Teil 3: Kenntnisse von Vorschriften Amateurfunkzeugnis Klasse A und E 34 Fragen   Zeit: 60 Minuten
VA402 1
Nach den Radio Regulations (VO Funk) ist die Erde in verschiedene Funkregionen unterteilt. Wie viele Funkregionen gibt es und zu welcher davon gehört Kanada?
Vierzehn Funkregionen. Kanada gehört zur Region 4.
Vier Funkregionen. Kanada gehört zur Region 3.
Drei Funkregionen. Kanada gehört zur Region 2.
Fünf Funkregionen. Kanada gehört zur Region 1.
VA408 2
Wo sind die Amateurfunkrufzeichen international geregelt?
In der Rufzeichenliste der Bundesnetzagentur.
In § 4 des Amateurfunkgesetzes (AFuG).
In Artikel 19 und Anhang 42 der Radio Regulations (VO Funk).
In der Anlage 4 der Amateurfunkverordnung (AFuV).
VB104 3
Die deutsche Amateurfunkzulassung der Klasse E entspricht der
"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-02.
"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß dem ERC-Report 32.
"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der ECC-Empfehlung (05)06.
VB109 4
Wie muss die Rufzeichennennung von DL1ER bei der Nutzung der CEPT-Amateurfunkgenehmigung in der Schweiz erfolgen?
HB9/DL1ER
Die Nennung von DL1ER ist ausreichend.
DL1ER/HB9
DL1ER-HB9/portabel oder DL1ER-HB9/mobil.
VB117 5
Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und T/R 61-02 schließen die ECC-Empfehlung (05)06 mit ein.
Auch Nicht-CEPT-Länder können den CEPT-Empfehlungen T/R 61-01, T/R 61-02 oder (05)06 beitreten und diese anwenden.
Eine Bescheinigung nach CEPT-Empfehlung T/R 61-02 berechtigt den Funkamateur auch zur Durchführung des Amateurfunkbetriebs.
Alle Mitglieder der CEPT sind verpflichtet, alle CEPT-Empfehlungen anzuwenden.
VC111 6
Der Amateurfunkdienst ist
ein Funkdienst, der von Funkamateuren mit speziell dafür zugelassenen Funkgeräten auf allen im Frequenznutzungsplan ausgewiesenen Frequenzen ausgeübt werden darf.
ein Funkdienst, der auf allen im Frequenznutzungsplan ausgewiesenen Frequenzen Vorrang gegenüber anderen Funkdiensten genießt.
ein experimenteller, nicht-kommerzieller Funkdienst, der von zugelassenen Funkamateuren untereinander z.B. zur Kommunikation und für die eigene Ausbildung wahrgenommen wird.
ein Funkdienst, der von Funkamateuren aus persönlicher Neigung und aus wissenschaftlich-wirtschaftlichen Interessen wahrgenommen wird.
VC116 7
Was ist neben einer erfolgreich abgelegten Amateurfunkprüfung unbedingt erforderlich, damit Sie eine Amateurfunkstelle betreiben dürfen?
Eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst.
Die Vorlage von Berechnungsunterlagen und ergänzenden Messprotokollen der ungünstigsten Antennenanlage.
Die Einholung einer EMVU-Bescheinigung bei der zuständigen Behörde.
Die Vorlage eines Nachweises darüber, dass das zu benutzende Funkgerät keine Sendeleistung von mehr als 10 Watt erzeugen kann.
VC118 8
Ab wann dürfen Sie eine Amateurfunkstelle betreiben?
Mit dem Besitz eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Prüfungsbescheinigung.
Nach Teilnahme an einer fachlichen Prüfung für Funkamateure.
Nach einer Frequenzzuteilung aufgrund der Frequenzzuteilungsverordnung.
Mit dem Besitz einer Zulassung zum Amateurfunkdienst.
VC121 9
Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Relaisfunkstelle betreiben?
Wenn der dafür eine gültige Rufzeichenzuteilung der Bundesnetzagentur besitzt.
Wenn er mindestens 20 Unterschriften als Beweis der Notwendigkeit vorlegen kann.
Wenn er die technischen Einrichtungen dafür selbst instandhalten kann.
Wenn die Relaisfunkstelle keine große Reichweite hat.
VC124 10
Darf ein Funkamateur seine Amateurfunkzulassung oder das damit zugeteilte Rufzeichen unter besonderen Umständen vorübergehend einer anderen Person übertragen?
Nein, es sei denn an einen ihm bekannten ausländischen Funkamateur, der sich nur vorübergehend zu Besuch in Deutschland aufhält.
Ja, aber nur an unmittelbare Familienangehörige, wenn diese die Station des Funkamateurs unter dessen Aufsicht benutzen.
Ja, wenn es sich bei der anderen Person um einen Funkamateur mit erfolgreich abgelegter Prüfung handelt, dieser aber selbst keine Zulassung (Rufzeichen) besitzt.
Nein, die Amateurfunkzulassung und das damit zugeteilte Rufzeichen sind an die in der Zulassungsurkunde angegebene Person gebunden.
VC130 11
Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend?
Der Zulassungsinhaber braucht vor Betriebsaufnahme für seine Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung.
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen.
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen.
Ein Zulassungsinhaber darf seine Amateurfunkstelle nicht zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken benutzen.
VD102 12
Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist entsprechend der AFuV richtig wiedergegeben?
Eine "Klubstation" ist eine Amateurfunkstelle einer Amateurfunkvereinigung, die von deren Mitgliedern unter dem zugeteilten Rufzeichen besetzt oder unbesetzt betrieben werden kann.
Eine "fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" ist eine unbesetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (Relaisfunkstellen, Digipeater, Funkbaken usw.).
Eine "Relaisfunkstelle" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale automatisch aussendet.
Eine "Funkbake" ist eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die ferngesteuert Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt.
VD111 13
Ein Funkamateur verzichtet auf seine Zulassung und damit auf die Zuteilung seines personengebundenen Rufzeichens. Kann er damit rechnen, dass er auf Antrag dieses Rufzeichen nach 2 Jahren erneut zugeteilt bekommt?
Ja, Rufzeichen sind personengebunden und können daher sowieso nicht an andere Personen vergeben werden.
Nein, durch Verzicht frei gewordene Rufzeichen dürfen generell für 10 Jahre nicht vergeben werden.
Nein, der Funkamateur kann nur mit der Zuteilung dieses Rufzeichens rechnen, wenn er den Antrag auf erneute Zuteilung innerhalb eines Jahres nach Verzicht stellt.
Ja, freigewordene Rufzeichen werden erst nach Ablauf von 10 Jahren an einen anderen Funkamateur neu vergeben.
VD117 14
Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Landeskenner und kodierte Abkürzungen gelten als offene Sprache.
Nur das gesprochene Wort gilt als offene Sprache.
Nur Morsezeichen und digitale Verschlüsselungen gelten als offene Sprache.
Q-Gruppen und Amateurfunkabkürzungen gelten als offene Sprache.
VD127 15
Für welche Zwecke sind Zuteilungen mit Ausnahmen von den technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen der AFuV möglich?
Für Übungen zur Abwicklung des Funkverkehrs in Not- und Katastrophenfällen.
Für besondere experimentelle und technischwissenschaftliche Studien mit einer Amateurfunkstelle.
Für Abgleicharbeiten und Messungen an Sendern ohne Abschlusswiderstand.
Für die Nutzung zusätzlicher Frequenzbereiche, die nicht im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesen sind.
VD221 16
Was trifft für die Rufzeichenreihe "DAØAA - DAØZZZ" zu?
Rufzeichen für ATV-Relaisfunkstellen.
Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV.
Rufzeichen für Funkbaken.
Rufzeichen für Klubstationen.
VD309 17
Welche der nachfolgenden Tätigkeiten fällt nicht unter die Ziel- und Zweckbestimmung des Ausbildungsfunkbetriebs?
Die praktische Vorbereitung auf das Ablegen der fachlichen Prüfung für Funkamateure der Klasse A.
Personen, die nicht Inhaber eines entsprechenden Amateurfunkzeugnisses sind, können unter festgelegten Voraussetzungen am Amateurfunkdienst teilnehmen.
Die praktische Vorbereitung auf das Ablegen der fachlichen Prüfung für Funkamateure der Klasse E.
Das alleinige Vorführen von Amateurfunkverkehr.
VD401 18
Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung eines Rufzeichens für den Betrieb einer Klubstation erfüllt sein?
Der verantwortliche Funkamateur für die Klubstation muss in jedem Fall Inhaber eines Rufzeichens der höchsten Amateurfunkklasse sein.
Der Leiter einer als eingetragener Verein (e.V.) bestehenden Amateurfunkvereinigung muss auch der für die beantragte Klubstation verantwortliche Funkamateur sein.
Die Rufzeichenzuteilung für das Betreiben einer Klubstation ist von der Benennung des verantwortlichen Funkamateurs durch den Leiter einer Gruppe von Funkamateuren abhängig.
Der verantwortliche Funkamateur muss seit mindestens 2 Jahren Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses sein.
VD405 19
Wovon sind die Betriebsrechte eines Funkamateurs bei der Mitbenutzung eines Klubstationsrufzeichens abhängig?
Nur von den Betriebsrechten der Rufzeichenzuteilung der Klubstation.
Von seiner Benennung durch den verantwortlichen Funkamateur.
Von seiner Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst nach § 3 Abs. 1 AFuG.
Er muss auf jeden Fall Inhaber eines Rufzeichens der höchsten Amateurfunkklasse sein.
VD501 20
Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist gemäß AFuV richtig wiedergegeben?
Eine "fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" ist eine unbesetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (Relaisfunkstellen, Digipeater, Funkbaken usw.).
Eine "Relaisfunkstelle" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale automatisch aussendet.
Eine "fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" ist eine besetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (z.B. Amateurfunkstellen mit digitalen Betriebsarten).
Eine "Funkbake" ist eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die ferngesteuert Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt.
VD503 21
Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist gemäß AFuV richtig wiedergegeben?
Eine "Funkbake" ist eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die ferngesteuert Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt.
Eine "fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" ist eine besetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (z.B. Amateurfunkstellen mit digitalen Betriebsarten).
Eine "Relaisfunkstelle" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale automatisch aussendet.
Eine "Funkbake" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die selbsttätig Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt.
VD507 22
Was gilt gemäß AFuV bei Relaisfunkstellen?
Der Inhaber der Rufzeichenzuteilung muss sicherstellen, dass die Relaisfunkstelle jederzeit abgeschaltet werden kann.
Ein vorgeschriebenes Mindestalter des Rufzeicheninhabers.
Das Rufzeichen der Relaisfunkstelle muss nach einer mehr als 10-minütigen Sendepause wiederholt werden.
Ein durchlaufender Betrieb des Senders länger als 10 Minuten ist nicht zulässig.
VD509 23
Was gilt gemäß AFuV bei Relaisfunkstellen und Funkbaken?
Relaisfunkstellen und Funkbaken dürfen nur an dem in der Rufzeichenzuteilung aufgeführten Standort unter den dort festgelegten Rahmenbedingungen betrieben werden.
Ein durchlaufender Betrieb des Senders länger als 10 Minuten ist nicht zulässig.
Das Rufzeichen der Relaisfunkstelle muss nach einer mehr als 10-minütigen Sendepause wiederholt werden.
Ein vorgeschriebenes Mindestalter des Rufzeicheninhabers.
VE106 24
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (40-m-Amateurfunkband)?
7,0 MHz - 7,5 MHz
7,0 MHz - 7,3 MHz
7,0 MHz - 7,2 MHz
7,1 MHz - 7,3 MHz
VE107 25
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (30-m-Amateurfunkband)?
10,0 MHz - 10,25 MHz
10,0 MHz - 10,15 MHz
10,1 MHz - 10,25 MHz
10,1 MHz - 10,15 MHz
VE109 26
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (17-m-Amateurfunkband)?
18,068 MHz - 18,168 MHz
18,1 MHz - 18,15 MHz
18,89 MHz - 18,99 MHz
18,68 MHz - 19,99 MHz
VE112 27
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (10-m-Amateurfunkband)?
28 MHz - 32 MHz
28 MHz - 29 MHz
28 MHz - 29,7 MHz
28 MHz - 30 MHz
VE123 28
In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status?
10100 - 10150 kHz
1850 - 1890 kHz
135,7 - 137,8 kHz
28000 - 29700 kHz
VE135 29
Welche Leistungsgrenzen gelten für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E in den Frequenzbereichen 21 - 21,45 MHz und 28 - 29,7 MHz?
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E.
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden.
Maximal 250 Watt PEP für beide Klassen.
VE142 30
In welchen Amateurfunkfrequenzbereichen beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 800 Hz?
18068 - 18168 kHz und 24890 - 24990 kHz
135,7 - 137,8 kHz und 10100 - 10150 kHz
7000 - 7100 kHz und 14000 - 14350 kHz
1810 - 2000 kHz und 3500 - 3800 kHz
VE149 31
Welche Aussage ist richtig?
Bei einem Sekundärfunkdienst handelt es sich um eine nicht kommerzielle Funknutzung.
Der Sekundärfunkdienst hat Vorrang, wenn er zuerst auf Sendung war.
Der Sekundärfunkdienst hat im Störungsfall gegenüber einem Primärfunkdienst eingeschränkte Nutzungsrechte.
Eine Funkstelle des Sekundärfunkdienstes muss vor Betriebsaufnahme durch eine Selbsterklärung die Störsicherheit erklären.
VG109 32
Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 145,550 MHz wird der Rundfunkempfänger eines Nachbarn auf 100,6 MHz durch Direkteinstrahlung gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass der Funkamateur am Ort des gestörten Empfängers eine Feldstärke erzeugt, die den in der Norm empfohlenen Grenzwert für die Störfestigkeit von Geräten nicht erreicht. Was hat der Funkamateur zu tun?
Er kann seine Sendeleistung uneingeschränkt erhöhen.
Er kann seinen Funkbetrieb fortsetzen.
Er hat seine Sendeleistung so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr gestört wird.
Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen.
VI101 33
Wer ist für die Sicherstellung der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit verantwortlich?
Die Bundesnetzagentur.
Die Verfügung 306/97.
Die BEMFV (Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder).
Der Betreiber der ortsfesten Amateurfunkstelle.
VI104 34
In welchem Regelungswerk ist der Schutz von Personen bei der Einwirkung elektromagnetischer Felder auch ausführlich für den Amateurfunk geregelt?
In der AFuV.
In der BEMFV.
In der VO Funk.
Im EMVG.
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