätes und den Angaben zum bestimmungsgemäßen Betrieb in den Begleitpapieren zu erkennen.
Amateurfunkempfänger dürfen ausschließlich von Funkamateuren betrieben werden; darüber hinaus gibt es keine weiteren Vorschriften.
Amateurfunkempfänger brauchen grundsätzlich keinerlei Bestimmungen einzuhalten.
Grundlegende Anforderungen an Amateurfunkempfänger sind in der Amateurfunkverordnung geregelt.
VI103 30
Was bedeutet die Abkürzung EMVU?
Elektronische Messung von elektromagnetischen Unverträglichkeiten.
Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten.
Elektromagnetische Verträglichkeit in der Umwelt.
Eine Bürgerinitiative zum Schutz vor elektromagnetischen Unverträglichkeiten.
VI104 31
In welchem Regelungswerk ist der Schutz von Personen bei der Einwirkung elektromagnetischer Felder auch ausführlich für den Amateurfunk geregelt?
In der AFuV.
In der BEMFV.
In der VO Funk.
Im EMVG.
VI107 32
Was versteht man nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) unter dem "Anzeigeverfahren ortsfester Amateurfunkanlagen"?
Ein Verfahren, das es dem Funkamateur ermöglicht, eigenständig sicherzustellen und zu dokumentieren, dass von seiner ortsfesten Amateurfunkstelle keine Gefährdung für Personen ausgeht.
Die Erklärung des Funkamateurs, dass er den Grenzwert von 10 Watt ERP einhält.
Die Erklärung des Funkamateurs, dass er den Grenzwert von 10 Watt EIRP einhält.
Ein Verfahren zur Berechnung des Abstandes zum nächstgelegenen Nachbarn.
VJ103 33
Wie ist die Stromversorgung von Eigenbaugeräten elektrotechnisch sicher aufzubauen?
Nach den VDE-Vorschriften.
Nach keinen besonderen Vorschriften, da ein Funkamateur als sachkundige Person gilt.
Nach den CEPT-Empfehlungen.
Nach den Vorschriften der örtlichen Stromversorger.
VK103 34
Mit welchen Folgen muss der Funkamateur rechnen, wenn er die zu entrichtenden Gebühren und Beiträge nicht zahlt?
Er muss mit einer gebührenpflichtigen Nachprüfung rechnen.
Er muss mit dem Entzug der Amateurfunkzuteilung sowie einem Bußgeld rechnen.
Er muss mit dem Entzug seines Amateurfunkzeugnisses rechnen.
Er muss mit Maßnahmen nach den Vorschriften des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes rechnen.
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QV/1.08/2023-05-27   AfuPbTE V1.07  © DF1IAV VID: 99452   20.11.2025 16:42