| VA102 | 1 |
| Wozu dient der Amateurfunkdienst nach dem Wortlaut seiner internationalen Begriffsbestimmung in den Radio Regulations (VO Funk)? |
|
Zur Benutzung von Amateurfunkstellen auf der Erde und im Hauptteil der Erdatmosphäre. |
|
Für den Funkverkehr der Funkamateure untereinander sowie für den Funkverkehr über Amateurfunkstellen an Bord von erdumlaufenden Satelliten. |
|
Für experimentelle und technischwissenschaftliche Studien, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen. |
|
Zur eigenen Ausbildung, für den Funkverkehr der Funkamateure untereinander und für technische Studien. |
|
|
|
| VA204 | 2 |
| Bei welcher der genannten Einrichtungen handelt es sich um keine Amateurfunkstelle nach der Definition der Radio Regulations (VO Funk) und des AFuG? |
|
Ein Digipeater im 70-cm-Band mit DX-Cluster und Mailbox-Dienst, wobei der für den Digipeater-Betrieb notwendige Datenrechner nicht am Standort des Digipeaters steht. |
|
Je eine Funkbake im 70-cm-, 23-cm- und 13-cm-Band mit gemeinsam gleichen Rufzeichen am gleichen Standort. |
|
Ein FM-Relais mit Sender und Empfänger am gleichen Standort sowie getrennter Ein- und Ausgabefrequenz zwischen 27120 und 27410 kHz. |
|
Ein Fuchsjagdsender im 80-m-Band mit weniger als 5 Watt Senderleistung, der kein Rufzeichen, aber die Peilkennungen MO, MOE, MOI oder MOS aussendet. |
|
|
|
| VA402 | 3 |
| Nach den Radio Regulations (VO Funk) ist die Erde in verschiedene Funkregionen unterteilt. Wie viele Funkregionen gibt es und zu welcher davon gehört Kanada? |
|
Vierzehn Funkregionen. Kanada gehört zur Region 4. |
|
Vier Funkregionen. Kanada gehört zur Region 3. |
|
Fünf Funkregionen. Kanada gehört zur Region 1. |
|
Drei Funkregionen. Kanada gehört zur Region 2. |
|
|
|
| VA406 | 4 |
| In welchem Regelungswerk ist die Bedeutung der "Q-Gruppen" festgelegt? |
|
In den Radio Regulations der ITU (Internationale Fernmeldeunion). |
|
In den Anhängen der AFuV (Amateurfunkverordnung). |
|
In den Standards der ETSI (European Telecommunications Standards Institute). |
|
In den Empfehlungen der IARU (International Amateur Radio Union). |
|
|
|
| VB108 | 5 |
| Wie muss die Rufzeichennennung von DO1XYZ bei der Nutzung der CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung in der Schweiz erfolgen? |
|
HB3/DO1XYZ |
|
Die Nennung von DO1XYZ ist ausreichend. |
|
DO1XYZ-HB9/portabel oder DO1XYZ-HB9/mobil. |
|
DO1XYZ/HB3 |
|
|
|
| VB109 | 6 |
| Wie muss die Rufzeichennennung von DL1ER bei der Nutzung der CEPT-Amateurfunkgenehmigung in der Schweiz erfolgen? |
|
DL1ER-HB9/portabel oder DL1ER-HB9/mobil. |
|
Die Nennung von DL1ER ist ausreichend. |
|
DL1ER/HB9 |
|
HB9/DL1ER |
|
|
|
| VB116 | 7 |
| Entsprechend welcher internationalen Regelungen dürfen Inhaber eines deutschen Amateurfunkrufzeichens auch in anderen Ländern vorübergehend am Amateurfunkverkehr teilnehmen, ohne dass sie dort vorher eine besondere Zulassung beantragen müssen? |
|
Entsprechend Artikel 19 und Anhang 42 der Radio Regulations (VO Funk). |
|
Entsprechend den CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 oder 05(06). |
|
Entsprechend den in der AFuV umgesetzten EU-Richtlinien. |
|
Entsprechend der Charta der Vereinten Nationen und einer entsprechenden UN-Entschließung. |
|
|
|
| VC103 | 8 |
| Welche Behörde nimmt die Aufgaben und Befugnisse in Deutschland wahr, die sich aus dem Amateurfunkgesetz (AFuG) und der Amateurfunkverordnung (AFuV) ergeben? |
|
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt. |
|
Die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation. |
|
Die Polizei. |
|
Die Bundesnetzagentur. |
|
|
|
| VC107 | 9 |
| Mit welchen anderen Funkstellen darf der Funkamateur Funkverkehr abwickeln? |
|
Mit allen Funkstellen, die auf den Amateurfunkbändern tätig sind. |
|
Nur mit anderen Funkstellen des Amateurfunkdienstes. |
|
Mit anderen Amateurfunkstellen und Funkstellen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). |
|
Mit anderen Amateurfunkstellen und Funkstellen des Flug- und/oder Seefunkdienstes. |
|
|
|
| VC109 | 10 |
| Dürfen Sie mit Ihrem Amateurfunktransceiver im 70-cm-Band am LPD-Funkverkehr (LPD = Low Power Devices) teilnehmen? |
|
Ja, wenn ich meine Sendeleistung auf 10 mW begrenze. |
|
Ja, weil die LPDs auch innerhalb des Amateurfunkbandes arbeiten. |
|
Ja, aber ohne Anwendung meines Rufzeichens. |
|
Nein. |
|
|
|
| VC116 | 11 |
| Was ist neben einer erfolgreich abgelegten Amateurfunkprüfung unbedingt erforderlich, damit Sie eine Amateurfunkstelle betreiben dürfen? |
|
Die Vorlage eines Nachweises darüber, dass das zu benutzende Funkgerät keine Sendeleistung von mehr als 10 Watt erzeugen kann. |
|
Die Einholung einer EMVU-Bescheinigung bei der zuständigen Behörde. |
|
Eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. |
|
Die Vorlage von Berechnungsunterlagen und ergänzenden Messprotokollen der ungünstigsten Antennenanlage. |
|
|
|
| VC117 | 12 |
| Was ist erforderlich, um den Amateurfunkbetrieb ausüben zu dürfen? |
|
Eine EMVU-Bescheinigung. |
|
Ein schriftlicher Nachweis darüber, dass die Amateurfunkstelle keine Störungen verursacht. |
|
Eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. |
|
Ein Amateurfunkzeugnis. |
|
|
|
| VC124 | 13 |
| Darf ein Funkamateur seine Amateurfunkzulassung oder das damit zugeteilte Rufzeichen unter besonderen Umständen vorübergehend einer anderen Person übertragen? |
|
Nein, die Amateurfunkzulassung und das damit zugeteilte Rufzeichen sind an die in der Zulassungsurkunde angegebene Person gebunden. |
|
Ja, wenn es sich bei der anderen Person um einen Funkamateur mit erfolgreich abgelegter Prüfung handelt, dieser aber selbst keine Zulassung (Rufzeichen) besitzt. |
|
Nein, es sei denn an einen ihm bekannten ausländischen Funkamateur, der sich nur vorübergehend zu Besuch in Deutschland aufhält. |
|
Ja, aber nur an unmittelbare Familienangehörige, wenn diese die Station des Funkamateurs unter dessen Aufsicht benutzen. |
|
|
|
| VC132 | 14 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
|
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
|
Der Zulassungsinhaber braucht vor Betriebsaufnahme für seine Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung. |
|
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
|
Der Funkamateur kann die Störfestigkeit der Geräte seiner Amateurfunkstelle selbst bestimmen. |
|
|
|
| VC133 | 15 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
|
Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden. |
|
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
|
Der Funkamateur muss die grundlegenden Anforderungen zum Schutz von Personen einhalten. |
|
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
|
|
|
| VC136 | 16 |
| Aus welcher Vorschrift ergibt sich die Pflicht, die Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte zu dokumentieren? |
|
Aus dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG). |
|
Aus den Radio Regulations (VO Funk). |
|
Aus der Amateurfunkverordnung (AFuV). |
|
Aus dem Amateurfunkgesetz (AFuG). |
|
|
|
| VD121 | 17 |
| Ist das Aussenden des unmodulierten oder ungetasteten Trägers zulässig? |
|
Ja, kurzzeitig, z.B. zum Abstimmen. |
|
Ja, unbegrenzt, es wird ja keine Information übertragen. |
|
So lange bis ein Ruf wahrgenommen wird. |
|
Nein, weil sonst die Endstufe zu heiß wird. |
|
|
|
| VD125 | 18 |
| Wann muss der Funkamateur ein Logbuch führen? |
|
Nie. |
|
Immer. |
|
In besonderen Fällen auf Verlangen. |
|
Immer, nur nicht bei Mobil- und Portabelbetrieb. |
|
|
|
| VD126 | 19 |
| Wann hat ein Funkamateur der Bundesnetzagentur gemäß AFuV technische Unterlagen über seine Sendeanlage vorzulegen? |
|
Auf Anforderung der Bundesnetzagentur. |
|
Immer. |
|
Nur im Fall von elektromagnetischen Störungen. |
|
Mit dem Erhalt der Amateurfunkzulassung. |
|
|
|
| VD203 | 20 |
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DJ7ZZZ? Es ist ein |
|
personengebundenes Rufzeichen der Klasse E. |
|
personengebundenes Rufzeichen der Klasse A. |
|
Klubstationsrufzeichen der Klasse A. |
|
Ausbildungsrufzeichen der Klasse E. |
|
|
|
| VD211 | 21 |
| Wann muss beim Amateurfunkverkehr das zugeteilte Rufzeichen übermittelt werden? |
|
Bei Beginn und Ende jeder Funkverbindung sowie mindestens alle 10 Minuten während des Funkverkehrs. |
|
Mindestens alle 20 Minuten während des Funkverkehrs. |
|
Rufzeichen sind bei Bedarf am Beginn und Ende einer Funkverbindung anzugeben. |
|
Rufzeichen sind bei länger andauernden oder ununterbrochenen Aussendungen nach Bedarf in die laufende Übermittlung einzustreuen. |
|
|
|
| VD505 | 22 |
| Was ist notwendig, damit ein Funkamateur eine Rufzeichenzuteilung für den Betrieb einer fernbedienten oder automatisch arbeitenden Amateurfunkstelle erhalten kann? |
|
Eine Überprüfung der eingesetzten Geräte und Einrichtungen durch die Bundesnetzagentur und eine Rufzeichenzuteilung nach § 14 der AFuV. |
|
Eine HAREC-Bescheinigung, ein schriftlicher Antrag mit einer Befürwortung durch eine Amateurfunkvereinigung und ein Mindestalter von 13 Jahren. |
|
Eine Überprüfung der eingesetzten Geräte und Einrichtungen durch Beauftragte der Amateurfunkverbände und die Vorlage des Prüfungsergebnisses bei der Bundesnetzagentur. |
|
Eine Amateurfunkzulassung, ein entsprechender Antrag und eine standortbezogene Verträglichkeitsuntersuchung für die beabsichtigten Betriebsfrequenzen. |
|
|
|
| VD508 | 23 |
| Was gilt gemäß AFuV bei Relaisfunkstellen und Funkbaken? |
|
Ein durchlaufender Betrieb des Senders länger als 10 Minuten ist nicht zulässig. |
|
Ein vorgeschriebenes Mindestalter des Rufzeicheninhabers. |
|
Relaisfunkstellen und Funkbaken dürfen nur auf den in der Rufzeichenzuteilung für sie ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden. |
|
Das Rufzeichen der Relaisfunkstelle muss nach einer mehr als 10-minütigen Sendepause wiederholt werden. |
|
|
|
| VE110 | 24 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (15-m-Amateurfunkband)? |
|
21 MHz - 21,7 MHz |
|
21 MHz - 21,5 MHz |
|
21 MHz - 21,35 MHz |
|
21 MHz - 21,45 MHz |
|
|
|
| VE119 | 25 |
| Welche Antwort enthält nur Frequenzbereiche, die auch von Rufzeicheninhabern der Klasse E genutzt werden dürfen? |
|
1850 - 1890 kHz, 7000 - 7200 kHz, 18068 - 18168 kHz und 24890 - 24990 kHz |
|
1810 - 2000 kHz, 3500 - 3800 kHz, 21000 - 21450 kHz und 28000 - 29700 kHz |
|
1815 - 1835 kHz, 10100 - 10150 kHz, 14000 - 14350 kHz und 21000 - 21450 kHz |
|
135,7 - 137,8 kHz, 1810 - 2000 kHz, 7000 - 7200 kHz und 21000 - 21450 kHz |
|
|
|
| VE121 | 26 |
| In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status? |
|
10100 - 10150 kHz |
|
1850 - 1890 kHz |
|
135,7 - 137,8 kHz |
|
14000 - 14350 kHz |
|
|
|
| VE134 | 27 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Frequenzbereichen 21 - 21,45 MHz und 24,89 - 24,99 MHz? |
|
150 Watt |
|
250 Watt |
|
75 Watt |
|
750 Watt |
|
|
|
| VE138 | 28 |
| Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E in den Frequenzbereichen 144 - 146 MHz und 430 - 440 MHz? |
|
Maximal 100 Watt PEP für beide Klassen. |
|
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen. |
|
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und 75 Watt PEP für Klasse E. |
|
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A. Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden. |
|
|
|
| VF103 | 29 |
| Wie hat sich ein Funkamateur zu verhalten, der unbeabsichtigt Nachrichten empfängt, die nicht für Funkamateure, die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind? |
|
Er darf den Inhalt und die näheren Umstände nur anderen Funkamateuren mitteilen, da auch diese der Geheimhaltungspflicht unterliegen. |
|
Er darf anderen Funkamateuren zwar die Tatsache des Empfangs mitteilen, aber nicht den Inhalt. |
|
Er darf Dritten zwar die Tatsache des Empfangs mitteilen, aber nicht den Inhalt und die näheren Umstände. |
|
Er darf den Inhalt der Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs anderen nicht mitteilen. |
|
|
|
| VI102 | 30 |
| Was müssen Zulassungsinhaber in Bezug auf den Personenschutz einhalten? |
|
Eine Strahlungsleistung von kleiner 10 Watt EIRP. |
|
Die Personenschutzgrenzwerte. |
|
Nichts. |
|
Die EMV-Schutzanforderungen für Funkgeräte. |
|
|
|
| VI106 | 31 |
| Die Feldstärkegrenzwerte für den Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern sind von der Frequenz abhängig, weil |
|
hochfrequente elektromagnetische Felder energiereicher sind als niederfrequente. |
|
niederfrequente elektromagnetische Felder energiereicher sind als hochfrequente. |
|
die Fähigkeit des Körpers, hochfrequente Strahlung zu absorbieren, frequenzabhängig ist. |
|
die spezifische Absorptionsrate bei einigen Frequenzen nicht messbar ist. |
|
|
|
| VI107 | 32 |
| Was versteht man nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) unter dem "Anzeigeverfahren ortsfester Amateurfunkanlagen"? |
|
Ein Verfahren, das es dem Funkamateur ermöglicht, eigenständig sicherzustellen und zu dokumentieren, dass von seiner ortsfesten Amateurfunkstelle keine Gefährdung für Personen ausgeht. |
|
Die Erklärung des Funkamateurs, dass er den Grenzwert von 10 Watt ERP einhält. |
|
Die Erklärung des Funkamateurs, dass er den Grenzwert von 10 Watt EIRP einhält. |
|
Ein Verfahren zur Berechnung des Abstandes zum nächstgelegenen Nachbarn. |
|
|
|
| VI120 | 33 |
| Für die Berechnung des Sicherheitsabstandes wird in der Regel der Antennengewinnfaktor (G) verwendet. Der Antennengewinnfaktor G ist |
|
der Kehrwert des Antennengewinns g (in dB). |
|
gleich dem Antennengewinn g (in dB). |
|
der lineare Faktor, aus dem sich durch Multiplikation mit der Antenneneingangsleistung die effektiv abgestrahlte Leistung errechnen lässt. |
|
das logarithmische Verhältnis der benutzten Antenne zu einer Referenzantenne. |
|
|
|
| VK102 | 34 |
| Welche regelmäßigen Beiträge hat der Funkamateur zu entrichten? |
|
Keine Beiträge. |
|
Den monatlichen Genehmigungsbeitrag. |
|
Beiträge nach Anlage 3 der Amateurfunkverordnung. |
|
Frequenznutzungsbeitrag und EMV-Beitrag. |
|
|
|