| VA104 | 1 |
| Welche Aussage über Funkamateure enthält die Begriffsbestimmung des Amateurfunkdienstes in den Radio Regulations (VO Funk)? |
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Funkamateure dürfen nur Mitteilungen von geringer Bedeutung übertragen, die es nicht rechtfertigen, öffentliche Telekommunikationsdienste in Anspruch zu nehmen. |
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Keine, da es sich um die Definition des Amateurfunkdienstes handelt. |
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Funkamateure sind ordnungsgemäß ermächtigte Personen, die sich mit der Funktechnik aus rein persönlicher Neigung und nicht aus geldlichem Interesse befassen. |
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Funkamateure sind die Inhaber einer Prüfungsbescheinigung über eine bestandene Amateurfunkprüfung und befassen sich mit der Funktechnik aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse. |
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| VA203 | 2 |
| Was ist eine Amateurfunkstelle im Sinne der Radio Regulations (VO Funk)? |
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Jede Funkstelle, die von einer Person betrieben wird, die auch Funkamateur ist. |
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Jede Funkstelle, die auf einer der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden kann. |
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Eine Funkstelle, die im Rahmen der Definition und der Regelungen des Amateurfunkdienstes in der VO Funk von einem Funkamateur betrieben wird. |
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Eine Funkstelle, die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen-, Empfangsfunkanlagen-, Antennenanlagen und Zusatzeinrichtungen besteht. |
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| VA409 | 3 |
| Darf ein Funkamateur in Deutschland alle in den Radio Regulations (VO Funk) für den Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereiche benutzen? |
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Ja, wenn der Betrieb bei der Bundesnetzagentur vorher angemeldet wurde. |
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Nein, es dürfen nur Frequenzen genutzt werden, die durch die CEPT-Empfehlungen umgesetzt wurden. |
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Ja, weil die internationalen Regelungen auch in Deutschland gelten. |
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Nein. Die in Deutschland zulässigen Frequenzbereiche ergeben sich aus den nationalen Regelungen. |
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| VB108 | 4 |
| Wie muss die Rufzeichennennung von DO1XYZ bei der Nutzung der CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung in der Schweiz erfolgen? |
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Die Nennung von DO1XYZ ist ausreichend. |
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DO1XYZ/HB3 |
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DO1XYZ-HB9/portabel oder DO1XYZ-HB9/mobil. |
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HB3/DO1XYZ |
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| VB123 | 5 |
| Wozu dient eine HAREC? |
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Die HAREC-Bescheinigung berechtigt den Funkamateur zur Abwicklung von Amateurfunkverkehr in allen CEPT-Ländern. |
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Sie berechtigt Inhaber einer deutschen Amateurfunkzulassung zur Beantragung eines ausländischen Rufzeichens für den vorübergehenden Aufenthalt in allen CEPT-Ländern. |
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Sie wird benötigt zur Beantragung einer Amateurfunkzulassung oder einer ausländischen Amateurfunkgenehmigung in Staaten, die die CEPT-Empfehlung T/R 61-02 anwenden. |
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Sie berechtigt den Funkamateur zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb nach der CEPT-Empfehlung T/R 61-01. |
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| VC102 | 6 |
| Welches Gesetz regelt die Voraussetzungen und die Bedingungen für die Teilnahme am Amateurfunkdienst? |
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Die Vollzugsordnung für den Funkdienst. |
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Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen. |
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Das Telekommunikationsgesetz. |
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Das Gesetz über den Amateurfunk. |
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| VC107 | 7 |
| Mit welchen anderen Funkstellen darf der Funkamateur Funkverkehr abwickeln? |
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Mit anderen Amateurfunkstellen und Funkstellen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). |
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Mit anderen Amateurfunkstellen und Funkstellen des Flug- und/oder Seefunkdienstes. |
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Nur mit anderen Funkstellen des Amateurfunkdienstes. |
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Mit allen Funkstellen, die auf den Amateurfunkbändern tätig sind. |
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| VC109 | 8 |
| Dürfen Sie mit Ihrem Amateurfunktransceiver im 70-cm-Band am LPD-Funkverkehr (LPD = Low Power Devices) teilnehmen? |
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Ja, aber ohne Anwendung meines Rufzeichens. |
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Ja, weil die LPDs auch innerhalb des Amateurfunkbandes arbeiten. |
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Ja, wenn ich meine Sendeleistung auf 10 mW begrenze. |
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Nein. |
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| VC113 | 9 |
| Welchen Zwecken dient der Amateurfunkdienst nach dem AFuG? |
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Als Versuchsfunk zur technischen Fortentwicklung von Funkanlagen. Zur eigenen Weiterbildung mit gewerblich wirtschaftlichem Interesse. |
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Für freizügige Funkexperimente bei Ausbildungen. Zur Vermeidung von illegalen Funkspektrumsnutzungen in anderen Frequenzbereichen. |
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Als Vorführfunk zu Demonstrationszwecken. Der Unterstützung von Sicherheitsdiensten (Polizei, Feuerwehr, DLRG usw.). |
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Dem Funkverkehr der Funkamateure untereinander. Zu technisch-wissenschaftlichen Studien und Experimenten von Funkamateuren. |
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| VC114 | 10 |
| Welchen Zwecken dient der Amateurfunkdienst nach dem AFuG? |
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Für freizügige Funkexperimente bei Ausbildungen. Zur Vermeidung von illegalen Funkspektrumsnutzungen in anderen Frequenzbereichen. |
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Zur eigenen Weiterbildung der Funkamateure und zur Völkerverständigung. Zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen. |
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Als Versuchsfunk zur technischen Fortentwicklung von Funkanlagen. Zur eigenen Weiterbildung mit gewerblich wirtschaftlichem Interesse. |
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Als Vorführfunk zu Demonstrationszwecken. Der Unterstützung von Sicherheitsdiensten (Polizei, Feuerwehr, DLRG usw.). |
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| VC115 | 11 |
| Welches der nachfolgend genannten Dokumente benötigt man, um ein Funkamateur im Sinne des AFuG zu sein? |
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Ein Amateurfunkzeugnis oder eine harmonisierte Amateurfunkprüfungsbescheinigung. |
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Ein Führungszeugnis aus dem hervorgeht, dass man nicht vorbestraft ist. |
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Eine Bescheinigung darüber, dass man am Ausbildungsfunkverkehr erfolgreich teilgenommen hat. |
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Einen gültigen Personal- oder Reisepass, aus dem hervorgeht, dass man seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik hat. |
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| VC117 | 12 |
| Was ist erforderlich, um den Amateurfunkbetrieb ausüben zu dürfen? |
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Eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. |
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Ein Amateurfunkzeugnis. |
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Eine EMVU-Bescheinigung. |
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Ein schriftlicher Nachweis darüber, dass die Amateurfunkstelle keine Störungen verursacht. |
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| VC118 | 13 |
| Ab wann dürfen Sie eine Amateurfunkstelle betreiben? |
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Mit dem Besitz eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Prüfungsbescheinigung. |
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Nach Teilnahme an einer fachlichen Prüfung für Funkamateure. |
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Nach einer Frequenzzuteilung aufgrund der Frequenzzuteilungsverordnung. |
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Mit dem Besitz einer Zulassung zum Amateurfunkdienst. |
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| VC119 | 14 |
| Ist die Erteilung einer Amateurfunkzulassung von einem Mindestalter abhängig? |
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Ja, die Bewerber können ab dem 15. Lebensjahr eine Zulassung erhalten. |
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Nein, das AFuG sieht kein Mindestalter vor. |
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Ja, für Klasse A müssen die Bewerber mindestens 10 Jahre alt sein. |
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Ja, die Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein. |
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| VC146 | 15 |
| Was hat ein Funkamateur zu erwarten, der seine Amateurfunkstelle entgegen den Bestimmungen über den Amateurfunkdienst betreibt? |
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Der Funkamateur hat mit Entzug des Amateurfunkzeugnisses und einer Geldstrafe zu rechnen. |
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Die Bundesnetzagentur kann die verwendete Funkanlage einziehen. |
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Die Bundesnetzagentur kann dies - wenn ein entsprechender Verstoß begangen wurde - mit einer Geldbuße ahnden. |
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Der Funkamateur hat mit einer Geldstrafe und mit dem Einzug der Sendefunkanlage zu rechnen. |
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| VD102 | 16 |
| Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist entsprechend der AFuV richtig wiedergegeben? |
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Eine "Relaisfunkstelle" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale automatisch aussendet. |
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Eine "fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" ist eine unbesetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (Relaisfunkstellen, Digipeater, Funkbaken usw.). |
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Eine "Klubstation" ist eine Amateurfunkstelle einer Amateurfunkvereinigung, die von deren Mitgliedern unter dem zugeteilten Rufzeichen besetzt oder unbesetzt betrieben werden kann. |
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Eine "Funkbake" ist eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die ferngesteuert Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt. |
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| VD108 | 17 |
| Wann und wie oft hat der Funkamateur sein Rufzeichen zu nennen? |
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Das Rufzeichen ist am Anfang und am Ende jeder Funkverbindung sowie zwischendurch mindestens alle 10 Minuten zu nennen. |
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Das Rufzeichen ist alle 10 Minuten zu nennen. |
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Das Rufzeichen ist am Anfang und am Ende jeder Funkverbindung zu nennen. |
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Das Rufzeichen ist spätestens nach 10 Minuten oder auf Verlangen der am Funkverkehr beteiligten Funkstellen zu nennen. |
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| VD127 | 18 |
| Für welche Zwecke sind Zuteilungen mit Ausnahmen von den technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen der AFuV möglich? |
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Für Abgleicharbeiten und Messungen an Sendern ohne Abschlusswiderstand. |
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Für besondere experimentelle und technischwissenschaftliche Studien mit einer Amateurfunkstelle. |
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Für Übungen zur Abwicklung des Funkverkehrs in Not- und Katastrophenfällen. |
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Für die Nutzung zusätzlicher Frequenzbereiche, die nicht im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesen sind. |
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| VD206 | 19 |
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DLØZZZ? Es ist ein |
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personengebundenes Rufzeichen der Klasse A oder E, keine genaue Bestimmung möglich. |
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personengebundenes Rufzeichen der Klasse A. |
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Klubstationsrufzeichen der Klasse E. |
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Klubstationsrufzeichen der Klasse A. |
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| VD223 | 20 |
| Werden von der Bundesnetzagentur Ausbildungsrufzeichen für Klubstationen vergeben? |
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Ja, aber nur auf Antrag des verantwortlichen Funkamateurs. |
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Ausbildungsrufzeichen für Klubstationen werden in besonders begründeten Fällen vergeben. |
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Nein. |
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Ja. |
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| VD302 | 21 |
| Was ist bei der Durchführung von Ausbildungsfunkverkehr zu beachten? |
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Beim Ausbildungsfunkverkehr darf nicht an Amateurfunkwettbewerben teilgenommen werden. |
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Der Ausbildungsfunkverkehr darf ausschließlich in Gegenwart des Ausbilders an einer Klub- oder Schulstation durchgeführt werden. |
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Vom Auszubildenden sind Angaben über den Funkverkehr schriftlich festzuhalten und vom Ausbilder zu bestätigen. |
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Der Ausbildungsfunkverkehr darf ausschließlich in Phonie (SSB oder FM) durchgeführt werden. |
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| VD305 | 22 |
| Nicht-Funkamateure dürfen am Ausbildungsfunkbetrieb |
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ohne besondere Auflagen teilnehmen. |
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jederzeit unter Verwendung des persönlichen Rufzeichens des ausbildenden Funkamateurs teilnehmen. |
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nur unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht eines Funkamateurs mit zugeteiltem Ausbildungsrufzeichen teilnehmen. |
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nur an Klubstationen unter Aufsicht eines Funkamateurs teilnehmen. |
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| VD511 | 23 |
| Welcher Fall ist als störungsfreier Betrieb einer Relaisfunkstelle im Sinne des § 13 Abs. 4 AFuV anzusehen? |
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Die Benutzung einer Relaisfunkstelle mit falscher Rufzeichenklasse. |
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Mutwillige Störungen oder unberechtigte Aussendungen. |
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Die Verbreitung von Inhalten, die gegen AFuG, AFuV oder gegen allgemeines Recht verstoßen. |
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Lang andauernder Funkverkehr. |
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| VE109 | 24 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (17-m-Amateurfunkband)? |
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18,068 MHz - 18,168 MHz |
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18,68 MHz - 19,99 MHz |
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18,89 MHz - 18,99 MHz |
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18,1 MHz - 18,15 MHz |
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| VE122 | 25 |
| In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status? |
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10100 - 10150 kHz |
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1850 - 1890 kHz |
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21000 - 21450 kHz |
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135,7 - 137,8 kHz |
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| VE130 | 26 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Frequenzbereichen 3,5 - 3,8 MHz und 7,0 - 7,1 MHz? |
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75 Watt |
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100 Watt |
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750 Watt |
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150 Watt |
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| VE132 | 27 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A im Frequenzbereich 10,1 - 10,15 MHz? |
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250 Watt |
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75 Watt |
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750 Watt |
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150 Watt |
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| VE134 | 28 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Frequenzbereichen 21 - 21,45 MHz und 24,89 - 24,99 MHz? |
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750 Watt |
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75 Watt |
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150 Watt |
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250 Watt |
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| VE144 | 29 |
| In welchen Amateurfunkfrequenzbereichen beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 2,7 kHz? |
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135,7 - 137,8 kHz und 1810 - 1850 kHz |
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21000 - 21450 kHz und 28000 - 29700 kHz |
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10100 - 10150 kHz und 18068 - 18168 kHz |
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7000 - 7200 kHz und 14000 - 14350 kHz |
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| VF101 | 30 |
| Enthält das TKG für den Funkamateur anwendbare Regelungen? |
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Nein, der Amateurfunkdienst ist im TKG ausdrücklich ausgeschlossen. |
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Nein, dafür gibt es das eigenständige Amateurfunkgesetz mit Amateurfunkverordnung. |
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Ja, einige Regelungen sind auch auf den Amateurfunkdienst anwendbar. |
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Nein, es enthält keine auf den Amateurfunkdienst anwendbaren Regelungen. |
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| VI102 | 31 |
| Was müssen Zulassungsinhaber in Bezug auf den Personenschutz einhalten? |
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Die Personenschutzgrenzwerte. |
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Eine Strahlungsleistung von kleiner 10 Watt EIRP. |
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Nichts. |
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Die EMV-Schutzanforderungen für Funkgeräte. |
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| VI116 | 32 |
| Wo und wann ist die Anzeige einer ortsfesten Amateurfunkstelle mit einer EIRP von mehr als 10 Watt einzureichen? |
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Sie ist der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vor der Betriebsaufnahme vorzulegen. |
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Sie ist der für den Standort zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vorzulegen; ein Doppel ist dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt zuzuschicken. |
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Sie ist entsprechend der 26.Verordung zum Bundesimmissionsschutzgesetz der dafür zuständigen Behörde zuzuschicken. |
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Sie ist der für den Standort zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur nach Aufforderung vorzulegen. |
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| VI121 | 33 |
| Wer muss seine Amateurfunkstelle bei der Bundesnetzagentur anzeigen? |
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Alle Funkamateure. |
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Alle Funkamateure, die ortsfeste Amateurfunkstellen mit Strahlungsleistungen oberhalb der in der BEMFV genannten Grenze betreiben möchten. |
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Alle Funkamateure der Zeugnisklasse A. |
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Alle Funkamateure, die auf der Kurzwelle aktiv sind. |
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| VK101 | 34 |
| Wer haftet für Schäden, die durch die Antennenanlage einer Amateurfunkstelle entstehen können? |
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Der Grundstückseigentümer. Er hat eine Antennenhaftpflichtversicherung abzuschließen, selbst wenn er nicht Betreiber der Amateurfunkstelle ist. |
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Der Eigner und Betreiber der Antennenanlage. |
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Die Amateurfunkvereinigung, wenn der Betreiber der Amateurfunkstelle Mitglied einer solchen Vereinigung ist. |
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Die Bundesnetzagentur, da in den monatlichen Beiträgen auch ein Anteil für eine Gruppenversicherung für Antennenanlagen von Funkamateuren enthalten ist. |
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