| VA101 | 1 |
| In welchem zum Internationalen Fernmeldevertrag gehörenden Regelungswerk ist der Begriff "Amateurfunkdienst" definiert? |
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In den Empfehlungen der IARU (Internationale Amateur Radio Union). |
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In den Regelungen der CEPT (Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation). |
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In den Radio Regulations (VO Funk) der ITU (Internationale Fernmeldeunion). |
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In den Normen und Empfehlungen des ETSI (Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen). |
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| VA201 | 2 |
| Wie ist die Amateurfunkstelle in den Radio Regulations (VO Funk) definiert? |
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Eine Amateurfunkstelle ist jede Funkstelle, die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen, Empfangsfunkanlagen, Antennenanlagen und Zusatzeinrichtungen besteht und die auf einer für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden kann. |
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Eine Amateurfunkstelle ist eine Funkstelle des Amateurfunkdienstes. |
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Eine Amateurfunkstelle ist eine Funkstelle, die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen und Empfangsfunkanlagen einschließlich der zum Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen besteht. |
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Eine Amateurfunkstelle ist jede Funkstelle, die in einem Frequenzbereich betrieben werden kann, der für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen ist. |
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| VA402 | 3 |
| Nach den Radio Regulations (VO Funk) ist die Erde in verschiedene Funkregionen unterteilt. Wie viele Funkregionen gibt es und zu welcher davon gehört Kanada? |
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Vier Funkregionen. Kanada gehört zur Region 3. |
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Drei Funkregionen. Kanada gehört zur Region 2. |
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Fünf Funkregionen. Kanada gehört zur Region 1. |
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Vierzehn Funkregionen. Kanada gehört zur Region 4. |
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| VB101 | 4 |
| Welche Bedeutung haben die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und 05(06) für den Amateurfunkdienst? |
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Sie sind Teil des internationalen Frequenzzuweisungsplanes und beinhalten Regelungen für nationale Frequenzzuweisungen für den Amateurfunkdienst. |
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Sie bilden die Grundlagen für eine vereinfachte gegenseitige Gewährung von kurzzeitigen Amateurfunkbetriebsrechten in den beigetretenen Ländern. |
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Sie sind Teil der Radio Regulations (VO Funk) und regeln den Amateurfunkverkehr auf internationaler Basis. |
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Sie bilden die Grundlagen für eine vereinfachte gegenseitige Anerkennung von Amateurfunkprüfungen in den beigetretenen Ländern. |
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| VB110 | 5 |
| Sie hören die Amateurfunkstation mit dem Rufzeichen DL/G3MM. Welcher der nachfolgenden Sachverhalte trifft zu? |
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Die Sonderstation G3MM (Maritim Mobile) ist fest auf einem englischen Schiff installiert, und somit berechtigt, auch von fremden Häfen aus betrieben zu werden. |
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Der Funkamateur G3MM aus Gibraltar hat eine kurzzeitige deutsche Gastlizenz erhalten, was mit dem vorangestellten "DL" als Durchreise-Lizenz deutlich wird. |
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Der englischen Station G3MM ist es aufgrund der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 gestattet, vorübergehend von Deutschland aus den Amateurfunk auszuüben. |
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Dem griechischen Funkamateur G3MM ist es aufgrund einer Kurzzeit-Gastzulassung gestattet, von Deutschland aus den Amateurfunk auszuüben. |
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| VB112 | 6 |
| Darf ein Funkamateur mit einer CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung in allen CEPT-Ländern Amateurfunkverkehr abwickeln? |
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Ja. Alle CEPT-Mitgliedsländer müssen sich an die ECC-Empfehlung (05)06 halten. |
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Ja. Er muss sich aber an die Amateurfunkregelungen des Heimatlandes halten. |
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Nein, nur in den Staaten der CEPT, die die ECC-Empfehlung (05)06 umgesetzt haben, sofern er dort keinen festen Wohnsitz hat. |
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Nein. Die Anwendung der ECC-Empfehlung (05)06 ist nur in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zulässig. |
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| VB123 | 7 |
| Wozu dient eine HAREC? |
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Sie berechtigt den Funkamateur zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb nach der CEPT-Empfehlung T/R 61-01. |
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Sie wird benötigt zur Beantragung einer Amateurfunkzulassung oder einer ausländischen Amateurfunkgenehmigung in Staaten, die die CEPT-Empfehlung T/R 61-02 anwenden. |
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Sie berechtigt Inhaber einer deutschen Amateurfunkzulassung zur Beantragung eines ausländischen Rufzeichens für den vorübergehenden Aufenthalt in allen CEPT-Ländern. |
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Die HAREC-Bescheinigung berechtigt den Funkamateur zur Abwicklung von Amateurfunkverkehr in allen CEPT-Ländern. |
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| VC111 | 8 |
| Der Amateurfunkdienst ist |
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ein experimenteller, nicht-kommerzieller Funkdienst, der von zugelassenen Funkamateuren untereinander z.B. zur Kommunikation und für die eigene Ausbildung wahrgenommen wird. |
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ein Funkdienst, der von Funkamateuren aus persönlicher Neigung und aus wissenschaftlich-wirtschaftlichen Interessen wahrgenommen wird. |
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ein Funkdienst, der auf allen im Frequenznutzungsplan ausgewiesenen Frequenzen Vorrang gegenüber anderen Funkdiensten genießt. |
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ein Funkdienst, der von Funkamateuren mit speziell dafür zugelassenen Funkgeräten auf allen im Frequenznutzungsplan ausgewiesenen Frequenzen ausgeübt werden darf. |
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| VC127 | 9 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
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Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden. |
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Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
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Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
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Ein Funkamateur darf nur ein ihm von der Bundesnetzagentur zugeteiltes Rufzeichen benutzen. |
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| VC131 | 10 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
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Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
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Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
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Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden. |
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Ein Zulassungsinhaber darf seine Amateurfunkstelle nicht zum geschäftsmäßigen Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen verwenden. |
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| VC132 | 11 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
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Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
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Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
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Der Zulassungsinhaber braucht vor Betriebsaufnahme für seine Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung. |
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Der Funkamateur kann die Störfestigkeit der Geräte seiner Amateurfunkstelle selbst bestimmen. |
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| VC141 | 12 |
| Was hat ein Funkamateur mit zugeteiltem Rufzeichen zu erwarten, wenn er fortgesetzt gegen AFuG oder AFuV verstößt? |
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Eine kostenpflichtige Nachprüfung. |
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Eine Geldstrafe. |
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Den Widerruf der Amateurfunkzulassung. |
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Eine Gefängnisstrafe von bis zu 2 Jahren. |
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| VD110 | 13 |
| Was muss der Inhaber einer Amateurfunkzulassung bei der Änderung seines Namens oder seiner Anschrift veranlassen? |
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Er muss die Änderungen der Bundesnetzagentur im Fall der weiteren Teilnahme am Amateurfunkdienst innerhalb von 4 Wochen in schriftlicher oder elektronischer Form mitteilen. |
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Er muss die Änderungen 14 Tage vor deren Eintreten der Bundesnetzagentur in schriftlicher oder elektronischer Form mitteilen und seine Funkanlage solange stilllegen, bis er von der Bundesnetzagentur eine entsprechend geänderte Amateurfunkzulassung erhalten hat. |
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Er muss die Änderungen der Bundesnetzagentur nur beim Umzug ins Ausland oder in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Bundesnetzagentur-Außenstelle mitteilen. |
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Er muss die Änderungen der Bundesnetzagentur unverzüglich in schriftlicher oder elektronischer Form mitteilen. |
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| VD127 | 14 |
| Für welche Zwecke sind Zuteilungen mit Ausnahmen von den technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen der AFuV möglich? |
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Für Übungen zur Abwicklung des Funkverkehrs in Not- und Katastrophenfällen. |
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Für Abgleicharbeiten und Messungen an Sendern ohne Abschlusswiderstand. |
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Für besondere experimentelle und technischwissenschaftliche Studien mit einer Amateurfunkstelle. |
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Für die Nutzung zusätzlicher Frequenzbereiche, die nicht im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesen sind. |
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| VD214 | 15 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DJ1AA - DJ9ZZZ" zu? |
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Rufzeichen für Klubstationen. |
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Ausbildungsrufzeichen. |
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Rufzeichen der Klasse E. |
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Personengebundene Rufzeichen der Klasse A. |
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| VD218 | 16 |
| Woran erkennt man eine Amateurfunkstelle im Funkbetrieb? |
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An der Betriebstechnik. |
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An der verwendeten Sendeart. |
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Am benutzen Frequenzbereich. |
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Am Amateurfunkrufzeichen. |
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| VD220 | 17 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DFØAA - DFØZZZ" zu? |
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Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV. |
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Rufzeichen für Klubstationen bei besonderen allgemeinen Anlässen. |
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Rufzeichen für Personal der Gaststreitkräfte. |
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Rufzeichen für Klubstationen (auslaufend Relaisfunkstellen oder Funkbaken). |
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| VD307 | 18 |
| Kann der Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse E ein Ausbildungsrufzeichen zugeteilt bekommen? |
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Nein, Ausbildungsrufzeichen werden nur Inhabern der höchsten Amateurfunk-Zeugnisklasse zugeteilt. |
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Ja, er darf die Ausbildung aber nur in Anwesenheit eines Zulassungsinhabers mit Klasse A durchführen. |
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Nein, die Klasse E ist nur als Einstiegsklasse vorgesehen und darf daher nicht ausbilden. |
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Ja, er darf jedoch nur im Rahmen der Klasse E ausbilden. |
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| VD401 | 19 |
| Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung eines Rufzeichens für den Betrieb einer Klubstation erfüllt sein? |
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Der Leiter einer als eingetragener Verein (e.V.) bestehenden Amateurfunkvereinigung muss auch der für die beantragte Klubstation verantwortliche Funkamateur sein. |
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Der verantwortliche Funkamateur für die Klubstation muss in jedem Fall Inhaber eines Rufzeichens der höchsten Amateurfunkklasse sein. |
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Der verantwortliche Funkamateur muss seit mindestens 2 Jahren Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses sein. |
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Die Rufzeichenzuteilung für das Betreiben einer Klubstation ist von der Benennung des verantwortlichen Funkamateurs durch den Leiter einer Gruppe von Funkamateuren abhängig. |
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| VD411 | 20 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Widerruf des Ausbildungsrufzeichens. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Standortwechsel der Klubstation. |
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Kurzzeitige Standortänderungen einer Klubstation müssen der Bundesnetzagentur nicht angezeigt werden. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Rufzeichenwechsel bei der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. |
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| VD507 | 21 |
| Was gilt gemäß AFuV bei Relaisfunkstellen? |
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Ein vorgeschriebenes Mindestalter des Rufzeicheninhabers. |
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Ein durchlaufender Betrieb des Senders länger als 10 Minuten ist nicht zulässig. |
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Das Rufzeichen der Relaisfunkstelle muss nach einer mehr als 10-minütigen Sendepause wiederholt werden. |
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Der Inhaber der Rufzeichenzuteilung muss sicherstellen, dass die Relaisfunkstelle jederzeit abgeschaltet werden kann. |
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| VD510 | 22 |
| Wann kann ein verantwortlicher Funkamateur einen bestimmten Funkamateur vorübergehend vom Betrieb über die von ihm betreute Relaisfunkstelle ausschließen? |
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Wenn technische Mängel seiner Station zu Störungen führen. |
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Wenn ein Funkamateur das Mindestalter noch nicht erreicht hat. |
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Wenn dies dazu dient den störungsfreien Betrieb der Relaisfunkstelle sicherzustellen. |
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Wenn ein Funkamateur die Relaisfunkstelle zu häufig benutzt. |
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| VE125 | 23 |
| In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status? |
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3,4 - 3,475 GHz |
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2320 - 2450 MHz |
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1240 - 1300 MHz |
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430 - 440 MHz |
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| VE129 | 24 |
| Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 3,5 - 3,8 MHz? |
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Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden. |
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Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E. |
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Maximal 10 Watt PEP für beide Klassen. |
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Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen. |
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| VE145 | 25 |
| In welchem Amateurfunkfrequenzbereich beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 7 kHz? |
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28000 - 29700 kHz |
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10100 - 10150 kHz |
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14000 - 14350 kHz |
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21000 - 21450 kHz |
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| VE146 | 26 |
| In welchem Amateurfunkfrequenzbereich beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 40 kHz? |
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1240 - 1300 MHz |
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144 - 146 MHz |
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430 - 440 MHz |
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28,0 - 29,7 MHz |
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| VE147 | 27 |
| In welchem Amateurfunkfrequenzbereich beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 2 MHz bzw. für amplitudenmodulierte Fernsehaussendungen 7 MHz? |
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3400 - 3475 MHz |
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2320 - 2450 MHz |
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10,0 - 10,5 GHz |
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430 - 440 MHz |
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| VF101 | 28 |
| Enthält das TKG für den Funkamateur anwendbare Regelungen? |
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Nein, der Amateurfunkdienst ist im TKG ausdrücklich ausgeschlossen. |
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Ja, einige Regelungen sind auch auf den Amateurfunkdienst anwendbar. |
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Nein, dafür gibt es das eigenständige Amateurfunkgesetz mit Amateurfunkverordnung. |
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Nein, es enthält keine auf den Amateurfunkdienst anwendbaren Regelungen. |
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| VG105 | 29 |
| Eine Zusatzeinrichtung eines Funkamateurs verursacht eine elektromagnetische Störung im Sinne des EMVG bei einer Betriebsfunkanlage in der Nachbarschaft. Welche Maßnahmen sind entsprechend den Regelungen des EMVG zu treffen? |
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Die Zusatzeinrichtung ist unabhängig von der Einhaltung irgendwelcher Grenzwerte so zu verändern, dass es nicht mehr zu Störungen kommt. |
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Die Zusatzeinrichtung muss im Störungsfall die Grenzwerte der europäischen Normen einhalten und die Schutzziele des EMVG erfüllen. |
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Die Zusatzeinrichtung muss die Grenzwerte der europäischen Normen nur dann einhalten, wenn es ein kommerziell gefertigtes Gerät ist. |
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Die Betriebsfunkanlage ist so zu verändern, dass es zu keinen Störungen mehr kommt (z.B. Rauschsperre unempfindlicher einstellen, Veränderung des Antennenstandortes). |
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| VH105 | 30 |
| Wird für selbstgefertigte Amateurfunkgeräte der Nachweis auf Einhaltung der technischen Vorschriften verlangt? |
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Der Nachweis wird verlangt. Selbstgebaute oder veränderte Geräte müssen der Bundesnetzagentur zur Prüfung vorgestellt werden. |
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Ja, weil auch der Betrieb dieser Geräte in der Nachbarschaft nicht zu Störungen führen darf. |
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Nein, weil der Amateurfunkdienst als Experimentierfunkdienst zu verstehen ist und dem Funkamateur Gelegenheit gegeben werden soll, seine Geräte selbst zu bauen oder seriengefertigte Geräte zu ändern. |
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Dieser Nachweis wurde nur für ältere Röhrenverstärker mit Ausgangsleistungen über 300 Watt gefordert, weil deren Betrieb häufig zu Störungen führte. Neuere, transistorisierte Leistungsverstärker benötigen keinen Nachweis mehr. |
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| VI103 | 31 |
| Was bedeutet die Abkürzung EMVU? |
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Elektromagnetische Verträglichkeit in der Umwelt. |
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Eine Bürgerinitiative zum Schutz vor elektromagnetischen Unverträglichkeiten. |
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Elektronische Messung von elektromagnetischen Unverträglichkeiten. |
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Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten. |
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| VI107 | 32 |
| Was versteht man nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) unter dem "Anzeigeverfahren ortsfester Amateurfunkanlagen"? |
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Ein Verfahren, das es dem Funkamateur ermöglicht, eigenständig sicherzustellen und zu dokumentieren, dass von seiner ortsfesten Amateurfunkstelle keine Gefährdung für Personen ausgeht. |
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Die Erklärung des Funkamateurs, dass er den Grenzwert von 10 Watt ERP einhält. |
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Ein Verfahren zur Berechnung des Abstandes zum nächstgelegenen Nachbarn. |
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Die Erklärung des Funkamateurs, dass er den Grenzwert von 10 Watt EIRP einhält. |
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| VI110 | 33 |
| Kann die Bundesnetzagentur für den Betrieb einer ortsfesten Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung fordern? |
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Nein, für Amateurfunkanlagen gilt das Anzeigeverfahren. |
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Nur wenn sich am Standort der vorgesehenen ortsfesten Amateurfunkstelle bereits ortsfeste Funkanlagen befinden, die selbst eine Standortbescheinigung benötigen. |
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Ja, wenn die effektive Strahlungsleistung der Amateurfunkstelle 750 Watt überschreitet. |
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Nur wenn die Amateurfunkstelle gewerblich genutzt wird. |
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| VK105 | 34 |
| Darf eine Amateurfunkstelle auch an Bord eines Luftfahrzeuges betrieben werden? |
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Ja, beispielsweise mit der Zustimmung des verantwortlichen Luftfahrzeugführers oder der zuständigen Luftfahrtbehörde. |
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Ja, mit einer entsprechenden Sondergenehmigung der Bundesnetzagentur. |
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Ja, die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst gilt für alle portablen und mobilen Einsätze von Amateurfunkstellen. |
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Ja, aber nur von Zulassungsinhabern der Klasse A, wenn für den Funkverkehr eine schon in das Luftfahrzeug installierte Funkstelle verwendet wird. |
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