| VA304 | 1 |
| Was gilt hinsichtlich der Anwendung von Kodes und Verschlüsselungen im internationalen Amateurfunkverkehr zwischen Funkamateuren? |
|
Beim Funkverkehr zwischen Amateurfunkstellen dürfen alle bekannten und geheimen Kodes oder Verschlüsselungen verwendet werden. |
|
Der Funkverkehr zwischen Amateurfunkstellen verschiedener Länder darf nicht zur Verschleierung des Inhalts verschlüsselt werden. |
|
Beim Funkverkehr zwischen Amateurfunkstellen dürfen keine Kodes oder Verschlüsselungen verwendet werden. |
|
Der Austausch von Steuersignalen zwischen Erd- und Weltraumfunkstellen des Amateurfunkdienstes über Satelliten darf nicht zur Verschleierung des Inhalts verschlüsselt werden. |
|
|
|
| VA403 | 2 |
| Nach den Radio Regulations (VO Funk) ist die Erde in verschiedene Funkregionen unterteilt. Wie viele Funkregionen gibt es und zu welcher davon gehört Australien? |
|
Drei Funkregionen. Australien gehört zur Region 3. |
|
Fünf Funkregionen. Australien gehört zur Region 2. |
|
Vier Funkregionen. Australien gehört zur Region 1. |
|
Vierzehn Funkregionen. Australien gehört zur Region 4. |
|
|
|
| VA407 | 3 |
| Was bedeuten im Funk die Zeichen "SOS" und "MAYDAY"? |
|
Diese Notzeichen zeigen an, dass ein See- oder Luftfahrzeug von ernster und unmittelbar bevorstehender Gefahr bedroht ist. |
|
Es handelt sich um ehemalige See- und Luftnotzeichen, die keine Gültigkeit mehr haben. |
|
SOS und MAYDAY sind Dringlichkeitszeichen, die eine Sicherheitsmeldung ankündigen. |
|
SOS und MAYDAY sind nur im Seefunk gebräuchlich und haben für den Amateurfunk keine Bedeutung. |
|
|
|
| VA408 | 4 |
| Wo sind die Amateurfunkrufzeichen international geregelt? |
|
In der Anlage 4 der Amateurfunkverordnung (AFuV). |
|
In § 4 des Amateurfunkgesetzes (AFuG). |
|
In Artikel 19 und Anhang 42 der Radio Regulations (VO Funk). |
|
In der Rufzeichenliste der Bundesnetzagentur. |
|
|
|
| VB106 | 5 |
| Mit einer gültigen deutschen Amateurfunkzulassung der Klasse E, die als "CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gekennzeichnet ist, dürfen die Betriebsrechte der entsprechenden ausländischen Genehmigung im jeweiligen Beitrittsland gemäß der ECC-Empfehlung (05)06 wahrgenommen werden, |
|
wenn man in dem Land einen Wohnsitz hat. |
|
wenn man in Deutschland keinen Wohnsitz hat. |
|
wenn man sich in dem Land nur vorübergehend aufhält. |
|
wenn man in Deutschland einen Wohnsitz hat. |
|
|
|
| VB108 | 6 |
| Wie muss die Rufzeichennennung von DO1XYZ bei der Nutzung der CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung in der Schweiz erfolgen? |
|
Die Nennung von DO1XYZ ist ausreichend. |
|
DO1XYZ-HB9/portabel oder DO1XYZ-HB9/mobil. |
|
DO1XYZ/HB3 |
|
HB3/DO1XYZ |
|
|
|
| VB122 | 7 |
| Was ist eine HAREC? |
|
Eine CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung gemäß dem ERC-Report 32 und ein Amateurfunkzeugnis der Klasse E. |
|
Eine CEPT-Amateurfunkgenehmigung gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01. |
|
Eine harmonisierte Amateurfunkprüfungsbescheinigung gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 und ein Amateurfunkzeugnis der Klasse A. |
|
Eine CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung gemäß der ECC-Empfehlung (05)06. |
|
|
|
| VC114 | 8 |
| Welchen Zwecken dient der Amateurfunkdienst nach dem AFuG? |
|
Für freizügige Funkexperimente bei Ausbildungen. Zur Vermeidung von illegalen Funkspektrumsnutzungen in anderen Frequenzbereichen. |
|
Als Versuchsfunk zur technischen Fortentwicklung von Funkanlagen. Zur eigenen Weiterbildung mit gewerblich wirtschaftlichem Interesse. |
|
Als Vorführfunk zu Demonstrationszwecken. Der Unterstützung von Sicherheitsdiensten (Polizei, Feuerwehr, DLRG usw.). |
|
Zur eigenen Weiterbildung der Funkamateure und zur Völkerverständigung. Zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen. |
|
|
|
| VC121 | 9 |
| Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Relaisfunkstelle betreiben? |
|
Wenn er die technischen Einrichtungen dafür selbst instandhalten kann. |
|
Wenn die Relaisfunkstelle keine große Reichweite hat. |
|
Wenn er mindestens 20 Unterschriften als Beweis der Notwendigkeit vorlegen kann. |
|
Wenn der dafür eine gültige Rufzeichenzuteilung der Bundesnetzagentur besitzt. |
|
|
|
| VC122 | 10 |
| Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur Ausbildungsfunkbetrieb durchführen? |
|
Wenn der dafür eine gültige Rufzeichenzuteilung der Bundesnetzagentur besitzt. |
|
Wenn er eine entsprechende Befürwortung einer Amateurfunkvereinigung besitzt. |
|
Wenn er mindestens 1 Jahr lang Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist. |
|
Wenn er Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist. |
|
|
|
| VC124 | 11 |
| Darf ein Funkamateur seine Amateurfunkzulassung oder das damit zugeteilte Rufzeichen unter besonderen Umständen vorübergehend einer anderen Person übertragen? |
|
Nein, es sei denn an einen ihm bekannten ausländischen Funkamateur, der sich nur vorübergehend zu Besuch in Deutschland aufhält. |
|
Ja, wenn es sich bei der anderen Person um einen Funkamateur mit erfolgreich abgelegter Prüfung handelt, dieser aber selbst keine Zulassung (Rufzeichen) besitzt. |
|
Nein, die Amateurfunkzulassung und das damit zugeteilte Rufzeichen sind an die in der Zulassungsurkunde angegebene Person gebunden. |
|
Ja, aber nur an unmittelbare Familienangehörige, wenn diese die Station des Funkamateurs unter dessen Aufsicht benutzen. |
|
|
|
| VC125 | 12 |
| Kann ein zugeteiltes Rufzeichen durch die Bundesnetzagentur geändert werden? |
|
Ja, wenn wichtige Gründe dazu bei der Behörde vorliegen. |
|
Ja, aber nicht öfter als alle 5 Jahre einmal, da jeder Rufzeichenwechsel für den Funkamateur gebührenpflichtig ist. |
|
Nein, das einmal zugeteilte Rufzeichen ist zeitlebens ideelles Eigentum des Funkamateurs, für das er bei Erstzuteilung auch bezahlen musste. |
|
Nein, es sei denn, die Behörde bezahlt dem Funkamateur den Neudruck von QSL-Karten. |
|
|
|
| VC137 | 13 |
| Kann der Funkamateur eine Standortbescheinigung erhalten? |
|
Ja, die Bundesnetzagentur stellt auf Antrag eine Standortbescheinigung aus. |
|
Nein, der Funkamateur bekommt keine Standortbescheinigung, da er auf Grund seiner nachgewiesenen technischen Kenntnisse die Berechnung selber anstellen kann. |
|
Nein, der Funkamateur kann keine Bescheinigung erhalten. |
|
Ja, die Bundesnetzagentur stellt auf Antrag eine Standortbescheinigung aus. Sie tut dies aber ausschließlich, wenn der Funkamateur dazu selbst nicht in der Lage ist. |
|
|
|
| VC140 | 14 |
| Unter welchen Voraussetzungen kann einem Funkamateur die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst widerrufen werden? |
|
Bei festgestellten Eintragungen in das Strafregister. |
|
Bei fortgesetztem Verstoß gegen das Amateurfunkgesetz oder gegen die Amateurfunkverordnung. |
|
Bei Überschreitung des zulässigen Personenschutzabstandes. |
|
Bei verspätet gestelltem Verlängerungsantrag für eine Relaisfunkstelle. |
|
|
|
| VD103 | 15 |
| Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist entsprechend der AFuV richtig wiedergegeben? |
|
Die "gleichwertige isotrope Strahlungsleistung (EIRP)" ist das Produkt aus der Leistung, die der Antenne zugeführt wird, und ihrem Gewinn in einer Richtung, bezogen auf den Halbwellendipol. |
|
Eine "unerwünschte Aussendung" ist jede elektromagnetische Erscheinung, die die Funktion eines Gerätes oder einer Funkanlage beeinträchtigen könnte. |
|
Die "Spitzenleistung (PEP)" ist die Leistung, die der Sender unter normalen Betriebsbedingungen während einer Periode der Hochfrequenzschwingung bei der höchsten Spitze der Modulationshüllkurve durchschnittlich an einen reellen Abschlusswiderstand abgeben kann. |
|
Die "effektive Strahlungsleistung (ERP)" ist das Produkt aus der Leistung, die der Antenne zugeführt wird, und ihrem Gewinn in einer Richtung, bezogen auf den isotropen Kugelstrahler. |
|
|
|
| VD107 | 16 |
| Hat ein Funkamateur Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Rufzeichens? |
|
Ja, wenn es ihm schon einmal zugeteilt war. |
|
Nein, es sei denn, er kann besondere persönliche Gründe geltend machen und das Rufzeichen frei ist. |
|
Nein, es besteht kein Anspruch darauf. |
|
Ja, aber nur in besonders zu begründenden Fällen. |
|
|
|
| VD205 | 17 |
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DGØZZZ? Es ist ein |
|
personengebundenes Rufzeichen oder Ausbildungsrufzeichen der Klasse A. |
|
Klubstationsrufzeichen der Klasse E. |
|
personengebundenes Rufzeichen oder Klubstationsrufzeichen der Klasse A. |
|
personengebundenes Rufzeichen der Klasse E. |
|
|
|
| VD213 | 18 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DN1AA - DN8ZZZ" zu? |
|
Rufzeichen für Ausbildungsfunkbetrieb. |
|
Rufzeichen für Funkbaken. |
|
Rufzeichen für Relaisfunkstellen. |
|
Rufzeichen für Klubstationen. |
|
|
|
| VD219 | 19 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DBØAA - DBØZZZ" zu? |
|
Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV. |
|
Rufzeichen für Klubstationen bei besonderen Anlässen allgemeiner Art. |
|
Rufzeichen für Relaisfunkstellen oder Funkbaken. |
|
Rufzeichen für Personal der Gaststreitkräfte. |
|
|
|
| VD301 | 20 |
| Von wem ist während des Ausbildungsfunkbetriebs das zugeteilte Ausbildungsrufzeichen zu benutzen? |
|
Grundsätzlich nur vom Ausbilder. |
|
Grundsätzlich nur vom Auszubildenden. |
|
Immer nur vom Inhaber der benutzten Amateurfunkstation. |
|
Vom Auszubildenden und vom Ausbilder. |
|
|
|
| VD305 | 21 |
| Nicht-Funkamateure dürfen am Ausbildungsfunkbetrieb |
|
nur unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht eines Funkamateurs mit zugeteiltem Ausbildungsrufzeichen teilnehmen. |
|
jederzeit unter Verwendung des persönlichen Rufzeichens des ausbildenden Funkamateurs teilnehmen. |
|
nur an Klubstationen unter Aufsicht eines Funkamateurs teilnehmen. |
|
ohne besondere Auflagen teilnehmen. |
|
|
|
| VD307 | 22 |
| Kann der Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse E ein Ausbildungsrufzeichen zugeteilt bekommen? |
|
Ja, er darf jedoch nur im Rahmen der Klasse E ausbilden. |
|
Nein, die Klasse E ist nur als Einstiegsklasse vorgesehen und darf daher nicht ausbilden. |
|
Nein, Ausbildungsrufzeichen werden nur Inhabern der höchsten Amateurfunk-Zeugnisklasse zugeteilt. |
|
Ja, er darf die Ausbildung aber nur in Anwesenheit eines Zulassungsinhabers mit Klasse A durchführen. |
|
|
|
| VD308 | 23 |
| Wird das Ausbildungsrufzeichen auf unbegrenzte Zeit erteilt? |
|
Nein, es verfällt, wenn es ein Jahr nicht benutzt wurde. |
|
Ja, bis auf Ausnahmen wird es in der Regel unbefristet erteilt. |
|
Nein, es ist auf 2 Jahre befristet. |
|
Nein, es ist nach einem Jahr neu zu beantragen. |
|
|
|
| VD309 | 24 |
| Welche der nachfolgenden Tätigkeiten fällt nicht unter die Ziel- und Zweckbestimmung des Ausbildungsfunkbetriebs? |
|
Die praktische Vorbereitung auf das Ablegen der fachlichen Prüfung für Funkamateure der Klasse E. |
|
Personen, die nicht Inhaber eines entsprechenden Amateurfunkzeugnisses sind, können unter festgelegten Voraussetzungen am Amateurfunkdienst teilnehmen. |
|
Das alleinige Vorführen von Amateurfunkverkehr. |
|
Die praktische Vorbereitung auf das Ablegen der fachlichen Prüfung für Funkamateure der Klasse A. |
|
|
|
| VD506 | 25 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Strahlungsleistung einer Relaisfunkstelle oberhalb 30 MHz? |
|
15 Watt Senderausgangsleistung |
|
15 Watt ERP |
|
<10 Watt EIRP |
|
750 Watt Senderausgangsleistung bis 23 cm und 75 Watt auf den Bändern darüber. |
|
|
|
| VD507 | 26 |
| Was gilt gemäß AFuV bei Relaisfunkstellen? |
|
Ein durchlaufender Betrieb des Senders länger als 10 Minuten ist nicht zulässig. |
|
Das Rufzeichen der Relaisfunkstelle muss nach einer mehr als 10-minütigen Sendepause wiederholt werden. |
|
Der Inhaber der Rufzeichenzuteilung muss sicherstellen, dass die Relaisfunkstelle jederzeit abgeschaltet werden kann. |
|
Ein vorgeschriebenes Mindestalter des Rufzeicheninhabers. |
|
|
|
| VE116 | 27 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (23-cm-Amateurfunkband)? |
|
1240 - 1300 MHz |
|
1240 - 1290 MHz |
|
1220 - 1300 MHz |
|
1220 - 1290 MHz |
|
|
|
| VE129 | 28 |
| Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 3,5 - 3,8 MHz? |
|
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen. |
|
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E. |
|
Maximal 10 Watt PEP für beide Klassen. |
|
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden. |
|
|
|
| VE143 | 29 |
| In welchen Amateurfunkfrequenzbereichen beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 2,7 kHz? |
|
10100 - 10150 kHz und 18068 - 18168 kHz |
|
1810 - 2000 kHz und 3500 - 3800 kHz |
|
135,7 - 137,8 kHz und 1810 - 1850 kHz |
|
21000 - 21450 kHz und 28000 - 29700 kHz |
|
|
|
| VE146 | 30 |
| In welchem Amateurfunkfrequenzbereich beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 40 kHz? |
|
144 - 146 MHz |
|
1240 - 1300 MHz |
|
430 - 440 MHz |
|
28,0 - 29,7 MHz |
|
|
|
| VF101 | 31 |
| Enthält das TKG für den Funkamateur anwendbare Regelungen? |
|
Ja, einige Regelungen sind auch auf den Amateurfunkdienst anwendbar. |
|
Nein, dafür gibt es das eigenständige Amateurfunkgesetz mit Amateurfunkverordnung. |
|
Nein, der Amateurfunkdienst ist im TKG ausdrücklich ausgeschlossen. |
|
Nein, es enthält keine auf den Amateurfunkdienst anwendbaren Regelungen. |
|
|
|
| VF105 | 32 |
| Dürfen Sendefunkanlagen ohne Frequenzzuteilung betrieben werden? |
|
Sendefunkanlagen bedürfen ausnahmslos einer Frequenzzuteilung, und zwar unabhängig von der Sendeleistung oder benutzten Frequenz. |
|
Sendefunkanlagen, die ausschließlich auf ISM-Frequenzen betrieben werden können, benötigen keine Frequenzzuteilung. |
|
Das Errichten von Sendefunkanlagen ist ohne Zuteilung nicht zulässig; für den Betrieb benötigt man grundsätzlich eine Einzelzuteilung. |
|
Sendefunkanlagen mit Leistungen kleiner 0,1 Watt benötigen wegen der geringen Reichweite keine Frequenzzuteilung. |
|
|
|
| VG101 | 33 |
| Was hat der Funkamateur zu veranlassen, wenn bei ihm der Empfang auf Grund mangelnder Empfängerstörfestigkeit stark beeinträchtigt wird? |
|
Er hat die Störungen nur dann hinzunehmen, wenn das störende Gerät von erheblicher Bedeutung für den Betreiber ist (z.B. von einer Alarmanlage). |
|
Er braucht Störungen grundsätzlich nicht hinzunehmen. |
|
Er hat die Störungen hinzunehmen, wenn die störenden Geräte den Anforderungen des EMVG oder FTEG genügen. |
|
Er hat die Störungen in jedem Fall hinzunehmen. |
|
|
|
| VG105 | 34 |
| Eine Zusatzeinrichtung eines Funkamateurs verursacht eine elektromagnetische Störung im Sinne des EMVG bei einer Betriebsfunkanlage in der Nachbarschaft. Welche Maßnahmen sind entsprechend den Regelungen des EMVG zu treffen? |
|
Die Betriebsfunkanlage ist so zu verändern, dass es zu keinen Störungen mehr kommt (z.B. Rauschsperre unempfindlicher einstellen, Veränderung des Antennenstandortes). |
|
Die Zusatzeinrichtung muss die Grenzwerte der europäischen Normen nur dann einhalten, wenn es ein kommerziell gefertigtes Gerät ist. |
|
Die Zusatzeinrichtung muss im Störungsfall die Grenzwerte der europäischen Normen einhalten und die Schutzziele des EMVG erfüllen. |
|
Die Zusatzeinrichtung ist unabhängig von der Einhaltung irgendwelcher Grenzwerte so zu verändern, dass es nicht mehr zu Störungen kommt. |
|
|
|