| VA205 | 1 |
| Bei welcher der genannten Einrichtungen handelt es sich um eine Amateurfunkstelle nach der Definition der Radio Regulations (VO Funk) und des AFuG? |
|
Ein Fuchsjagdsender im 80-m-Band mit weniger als 5 Watt Senderleistung, der kein Rufzeichen, aber die Peilkennungen MO, MOE, MOI oder MOS aussendet. |
|
Eine Versuchsfunkstelle, die auf mindestens einer dem Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzen betrieben wird. |
|
Ein LPD-Funkgerät, das im 70-cm-Amateurfunkband im Rahmen des nicht öffentlichen mobilen Landfunks betrieben wird. |
|
Ein FM-Relais mit Sender und Empfänger am gleichen Standort sowie getrennter Ein- und Ausgabefrequenz zwischen 27120 und 27410 kHz. |
|
|
|
| VB101 | 2 |
| Welche Bedeutung haben die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und 05(06) für den Amateurfunkdienst? |
|
Sie bilden die Grundlagen für eine vereinfachte gegenseitige Gewährung von kurzzeitigen Amateurfunkbetriebsrechten in den beigetretenen Ländern. |
|
Sie bilden die Grundlagen für eine vereinfachte gegenseitige Anerkennung von Amateurfunkprüfungen in den beigetretenen Ländern. |
|
Sie sind Teil des internationalen Frequenzzuweisungsplanes und beinhalten Regelungen für nationale Frequenzzuweisungen für den Amateurfunkdienst. |
|
Sie sind Teil der Radio Regulations (VO Funk) und regeln den Amateurfunkverkehr auf internationaler Basis. |
|
|
|
| VB104 | 3 |
| Die deutsche Amateurfunkzulassung der Klasse E entspricht der |
|
"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß dem ERC-Report 32. |
|
"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der ECC-Empfehlung (05)06. |
|
"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01. |
|
"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-02. |
|
|
|
| VB106 | 4 |
| Mit einer gültigen deutschen Amateurfunkzulassung der Klasse E, die als "CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gekennzeichnet ist, dürfen die Betriebsrechte der entsprechenden ausländischen Genehmigung im jeweiligen Beitrittsland gemäß der ECC-Empfehlung (05)06 wahrgenommen werden, |
|
wenn man sich in dem Land nur vorübergehend aufhält. |
|
wenn man in dem Land einen Wohnsitz hat. |
|
wenn man in Deutschland keinen Wohnsitz hat. |
|
wenn man in Deutschland einen Wohnsitz hat. |
|
|
|
| VB115 | 5 |
| Aufgrund welcher Regelungen dürfen Funkamateure aus bestimmten Ländern ohne individuelle Gastzulassung vorübergehend in Deutschland Amateurfunk ausüben? |
|
Aufgrund der Statuten der Europäischen Gemeinschaft (EG), aber nur für die Mitgliedsländer, die auch dem Schengener Abkommen beigetreten sind. |
|
Aufgrund der CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und (05)06 und deren Umsetzung in Deutschland. |
|
Aufgrund der Ausführungsbestimmungen zu den Funkparagraphen des Nordatlantik-Vertrages. |
|
Aufgrund der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) als Anlage zum Internationalen Fernmeldevertrag. |
|
|
|
| VB123 | 6 |
| Wozu dient eine HAREC? |
|
Sie wird benötigt zur Beantragung einer Amateurfunkzulassung oder einer ausländischen Amateurfunkgenehmigung in Staaten, die die CEPT-Empfehlung T/R 61-02 anwenden. |
|
Sie berechtigt Inhaber einer deutschen Amateurfunkzulassung zur Beantragung eines ausländischen Rufzeichens für den vorübergehenden Aufenthalt in allen CEPT-Ländern. |
|
Sie berechtigt den Funkamateur zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb nach der CEPT-Empfehlung T/R 61-01. |
|
Die HAREC-Bescheinigung berechtigt den Funkamateur zur Abwicklung von Amateurfunkverkehr in allen CEPT-Ländern. |
|
|
|
| VC107 | 7 |
| Mit welchen anderen Funkstellen darf der Funkamateur Funkverkehr abwickeln? |
|
Nur mit anderen Funkstellen des Amateurfunkdienstes. |
|
Mit anderen Amateurfunkstellen und Funkstellen des Flug- und/oder Seefunkdienstes. |
|
Mit anderen Amateurfunkstellen und Funkstellen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). |
|
Mit allen Funkstellen, die auf den Amateurfunkbändern tätig sind. |
|
|
|
| VC110 | 8 |
| Darf ein Funkamateur Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte übermitteln? |
|
Ja, jederzeit. |
|
Nein, unter keinen Umständen. |
|
Nur nach Aufforderung durch die zuständige Außenstelle der Bundesnetzagentur. |
|
Nur in Not- und Katastrophenfällen. |
|
|
|
| VC112 | 9 |
| Wozu dient der Amateurfunkdienst nach dem AFuG? |
|
Zur Ausübung des Amateurfunks aus persönlicher Neigung und aus wissenschaftlich-wirtschaftlichen Interessen. |
|
Zum Übertragen rundfunkähnlicher Darbietungen und zur Übermittlung von Inhalten politischer und religiöser Art. |
|
Zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken und zum geschäftsmäßigen Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen. |
|
Zur Ausübung des Amateurfunks aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichen Interessen. |
|
|
|
| VC138 | 10 |
| Die Bundesnetzagentur kann bei Verstößen gegen AFuG oder AFuV |
|
eine Einschränkung des Betriebes oder die Außerbetriebnahme der Amateurfunkstelle anordnen. |
|
einen sofortigen Abbau der Amateurfunkstelle noch vor Ort anordnen. |
|
eine kostenpflichtige fachliche Nachprüfung anordnen. |
|
ein Unbrauchbarmachen der Amateurfunkstelle durch Entnahme wichtiger Teile aus dem Sender anordnen. |
|
|
|
| VC140 | 11 |
| Unter welchen Voraussetzungen kann einem Funkamateur die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst widerrufen werden? |
|
Bei verspätet gestelltem Verlängerungsantrag für eine Relaisfunkstelle. |
|
Bei Überschreitung des zulässigen Personenschutzabstandes. |
|
Bei fortgesetztem Verstoß gegen das Amateurfunkgesetz oder gegen die Amateurfunkverordnung. |
|
Bei festgestellten Eintragungen in das Strafregister. |
|
|
|
| VC144 | 12 |
| Welche der nachfolgenden Handlungen stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Amateurfunkgesetzes dar? |
|
Die Verletzung der Pflicht zur Führung eines Stationstagebuches. |
|
Die Nachrichtenübermittlung in Not- und Katastrophenfällen an Dritte. |
|
Die Nichteinhaltung der Personenschutzgrenzwerte. |
|
Der Betrieb einer Amateurfunkstelle ohne entsprechende Rufzeichenzuteilung. |
|
|
|
| VD105 | 13 |
| Welche der genannten Bestimmungen enthält Regelungen darüber, welche Frequenzbereiche der Inhaber einer Amateurfunkzulassung entsprechend seiner Zeugnisklasse benutzen darf? |
|
Die Anlage der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (FreqBZPV). |
|
Die Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV). |
|
Der internationale Frequenzbereichszuweisungsplan in Artikel 5 der VO Funk. |
|
Das Gesetz über den Amateurfunk (AFuG). |
|
|
|
| VD111 | 14 |
| Ein Funkamateur verzichtet auf seine Zulassung und damit auf die Zuteilung seines personengebundenen Rufzeichens. Kann er damit rechnen, dass er auf Antrag dieses Rufzeichen nach 2 Jahren erneut zugeteilt bekommt? |
|
Ja, freigewordene Rufzeichen werden erst nach Ablauf von 10 Jahren an einen anderen Funkamateur neu vergeben. |
|
Nein, der Funkamateur kann nur mit der Zuteilung dieses Rufzeichens rechnen, wenn er den Antrag auf erneute Zuteilung innerhalb eines Jahres nach Verzicht stellt. |
|
Ja, Rufzeichen sind personengebunden und können daher sowieso nicht an andere Personen vergeben werden. |
|
Nein, durch Verzicht frei gewordene Rufzeichen dürfen generell für 10 Jahre nicht vergeben werden. |
|
|
|
| VD206 | 15 |
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DLØZZZ? Es ist ein |
|
Klubstationsrufzeichen der Klasse A. |
|
personengebundenes Rufzeichen der Klasse A oder E, keine genaue Bestimmung möglich. |
|
personengebundenes Rufzeichen der Klasse A. |
|
Klubstationsrufzeichen der Klasse E. |
|
|
|
| VD207 | 16 |
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DB5ZZZ? Es ist ein |
|
personengebundenes Rufzeichen der Klasse A. |
|
Ausbildungsrufzeichen der Klasse A oder E. |
|
personengebundenes Rufzeichen der Klasse E. |
|
Rufzeichen für eine fernbediente bzw. automatisch arbeitende Amateurfunkstelle der Klasse A. |
|
|
|
| VD209 | 17 |
| Wie werden deutsche Amateurfunkrufzeichen meistens gebildet? |
|
Amateurfunkrufzeichen bestehen meistens aus einem 2-stelligen Suffix (Landeskenner), einer Ziffer und einem 1-, 2- oder 3-stelligen Präfix. |
|
Amateurfunkrufzeichen bestehen aus einem einstelligen Präfix (D), einer oder zwei Ziffern und einem meist ein-, zwei- oder dreistelligen Suffix. |
|
Amateurfunkrufzeichen bestehen aus einem 2-buchstabigen Präfix (Landeskenner), einer Ziffer und einem meist 2- oder 3-buchstabigen Suffix. |
|
Amateurfunkrufzeichen bestehen meistens aus einem zweistelligen Suffix (Landeskenner), ein oder zwei Ziffern und einem zwei- oder dreistelligen Präfix. |
|
|
|
| VD210 | 18 |
| Welche der folgenden Amateurfunkrufzeichen werden in Deutschland auch zugeteilt? |
|
Rufzeichen mit 1- bis 7-stelligem Suffix als personengebundenes Rufzeichen gemäß § 3 Abs. 1 des Amateurfunkgesetzes. |
|
Rufzeichen für Klubstationen mit 1-buchstabigem oder mit 4- bis 7-stelligem Präfix, dessen letztes Zeichen eine Ziffer sein muss. |
|
Rufzeichen für Klubstationen mit 1-buchstabigem oder 4- bis 7-stelligem Suffix, das mit einem Buchstaben endet. |
|
Rufzeichen für Relaisfunkstellen und Funkbaken mit 1-buchstabigem oder mit 4- bis 7-stelligem Suffix. |
|
|
|
| VD212 | 19 |
| DL5XYZ benutzt sein im Kraftfahrzeug eingebautes Funkgerät für Sprechfunkverkehr. Wie kann der Zusatz zu seinem Rufzeichen lauten? |
|
/p |
|
Portabel |
|
Es ist kein Zusatz erlaubt. |
|
Mobil |
|
|
|
| VD214 | 20 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DJ1AA - DJ9ZZZ" zu? |
|
Rufzeichen für Klubstationen. |
|
Rufzeichen der Klasse E. |
|
Personengebundene Rufzeichen der Klasse A. |
|
Ausbildungsrufzeichen. |
|
|
|
| VD307 | 21 |
| Kann der Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse E ein Ausbildungsrufzeichen zugeteilt bekommen? |
|
Ja, er darf die Ausbildung aber nur in Anwesenheit eines Zulassungsinhabers mit Klasse A durchführen. |
|
Nein, die Klasse E ist nur als Einstiegsklasse vorgesehen und darf daher nicht ausbilden. |
|
Nein, Ausbildungsrufzeichen werden nur Inhabern der höchsten Amateurfunk-Zeugnisklasse zugeteilt. |
|
Ja, er darf jedoch nur im Rahmen der Klasse E ausbilden. |
|
|
|
| VD401 | 22 |
| Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung eines Rufzeichens für den Betrieb einer Klubstation erfüllt sein? |
|
Der verantwortliche Funkamateur für die Klubstation muss in jedem Fall Inhaber eines Rufzeichens der höchsten Amateurfunkklasse sein. |
|
Die Rufzeichenzuteilung für das Betreiben einer Klubstation ist von der Benennung des verantwortlichen Funkamateurs durch den Leiter einer Gruppe von Funkamateuren abhängig. |
|
Der verantwortliche Funkamateur muss seit mindestens 2 Jahren Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses sein. |
|
Der Leiter einer als eingetragener Verein (e.V.) bestehenden Amateurfunkvereinigung muss auch der für die beantragte Klubstation verantwortliche Funkamateur sein. |
|
|
|
| VD405 | 23 |
| Wovon sind die Betriebsrechte eines Funkamateurs bei der Mitbenutzung eines Klubstationsrufzeichens abhängig? |
|
Er muss auf jeden Fall Inhaber eines Rufzeichens der höchsten Amateurfunkklasse sein. |
|
Nur von den Betriebsrechten der Rufzeichenzuteilung der Klubstation. |
|
Von seiner Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst nach § 3 Abs. 1 AFuG. |
|
Von seiner Benennung durch den verantwortlichen Funkamateur. |
|
|
|
| VD506 | 24 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Strahlungsleistung einer Relaisfunkstelle oberhalb 30 MHz? |
|
15 Watt ERP |
|
750 Watt Senderausgangsleistung bis 23 cm und 75 Watt auf den Bändern darüber. |
|
15 Watt Senderausgangsleistung |
|
<10 Watt EIRP |
|
|
|
| VD507 | 25 |
| Was gilt gemäß AFuV bei Relaisfunkstellen? |
|
Das Rufzeichen der Relaisfunkstelle muss nach einer mehr als 10-minütigen Sendepause wiederholt werden. |
|
Der Inhaber der Rufzeichenzuteilung muss sicherstellen, dass die Relaisfunkstelle jederzeit abgeschaltet werden kann. |
|
Ein durchlaufender Betrieb des Senders länger als 10 Minuten ist nicht zulässig. |
|
Ein vorgeschriebenes Mindestalter des Rufzeicheninhabers. |
|
|
|
| VD508 | 26 |
| Was gilt gemäß AFuV bei Relaisfunkstellen und Funkbaken? |
|
Ein vorgeschriebenes Mindestalter des Rufzeicheninhabers. |
|
Ein durchlaufender Betrieb des Senders länger als 10 Minuten ist nicht zulässig. |
|
Relaisfunkstellen und Funkbaken dürfen nur auf den in der Rufzeichenzuteilung für sie ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden. |
|
Das Rufzeichen der Relaisfunkstelle muss nach einer mehr als 10-minütigen Sendepause wiederholt werden. |
|
|
|
| VE101 | 27 |
| Wo sind die ausführlichen Nutzungsbedingungen und die ausgewiesenen Frequenzbereiche für den Amateurfunkdienst in Deutschland zu finden? |
|
Im Frequenznutzungsplan. |
|
In der Anlage der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (FreqBZPV). |
|
In der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV). |
|
In Artikel 5 der VO Funk. |
|
|
|
| VE118 | 28 |
| Welche Antwort enthält nur Frequenzbereiche, die auch von Rufzeicheninhabern der Klasse E genutzt werden dürfen? |
|
Alle Amateurfunkfrequenzbereiche oberhalb 144 MHz |
|
144 - 146 MHz, 430 - 440 MHz und 10 - 10,5 GHz |
|
1810 - 2000 kHz, 3500 - 3800 kHz und alle Amateurfunkfrequenzbereiche oberhalb 28 MHz |
|
144 - 146 MHz, 430 - 440 MHz und 1240 - 1300 MHz |
|
|
|
| VE152 | 29 |
| Darf ein Funkamateur mit seinem Amateurfunkgerät Funkverkehr im CB-Funk-Bereich durchführen? |
|
Nur dann, wenn er außer dem Amateurfunkrufzeichen auch eine Genehmigung zum Betrieb von CB-Funkgeräten besitzt. |
|
Ja. Der Funkamateur ist auf Grund seines technischen Wissens in der Lage, das Amateurfunkgerät so einzustellen, dass die technischen Vorschriften für CB-Funkgeräte eingehalten werden. |
|
Nein. CB-Funkverkehr darf nur mit speziell für diesen Frequenzbereich hergestellten Geräten durchgeführt werden, für die eine Konformitätsbewertung oder Zulassung vorliegt. |
|
Ja, aber nur, wenn er unter Benutzung seines Amateurfunkrufzeichens die Sendeleistung auf 4 Watt begrenzt. |
|
|
|
| VF104 | 30 |
| Wie hat sich ein Funkamateur zu verhalten, wenn er Sendungen empfängt, die nicht für Funkamateure, die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind? |
|
Er hat sofort den Empfänger auszuschalten und die Bundesnetzagentur zu informieren. |
|
Er darf diese Sendungen für sich aufzeichnen und auswerten. Dritten darf das Vorhandensein und der Inhalt dieser Sendungen jedoch nicht zur Kenntnis gebracht werden. |
|
Der Inhalt solcher Sendungen darf nicht verwertet werden, aber eine Diskussion über die Nachrichten- bzw. Gesprächsinhalte ist erlaubt. |
|
Der Inhalt solcher Sendungen sowie die Tatsache ihres Empfangs - ausgenommen bei Notrufen - darf anderen weder mitgeteilt noch für eigene Zwecke verwertet werden. |
|
|
|
| VF107 | 31 |
| Bei welcher der genannten Apparaturen sind nach dem TKG auch der Besitz und die Herstellung verboten und mit erheblichen Strafen bewehrt? |
|
Ein Scanner, der ein breitbandiges Abhören nicht öffentlicher Funkdienste im Funkspektrum ermöglicht. |
|
Eine Sendeanlage, die einen anderen Gegenstand vortäuscht und somit zum Abhören des nicht öffentlich gesprochenen Wortes brauchbar ist. |
|
Ein Richtmikrophon, das in besonderer Weise geeignet ist, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen unbemerkt abzuhören. |
|
Ein Babyphon. |
|
|
|
| VF108 | 32 |
| Darf ein Funkamateur eine Sendeanlage betreiben oder besitzen, die Ihrer Form oder Verkleidung nach einen anderen Gegenstand vortäuscht und somit geeignet ist, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen unbemerkt abzuhören, oder das Bild eines anderen unbemerkt aufzunehmen? |
|
Ja, wenn öffentlich in Hinweisen oder allgemein zugänglichen Mitteilungen auf die Abhörmöglichkeit hingewiesen wurde. |
|
Er darf sie besitzen, aber nicht betreiben. |
|
Ja, wenn diese Anlage auf Amateurfunkfrequenzen betrieben werden kann. |
|
Nein. |
|
|
|
| VH105 | 33 |
| Wird für selbstgefertigte Amateurfunkgeräte der Nachweis auf Einhaltung der technischen Vorschriften verlangt? |
|
Ja, weil auch der Betrieb dieser Geräte in der Nachbarschaft nicht zu Störungen führen darf. |
|
Nein, weil der Amateurfunkdienst als Experimentierfunkdienst zu verstehen ist und dem Funkamateur Gelegenheit gegeben werden soll, seine Geräte selbst zu bauen oder seriengefertigte Geräte zu ändern. |
|
Dieser Nachweis wurde nur für ältere Röhrenverstärker mit Ausgangsleistungen über 300 Watt gefordert, weil deren Betrieb häufig zu Störungen führte. Neuere, transistorisierte Leistungsverstärker benötigen keinen Nachweis mehr. |
|
Der Nachweis wird verlangt. Selbstgebaute oder veränderte Geräte müssen der Bundesnetzagentur zur Prüfung vorgestellt werden. |
|
|
|
| VI106 | 34 |
| Die Feldstärkegrenzwerte für den Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern sind von der Frequenz abhängig, weil |
|
die Fähigkeit des Körpers, hochfrequente Strahlung zu absorbieren, frequenzabhängig ist. |
|
die spezifische Absorptionsrate bei einigen Frequenzen nicht messbar ist. |
|
niederfrequente elektromagnetische Felder energiereicher sind als hochfrequente. |
|
hochfrequente elektromagnetische Felder energiereicher sind als niederfrequente. |
|
|
|