| VA102 | 1 |
| Wozu dient der Amateurfunkdienst nach dem Wortlaut seiner internationalen Begriffsbestimmung in den Radio Regulations (VO Funk)? |
|
Zur eigenen Ausbildung, für den Funkverkehr der Funkamateure untereinander und für technische Studien. |
|
Für experimentelle und technischwissenschaftliche Studien, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen. |
|
Für den Funkverkehr der Funkamateure untereinander sowie für den Funkverkehr über Amateurfunkstellen an Bord von erdumlaufenden Satelliten. |
|
Zur Benutzung von Amateurfunkstellen auf der Erde und im Hauptteil der Erdatmosphäre. |
|
|
|
| VA103 | 2 |
| Wozu dient der Amateurfunkdienst über Satelliten nach dem Wortlaut seiner internationalen Begriffsbestimmung in den Radio Regulations (VO Funk)? |
|
Durch den Amateurfunkdienst über Satelliten können Funkamateure die Dämpfung der ionisierenden Schichten ermitteln. |
|
Durch den Amateurfunkdienst über Satelliten können Funkamateure die Dämpfung der reflektierenden Schichten im UHF-Bereich ermitteln. |
|
Der Amateurfunkdienst über Satelliten dient den gleichen Zwecken wie der Amateurfunkdienst, wobei Weltraumfunkstellen auf Erdsatelliten benutzt werden. |
|
Der Amateurfunkdienst über Satelliten dient den Funkamateuren zu experimenteller Ermittlung der Ausbreitungsbedingungen im Weltraum. |
|
|
|
| VA202 | 3 |
| Wie ist die Funkstelle in den Radio Regulations (VO Funk) definiert? |
|
Eine Funkstelle ist eine Zusammenschaltung aller zur Erzeugung und zum Empfang von Funksendungen an einem Ort eingesetzten Einrichtungen. |
|
Eine Funkstelle ist eine Zusammenschaltung technischer Einrichtungen an einem Ort mit der Funkverkehr abgewickelt werden kann. |
|
Funkstelle: Ein oder mehrere Sender oder Empfänger oder eine Zusammenschaltung von Sendern und Empfängern einschließlich der Zusatzeinrichtungen, die zum Ausüben eines Funkdienstes an einem Ort erforderlich sind. |
|
Eine Funkstelle besteht aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen und Empfangsfunkanlagen einschließlich der Antennenanlagen und der zum Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen und kann mindestens auf einer für einen jeweiligen Funkdienst zugewiesenen Frequenzen betrieben werden. |
|
|
|
| VA205 | 4 |
| Bei welcher der genannten Einrichtungen handelt es sich um eine Amateurfunkstelle nach der Definition der Radio Regulations (VO Funk) und des AFuG? |
|
Ein FM-Relais mit Sender und Empfänger am gleichen Standort sowie getrennter Ein- und Ausgabefrequenz zwischen 27120 und 27410 kHz. |
|
Ein Fuchsjagdsender im 80-m-Band mit weniger als 5 Watt Senderleistung, der kein Rufzeichen, aber die Peilkennungen MO, MOE, MOI oder MOS aussendet. |
|
Eine Versuchsfunkstelle, die auf mindestens einer dem Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzen betrieben wird. |
|
Ein LPD-Funkgerät, das im 70-cm-Amateurfunkband im Rahmen des nicht öffentlichen mobilen Landfunks betrieben wird. |
|
|
|
| VA402 | 5 |
| Nach den Radio Regulations (VO Funk) ist die Erde in verschiedene Funkregionen unterteilt. Wie viele Funkregionen gibt es und zu welcher davon gehört Kanada? |
|
Vier Funkregionen. Kanada gehört zur Region 3. |
|
Drei Funkregionen. Kanada gehört zur Region 2. |
|
Fünf Funkregionen. Kanada gehört zur Region 1. |
|
Vierzehn Funkregionen. Kanada gehört zur Region 4. |
|
|
|
| VA405 | 6 |
| Was enthält der "Internationale Frequenzbereichszuweisungsplan"? |
|
Er enthält nur die Frequenzbereichszuweisung für die Rundfunkdienste in den verschiedenen Funkregionen der Erde. |
|
Er enthält nur die Frequenzbereichszuweisung für die Amateurfunk-Funkdienste in den verschiedenen Funkregionen der Erde. |
|
Er enthält die Frequenzbereichszuweisungen für alle Funkdienste in den verschiedenen Funkregionen der Erde. |
|
Er enthält nur die Frequenzbereichszuweisung für die kommerziellen Funkdienste in den verschiedenen Funkregionen der Erde. |
|
|
|
| VB102 | 7 |
| Was beinhalten die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und (05)06? |
|
Die CEPT empfiehlt damit die Ausstellung individueller Amateurfunkgenehmigungen für ansässige ausländische Funkamateure entsprechend deren heimatlicher Betriebsrechte. |
|
Die CEPT empfiehlt damit Gastzulassungen für Nicht-Funkamateure aus CEPT-Ländern auszustellen. |
|
Die CEPT empfiehlt damit von der heimatlichen Behörde ausstellbare Amateurfunkgenehmigungen, die den vorübergehenden Amateurfunkbetrieb in den beigetretenen Ländern ermöglichen. |
|
Die CEPT empfiehlt damit die gegenseitige Anerkennung harmonisierter Amateurfunkzeugnisse sowie harmonisierte Prüfungsstoffpläne für Amateurfunkprüfungen. |
|
|
|
| VB105 | 8 |
| Mit einer gültigen deutschen Amateurfunkzulassung der Klasse A, die als "CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gekennzeichnet ist, dürfen die Betriebsrechte der entsprechenden ausländischen Genehmigung im jeweiligen Beitrittsland gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 wahrgenommen werden, |
|
wenn man in Deutschland einen Wohnsitz hat. |
|
wenn man in Deutschland keinen Wohnsitz hat. |
|
wenn man sich in dem Land nur vorübergehend aufhält. |
|
wenn man in dem Land einen Wohnsitz hat. |
|
|
|
| VB113 | 9 |
| Wo sind die Informationen und Bedingungen für die Ausstellung und die Nutzung der CEPT-Amateurfunkgenehmigung zu finden? |
|
In der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 und den Amtsblattverfügungen zu deren Umsetzung. |
|
In der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 und im ERC-Report 32. |
|
In der AFuV. |
|
In der ECC-Empfehlung (05)06 und den Amtsblattverfügungen zu deren Umsetzung. |
|
|
|
| VB116 | 10 |
| Entsprechend welcher internationalen Regelungen dürfen Inhaber eines deutschen Amateurfunkrufzeichens auch in anderen Ländern vorübergehend am Amateurfunkverkehr teilnehmen, ohne dass sie dort vorher eine besondere Zulassung beantragen müssen? |
|
Entsprechend der Charta der Vereinten Nationen und einer entsprechenden UN-Entschließung. |
|
Entsprechend den CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 oder 05(06). |
|
Entsprechend den in der AFuV umgesetzten EU-Richtlinien. |
|
Entsprechend Artikel 19 und Anhang 42 der Radio Regulations (VO Funk). |
|
|
|
| VB120 | 11 |
| Ist der vorübergehende Betrieb einer Klubstation nach CEPT-Empfehlung T/R 61-01 in einem Land erlaubt, welches diese Empfehlung anwendet? |
|
Ja, aber nur, wenn die Klubstation im Ausland an keinem festen Standort betrieben wird. |
|
Nein, der Betrieb einer Klubstation bedarf der Beantragung einer Gastgenehmigung. |
|
Nein, weil es in den übrigen CEPT-Ländern keine Klubstationen gibt. |
|
Ja, der Betrieb einer Klubstation ist zulässig, wenn der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur der vorgesehene Standort im Ausland vorher mitgeteilt worden ist. |
|
|
|
| VB121 | 12 |
| Was hat ein Funkamateur zu veranlassen, wenn er eine Amateurfunkstelle anlässlich einer Urlaubsreise in einem Land betreiben will, das die in seiner Amateurfunkzulassung eingetragene CEPT-Empfehlung nicht anwendet? |
|
Er muss eine besondere Genehmigung der Bundesnetzagentur einholen. |
|
Er muss bei der zuständigen Behörde des Landes eine Gastzulassung beantragen. |
|
Nichts, wenn das Gastland die IARU-Empfehlungen anwendet. |
|
Nichts, da auf Grund von Gegenseitigkeitsabkommen der vorübergehende Betrieb allgemein genehmigt ist. |
|
|
|
| VC145 | 13 |
| Ein Funkamateur übermittelt unter Benutzung seiner Amateurfunkstelle rechtswidrig Nachrichten an Dritte. Wie hoch kann das Bußgeld für diese Ordnungswidrigkeit sein? |
|
50 bis 100 EURO je nach Zeugnisklasse. |
|
Bis zu 5.000 EURO. |
|
Bis zu 10.000 EURO. |
|
Maximal das 20-fache des Frequenznutzungsbeitrags. |
|
|
|
| VD113 | 14 |
| Zu welchen Zwecken kann die Bundesnetzagentur schriftliche Nachweise über den Funkbetrieb verlangen? |
|
Zur Überprüfung der fachlichen Qualitäten des Funkamateurs und des Inhalts der Sendungen. |
|
Als Kontrolllogs bei Amateurfunkwettbewerben oder zur Abrechnung der Beiträge. |
|
Als Kontroll-Nachweis für EMVU-Verträglichkeit. |
|
Zur Untersuchung elektromagnetischer Unverträglichkeit oder zur Klärung frequenztechnischer Fragen. |
|
|
|
| VD122 | 15 |
| Bei der Überprüfung des Ausgangssignals eines Senders sollte die Dämpfung der Oberwellen mindestens |
|
100 dB betragen. |
|
20 dB betragen. |
|
30 dB betragen. |
|
den geltenden Richtwerten entsprechen. |
|
|
|
| VD124 | 16 |
| Wozu können Aufzeichnungen der Sendetätigkeit (z.B. Stationstagebuch) dienen? |
|
Sie können nur als Aktivitätsnachweis über den Funkbetrieb gegenüber der örtlichen Amateurfunkvereinigung dienen. |
|
Ein präzise geführtes Stationstagebuch kann u.a. als Grundlage für die Erteilung einer EMVU-Bescheinigung dienen. |
|
Sie können zur Aufklärung elektromagnetischer Unverträglichkeiten dienen. |
|
Dort können die Rufzeichen der Gegenfunkstellen festgehalten werden, damit der Bundesnetzagentur jederzeit der Nachweis erbracht werden kann, dass nur mit genehmigten Funkstellen Funkverkehr abgewickelt wurde. |
|
|
|
| VD204 | 17 |
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DF9ZZZ? Es ist ein |
|
personengebundenes Rufzeichen der Klasse E. |
|
Klubstationsrufzeichen der Klasse A. |
|
Ausbildungsrufzeichen der Klasse A oder E, keine genaue Bestimmung möglich. |
|
personengebundenes Rufzeichen der Klasse A. |
|
|
|
| VD205 | 18 |
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DGØZZZ? Es ist ein |
|
Klubstationsrufzeichen der Klasse E. |
|
personengebundenes Rufzeichen der Klasse E. |
|
personengebundenes Rufzeichen oder Klubstationsrufzeichen der Klasse A. |
|
personengebundenes Rufzeichen oder Ausbildungsrufzeichen der Klasse A. |
|
|
|
| VD220 | 19 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DFØAA - DFØZZZ" zu? |
|
Rufzeichen für Personal der Gaststreitkräfte. |
|
Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV. |
|
Rufzeichen für Klubstationen bei besonderen allgemeinen Anlässen. |
|
Rufzeichen für Klubstationen (auslaufend Relaisfunkstellen oder Funkbaken). |
|
|
|
| VD222 | 20 |
| Was trifft für das Rufzeichen "DA5AA" zu? |
|
Rufzeichen für Klubstationen. |
|
Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV. |
|
Rufzeichen für Personal der Gaststreitkräfte. |
|
Rufzeichen für exterritoriale Standorte. |
|
|
|
| VD305 | 21 |
| Nicht-Funkamateure dürfen am Ausbildungsfunkbetrieb |
|
nur unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht eines Funkamateurs mit zugeteiltem Ausbildungsrufzeichen teilnehmen. |
|
ohne besondere Auflagen teilnehmen. |
|
jederzeit unter Verwendung des persönlichen Rufzeichens des ausbildenden Funkamateurs teilnehmen. |
|
nur an Klubstationen unter Aufsicht eines Funkamateurs teilnehmen. |
|
|
|
| VD402 | 22 |
| Welche Voraussetzung muss für die Erteilung eines Rufzeichens für den Betrieb einer Klubstation erfüllt sein? |
|
Eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst nach § 3 Abs. 1 AFuG. |
|
Der verantwortliche Funkamateur für die Klubstation muss in jedem Fall Inhaber eines Ausbildungsrufzeichens sein. |
|
Der verantwortliche Funkamateur für die Klubstation muss in jedem Fall Inhaber eines Rufzeichens der höchsten Amateurfunkklasse sein. |
|
Eine HAREC-Bescheinigung oder ein Amateurfunkzeugnis. |
|
|
|
| VD406 | 23 |
| Welche der genannten Funkamateure dürfen an einer Klubstation der Klasse A Funkbetrieb im 40-m-Amateurfunkband durchführen? |
|
Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse A ohne Amateurfunkzulassung. |
|
Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse A. |
|
Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse E ohne Amateurfunkzulassung. |
|
Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse E. |
|
|
|
| VD408 | 24 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
|
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Rufzeichenwechsel bei der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. |
|
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Verzicht auf die Zulassung zum Amateurfunkdienst. |
|
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Widerruf des Ausbildungsrufzeichens. |
|
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Standortwechsel der Klubstation. |
|
|
|
| VE126 | 25 |
| Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 1810 - 1850 kHz? |
|
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden. |
|
Maximal 10 Watt PEP für beide Klassen. |
|
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E. |
|
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen. |
|
|
|
| VE128 | 26 |
| Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 1890 - 2000 kHz? |
|
Maximal 10 Watt PEP für beide Klassen. |
|
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E. |
|
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen. |
|
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden. |
|
|
|
| VE151 | 27 |
| Was besagt der Hinweis, dass der Frequenzbereich 433,05 - 434,79 MHz als ISM-Frequenzbereich zugewiesen ist? |
|
Dieser Frequenzbereich wird für internationale Satellitenmessungen verwendet; hierdurch kann es zu Störungen im normalen Funkverkehr kommen. |
|
Dieser Frequenzbereich wird für industrielle Sender in Maschinen benutzt und ist für den Amateurfunkverkehr nur auf sekundärer Basis zugelassen. |
|
Dieser Frequenzbereich wird für industrielle, wissenschaftliche, medizinische, häusliche oder ähnliche Anwendungen mitbenutzt. |
|
Dieser Frequenzbereich wird von ISM-Geräten genutzt. Die Sendeleistungen im Amateurfunkdienst sind in diesem Frequenzbereich zu reduzieren. |
|
|
|
| VG110 | 28 |
| Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 144,250 MHz wird der Fernsehempfang eines Nachbarn im Sonderkanal S6 gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass der Funkamateur am Ort der gestörten Empfangsanlage eine Feldstärke erzeugt, die den, in der Norm empfohlenen Grenzwert für die Störfestigkeit von Kabelverteilanlagen, nicht erreicht. Was hat der Funkamateur zu tun? |
|
Er kann seinen Funkbetrieb fortsetzen. |
|
Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen. |
|
Er hat seine Sendeleistung so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr gestört wird. |
|
Er kann seine Sendeleistung uneingeschränkt erhöhen. |
|
|
|
| VG112 | 29 |
| Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle wird der Fernsehempfang im TV Kanal 10 eines Nachbarn gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass sowohl das gestörte Fernsehgerät wie auch die störende Amateurfunkstelle die Vorschriften einhalten und Nachbesserungen nicht mehr möglich sind. Was kann der Funkamateur erwarten, wenn er den störenden Betrieb fortsetzt? |
|
Die Anordnung von Betriebseinschränkungen für die Amateurfunkstelle. |
|
Die Verhängung eines Bußgeldes. |
|
Den sofortigen Widerruf seiner Zulassung zum Amateurfunkdienst. |
|
Nichts. |
|
|
|
| VI112 | 30 |
| Welche physikalischen Größen werden für die Angabe der Konfiguration im Rahmen des Anzeigeverfahrens benötigt? |
|
Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Frequenz, Modulationsverfahren, Impedanz des Antennenkabels, Korrekturabschläge, Sicherheitsabstände. |
|
Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Frequenz, Modulationsverfahren, Antennenwirkungsgrad, Korrekturabschläge, Sicherheitsabstände. |
|
Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Funkgerätetyp, Frequenz, Modulationsverfahren, Korrekturabschläge, Sicherheitsabstände. |
|
Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Antennenhöhe, Abstrahlrichtung, Frequenz, Modulationsverfahren, standortbezogener Sicherheitsabstand. |
|
|
|
| VI118 | 31 |
| Wo und wann hat der Funkamateur die Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen mit allen erforderlichen Unterlagen gemäß BEMFV einzureichen? |
|
Sie ist der Bundesnetzagentur nach Aufforderung vorzulegen. |
|
Sie ist entsprechend der 26.Verordung zum Bundesimmissionsschutzgesetz der dafür zuständigen Behörde zuzusenden. |
|
Sie ist der für den Standort zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vorzulegen; ein Doppel ist dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt zuzusenden. |
|
Sie ist der für den Standort zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vor der Betriebsaufnahme oder einer Änderung mit Leistungszunahme vorzulegen. |
|
|
|
| VI119 | 32 |
| Welche Aussendungen von Amateurfunkanlagen müssen bei der Ermittlung des standortbezogenen Sicherheitsabstandes berücksichtigt werden? |
|
Alle Aussendungen der ortsfesten Amateurfunkstelle, die ein Funkamateur zeitgleich durchzuführen beabsichtigt. |
|
Nur die Aussendungen bei der maximalen Sendeleistung. |
|
Ausschließlich Aussendungen von ortsfest betriebenen Amateurfunkstellen mit einer Strahlungsleistung (EIRP) größer 10 Watt. |
|
Alle Aussendungen mit einer Strahlungsleistung (EIRP) größer 10 Watt, auch Aussendungen im Mobilbetrieb. |
|
|
|
| VJ102 | 33 |
| Welche Vorschriften bezüglich Blitzschutz gelten für Amateurfunkantennenanlagen? |
|
Die Bestimmungen des AFuG. |
|
Keine. Der Funkamateur kann den Blitzschutz selbst bestimmen, da er sachkundig ist. |
|
Die Blitzschutzvorschriften der Rundfunkanstalten. |
|
Die VDE-Vorschriften. |
|
|
|
| VJ103 | 34 |
| Wie ist die Stromversorgung von Eigenbaugeräten elektrotechnisch sicher aufzubauen? |
|
Nach den CEPT-Empfehlungen. |
|
Nach den VDE-Vorschriften. |
|
Nach den Vorschriften der örtlichen Stromversorger. |
|
Nach keinen besonderen Vorschriften, da ein Funkamateur als sachkundige Person gilt. |
|
|
|