| VA102 | 1 |
| Wozu dient der Amateurfunkdienst nach dem Wortlaut seiner internationalen Begriffsbestimmung in den Radio Regulations (VO Funk)? |
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Zur Benutzung von Amateurfunkstellen auf der Erde und im Hauptteil der Erdatmosphäre. |
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Für den Funkverkehr der Funkamateure untereinander sowie für den Funkverkehr über Amateurfunkstellen an Bord von erdumlaufenden Satelliten. |
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Zur eigenen Ausbildung, für den Funkverkehr der Funkamateure untereinander und für technische Studien. |
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Für experimentelle und technischwissenschaftliche Studien, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen. |
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| VA406 | 2 |
| In welchem Regelungswerk ist die Bedeutung der "Q-Gruppen" festgelegt? |
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In den Anhängen der AFuV (Amateurfunkverordnung). |
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In den Radio Regulations der ITU (Internationale Fernmeldeunion). |
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In den Standards der ETSI (European Telecommunications Standards Institute). |
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In den Empfehlungen der IARU (International Amateur Radio Union). |
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| VA409 | 3 |
| Darf ein Funkamateur in Deutschland alle in den Radio Regulations (VO Funk) für den Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereiche benutzen? |
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Ja, wenn der Betrieb bei der Bundesnetzagentur vorher angemeldet wurde. |
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Nein, es dürfen nur Frequenzen genutzt werden, die durch die CEPT-Empfehlungen umgesetzt wurden. |
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Nein. Die in Deutschland zulässigen Frequenzbereiche ergeben sich aus den nationalen Regelungen. |
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Ja, weil die internationalen Regelungen auch in Deutschland gelten. |
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| VB105 | 4 |
| Mit einer gültigen deutschen Amateurfunkzulassung der Klasse A, die als "CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gekennzeichnet ist, dürfen die Betriebsrechte der entsprechenden ausländischen Genehmigung im jeweiligen Beitrittsland gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 wahrgenommen werden, |
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wenn man sich in dem Land nur vorübergehend aufhält. |
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wenn man in Deutschland einen Wohnsitz hat. |
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wenn man in dem Land einen Wohnsitz hat. |
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wenn man in Deutschland keinen Wohnsitz hat. |
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| VB113 | 5 |
| Wo sind die Informationen und Bedingungen für die Ausstellung und die Nutzung der CEPT-Amateurfunkgenehmigung zu finden? |
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In der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 und im ERC-Report 32. |
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In der ECC-Empfehlung (05)06 und den Amtsblattverfügungen zu deren Umsetzung. |
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In der AFuV. |
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In der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 und den Amtsblattverfügungen zu deren Umsetzung. |
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| VB116 | 6 |
| Entsprechend welcher internationalen Regelungen dürfen Inhaber eines deutschen Amateurfunkrufzeichens auch in anderen Ländern vorübergehend am Amateurfunkverkehr teilnehmen, ohne dass sie dort vorher eine besondere Zulassung beantragen müssen? |
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Entsprechend der Charta der Vereinten Nationen und einer entsprechenden UN-Entschließung. |
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Entsprechend Artikel 19 und Anhang 42 der Radio Regulations (VO Funk). |
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Entsprechend den CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 oder 05(06). |
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Entsprechend den in der AFuV umgesetzten EU-Richtlinien. |
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| VB119 | 7 |
| Darf ein Funkamateur mit einer gültigen deutschen Amateurfunkzulassung der Klasse A auch im Gastland Amateurfunkverkehr auf dem 6-m-Band durchführen? |
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Ja. Die Genehmigung für den Betrieb im 6-m-Band muss jedoch in seine Amateurfunkzulassung eingetragen sein. |
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Ja, aber nur, wenn der Funkamateur eine CEPT-Amateurfunkgenehmigung besitzt. |
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Nicht grundsätzlich. Der Funkamateur hat sich generell an die Bestimmungen des Gastlandes im Rahmen seiner CEPT-Amateurfunkgenehmigung zu halten. |
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Nein. Der Betrieb im 6-m-Band ist grundsätzlich unzulässig. |
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| VB123 | 8 |
| Wozu dient eine HAREC? |
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Sie berechtigt Inhaber einer deutschen Amateurfunkzulassung zur Beantragung eines ausländischen Rufzeichens für den vorübergehenden Aufenthalt in allen CEPT-Ländern. |
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Sie berechtigt den Funkamateur zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb nach der CEPT-Empfehlung T/R 61-01. |
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Die HAREC-Bescheinigung berechtigt den Funkamateur zur Abwicklung von Amateurfunkverkehr in allen CEPT-Ländern. |
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Sie wird benötigt zur Beantragung einer Amateurfunkzulassung oder einer ausländischen Amateurfunkgenehmigung in Staaten, die die CEPT-Empfehlung T/R 61-02 anwenden. |
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| VB125 | 9 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
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Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb gemäß der ECC-Empfehlung (05)06. |
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Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung kann die Erteilung einer entsprechenden Novice-Individualgenehmigung für Funkamateure in einem anderen Land vereinfachen. |
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Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01. |
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Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung ist in allen im ERC-Report 32 genannten CEPT-Ländern anerkannt. Sie berechtigt den Inhaber zur Beantragung eines ausländischen Rufzeichens für den vorübergehenden Aufenthalt. |
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| VC111 | 10 |
| Der Amateurfunkdienst ist |
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ein Funkdienst, der auf allen im Frequenznutzungsplan ausgewiesenen Frequenzen Vorrang gegenüber anderen Funkdiensten genießt. |
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ein Funkdienst, der von Funkamateuren aus persönlicher Neigung und aus wissenschaftlich-wirtschaftlichen Interessen wahrgenommen wird. |
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ein experimenteller, nicht-kommerzieller Funkdienst, der von zugelassenen Funkamateuren untereinander z.B. zur Kommunikation und für die eigene Ausbildung wahrgenommen wird. |
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ein Funkdienst, der von Funkamateuren mit speziell dafür zugelassenen Funkgeräten auf allen im Frequenznutzungsplan ausgewiesenen Frequenzen ausgeübt werden darf. |
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| VC121 | 11 |
| Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Relaisfunkstelle betreiben? |
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Wenn der dafür eine gültige Rufzeichenzuteilung der Bundesnetzagentur besitzt. |
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Wenn die Relaisfunkstelle keine große Reichweite hat. |
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Wenn er die technischen Einrichtungen dafür selbst instandhalten kann. |
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Wenn er mindestens 20 Unterschriften als Beweis der Notwendigkeit vorlegen kann. |
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| VC123 | 12 |
| Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Klubstation betreiben? |
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Wenn der dafür eine gültige Rufzeichenzuteilung der Bundesnetzagentur besitzt. |
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Wenn er eine entsprechende Befürwortung einer Amateurfunkvereinigung besitzt. |
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Wenn er Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist. |
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Wenn er mindestens 20 Unterschriften als Beweis der Notwendigkeit vorlegen kann. |
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| VC129 | 13 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
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Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
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Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle nur auf den für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen senden. |
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Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden. |
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Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
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| VC132 | 14 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
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Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
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Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
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Der Zulassungsinhaber braucht vor Betriebsaufnahme für seine Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung. |
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Der Funkamateur kann die Störfestigkeit der Geräte seiner Amateurfunkstelle selbst bestimmen. |
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| VC139 | 15 |
| Was hat ein Funkamateur zu erwarten, der seine Amateurfunkstelle entgegen den Bestimmungen über den Amateurfunkdienst betreibt? |
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Die Bundesnetzagentur kann die verwendete Funkanlage einziehen. |
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Der Funkamateur hat mit Entzug des Amateurfunkzeugnisses und einer Geldstrafe zu rechnen. |
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Der Funkamateur hat mit einer Geldstrafe und mit dem Einzug der Sendefunkanlage zu rechnen. |
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Die Bundesnetzagentur kann eine Einschränkung des Betriebes oder die Außerbetriebnahme der Amateurfunkstelle anordnen. |
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| VC143 | 16 |
| Welche der nachfolgenden Handlungen stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Amateurfunkgesetzes dar? |
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Die Nachrichtenübermittlung in Not- und Katastrophenfällen an Dritte. |
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Der Betrieb einer Amateurfunkstelle ohne Amateurfunkzulassung. |
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Die Nichteinhaltung der Personenschutzgrenzwerte. |
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Die Verletzung der Pflicht zur Führung eines Stationstagebuches. |
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| VD106 | 17 |
| Wo ist die Einteilung der deutschen Amateurfunkrufzeichen geregelt? |
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In der Rufzeichenliste der Bundesnetzagentur. |
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In Artikel 19 und Anhang 42 der VO Funk. |
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In § 4 des Amateurfunkgesetzes. |
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Im Rufzeichenplan gemäß § 10 Abs. 3 AFuV. |
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| VD126 | 18 |
| Wann hat ein Funkamateur der Bundesnetzagentur gemäß AFuV technische Unterlagen über seine Sendeanlage vorzulegen? |
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Mit dem Erhalt der Amateurfunkzulassung. |
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Auf Anforderung der Bundesnetzagentur. |
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Nur im Fall von elektromagnetischen Störungen. |
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Immer. |
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| VD209 | 19 |
| Wie werden deutsche Amateurfunkrufzeichen meistens gebildet? |
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Amateurfunkrufzeichen bestehen meistens aus einem zweistelligen Suffix (Landeskenner), ein oder zwei Ziffern und einem zwei- oder dreistelligen Präfix. |
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Amateurfunkrufzeichen bestehen aus einem 2-buchstabigen Präfix (Landeskenner), einer Ziffer und einem meist 2- oder 3-buchstabigen Suffix. |
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Amateurfunkrufzeichen bestehen aus einem einstelligen Präfix (D), einer oder zwei Ziffern und einem meist ein-, zwei- oder dreistelligen Suffix. |
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Amateurfunkrufzeichen bestehen meistens aus einem 2-stelligen Suffix (Landeskenner), einer Ziffer und einem 1-, 2- oder 3-stelligen Präfix. |
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| VD212 | 20 |
| DL5XYZ benutzt sein im Kraftfahrzeug eingebautes Funkgerät für Sprechfunkverkehr. Wie kann der Zusatz zu seinem Rufzeichen lauten? |
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Es ist kein Zusatz erlaubt. |
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Portabel |
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Mobil |
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/p |
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| VD220 | 21 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DFØAA - DFØZZZ" zu? |
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Rufzeichen für Personal der Gaststreitkräfte. |
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Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV. |
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Rufzeichen für Klubstationen (auslaufend Relaisfunkstellen oder Funkbaken). |
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Rufzeichen für Klubstationen bei besonderen allgemeinen Anlässen. |
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| VD222 | 22 |
| Was trifft für das Rufzeichen "DA5AA" zu? |
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Rufzeichen für Personal der Gaststreitkräfte. |
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Rufzeichen für Klubstationen. |
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Rufzeichen für exterritoriale Standorte. |
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Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV. |
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| VD303 | 23 |
| Was ist u.a. im Zusammenhang mit der Durchführung von Ausbildungsfunkverkehr zu beachten? |
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Der Ausbildungsfunkbetrieb darf nur im Berechtigungsumfang der Rufzeichenzuteilung durchgeführt werden. |
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Der Ausbildungsfunkverkehr darf nicht in der Betriebsart A1A (Morsen) durchgeführt werden. |
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Der Ausbildungsfunkverkehr darf nur an einer Klubstation durchgeführt werden. |
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Der Ausbildungsfunkverkehr darf nur mit einer maximalen Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP durchgeführt werden. |
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| VD305 | 24 |
| Nicht-Funkamateure dürfen am Ausbildungsfunkbetrieb |
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nur unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht eines Funkamateurs mit zugeteiltem Ausbildungsrufzeichen teilnehmen. |
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nur an Klubstationen unter Aufsicht eines Funkamateurs teilnehmen. |
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jederzeit unter Verwendung des persönlichen Rufzeichens des ausbildenden Funkamateurs teilnehmen. |
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ohne besondere Auflagen teilnehmen. |
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| VD401 | 25 |
| Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung eines Rufzeichens für den Betrieb einer Klubstation erfüllt sein? |
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Der verantwortliche Funkamateur muss seit mindestens 2 Jahren Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses sein. |
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Der verantwortliche Funkamateur für die Klubstation muss in jedem Fall Inhaber eines Rufzeichens der höchsten Amateurfunkklasse sein. |
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Die Rufzeichenzuteilung für das Betreiben einer Klubstation ist von der Benennung des verantwortlichen Funkamateurs durch den Leiter einer Gruppe von Funkamateuren abhängig. |
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Der Leiter einer als eingetragener Verein (e.V.) bestehenden Amateurfunkvereinigung muss auch der für die beantragte Klubstation verantwortliche Funkamateur sein. |
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| VD410 | 26 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Rufzeichenwechsel bei der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation kann mit der Rücknahme der Benennung durch den Leiter einer Gruppe von Funkamateuren beendet werden. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Widerruf des Ausbildungsrufzeichens. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Standortwechsel der Klubstation. |
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| VE105 | 27 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (80-m-Amateurfunkband)? |
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3,8 MHz - 4,0 MHz |
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3,5 MHz - 3,9 MHz |
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3,5 MHz - 3,8 MHz |
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3,5 MHz - 3,6 MHz |
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| VE110 | 28 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (15-m-Amateurfunkband)? |
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21 MHz - 21,45 MHz |
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21 MHz - 21,7 MHz |
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21 MHz - 21,5 MHz |
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21 MHz - 21,35 MHz |
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| VE120 | 29 |
| In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status? |
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1850 - 1890 kHz |
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7000 - 7100 kHz |
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135,7 - 137,8 kHz |
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10100 - 10150 kHz |
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| VE149 | 30 |
| Welche Aussage ist richtig? |
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Bei einem Sekundärfunkdienst handelt es sich um eine nicht kommerzielle Funknutzung. |
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Der Sekundärfunkdienst hat Vorrang, wenn er zuerst auf Sendung war. |
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Der Sekundärfunkdienst hat im Störungsfall gegenüber einem Primärfunkdienst eingeschränkte Nutzungsrechte. |
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Eine Funkstelle des Sekundärfunkdienstes muss vor Betriebsaufnahme durch eine Selbsterklärung die Störsicherheit erklären. |
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| VF109 | 31 |
| Darf ein Funkamateur eine Funkanlage seiner Amateurfunkstelle zum Abhören des nicht öffentlich gesprochenen Wortes verwenden? |
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Ja, weil der Funkamateur aufgrund der Amateurfunkzulassung als sachkundige Person gilt. |
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Nein, weil die verdeckte Übermittlung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes einer anderen Person eine mit Strafe bedrohte Handlung ist. |
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Ja, aber nur mit einer hierfür von der Bundesnetzagentur vorgesehenen besonderen Zulassung. |
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Ja, aber nur wenn ein hierfür technisch zugelassenes Funkgerät benutzt wird. |
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| VI102 | 32 |
| Was müssen Zulassungsinhaber in Bezug auf den Personenschutz einhalten? |
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Eine Strahlungsleistung von kleiner 10 Watt EIRP. |
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Nichts. |
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Die Personenschutzgrenzwerte. |
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Die EMV-Schutzanforderungen für Funkgeräte. |
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| VI105 | 33 |
| In welcher gesetzlichen Regelung ist das Verfahren zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern ortsfester Amateurfunkstellen festgelegt? |
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In der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz. |
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Im Bundesimmissionsschutzgesetz. |
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In der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV). |
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In der VO Funk. |
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| VI121 | 34 |
| Wer muss seine Amateurfunkstelle bei der Bundesnetzagentur anzeigen? |
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Alle Funkamateure. |
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Alle Funkamateure der Zeugnisklasse A. |
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Alle Funkamateure, die auf der Kurzwelle aktiv sind. |
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Alle Funkamateure, die ortsfeste Amateurfunkstellen mit Strahlungsleistungen oberhalb der in der BEMFV genannten Grenze betreiben möchten. |
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