| VA304 | 1 |
| Was gilt hinsichtlich der Anwendung von Kodes und Verschlüsselungen im internationalen Amateurfunkverkehr zwischen Funkamateuren? |
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Der Austausch von Steuersignalen zwischen Erd- und Weltraumfunkstellen des Amateurfunkdienstes über Satelliten darf nicht zur Verschleierung des Inhalts verschlüsselt werden. |
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Der Funkverkehr zwischen Amateurfunkstellen verschiedener Länder darf nicht zur Verschleierung des Inhalts verschlüsselt werden. |
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Beim Funkverkehr zwischen Amateurfunkstellen dürfen alle bekannten und geheimen Kodes oder Verschlüsselungen verwendet werden. |
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Beim Funkverkehr zwischen Amateurfunkstellen dürfen keine Kodes oder Verschlüsselungen verwendet werden. |
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| VA401 | 2 |
| Nach den Radio Regulations (VO Funk) ist die Erde in verschiedene Funkregionen unterteilt. Wie viele Funkregionen gibt es und zu welcher davon gehört Deutschland? |
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Drei Funkregionen. Deutschland gehört zur Region 1. |
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Fünf Funkregionen. Deutschland gehört zur Region 2. |
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Vierzehn Funkregionen. Deutschland gehört zur Region 4. |
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Vier Funkregionen. Deutschland gehört zur Region 3. |
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| VA408 | 3 |
| Wo sind die Amateurfunkrufzeichen international geregelt? |
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In der Rufzeichenliste der Bundesnetzagentur. |
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In § 4 des Amateurfunkgesetzes (AFuG). |
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In der Anlage 4 der Amateurfunkverordnung (AFuV). |
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In Artikel 19 und Anhang 42 der Radio Regulations (VO Funk). |
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| VB102 | 4 |
| Was beinhalten die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und (05)06? |
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Die CEPT empfiehlt damit von der heimatlichen Behörde ausstellbare Amateurfunkgenehmigungen, die den vorübergehenden Amateurfunkbetrieb in den beigetretenen Ländern ermöglichen. |
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Die CEPT empfiehlt damit Gastzulassungen für Nicht-Funkamateure aus CEPT-Ländern auszustellen. |
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Die CEPT empfiehlt damit die Ausstellung individueller Amateurfunkgenehmigungen für ansässige ausländische Funkamateure entsprechend deren heimatlicher Betriebsrechte. |
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Die CEPT empfiehlt damit die gegenseitige Anerkennung harmonisierter Amateurfunkzeugnisse sowie harmonisierte Prüfungsstoffpläne für Amateurfunkprüfungen. |
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| VB104 | 5 |
| Die deutsche Amateurfunkzulassung der Klasse E entspricht der |
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"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der ECC-Empfehlung (05)06. |
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"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-02. |
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"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß dem ERC-Report 32. |
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"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01. |
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| VB112 | 6 |
| Darf ein Funkamateur mit einer CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung in allen CEPT-Ländern Amateurfunkverkehr abwickeln? |
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Nein. Die Anwendung der ECC-Empfehlung (05)06 ist nur in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zulässig. |
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Nein, nur in den Staaten der CEPT, die die ECC-Empfehlung (05)06 umgesetzt haben, sofern er dort keinen festen Wohnsitz hat. |
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Ja. Er muss sich aber an die Amateurfunkregelungen des Heimatlandes halten. |
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Ja. Alle CEPT-Mitgliedsländer müssen sich an die ECC-Empfehlung (05)06 halten. |
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| VC115 | 7 |
| Welches der nachfolgend genannten Dokumente benötigt man, um ein Funkamateur im Sinne des AFuG zu sein? |
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Einen gültigen Personal- oder Reisepass, aus dem hervorgeht, dass man seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik hat. |
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Ein Führungszeugnis aus dem hervorgeht, dass man nicht vorbestraft ist. |
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Eine Bescheinigung darüber, dass man am Ausbildungsfunkverkehr erfolgreich teilgenommen hat. |
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Ein Amateurfunkzeugnis oder eine harmonisierte Amateurfunkprüfungsbescheinigung. |
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| VC119 | 8 |
| Ist die Erteilung einer Amateurfunkzulassung von einem Mindestalter abhängig? |
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Ja, die Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein. |
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Ja, die Bewerber können ab dem 15. Lebensjahr eine Zulassung erhalten. |
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Ja, für Klasse A müssen die Bewerber mindestens 10 Jahre alt sein. |
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Nein, das AFuG sieht kein Mindestalter vor. |
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| VC123 | 9 |
| Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Klubstation betreiben? |
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Wenn er eine entsprechende Befürwortung einer Amateurfunkvereinigung besitzt. |
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Wenn der dafür eine gültige Rufzeichenzuteilung der Bundesnetzagentur besitzt. |
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Wenn er mindestens 20 Unterschriften als Beweis der Notwendigkeit vorlegen kann. |
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Wenn er Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist. |
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| VC142 | 10 |
| Wann handelt ein Funkamateur ordnungswidrig im Sinne des Amateurfunkgesetzes? |
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Bei der Abwicklung von Funkbetrieb mit anderen als Amateurfunkstellen. |
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Bei unzureichender Rufzeichennennung. |
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Bei dauerhafter Verlegung seiner Amateurfunkstelle an einen anderen Standort. |
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Beim Betrieb zum geschäftsmäßigen Erbringen von Telekommunikationsdiensten. |
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| VD106 | 11 |
| Wo ist die Einteilung der deutschen Amateurfunkrufzeichen geregelt? |
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In der Rufzeichenliste der Bundesnetzagentur. |
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Im Rufzeichenplan gemäß § 10 Abs. 3 AFuV. |
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In Artikel 19 und Anhang 42 der VO Funk. |
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In § 4 des Amateurfunkgesetzes. |
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| VD108 | 12 |
| Wann und wie oft hat der Funkamateur sein Rufzeichen zu nennen? |
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Das Rufzeichen ist spätestens nach 10 Minuten oder auf Verlangen der am Funkverkehr beteiligten Funkstellen zu nennen. |
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Das Rufzeichen ist am Anfang und am Ende jeder Funkverbindung zu nennen. |
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Das Rufzeichen ist am Anfang und am Ende jeder Funkverbindung sowie zwischendurch mindestens alle 10 Minuten zu nennen. |
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Das Rufzeichen ist alle 10 Minuten zu nennen. |
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| VD113 | 13 |
| Zu welchen Zwecken kann die Bundesnetzagentur schriftliche Nachweise über den Funkbetrieb verlangen? |
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Zur Überprüfung der fachlichen Qualitäten des Funkamateurs und des Inhalts der Sendungen. |
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Zur Untersuchung elektromagnetischer Unverträglichkeit oder zur Klärung frequenztechnischer Fragen. |
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Als Kontrolllogs bei Amateurfunkwettbewerben oder zur Abrechnung der Beiträge. |
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Als Kontroll-Nachweis für EMVU-Verträglichkeit. |
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| VD116 | 14 |
| Offene Sprache im Funkverkehr bedeutet, dass der Funkverkehr |
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nur in den landesüblichen Sprachen abgewickelt werden darf. |
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keine Abkürzungen enthalten darf. |
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nicht kodiert und nicht fremdsprachig abgewickelt werden darf. |
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nicht durch geheime Kodes oder unbekannte Verfahren verschleiert werden darf. |
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| VD121 | 15 |
| Ist das Aussenden des unmodulierten oder ungetasteten Trägers zulässig? |
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Nein, weil sonst die Endstufe zu heiß wird. |
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So lange bis ein Ruf wahrgenommen wird. |
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Ja, kurzzeitig, z.B. zum Abstimmen. |
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Ja, unbegrenzt, es wird ja keine Information übertragen. |
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| VD128 | 16 |
| Rufzeichenzuteilungen für besondere experimentelle und technisch-wissenschaftliche Studien gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV sind Zuteilungen, |
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die Ausnahmen vom Rufzeichenplan zulassen. |
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die Ausnahmen zur Nutzung von gewerblichwirtschaftlichen Zwecken zulassen. |
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die Ausnahmen im Ausbildungsfunkbetrieb zulassen. |
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die Ausnahmen von den technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen der AFuV zulassen. |
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| VD203 | 17 |
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DJ7ZZZ? Es ist ein |
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Klubstationsrufzeichen der Klasse A. |
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Ausbildungsrufzeichen der Klasse E. |
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personengebundenes Rufzeichen der Klasse A. |
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personengebundenes Rufzeichen der Klasse E. |
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| VD215 | 18 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DL1AA - DL9ZZZ" zu? |
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Rufzeichen der Klasse E. |
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Personengebundene Rufzeichen der Klasse A. |
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Ausbildungsrufzeichen. |
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Rufzeichen für Klubstationen. |
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| VD216 | 19 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DB1AA - DB9ZZZ" zu? |
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Ausbildungsrufzeichen. |
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Personengebundene Rufzeichen der Klasse A. |
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Rufzeichen für Klubstationen. |
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Rufzeichen der Klasse E. |
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| VD217 | 20 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DO1AA - DO9ZZZ" zu? |
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Rufzeichen für Klubstationen. |
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Rufzeichen der Klasse A. |
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Personengebundene Rufzeichen der Klasse E. |
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Ausbildungsrufzeichen. |
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| VD401 | 21 |
| Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung eines Rufzeichens für den Betrieb einer Klubstation erfüllt sein? |
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Der verantwortliche Funkamateur für die Klubstation muss in jedem Fall Inhaber eines Rufzeichens der höchsten Amateurfunkklasse sein. |
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Der Leiter einer als eingetragener Verein (e.V.) bestehenden Amateurfunkvereinigung muss auch der für die beantragte Klubstation verantwortliche Funkamateur sein. |
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Die Rufzeichenzuteilung für das Betreiben einer Klubstation ist von der Benennung des verantwortlichen Funkamateurs durch den Leiter einer Gruppe von Funkamateuren abhängig. |
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Der verantwortliche Funkamateur muss seit mindestens 2 Jahren Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses sein. |
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| VD402 | 22 |
| Welche Voraussetzung muss für die Erteilung eines Rufzeichens für den Betrieb einer Klubstation erfüllt sein? |
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Eine HAREC-Bescheinigung oder ein Amateurfunkzeugnis. |
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Eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst nach § 3 Abs. 1 AFuG. |
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Der verantwortliche Funkamateur für die Klubstation muss in jedem Fall Inhaber eines Ausbildungsrufzeichens sein. |
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Der verantwortliche Funkamateur für die Klubstation muss in jedem Fall Inhaber eines Rufzeichens der höchsten Amateurfunkklasse sein. |
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| VD405 | 23 |
| Wovon sind die Betriebsrechte eines Funkamateurs bei der Mitbenutzung eines Klubstationsrufzeichens abhängig? |
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Von seiner Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst nach § 3 Abs. 1 AFuG. |
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Nur von den Betriebsrechten der Rufzeichenzuteilung der Klubstation. |
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Er muss auf jeden Fall Inhaber eines Rufzeichens der höchsten Amateurfunkklasse sein. |
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Von seiner Benennung durch den verantwortlichen Funkamateur. |
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| VE105 | 24 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (80-m-Amateurfunkband)? |
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3,5 MHz - 3,6 MHz |
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3,5 MHz - 3,8 MHz |
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3,5 MHz - 3,9 MHz |
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3,8 MHz - 4,0 MHz |
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| VE106 | 25 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (40-m-Amateurfunkband)? |
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7,0 MHz - 7,3 MHz |
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7,0 MHz - 7,5 MHz |
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7,0 MHz - 7,2 MHz |
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7,1 MHz - 7,3 MHz |
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| VE107 | 26 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (30-m-Amateurfunkband)? |
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10,1 MHz - 10,15 MHz |
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10,0 MHz - 10,15 MHz |
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10,0 MHz - 10,25 MHz |
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10,1 MHz - 10,25 MHz |
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| VE114 | 27 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (2-m-Amateurfunkband)? |
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140 - 146 MHz |
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140 - 148 MHz |
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144 - 148 MHz |
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144 - 146 MHz |
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| VE119 | 28 |
| Welche Antwort enthält nur Frequenzbereiche, die auch von Rufzeicheninhabern der Klasse E genutzt werden dürfen? |
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1815 - 1835 kHz, 10100 - 10150 kHz, 14000 - 14350 kHz und 21000 - 21450 kHz |
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1850 - 1890 kHz, 7000 - 7200 kHz, 18068 - 18168 kHz und 24890 - 24990 kHz |
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135,7 - 137,8 kHz, 1810 - 2000 kHz, 7000 - 7200 kHz und 21000 - 21450 kHz |
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1810 - 2000 kHz, 3500 - 3800 kHz, 21000 - 21450 kHz und 28000 - 29700 kHz |
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| VE139 | 29 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Sendeleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A im Frequenzbereich 1240 - 1300 MHz? |
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750 Watt PEP, jedoch nur maximal 5 Watt EIRP im Teilbereich 1247 - 1263 MHz. |
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250 Watt PEP |
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100 Watt PEP |
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75 Watt PEP, jedoch nur maximal 5 Watt EIRP im Teilbereich 1247 - 1263 MHz. |
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| VE143 | 30 |
| In welchen Amateurfunkfrequenzbereichen beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 2,7 kHz? |
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21000 - 21450 kHz und 28000 - 29700 kHz |
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10100 - 10150 kHz und 18068 - 18168 kHz |
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135,7 - 137,8 kHz und 1810 - 1850 kHz |
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1810 - 2000 kHz und 3500 - 3800 kHz |
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| VE152 | 31 |
| Darf ein Funkamateur mit seinem Amateurfunkgerät Funkverkehr im CB-Funk-Bereich durchführen? |
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Ja, aber nur, wenn er unter Benutzung seines Amateurfunkrufzeichens die Sendeleistung auf 4 Watt begrenzt. |
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Nein. CB-Funkverkehr darf nur mit speziell für diesen Frequenzbereich hergestellten Geräten durchgeführt werden, für die eine Konformitätsbewertung oder Zulassung vorliegt. |
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Nur dann, wenn er außer dem Amateurfunkrufzeichen auch eine Genehmigung zum Betrieb von CB-Funkgeräten besitzt. |
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Ja. Der Funkamateur ist auf Grund seines technischen Wissens in der Lage, das Amateurfunkgerät so einzustellen, dass die technischen Vorschriften für CB-Funkgeräte eingehalten werden. |
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| VF108 | 32 |
| Darf ein Funkamateur eine Sendeanlage betreiben oder besitzen, die Ihrer Form oder Verkleidung nach einen anderen Gegenstand vortäuscht und somit geeignet ist, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen unbemerkt abzuhören, oder das Bild eines anderen unbemerkt aufzunehmen? |
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Er darf sie besitzen, aber nicht betreiben. |
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Nein. |
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Ja, wenn öffentlich in Hinweisen oder allgemein zugänglichen Mitteilungen auf die Abhörmöglichkeit hingewiesen wurde. |
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Ja, wenn diese Anlage auf Amateurfunkfrequenzen betrieben werden kann. |
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| VG112 | 33 |
| Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle wird der Fernsehempfang im TV Kanal 10 eines Nachbarn gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass sowohl das gestörte Fernsehgerät wie auch die störende Amateurfunkstelle die Vorschriften einhalten und Nachbesserungen nicht mehr möglich sind. Was kann der Funkamateur erwarten, wenn er den störenden Betrieb fortsetzt? |
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Nichts. |
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Den sofortigen Widerruf seiner Zulassung zum Amateurfunkdienst. |
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Die Anordnung von Betriebseinschränkungen für die Amateurfunkstelle. |
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Die Verhängung eines Bußgeldes. |
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| VK103 | 34 |
| Mit welchen Folgen muss der Funkamateur rechnen, wenn er die zu entrichtenden Gebühren und Beiträge nicht zahlt? |
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Er muss mit dem Entzug der Amateurfunkzuteilung sowie einem Bußgeld rechnen. |
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Er muss mit Maßnahmen nach den Vorschriften des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes rechnen. |
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Er muss mit dem Entzug seines Amateurfunkzeugnisses rechnen. |
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Er muss mit einer gebührenpflichtigen Nachprüfung rechnen. |
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