| VA201 | 1 |
| Wie ist die Amateurfunkstelle in den Radio Regulations (VO Funk) definiert? |
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Eine Amateurfunkstelle ist jede Funkstelle, die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen, Empfangsfunkanlagen, Antennenanlagen und Zusatzeinrichtungen besteht und die auf einer für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden kann. |
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Eine Amateurfunkstelle ist jede Funkstelle, die in einem Frequenzbereich betrieben werden kann, der für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen ist. |
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Eine Amateurfunkstelle ist eine Funkstelle, die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen und Empfangsfunkanlagen einschließlich der zum Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen besteht. |
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Eine Amateurfunkstelle ist eine Funkstelle des Amateurfunkdienstes. |
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| VA205 | 2 |
| Bei welcher der genannten Einrichtungen handelt es sich um eine Amateurfunkstelle nach der Definition der Radio Regulations (VO Funk) und des AFuG? |
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Eine Versuchsfunkstelle, die auf mindestens einer dem Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzen betrieben wird. |
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Ein Fuchsjagdsender im 80-m-Band mit weniger als 5 Watt Senderleistung, der kein Rufzeichen, aber die Peilkennungen MO, MOE, MOI oder MOS aussendet. |
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Ein LPD-Funkgerät, das im 70-cm-Amateurfunkband im Rahmen des nicht öffentlichen mobilen Landfunks betrieben wird. |
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Ein FM-Relais mit Sender und Empfänger am gleichen Standort sowie getrennter Ein- und Ausgabefrequenz zwischen 27120 und 27410 kHz. |
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| VA402 | 3 |
| Nach den Radio Regulations (VO Funk) ist die Erde in verschiedene Funkregionen unterteilt. Wie viele Funkregionen gibt es und zu welcher davon gehört Kanada? |
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Vier Funkregionen. Kanada gehört zur Region 3. |
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Fünf Funkregionen. Kanada gehört zur Region 1. |
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Drei Funkregionen. Kanada gehört zur Region 2. |
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Vierzehn Funkregionen. Kanada gehört zur Region 4. |
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| VB114 | 4 |
| Wo sind die Informationen und Bedingungen für die Ausstellung und die Nutzung der CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung zu finden? |
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In der ECC-Empfehlung (05)06 und den Amtsblattverfügungen zu deren Umsetzung. |
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In der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 und den Amtsblattverfügungen zu deren Umsetzung. |
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In der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 und im ERC-Report 32. |
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In der AFuV. |
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| VB117 | 5 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
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Auch Nicht-CEPT-Länder können den CEPT-Empfehlungen T/R 61-01, T/R 61-02 oder (05)06 beitreten und diese anwenden. |
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Eine Bescheinigung nach CEPT-Empfehlung T/R 61-02 berechtigt den Funkamateur auch zur Durchführung des Amateurfunkbetriebs. |
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Die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und T/R 61-02 schließen die ECC-Empfehlung (05)06 mit ein. |
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Alle Mitglieder der CEPT sind verpflichtet, alle CEPT-Empfehlungen anzuwenden. |
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| VC105 | 6 |
| Nach dem Amateurfunkgesetz ist ein Funkamateur der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Prüfungsbescheinigung der sich |
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nicht aus persönlicher Neigung mit Funktechnik und Funkbetrieb befasst und sich hierzu keiner kommerziellen Technik bedient. |
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lediglich aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse mit dem Amateurfunkdienst befasst. |
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aus persönlicher Neigung und in Verfolgung anderer Zwecke mit dem Amateurfunkdienst befasst. |
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aus persönlicher Neigung mit dem Amateurfunkdienst zu wirtschaftlichen Zwecken befasst. |
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| VC112 | 7 |
| Wozu dient der Amateurfunkdienst nach dem AFuG? |
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Zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken und zum geschäftsmäßigen Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen. |
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Zum Übertragen rundfunkähnlicher Darbietungen und zur Übermittlung von Inhalten politischer und religiöser Art. |
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Zur Ausübung des Amateurfunks aus persönlicher Neigung und aus wissenschaftlich-wirtschaftlichen Interessen. |
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Zur Ausübung des Amateurfunks aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichen Interessen. |
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| VC114 | 8 |
| Welchen Zwecken dient der Amateurfunkdienst nach dem AFuG? |
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Als Vorführfunk zu Demonstrationszwecken. Der Unterstützung von Sicherheitsdiensten (Polizei, Feuerwehr, DLRG usw.). |
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Als Versuchsfunk zur technischen Fortentwicklung von Funkanlagen. Zur eigenen Weiterbildung mit gewerblich wirtschaftlichem Interesse. |
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Für freizügige Funkexperimente bei Ausbildungen. Zur Vermeidung von illegalen Funkspektrumsnutzungen in anderen Frequenzbereichen. |
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Zur eigenen Weiterbildung der Funkamateure und zur Völkerverständigung. Zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen. |
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| VC122 | 9 |
| Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur Ausbildungsfunkbetrieb durchführen? |
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Wenn er eine entsprechende Befürwortung einer Amateurfunkvereinigung besitzt. |
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Wenn er Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist. |
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Wenn der dafür eine gültige Rufzeichenzuteilung der Bundesnetzagentur besitzt. |
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Wenn er mindestens 1 Jahr lang Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist. |
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| VC123 | 10 |
| Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Klubstation betreiben? |
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Wenn er eine entsprechende Befürwortung einer Amateurfunkvereinigung besitzt. |
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Wenn er mindestens 20 Unterschriften als Beweis der Notwendigkeit vorlegen kann. |
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Wenn der dafür eine gültige Rufzeichenzuteilung der Bundesnetzagentur besitzt. |
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Wenn er Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist. |
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| VC142 | 11 |
| Wann handelt ein Funkamateur ordnungswidrig im Sinne des Amateurfunkgesetzes? |
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Beim Betrieb zum geschäftsmäßigen Erbringen von Telekommunikationsdiensten. |
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Bei unzureichender Rufzeichennennung. |
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Bei der Abwicklung von Funkbetrieb mit anderen als Amateurfunkstellen. |
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Bei dauerhafter Verlegung seiner Amateurfunkstelle an einen anderen Standort. |
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| VC146 | 12 |
| Was hat ein Funkamateur zu erwarten, der seine Amateurfunkstelle entgegen den Bestimmungen über den Amateurfunkdienst betreibt? |
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Die Bundesnetzagentur kann dies - wenn ein entsprechender Verstoß begangen wurde - mit einer Geldbuße ahnden. |
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Die Bundesnetzagentur kann die verwendete Funkanlage einziehen. |
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Der Funkamateur hat mit Entzug des Amateurfunkzeugnisses und einer Geldstrafe zu rechnen. |
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Der Funkamateur hat mit einer Geldstrafe und mit dem Einzug der Sendefunkanlage zu rechnen. |
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| VD104 | 13 |
| Wo sind die Nutzungsbestimmungen, die maximal zulässigen Sender- bzw. Strahlungsleistungen und die erlaubten Frequenzbereiche für den Amateurfunkdienst und den Amateurfunkdienst über Satelliten zu finden? |
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In der Frequenzzuteilungsverordnung (Freq-ZutV). |
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Im Telekommunikationsgesetz (TKG). |
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Im Gesetz über den Amateurfunk (AFuG). |
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In der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV). |
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| VD201 | 14 |
| Welche Rückschlüsse lässt das Rufzeichen DP1ZZZ zu? |
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Es ist eine Ausbildungsfunkstelle mit einem speziellen Rufzeichen. |
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Es ist eine feste deutsche Amateurfunkstelle an einem exterritorialen Standort. |
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Es ist eine Sonderfunkstelle der Deutschen Post AG. |
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Es ist eine Amateurfunkstelle, die zu einem besonderen Anlass betrieben wird (Sonderrufzeichen). |
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| VD207 | 15 |
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DB5ZZZ? Es ist ein |
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personengebundenes Rufzeichen der Klasse A. |
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personengebundenes Rufzeichen der Klasse E. |
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Ausbildungsrufzeichen der Klasse A oder E. |
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Rufzeichen für eine fernbediente bzw. automatisch arbeitende Amateurfunkstelle der Klasse A. |
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| VD218 | 16 |
| Woran erkennt man eine Amateurfunkstelle im Funkbetrieb? |
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An der Betriebstechnik. |
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Am Amateurfunkrufzeichen. |
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An der verwendeten Sendeart. |
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Am benutzen Frequenzbereich. |
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| VD221 | 17 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DAØAA - DAØZZZ" zu? |
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Rufzeichen für Funkbaken. |
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Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV. |
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Rufzeichen für Klubstationen. |
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Rufzeichen für ATV-Relaisfunkstellen. |
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| VD223 | 18 |
| Werden von der Bundesnetzagentur Ausbildungsrufzeichen für Klubstationen vergeben? |
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Nein. |
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Ja, aber nur auf Antrag des verantwortlichen Funkamateurs. |
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Ausbildungsrufzeichen für Klubstationen werden in besonders begründeten Fällen vergeben. |
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Ja. |
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| VD301 | 19 |
| Von wem ist während des Ausbildungsfunkbetriebs das zugeteilte Ausbildungsrufzeichen zu benutzen? |
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Grundsätzlich nur vom Ausbilder. |
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Vom Auszubildenden und vom Ausbilder. |
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Immer nur vom Inhaber der benutzten Amateurfunkstation. |
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Grundsätzlich nur vom Auszubildenden. |
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| VD305 | 20 |
| Nicht-Funkamateure dürfen am Ausbildungsfunkbetrieb |
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ohne besondere Auflagen teilnehmen. |
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nur an Klubstationen unter Aufsicht eines Funkamateurs teilnehmen. |
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nur unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht eines Funkamateurs mit zugeteiltem Ausbildungsrufzeichen teilnehmen. |
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jederzeit unter Verwendung des persönlichen Rufzeichens des ausbildenden Funkamateurs teilnehmen. |
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| VD309 | 21 |
| Welche der nachfolgenden Tätigkeiten fällt nicht unter die Ziel- und Zweckbestimmung des Ausbildungsfunkbetriebs? |
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Die praktische Vorbereitung auf das Ablegen der fachlichen Prüfung für Funkamateure der Klasse A. |
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Die praktische Vorbereitung auf das Ablegen der fachlichen Prüfung für Funkamateure der Klasse E. |
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Personen, die nicht Inhaber eines entsprechenden Amateurfunkzeugnisses sind, können unter festgelegten Voraussetzungen am Amateurfunkdienst teilnehmen. |
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Das alleinige Vorführen von Amateurfunkverkehr. |
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| VD503 | 22 |
| Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist gemäß AFuV richtig wiedergegeben? |
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Eine "Relaisfunkstelle" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale automatisch aussendet. |
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Eine "fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" ist eine besetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (z.B. Amateurfunkstellen mit digitalen Betriebsarten). |
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Eine "Funkbake" ist eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die ferngesteuert Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt. |
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Eine "Funkbake" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die selbsttätig Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt. |
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| VE112 | 23 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (10-m-Amateurfunkband)? |
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28 MHz - 29 MHz |
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28 MHz - 30 MHz |
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28 MHz - 29,7 MHz |
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28 MHz - 32 MHz |
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| VE116 | 24 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (23-cm-Amateurfunkband)? |
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1220 - 1290 MHz |
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1240 - 1290 MHz |
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1240 - 1300 MHz |
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1220 - 1300 MHz |
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| VE118 | 25 |
| Welche Antwort enthält nur Frequenzbereiche, die auch von Rufzeicheninhabern der Klasse E genutzt werden dürfen? |
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Alle Amateurfunkfrequenzbereiche oberhalb 144 MHz |
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144 - 146 MHz, 430 - 440 MHz und 1240 - 1300 MHz |
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1810 - 2000 kHz, 3500 - 3800 kHz und alle Amateurfunkfrequenzbereiche oberhalb 28 MHz |
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144 - 146 MHz, 430 - 440 MHz und 10 - 10,5 GHz |
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| VE119 | 26 |
| Welche Antwort enthält nur Frequenzbereiche, die auch von Rufzeicheninhabern der Klasse E genutzt werden dürfen? |
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1815 - 1835 kHz, 10100 - 10150 kHz, 14000 - 14350 kHz und 21000 - 21450 kHz |
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1850 - 1890 kHz, 7000 - 7200 kHz, 18068 - 18168 kHz und 24890 - 24990 kHz |
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1810 - 2000 kHz, 3500 - 3800 kHz, 21000 - 21450 kHz und 28000 - 29700 kHz |
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135,7 - 137,8 kHz, 1810 - 2000 kHz, 7000 - 7200 kHz und 21000 - 21450 kHz |
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| VE123 | 27 |
| In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status? |
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135,7 - 137,8 kHz |
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28000 - 29700 kHz |
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1850 - 1890 kHz |
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10100 - 10150 kHz |
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| VE150 | 28 |
| Wer legt in Deutschland die Bereiche für die unterschiedlichen Betriebsarten in den Amateurfunkbändern verbindlich fest? |
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Das HF-Referat des DARC in Verbindung mit der IARU. |
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Der Frequenznutzungsausschuss der Bundesnetzagentur. Er übernimmt in der Regel die Empfehlungen der IARU. |
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Es gibt keinerlei Einschränkungen und Empfehlungen hinsichtlich der Nutzung. |
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Derzeit gibt es keine gesetzliche Festlegung einzelner Bereiche. Die IARU gibt jedoch Empfehlungen für die Nutzung heraus. |
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| VF108 | 29 |
| Darf ein Funkamateur eine Sendeanlage betreiben oder besitzen, die Ihrer Form oder Verkleidung nach einen anderen Gegenstand vortäuscht und somit geeignet ist, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen unbemerkt abzuhören, oder das Bild eines anderen unbemerkt aufzunehmen? |
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Ja, wenn öffentlich in Hinweisen oder allgemein zugänglichen Mitteilungen auf die Abhörmöglichkeit hingewiesen wurde. |
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Nein. |
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Er darf sie besitzen, aber nicht betreiben. |
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Ja, wenn diese Anlage auf Amateurfunkfrequenzen betrieben werden kann. |
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| VG108 | 30 |
| Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 145,550 MHz wird der UKW-Rundfunkempfang eines Nachbarn gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass die Amateurfunkstelle und die Rundfunkempfangsanlage vorschriftsmäßig betrieben werden. Das gestörte Rundfunkgerät hält die nach Norm empfohlene Störfestigkeit ein, der Funkamateur erzeugt jedoch am Ort des gestörten Empfängers eine höhere Feldstärke. Womit muss der Funkamateur rechnen, wenn er seinen Funkbetrieb uneingeschränkt fortsetzt? |
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Mit der Durchführung behördlicher Maßnahmen nach dem AFuG, wobei dem Funkamateur die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst entzogen werden kann. |
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Mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Betriebsverbot und Bußgeld auf der Grundlage der §§ 9 und 11 des AFuG. |
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Mit einer gebührenpflichtigen Betriebseinschränkung oder einem vollständigen Betriebsverbot für seine Amateurfunkstelle. |
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Mit der Durchführung behördlicher Maßnahmen nach AFuV und EMVG (Überprüfung der Amateurfunkstelle und möglicherweise Betriebseinschränkungen). |
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| VG110 | 31 |
| Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 144,250 MHz wird der Fernsehempfang eines Nachbarn im Sonderkanal S6 gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass der Funkamateur am Ort der gestörten Empfangsanlage eine Feldstärke erzeugt, die den, in der Norm empfohlenen Grenzwert für die Störfestigkeit von Kabelverteilanlagen, nicht erreicht. Was hat der Funkamateur zu tun? |
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Er kann seine Sendeleistung uneingeschränkt erhöhen. |
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Er kann seinen Funkbetrieb fortsetzen. |
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Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen. |
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Er hat seine Sendeleistung so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr gestört wird. |
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| VI106 | 32 |
| Die Feldstärkegrenzwerte für den Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern sind von der Frequenz abhängig, weil |
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die Fähigkeit des Körpers, hochfrequente Strahlung zu absorbieren, frequenzabhängig ist. |
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hochfrequente elektromagnetische Felder energiereicher sind als niederfrequente. |
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niederfrequente elektromagnetische Felder energiereicher sind als hochfrequente. |
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die spezifische Absorptionsrate bei einigen Frequenzen nicht messbar ist. |
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| VK102 | 33 |
| Welche regelmäßigen Beiträge hat der Funkamateur zu entrichten? |
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Keine Beiträge. |
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Beiträge nach Anlage 3 der Amateurfunkverordnung. |
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Den monatlichen Genehmigungsbeitrag. |
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Frequenznutzungsbeitrag und EMV-Beitrag. |
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| VK105 | 34 |
| Darf eine Amateurfunkstelle auch an Bord eines Luftfahrzeuges betrieben werden? |
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Ja, mit einer entsprechenden Sondergenehmigung der Bundesnetzagentur. |
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Ja, aber nur von Zulassungsinhabern der Klasse A, wenn für den Funkverkehr eine schon in das Luftfahrzeug installierte Funkstelle verwendet wird. |
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Ja, die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst gilt für alle portablen und mobilen Einsätze von Amateurfunkstellen. |
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Ja, beispielsweise mit der Zustimmung des verantwortlichen Luftfahrzeugführers oder der zuständigen Luftfahrtbehörde. |
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