Teil 3: Kenntnisse von Vorschriften Amateurfunkzeugnis Klasse A und E 34 Fragen   Zeit: 60 Minuten
VA203 1
Was ist eine Amateurfunkstelle im Sinne der Radio Regulations (VO Funk)?
Jede Funkstelle, die von einer Person betrieben wird, die auch Funkamateur ist.
Eine Funkstelle, die im Rahmen der Definition und der Regelungen des Amateurfunkdienstes in der VO Funk von einem Funkamateur betrieben wird.
Jede Funkstelle, die auf einer der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden kann.
Eine Funkstelle, die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen-, Empfangsfunkanlagen-, Antennenanlagen und Zusatzeinrichtungen besteht.
VA301 2
Was ist in den Radio Regulations (VO Funk) bezüglich der Morsequalifikation für Funkamateure festgelegt?
Wer Frequenzbereiche unterhalb des 10-m-Bandes benutzen möchte, muss eine Morse-Hörprüfung ablegen.
Die nationalen Verwaltungen bestimmen selbst, ob bei ihnen für eine Amateurfunkgenehmigung Morsekenntnisse nachgewiesen werden müssen.
Nur wer eine Morseprüfung mit mindestens Tempo 60 BpM bestanden hat, darf mehr als 500 Watt Sendeleistung anwenden.
Wer Frequenzen unter 30 MHz nutzen will, muss eine Morseprüfung ablegen.
VA303 3
Gelten die allgemeinen Regelungen der Radio Regulations (VO Funk) auch für den Amateurfunkdienst?
Nein, dies wären zu viele Sachverhalte, die der Funkamateur wissen müsste.
Ja, aber nur die Festlegung der Frequenzbereiche, Funkregionen und Rufzeichenreihen.
Nein, sonst wäre der Amateurfunk als Experimentierfunk zu eingeschränkt.
Ja, der Amateurfunkdienst ist in den Radio Regulations (VO Funk) so festgelegt.
VA406 4
In welchem Regelungswerk ist die Bedeutung der "Q-Gruppen" festgelegt?
In den Anhängen der AFuV (Amateurfunkverordnung).
In den Empfehlungen der IARU (International Amateur Radio Union).
In den Radio Regulations der ITU (Internationale Fernmeldeunion).
In den Standards der ETSI (European Telecommunications Standards Institute).
VB107 5
Wie lange darf ein Funkamateur im Rahmen einer der CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 oder (05)06 Amateurfunkverkehr in einem Land durchführen?
Bis zu 6 Monaten.
Bis zu 3 Monaten.
Bis zu einem Jahr.
Beliebig lange.
VB116 6
Entsprechend welcher internationalen Regelungen dürfen Inhaber eines deutschen Amateurfunkrufzeichens auch in anderen Ländern vorübergehend am Amateurfunkverkehr teilnehmen, ohne dass sie dort vorher eine besondere Zulassung beantragen müssen?
Entsprechend der Charta der Vereinten Nationen und einer entsprechenden UN-Entschließung.
Entsprechend Artikel 19 und Anhang 42 der Radio Regulations (VO Funk).
Entsprechend den in der AFuV umgesetzten EU-Richtlinien.
Entsprechend den CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 oder 05(06).
VB120 7
Ist der vorübergehende Betrieb einer Klubstation nach CEPT-Empfehlung T/R 61-01 in einem Land erlaubt, welches diese Empfehlung anwendet?
Nein, weil es in den übrigen CEPT-Ländern keine Klubstationen gibt.
Ja, aber nur, wenn die Klubstation im Ausland an keinem festen Standort betrieben wird.
Nein, der Betrieb einer Klubstation bedarf der Beantragung einer Gastgenehmigung.
Ja, der Betrieb einer Klubstation ist zulässig, wenn der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur der vorgesehene Standort im Ausland vorher mitgeteilt worden ist.
VB122 8
Was ist eine HAREC?
Eine CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung gemäß der ECC-Empfehlung (05)06.
Eine CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung gemäß dem ERC-Report 32 und ein Amateurfunkzeugnis der Klasse E.
Eine CEPT-Amateurfunkgenehmigung gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
Eine harmonisierte Amateurfunkprüfungsbescheinigung gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 und ein Amateurfunkzeugnis der Klasse A.
VC110 9
Darf ein Funkamateur Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte übermitteln?
Nein, unter keinen Umständen.
Ja, jederzeit.
Nur in Not- und Katastrophenfällen.
Nur nach Aufforderung durch die zuständige Außenstelle der Bundesnetzagentur.
VC115 10
Welches der nachfolgend genannten Dokumente benötigt man, um ein Funkamateur im Sinne des AFuG zu sein?
Ein Führungszeugnis aus dem hervorgeht, dass man nicht vorbestraft ist.
Eine Bescheinigung darüber, dass man am Ausbildungsfunkverkehr erfolgreich teilgenommen hat.
Ein Amateurfunkzeugnis oder eine harmonisierte Amateurfunkprüfungsbescheinigung.
Einen gültigen Personal- oder Reisepass, aus dem hervorgeht, dass man seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik hat.
VC122 11
Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur Ausbildungsfunkbetrieb durchführen?
Wenn er mindestens 1 Jahr lang Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist.
Wenn er Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist.
Wenn er eine entsprechende Befürwortung einer Amateurfunkvereinigung besitzt.
Wenn der dafür eine gültige Rufzeichenzuteilung der Bundesnetzagentur besitzt.
VC128 12
Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend?
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen.
Ein Zulassungsinhaber ist berechtigt, selbstgefertigte oder umgebaute Sendeanlagen auf Amateurfunkfrequenzen zu betreiben.
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen.
Der Zulassungsinhaber braucht vor Betriebsaufnahme für seine Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung.
VC129 13
Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend?
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle nur auf den für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen senden.
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen.
Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden.
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen.
VC132 14
Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend?
Der Zulassungsinhaber braucht vor Betriebsaufnahme für seine Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung.
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen.
Der Funkamateur kann die Störfestigkeit der Geräte seiner Amateurfunkstelle selbst bestimmen.
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen.
VC138 15
Die Bundesnetzagentur kann bei Verstößen gegen AFuG oder AFuV
eine Einschränkung des Betriebes oder die Außerbetriebnahme der Amateurfunkstelle anordnen.
einen sofortigen Abbau der Amateurfunkstelle noch vor Ort anordnen.
eine kostenpflichtige fachliche Nachprüfung anordnen.
ein Unbrauchbarmachen der Amateurfunkstelle durch Entnahme wichtiger Teile aus dem Sender anordnen.
VC141 16
Was hat ein Funkamateur mit zugeteiltem Rufzeichen zu erwarten, wenn er fortgesetzt gegen AFuG oder AFuV verstößt?
Eine Geldstrafe.
Den Widerruf der Amateurfunkzulassung.
Eine Gefängnisstrafe von bis zu 2 Jahren.
Eine kostenpflichtige Nachprüfung.
VD115 17
Darf ein Funkamateur verdeckte bzw. geheime Nachrichten an seinen Funkfreund senden?
Nein. Der Amateurfunkverkehr muss in offener Sprache abgewickelt werden und darf nicht zur Verschleierung verschlüsselt werden.
Ja, aber nur zu Testzwecken.
Ja, in allen Sprachen, Betriebsarten und Kodierungen.
Ja, aber nur in den landesüblichen Sprachen, Betriebsarten und Kodierungen.
VD117 18
Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Nur das gesprochene Wort gilt als offene Sprache.
Nur Morsezeichen und digitale Verschlüsselungen gelten als offene Sprache.
Landeskenner und kodierte Abkürzungen gelten als offene Sprache.
Q-Gruppen und Amateurfunkabkürzungen gelten als offene Sprache.
VD123 19
Welche Daten sind in der offiziellen Rufzeichenliste der Bundesnetzagentur immer enthalten?
Alle zugeteilten Rufzeichen mit den dazugehörigen Standorten der Amateurfunkstellen.
Alle zugeteilten Rufzeichen mit den dazugehörigen Rufzeicheninhabern und deren Anschriften.
Alle zugeteilten Rufzeichen in Verbindung mit dem Namen des Inhabers und die Standorte von Relaisfunkstellen und Funkbaken.
Im Falle eines Widerspruchs keinerlei Angaben, auch kein Rufzeichen.
VD206 20
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DLØZZZ?
Es ist ein
Klubstationsrufzeichen der Klasse A.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse A oder E, keine genaue Bestimmung möglich.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse A.
Klubstationsrufzeichen der Klasse E.
VD212 21
DL5XYZ benutzt sein im Kraftfahrzeug eingebautes Funkgerät für Sprechfunkverkehr. Wie kann der Zusatz zu seinem Rufzeichen lauten?
/p
Es ist kein Zusatz erlaubt.
Portabel
Mobil
VD219 22
Was trifft für die Rufzeichenreihe "DBØAA - DBØZZZ" zu?
Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV.
Rufzeichen für Relaisfunkstellen oder Funkbaken.
Rufzeichen für Klubstationen bei besonderen Anlässen allgemeiner Art.
Rufzeichen für Personal der Gaststreitkräfte.
VD402 23
Welche Voraussetzung muss für die Erteilung eines Rufzeichens für den Betrieb einer Klubstation erfüllt sein?
Der verantwortliche Funkamateur für die Klubstation muss in jedem Fall Inhaber eines Rufzeichens der höchsten Amateurfunkklasse sein.
Der verantwortliche Funkamateur für die Klubstation muss in jedem Fall Inhaber eines Ausbildungsrufzeichens sein.
Eine HAREC-Bescheinigung oder ein Amateurfunkzeugnis.
Eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst nach § 3 Abs. 1 AFuG.
VD405 24
Wovon sind die Betriebsrechte eines Funkamateurs bei der Mitbenutzung eines Klubstationsrufzeichens abhängig?
Von seiner Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst nach § 3 Abs. 1 AFuG.
Nur von den Betriebsrechten der Rufzeichenzuteilung der Klubstation.
Von seiner Benennung durch den verantwortlichen Funkamateur.
Er muss auf jeden Fall Inhaber eines Rufzeichens der höchsten Amateurfunkklasse sein.
VD509 25
Was gilt gemäß AFuV bei Relaisfunkstellen und Funkbaken?
Ein vorgeschriebenes Mindestalter des Rufzeicheninhabers.
Das Rufzeichen der Relaisfunkstelle muss nach einer mehr als 10-minütigen Sendepause wiederholt werden.
Ein durchlaufender Betrieb des Senders länger als 10 Minuten ist nicht zulässig.
Relaisfunkstellen und Funkbaken dürfen nur an dem in der Rufzeichenzuteilung aufgeführten Standort unter den dort festgelegten Rahmenbedingungen betrieben werden.
VE110 26
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (15-m-Amateurfunkband)?
21 MHz - 21,45 MHz
21 MHz - 21,7 MHz
21 MHz - 21,5 MHz
21 MHz - 21,35 MHz
VE116 27
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (23-cm-Amateurfunkband)?
1240 - 1290 MHz
1220 - 1290 MHz
1240 - 1300 MHz
1220 - 1300 MHz
VE117 28
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (13-cm-Amateurfunkband)?
2250 - 2340 MHz
2320 - 2450 MHz
2350 - 2520 MHz
2240 - 2300 MHz
VE119 29
Welche Antwort enthält nur Frequenzbereiche, die auch von Rufzeicheninhabern der Klasse E genutzt werden dürfen?
1815 - 1835 kHz, 10100 - 10150 kHz, 14000 - 14350 kHz und 21000 - 21450 kHz
1850 - 1890 kHz, 7000 - 7200 kHz, 18068 - 18168 kHz und 24890 - 24990 kHz
1810 - 2000 kHz, 3500 - 3800 kHz, 21000 - 21450 kHz und 28000 - 29700 kHz
135,7 - 137,8 kHz, 1810 - 2000 kHz, 7000 - 7200 kHz und 21000 - 21450 kHz
VE124 30
In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status?
10,0 - 10,5 GHz
5,65 - 5,85 GHz
144 - 146 MHz
1240 - 1300 MHz
VE141 31
Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 10 - 10,5 GHz?
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 75 Watt PEP für Klasse A und <10 Watt EIRP für Klasse E.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden.
Maximal 75 Watt PEP für Klasse A und 5 Watt PEP für Klasse E.
VE152 32
Darf ein Funkamateur mit seinem Amateurfunkgerät Funkverkehr im CB-Funk-Bereich durchführen?
Nur dann, wenn er außer dem Amateurfunkrufzeichen auch eine Genehmigung zum Betrieb von CB-Funkgeräten besitzt.
Ja, aber nur, wenn er unter Benutzung seines Amateurfunkrufzeichens die Sendeleistung auf 4 Watt begrenzt.
Ja. Der Funkamateur ist auf Grund seines technischen Wissens in der Lage, das Amateurfunkgerät so einzustellen, dass die technischen Vorschriften für CB-Funkgeräte eingehalten werden.
Nein. CB-Funkverkehr darf nur mit speziell für diesen Frequenzbereich hergestellten Geräten durchgeführt werden, für die eine Konformitätsbewertung oder Zulassung vorliegt.
VI102 33
Was müssen Zulassungsinhaber in Bezug auf den Personenschutz einhalten?
Eine Strahlungsleistung von kleiner 10 Watt EIRP.
Nichts.
Die EMV-Schutzanforderungen für Funkgeräte.
Die Personenschutzgrenzwerte.
VI112 34
Welche physikalischen Größen werden für die Angabe der Konfiguration im Rahmen des Anzeigeverfahrens benötigt?
Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Funkgerätetyp, Frequenz, Modulationsverfahren, Korrekturabschläge, Sicherheitsabstände.
Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Frequenz, Modulationsverfahren, Antennenwirkungsgrad, Korrekturabschläge, Sicherheitsabstände.
Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Frequenz, Modulationsverfahren, Impedanz des Antennenkabels, Korrekturabschläge, Sicherheitsabstände.
Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Antennenhöhe, Abstrahlrichtung, Frequenz, Modulationsverfahren, standortbezogener Sicherheitsabstand.
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QV/1.08/2023-05-27   AfuPbTE V1.07  © DF1IAV VID: 99980   27.05.2026 09:19