| VA103 | 1 |
| Wozu dient der Amateurfunkdienst über Satelliten nach dem Wortlaut seiner internationalen Begriffsbestimmung in den Radio Regulations (VO Funk)? |
|
Der Amateurfunkdienst über Satelliten dient den gleichen Zwecken wie der Amateurfunkdienst, wobei Weltraumfunkstellen auf Erdsatelliten benutzt werden. |
|
Durch den Amateurfunkdienst über Satelliten können Funkamateure die Dämpfung der reflektierenden Schichten im UHF-Bereich ermitteln. |
|
Der Amateurfunkdienst über Satelliten dient den Funkamateuren zu experimenteller Ermittlung der Ausbreitungsbedingungen im Weltraum. |
|
Durch den Amateurfunkdienst über Satelliten können Funkamateure die Dämpfung der ionisierenden Schichten ermitteln. |
|
|
|
| VA405 | 2 |
| Was enthält der "Internationale Frequenzbereichszuweisungsplan"? |
|
Er enthält nur die Frequenzbereichszuweisung für die Amateurfunk-Funkdienste in den verschiedenen Funkregionen der Erde. |
|
Er enthält nur die Frequenzbereichszuweisung für die Rundfunkdienste in den verschiedenen Funkregionen der Erde. |
|
Er enthält nur die Frequenzbereichszuweisung für die kommerziellen Funkdienste in den verschiedenen Funkregionen der Erde. |
|
Er enthält die Frequenzbereichszuweisungen für alle Funkdienste in den verschiedenen Funkregionen der Erde. |
|
|
|
| VA409 | 3 |
| Darf ein Funkamateur in Deutschland alle in den Radio Regulations (VO Funk) für den Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereiche benutzen? |
|
Ja, wenn der Betrieb bei der Bundesnetzagentur vorher angemeldet wurde. |
|
Nein. Die in Deutschland zulässigen Frequenzbereiche ergeben sich aus den nationalen Regelungen. |
|
Ja, weil die internationalen Regelungen auch in Deutschland gelten. |
|
Nein, es dürfen nur Frequenzen genutzt werden, die durch die CEPT-Empfehlungen umgesetzt wurden. |
|
|
|
| VB110 | 4 |
| Sie hören die Amateurfunkstation mit dem Rufzeichen DL/G3MM. Welcher der nachfolgenden Sachverhalte trifft zu? |
|
Die Sonderstation G3MM (Maritim Mobile) ist fest auf einem englischen Schiff installiert, und somit berechtigt, auch von fremden Häfen aus betrieben zu werden. |
|
Der Funkamateur G3MM aus Gibraltar hat eine kurzzeitige deutsche Gastlizenz erhalten, was mit dem vorangestellten "DL" als Durchreise-Lizenz deutlich wird. |
|
Der englischen Station G3MM ist es aufgrund der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 gestattet, vorübergehend von Deutschland aus den Amateurfunk auszuüben. |
|
Dem griechischen Funkamateur G3MM ist es aufgrund einer Kurzzeit-Gastzulassung gestattet, von Deutschland aus den Amateurfunk auszuüben. |
|
|
|
| VB112 | 5 |
| Darf ein Funkamateur mit einer CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung in allen CEPT-Ländern Amateurfunkverkehr abwickeln? |
|
Ja. Alle CEPT-Mitgliedsländer müssen sich an die ECC-Empfehlung (05)06 halten. |
|
Ja. Er muss sich aber an die Amateurfunkregelungen des Heimatlandes halten. |
|
Nein. Die Anwendung der ECC-Empfehlung (05)06 ist nur in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zulässig. |
|
Nein, nur in den Staaten der CEPT, die die ECC-Empfehlung (05)06 umgesetzt haben, sofern er dort keinen festen Wohnsitz hat. |
|
|
|
| VB114 | 6 |
| Wo sind die Informationen und Bedingungen für die Ausstellung und die Nutzung der CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung zu finden? |
|
In der ECC-Empfehlung (05)06 und den Amtsblattverfügungen zu deren Umsetzung. |
|
In der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 und den Amtsblattverfügungen zu deren Umsetzung. |
|
In der AFuV. |
|
In der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 und im ERC-Report 32. |
|
|
|
| VB116 | 7 |
| Entsprechend welcher internationalen Regelungen dürfen Inhaber eines deutschen Amateurfunkrufzeichens auch in anderen Ländern vorübergehend am Amateurfunkverkehr teilnehmen, ohne dass sie dort vorher eine besondere Zulassung beantragen müssen? |
|
Entsprechend Artikel 19 und Anhang 42 der Radio Regulations (VO Funk). |
|
Entsprechend der Charta der Vereinten Nationen und einer entsprechenden UN-Entschließung. |
|
Entsprechend den CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 oder 05(06). |
|
Entsprechend den in der AFuV umgesetzten EU-Richtlinien. |
|
|
|
| VB124 | 8 |
| Die CEPT-Empfehlung T/R 61-02 beinhaltet Regelungen für |
|
die elektromagnetische Verträglichkeit von Amateurfunkgeräten. |
|
die Ausstellung und Anerkennung von harmonisierten Amateurfunkprüfungsbescheinigungen. |
|
die freie Ein- und Ausfuhr von Amateurfunkgeräten im Rahmen der beigetretenen Länder. |
|
die gegenseitige Anerkennung von Amateurfunkgenehmigungen in CEPT- und Nicht-CEPT-Ländern. |
|
|
|
| VB125 | 9 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
|
Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01. |
|
Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung kann die Erteilung einer entsprechenden Novice-Individualgenehmigung für Funkamateure in einem anderen Land vereinfachen. |
|
Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb gemäß der ECC-Empfehlung (05)06. |
|
Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung ist in allen im ERC-Report 32 genannten CEPT-Ländern anerkannt. Sie berechtigt den Inhaber zur Beantragung eines ausländischen Rufzeichens für den vorübergehenden Aufenthalt. |
|
|
|
| VC111 | 10 |
| Der Amateurfunkdienst ist |
|
ein Funkdienst, der auf allen im Frequenznutzungsplan ausgewiesenen Frequenzen Vorrang gegenüber anderen Funkdiensten genießt. |
|
ein experimenteller, nicht-kommerzieller Funkdienst, der von zugelassenen Funkamateuren untereinander z.B. zur Kommunikation und für die eigene Ausbildung wahrgenommen wird. |
|
ein Funkdienst, der von Funkamateuren aus persönlicher Neigung und aus wissenschaftlich-wirtschaftlichen Interessen wahrgenommen wird. |
|
ein Funkdienst, der von Funkamateuren mit speziell dafür zugelassenen Funkgeräten auf allen im Frequenznutzungsplan ausgewiesenen Frequenzen ausgeübt werden darf. |
|
|
|
| VC116 | 11 |
| Was ist neben einer erfolgreich abgelegten Amateurfunkprüfung unbedingt erforderlich, damit Sie eine Amateurfunkstelle betreiben dürfen? |
|
Die Vorlage von Berechnungsunterlagen und ergänzenden Messprotokollen der ungünstigsten Antennenanlage. |
|
Die Einholung einer EMVU-Bescheinigung bei der zuständigen Behörde. |
|
Eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. |
|
Die Vorlage eines Nachweises darüber, dass das zu benutzende Funkgerät keine Sendeleistung von mehr als 10 Watt erzeugen kann. |
|
|
|
| VC117 | 12 |
| Was ist erforderlich, um den Amateurfunkbetrieb ausüben zu dürfen? |
|
Eine EMVU-Bescheinigung. |
|
Ein schriftlicher Nachweis darüber, dass die Amateurfunkstelle keine Störungen verursacht. |
|
Eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. |
|
Ein Amateurfunkzeugnis. |
|
|
|
| VC122 | 13 |
| Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur Ausbildungsfunkbetrieb durchführen? |
|
Wenn er mindestens 1 Jahr lang Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist. |
|
Wenn der dafür eine gültige Rufzeichenzuteilung der Bundesnetzagentur besitzt. |
|
Wenn er eine entsprechende Befürwortung einer Amateurfunkvereinigung besitzt. |
|
Wenn er Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist. |
|
|
|
| VC129 | 14 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
|
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
|
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
|
Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden. |
|
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle nur auf den für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen senden. |
|
|
|
| VC130 | 15 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
|
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
|
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
|
Ein Zulassungsinhaber darf seine Amateurfunkstelle nicht zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken benutzen. |
|
Der Zulassungsinhaber braucht vor Betriebsaufnahme für seine Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung. |
|
|
|
| VC146 | 16 |
| Was hat ein Funkamateur zu erwarten, der seine Amateurfunkstelle entgegen den Bestimmungen über den Amateurfunkdienst betreibt? |
|
Die Bundesnetzagentur kann die verwendete Funkanlage einziehen. |
|
Die Bundesnetzagentur kann dies - wenn ein entsprechender Verstoß begangen wurde - mit einer Geldbuße ahnden. |
|
Der Funkamateur hat mit Entzug des Amateurfunkzeugnisses und einer Geldstrafe zu rechnen. |
|
Der Funkamateur hat mit einer Geldstrafe und mit dem Einzug der Sendefunkanlage zu rechnen. |
|
|
|
| VD103 | 17 |
| Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist entsprechend der AFuV richtig wiedergegeben? |
|
Die "Spitzenleistung (PEP)" ist die Leistung, die der Sender unter normalen Betriebsbedingungen während einer Periode der Hochfrequenzschwingung bei der höchsten Spitze der Modulationshüllkurve durchschnittlich an einen reellen Abschlusswiderstand abgeben kann. |
|
Die "gleichwertige isotrope Strahlungsleistung (EIRP)" ist das Produkt aus der Leistung, die der Antenne zugeführt wird, und ihrem Gewinn in einer Richtung, bezogen auf den Halbwellendipol. |
|
Eine "unerwünschte Aussendung" ist jede elektromagnetische Erscheinung, die die Funktion eines Gerätes oder einer Funkanlage beeinträchtigen könnte. |
|
Die "effektive Strahlungsleistung (ERP)" ist das Produkt aus der Leistung, die der Antenne zugeführt wird, und ihrem Gewinn in einer Richtung, bezogen auf den isotropen Kugelstrahler. |
|
|
|
| VD114 | 18 |
| Dürfen im Amateurfunkverkehr internationale Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitszeichen (z. B. SOS, MAYDAY) ausgesendet werden? |
|
Nein, der Gebrauch dieser Zeichen ist ausdrücklich untersagt. |
|
Nur bei Übungen, an denen auch Inhaber von See- oder Flugfunkzeugnissen teilnehmen, dürfen auch die im See-/Flugfunkverkehr üblichen Notzeichen benutzt werden. |
|
Ja, falls die Bundesnetzagentur zugestimmt hat. |
|
Ja, aber nur bei Not- oder Katastrophenfunkübungen. |
|
|
|
| VD119 | 19 |
| Welche technischen Anforderungen stellt die Amateurfunkverordnung u. a. an eine Amateurfunksendeanlage? |
|
Die Antenne der Amateurfunkstelle muss über eine koaxiale Zuleitung mit dem Sender bzw. der Endstufe verbunden werden. |
|
Es dürfen, zur Verminderung von Störungen, nur noch transistorisierte, CE gekennzeichnete Sendefunkanlagen eingesetzt werden. Endstufen dürfen jedoch weiterhin mit Röhren betrieben werden. |
|
Die Amateurfunkstelle ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik einzurichten und zu unterhalten. |
|
Die Sendefunkanlage darf bauartbedingt keine höhere Leistung erzeugen können, als der Funkamateur in seiner Zeugnisklasse verwenden darf. |
|
|
|
| VD126 | 20 |
| Wann hat ein Funkamateur der Bundesnetzagentur gemäß AFuV technische Unterlagen über seine Sendeanlage vorzulegen? |
|
Auf Anforderung der Bundesnetzagentur. |
|
Immer. |
|
Mit dem Erhalt der Amateurfunkzulassung. |
|
Nur im Fall von elektromagnetischen Störungen. |
|
|
|
| VD215 | 21 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DL1AA - DL9ZZZ" zu? |
|
Rufzeichen der Klasse E. |
|
Personengebundene Rufzeichen der Klasse A. |
|
Rufzeichen für Klubstationen. |
|
Ausbildungsrufzeichen. |
|
|
|
| VD221 | 22 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DAØAA - DAØZZZ" zu? |
|
Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV. |
|
Rufzeichen für ATV-Relaisfunkstellen. |
|
Rufzeichen für Funkbaken. |
|
Rufzeichen für Klubstationen. |
|
|
|
| VD308 | 23 |
| Wird das Ausbildungsrufzeichen auf unbegrenzte Zeit erteilt? |
|
Nein, es verfällt, wenn es ein Jahr nicht benutzt wurde. |
|
Nein, es ist auf 2 Jahre befristet. |
|
Ja, bis auf Ausnahmen wird es in der Regel unbefristet erteilt. |
|
Nein, es ist nach einem Jahr neu zu beantragen. |
|
|
|
| VD406 | 24 |
| Welche der genannten Funkamateure dürfen an einer Klubstation der Klasse A Funkbetrieb im 40-m-Amateurfunkband durchführen? |
|
Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse A ohne Amateurfunkzulassung. |
|
Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse A. |
|
Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse E ohne Amateurfunkzulassung. |
|
Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse E. |
|
|
|
| VD504 | 25 |
| Was ist notwendig, damit ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Relaisfunkstelle oder Funkbake betreiben darf? |
|
Eine Rufzeichenzuteilung für den Betrieb einer fernbedienten oder automatisch arbeitenden Amateurfunkstelle. |
|
Die Meldung des Standortes bei der Bundesnetzagentur, sofern die Relaisfunkstelle oder Funkbake nicht an einem bereits gemeldeten Standort betrieben wird. |
|
Für den Betrieb einer Relaisfunkstelle oder Funkbake ist der mindestens 2-jährige Besitz einer gültigen Amateurfunkzulassung erforderlich. |
|
Der Betrieb sowie die technischen Parameter müssen der Bundesnetzagentur vor der Betriebsaufnahme schriftlich mitgeteilt werden. |
|
|
|
| VE104 | 26 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (160-m-Amateurfunkband)? |
|
1800 kHz - 1990 kHz |
|
1800 kHz - 1900 kHz |
|
1805 kHz - 1850 kHz |
|
1810 kHz - 2000 kHz |
|
|
|
| VE123 | 27 |
| In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status? |
|
28000 - 29700 kHz |
|
10100 - 10150 kHz |
|
1850 - 1890 kHz |
|
135,7 - 137,8 kHz |
|
|
|
| VE124 | 28 |
| In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status? |
|
10,0 - 10,5 GHz |
|
144 - 146 MHz |
|
1240 - 1300 MHz |
|
5,65 - 5,85 GHz |
|
|
|
| VE142 | 29 |
| In welchen Amateurfunkfrequenzbereichen beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 800 Hz? |
|
135,7 - 137,8 kHz und 10100 - 10150 kHz |
|
7000 - 7100 kHz und 14000 - 14350 kHz |
|
1810 - 2000 kHz und 3500 - 3800 kHz |
|
18068 - 18168 kHz und 24890 - 24990 kHz |
|
|
|
| VE145 | 30 |
| In welchem Amateurfunkfrequenzbereich beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 7 kHz? |
|
28000 - 29700 kHz |
|
21000 - 21450 kHz |
|
14000 - 14350 kHz |
|
10100 - 10150 kHz |
|
|
|
| VG105 | 31 |
| Eine Zusatzeinrichtung eines Funkamateurs verursacht eine elektromagnetische Störung im Sinne des EMVG bei einer Betriebsfunkanlage in der Nachbarschaft. Welche Maßnahmen sind entsprechend den Regelungen des EMVG zu treffen? |
|
Die Zusatzeinrichtung muss im Störungsfall die Grenzwerte der europäischen Normen einhalten und die Schutzziele des EMVG erfüllen. |
|
Die Zusatzeinrichtung ist unabhängig von der Einhaltung irgendwelcher Grenzwerte so zu verändern, dass es nicht mehr zu Störungen kommt. |
|
Die Betriebsfunkanlage ist so zu verändern, dass es zu keinen Störungen mehr kommt (z.B. Rauschsperre unempfindlicher einstellen, Veränderung des Antennenstandortes). |
|
Die Zusatzeinrichtung muss die Grenzwerte der europäischen Normen nur dann einhalten, wenn es ein kommerziell gefertigtes Gerät ist. |
|
|
|
| VH102 | 32 |
| Welche grundlegenden Anforderungen werden entsprechend dem FTEG an Amateurfunkgeräte gestellt? |
|
Die Geräte unterliegen keinen Bestimmungen. |
|
Der Sendeteil des Funkgerätes darf nur in den der Lizenzklasse des Funkamateurs entsprechenden Frequenzbereichen senden können. |
|
Die Funkgeräte müssen eine Zulassungskennzeichnung tragen. |
|
Seriengefertigte Geräte müssen die grundlegenden Anforderungen entsprechend dem FTEG einhalten und CE-Kennzeichnung tragen. |
|
|
|
| VI104 | 33 |
| In welchem Regelungswerk ist der Schutz von Personen bei der Einwirkung elektromagnetischer Felder auch ausführlich für den Amateurfunk geregelt? |
|
Im EMVG. |
|
In der VO Funk. |
|
In der BEMFV. |
|
In der AFuV. |
|
|
|
| VI109 | 34 |
| Für welche Amateurfunkstellen muss der Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern vom Funkamateur dokumentiert werden? |
|
Für alle ortsfesten Amateurfunkstellen ab einer äquivalenten Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP. |
|
Für alle ortsfesten Amateurfunkstellen. |
|
Für alle Amateurfunkstellen ab einer äquivalenten Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP. |
|
Für alle Amateurfunkstellen. |
|
|
|