Teil 3: Kenntnisse von Vorschriften Amateurfunkzeugnis Klasse A und E 34 Fragen   Zeit: 60 Minuten
VA404 1
Weshalb wird in den Radio Regulations (VO Funk) die Erde in verschiedene Funkregionen eingeteilt?
Weil die Ausbreitungsbedingungen in den verschiedenen Regionen der Erde unterschiedlich sind und dadurch unterschiedliche Senderleistungen zugestanden werden müssen.
Um für die einzelnen Funkregionen regional gültige Regelungen für Gastlizenzen einführen zu können.
Um in den Regionen unterschiedliche Frequenzbereichszuweisungen für die Funkdienste vornehmen zu können.
Weil der Amateurfunkverkehr nur innerhalb einer Region zulässig ist.
VB107 2
Wie lange darf ein Funkamateur im Rahmen einer der CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 oder (05)06 Amateurfunkverkehr in einem Land durchführen?
Bis zu 6 Monaten.
Beliebig lange.
Bis zu 3 Monaten.
Bis zu einem Jahr.
VB119 3
Darf ein Funkamateur mit einer gültigen deutschen Amateurfunkzulassung der Klasse A auch im Gastland Amateurfunkverkehr auf dem 6-m-Band durchführen?
Nicht grundsätzlich. Der Funkamateur hat sich generell an die Bestimmungen des Gastlandes im Rahmen seiner CEPT-Amateurfunkgenehmigung zu halten.
Nein. Der Betrieb im 6-m-Band ist grundsätzlich unzulässig.
Ja, aber nur, wenn der Funkamateur eine CEPT-Amateurfunkgenehmigung besitzt.
Ja. Die Genehmigung für den Betrieb im 6-m-Band muss jedoch in seine Amateurfunkzulassung eingetragen sein.
VB123 4
Wozu dient eine HAREC?
Sie berechtigt den Funkamateur zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb nach der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
Sie berechtigt Inhaber einer deutschen Amateurfunkzulassung zur Beantragung eines ausländischen Rufzeichens für den vorübergehenden Aufenthalt in allen CEPT-Ländern.
Sie wird benötigt zur Beantragung einer Amateurfunkzulassung oder einer ausländischen Amateurfunkgenehmigung in Staaten, die die CEPT-Empfehlung T/R 61-02 anwenden.
Die HAREC-Bescheinigung berechtigt den Funkamateur zur Abwicklung von Amateurfunkverkehr in allen CEPT-Ländern.
VB124 5
Die CEPT-Empfehlung T/R 61-02 beinhaltet Regelungen für
die Ausstellung und Anerkennung von harmonisierten Amateurfunkprüfungsbescheinigungen.
die gegenseitige Anerkennung von Amateurfunkgenehmigungen in CEPT- und Nicht-CEPT-Ländern.
die elektromagnetische Verträglichkeit von Amateurfunkgeräten.
die freie Ein- und Ausfuhr von Amateurfunkgeräten im Rahmen der beigetretenen Länder.
VC126 6
Darf die Amateurfunkstelle zu gewerblichwirtschaftlichen Zwecken in kleinem Rahmen mitbenutzt werden?
Nein, alle gewerblich-wirtschaftlichen Zwecke sind nach dem AFuG ausgeschlossen.
Ja, aber nur wenn es sich dabei um den Bereich des Amateurfunks selbst handelt wie z. B. Angebote über preisgünstige Amateurfunkausrüstung, Amateurfunkkurse von Fernschulen, organisierte Fachreisen für Funkamateure usw.
Ja, wenn alle an der Maßnahme Beteiligten selbst Funkamateure sind.
Ja, wenn die Maßnahme mit öffentlichen Mitteln gefördert wird (z. B. auch im Rahmen von ABM).
VC135 7
Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend?
Ein Zulassungsinhaber muss für eine Amateurfunkstelle mit einer Strahlungsleistung von mehr als 10 Watt EIRP vor der Betriebsaufnahme Berechnungsunterlagen und ergänzende Messprotokolle in Bezug auf die EMVU vorlegen.
Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden.
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen.
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen.
VC136 8
Aus welcher Vorschrift ergibt sich die Pflicht, die Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte zu dokumentieren?
Aus dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG).
Aus dem Amateurfunkgesetz (AFuG).
Aus den Radio Regulations (VO Funk).
Aus der Amateurfunkverordnung (AFuV).
VC146 9
Was hat ein Funkamateur zu erwarten, der seine Amateurfunkstelle entgegen den Bestimmungen über den Amateurfunkdienst betreibt?
Der Funkamateur hat mit Entzug des Amateurfunkzeugnisses und einer Geldstrafe zu rechnen.
Der Funkamateur hat mit einer Geldstrafe und mit dem Einzug der Sendefunkanlage zu rechnen.
Die Bundesnetzagentur kann dies - wenn ein entsprechender Verstoß begangen wurde - mit einer Geldbuße ahnden.
Die Bundesnetzagentur kann die verwendete Funkanlage einziehen.
VD106 10
Wo ist die Einteilung der deutschen Amateurfunkrufzeichen geregelt?
In § 4 des Amateurfunkgesetzes.
In Artikel 19 und Anhang 42 der VO Funk.
Im Rufzeichenplan gemäß § 10 Abs. 3 AFuV.
In der Rufzeichenliste der Bundesnetzagentur.
VD111 11
Ein Funkamateur verzichtet auf seine Zulassung und damit auf die Zuteilung seines personengebundenen Rufzeichens. Kann er damit rechnen, dass er auf Antrag dieses Rufzeichen nach 2 Jahren erneut zugeteilt bekommt?
Ja, freigewordene Rufzeichen werden erst nach Ablauf von 10 Jahren an einen anderen Funkamateur neu vergeben.
Nein, durch Verzicht frei gewordene Rufzeichen dürfen generell für 10 Jahre nicht vergeben werden.
Nein, der Funkamateur kann nur mit der Zuteilung dieses Rufzeichens rechnen, wenn er den Antrag auf erneute Zuteilung innerhalb eines Jahres nach Verzicht stellt.
Ja, Rufzeichen sind personengebunden und können daher sowieso nicht an andere Personen vergeben werden.
VD112 12
Was gilt in Bezug auf den Empfang von Amateurfunkaussendungen?
Die Anerkennung als "SWL" ist erforderlich in Verbindung mit der Mitgliedschaft in einer Amateurfunkvereinigung.
Es bedarf der Zuteilung eines Hörerrufzeichens aus der "DE-Reihe".
Es ist keine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst erforderlich.
Es dürfen nur TKG-zugelassene Empfangsgeräte verwendet werden.
VD117 13
Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Q-Gruppen und Amateurfunkabkürzungen gelten als offene Sprache.
Landeskenner und kodierte Abkürzungen gelten als offene Sprache.
Nur das gesprochene Wort gilt als offene Sprache.
Nur Morsezeichen und digitale Verschlüsselungen gelten als offene Sprache.
VD123 14
Welche Daten sind in der offiziellen Rufzeichenliste der Bundesnetzagentur immer enthalten?
Alle zugeteilten Rufzeichen in Verbindung mit dem Namen des Inhabers und die Standorte von Relaisfunkstellen und Funkbaken.
Alle zugeteilten Rufzeichen mit den dazugehörigen Standorten der Amateurfunkstellen.
Alle zugeteilten Rufzeichen mit den dazugehörigen Rufzeicheninhabern und deren Anschriften.
Im Falle eines Widerspruchs keinerlei Angaben, auch kein Rufzeichen.
VD128 15
Rufzeichenzuteilungen für besondere experimentelle und technisch-wissenschaftliche Studien gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV sind Zuteilungen,
die Ausnahmen zur Nutzung von gewerblichwirtschaftlichen Zwecken zulassen.
die Ausnahmen im Ausbildungsfunkbetrieb zulassen.
die Ausnahmen von den technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen der AFuV zulassen.
die Ausnahmen vom Rufzeichenplan zulassen.
VD205 16
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DGØZZZ?
Es ist ein
personengebundenes Rufzeichen oder Ausbildungsrufzeichen der Klasse A.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse E.
personengebundenes Rufzeichen oder Klubstationsrufzeichen der Klasse A.
Klubstationsrufzeichen der Klasse E.
VD207 17
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DB5ZZZ?
Es ist ein
Rufzeichen für eine fernbediente bzw. automatisch arbeitende Amateurfunkstelle der Klasse A.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse E.
Ausbildungsrufzeichen der Klasse A oder E.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse A.
VD213 18
Was trifft für die Rufzeichenreihe "DN1AA - DN8ZZZ" zu?
Rufzeichen für Funkbaken.
Rufzeichen für Ausbildungsfunkbetrieb.
Rufzeichen für Relaisfunkstellen.
Rufzeichen für Klubstationen.
VD214 19
Was trifft für die Rufzeichenreihe "DJ1AA - DJ9ZZZ" zu?
Personengebundene Rufzeichen der Klasse A.
Rufzeichen der Klasse E.
Rufzeichen für Klubstationen.
Ausbildungsrufzeichen.
VD217 20
Was trifft für die Rufzeichenreihe "DO1AA - DO9ZZZ" zu?
Personengebundene Rufzeichen der Klasse E.
Ausbildungsrufzeichen.
Rufzeichen für Klubstationen.
Rufzeichen der Klasse A.
VD302 21
Was ist bei der Durchführung von Ausbildungsfunkverkehr zu beachten?
Vom Auszubildenden sind Angaben über den Funkverkehr schriftlich festzuhalten und vom Ausbilder zu bestätigen.
Der Ausbildungsfunkverkehr darf ausschließlich in Gegenwart des Ausbilders an einer Klub- oder Schulstation durchgeführt werden.
Beim Ausbildungsfunkverkehr darf nicht an Amateurfunkwettbewerben teilgenommen werden.
Der Ausbildungsfunkverkehr darf ausschließlich in Phonie (SSB oder FM) durchgeführt werden.
VD507 22
Was gilt gemäß AFuV bei Relaisfunkstellen?
Der Inhaber der Rufzeichenzuteilung muss sicherstellen, dass die Relaisfunkstelle jederzeit abgeschaltet werden kann.
Das Rufzeichen der Relaisfunkstelle muss nach einer mehr als 10-minütigen Sendepause wiederholt werden.
Ein durchlaufender Betrieb des Senders länger als 10 Minuten ist nicht zulässig.
Ein vorgeschriebenes Mindestalter des Rufzeicheninhabers.
VE104 23
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (160-m-Amateurfunkband)?
1800 kHz - 1900 kHz
1805 kHz - 1850 kHz
1800 kHz - 1990 kHz
1810 kHz - 2000 kHz
VE109 24
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (17-m-Amateurfunkband)?
18,1 MHz - 18,15 MHz
18,89 MHz - 18,99 MHz
18,068 MHz - 18,168 MHz
18,68 MHz - 19,99 MHz
VE123 25
In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status?
10100 - 10150 kHz
28000 - 29700 kHz
1850 - 1890 kHz
135,7 - 137,8 kHz
VE128 26
Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 1890 - 2000 kHz?
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E.
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 10 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden.
VE140 27
Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Amateurfunkbändern zwischen 1300 MHz und 250 GHz?
150 Watt
750 Watt
75 Watt
100 Watt
VE149 28
Welche Aussage ist richtig?
Eine Funkstelle des Sekundärfunkdienstes muss vor Betriebsaufnahme durch eine Selbsterklärung die Störsicherheit erklären.
Der Sekundärfunkdienst hat Vorrang, wenn er zuerst auf Sendung war.
Bei einem Sekundärfunkdienst handelt es sich um eine nicht kommerzielle Funknutzung.
Der Sekundärfunkdienst hat im Störungsfall gegenüber einem Primärfunkdienst eingeschränkte Nutzungsrechte.
VF105 29
Dürfen Sendefunkanlagen ohne Frequenzzuteilung betrieben werden?
Das Errichten von Sendefunkanlagen ist ohne Zuteilung nicht zulässig; für den Betrieb benötigt man grundsätzlich eine Einzelzuteilung.
Sendefunkanlagen, die ausschließlich auf ISM-Frequenzen betrieben werden können, benötigen keine Frequenzzuteilung.
Sendefunkanlagen bedürfen ausnahmslos einer Frequenzzuteilung, und zwar unabhängig von der Sendeleistung oder benutzten Frequenz.
Sendefunkanlagen mit Leistungen kleiner 0,1 Watt benötigen wegen der geringen Reichweite keine Frequenzzuteilung.
VF108 30
Darf ein Funkamateur eine Sendeanlage betreiben oder besitzen, die Ihrer Form oder Verkleidung nach einen anderen Gegenstand vortäuscht und somit geeignet ist, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen unbemerkt abzuhören, oder das Bild eines anderen unbemerkt aufzunehmen?
Ja, wenn diese Anlage auf Amateurfunkfrequenzen betrieben werden kann.
Er darf sie besitzen, aber nicht betreiben.
Ja, wenn öffentlich in Hinweisen oder allgemein zugänglichen Mitteilungen auf die Abhörmöglichkeit hingewiesen wurde.
Nein.
VG105 31
Eine Zusatzeinrichtung eines Funkamateurs verursacht eine elektromagnetische Störung im Sinne des EMVG bei einer Betriebsfunkanlage in der Nachbarschaft. Welche Maßnahmen sind entsprechend den Regelungen des EMVG zu treffen?
Die Zusatzeinrichtung muss im Störungsfall die Grenzwerte der europäischen Normen einhalten und die Schutzziele des EMVG erfüllen.
Die Zusatzeinrichtung ist unabhängig von der Einhaltung irgendwelcher Grenzwerte so zu verändern, dass es nicht mehr zu Störungen kommt.
Die Zusatzeinrichtung muss die Grenzwerte der europäischen Normen nur dann einhalten, wenn es ein kommerziell gefertigtes Gerät ist.
Die Betriebsfunkanlage ist so zu verändern, dass es zu keinen Störungen mehr kommt (z.B. Rauschsperre unempfindlicher einstellen, Veränderung des Antennenstandortes).
VI104 32
In welchem Regelungswerk ist der Schutz von Personen bei der Einwirkung elektromagnetischer Felder auch ausführlich für den Amateurfunk geregelt?
Im EMVG.
In der BEMFV.
In der VO Funk.
In der AFuV.
VI105 33
In welcher gesetzlichen Regelung ist das Verfahren zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern ortsfester Amateurfunkstellen festgelegt?
In der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz.
In der VO Funk.
Im Bundesimmissionsschutzgesetz.
In der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV).
VK105 34
Darf eine Amateurfunkstelle auch an Bord eines Luftfahrzeuges betrieben werden?
Ja, aber nur von Zulassungsinhabern der Klasse A, wenn für den Funkverkehr eine schon in das Luftfahrzeug installierte Funkstelle verwendet wird.
Ja, mit einer entsprechenden Sondergenehmigung der Bundesnetzagentur.
Ja, die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst gilt für alle portablen und mobilen Einsätze von Amateurfunkstellen.
Ja, beispielsweise mit der Zustimmung des verantwortlichen Luftfahrzeugführers oder der zuständigen Luftfahrtbehörde.
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QV/1.08/2023-05-27   AfuPbTE V1.07  © DF1IAV VID: 100074   21.06.2026 21:48