Teil 3: Kenntnisse von Vorschriften Amateurfunkzeugnis Klasse A und E 34 Fragen   Zeit: 60 Minuten
VA101 1
In welchem zum Internationalen Fernmeldevertrag gehörenden Regelungswerk ist der Begriff "Amateurfunkdienst" definiert?
In den Regelungen der CEPT (Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation).
In den Radio Regulations (VO Funk) der ITU (Internationale Fernmeldeunion).
In den Empfehlungen der IARU (Internationale Amateur Radio Union).
In den Normen und Empfehlungen des ETSI (Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen).
VA302 2
Was ist in den Radio Regulations (VO Funk) hinsichtlich dem Amateurfunkverkehr festgelegt?
Der Funkamateur darf Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte nicht übermitteln.
Funkverkehr zwischen Amateurfunkstellen verschiedener Länder muss auf Mitteilungen im Zusammenhang mit dem definitionsgemäßen Zweck des Amateurfunkdienstes und auf Bemerkungen persönlicher Art beschränkt werden.
Amateurfunkstellen ist die Teilnahme am Funkverkehr von Not- und Katastrophenfunkübungen nicht gestattet.
Funkverkehr zwischen Amateurfunkstellen darf für die Übertragung nicht verschlüsselt werden.
VA401 3
Nach den Radio Regulations (VO Funk) ist die Erde in verschiedene Funkregionen unterteilt. Wie viele Funkregionen gibt es und zu welcher davon gehört Deutschland?
Drei Funkregionen. Deutschland gehört zur Region 1.
Vier Funkregionen. Deutschland gehört zur Region 3.
Vierzehn Funkregionen. Deutschland gehört zur Region 4.
Fünf Funkregionen. Deutschland gehört zur Region 2.
VA407 4
Was bedeuten im Funk die Zeichen "SOS" und "MAYDAY"?
Es handelt sich um ehemalige See- und Luftnotzeichen, die keine Gültigkeit mehr haben.
SOS und MAYDAY sind nur im Seefunk gebräuchlich und haben für den Amateurfunk keine Bedeutung.
Diese Notzeichen zeigen an, dass ein See- oder Luftfahrzeug von ernster und unmittelbar bevorstehender Gefahr bedroht ist.
SOS und MAYDAY sind Dringlichkeitszeichen, die eine Sicherheitsmeldung ankündigen.
VB103 5
Die deutsche Amateurfunkzulassung der Klasse A entspricht der
"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß dem ERC-Report 32.
"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der ECC-Empfehlung (05)06.
"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-02.
VB104 6
Die deutsche Amateurfunkzulassung der Klasse E entspricht der
"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-02.
"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß dem ERC-Report 32.
"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der ECC-Empfehlung (05)06.
VB111 7
Darf ein Funkamateur mit einer CEPT-Amateurfunkgenehmigung in allen CEPT-Ländern Amateurfunkverkehr abwickeln?
Ja. Alle CEPT-Mitgliedsländer müssen sich an die Empfehlung T/R 61-01 halten.
Nein. Die Anwendung der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 ist nur in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zulässig.
Nein, nur in den Staaten der CEPT, die die Empfehlung T/R 61-01 umgesetzt haben, sofern er dort keinen festen Wohnsitz hat.
Ja. Er muss sich aber an die Amateurfunkregelungen des Heimatlandes halten.
VB112 8
Darf ein Funkamateur mit einer CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung in allen CEPT-Ländern Amateurfunkverkehr abwickeln?
Nein, nur in den Staaten der CEPT, die die ECC-Empfehlung (05)06 umgesetzt haben, sofern er dort keinen festen Wohnsitz hat.
Ja. Er muss sich aber an die Amateurfunkregelungen des Heimatlandes halten.
Nein. Die Anwendung der ECC-Empfehlung (05)06 ist nur in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zulässig.
Ja. Alle CEPT-Mitgliedsländer müssen sich an die ECC-Empfehlung (05)06 halten.
VB122 9
Was ist eine HAREC?
Eine CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung gemäß der ECC-Empfehlung (05)06.
Eine CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung gemäß dem ERC-Report 32 und ein Amateurfunkzeugnis der Klasse E.
Eine CEPT-Amateurfunkgenehmigung gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
Eine harmonisierte Amateurfunkprüfungsbescheinigung gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 und ein Amateurfunkzeugnis der Klasse A.
VC101 10
Welches Gesetz bildet die Rechtsgrundlage für den Amateurfunkdienst in Deutschland?
Das Gesetz über den Amateurfunk.
Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen.
Das Telekommunikationsgesetz.
Das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten.
VC108 11
Darf der Funkamateur mit anderen Funkstellen, die keine Amateurfunkstellen sind, Funkverkehr abwickeln?
Ja, beispielsweise mit allen Betreibern von LPD-Funkgeräten im Amateurfunkbereich sowie mit CB-Funkteilnehmern mit verminderter Sendeleistung.
Nein.
Nein, mit Ausnahme von Funkstellen der Sekundärnutzer auf den Amateurfunkbändern.
Ja, aber nur mit Versuchsfunkstellen, die ein Rufzeichen mit dem Präfix DI benutzen.
VC144 12
Welche der nachfolgenden Handlungen stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Amateurfunkgesetzes dar?
Die Nachrichtenübermittlung in Not- und Katastrophenfällen an Dritte.
Der Betrieb einer Amateurfunkstelle ohne entsprechende Rufzeichenzuteilung.
Die Nichteinhaltung der Personenschutzgrenzwerte.
Die Verletzung der Pflicht zur Führung eines Stationstagebuches.
VD115 13
Darf ein Funkamateur verdeckte bzw. geheime Nachrichten an seinen Funkfreund senden?
Ja, aber nur in den landesüblichen Sprachen, Betriebsarten und Kodierungen.
Ja, aber nur zu Testzwecken.
Ja, in allen Sprachen, Betriebsarten und Kodierungen.
Nein. Der Amateurfunkverkehr muss in offener Sprache abgewickelt werden und darf nicht zur Verschleierung verschlüsselt werden.
VD116 14
Offene Sprache im Funkverkehr bedeutet, dass der Funkverkehr
nur in den landesüblichen Sprachen abgewickelt werden darf.
nicht kodiert und nicht fremdsprachig abgewickelt werden darf.
keine Abkürzungen enthalten darf.
nicht durch geheime Kodes oder unbekannte Verfahren verschleiert werden darf.
VD127 15
Für welche Zwecke sind Zuteilungen mit Ausnahmen von den technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen der AFuV möglich?
Für besondere experimentelle und technischwissenschaftliche Studien mit einer Amateurfunkstelle.
Für die Nutzung zusätzlicher Frequenzbereiche, die nicht im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesen sind.
Für Abgleicharbeiten und Messungen an Sendern ohne Abschlusswiderstand.
Für Übungen zur Abwicklung des Funkverkehrs in Not- und Katastrophenfällen.
VD201 16
Welche Rückschlüsse lässt das Rufzeichen DP1ZZZ zu?
Es ist eine Amateurfunkstelle, die zu einem besonderen Anlass betrieben wird (Sonderrufzeichen).
Es ist eine feste deutsche Amateurfunkstelle an einem exterritorialen Standort.
Es ist eine Ausbildungsfunkstelle mit einem speziellen Rufzeichen.
Es ist eine Sonderfunkstelle der Deutschen Post AG.
VD223 17
Werden von der Bundesnetzagentur Ausbildungsrufzeichen für Klubstationen vergeben?
Ja.
Ja, aber nur auf Antrag des verantwortlichen Funkamateurs.
Nein.
Ausbildungsrufzeichen für Klubstationen werden in besonders begründeten Fällen vergeben.
VD303 18
Was ist u.a. im Zusammenhang mit der Durchführung von Ausbildungsfunkverkehr zu beachten?
Der Ausbildungsfunkverkehr darf nicht in der Betriebsart A1A (Morsen) durchgeführt werden.
Der Ausbildungsfunkverkehr darf nur mit einer maximalen Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP durchgeführt werden.
Der Ausbildungsfunkbetrieb darf nur im Berechtigungsumfang der Rufzeichenzuteilung durchgeführt werden.
Der Ausbildungsfunkverkehr darf nur an einer Klubstation durchgeführt werden.
VD309 19
Welche der nachfolgenden Tätigkeiten fällt nicht unter die Ziel- und Zweckbestimmung des Ausbildungsfunkbetriebs?
Die praktische Vorbereitung auf das Ablegen der fachlichen Prüfung für Funkamateure der Klasse E.
Personen, die nicht Inhaber eines entsprechenden Amateurfunkzeugnisses sind, können unter festgelegten Voraussetzungen am Amateurfunkdienst teilnehmen.
Das alleinige Vorführen von Amateurfunkverkehr.
Die praktische Vorbereitung auf das Ablegen der fachlichen Prüfung für Funkamateure der Klasse A.
VD406 20
Welche der genannten Funkamateure dürfen an einer Klubstation der Klasse A Funkbetrieb im 40-m-Amateurfunkband durchführen?
Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse E.
Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse A ohne Amateurfunkzulassung.
Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse A.
Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse E ohne Amateurfunkzulassung.
VD503 21
Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist gemäß AFuV richtig wiedergegeben?
Eine "fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" ist eine besetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (z.B. Amateurfunkstellen mit digitalen Betriebsarten).
Eine "Relaisfunkstelle" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale automatisch aussendet.
Eine "Funkbake" ist eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die ferngesteuert Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt.
Eine "Funkbake" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die selbsttätig Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt.
VD505 22
Was ist notwendig, damit ein Funkamateur eine Rufzeichenzuteilung für den Betrieb einer fernbedienten oder automatisch arbeitenden Amateurfunkstelle erhalten kann?
Eine HAREC-Bescheinigung, ein schriftlicher Antrag mit einer Befürwortung durch eine Amateurfunkvereinigung und ein Mindestalter von 13 Jahren.
Eine Überprüfung der eingesetzten Geräte und Einrichtungen durch Beauftragte der Amateurfunkverbände und die Vorlage des Prüfungsergebnisses bei der Bundesnetzagentur.
Eine Amateurfunkzulassung, ein entsprechender Antrag und eine standortbezogene Verträglichkeitsuntersuchung für die beabsichtigten Betriebsfrequenzen.
Eine Überprüfung der eingesetzten Geräte und Einrichtungen durch die Bundesnetzagentur und eine Rufzeichenzuteilung nach § 14 der AFuV.
VE103 23
Darf ein Funkamateur in Deutschland alle in der VO Funk für den Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereiche benutzen?
Ja, wenn der Betrieb bei der Bundesnetzagentur vorher angemeldet wurde.
Ja, weil die internationalen Regelungen der VO Funk auch in Deutschland gelten.
Nein, es dürfen nur Frequenzen genutzt werden, die durch nationale Regelungen umgesetzt wurden.
Nein. Die in Deutschland zulässigen Frequenzbereiche ergeben sich aus der Frequenznutzungsplanaufstellungsverordnung.
VE120 24
In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status?
10100 - 10150 kHz
7000 - 7100 kHz
135,7 - 137,8 kHz
1850 - 1890 kHz
VE145 25
In welchem Amateurfunkfrequenzbereich beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 7 kHz?
14000 - 14350 kHz
10100 - 10150 kHz
28000 - 29700 kHz
21000 - 21450 kHz
VE146 26
In welchem Amateurfunkfrequenzbereich beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 40 kHz?
28,0 - 29,7 MHz
144 - 146 MHz
1240 - 1300 MHz
430 - 440 MHz
VF105 27
Dürfen Sendefunkanlagen ohne Frequenzzuteilung betrieben werden?
Sendefunkanlagen bedürfen ausnahmslos einer Frequenzzuteilung, und zwar unabhängig von der Sendeleistung oder benutzten Frequenz.
Sendefunkanlagen, die ausschließlich auf ISM-Frequenzen betrieben werden können, benötigen keine Frequenzzuteilung.
Sendefunkanlagen mit Leistungen kleiner 0,1 Watt benötigen wegen der geringen Reichweite keine Frequenzzuteilung.
Das Errichten von Sendefunkanlagen ist ohne Zuteilung nicht zulässig; für den Betrieb benötigt man grundsätzlich eine Einzelzuteilung.
VG108 28
Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 145,550 MHz wird der UKW-Rundfunkempfang eines Nachbarn gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass die Amateurfunkstelle und die Rundfunkempfangsanlage vorschriftsmäßig betrieben werden. Das gestörte Rundfunkgerät hält die nach Norm empfohlene Störfestigkeit ein, der Funkamateur erzeugt jedoch am Ort des gestörten Empfängers eine höhere Feldstärke. Womit muss der Funkamateur rechnen, wenn er seinen Funkbetrieb uneingeschränkt fortsetzt?
Mit der Durchführung behördlicher Maßnahmen nach dem AFuG, wobei dem Funkamateur die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst entzogen werden kann.
Mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Betriebsverbot und Bußgeld auf der Grundlage der §§ 9 und 11 des AFuG.
Mit der Durchführung behördlicher Maßnahmen nach AFuV und EMVG (Überprüfung der Amateurfunkstelle und möglicherweise Betriebseinschränkungen).
Mit einer gebührenpflichtigen Betriebseinschränkung oder einem vollständigen Betriebsverbot für seine Amateurfunkstelle.
VH102 29
Welche grundlegenden Anforderungen werden entsprechend dem FTEG an Amateurfunkgeräte gestellt?
Der Sendeteil des Funkgerätes darf nur in den der Lizenzklasse des Funkamateurs entsprechenden Frequenzbereichen senden können.
Die Geräte unterliegen keinen Bestimmungen.
Seriengefertigte Geräte müssen die grundlegenden Anforderungen entsprechend dem FTEG einhalten und CE-Kennzeichnung tragen.
Die Funkgeräte müssen eine Zulassungskennzeichnung tragen.
VI102 30
Was müssen Zulassungsinhaber in Bezug auf den Personenschutz einhalten?
Die EMV-Schutzanforderungen für Funkgeräte.
Die Personenschutzgrenzwerte.
Nichts.
Eine Strahlungsleistung von kleiner 10 Watt EIRP.
VI109 31
Für welche Amateurfunkstellen muss der Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern vom Funkamateur dokumentiert werden?
Für alle ortsfesten Amateurfunkstellen.
Für alle Amateurfunkstellen ab einer äquivalenten Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP.
Für alle ortsfesten Amateurfunkstellen ab einer äquivalenten Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP.
Für alle Amateurfunkstellen.
VJ101 32
Nach welchen Vorschriften müssen Außenantennenanlagen errichtet werden?
Nach den geltenden Bauordnungen des jeweiligen Bundeslandes.
Es müssen keine besonderen Vorschriften beachtet werden, da es sich um eine Amateurfunkanlage handelt.
Nach den Empfehlungen der Amateurfunkvereine.
Nach den Bestimmungen des AFuG.
VK103 33
Mit welchen Folgen muss der Funkamateur rechnen, wenn er die zu entrichtenden Gebühren und Beiträge nicht zahlt?
Er muss mit einer gebührenpflichtigen Nachprüfung rechnen.
Er muss mit dem Entzug seines Amateurfunkzeugnisses rechnen.
Er muss mit dem Entzug der Amateurfunkzuteilung sowie einem Bußgeld rechnen.
Er muss mit Maßnahmen nach den Vorschriften des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes rechnen.
VK105 34
Darf eine Amateurfunkstelle auch an Bord eines Luftfahrzeuges betrieben werden?
Ja, aber nur von Zulassungsinhabern der Klasse A, wenn für den Funkverkehr eine schon in das Luftfahrzeug installierte Funkstelle verwendet wird.
Ja, mit einer entsprechenden Sondergenehmigung der Bundesnetzagentur.
Ja, beispielsweise mit der Zustimmung des verantwortlichen Luftfahrzeugführers oder der zuständigen Luftfahrtbehörde.
Ja, die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst gilt für alle portablen und mobilen Einsätze von Amateurfunkstellen.
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QV/1.08/2023-05-27   AfuPbTE V1.07  © DF1IAV VID: 100041   14.06.2026 03:18