Teil 3: Kenntnisse von Vorschriften Amateurfunkzeugnis Klasse A und E 34 Fragen   Zeit: 60 Minuten
VB105 1
Mit einer gültigen deutschen Amateurfunkzulassung der Klasse A, die als "CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gekennzeichnet ist, dürfen die Betriebsrechte der entsprechenden ausländischen Genehmigung im jeweiligen Beitrittsland gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 wahrgenommen werden,
wenn man in Deutschland keinen Wohnsitz hat.
wenn man in Deutschland einen Wohnsitz hat.
wenn man sich in dem Land nur vorübergehend aufhält.
wenn man in dem Land einen Wohnsitz hat.
VB114 2
Wo sind die Informationen und Bedingungen für die Ausstellung und die Nutzung der CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung zu finden?
In der AFuV.
In der ECC-Empfehlung (05)06 und den Amtsblattverfügungen zu deren Umsetzung.
In der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 und den Amtsblattverfügungen zu deren Umsetzung.
In der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 und im ERC-Report 32.
VB123 3
Wozu dient eine HAREC?
Sie berechtigt den Funkamateur zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb nach der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
Die HAREC-Bescheinigung berechtigt den Funkamateur zur Abwicklung von Amateurfunkverkehr in allen CEPT-Ländern.
Sie wird benötigt zur Beantragung einer Amateurfunkzulassung oder einer ausländischen Amateurfunkgenehmigung in Staaten, die die CEPT-Empfehlung T/R 61-02 anwenden.
Sie berechtigt Inhaber einer deutschen Amateurfunkzulassung zur Beantragung eines ausländischen Rufzeichens für den vorübergehenden Aufenthalt in allen CEPT-Ländern.
VC136 4
Aus welcher Vorschrift ergibt sich die Pflicht, die Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte zu dokumentieren?
Aus der Amateurfunkverordnung (AFuV).
Aus dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG).
Aus dem Amateurfunkgesetz (AFuG).
Aus den Radio Regulations (VO Funk).
VC146 5
Was hat ein Funkamateur zu erwarten, der seine Amateurfunkstelle entgegen den Bestimmungen über den Amateurfunkdienst betreibt?
Die Bundesnetzagentur kann die verwendete Funkanlage einziehen.
Der Funkamateur hat mit einer Geldstrafe und mit dem Einzug der Sendefunkanlage zu rechnen.
Die Bundesnetzagentur kann dies - wenn ein entsprechender Verstoß begangen wurde - mit einer Geldbuße ahnden.
Der Funkamateur hat mit Entzug des Amateurfunkzeugnisses und einer Geldstrafe zu rechnen.
VD103 6
Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist entsprechend der AFuV richtig wiedergegeben?
Eine "unerwünschte Aussendung" ist jede elektromagnetische Erscheinung, die die Funktion eines Gerätes oder einer Funkanlage beeinträchtigen könnte.
Die "gleichwertige isotrope Strahlungsleistung (EIRP)" ist das Produkt aus der Leistung, die der Antenne zugeführt wird, und ihrem Gewinn in einer Richtung, bezogen auf den Halbwellendipol.
Die "Spitzenleistung (PEP)" ist die Leistung, die der Sender unter normalen Betriebsbedingungen während einer Periode der Hochfrequenzschwingung bei der höchsten Spitze der Modulationshüllkurve durchschnittlich an einen reellen Abschlusswiderstand abgeben kann.
Die "effektive Strahlungsleistung (ERP)" ist das Produkt aus der Leistung, die der Antenne zugeführt wird, und ihrem Gewinn in einer Richtung, bezogen auf den isotropen Kugelstrahler.
VD104 7
Wo sind die Nutzungsbestimmungen, die maximal zulässigen Sender- bzw. Strahlungsleistungen und die erlaubten Frequenzbereiche für den Amateurfunkdienst und den Amateurfunkdienst über Satelliten zu finden?
Im Telekommunikationsgesetz (TKG).
Im Gesetz über den Amateurfunk (AFuG).
In der Frequenzzuteilungsverordnung (Freq-ZutV).
In der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV).
VD105 8
Welche der genannten Bestimmungen enthält Regelungen darüber, welche Frequenzbereiche der Inhaber einer Amateurfunkzulassung entsprechend seiner Zeugnisklasse benutzen darf?
Der internationale Frequenzbereichszuweisungsplan in Artikel 5 der VO Funk.
Die Anlage der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (FreqBZPV).
Das Gesetz über den Amateurfunk (AFuG).
Die Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV).
VD110 9
Was muss der Inhaber einer Amateurfunkzulassung bei der Änderung seines Namens oder seiner Anschrift veranlassen?
Er muss die Änderungen der Bundesnetzagentur nur beim Umzug ins Ausland oder in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Bundesnetzagentur-Außenstelle mitteilen.
Er muss die Änderungen der Bundesnetzagentur im Fall der weiteren Teilnahme am Amateurfunkdienst innerhalb von 4 Wochen in schriftlicher oder elektronischer Form mitteilen.
Er muss die Änderungen der Bundesnetzagentur unverzüglich in schriftlicher oder elektronischer Form mitteilen.
Er muss die Änderungen 14 Tage vor deren Eintreten der Bundesnetzagentur in schriftlicher oder elektronischer Form mitteilen und seine Funkanlage solange stilllegen, bis er von der Bundesnetzagentur eine entsprechend geänderte Amateurfunkzulassung erhalten hat.
VD113 10
Zu welchen Zwecken kann die Bundesnetzagentur schriftliche Nachweise über den Funkbetrieb verlangen?
Als Kontroll-Nachweis für EMVU-Verträglichkeit.
Zur Untersuchung elektromagnetischer Unverträglichkeit oder zur Klärung frequenztechnischer Fragen.
Zur Überprüfung der fachlichen Qualitäten des Funkamateurs und des Inhalts der Sendungen.
Als Kontrolllogs bei Amateurfunkwettbewerben oder zur Abrechnung der Beiträge.
VD122 11
Bei der Überprüfung des Ausgangssignals eines Senders sollte die Dämpfung der Oberwellen mindestens
20 dB betragen.
30 dB betragen.
den geltenden Richtwerten entsprechen.
100 dB betragen.
VD203 12
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DJ7ZZZ?
Es ist ein
personengebundenes Rufzeichen der Klasse E.
Klubstationsrufzeichen der Klasse A.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse A.
Ausbildungsrufzeichen der Klasse E.
VD205 13
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DGØZZZ?
Es ist ein
personengebundenes Rufzeichen der Klasse E.
Klubstationsrufzeichen der Klasse E.
personengebundenes Rufzeichen oder Ausbildungsrufzeichen der Klasse A.
personengebundenes Rufzeichen oder Klubstationsrufzeichen der Klasse A.
VD208 14
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DM1ZZZ?
Es ist ein
Ausbildungsrufzeichen der Klasse A.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse A.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse E.
Klubstationsrufzeichen der Klasse E.
VD305 15
Nicht-Funkamateure dürfen am Ausbildungsfunkbetrieb
nur unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht eines Funkamateurs mit zugeteiltem Ausbildungsrufzeichen teilnehmen.
nur an Klubstationen unter Aufsicht eines Funkamateurs teilnehmen.
ohne besondere Auflagen teilnehmen.
jederzeit unter Verwendung des persönlichen Rufzeichens des ausbildenden Funkamateurs teilnehmen.
VD308 16
Wird das Ausbildungsrufzeichen auf unbegrenzte Zeit erteilt?
Ja, bis auf Ausnahmen wird es in der Regel unbefristet erteilt.
Nein, es verfällt, wenn es ein Jahr nicht benutzt wurde.
Nein, es ist auf 2 Jahre befristet.
Nein, es ist nach einem Jahr neu zu beantragen.
VD401 17
Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung eines Rufzeichens für den Betrieb einer Klubstation erfüllt sein?
Der verantwortliche Funkamateur muss seit mindestens 2 Jahren Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses sein.
Der verantwortliche Funkamateur für die Klubstation muss in jedem Fall Inhaber eines Rufzeichens der höchsten Amateurfunkklasse sein.
Die Rufzeichenzuteilung für das Betreiben einer Klubstation ist von der Benennung des verantwortlichen Funkamateurs durch den Leiter einer Gruppe von Funkamateuren abhängig.
Der Leiter einer als eingetragener Verein (e.V.) bestehenden Amateurfunkvereinigung muss auch der für die beantragte Klubstation verantwortliche Funkamateur sein.
VD411 18
Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Standortwechsel der Klubstation.
Kurzzeitige Standortänderungen einer Klubstation müssen der Bundesnetzagentur nicht angezeigt werden.
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Rufzeichenwechsel bei der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst.
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Widerruf des Ausbildungsrufzeichens.
VD502 19
Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist gemäß AFuV richtig wiedergegeben?
Eine "fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" ist eine besetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (z.B. Amateurfunkstellen mit digitalen Betriebsarten).
Eine "Relaisfunkstelle" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale automatisch aussendet.
Eine "Funkbake" ist eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die ferngesteuert Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt.
Eine "Relaisfunkstelle" ist eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die empfangene Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale fern ausgelöst aussendet und dabei zur Erhöhung der Erreichbarkeit von Amateurfunkstellen dient.
VD503 20
Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist gemäß AFuV richtig wiedergegeben?
Eine "fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" ist eine besetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (z.B. Amateurfunkstellen mit digitalen Betriebsarten).
Eine "Funkbake" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die selbsttätig Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt.
Eine "Funkbake" ist eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die ferngesteuert Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt.
Eine "Relaisfunkstelle" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale automatisch aussendet.
VD506 21
Wie hoch ist die maximal zulässige Strahlungsleistung einer Relaisfunkstelle oberhalb 30 MHz?
15 Watt ERP
15 Watt Senderausgangsleistung
750 Watt Senderausgangsleistung bis 23 cm und 75 Watt auf den Bändern darüber.
<10 Watt EIRP
VE106 22
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (40-m-Amateurfunkband)?
7,0 MHz - 7,2 MHz
7,0 MHz - 7,5 MHz
7,1 MHz - 7,3 MHz
7,0 MHz - 7,3 MHz
VE111 23
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (12-m-Amateurfunkband)?
24,068 MHz - 24,168 MHz
24,89 MHz - 24,99 MHz
24,89 MHz - 25,168 MHz
24,168 MHz - 24,99 MHz
VE116 24
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (23-cm-Amateurfunkband)?
1240 - 1300 MHz
1240 - 1290 MHz
1220 - 1300 MHz
1220 - 1290 MHz
VE121 25
In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status?
10100 - 10150 kHz
1850 - 1890 kHz
14000 - 14350 kHz
135,7 - 137,8 kHz
VE123 26
In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status?
10100 - 10150 kHz
28000 - 29700 kHz
1850 - 1890 kHz
135,7 - 137,8 kHz
VE125 27
In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status?
3,4 - 3,475 GHz
2320 - 2450 MHz
430 - 440 MHz
1240 - 1300 MHz
VE126 28
Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 1810 - 1850 kHz?
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 10 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E.
VE149 29
Welche Aussage ist richtig?
Bei einem Sekundärfunkdienst handelt es sich um eine nicht kommerzielle Funknutzung.
Der Sekundärfunkdienst hat im Störungsfall gegenüber einem Primärfunkdienst eingeschränkte Nutzungsrechte.
Der Sekundärfunkdienst hat Vorrang, wenn er zuerst auf Sendung war.
Eine Funkstelle des Sekundärfunkdienstes muss vor Betriebsaufnahme durch eine Selbsterklärung die Störsicherheit erklären.
VF104 30
Wie hat sich ein Funkamateur zu verhalten, wenn er Sendungen empfängt, die nicht für Funkamateure, die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind?
Er darf diese Sendungen für sich aufzeichnen und auswerten. Dritten darf das Vorhandensein und der Inhalt dieser Sendungen jedoch nicht zur Kenntnis gebracht werden.
Der Inhalt solcher Sendungen darf nicht verwertet werden, aber eine Diskussion über die Nachrichten- bzw. Gesprächsinhalte ist erlaubt.
Er hat sofort den Empfänger auszuschalten und die Bundesnetzagentur zu informieren.
Der Inhalt solcher Sendungen sowie die Tatsache ihres Empfangs - ausgenommen bei Notrufen - darf anderen weder mitgeteilt noch für eigene Zwecke verwertet werden.
VF108 31
Darf ein Funkamateur eine Sendeanlage betreiben oder besitzen, die Ihrer Form oder Verkleidung nach einen anderen Gegenstand vortäuscht und somit geeignet ist, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen unbemerkt abzuhören, oder das Bild eines anderen unbemerkt aufzunehmen?
Ja, wenn diese Anlage auf Amateurfunkfrequenzen betrieben werden kann.
Er darf sie besitzen, aber nicht betreiben.
Nein.
Ja, wenn öffentlich in Hinweisen oder allgemein zugänglichen Mitteilungen auf die Abhörmöglichkeit hingewiesen wurde.
VI103 32
Was bedeutet die Abkürzung EMVU?
Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten.
Elektronische Messung von elektromagnetischen Unverträglichkeiten.
Elektromagnetische Verträglichkeit in der Umwelt.
Eine Bürgerinitiative zum Schutz vor elektromagnetischen Unverträglichkeiten.
VJ102 33
Welche Vorschriften bezüglich Blitzschutz gelten für Amateurfunkantennenanlagen?
Die Bestimmungen des AFuG.
Keine. Der Funkamateur kann den Blitzschutz selbst bestimmen, da er sachkundig ist.
Die Blitzschutzvorschriften der Rundfunkanstalten.
Die VDE-Vorschriften.
VK102 34
Welche regelmäßigen Beiträge hat der Funkamateur zu entrichten?
Frequenznutzungsbeitrag und EMV-Beitrag.
Den monatlichen Genehmigungsbeitrag.
Keine Beiträge.
Beiträge nach Anlage 3 der Amateurfunkverordnung.
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QV/1.08/2023-05-27   AfuPbTE V1.07  © DF1IAV VID: 99824   07.04.2026 05:47