Teil 3: Kenntnisse von Vorschriften Amateurfunkzeugnis Klasse A und E 34 Fragen   Zeit: 60 Minuten
VA205 1
Bei welcher der genannten Einrichtungen handelt es sich um eine Amateurfunkstelle nach der Definition der Radio Regulations (VO Funk) und des AFuG?
Ein FM-Relais mit Sender und Empfänger am gleichen Standort sowie getrennter Ein- und Ausgabefrequenz zwischen 27120 und 27410 kHz.
Eine Versuchsfunkstelle, die auf mindestens einer dem Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzen betrieben wird.
Ein Fuchsjagdsender im 80-m-Band mit weniger als 5 Watt Senderleistung, der kein Rufzeichen, aber die Peilkennungen MO, MOE, MOI oder MOS aussendet.
Ein LPD-Funkgerät, das im 70-cm-Amateurfunkband im Rahmen des nicht öffentlichen mobilen Landfunks betrieben wird.
VA302 2
Was ist in den Radio Regulations (VO Funk) hinsichtlich dem Amateurfunkverkehr festgelegt?
Funkverkehr zwischen Amateurfunkstellen verschiedener Länder muss auf Mitteilungen im Zusammenhang mit dem definitionsgemäßen Zweck des Amateurfunkdienstes und auf Bemerkungen persönlicher Art beschränkt werden.
Funkverkehr zwischen Amateurfunkstellen darf für die Übertragung nicht verschlüsselt werden.
Der Funkamateur darf Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte nicht übermitteln.
Amateurfunkstellen ist die Teilnahme am Funkverkehr von Not- und Katastrophenfunkübungen nicht gestattet.
VA403 3
Nach den Radio Regulations (VO Funk) ist die Erde in verschiedene Funkregionen unterteilt. Wie viele Funkregionen gibt es und zu welcher davon gehört Australien?
Vier Funkregionen. Australien gehört zur Region 1.
Vierzehn Funkregionen. Australien gehört zur Region 4.
Fünf Funkregionen. Australien gehört zur Region 2.
Drei Funkregionen. Australien gehört zur Region 3.
VA407 4
Was bedeuten im Funk die Zeichen "SOS" und "MAYDAY"?
Diese Notzeichen zeigen an, dass ein See- oder Luftfahrzeug von ernster und unmittelbar bevorstehender Gefahr bedroht ist.
SOS und MAYDAY sind Dringlichkeitszeichen, die eine Sicherheitsmeldung ankündigen.
Es handelt sich um ehemalige See- und Luftnotzeichen, die keine Gültigkeit mehr haben.
SOS und MAYDAY sind nur im Seefunk gebräuchlich und haben für den Amateurfunk keine Bedeutung.
VB109 5
Wie muss die Rufzeichennennung von DL1ER bei der Nutzung der CEPT-Amateurfunkgenehmigung in der Schweiz erfolgen?
DL1ER/HB9
HB9/DL1ER
DL1ER-HB9/portabel oder DL1ER-HB9/mobil.
Die Nennung von DL1ER ist ausreichend.
VB120 6
Ist der vorübergehende Betrieb einer Klubstation nach CEPT-Empfehlung T/R 61-01 in einem Land erlaubt, welches diese Empfehlung anwendet?
Ja, der Betrieb einer Klubstation ist zulässig, wenn der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur der vorgesehene Standort im Ausland vorher mitgeteilt worden ist.
Ja, aber nur, wenn die Klubstation im Ausland an keinem festen Standort betrieben wird.
Nein, weil es in den übrigen CEPT-Ländern keine Klubstationen gibt.
Nein, der Betrieb einer Klubstation bedarf der Beantragung einer Gastgenehmigung.
VC105 7
Nach dem Amateurfunkgesetz ist ein Funkamateur der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Prüfungsbescheinigung der sich
nicht aus persönlicher Neigung mit Funktechnik und Funkbetrieb befasst und sich hierzu keiner kommerziellen Technik bedient.
aus persönlicher Neigung mit dem Amateurfunkdienst zu wirtschaftlichen Zwecken befasst.
aus persönlicher Neigung und in Verfolgung anderer Zwecke mit dem Amateurfunkdienst befasst.
lediglich aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse mit dem Amateurfunkdienst befasst.
VC114 8
Welchen Zwecken dient der Amateurfunkdienst nach dem AFuG?
Als Versuchsfunk zur technischen Fortentwicklung von Funkanlagen. Zur eigenen Weiterbildung mit gewerblich wirtschaftlichem Interesse.
Als Vorführfunk zu Demonstrationszwecken. Der Unterstützung von Sicherheitsdiensten (Polizei, Feuerwehr, DLRG usw.).
Für freizügige Funkexperimente bei Ausbildungen. Zur Vermeidung von illegalen Funkspektrumsnutzungen in anderen Frequenzbereichen.
Zur eigenen Weiterbildung der Funkamateure und zur Völkerverständigung. Zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen.
VC115 9
Welches der nachfolgend genannten Dokumente benötigt man, um ein Funkamateur im Sinne des AFuG zu sein?
Ein Führungszeugnis aus dem hervorgeht, dass man nicht vorbestraft ist.
Eine Bescheinigung darüber, dass man am Ausbildungsfunkverkehr erfolgreich teilgenommen hat.
Einen gültigen Personal- oder Reisepass, aus dem hervorgeht, dass man seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik hat.
Ein Amateurfunkzeugnis oder eine harmonisierte Amateurfunkprüfungsbescheinigung.
VC119 10
Ist die Erteilung einer Amateurfunkzulassung von einem Mindestalter abhängig?
Ja, die Bewerber können ab dem 15. Lebensjahr eine Zulassung erhalten.
Nein, das AFuG sieht kein Mindestalter vor.
Ja, die Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Ja, für Klasse A müssen die Bewerber mindestens 10 Jahre alt sein.
VC122 11
Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur Ausbildungsfunkbetrieb durchführen?
Wenn der dafür eine gültige Rufzeichenzuteilung der Bundesnetzagentur besitzt.
Wenn er Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist.
Wenn er mindestens 1 Jahr lang Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist.
Wenn er eine entsprechende Befürwortung einer Amateurfunkvereinigung besitzt.
VC133 12
Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend?
Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden.
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen.
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen.
Der Funkamateur muss die grundlegenden Anforderungen zum Schutz von Personen einhalten.
VC134 13
Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend?
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen.
Beim Betrieb einer Amateurfunkstelle sind die Schutzanforderungen zur Gewährleistung der elektromagnetischen Verträglichkeit im Sinne des EMVG einzuhalten.
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen.
Der Zulassungsinhaber braucht vor Betriebsaufnahme für seine Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung.
VC145 14
Ein Funkamateur übermittelt unter Benutzung seiner Amateurfunkstelle rechtswidrig Nachrichten an Dritte. Wie hoch kann das Bußgeld für diese Ordnungswidrigkeit sein?
50 bis 100 EURO je nach Zeugnisklasse.
Maximal das 20-fache des Frequenznutzungsbeitrags.
Bis zu 10.000 EURO.
Bis zu 5.000 EURO.
VD101 15
Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist gemäß AFuV richtig wiedergegeben?
Eine "Funkbake" ist eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die ferngesteuert Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt.
Eine "Klubstation" ist eine Amateurfunkstelle, die von Mitgliedern einer Gruppe von Funkamateuren unter Verwendung eines gemeinschaftlich genutzten Rufzeichens betrieben wird.
Eine "fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" ist eine besetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (z.B. Amateurfunkstellen mit digitalen Betriebsarten).
Eine "Relaisfunkstelle" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale automatisch aussendet.
VD109 16
Welche Pflichten hat der Inhaber einer Amateurfunkzulassung im Fall der Änderung seiner Anschrift oder bei der Neuerrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle?
Er muss die Änderung der Anschrift oder die Neuerrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle innerhalb von 4 Wochen bei der Bundesnetzagentur in schriftlicher oder elektronischer Form anzeigen und die Bestätigung abwarten, bevor er den Funkbetrieb wieder aufnehmen darf.
Er muss die Änderung der Anschrift unverzüglich und die Neuerrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle vor deren Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur in schriftlicher oder elektronischer Form anzeigen.
Er muss die Änderung der Anschrift oder die Neuerrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle 14 Tage vorher bei der Bundesnetzagentur in schriftlicher oder elektronischer Form anzeigen.
Er muss die Änderung oder Neuerrichtung 14 Tage vor der Aufnahme des Funkbetriebs am neuen Wohnsitz bzw. Standort bei der Bundesnetzagentur in schriftlicher oder elektronischer Form anzeigen.
VD110 17
Was muss der Inhaber einer Amateurfunkzulassung bei der Änderung seines Namens oder seiner Anschrift veranlassen?
Er muss die Änderungen 14 Tage vor deren Eintreten der Bundesnetzagentur in schriftlicher oder elektronischer Form mitteilen und seine Funkanlage solange stilllegen, bis er von der Bundesnetzagentur eine entsprechend geänderte Amateurfunkzulassung erhalten hat.
Er muss die Änderungen der Bundesnetzagentur im Fall der weiteren Teilnahme am Amateurfunkdienst innerhalb von 4 Wochen in schriftlicher oder elektronischer Form mitteilen.
Er muss die Änderungen der Bundesnetzagentur nur beim Umzug ins Ausland oder in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Bundesnetzagentur-Außenstelle mitteilen.
Er muss die Änderungen der Bundesnetzagentur unverzüglich in schriftlicher oder elektronischer Form mitteilen.
VD111 18
Ein Funkamateur verzichtet auf seine Zulassung und damit auf die Zuteilung seines personengebundenen Rufzeichens. Kann er damit rechnen, dass er auf Antrag dieses Rufzeichen nach 2 Jahren erneut zugeteilt bekommt?
Nein, der Funkamateur kann nur mit der Zuteilung dieses Rufzeichens rechnen, wenn er den Antrag auf erneute Zuteilung innerhalb eines Jahres nach Verzicht stellt.
Ja, Rufzeichen sind personengebunden und können daher sowieso nicht an andere Personen vergeben werden.
Ja, freigewordene Rufzeichen werden erst nach Ablauf von 10 Jahren an einen anderen Funkamateur neu vergeben.
Nein, durch Verzicht frei gewordene Rufzeichen dürfen generell für 10 Jahre nicht vergeben werden.
VD126 19
Wann hat ein Funkamateur der Bundesnetzagentur gemäß AFuV technische Unterlagen über seine Sendeanlage vorzulegen?
Mit dem Erhalt der Amateurfunkzulassung.
Auf Anforderung der Bundesnetzagentur.
Nur im Fall von elektromagnetischen Störungen.
Immer.
VD201 20
Welche Rückschlüsse lässt das Rufzeichen DP1ZZZ zu?
Es ist eine Sonderfunkstelle der Deutschen Post AG.
Es ist eine Amateurfunkstelle, die zu einem besonderen Anlass betrieben wird (Sonderrufzeichen).
Es ist eine Ausbildungsfunkstelle mit einem speziellen Rufzeichen.
Es ist eine feste deutsche Amateurfunkstelle an einem exterritorialen Standort.
VD202 21
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DO3ZZZ?
Es ist ein
personengebundenes Rufzeichen der Klasse A.
Ausbildungsrufzeichen der Klasse A.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse E.
Ausbildungsrufzeichen der Klasse E.
VD203 22
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DJ7ZZZ?
Es ist ein
personengebundenes Rufzeichen der Klasse E.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse A.
Klubstationsrufzeichen der Klasse A.
Ausbildungsrufzeichen der Klasse E.
VD302 23
Was ist bei der Durchführung von Ausbildungsfunkverkehr zu beachten?
Der Ausbildungsfunkverkehr darf ausschließlich in Phonie (SSB oder FM) durchgeführt werden.
Vom Auszubildenden sind Angaben über den Funkverkehr schriftlich festzuhalten und vom Ausbilder zu bestätigen.
Der Ausbildungsfunkverkehr darf ausschließlich in Gegenwart des Ausbilders an einer Klub- oder Schulstation durchgeführt werden.
Beim Ausbildungsfunkverkehr darf nicht an Amateurfunkwettbewerben teilgenommen werden.
VD406 24
Welche der genannten Funkamateure dürfen an einer Klubstation der Klasse A Funkbetrieb im 40-m-Amateurfunkband durchführen?
Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse E.
Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse A ohne Amateurfunkzulassung.
Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse E ohne Amateurfunkzulassung.
Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse A.
VD409 25
Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Standortwechsel der Klubstation.
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation kann mit der Auflösung der benennenden Gruppe von Funkamateuren beendet werden.
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Widerruf des Ausbildungsrufzeichens.
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Rufzeichenwechsel bei der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst.
VD503 26
Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist gemäß AFuV richtig wiedergegeben?
Eine "fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" ist eine besetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (z.B. Amateurfunkstellen mit digitalen Betriebsarten).
Eine "Funkbake" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die selbsttätig Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt.
Eine "Funkbake" ist eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die ferngesteuert Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt.
Eine "Relaisfunkstelle" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale automatisch aussendet.
VE122 27
In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status?
10100 - 10150 kHz
1850 - 1890 kHz
21000 - 21450 kHz
135,7 - 137,8 kHz
VE129 28
Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 3,5 - 3,8 MHz?
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E.
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 10 Watt PEP für beide Klassen.
VE139 29
Wie hoch ist die maximal zulässige Sendeleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A im Frequenzbereich 1240 - 1300 MHz?
100 Watt PEP
250 Watt PEP
75 Watt PEP, jedoch nur maximal 5 Watt EIRP im Teilbereich 1247 - 1263 MHz.
750 Watt PEP, jedoch nur maximal 5 Watt EIRP im Teilbereich 1247 - 1263 MHz.
VE149 30
Welche Aussage ist richtig?
Der Sekundärfunkdienst hat Vorrang, wenn er zuerst auf Sendung war.
Der Sekundärfunkdienst hat im Störungsfall gegenüber einem Primärfunkdienst eingeschränkte Nutzungsrechte.
Bei einem Sekundärfunkdienst handelt es sich um eine nicht kommerzielle Funknutzung.
Eine Funkstelle des Sekundärfunkdienstes muss vor Betriebsaufnahme durch eine Selbsterklärung die Störsicherheit erklären.
VF101 31
Enthält das TKG für den Funkamateur anwendbare Regelungen?
Nein, der Amateurfunkdienst ist im TKG ausdrücklich ausgeschlossen.
Nein, dafür gibt es das eigenständige Amateurfunkgesetz mit Amateurfunkverordnung.
Ja, einige Regelungen sind auch auf den Amateurfunkdienst anwendbar.
Nein, es enthält keine auf den Amateurfunkdienst anwendbaren Regelungen.
VF108 32
Darf ein Funkamateur eine Sendeanlage betreiben oder besitzen, die Ihrer Form oder Verkleidung nach einen anderen Gegenstand vortäuscht und somit geeignet ist, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen unbemerkt abzuhören, oder das Bild eines anderen unbemerkt aufzunehmen?
Nein.
Er darf sie besitzen, aber nicht betreiben.
Ja, wenn öffentlich in Hinweisen oder allgemein zugänglichen Mitteilungen auf die Abhörmöglichkeit hingewiesen wurde.
Ja, wenn diese Anlage auf Amateurfunkfrequenzen betrieben werden kann.
VG111 33
Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle wird der Rundfunkempfang eines Nachbarn gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass sowohl das gestörte Rundfunkgerät, wie auch die störende Amateurfunkstelle die Vorschriften einhalten und Nachbesserungen nicht mehr möglich sind. Was hat der Funkamateur in diesem Fall zu tun?
Er sollte seinen Funkbetrieb so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr gestört wird.
Er hat seinen Betrieb auf die Nutzung von Frequenzen unterhalb 144 MHz zu beschränken.
Er kann seinen Funkbetrieb wie bisher fortsetzen.
Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen.
VI120 34
Für die Berechnung des Sicherheitsabstandes wird in der Regel der Antennengewinnfaktor (G) verwendet. Der Antennengewinnfaktor G ist
das logarithmische Verhältnis der benutzten Antenne zu einer Referenzantenne.
der Kehrwert des Antennengewinns g (in dB).
gleich dem Antennengewinn g (in dB).
der lineare Faktor, aus dem sich durch Multiplikation mit der Antenneneingangsleistung die effektiv abgestrahlte Leistung errechnen lässt.
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QV/1.08/2023-05-27   AfuPbTE V1.07  © DF1IAV VID: 99904   03.05.2026 02:26