Teil 3: Kenntnisse von Vorschriften Amateurfunkzeugnis Klasse A und E 34 Fragen   Zeit: 60 Minuten
VA103 1
Wozu dient der Amateurfunkdienst über Satelliten nach dem Wortlaut seiner internationalen Begriffsbestimmung in den Radio Regulations (VO Funk)?
Der Amateurfunkdienst über Satelliten dient den gleichen Zwecken wie der Amateurfunkdienst, wobei Weltraumfunkstellen auf Erdsatelliten benutzt werden.
Der Amateurfunkdienst über Satelliten dient den Funkamateuren zu experimenteller Ermittlung der Ausbreitungsbedingungen im Weltraum.
Durch den Amateurfunkdienst über Satelliten können Funkamateure die Dämpfung der ionisierenden Schichten ermitteln.
Durch den Amateurfunkdienst über Satelliten können Funkamateure die Dämpfung der reflektierenden Schichten im UHF-Bereich ermitteln.
VA104 2
Welche Aussage über Funkamateure enthält die Begriffsbestimmung des Amateurfunkdienstes in den Radio Regulations (VO Funk)?
Funkamateure sind die Inhaber einer Prüfungsbescheinigung über eine bestandene Amateurfunkprüfung und befassen sich mit der Funktechnik aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse.
Keine, da es sich um die Definition des Amateurfunkdienstes handelt.
Funkamateure dürfen nur Mitteilungen von geringer Bedeutung übertragen, die es nicht rechtfertigen, öffentliche Telekommunikationsdienste in Anspruch zu nehmen.
Funkamateure sind ordnungsgemäß ermächtigte Personen, die sich mit der Funktechnik aus rein persönlicher Neigung und nicht aus geldlichem Interesse befassen.
VA201 3
Wie ist die Amateurfunkstelle in den Radio Regulations (VO Funk) definiert?
Eine Amateurfunkstelle ist jede Funkstelle, die in einem Frequenzbereich betrieben werden kann, der für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen ist.
Eine Amateurfunkstelle ist eine Funkstelle, die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen und Empfangsfunkanlagen einschließlich der zum Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen besteht.
Eine Amateurfunkstelle ist jede Funkstelle, die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen, Empfangsfunkanlagen, Antennenanlagen und Zusatzeinrichtungen besteht und die auf einer für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden kann.
Eine Amateurfunkstelle ist eine Funkstelle des Amateurfunkdienstes.
VA205 4
Bei welcher der genannten Einrichtungen handelt es sich um eine Amateurfunkstelle nach der Definition der Radio Regulations (VO Funk) und des AFuG?
Ein Fuchsjagdsender im 80-m-Band mit weniger als 5 Watt Senderleistung, der kein Rufzeichen, aber die Peilkennungen MO, MOE, MOI oder MOS aussendet.
Ein FM-Relais mit Sender und Empfänger am gleichen Standort sowie getrennter Ein- und Ausgabefrequenz zwischen 27120 und 27410 kHz.
Ein LPD-Funkgerät, das im 70-cm-Amateurfunkband im Rahmen des nicht öffentlichen mobilen Landfunks betrieben wird.
Eine Versuchsfunkstelle, die auf mindestens einer dem Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzen betrieben wird.
VA302 5
Was ist in den Radio Regulations (VO Funk) hinsichtlich dem Amateurfunkverkehr festgelegt?
Amateurfunkstellen ist die Teilnahme am Funkverkehr von Not- und Katastrophenfunkübungen nicht gestattet.
Funkverkehr zwischen Amateurfunkstellen darf für die Übertragung nicht verschlüsselt werden.
Der Funkamateur darf Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte nicht übermitteln.
Funkverkehr zwischen Amateurfunkstellen verschiedener Länder muss auf Mitteilungen im Zusammenhang mit dem definitionsgemäßen Zweck des Amateurfunkdienstes und auf Bemerkungen persönlicher Art beschränkt werden.
VA303 6
Gelten die allgemeinen Regelungen der Radio Regulations (VO Funk) auch für den Amateurfunkdienst?
Nein, sonst wäre der Amateurfunk als Experimentierfunk zu eingeschränkt.
Ja, der Amateurfunkdienst ist in den Radio Regulations (VO Funk) so festgelegt.
Ja, aber nur die Festlegung der Frequenzbereiche, Funkregionen und Rufzeichenreihen.
Nein, dies wären zu viele Sachverhalte, die der Funkamateur wissen müsste.
VA405 7
Was enthält der "Internationale Frequenzbereichszuweisungsplan"?
Er enthält die Frequenzbereichszuweisungen für alle Funkdienste in den verschiedenen Funkregionen der Erde.
Er enthält nur die Frequenzbereichszuweisung für die kommerziellen Funkdienste in den verschiedenen Funkregionen der Erde.
Er enthält nur die Frequenzbereichszuweisung für die Amateurfunk-Funkdienste in den verschiedenen Funkregionen der Erde.
Er enthält nur die Frequenzbereichszuweisung für die Rundfunkdienste in den verschiedenen Funkregionen der Erde.
VB106 8
Mit einer gültigen deutschen Amateurfunkzulassung der Klasse E, die als "CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gekennzeichnet ist, dürfen die Betriebsrechte der entsprechenden ausländischen Genehmigung im jeweiligen Beitrittsland gemäß der ECC-Empfehlung (05)06 wahrgenommen werden,
wenn man in dem Land einen Wohnsitz hat.
wenn man sich in dem Land nur vorübergehend aufhält.
wenn man in Deutschland keinen Wohnsitz hat.
wenn man in Deutschland einen Wohnsitz hat.
VB114 9
Wo sind die Informationen und Bedingungen für die Ausstellung und die Nutzung der CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung zu finden?
In der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 und den Amtsblattverfügungen zu deren Umsetzung.
In der ECC-Empfehlung (05)06 und den Amtsblattverfügungen zu deren Umsetzung.
In der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 und im ERC-Report 32.
In der AFuV.
VB120 10
Ist der vorübergehende Betrieb einer Klubstation nach CEPT-Empfehlung T/R 61-01 in einem Land erlaubt, welches diese Empfehlung anwendet?
Ja, aber nur, wenn die Klubstation im Ausland an keinem festen Standort betrieben wird.
Nein, der Betrieb einer Klubstation bedarf der Beantragung einer Gastgenehmigung.
Ja, der Betrieb einer Klubstation ist zulässig, wenn der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur der vorgesehene Standort im Ausland vorher mitgeteilt worden ist.
Nein, weil es in den übrigen CEPT-Ländern keine Klubstationen gibt.
VC110 11
Darf ein Funkamateur Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte übermitteln?
Nein, unter keinen Umständen.
Nur nach Aufforderung durch die zuständige Außenstelle der Bundesnetzagentur.
Nur in Not- und Katastrophenfällen.
Ja, jederzeit.
VC113 12
Welchen Zwecken dient der Amateurfunkdienst nach dem AFuG?
Dem Funkverkehr der Funkamateure untereinander. Zu technisch-wissenschaftlichen Studien und Experimenten von Funkamateuren.
Für freizügige Funkexperimente bei Ausbildungen. Zur Vermeidung von illegalen Funkspektrumsnutzungen in anderen Frequenzbereichen.
Als Vorführfunk zu Demonstrationszwecken. Der Unterstützung von Sicherheitsdiensten (Polizei, Feuerwehr, DLRG usw.).
Als Versuchsfunk zur technischen Fortentwicklung von Funkanlagen. Zur eigenen Weiterbildung mit gewerblich wirtschaftlichem Interesse.
VC123 13
Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Klubstation betreiben?
Wenn er eine entsprechende Befürwortung einer Amateurfunkvereinigung besitzt.
Wenn er mindestens 20 Unterschriften als Beweis der Notwendigkeit vorlegen kann.
Wenn er Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist.
Wenn der dafür eine gültige Rufzeichenzuteilung der Bundesnetzagentur besitzt.
VC138 14
Die Bundesnetzagentur kann bei Verstößen gegen AFuG oder AFuV
einen sofortigen Abbau der Amateurfunkstelle noch vor Ort anordnen.
ein Unbrauchbarmachen der Amateurfunkstelle durch Entnahme wichtiger Teile aus dem Sender anordnen.
eine kostenpflichtige fachliche Nachprüfung anordnen.
eine Einschränkung des Betriebes oder die Außerbetriebnahme der Amateurfunkstelle anordnen.
VC142 15
Wann handelt ein Funkamateur ordnungswidrig im Sinne des Amateurfunkgesetzes?
Bei der Abwicklung von Funkbetrieb mit anderen als Amateurfunkstellen.
Bei dauerhafter Verlegung seiner Amateurfunkstelle an einen anderen Standort.
Beim Betrieb zum geschäftsmäßigen Erbringen von Telekommunikationsdiensten.
Bei unzureichender Rufzeichennennung.
VC144 16
Welche der nachfolgenden Handlungen stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Amateurfunkgesetzes dar?
Die Verletzung der Pflicht zur Führung eines Stationstagebuches.
Die Nichteinhaltung der Personenschutzgrenzwerte.
Die Nachrichtenübermittlung in Not- und Katastrophenfällen an Dritte.
Der Betrieb einer Amateurfunkstelle ohne entsprechende Rufzeichenzuteilung.
VD101 17
Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist gemäß AFuV richtig wiedergegeben?
Eine "Klubstation" ist eine Amateurfunkstelle, die von Mitgliedern einer Gruppe von Funkamateuren unter Verwendung eines gemeinschaftlich genutzten Rufzeichens betrieben wird.
Eine "Funkbake" ist eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die ferngesteuert Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt.
Eine "fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" ist eine besetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (z.B. Amateurfunkstellen mit digitalen Betriebsarten).
Eine "Relaisfunkstelle" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale automatisch aussendet.
VD103 18
Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist entsprechend der AFuV richtig wiedergegeben?
Die "effektive Strahlungsleistung (ERP)" ist das Produkt aus der Leistung, die der Antenne zugeführt wird, und ihrem Gewinn in einer Richtung, bezogen auf den isotropen Kugelstrahler.
Eine "unerwünschte Aussendung" ist jede elektromagnetische Erscheinung, die die Funktion eines Gerätes oder einer Funkanlage beeinträchtigen könnte.
Die "Spitzenleistung (PEP)" ist die Leistung, die der Sender unter normalen Betriebsbedingungen während einer Periode der Hochfrequenzschwingung bei der höchsten Spitze der Modulationshüllkurve durchschnittlich an einen reellen Abschlusswiderstand abgeben kann.
Die "gleichwertige isotrope Strahlungsleistung (EIRP)" ist das Produkt aus der Leistung, die der Antenne zugeführt wird, und ihrem Gewinn in einer Richtung, bezogen auf den Halbwellendipol.
VD109 19
Welche Pflichten hat der Inhaber einer Amateurfunkzulassung im Fall der Änderung seiner Anschrift oder bei der Neuerrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle?
Er muss die Änderung oder Neuerrichtung 14 Tage vor der Aufnahme des Funkbetriebs am neuen Wohnsitz bzw. Standort bei der Bundesnetzagentur in schriftlicher oder elektronischer Form anzeigen.
Er muss die Änderung der Anschrift oder die Neuerrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle 14 Tage vorher bei der Bundesnetzagentur in schriftlicher oder elektronischer Form anzeigen.
Er muss die Änderung der Anschrift oder die Neuerrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle innerhalb von 4 Wochen bei der Bundesnetzagentur in schriftlicher oder elektronischer Form anzeigen und die Bestätigung abwarten, bevor er den Funkbetrieb wieder aufnehmen darf.
Er muss die Änderung der Anschrift unverzüglich und die Neuerrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle vor deren Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur in schriftlicher oder elektronischer Form anzeigen.
VD113 20
Zu welchen Zwecken kann die Bundesnetzagentur schriftliche Nachweise über den Funkbetrieb verlangen?
Zur Untersuchung elektromagnetischer Unverträglichkeit oder zur Klärung frequenztechnischer Fragen.
Als Kontroll-Nachweis für EMVU-Verträglichkeit.
Zur Überprüfung der fachlichen Qualitäten des Funkamateurs und des Inhalts der Sendungen.
Als Kontrolllogs bei Amateurfunkwettbewerben oder zur Abrechnung der Beiträge.
VD121 21
Ist das Aussenden des unmodulierten oder ungetasteten Trägers zulässig?
So lange bis ein Ruf wahrgenommen wird.
Nein, weil sonst die Endstufe zu heiß wird.
Ja, unbegrenzt, es wird ja keine Information übertragen.
Ja, kurzzeitig, z.B. zum Abstimmen.
VD124 22
Wozu können Aufzeichnungen der Sendetätigkeit (z.B. Stationstagebuch) dienen?
Ein präzise geführtes Stationstagebuch kann u.a. als Grundlage für die Erteilung einer EMVU-Bescheinigung dienen.
Dort können die Rufzeichen der Gegenfunkstellen festgehalten werden, damit der Bundesnetzagentur jederzeit der Nachweis erbracht werden kann, dass nur mit genehmigten Funkstellen Funkverkehr abgewickelt wurde.
Sie können nur als Aktivitätsnachweis über den Funkbetrieb gegenüber der örtlichen Amateurfunkvereinigung dienen.
Sie können zur Aufklärung elektromagnetischer Unverträglichkeiten dienen.
VD126 23
Wann hat ein Funkamateur der Bundesnetzagentur gemäß AFuV technische Unterlagen über seine Sendeanlage vorzulegen?
Mit dem Erhalt der Amateurfunkzulassung.
Auf Anforderung der Bundesnetzagentur.
Immer.
Nur im Fall von elektromagnetischen Störungen.
VD202 24
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DO3ZZZ?
Es ist ein
Ausbildungsrufzeichen der Klasse A.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse E.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse A.
Ausbildungsrufzeichen der Klasse E.
VD402 25
Welche Voraussetzung muss für die Erteilung eines Rufzeichens für den Betrieb einer Klubstation erfüllt sein?
Eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst nach § 3 Abs. 1 AFuG.
Eine HAREC-Bescheinigung oder ein Amateurfunkzeugnis.
Der verantwortliche Funkamateur für die Klubstation muss in jedem Fall Inhaber eines Rufzeichens der höchsten Amateurfunkklasse sein.
Der verantwortliche Funkamateur für die Klubstation muss in jedem Fall Inhaber eines Ausbildungsrufzeichens sein.
VE109 26
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (17-m-Amateurfunkband)?
18,1 MHz - 18,15 MHz
18,68 MHz - 19,99 MHz
18,89 MHz - 18,99 MHz
18,068 MHz - 18,168 MHz
VE115 27
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (70-cm-Amateurfunkband)?
432 - 438 MHz
430 - 438 MHz
432 - 440 MHz
430 - 440 MHz
VE117 28
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (13-cm-Amateurfunkband)?
2320 - 2450 MHz
2350 - 2520 MHz
2250 - 2340 MHz
2240 - 2300 MHz
VE140 29
Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Amateurfunkbändern zwischen 1300 MHz und 250 GHz?
150 Watt
75 Watt
100 Watt
750 Watt
VE143 30
In welchen Amateurfunkfrequenzbereichen beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 2,7 kHz?
1810 - 2000 kHz und 3500 - 3800 kHz
10100 - 10150 kHz und 18068 - 18168 kHz
135,7 - 137,8 kHz und 1810 - 1850 kHz
21000 - 21450 kHz und 28000 - 29700 kHz
VE145 31
In welchem Amateurfunkfrequenzbereich beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 7 kHz?
21000 - 21450 kHz
28000 - 29700 kHz
14000 - 14350 kHz
10100 - 10150 kHz
VE151 32
Was besagt der Hinweis, dass der Frequenzbereich 433,05 - 434,79 MHz als ISM-Frequenzbereich zugewiesen ist?
Dieser Frequenzbereich wird von ISM-Geräten genutzt. Die Sendeleistungen im Amateurfunkdienst sind in diesem Frequenzbereich zu reduzieren.
Dieser Frequenzbereich wird für industrielle Sender in Maschinen benutzt und ist für den Amateurfunkverkehr nur auf sekundärer Basis zugelassen.
Dieser Frequenzbereich wird für internationale Satellitenmessungen verwendet; hierdurch kann es zu Störungen im normalen Funkverkehr kommen.
Dieser Frequenzbereich wird für industrielle, wissenschaftliche, medizinische, häusliche oder ähnliche Anwendungen mitbenutzt.
VI101 33
Wer ist für die Sicherstellung der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit verantwortlich?
Die Verfügung 306/97.
Die Bundesnetzagentur.
Die BEMFV (Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder).
Der Betreiber der ortsfesten Amateurfunkstelle.
VI109 34
Für welche Amateurfunkstellen muss der Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern vom Funkamateur dokumentiert werden?
Für alle Amateurfunkstellen ab einer äquivalenten Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP.
Für alle Amateurfunkstellen.
Für alle ortsfesten Amateurfunkstellen ab einer äquivalenten Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP.
Für alle ortsfesten Amateurfunkstellen.
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QV/1.08/2023-05-27   AfuPbTE V1.07  © DF1IAV VID: 99572   13.01.2026 12:05