Teil 3: Kenntnisse von Vorschriften Amateurfunkzeugnis Klasse A und E 34 Fragen   Zeit: 60 Minuten
VA102 1
Wozu dient der Amateurfunkdienst nach dem Wortlaut seiner internationalen Begriffsbestimmung in den Radio Regulations (VO Funk)?
Für den Funkverkehr der Funkamateure untereinander sowie für den Funkverkehr über Amateurfunkstellen an Bord von erdumlaufenden Satelliten.
Zur Benutzung von Amateurfunkstellen auf der Erde und im Hauptteil der Erdatmosphäre.
Zur eigenen Ausbildung, für den Funkverkehr der Funkamateure untereinander und für technische Studien.
Für experimentelle und technischwissenschaftliche Studien, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen.
VB103 2
Die deutsche Amateurfunkzulassung der Klasse A entspricht der
"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-02.
"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß dem ERC-Report 32.
"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der ECC-Empfehlung (05)06.
VB105 3
Mit einer gültigen deutschen Amateurfunkzulassung der Klasse A, die als "CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gekennzeichnet ist, dürfen die Betriebsrechte der entsprechenden ausländischen Genehmigung im jeweiligen Beitrittsland gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 wahrgenommen werden,
wenn man in Deutschland einen Wohnsitz hat.
wenn man sich in dem Land nur vorübergehend aufhält.
wenn man in dem Land einen Wohnsitz hat.
wenn man in Deutschland keinen Wohnsitz hat.
VB125 4
Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung ist in allen im ERC-Report 32 genannten CEPT-Ländern anerkannt. Sie berechtigt den Inhaber zur Beantragung eines ausländischen Rufzeichens für den vorübergehenden Aufenthalt.
Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb gemäß der ECC-Empfehlung (05)06.
Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung kann die Erteilung einer entsprechenden Novice-Individualgenehmigung für Funkamateure in einem anderen Land vereinfachen.
VC111 5
Der Amateurfunkdienst ist
ein Funkdienst, der von Funkamateuren aus persönlicher Neigung und aus wissenschaftlich-wirtschaftlichen Interessen wahrgenommen wird.
ein experimenteller, nicht-kommerzieller Funkdienst, der von zugelassenen Funkamateuren untereinander z.B. zur Kommunikation und für die eigene Ausbildung wahrgenommen wird.
ein Funkdienst, der von Funkamateuren mit speziell dafür zugelassenen Funkgeräten auf allen im Frequenznutzungsplan ausgewiesenen Frequenzen ausgeübt werden darf.
ein Funkdienst, der auf allen im Frequenznutzungsplan ausgewiesenen Frequenzen Vorrang gegenüber anderen Funkdiensten genießt.
VC116 6
Was ist neben einer erfolgreich abgelegten Amateurfunkprüfung unbedingt erforderlich, damit Sie eine Amateurfunkstelle betreiben dürfen?
Eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst.
Die Einholung einer EMVU-Bescheinigung bei der zuständigen Behörde.
Die Vorlage von Berechnungsunterlagen und ergänzenden Messprotokollen der ungünstigsten Antennenanlage.
Die Vorlage eines Nachweises darüber, dass das zu benutzende Funkgerät keine Sendeleistung von mehr als 10 Watt erzeugen kann.
VC117 7
Was ist erforderlich, um den Amateurfunkbetrieb ausüben zu dürfen?
Ein Amateurfunkzeugnis.
Eine EMVU-Bescheinigung.
Eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst.
Ein schriftlicher Nachweis darüber, dass die Amateurfunkstelle keine Störungen verursacht.
VC125 8
Kann ein zugeteiltes Rufzeichen durch die Bundesnetzagentur geändert werden?
Nein, es sei denn, die Behörde bezahlt dem Funkamateur den Neudruck von QSL-Karten.
Ja, aber nicht öfter als alle 5 Jahre einmal, da jeder Rufzeichenwechsel für den Funkamateur gebührenpflichtig ist.
Nein, das einmal zugeteilte Rufzeichen ist zeitlebens ideelles Eigentum des Funkamateurs, für das er bei Erstzuteilung auch bezahlen musste.
Ja, wenn wichtige Gründe dazu bei der Behörde vorliegen.
VC138 9
Die Bundesnetzagentur kann bei Verstößen gegen AFuG oder AFuV
eine kostenpflichtige fachliche Nachprüfung anordnen.
eine Einschränkung des Betriebes oder die Außerbetriebnahme der Amateurfunkstelle anordnen.
einen sofortigen Abbau der Amateurfunkstelle noch vor Ort anordnen.
ein Unbrauchbarmachen der Amateurfunkstelle durch Entnahme wichtiger Teile aus dem Sender anordnen.
VC140 10
Unter welchen Voraussetzungen kann einem Funkamateur die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst widerrufen werden?
Bei Überschreitung des zulässigen Personenschutzabstandes.
Bei verspätet gestelltem Verlängerungsantrag für eine Relaisfunkstelle.
Bei fortgesetztem Verstoß gegen das Amateurfunkgesetz oder gegen die Amateurfunkverordnung.
Bei festgestellten Eintragungen in das Strafregister.
VC142 11
Wann handelt ein Funkamateur ordnungswidrig im Sinne des Amateurfunkgesetzes?
Bei unzureichender Rufzeichennennung.
Bei dauerhafter Verlegung seiner Amateurfunkstelle an einen anderen Standort.
Beim Betrieb zum geschäftsmäßigen Erbringen von Telekommunikationsdiensten.
Bei der Abwicklung von Funkbetrieb mit anderen als Amateurfunkstellen.
VC146 12
Was hat ein Funkamateur zu erwarten, der seine Amateurfunkstelle entgegen den Bestimmungen über den Amateurfunkdienst betreibt?
Die Bundesnetzagentur kann die verwendete Funkanlage einziehen.
Der Funkamateur hat mit Entzug des Amateurfunkzeugnisses und einer Geldstrafe zu rechnen.
Der Funkamateur hat mit einer Geldstrafe und mit dem Einzug der Sendefunkanlage zu rechnen.
Die Bundesnetzagentur kann dies - wenn ein entsprechender Verstoß begangen wurde - mit einer Geldbuße ahnden.
VD114 13
Dürfen im Amateurfunkverkehr internationale Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitszeichen (z. B. SOS, MAYDAY) ausgesendet werden?
Ja, falls die Bundesnetzagentur zugestimmt hat.
Nein, der Gebrauch dieser Zeichen ist ausdrücklich untersagt.
Nur bei Übungen, an denen auch Inhaber von See- oder Flugfunkzeugnissen teilnehmen, dürfen auch die im See-/Flugfunkverkehr üblichen Notzeichen benutzt werden.
Ja, aber nur bei Not- oder Katastrophenfunkübungen.
VD124 14
Wozu können Aufzeichnungen der Sendetätigkeit (z.B. Stationstagebuch) dienen?
Sie können zur Aufklärung elektromagnetischer Unverträglichkeiten dienen.
Ein präzise geführtes Stationstagebuch kann u.a. als Grundlage für die Erteilung einer EMVU-Bescheinigung dienen.
Sie können nur als Aktivitätsnachweis über den Funkbetrieb gegenüber der örtlichen Amateurfunkvereinigung dienen.
Dort können die Rufzeichen der Gegenfunkstellen festgehalten werden, damit der Bundesnetzagentur jederzeit der Nachweis erbracht werden kann, dass nur mit genehmigten Funkstellen Funkverkehr abgewickelt wurde.
VD127 15
Für welche Zwecke sind Zuteilungen mit Ausnahmen von den technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen der AFuV möglich?
Für Übungen zur Abwicklung des Funkverkehrs in Not- und Katastrophenfällen.
Für Abgleicharbeiten und Messungen an Sendern ohne Abschlusswiderstand.
Für besondere experimentelle und technischwissenschaftliche Studien mit einer Amateurfunkstelle.
Für die Nutzung zusätzlicher Frequenzbereiche, die nicht im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesen sind.
VD203 16
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DJ7ZZZ?
Es ist ein
personengebundenes Rufzeichen der Klasse E.
Ausbildungsrufzeichen der Klasse E.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse A.
Klubstationsrufzeichen der Klasse A.
VD208 17
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DM1ZZZ?
Es ist ein
Ausbildungsrufzeichen der Klasse A.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse A.
Klubstationsrufzeichen der Klasse E.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse E.
VD215 18
Was trifft für die Rufzeichenreihe "DL1AA - DL9ZZZ" zu?
Rufzeichen der Klasse E.
Personengebundene Rufzeichen der Klasse A.
Ausbildungsrufzeichen.
Rufzeichen für Klubstationen.
VD217 19
Was trifft für die Rufzeichenreihe "DO1AA - DO9ZZZ" zu?
Rufzeichen der Klasse A.
Rufzeichen für Klubstationen.
Ausbildungsrufzeichen.
Personengebundene Rufzeichen der Klasse E.
VD221 20
Was trifft für die Rufzeichenreihe "DAØAA - DAØZZZ" zu?
Rufzeichen für Funkbaken.
Rufzeichen für Klubstationen.
Rufzeichen für ATV-Relaisfunkstellen.
Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV.
VD222 21
Was trifft für das Rufzeichen "DA5AA" zu?
Rufzeichen für exterritoriale Standorte.
Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV.
Rufzeichen für Personal der Gaststreitkräfte.
Rufzeichen für Klubstationen.
VD406 22
Welche der genannten Funkamateure dürfen an einer Klubstation der Klasse A Funkbetrieb im 40-m-Amateurfunkband durchführen?
Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse A.
Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse E.
Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse A ohne Amateurfunkzulassung.
Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse E ohne Amateurfunkzulassung.
VD408 23
Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Standortwechsel der Klubstation.
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Verzicht auf die Zulassung zum Amateurfunkdienst.
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Widerruf des Ausbildungsrufzeichens.
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Rufzeichenwechsel bei der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst.
VD507 24
Was gilt gemäß AFuV bei Relaisfunkstellen?
Ein durchlaufender Betrieb des Senders länger als 10 Minuten ist nicht zulässig.
Ein vorgeschriebenes Mindestalter des Rufzeicheninhabers.
Das Rufzeichen der Relaisfunkstelle muss nach einer mehr als 10-minütigen Sendepause wiederholt werden.
Der Inhaber der Rufzeichenzuteilung muss sicherstellen, dass die Relaisfunkstelle jederzeit abgeschaltet werden kann.
VE121 25
In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status?
10100 - 10150 kHz
1850 - 1890 kHz
14000 - 14350 kHz
135,7 - 137,8 kHz
VE123 26
In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status?
135,7 - 137,8 kHz
1850 - 1890 kHz
10100 - 10150 kHz
28000 - 29700 kHz
VE125 27
In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status?
3,4 - 3,475 GHz
2320 - 2450 MHz
1240 - 1300 MHz
430 - 440 MHz
VE127 28
Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 1850 - 1890 kHz?
Maximal 10 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden.
VE140 29
Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Amateurfunkbändern zwischen 1300 MHz und 250 GHz?
75 Watt
750 Watt
100 Watt
150 Watt
VE152 30
Darf ein Funkamateur mit seinem Amateurfunkgerät Funkverkehr im CB-Funk-Bereich durchführen?
Ja. Der Funkamateur ist auf Grund seines technischen Wissens in der Lage, das Amateurfunkgerät so einzustellen, dass die technischen Vorschriften für CB-Funkgeräte eingehalten werden.
Nur dann, wenn er außer dem Amateurfunkrufzeichen auch eine Genehmigung zum Betrieb von CB-Funkgeräten besitzt.
Nein. CB-Funkverkehr darf nur mit speziell für diesen Frequenzbereich hergestellten Geräten durchgeführt werden, für die eine Konformitätsbewertung oder Zulassung vorliegt.
Ja, aber nur, wenn er unter Benutzung seines Amateurfunkrufzeichens die Sendeleistung auf 4 Watt begrenzt.
VH101 31
Welches Gesetz bzw. welche Vorschrift beinhaltet Regelungen für das Inverkehrbringen, den freien Warenverkehr und die Inbetriebnahme, die auch für serienmäßig hergestellte Amateurfunkgeräte gelten?
Die Verordnung über elektromagnetische Felder vom 16.12.1996.
Für solche Amateurfunkgeräte gibt es keine spezielle Regelung; Streitigkeiten werden nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ausgetragen.
Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen.
Die Amateurfunkverordnung.
VI109 32
Für welche Amateurfunkstellen muss der Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern vom Funkamateur dokumentiert werden?
Für alle ortsfesten Amateurfunkstellen ab einer äquivalenten Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP.
Für alle Amateurfunkstellen.
Für alle ortsfesten Amateurfunkstellen.
Für alle Amateurfunkstellen ab einer äquivalenten Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP.
VJ101 33
Nach welchen Vorschriften müssen Außenantennenanlagen errichtet werden?
Nach den Empfehlungen der Amateurfunkvereine.
Nach den Bestimmungen des AFuG.
Nach den geltenden Bauordnungen des jeweiligen Bundeslandes.
Es müssen keine besonderen Vorschriften beachtet werden, da es sich um eine Amateurfunkanlage handelt.
VJ102 34
Welche Vorschriften bezüglich Blitzschutz gelten für Amateurfunkantennenanlagen?
Keine. Der Funkamateur kann den Blitzschutz selbst bestimmen, da er sachkundig ist.
Die Bestimmungen des AFuG.
Die Blitzschutzvorschriften der Rundfunkanstalten.
Die VDE-Vorschriften.
[Top]
QV/1.08/2023-05-27   AfuPbTE V1.07  © DF1IAV VID: 99932   10.05.2026 00:41