| VA103 | 1 |
| Wozu dient der Amateurfunkdienst über Satelliten nach dem Wortlaut seiner internationalen Begriffsbestimmung in den Radio Regulations (VO Funk)? |
|
Durch den Amateurfunkdienst über Satelliten können Funkamateure die Dämpfung der ionisierenden Schichten ermitteln. |
|
Durch den Amateurfunkdienst über Satelliten können Funkamateure die Dämpfung der reflektierenden Schichten im UHF-Bereich ermitteln. |
|
Der Amateurfunkdienst über Satelliten dient den gleichen Zwecken wie der Amateurfunkdienst, wobei Weltraumfunkstellen auf Erdsatelliten benutzt werden. |
|
Der Amateurfunkdienst über Satelliten dient den Funkamateuren zu experimenteller Ermittlung der Ausbreitungsbedingungen im Weltraum. |
|
|
|
| VA304 | 2 |
| Was gilt hinsichtlich der Anwendung von Kodes und Verschlüsselungen im internationalen Amateurfunkverkehr zwischen Funkamateuren? |
|
Beim Funkverkehr zwischen Amateurfunkstellen dürfen alle bekannten und geheimen Kodes oder Verschlüsselungen verwendet werden. |
|
Beim Funkverkehr zwischen Amateurfunkstellen dürfen keine Kodes oder Verschlüsselungen verwendet werden. |
|
Der Funkverkehr zwischen Amateurfunkstellen verschiedener Länder darf nicht zur Verschleierung des Inhalts verschlüsselt werden. |
|
Der Austausch von Steuersignalen zwischen Erd- und Weltraumfunkstellen des Amateurfunkdienstes über Satelliten darf nicht zur Verschleierung des Inhalts verschlüsselt werden. |
|
|
|
| VA409 | 3 |
| Darf ein Funkamateur in Deutschland alle in den Radio Regulations (VO Funk) für den Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereiche benutzen? |
|
Nein, es dürfen nur Frequenzen genutzt werden, die durch die CEPT-Empfehlungen umgesetzt wurden. |
|
Ja, weil die internationalen Regelungen auch in Deutschland gelten. |
|
Ja, wenn der Betrieb bei der Bundesnetzagentur vorher angemeldet wurde. |
|
Nein. Die in Deutschland zulässigen Frequenzbereiche ergeben sich aus den nationalen Regelungen. |
|
|
|
| VB104 | 4 |
| Die deutsche Amateurfunkzulassung der Klasse E entspricht der |
|
"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß dem ERC-Report 32. |
|
"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der ECC-Empfehlung (05)06. |
|
"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-02. |
|
"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01. |
|
|
|
| VB115 | 5 |
| Aufgrund welcher Regelungen dürfen Funkamateure aus bestimmten Ländern ohne individuelle Gastzulassung vorübergehend in Deutschland Amateurfunk ausüben? |
|
Aufgrund der Statuten der Europäischen Gemeinschaft (EG), aber nur für die Mitgliedsländer, die auch dem Schengener Abkommen beigetreten sind. |
|
Aufgrund der Ausführungsbestimmungen zu den Funkparagraphen des Nordatlantik-Vertrages. |
|
Aufgrund der CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und (05)06 und deren Umsetzung in Deutschland. |
|
Aufgrund der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) als Anlage zum Internationalen Fernmeldevertrag. |
|
|
|
| VB123 | 6 |
| Wozu dient eine HAREC? |
|
Sie berechtigt Inhaber einer deutschen Amateurfunkzulassung zur Beantragung eines ausländischen Rufzeichens für den vorübergehenden Aufenthalt in allen CEPT-Ländern. |
|
Die HAREC-Bescheinigung berechtigt den Funkamateur zur Abwicklung von Amateurfunkverkehr in allen CEPT-Ländern. |
|
Sie berechtigt den Funkamateur zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb nach der CEPT-Empfehlung T/R 61-01. |
|
Sie wird benötigt zur Beantragung einer Amateurfunkzulassung oder einer ausländischen Amateurfunkgenehmigung in Staaten, die die CEPT-Empfehlung T/R 61-02 anwenden. |
|
|
|
| VC115 | 7 |
| Welches der nachfolgend genannten Dokumente benötigt man, um ein Funkamateur im Sinne des AFuG zu sein? |
|
Einen gültigen Personal- oder Reisepass, aus dem hervorgeht, dass man seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik hat. |
|
Ein Amateurfunkzeugnis oder eine harmonisierte Amateurfunkprüfungsbescheinigung. |
|
Ein Führungszeugnis aus dem hervorgeht, dass man nicht vorbestraft ist. |
|
Eine Bescheinigung darüber, dass man am Ausbildungsfunkverkehr erfolgreich teilgenommen hat. |
|
|
|
| VC123 | 8 |
| Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Klubstation betreiben? |
|
Wenn der dafür eine gültige Rufzeichenzuteilung der Bundesnetzagentur besitzt. |
|
Wenn er mindestens 20 Unterschriften als Beweis der Notwendigkeit vorlegen kann. |
|
Wenn er Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist. |
|
Wenn er eine entsprechende Befürwortung einer Amateurfunkvereinigung besitzt. |
|
|
|
| VC130 | 9 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
|
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
|
Ein Zulassungsinhaber darf seine Amateurfunkstelle nicht zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken benutzen. |
|
Der Zulassungsinhaber braucht vor Betriebsaufnahme für seine Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung. |
|
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
|
|
|
| VC132 | 10 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
|
Der Funkamateur kann die Störfestigkeit der Geräte seiner Amateurfunkstelle selbst bestimmen. |
|
Der Zulassungsinhaber braucht vor Betriebsaufnahme für seine Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung. |
|
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
|
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
|
|
|
| VC136 | 11 |
| Aus welcher Vorschrift ergibt sich die Pflicht, die Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte zu dokumentieren? |
|
Aus dem Amateurfunkgesetz (AFuG). |
|
Aus den Radio Regulations (VO Funk). |
|
Aus der Amateurfunkverordnung (AFuV). |
|
Aus dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG). |
|
|
|
| VC140 | 12 |
| Unter welchen Voraussetzungen kann einem Funkamateur die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst widerrufen werden? |
|
Bei festgestellten Eintragungen in das Strafregister. |
|
Bei fortgesetztem Verstoß gegen das Amateurfunkgesetz oder gegen die Amateurfunkverordnung. |
|
Bei Überschreitung des zulässigen Personenschutzabstandes. |
|
Bei verspätet gestelltem Verlängerungsantrag für eine Relaisfunkstelle. |
|
|
|
| VC144 | 13 |
| Welche der nachfolgenden Handlungen stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Amateurfunkgesetzes dar? |
|
Die Verletzung der Pflicht zur Führung eines Stationstagebuches. |
|
Die Nachrichtenübermittlung in Not- und Katastrophenfällen an Dritte. |
|
Der Betrieb einer Amateurfunkstelle ohne entsprechende Rufzeichenzuteilung. |
|
Die Nichteinhaltung der Personenschutzgrenzwerte. |
|
|
|
| VD103 | 14 |
| Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist entsprechend der AFuV richtig wiedergegeben? |
|
Die "gleichwertige isotrope Strahlungsleistung (EIRP)" ist das Produkt aus der Leistung, die der Antenne zugeführt wird, und ihrem Gewinn in einer Richtung, bezogen auf den Halbwellendipol. |
|
Die "effektive Strahlungsleistung (ERP)" ist das Produkt aus der Leistung, die der Antenne zugeführt wird, und ihrem Gewinn in einer Richtung, bezogen auf den isotropen Kugelstrahler. |
|
Die "Spitzenleistung (PEP)" ist die Leistung, die der Sender unter normalen Betriebsbedingungen während einer Periode der Hochfrequenzschwingung bei der höchsten Spitze der Modulationshüllkurve durchschnittlich an einen reellen Abschlusswiderstand abgeben kann. |
|
Eine "unerwünschte Aussendung" ist jede elektromagnetische Erscheinung, die die Funktion eines Gerätes oder einer Funkanlage beeinträchtigen könnte. |
|
|
|
| VD112 | 15 |
| Was gilt in Bezug auf den Empfang von Amateurfunkaussendungen? |
|
Es ist keine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst erforderlich. |
|
Es bedarf der Zuteilung eines Hörerrufzeichens aus der "DE-Reihe". |
|
Es dürfen nur TKG-zugelassene Empfangsgeräte verwendet werden. |
|
Die Anerkennung als "SWL" ist erforderlich in Verbindung mit der Mitgliedschaft in einer Amateurfunkvereinigung. |
|
|
|
| VD126 | 16 |
| Wann hat ein Funkamateur der Bundesnetzagentur gemäß AFuV technische Unterlagen über seine Sendeanlage vorzulegen? |
|
Auf Anforderung der Bundesnetzagentur. |
|
Nur im Fall von elektromagnetischen Störungen. |
|
Mit dem Erhalt der Amateurfunkzulassung. |
|
Immer. |
|
|
|
| VD205 | 17 |
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DGØZZZ? Es ist ein |
|
personengebundenes Rufzeichen der Klasse E. |
|
personengebundenes Rufzeichen oder Ausbildungsrufzeichen der Klasse A. |
|
Klubstationsrufzeichen der Klasse E. |
|
personengebundenes Rufzeichen oder Klubstationsrufzeichen der Klasse A. |
|
|
|
| VD301 | 18 |
| Von wem ist während des Ausbildungsfunkbetriebs das zugeteilte Ausbildungsrufzeichen zu benutzen? |
|
Vom Auszubildenden und vom Ausbilder. |
|
Grundsätzlich nur vom Auszubildenden. |
|
Grundsätzlich nur vom Ausbilder. |
|
Immer nur vom Inhaber der benutzten Amateurfunkstation. |
|
|
|
| VD305 | 19 |
| Nicht-Funkamateure dürfen am Ausbildungsfunkbetrieb |
|
nur an Klubstationen unter Aufsicht eines Funkamateurs teilnehmen. |
|
nur unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht eines Funkamateurs mit zugeteiltem Ausbildungsrufzeichen teilnehmen. |
|
jederzeit unter Verwendung des persönlichen Rufzeichens des ausbildenden Funkamateurs teilnehmen. |
|
ohne besondere Auflagen teilnehmen. |
|
|
|
| VE103 | 20 |
| Darf ein Funkamateur in Deutschland alle in der VO Funk für den Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereiche benutzen? |
|
Ja, wenn der Betrieb bei der Bundesnetzagentur vorher angemeldet wurde. |
|
Nein. Die in Deutschland zulässigen Frequenzbereiche ergeben sich aus der Frequenznutzungsplanaufstellungsverordnung. |
|
Ja, weil die internationalen Regelungen der VO Funk auch in Deutschland gelten. |
|
Nein, es dürfen nur Frequenzen genutzt werden, die durch nationale Regelungen umgesetzt wurden. |
|
|
|
| VE110 | 21 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (15-m-Amateurfunkband)? |
|
21 MHz - 21,45 MHz |
|
21 MHz - 21,5 MHz |
|
21 MHz - 21,35 MHz |
|
21 MHz - 21,7 MHz |
|
|
|
| VE114 | 22 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (2-m-Amateurfunkband)? |
|
140 - 146 MHz |
|
144 - 148 MHz |
|
140 - 148 MHz |
|
144 - 146 MHz |
|
|
|
| VE120 | 23 |
| In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status? |
|
135,7 - 137,8 kHz |
|
7000 - 7100 kHz |
|
1850 - 1890 kHz |
|
10100 - 10150 kHz |
|
|
|
| VE123 | 24 |
| In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status? |
|
28000 - 29700 kHz |
|
135,7 - 137,8 kHz |
|
10100 - 10150 kHz |
|
1850 - 1890 kHz |
|
|
|
| VE128 | 25 |
| Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 1890 - 2000 kHz? |
|
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden. |
|
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E. |
|
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen. |
|
Maximal 10 Watt PEP für beide Klassen. |
|
|
|
| VE132 | 26 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A im Frequenzbereich 10,1 - 10,15 MHz? |
|
750 Watt |
|
150 Watt |
|
75 Watt |
|
250 Watt |
|
|
|
| VE145 | 27 |
| In welchem Amateurfunkfrequenzbereich beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 7 kHz? |
|
10100 - 10150 kHz |
|
21000 - 21450 kHz |
|
14000 - 14350 kHz |
|
28000 - 29700 kHz |
|
|
|
| VF101 | 28 |
| Enthält das TKG für den Funkamateur anwendbare Regelungen? |
|
Ja, einige Regelungen sind auch auf den Amateurfunkdienst anwendbar. |
|
Nein, es enthält keine auf den Amateurfunkdienst anwendbaren Regelungen. |
|
Nein, der Amateurfunkdienst ist im TKG ausdrücklich ausgeschlossen. |
|
Nein, dafür gibt es das eigenständige Amateurfunkgesetz mit Amateurfunkverordnung. |
|
|
|
| VF102 | 29 |
| Bei welcher Handlung verletzt ein Funkamateur das Fernmeldegeheimnis? |
|
Bei Aufzeichnung und Weitergabe von Gesprächsinhalten und Daten aus Amateurfunkverbindungen, insbesondere, wenn die Weitergabe an Nicht-Funkamateure erfolgt. |
|
Bei Verwertung oder Weitergabe von Gesprächsinhalten und Daten aus Amateurfunkverbindungen, unabhängig davon, ob der Funkamateur selbst beteiligt war. |
|
Bei Verwertung oder Weitergabe von Gesprächsinhalten und Daten aus Amateurfunkverbindungen, an denen der Funkamateur nicht selbst beteiligt war. |
|
Bei Empfang, Verwertung oder Weitergabe von Nachrichten, die nicht für Funkamateure, die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind. |
|
|
|
| VF106 | 30 |
| Welcher der nachfolgend genannten Tatbestände ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß TKG? |
|
Nutzung von Frequenzen ohne Frequenzzuteilung. |
|
Der Betrieb einer Amateurfunkstelle zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken. |
|
Das schuldhafte Verursachen von elektromagnetischen Störungen, entgegen den Weisungen der Bundesnetzagentur. |
|
Die Übermittlung von Amateurfunknachrichten von oder an Dritte durch einen Funkamateur. |
|
|
|
| VG108 | 31 |
| Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 145,550 MHz wird der UKW-Rundfunkempfang eines Nachbarn gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass die Amateurfunkstelle und die Rundfunkempfangsanlage vorschriftsmäßig betrieben werden. Das gestörte Rundfunkgerät hält die nach Norm empfohlene Störfestigkeit ein, der Funkamateur erzeugt jedoch am Ort des gestörten Empfängers eine höhere Feldstärke. Womit muss der Funkamateur rechnen, wenn er seinen Funkbetrieb uneingeschränkt fortsetzt? |
|
Mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Betriebsverbot und Bußgeld auf der Grundlage der §§ 9 und 11 des AFuG. |
|
Mit der Durchführung behördlicher Maßnahmen nach AFuV und EMVG (Überprüfung der Amateurfunkstelle und möglicherweise Betriebseinschränkungen). |
|
Mit einer gebührenpflichtigen Betriebseinschränkung oder einem vollständigen Betriebsverbot für seine Amateurfunkstelle. |
|
Mit der Durchführung behördlicher Maßnahmen nach dem AFuG, wobei dem Funkamateur die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst entzogen werden kann. |
|
|
|
| VJ101 | 32 |
| Nach welchen Vorschriften müssen Außenantennenanlagen errichtet werden? |
|
Nach den Empfehlungen der Amateurfunkvereine. |
|
Es müssen keine besonderen Vorschriften beachtet werden, da es sich um eine Amateurfunkanlage handelt. |
|
Nach den Bestimmungen des AFuG. |
|
Nach den geltenden Bauordnungen des jeweiligen Bundeslandes. |
|
|
|
| VJ103 | 33 |
| Wie ist die Stromversorgung von Eigenbaugeräten elektrotechnisch sicher aufzubauen? |
|
Nach den CEPT-Empfehlungen. |
|
Nach keinen besonderen Vorschriften, da ein Funkamateur als sachkundige Person gilt. |
|
Nach den Vorschriften der örtlichen Stromversorger. |
|
Nach den VDE-Vorschriften. |
|
|
|
| VK103 | 34 |
| Mit welchen Folgen muss der Funkamateur rechnen, wenn er die zu entrichtenden Gebühren und Beiträge nicht zahlt? |
|
Er muss mit dem Entzug seines Amateurfunkzeugnisses rechnen. |
|
Er muss mit Maßnahmen nach den Vorschriften des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes rechnen. |
|
Er muss mit einer gebührenpflichtigen Nachprüfung rechnen. |
|
Er muss mit dem Entzug der Amateurfunkzuteilung sowie einem Bußgeld rechnen. |
|
|
|