Teil 3: Kenntnisse von Vorschriften Amateurfunkzeugnis Klasse A und E 34 Fragen   Zeit: 60 Minuten
VA103 1
Wozu dient der Amateurfunkdienst über Satelliten nach dem Wortlaut seiner internationalen Begriffsbestimmung in den Radio Regulations (VO Funk)?
Der Amateurfunkdienst über Satelliten dient den Funkamateuren zu experimenteller Ermittlung der Ausbreitungsbedingungen im Weltraum.
Durch den Amateurfunkdienst über Satelliten können Funkamateure die Dämpfung der reflektierenden Schichten im UHF-Bereich ermitteln.
Der Amateurfunkdienst über Satelliten dient den gleichen Zwecken wie der Amateurfunkdienst, wobei Weltraumfunkstellen auf Erdsatelliten benutzt werden.
Durch den Amateurfunkdienst über Satelliten können Funkamateure die Dämpfung der ionisierenden Schichten ermitteln.
VA205 2
Bei welcher der genannten Einrichtungen handelt es sich um eine Amateurfunkstelle nach der Definition der Radio Regulations (VO Funk) und des AFuG?
Ein FM-Relais mit Sender und Empfänger am gleichen Standort sowie getrennter Ein- und Ausgabefrequenz zwischen 27120 und 27410 kHz.
Ein LPD-Funkgerät, das im 70-cm-Amateurfunkband im Rahmen des nicht öffentlichen mobilen Landfunks betrieben wird.
Ein Fuchsjagdsender im 80-m-Band mit weniger als 5 Watt Senderleistung, der kein Rufzeichen, aber die Peilkennungen MO, MOE, MOI oder MOS aussendet.
Eine Versuchsfunkstelle, die auf mindestens einer dem Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzen betrieben wird.
VA409 3
Darf ein Funkamateur in Deutschland alle in den Radio Regulations (VO Funk) für den Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereiche benutzen?
Nein, es dürfen nur Frequenzen genutzt werden, die durch die CEPT-Empfehlungen umgesetzt wurden.
Nein. Die in Deutschland zulässigen Frequenzbereiche ergeben sich aus den nationalen Regelungen.
Ja, weil die internationalen Regelungen auch in Deutschland gelten.
Ja, wenn der Betrieb bei der Bundesnetzagentur vorher angemeldet wurde.
VB108 4
Wie muss die Rufzeichennennung von DO1XYZ bei der Nutzung der CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung in der Schweiz erfolgen?
DO1XYZ-HB9/portabel oder DO1XYZ-HB9/mobil.
HB3/DO1XYZ
Die Nennung von DO1XYZ ist ausreichend.
DO1XYZ/HB3
VB119 5
Darf ein Funkamateur mit einer gültigen deutschen Amateurfunkzulassung der Klasse A auch im Gastland Amateurfunkverkehr auf dem 6-m-Band durchführen?
Ja, aber nur, wenn der Funkamateur eine CEPT-Amateurfunkgenehmigung besitzt.
Ja. Die Genehmigung für den Betrieb im 6-m-Band muss jedoch in seine Amateurfunkzulassung eingetragen sein.
Nein. Der Betrieb im 6-m-Band ist grundsätzlich unzulässig.
Nicht grundsätzlich. Der Funkamateur hat sich generell an die Bestimmungen des Gastlandes im Rahmen seiner CEPT-Amateurfunkgenehmigung zu halten.
VB123 6
Wozu dient eine HAREC?
Sie berechtigt Inhaber einer deutschen Amateurfunkzulassung zur Beantragung eines ausländischen Rufzeichens für den vorübergehenden Aufenthalt in allen CEPT-Ländern.
Sie berechtigt den Funkamateur zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb nach der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
Die HAREC-Bescheinigung berechtigt den Funkamateur zur Abwicklung von Amateurfunkverkehr in allen CEPT-Ländern.
Sie wird benötigt zur Beantragung einer Amateurfunkzulassung oder einer ausländischen Amateurfunkgenehmigung in Staaten, die die CEPT-Empfehlung T/R 61-02 anwenden.
VC105 7
Nach dem Amateurfunkgesetz ist ein Funkamateur der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Prüfungsbescheinigung der sich
lediglich aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse mit dem Amateurfunkdienst befasst.
nicht aus persönlicher Neigung mit Funktechnik und Funkbetrieb befasst und sich hierzu keiner kommerziellen Technik bedient.
aus persönlicher Neigung und in Verfolgung anderer Zwecke mit dem Amateurfunkdienst befasst.
aus persönlicher Neigung mit dem Amateurfunkdienst zu wirtschaftlichen Zwecken befasst.
VC121 8
Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Relaisfunkstelle betreiben?
Wenn die Relaisfunkstelle keine große Reichweite hat.
Wenn der dafür eine gültige Rufzeichenzuteilung der Bundesnetzagentur besitzt.
Wenn er mindestens 20 Unterschriften als Beweis der Notwendigkeit vorlegen kann.
Wenn er die technischen Einrichtungen dafür selbst instandhalten kann.
VC136 9
Aus welcher Vorschrift ergibt sich die Pflicht, die Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte zu dokumentieren?
Aus dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG).
Aus der Amateurfunkverordnung (AFuV).
Aus dem Amateurfunkgesetz (AFuG).
Aus den Radio Regulations (VO Funk).
VD108 10
Wann und wie oft hat der Funkamateur sein Rufzeichen zu nennen?
Das Rufzeichen ist am Anfang und am Ende jeder Funkverbindung sowie zwischendurch mindestens alle 10 Minuten zu nennen.
Das Rufzeichen ist am Anfang und am Ende jeder Funkverbindung zu nennen.
Das Rufzeichen ist alle 10 Minuten zu nennen.
Das Rufzeichen ist spätestens nach 10 Minuten oder auf Verlangen der am Funkverkehr beteiligten Funkstellen zu nennen.
VD113 11
Zu welchen Zwecken kann die Bundesnetzagentur schriftliche Nachweise über den Funkbetrieb verlangen?
Zur Überprüfung der fachlichen Qualitäten des Funkamateurs und des Inhalts der Sendungen.
Als Kontrolllogs bei Amateurfunkwettbewerben oder zur Abrechnung der Beiträge.
Zur Untersuchung elektromagnetischer Unverträglichkeit oder zur Klärung frequenztechnischer Fragen.
Als Kontroll-Nachweis für EMVU-Verträglichkeit.
VD114 12
Dürfen im Amateurfunkverkehr internationale Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitszeichen (z. B. SOS, MAYDAY) ausgesendet werden?
Nein, der Gebrauch dieser Zeichen ist ausdrücklich untersagt.
Ja, falls die Bundesnetzagentur zugestimmt hat.
Nur bei Übungen, an denen auch Inhaber von See- oder Flugfunkzeugnissen teilnehmen, dürfen auch die im See-/Flugfunkverkehr üblichen Notzeichen benutzt werden.
Ja, aber nur bei Not- oder Katastrophenfunkübungen.
VD115 13
Darf ein Funkamateur verdeckte bzw. geheime Nachrichten an seinen Funkfreund senden?
Ja, aber nur in den landesüblichen Sprachen, Betriebsarten und Kodierungen.
Nein. Der Amateurfunkverkehr muss in offener Sprache abgewickelt werden und darf nicht zur Verschleierung verschlüsselt werden.
Ja, in allen Sprachen, Betriebsarten und Kodierungen.
Ja, aber nur zu Testzwecken.
VD116 14
Offene Sprache im Funkverkehr bedeutet, dass der Funkverkehr
nicht durch geheime Kodes oder unbekannte Verfahren verschleiert werden darf.
keine Abkürzungen enthalten darf.
nicht kodiert und nicht fremdsprachig abgewickelt werden darf.
nur in den landesüblichen Sprachen abgewickelt werden darf.
VD204 15
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DF9ZZZ?
Es ist ein
personengebundenes Rufzeichen der Klasse A.
Ausbildungsrufzeichen der Klasse A oder E, keine genaue Bestimmung möglich.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse E.
Klubstationsrufzeichen der Klasse A.
VD217 16
Was trifft für die Rufzeichenreihe "DO1AA - DO9ZZZ" zu?
Rufzeichen der Klasse A.
Ausbildungsrufzeichen.
Personengebundene Rufzeichen der Klasse E.
Rufzeichen für Klubstationen.
VD223 17
Werden von der Bundesnetzagentur Ausbildungsrufzeichen für Klubstationen vergeben?
Nein.
Ja, aber nur auf Antrag des verantwortlichen Funkamateurs.
Ausbildungsrufzeichen für Klubstationen werden in besonders begründeten Fällen vergeben.
Ja.
VD303 18
Was ist u.a. im Zusammenhang mit der Durchführung von Ausbildungsfunkverkehr zu beachten?
Der Ausbildungsfunkverkehr darf nur an einer Klubstation durchgeführt werden.
Der Ausbildungsfunkverkehr darf nicht in der Betriebsart A1A (Morsen) durchgeführt werden.
Der Ausbildungsfunkbetrieb darf nur im Berechtigungsumfang der Rufzeichenzuteilung durchgeführt werden.
Der Ausbildungsfunkverkehr darf nur mit einer maximalen Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP durchgeführt werden.
VD304 19
Wann ist mit dem Entzug eines Ausbildungsrufzeichens zu rechnen?
Wenn der Ausbildungsfunkverkehr mobil durchgeführt wird.
Wenn durch den Ausbildungsfunkverkehr BCI und TVI verursacht wird.
Wenn das Ausbildungsrufzeichen fortgesetzt in Abwesenheit des Ausbilders benutzt wird.
Wenn es zu Störungen von Amateurfunk-Kontesten kommt.
VD506 20
Wie hoch ist die maximal zulässige Strahlungsleistung einer Relaisfunkstelle oberhalb 30 MHz?
15 Watt Senderausgangsleistung
<10 Watt EIRP
15 Watt ERP
750 Watt Senderausgangsleistung bis 23 cm und 75 Watt auf den Bändern darüber.
VD511 21
Welcher Fall ist als störungsfreier Betrieb einer Relaisfunkstelle im Sinne des § 13 Abs. 4 AFuV anzusehen?
Die Verbreitung von Inhalten, die gegen AFuG, AFuV oder gegen allgemeines Recht verstoßen.
Lang andauernder Funkverkehr.
Die Benutzung einer Relaisfunkstelle mit falscher Rufzeichenklasse.
Mutwillige Störungen oder unberechtigte Aussendungen.
VE103 22
Darf ein Funkamateur in Deutschland alle in der VO Funk für den Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereiche benutzen?
Nein, es dürfen nur Frequenzen genutzt werden, die durch nationale Regelungen umgesetzt wurden.
Ja, weil die internationalen Regelungen der VO Funk auch in Deutschland gelten.
Nein. Die in Deutschland zulässigen Frequenzbereiche ergeben sich aus der Frequenznutzungsplanaufstellungsverordnung.
Ja, wenn der Betrieb bei der Bundesnetzagentur vorher angemeldet wurde.
VE106 23
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (40-m-Amateurfunkband)?
7,0 MHz - 7,3 MHz
7,0 MHz - 7,5 MHz
7,1 MHz - 7,3 MHz
7,0 MHz - 7,2 MHz
VE124 24
In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status?
1240 - 1300 MHz
5,65 - 5,85 GHz
10,0 - 10,5 GHz
144 - 146 MHz
VE141 25
Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 10 - 10,5 GHz?
Maximal 75 Watt PEP für Klasse A und 5 Watt PEP für Klasse E.
Maximal 75 Watt PEP für Klasse A und <10 Watt EIRP für Klasse E.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden.
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen.
VE145 26
In welchem Amateurfunkfrequenzbereich beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 7 kHz?
21000 - 21450 kHz
28000 - 29700 kHz
14000 - 14350 kHz
10100 - 10150 kHz
VF101 27
Enthält das TKG für den Funkamateur anwendbare Regelungen?
Nein, es enthält keine auf den Amateurfunkdienst anwendbaren Regelungen.
Ja, einige Regelungen sind auch auf den Amateurfunkdienst anwendbar.
Nein, dafür gibt es das eigenständige Amateurfunkgesetz mit Amateurfunkverordnung.
Nein, der Amateurfunkdienst ist im TKG ausdrücklich ausgeschlossen.
VF104 28
Wie hat sich ein Funkamateur zu verhalten, wenn er Sendungen empfängt, die nicht für Funkamateure, die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind?
Er hat sofort den Empfänger auszuschalten und die Bundesnetzagentur zu informieren.
Er darf diese Sendungen für sich aufzeichnen und auswerten. Dritten darf das Vorhandensein und der Inhalt dieser Sendungen jedoch nicht zur Kenntnis gebracht werden.
Der Inhalt solcher Sendungen sowie die Tatsache ihres Empfangs - ausgenommen bei Notrufen - darf anderen weder mitgeteilt noch für eigene Zwecke verwertet werden.
Der Inhalt solcher Sendungen darf nicht verwertet werden, aber eine Diskussion über die Nachrichten- bzw. Gesprächsinhalte ist erlaubt.
VF107 29
Bei welcher der genannten Apparaturen sind nach dem TKG auch der Besitz und die Herstellung verboten und mit erheblichen Strafen bewehrt?
Eine Sendeanlage, die einen anderen Gegenstand vortäuscht und somit zum Abhören des nicht öffentlich gesprochenen Wortes brauchbar ist.
Ein Babyphon.
Ein Scanner, der ein breitbandiges Abhören nicht öffentlicher Funkdienste im Funkspektrum ermöglicht.
Ein Richtmikrophon, das in besonderer Weise geeignet ist, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen unbemerkt abzuhören.
VG108 30
Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 145,550 MHz wird der UKW-Rundfunkempfang eines Nachbarn gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass die Amateurfunkstelle und die Rundfunkempfangsanlage vorschriftsmäßig betrieben werden. Das gestörte Rundfunkgerät hält die nach Norm empfohlene Störfestigkeit ein, der Funkamateur erzeugt jedoch am Ort des gestörten Empfängers eine höhere Feldstärke. Womit muss der Funkamateur rechnen, wenn er seinen Funkbetrieb uneingeschränkt fortsetzt?
Mit der Durchführung behördlicher Maßnahmen nach AFuV und EMVG (Überprüfung der Amateurfunkstelle und möglicherweise Betriebseinschränkungen).
Mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Betriebsverbot und Bußgeld auf der Grundlage der §§ 9 und 11 des AFuG.
Mit der Durchführung behördlicher Maßnahmen nach dem AFuG, wobei dem Funkamateur die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst entzogen werden kann.
Mit einer gebührenpflichtigen Betriebseinschränkung oder einem vollständigen Betriebsverbot für seine Amateurfunkstelle.
VH104 31
Welche Geräte fallen nicht in den Anwendungsbereich des FTEG?
Geräte, die ausschließlich zur Verwendung in eigenen Räumen hergestellt werden.
Im Handel erhältliche Sendefunkgeräte, die ausschließlich für Funkamateure hergestellt werden.
Funkgeräte, die von Funkamateuren verwendet werden und die nicht im Handel erhältlich sind, sowie Geräte deren EMV-relevante Bedingungen in anderen EU-Richtlinen als der EMV-Richtlinie vorgeschrieben sind.
Im Handel erhältliche elektrische oder elektronische Apparate, Anlagen und Systeme, die elektrische oder elektronische Bauteile enthalten.
VI109 32
Für welche Amateurfunkstellen muss der Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern vom Funkamateur dokumentiert werden?
Für alle Amateurfunkstellen ab einer äquivalenten Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP.
Für alle ortsfesten Amateurfunkstellen ab einer äquivalenten Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP.
Für alle ortsfesten Amateurfunkstellen.
Für alle Amateurfunkstellen.
VI116 33
Wo und wann ist die Anzeige einer ortsfesten Amateurfunkstelle mit einer EIRP von mehr als 10 Watt einzureichen?
Sie ist der für den Standort zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vorzulegen; ein Doppel ist dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt zuzuschicken.
Sie ist entsprechend der 26.Verordung zum Bundesimmissionsschutzgesetz der dafür zuständigen Behörde zuzuschicken.
Sie ist der für den Standort zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur nach Aufforderung vorzulegen.
Sie ist der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vor der Betriebsaufnahme vorzulegen.
VI119 34
Welche Aussendungen von Amateurfunkanlagen müssen bei der Ermittlung des standortbezogenen Sicherheitsabstandes berücksichtigt werden?
Nur die Aussendungen bei der maximalen Sendeleistung.
Alle Aussendungen der ortsfesten Amateurfunkstelle, die ein Funkamateur zeitgleich durchzuführen beabsichtigt.
Alle Aussendungen mit einer Strahlungsleistung (EIRP) größer 10 Watt, auch Aussendungen im Mobilbetrieb.
Ausschließlich Aussendungen von ortsfest betriebenen Amateurfunkstellen mit einer Strahlungsleistung (EIRP) größer 10 Watt.
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QV/1.08/2023-05-27   AfuPbTE V1.07  © DF1IAV VID: 99801   28.03.2026 09:32