| VA104 | 1 |
| Welche Aussage über Funkamateure enthält die Begriffsbestimmung des Amateurfunkdienstes in den Radio Regulations (VO Funk)? |
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Funkamateure dürfen nur Mitteilungen von geringer Bedeutung übertragen, die es nicht rechtfertigen, öffentliche Telekommunikationsdienste in Anspruch zu nehmen. |
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Funkamateure sind ordnungsgemäß ermächtigte Personen, die sich mit der Funktechnik aus rein persönlicher Neigung und nicht aus geldlichem Interesse befassen. |
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Keine, da es sich um die Definition des Amateurfunkdienstes handelt. |
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Funkamateure sind die Inhaber einer Prüfungsbescheinigung über eine bestandene Amateurfunkprüfung und befassen sich mit der Funktechnik aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse. |
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| VA203 | 2 |
| Was ist eine Amateurfunkstelle im Sinne der Radio Regulations (VO Funk)? |
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Jede Funkstelle, die von einer Person betrieben wird, die auch Funkamateur ist. |
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Jede Funkstelle, die auf einer der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden kann. |
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Eine Funkstelle, die im Rahmen der Definition und der Regelungen des Amateurfunkdienstes in der VO Funk von einem Funkamateur betrieben wird. |
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Eine Funkstelle, die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen-, Empfangsfunkanlagen-, Antennenanlagen und Zusatzeinrichtungen besteht. |
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| VA408 | 3 |
| Wo sind die Amateurfunkrufzeichen international geregelt? |
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In § 4 des Amateurfunkgesetzes (AFuG). |
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In der Rufzeichenliste der Bundesnetzagentur. |
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In der Anlage 4 der Amateurfunkverordnung (AFuV). |
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In Artikel 19 und Anhang 42 der Radio Regulations (VO Funk). |
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| VB119 | 4 |
| Darf ein Funkamateur mit einer gültigen deutschen Amateurfunkzulassung der Klasse A auch im Gastland Amateurfunkverkehr auf dem 6-m-Band durchführen? |
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Ja, aber nur, wenn der Funkamateur eine CEPT-Amateurfunkgenehmigung besitzt. |
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Ja. Die Genehmigung für den Betrieb im 6-m-Band muss jedoch in seine Amateurfunkzulassung eingetragen sein. |
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Nein. Der Betrieb im 6-m-Band ist grundsätzlich unzulässig. |
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Nicht grundsätzlich. Der Funkamateur hat sich generell an die Bestimmungen des Gastlandes im Rahmen seiner CEPT-Amateurfunkgenehmigung zu halten. |
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| VB120 | 5 |
| Ist der vorübergehende Betrieb einer Klubstation nach CEPT-Empfehlung T/R 61-01 in einem Land erlaubt, welches diese Empfehlung anwendet? |
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Ja, der Betrieb einer Klubstation ist zulässig, wenn der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur der vorgesehene Standort im Ausland vorher mitgeteilt worden ist. |
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Ja, aber nur, wenn die Klubstation im Ausland an keinem festen Standort betrieben wird. |
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Nein, der Betrieb einer Klubstation bedarf der Beantragung einer Gastgenehmigung. |
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Nein, weil es in den übrigen CEPT-Ländern keine Klubstationen gibt. |
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| VB125 | 6 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
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Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb gemäß der ECC-Empfehlung (05)06. |
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Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung ist in allen im ERC-Report 32 genannten CEPT-Ländern anerkannt. Sie berechtigt den Inhaber zur Beantragung eines ausländischen Rufzeichens für den vorübergehenden Aufenthalt. |
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Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung kann die Erteilung einer entsprechenden Novice-Individualgenehmigung für Funkamateure in einem anderen Land vereinfachen. |
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Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01. |
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| VC102 | 7 |
| Welches Gesetz regelt die Voraussetzungen und die Bedingungen für die Teilnahme am Amateurfunkdienst? |
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Das Gesetz über den Amateurfunk. |
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Das Telekommunikationsgesetz. |
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Die Vollzugsordnung für den Funkdienst. |
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Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen. |
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| VC110 | 8 |
| Darf ein Funkamateur Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte übermitteln? |
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Ja, jederzeit. |
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Nein, unter keinen Umständen. |
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Nur in Not- und Katastrophenfällen. |
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Nur nach Aufforderung durch die zuständige Außenstelle der Bundesnetzagentur. |
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| VC113 | 9 |
| Welchen Zwecken dient der Amateurfunkdienst nach dem AFuG? |
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Als Versuchsfunk zur technischen Fortentwicklung von Funkanlagen. Zur eigenen Weiterbildung mit gewerblich wirtschaftlichem Interesse. |
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Dem Funkverkehr der Funkamateure untereinander. Zu technisch-wissenschaftlichen Studien und Experimenten von Funkamateuren. |
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Als Vorführfunk zu Demonstrationszwecken. Der Unterstützung von Sicherheitsdiensten (Polizei, Feuerwehr, DLRG usw.). |
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Für freizügige Funkexperimente bei Ausbildungen. Zur Vermeidung von illegalen Funkspektrumsnutzungen in anderen Frequenzbereichen. |
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| VC118 | 10 |
| Ab wann dürfen Sie eine Amateurfunkstelle betreiben? |
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Nach Teilnahme an einer fachlichen Prüfung für Funkamateure. |
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Mit dem Besitz eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Prüfungsbescheinigung. |
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Mit dem Besitz einer Zulassung zum Amateurfunkdienst. |
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Nach einer Frequenzzuteilung aufgrund der Frequenzzuteilungsverordnung. |
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| VC120 | 11 |
| Welche Rufzeichenzuteilungsarten gibt es im Amateurfunk? |
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Personengebundenes Rufzeichen, Ausbildungsrufzeichen, Rufzeichen für Versuchsfunkstellen, Rufzeichen für fernbediente/ automatisch arbeitende Amateurfunkstellen. |
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Personengebundenes Rufzeichen, Ausbildungsrufzeichen, Kontestrufzeichen, Rufzeichen gemäß § 16 Abs. 2 AFuV. |
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Personengebundenes Rufzeichen, Ausbildungsrufzeichen, Klubstationsrufzeichen, Rufzeichen für fernbediente/automatisch arbeitende Amateurfunkstellen, Rufzeichen gemäß § 16 Abs. 2 AFuV. |
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Personengebundenes Rufzeichen, Familienrufzeichen, Klubstationsrufzeichen, Rufzeichen für fernbediente/automatisch arbeitende Amateurfunkstellen. |
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| VC141 | 12 |
| Was hat ein Funkamateur mit zugeteiltem Rufzeichen zu erwarten, wenn er fortgesetzt gegen AFuG oder AFuV verstößt? |
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Den Widerruf der Amateurfunkzulassung. |
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Eine Geldstrafe. |
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Eine Gefängnisstrafe von bis zu 2 Jahren. |
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Eine kostenpflichtige Nachprüfung. |
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| VD105 | 13 |
| Welche der genannten Bestimmungen enthält Regelungen darüber, welche Frequenzbereiche der Inhaber einer Amateurfunkzulassung entsprechend seiner Zeugnisklasse benutzen darf? |
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Das Gesetz über den Amateurfunk (AFuG). |
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Die Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV). |
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Die Anlage der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (FreqBZPV). |
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Der internationale Frequenzbereichszuweisungsplan in Artikel 5 der VO Funk. |
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| VD108 | 14 |
| Wann und wie oft hat der Funkamateur sein Rufzeichen zu nennen? |
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Das Rufzeichen ist am Anfang und am Ende jeder Funkverbindung zu nennen. |
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Das Rufzeichen ist alle 10 Minuten zu nennen. |
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Das Rufzeichen ist spätestens nach 10 Minuten oder auf Verlangen der am Funkverkehr beteiligten Funkstellen zu nennen. |
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Das Rufzeichen ist am Anfang und am Ende jeder Funkverbindung sowie zwischendurch mindestens alle 10 Minuten zu nennen. |
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| VD113 | 15 |
| Zu welchen Zwecken kann die Bundesnetzagentur schriftliche Nachweise über den Funkbetrieb verlangen? |
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Zur Überprüfung der fachlichen Qualitäten des Funkamateurs und des Inhalts der Sendungen. |
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Als Kontroll-Nachweis für EMVU-Verträglichkeit. |
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Als Kontrolllogs bei Amateurfunkwettbewerben oder zur Abrechnung der Beiträge. |
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Zur Untersuchung elektromagnetischer Unverträglichkeit oder zur Klärung frequenztechnischer Fragen. |
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| VD123 | 16 |
| Welche Daten sind in der offiziellen Rufzeichenliste der Bundesnetzagentur immer enthalten? |
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Alle zugeteilten Rufzeichen in Verbindung mit dem Namen des Inhabers und die Standorte von Relaisfunkstellen und Funkbaken. |
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Alle zugeteilten Rufzeichen mit den dazugehörigen Rufzeicheninhabern und deren Anschriften. |
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Alle zugeteilten Rufzeichen mit den dazugehörigen Standorten der Amateurfunkstellen. |
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Im Falle eines Widerspruchs keinerlei Angaben, auch kein Rufzeichen. |
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| VD124 | 17 |
| Wozu können Aufzeichnungen der Sendetätigkeit (z.B. Stationstagebuch) dienen? |
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Sie können nur als Aktivitätsnachweis über den Funkbetrieb gegenüber der örtlichen Amateurfunkvereinigung dienen. |
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Dort können die Rufzeichen der Gegenfunkstellen festgehalten werden, damit der Bundesnetzagentur jederzeit der Nachweis erbracht werden kann, dass nur mit genehmigten Funkstellen Funkverkehr abgewickelt wurde. |
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Ein präzise geführtes Stationstagebuch kann u.a. als Grundlage für die Erteilung einer EMVU-Bescheinigung dienen. |
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Sie können zur Aufklärung elektromagnetischer Unverträglichkeiten dienen. |
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| VD127 | 18 |
| Für welche Zwecke sind Zuteilungen mit Ausnahmen von den technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen der AFuV möglich? |
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Für besondere experimentelle und technischwissenschaftliche Studien mit einer Amateurfunkstelle. |
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Für Abgleicharbeiten und Messungen an Sendern ohne Abschlusswiderstand. |
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Für die Nutzung zusätzlicher Frequenzbereiche, die nicht im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesen sind. |
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Für Übungen zur Abwicklung des Funkverkehrs in Not- und Katastrophenfällen. |
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| VD212 | 19 |
| DL5XYZ benutzt sein im Kraftfahrzeug eingebautes Funkgerät für Sprechfunkverkehr. Wie kann der Zusatz zu seinem Rufzeichen lauten? |
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Mobil |
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Es ist kein Zusatz erlaubt. |
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/p |
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Portabel |
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| VD221 | 20 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DAØAA - DAØZZZ" zu? |
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Rufzeichen für Funkbaken. |
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Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV. |
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Rufzeichen für Klubstationen. |
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Rufzeichen für ATV-Relaisfunkstellen. |
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| VD304 | 21 |
| Wann ist mit dem Entzug eines Ausbildungsrufzeichens zu rechnen? |
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Wenn es zu Störungen von Amateurfunk-Kontesten kommt. |
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Wenn der Ausbildungsfunkverkehr mobil durchgeführt wird. |
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Wenn das Ausbildungsrufzeichen fortgesetzt in Abwesenheit des Ausbilders benutzt wird. |
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Wenn durch den Ausbildungsfunkverkehr BCI und TVI verursacht wird. |
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| VD307 | 22 |
| Kann der Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse E ein Ausbildungsrufzeichen zugeteilt bekommen? |
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Ja, er darf jedoch nur im Rahmen der Klasse E ausbilden. |
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Nein, Ausbildungsrufzeichen werden nur Inhabern der höchsten Amateurfunk-Zeugnisklasse zugeteilt. |
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Ja, er darf die Ausbildung aber nur in Anwesenheit eines Zulassungsinhabers mit Klasse A durchführen. |
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Nein, die Klasse E ist nur als Einstiegsklasse vorgesehen und darf daher nicht ausbilden. |
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| VD501 | 23 |
| Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist gemäß AFuV richtig wiedergegeben? |
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Eine "Relaisfunkstelle" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale automatisch aussendet. |
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Eine "fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" ist eine besetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (z.B. Amateurfunkstellen mit digitalen Betriebsarten). |
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Eine "fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" ist eine unbesetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (Relaisfunkstellen, Digipeater, Funkbaken usw.). |
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Eine "Funkbake" ist eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die ferngesteuert Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt. |
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| VE108 | 24 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (20-m-Amateurfunkband)? |
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14 MHz - 14,45 MHz |
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14 MHz - 14,5 MHz |
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14 MHz - 14,35 MHz |
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14 MHz - 15 MHz |
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| VE123 | 25 |
| In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status? |
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135,7 - 137,8 kHz |
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10100 - 10150 kHz |
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28000 - 29700 kHz |
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1850 - 1890 kHz |
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| VE126 | 26 |
| Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 1810 - 1850 kHz? |
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Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E. |
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Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen. |
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Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden. |
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Maximal 10 Watt PEP für beide Klassen. |
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| VE129 | 27 |
| Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 3,5 - 3,8 MHz? |
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Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E. |
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Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden. |
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Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen. |
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Maximal 10 Watt PEP für beide Klassen. |
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| VE135 | 28 |
| Welche Leistungsgrenzen gelten für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E in den Frequenzbereichen 21 - 21,45 MHz und 28 - 29,7 MHz? |
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Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E. |
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Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden. |
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Maximal 250 Watt PEP für beide Klassen. |
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Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen. |
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| VE142 | 29 |
| In welchen Amateurfunkfrequenzbereichen beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 800 Hz? |
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1810 - 2000 kHz und 3500 - 3800 kHz |
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135,7 - 137,8 kHz und 10100 - 10150 kHz |
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7000 - 7100 kHz und 14000 - 14350 kHz |
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18068 - 18168 kHz und 24890 - 24990 kHz |
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| VE147 | 30 |
| In welchem Amateurfunkfrequenzbereich beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 2 MHz bzw. für amplitudenmodulierte Fernsehaussendungen 7 MHz? |
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3400 - 3475 MHz |
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2320 - 2450 MHz |
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10,0 - 10,5 GHz |
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430 - 440 MHz |
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| VG101 | 31 |
| Was hat der Funkamateur zu veranlassen, wenn bei ihm der Empfang auf Grund mangelnder Empfängerstörfestigkeit stark beeinträchtigt wird? |
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Er hat die Störungen in jedem Fall hinzunehmen. |
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Er hat die Störungen nur dann hinzunehmen, wenn das störende Gerät von erheblicher Bedeutung für den Betreiber ist (z.B. von einer Alarmanlage). |
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Er hat die Störungen hinzunehmen, wenn die störenden Geräte den Anforderungen des EMVG oder FTEG genügen. |
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Er braucht Störungen grundsätzlich nicht hinzunehmen. |
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| VG111 | 32 |
| Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle wird der Rundfunkempfang eines Nachbarn gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass sowohl das gestörte Rundfunkgerät, wie auch die störende Amateurfunkstelle die Vorschriften einhalten und Nachbesserungen nicht mehr möglich sind. Was hat der Funkamateur in diesem Fall zu tun? |
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Er kann seinen Funkbetrieb wie bisher fortsetzen. |
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Er hat seinen Betrieb auf die Nutzung von Frequenzen unterhalb 144 MHz zu beschränken. |
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Er sollte seinen Funkbetrieb so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr gestört wird. |
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Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen. |
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| VI101 | 33 |
| Wer ist für die Sicherstellung der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit verantwortlich? |
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Die Verfügung 306/97. |
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Die BEMFV (Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder). |
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Der Betreiber der ortsfesten Amateurfunkstelle. |
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Die Bundesnetzagentur. |
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| VI106 | 34 |
| Die Feldstärkegrenzwerte für den Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern sind von der Frequenz abhängig, weil |
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die spezifische Absorptionsrate bei einigen Frequenzen nicht messbar ist. |
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die Fähigkeit des Körpers, hochfrequente Strahlung zu absorbieren, frequenzabhängig ist. |
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hochfrequente elektromagnetische Felder energiereicher sind als niederfrequente. |
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niederfrequente elektromagnetische Felder energiereicher sind als hochfrequente. |
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