| VA201 | 1 |
| Wie ist die Amateurfunkstelle in den Radio Regulations (VO Funk) definiert? |
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Eine Amateurfunkstelle ist eine Funkstelle des Amateurfunkdienstes. |
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Eine Amateurfunkstelle ist jede Funkstelle, die in einem Frequenzbereich betrieben werden kann, der für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen ist. |
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Eine Amateurfunkstelle ist eine Funkstelle, die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen und Empfangsfunkanlagen einschließlich der zum Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen besteht. |
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Eine Amateurfunkstelle ist jede Funkstelle, die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen, Empfangsfunkanlagen, Antennenanlagen und Zusatzeinrichtungen besteht und die auf einer für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden kann. |
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| VB101 | 2 |
| Welche Bedeutung haben die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und 05(06) für den Amateurfunkdienst? |
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Sie sind Teil der Radio Regulations (VO Funk) und regeln den Amateurfunkverkehr auf internationaler Basis. |
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Sie bilden die Grundlagen für eine vereinfachte gegenseitige Gewährung von kurzzeitigen Amateurfunkbetriebsrechten in den beigetretenen Ländern. |
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Sie bilden die Grundlagen für eine vereinfachte gegenseitige Anerkennung von Amateurfunkprüfungen in den beigetretenen Ländern. |
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Sie sind Teil des internationalen Frequenzzuweisungsplanes und beinhalten Regelungen für nationale Frequenzzuweisungen für den Amateurfunkdienst. |
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| VB107 | 3 |
| Wie lange darf ein Funkamateur im Rahmen einer der CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 oder (05)06 Amateurfunkverkehr in einem Land durchführen? |
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Bis zu 6 Monaten. |
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Bis zu 3 Monaten. |
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Bis zu einem Jahr. |
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Beliebig lange. |
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| VB121 | 4 |
| Was hat ein Funkamateur zu veranlassen, wenn er eine Amateurfunkstelle anlässlich einer Urlaubsreise in einem Land betreiben will, das die in seiner Amateurfunkzulassung eingetragene CEPT-Empfehlung nicht anwendet? |
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Nichts, wenn das Gastland die IARU-Empfehlungen anwendet. |
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Er muss bei der zuständigen Behörde des Landes eine Gastzulassung beantragen. |
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Nichts, da auf Grund von Gegenseitigkeitsabkommen der vorübergehende Betrieb allgemein genehmigt ist. |
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Er muss eine besondere Genehmigung der Bundesnetzagentur einholen. |
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| VB123 | 5 |
| Wozu dient eine HAREC? |
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Sie wird benötigt zur Beantragung einer Amateurfunkzulassung oder einer ausländischen Amateurfunkgenehmigung in Staaten, die die CEPT-Empfehlung T/R 61-02 anwenden. |
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Sie berechtigt Inhaber einer deutschen Amateurfunkzulassung zur Beantragung eines ausländischen Rufzeichens für den vorübergehenden Aufenthalt in allen CEPT-Ländern. |
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Sie berechtigt den Funkamateur zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb nach der CEPT-Empfehlung T/R 61-01. |
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Die HAREC-Bescheinigung berechtigt den Funkamateur zur Abwicklung von Amateurfunkverkehr in allen CEPT-Ländern. |
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| VB124 | 6 |
| Die CEPT-Empfehlung T/R 61-02 beinhaltet Regelungen für |
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die freie Ein- und Ausfuhr von Amateurfunkgeräten im Rahmen der beigetretenen Länder. |
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die gegenseitige Anerkennung von Amateurfunkgenehmigungen in CEPT- und Nicht-CEPT-Ländern. |
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die Ausstellung und Anerkennung von harmonisierten Amateurfunkprüfungsbescheinigungen. |
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die elektromagnetische Verträglichkeit von Amateurfunkgeräten. |
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| VC104 | 7 |
| Wie ist der Begriff "Funkamateur" nach dem AFuG zu verstehen? |
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Funkamateur ist jeder, der Amateurfunkgeräte besitzt und Amateurfunkaussendungen aus persönlicher Neigung empfängt. |
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Ein Funkamateur ist der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Prüfungsbescheinigung, der sich mit dem Amateurfunkdienst aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse befasst. |
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Funkamateur ist jede natürliche Person, die Funkanlagen zu experimentellen und technischwissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, aber nicht zu gewerblichwirtschaftlichen Zwecken betreibt. |
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Im Sinne des AFuG sind Funkamateure nur die Inhaber einer Zulassung zum Amateurfunkdienst mit mindestens einem zugeteilten, personengebundenen Rufzeichen. |
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| VC107 | 8 |
| Mit welchen anderen Funkstellen darf der Funkamateur Funkverkehr abwickeln? |
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Mit anderen Amateurfunkstellen und Funkstellen des Flug- und/oder Seefunkdienstes. |
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Mit anderen Amateurfunkstellen und Funkstellen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). |
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Mit allen Funkstellen, die auf den Amateurfunkbändern tätig sind. |
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Nur mit anderen Funkstellen des Amateurfunkdienstes. |
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| VC115 | 9 |
| Welches der nachfolgend genannten Dokumente benötigt man, um ein Funkamateur im Sinne des AFuG zu sein? |
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Eine Bescheinigung darüber, dass man am Ausbildungsfunkverkehr erfolgreich teilgenommen hat. |
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Ein Führungszeugnis aus dem hervorgeht, dass man nicht vorbestraft ist. |
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Einen gültigen Personal- oder Reisepass, aus dem hervorgeht, dass man seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik hat. |
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Ein Amateurfunkzeugnis oder eine harmonisierte Amateurfunkprüfungsbescheinigung. |
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| VC118 | 10 |
| Ab wann dürfen Sie eine Amateurfunkstelle betreiben? |
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Nach Teilnahme an einer fachlichen Prüfung für Funkamateure. |
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Mit dem Besitz einer Zulassung zum Amateurfunkdienst. |
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Mit dem Besitz eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Prüfungsbescheinigung. |
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Nach einer Frequenzzuteilung aufgrund der Frequenzzuteilungsverordnung. |
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| VC121 | 11 |
| Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Relaisfunkstelle betreiben? |
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Wenn er die technischen Einrichtungen dafür selbst instandhalten kann. |
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Wenn die Relaisfunkstelle keine große Reichweite hat. |
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Wenn er mindestens 20 Unterschriften als Beweis der Notwendigkeit vorlegen kann. |
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Wenn der dafür eine gültige Rufzeichenzuteilung der Bundesnetzagentur besitzt. |
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| VC122 | 12 |
| Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur Ausbildungsfunkbetrieb durchführen? |
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Wenn er eine entsprechende Befürwortung einer Amateurfunkvereinigung besitzt. |
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Wenn der dafür eine gültige Rufzeichenzuteilung der Bundesnetzagentur besitzt. |
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Wenn er mindestens 1 Jahr lang Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist. |
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Wenn er Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist. |
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| VC128 | 13 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
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Der Zulassungsinhaber braucht vor Betriebsaufnahme für seine Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung. |
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Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
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Ein Zulassungsinhaber ist berechtigt, selbstgefertigte oder umgebaute Sendeanlagen auf Amateurfunkfrequenzen zu betreiben. |
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Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
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| VC131 | 14 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
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Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden. |
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Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
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Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
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Ein Zulassungsinhaber darf seine Amateurfunkstelle nicht zum geschäftsmäßigen Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen verwenden. |
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| VC142 | 15 |
| Wann handelt ein Funkamateur ordnungswidrig im Sinne des Amateurfunkgesetzes? |
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Bei unzureichender Rufzeichennennung. |
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Bei dauerhafter Verlegung seiner Amateurfunkstelle an einen anderen Standort. |
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Bei der Abwicklung von Funkbetrieb mit anderen als Amateurfunkstellen. |
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Beim Betrieb zum geschäftsmäßigen Erbringen von Telekommunikationsdiensten. |
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| VC143 | 16 |
| Welche der nachfolgenden Handlungen stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Amateurfunkgesetzes dar? |
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Die Nachrichtenübermittlung in Not- und Katastrophenfällen an Dritte. |
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Die Nichteinhaltung der Personenschutzgrenzwerte. |
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Der Betrieb einer Amateurfunkstelle ohne Amateurfunkzulassung. |
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Die Verletzung der Pflicht zur Führung eines Stationstagebuches. |
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| VD101 | 17 |
| Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist gemäß AFuV richtig wiedergegeben? |
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Eine "Klubstation" ist eine Amateurfunkstelle, die von Mitgliedern einer Gruppe von Funkamateuren unter Verwendung eines gemeinschaftlich genutzten Rufzeichens betrieben wird. |
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Eine "Funkbake" ist eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die ferngesteuert Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt. |
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Eine "fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" ist eine besetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (z.B. Amateurfunkstellen mit digitalen Betriebsarten). |
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Eine "Relaisfunkstelle" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale automatisch aussendet. |
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| VD126 | 18 |
| Wann hat ein Funkamateur der Bundesnetzagentur gemäß AFuV technische Unterlagen über seine Sendeanlage vorzulegen? |
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Immer. |
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Mit dem Erhalt der Amateurfunkzulassung. |
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Nur im Fall von elektromagnetischen Störungen. |
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Auf Anforderung der Bundesnetzagentur. |
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| VD201 | 19 |
| Welche Rückschlüsse lässt das Rufzeichen DP1ZZZ zu? |
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Es ist eine Amateurfunkstelle, die zu einem besonderen Anlass betrieben wird (Sonderrufzeichen). |
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Es ist eine feste deutsche Amateurfunkstelle an einem exterritorialen Standort. |
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Es ist eine Ausbildungsfunkstelle mit einem speziellen Rufzeichen. |
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Es ist eine Sonderfunkstelle der Deutschen Post AG. |
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| VD203 | 20 |
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DJ7ZZZ? Es ist ein |
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personengebundenes Rufzeichen der Klasse E. |
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Ausbildungsrufzeichen der Klasse E. |
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Klubstationsrufzeichen der Klasse A. |
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personengebundenes Rufzeichen der Klasse A. |
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| VD214 | 21 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DJ1AA - DJ9ZZZ" zu? |
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Personengebundene Rufzeichen der Klasse A. |
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Rufzeichen der Klasse E. |
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Rufzeichen für Klubstationen. |
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Ausbildungsrufzeichen. |
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| VD220 | 22 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DFØAA - DFØZZZ" zu? |
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Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV. |
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Rufzeichen für Klubstationen (auslaufend Relaisfunkstellen oder Funkbaken). |
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Rufzeichen für Personal der Gaststreitkräfte. |
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Rufzeichen für Klubstationen bei besonderen allgemeinen Anlässen. |
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| VD221 | 23 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DAØAA - DAØZZZ" zu? |
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Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV. |
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Rufzeichen für ATV-Relaisfunkstellen. |
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Rufzeichen für Funkbaken. |
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Rufzeichen für Klubstationen. |
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| VD304 | 24 |
| Wann ist mit dem Entzug eines Ausbildungsrufzeichens zu rechnen? |
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Wenn das Ausbildungsrufzeichen fortgesetzt in Abwesenheit des Ausbilders benutzt wird. |
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Wenn durch den Ausbildungsfunkverkehr BCI und TVI verursacht wird. |
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Wenn der Ausbildungsfunkverkehr mobil durchgeführt wird. |
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Wenn es zu Störungen von Amateurfunk-Kontesten kommt. |
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| VD305 | 25 |
| Nicht-Funkamateure dürfen am Ausbildungsfunkbetrieb |
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nur unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht eines Funkamateurs mit zugeteiltem Ausbildungsrufzeichen teilnehmen. |
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ohne besondere Auflagen teilnehmen. |
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nur an Klubstationen unter Aufsicht eines Funkamateurs teilnehmen. |
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jederzeit unter Verwendung des persönlichen Rufzeichens des ausbildenden Funkamateurs teilnehmen. |
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| VD507 | 26 |
| Was gilt gemäß AFuV bei Relaisfunkstellen? |
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Ein durchlaufender Betrieb des Senders länger als 10 Minuten ist nicht zulässig. |
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Der Inhaber der Rufzeichenzuteilung muss sicherstellen, dass die Relaisfunkstelle jederzeit abgeschaltet werden kann. |
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Das Rufzeichen der Relaisfunkstelle muss nach einer mehr als 10-minütigen Sendepause wiederholt werden. |
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Ein vorgeschriebenes Mindestalter des Rufzeicheninhabers. |
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| VD508 | 27 |
| Was gilt gemäß AFuV bei Relaisfunkstellen und Funkbaken? |
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Relaisfunkstellen und Funkbaken dürfen nur auf den in der Rufzeichenzuteilung für sie ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden. |
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Das Rufzeichen der Relaisfunkstelle muss nach einer mehr als 10-minütigen Sendepause wiederholt werden. |
|
Ein vorgeschriebenes Mindestalter des Rufzeicheninhabers. |
|
Ein durchlaufender Betrieb des Senders länger als 10 Minuten ist nicht zulässig. |
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| VD510 | 28 |
| Wann kann ein verantwortlicher Funkamateur einen bestimmten Funkamateur vorübergehend vom Betrieb über die von ihm betreute Relaisfunkstelle ausschließen? |
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Wenn technische Mängel seiner Station zu Störungen führen. |
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Wenn ein Funkamateur das Mindestalter noch nicht erreicht hat. |
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Wenn dies dazu dient den störungsfreien Betrieb der Relaisfunkstelle sicherzustellen. |
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Wenn ein Funkamateur die Relaisfunkstelle zu häufig benutzt. |
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| VD511 | 29 |
| Welcher Fall ist als störungsfreier Betrieb einer Relaisfunkstelle im Sinne des § 13 Abs. 4 AFuV anzusehen? |
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Mutwillige Störungen oder unberechtigte Aussendungen. |
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Die Verbreitung von Inhalten, die gegen AFuG, AFuV oder gegen allgemeines Recht verstoßen. |
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Die Benutzung einer Relaisfunkstelle mit falscher Rufzeichenklasse. |
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Lang andauernder Funkverkehr. |
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| VE124 | 30 |
| In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status? |
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5,65 - 5,85 GHz |
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144 - 146 MHz |
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1240 - 1300 MHz |
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10,0 - 10,5 GHz |
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| VG110 | 31 |
| Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 144,250 MHz wird der Fernsehempfang eines Nachbarn im Sonderkanal S6 gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass der Funkamateur am Ort der gestörten Empfangsanlage eine Feldstärke erzeugt, die den, in der Norm empfohlenen Grenzwert für die Störfestigkeit von Kabelverteilanlagen, nicht erreicht. Was hat der Funkamateur zu tun? |
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Er kann seinen Funkbetrieb fortsetzen. |
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Er kann seine Sendeleistung uneingeschränkt erhöhen. |
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Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen. |
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Er hat seine Sendeleistung so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr gestört wird. |
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| VG111 | 32 |
| Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle wird der Rundfunkempfang eines Nachbarn gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass sowohl das gestörte Rundfunkgerät, wie auch die störende Amateurfunkstelle die Vorschriften einhalten und Nachbesserungen nicht mehr möglich sind. Was hat der Funkamateur in diesem Fall zu tun? |
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Er sollte seinen Funkbetrieb so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr gestört wird. |
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Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen. |
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Er hat seinen Betrieb auf die Nutzung von Frequenzen unterhalb 144 MHz zu beschränken. |
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Er kann seinen Funkbetrieb wie bisher fortsetzen. |
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| VH104 | 33 |
| Welche Geräte fallen nicht in den Anwendungsbereich des FTEG? |
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Geräte, die ausschließlich zur Verwendung in eigenen Räumen hergestellt werden. |
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Im Handel erhältliche Sendefunkgeräte, die ausschließlich für Funkamateure hergestellt werden. |
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Funkgeräte, die von Funkamateuren verwendet werden und die nicht im Handel erhältlich sind, sowie Geräte deren EMV-relevante Bedingungen in anderen EU-Richtlinen als der EMV-Richtlinie vorgeschrieben sind. |
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Im Handel erhältliche elektrische oder elektronische Apparate, Anlagen und Systeme, die elektrische oder elektronische Bauteile enthalten. |
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| VI104 | 34 |
| In welchem Regelungswerk ist der Schutz von Personen bei der Einwirkung elektromagnetischer Felder auch ausführlich für den Amateurfunk geregelt? |
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Im EMVG. |
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In der AFuV. |
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In der BEMFV. |
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In der VO Funk. |
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