| VA201 | 1 |
| Wie ist die Amateurfunkstelle in den Radio Regulations (VO Funk) definiert? |
|
Eine Amateurfunkstelle ist eine Funkstelle, die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen und Empfangsfunkanlagen einschließlich der zum Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen besteht. |
|
Eine Amateurfunkstelle ist eine Funkstelle des Amateurfunkdienstes. |
|
Eine Amateurfunkstelle ist jede Funkstelle, die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen, Empfangsfunkanlagen, Antennenanlagen und Zusatzeinrichtungen besteht und die auf einer für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden kann. |
|
Eine Amateurfunkstelle ist jede Funkstelle, die in einem Frequenzbereich betrieben werden kann, der für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen ist. |
|
|
|
| VA202 | 2 |
| Wie ist die Funkstelle in den Radio Regulations (VO Funk) definiert? |
|
Eine Funkstelle besteht aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen und Empfangsfunkanlagen einschließlich der Antennenanlagen und der zum Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen und kann mindestens auf einer für einen jeweiligen Funkdienst zugewiesenen Frequenzen betrieben werden. |
|
Eine Funkstelle ist eine Zusammenschaltung technischer Einrichtungen an einem Ort mit der Funkverkehr abgewickelt werden kann. |
|
Funkstelle: Ein oder mehrere Sender oder Empfänger oder eine Zusammenschaltung von Sendern und Empfängern einschließlich der Zusatzeinrichtungen, die zum Ausüben eines Funkdienstes an einem Ort erforderlich sind. |
|
Eine Funkstelle ist eine Zusammenschaltung aller zur Erzeugung und zum Empfang von Funksendungen an einem Ort eingesetzten Einrichtungen. |
|
|
|
| VA205 | 3 |
| Bei welcher der genannten Einrichtungen handelt es sich um eine Amateurfunkstelle nach der Definition der Radio Regulations (VO Funk) und des AFuG? |
|
Ein Fuchsjagdsender im 80-m-Band mit weniger als 5 Watt Senderleistung, der kein Rufzeichen, aber die Peilkennungen MO, MOE, MOI oder MOS aussendet. |
|
Ein FM-Relais mit Sender und Empfänger am gleichen Standort sowie getrennter Ein- und Ausgabefrequenz zwischen 27120 und 27410 kHz. |
|
Eine Versuchsfunkstelle, die auf mindestens einer dem Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzen betrieben wird. |
|
Ein LPD-Funkgerät, das im 70-cm-Amateurfunkband im Rahmen des nicht öffentlichen mobilen Landfunks betrieben wird. |
|
|
|
| VA303 | 4 |
| Gelten die allgemeinen Regelungen der Radio Regulations (VO Funk) auch für den Amateurfunkdienst? |
|
Ja, aber nur die Festlegung der Frequenzbereiche, Funkregionen und Rufzeichenreihen. |
|
Nein, dies wären zu viele Sachverhalte, die der Funkamateur wissen müsste. |
|
Nein, sonst wäre der Amateurfunk als Experimentierfunk zu eingeschränkt. |
|
Ja, der Amateurfunkdienst ist in den Radio Regulations (VO Funk) so festgelegt. |
|
|
|
| VA406 | 5 |
| In welchem Regelungswerk ist die Bedeutung der "Q-Gruppen" festgelegt? |
|
In den Anhängen der AFuV (Amateurfunkverordnung). |
|
In den Standards der ETSI (European Telecommunications Standards Institute). |
|
In den Empfehlungen der IARU (International Amateur Radio Union). |
|
In den Radio Regulations der ITU (Internationale Fernmeldeunion). |
|
|
|
| VB104 | 6 |
| Die deutsche Amateurfunkzulassung der Klasse E entspricht der |
|
"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß dem ERC-Report 32. |
|
"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01. |
|
"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-02. |
|
"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der ECC-Empfehlung (05)06. |
|
|
|
| VB110 | 7 |
| Sie hören die Amateurfunkstation mit dem Rufzeichen DL/G3MM. Welcher der nachfolgenden Sachverhalte trifft zu? |
|
Der Funkamateur G3MM aus Gibraltar hat eine kurzzeitige deutsche Gastlizenz erhalten, was mit dem vorangestellten "DL" als Durchreise-Lizenz deutlich wird. |
|
Der englischen Station G3MM ist es aufgrund der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 gestattet, vorübergehend von Deutschland aus den Amateurfunk auszuüben. |
|
Die Sonderstation G3MM (Maritim Mobile) ist fest auf einem englischen Schiff installiert, und somit berechtigt, auch von fremden Häfen aus betrieben zu werden. |
|
Dem griechischen Funkamateur G3MM ist es aufgrund einer Kurzzeit-Gastzulassung gestattet, von Deutschland aus den Amateurfunk auszuüben. |
|
|
|
| VC101 | 8 |
| Welches Gesetz bildet die Rechtsgrundlage für den Amateurfunkdienst in Deutschland? |
|
Das Gesetz über den Amateurfunk. |
|
Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen. |
|
Das Telekommunikationsgesetz. |
|
Das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten. |
|
|
|
| VC102 | 9 |
| Welches Gesetz regelt die Voraussetzungen und die Bedingungen für die Teilnahme am Amateurfunkdienst? |
|
Das Gesetz über den Amateurfunk. |
|
Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen. |
|
Die Vollzugsordnung für den Funkdienst. |
|
Das Telekommunikationsgesetz. |
|
|
|
| VC109 | 10 |
| Dürfen Sie mit Ihrem Amateurfunktransceiver im 70-cm-Band am LPD-Funkverkehr (LPD = Low Power Devices) teilnehmen? |
|
Ja, weil die LPDs auch innerhalb des Amateurfunkbandes arbeiten. |
|
Ja, aber ohne Anwendung meines Rufzeichens. |
|
Ja, wenn ich meine Sendeleistung auf 10 mW begrenze. |
|
Nein. |
|
|
|
| VC116 | 11 |
| Was ist neben einer erfolgreich abgelegten Amateurfunkprüfung unbedingt erforderlich, damit Sie eine Amateurfunkstelle betreiben dürfen? |
|
Die Einholung einer EMVU-Bescheinigung bei der zuständigen Behörde. |
|
Die Vorlage eines Nachweises darüber, dass das zu benutzende Funkgerät keine Sendeleistung von mehr als 10 Watt erzeugen kann. |
|
Eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. |
|
Die Vorlage von Berechnungsunterlagen und ergänzenden Messprotokollen der ungünstigsten Antennenanlage. |
|
|
|
| VC118 | 12 |
| Ab wann dürfen Sie eine Amateurfunkstelle betreiben? |
|
Nach Teilnahme an einer fachlichen Prüfung für Funkamateure. |
|
Nach einer Frequenzzuteilung aufgrund der Frequenzzuteilungsverordnung. |
|
Mit dem Besitz einer Zulassung zum Amateurfunkdienst. |
|
Mit dem Besitz eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Prüfungsbescheinigung. |
|
|
|
| VC125 | 13 |
| Kann ein zugeteiltes Rufzeichen durch die Bundesnetzagentur geändert werden? |
|
Ja, wenn wichtige Gründe dazu bei der Behörde vorliegen. |
|
Ja, aber nicht öfter als alle 5 Jahre einmal, da jeder Rufzeichenwechsel für den Funkamateur gebührenpflichtig ist. |
|
Nein, das einmal zugeteilte Rufzeichen ist zeitlebens ideelles Eigentum des Funkamateurs, für das er bei Erstzuteilung auch bezahlen musste. |
|
Nein, es sei denn, die Behörde bezahlt dem Funkamateur den Neudruck von QSL-Karten. |
|
|
|
| VC136 | 14 |
| Aus welcher Vorschrift ergibt sich die Pflicht, die Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte zu dokumentieren? |
|
Aus der Amateurfunkverordnung (AFuV). |
|
Aus dem Amateurfunkgesetz (AFuG). |
|
Aus dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG). |
|
Aus den Radio Regulations (VO Funk). |
|
|
|
| VC137 | 15 |
| Kann der Funkamateur eine Standortbescheinigung erhalten? |
|
Nein, der Funkamateur kann keine Bescheinigung erhalten. |
|
Ja, die Bundesnetzagentur stellt auf Antrag eine Standortbescheinigung aus. Sie tut dies aber ausschließlich, wenn der Funkamateur dazu selbst nicht in der Lage ist. |
|
Ja, die Bundesnetzagentur stellt auf Antrag eine Standortbescheinigung aus. |
|
Nein, der Funkamateur bekommt keine Standortbescheinigung, da er auf Grund seiner nachgewiesenen technischen Kenntnisse die Berechnung selber anstellen kann. |
|
|
|
| VC139 | 16 |
| Was hat ein Funkamateur zu erwarten, der seine Amateurfunkstelle entgegen den Bestimmungen über den Amateurfunkdienst betreibt? |
|
Die Bundesnetzagentur kann die verwendete Funkanlage einziehen. |
|
Der Funkamateur hat mit einer Geldstrafe und mit dem Einzug der Sendefunkanlage zu rechnen. |
|
Die Bundesnetzagentur kann eine Einschränkung des Betriebes oder die Außerbetriebnahme der Amateurfunkstelle anordnen. |
|
Der Funkamateur hat mit Entzug des Amateurfunkzeugnisses und einer Geldstrafe zu rechnen. |
|
|
|
| VD102 | 17 |
| Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist entsprechend der AFuV richtig wiedergegeben? |
|
Eine "Klubstation" ist eine Amateurfunkstelle einer Amateurfunkvereinigung, die von deren Mitgliedern unter dem zugeteilten Rufzeichen besetzt oder unbesetzt betrieben werden kann. |
|
Eine "Relaisfunkstelle" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale automatisch aussendet. |
|
Eine "Funkbake" ist eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die ferngesteuert Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt. |
|
Eine "fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" ist eine unbesetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (Relaisfunkstellen, Digipeater, Funkbaken usw.). |
|
|
|
| VD114 | 18 |
| Dürfen im Amateurfunkverkehr internationale Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitszeichen (z. B. SOS, MAYDAY) ausgesendet werden? |
|
Ja, aber nur bei Not- oder Katastrophenfunkübungen. |
|
Nur bei Übungen, an denen auch Inhaber von See- oder Flugfunkzeugnissen teilnehmen, dürfen auch die im See-/Flugfunkverkehr üblichen Notzeichen benutzt werden. |
|
Nein, der Gebrauch dieser Zeichen ist ausdrücklich untersagt. |
|
Ja, falls die Bundesnetzagentur zugestimmt hat. |
|
|
|
| VD210 | 19 |
| Welche der folgenden Amateurfunkrufzeichen werden in Deutschland auch zugeteilt? |
|
Rufzeichen für Klubstationen mit 1-buchstabigem oder mit 4- bis 7-stelligem Präfix, dessen letztes Zeichen eine Ziffer sein muss. |
|
Rufzeichen für Relaisfunkstellen und Funkbaken mit 1-buchstabigem oder mit 4- bis 7-stelligem Suffix. |
|
Rufzeichen mit 1- bis 7-stelligem Suffix als personengebundenes Rufzeichen gemäß § 3 Abs. 1 des Amateurfunkgesetzes. |
|
Rufzeichen für Klubstationen mit 1-buchstabigem oder 4- bis 7-stelligem Suffix, das mit einem Buchstaben endet. |
|
|
|
| VD214 | 20 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DJ1AA - DJ9ZZZ" zu? |
|
Personengebundene Rufzeichen der Klasse A. |
|
Rufzeichen für Klubstationen. |
|
Rufzeichen der Klasse E. |
|
Ausbildungsrufzeichen. |
|
|
|
| VD221 | 21 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DAØAA - DAØZZZ" zu? |
|
Rufzeichen für Funkbaken. |
|
Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV. |
|
Rufzeichen für ATV-Relaisfunkstellen. |
|
Rufzeichen für Klubstationen. |
|
|
|
| VD402 | 22 |
| Welche Voraussetzung muss für die Erteilung eines Rufzeichens für den Betrieb einer Klubstation erfüllt sein? |
|
Eine HAREC-Bescheinigung oder ein Amateurfunkzeugnis. |
|
Der verantwortliche Funkamateur für die Klubstation muss in jedem Fall Inhaber eines Rufzeichens der höchsten Amateurfunkklasse sein. |
|
Der verantwortliche Funkamateur für die Klubstation muss in jedem Fall Inhaber eines Ausbildungsrufzeichens sein. |
|
Eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst nach § 3 Abs. 1 AFuG. |
|
|
|
| VD506 | 23 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Strahlungsleistung einer Relaisfunkstelle oberhalb 30 MHz? |
|
<10 Watt EIRP |
|
15 Watt ERP |
|
15 Watt Senderausgangsleistung |
|
750 Watt Senderausgangsleistung bis 23 cm und 75 Watt auf den Bändern darüber. |
|
|
|
| VD511 | 24 |
| Welcher Fall ist als störungsfreier Betrieb einer Relaisfunkstelle im Sinne des § 13 Abs. 4 AFuV anzusehen? |
|
Lang andauernder Funkverkehr. |
|
Die Benutzung einer Relaisfunkstelle mit falscher Rufzeichenklasse. |
|
Mutwillige Störungen oder unberechtigte Aussendungen. |
|
Die Verbreitung von Inhalten, die gegen AFuG, AFuV oder gegen allgemeines Recht verstoßen. |
|
|
|
| VE112 | 25 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (10-m-Amateurfunkband)? |
|
28 MHz - 29,7 MHz |
|
28 MHz - 30 MHz |
|
28 MHz - 29 MHz |
|
28 MHz - 32 MHz |
|
|
|
| VE117 | 26 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (13-cm-Amateurfunkband)? |
|
2350 - 2520 MHz |
|
2320 - 2450 MHz |
|
2250 - 2340 MHz |
|
2240 - 2300 MHz |
|
|
|
| VE139 | 27 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Sendeleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A im Frequenzbereich 1240 - 1300 MHz? |
|
100 Watt PEP |
|
75 Watt PEP, jedoch nur maximal 5 Watt EIRP im Teilbereich 1247 - 1263 MHz. |
|
750 Watt PEP, jedoch nur maximal 5 Watt EIRP im Teilbereich 1247 - 1263 MHz. |
|
250 Watt PEP |
|
|
|
| VE145 | 28 |
| In welchem Amateurfunkfrequenzbereich beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 7 kHz? |
|
14000 - 14350 kHz |
|
21000 - 21450 kHz |
|
28000 - 29700 kHz |
|
10100 - 10150 kHz |
|
|
|
| VF104 | 29 |
| Wie hat sich ein Funkamateur zu verhalten, wenn er Sendungen empfängt, die nicht für Funkamateure, die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind? |
|
Er darf diese Sendungen für sich aufzeichnen und auswerten. Dritten darf das Vorhandensein und der Inhalt dieser Sendungen jedoch nicht zur Kenntnis gebracht werden. |
|
Er hat sofort den Empfänger auszuschalten und die Bundesnetzagentur zu informieren. |
|
Der Inhalt solcher Sendungen darf nicht verwertet werden, aber eine Diskussion über die Nachrichten- bzw. Gesprächsinhalte ist erlaubt. |
|
Der Inhalt solcher Sendungen sowie die Tatsache ihres Empfangs - ausgenommen bei Notrufen - darf anderen weder mitgeteilt noch für eigene Zwecke verwertet werden. |
|
|
|
| VF109 | 30 |
| Darf ein Funkamateur eine Funkanlage seiner Amateurfunkstelle zum Abhören des nicht öffentlich gesprochenen Wortes verwenden? |
|
Ja, aber nur mit einer hierfür von der Bundesnetzagentur vorgesehenen besonderen Zulassung. |
|
Nein, weil die verdeckte Übermittlung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes einer anderen Person eine mit Strafe bedrohte Handlung ist. |
|
Ja, weil der Funkamateur aufgrund der Amateurfunkzulassung als sachkundige Person gilt. |
|
Ja, aber nur wenn ein hierfür technisch zugelassenes Funkgerät benutzt wird. |
|
|
|
| VG109 | 31 |
| Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 145,550 MHz wird der Rundfunkempfänger eines Nachbarn auf 100,6 MHz durch Direkteinstrahlung gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass der Funkamateur am Ort des gestörten Empfängers eine Feldstärke erzeugt, die den in der Norm empfohlenen Grenzwert für die Störfestigkeit von Geräten nicht erreicht. Was hat der Funkamateur zu tun? |
|
Er kann seinen Funkbetrieb fortsetzen. |
|
Er hat seine Sendeleistung so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr gestört wird. |
|
Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen. |
|
Er kann seine Sendeleistung uneingeschränkt erhöhen. |
|
|
|
| VH102 | 32 |
| Welche grundlegenden Anforderungen werden entsprechend dem FTEG an Amateurfunkgeräte gestellt? |
|
Der Sendeteil des Funkgerätes darf nur in den der Lizenzklasse des Funkamateurs entsprechenden Frequenzbereichen senden können. |
|
Die Geräte unterliegen keinen Bestimmungen. |
|
Seriengefertigte Geräte müssen die grundlegenden Anforderungen entsprechend dem FTEG einhalten und CE-Kennzeichnung tragen. |
|
Die Funkgeräte müssen eine Zulassungskennzeichnung tragen. |
|
|
|
| VH103 | 33 |
| Welche Vorschriften müssen im Handel erhältliche Empfangsfunkanlagen einhalten, die dem Amateurfunk zugewiesene Frequenzen empfangen können? |
|
Amateurfunkempfänger brauchen grundsätzlich keinerlei Bestimmungen einzuhalten. |
|
Grundlegende Anforderungen an Amateurfunkempfänger sind in der Amateurfunkverordnung geregelt. |
|
Es sind die Bestimmungen des FTEG einzuhalten. Dies ist an der CE-Kennzeichnung des Gerätes und den Angaben zum bestimmungsgemäßen Betrieb in den Begleitpapieren zu erkennen. |
|
Amateurfunkempfänger dürfen ausschließlich von Funkamateuren betrieben werden; darüber hinaus gibt es keine weiteren Vorschriften. |
|
|
|
| VJ102 | 34 |
| Welche Vorschriften bezüglich Blitzschutz gelten für Amateurfunkantennenanlagen? |
|
Keine. Der Funkamateur kann den Blitzschutz selbst bestimmen, da er sachkundig ist. |
|
Die Blitzschutzvorschriften der Rundfunkanstalten. |
|
Die VDE-Vorschriften. |
|
Die Bestimmungen des AFuG. |
|
|
|