| VA203 | 1 |
| Was ist eine Amateurfunkstelle im Sinne der Radio Regulations (VO Funk)? |
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Jede Funkstelle, die von einer Person betrieben wird, die auch Funkamateur ist. |
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Eine Funkstelle, die im Rahmen der Definition und der Regelungen des Amateurfunkdienstes in der VO Funk von einem Funkamateur betrieben wird. |
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Jede Funkstelle, die auf einer der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden kann. |
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Eine Funkstelle, die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen-, Empfangsfunkanlagen-, Antennenanlagen und Zusatzeinrichtungen besteht. |
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| VA301 | 2 |
| Was ist in den Radio Regulations (VO Funk) bezüglich der Morsequalifikation für Funkamateure festgelegt? |
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Die nationalen Verwaltungen bestimmen selbst, ob bei ihnen für eine Amateurfunkgenehmigung Morsekenntnisse nachgewiesen werden müssen. |
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Nur wer eine Morseprüfung mit mindestens Tempo 60 BpM bestanden hat, darf mehr als 500 Watt Sendeleistung anwenden. |
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Wer Frequenzbereiche unterhalb des 10-m-Bandes benutzen möchte, muss eine Morse-Hörprüfung ablegen. |
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Wer Frequenzen unter 30 MHz nutzen will, muss eine Morseprüfung ablegen. |
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| VA302 | 3 |
| Was ist in den Radio Regulations (VO Funk) hinsichtlich dem Amateurfunkverkehr festgelegt? |
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Der Funkamateur darf Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte nicht übermitteln. |
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Funkverkehr zwischen Amateurfunkstellen darf für die Übertragung nicht verschlüsselt werden. |
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Amateurfunkstellen ist die Teilnahme am Funkverkehr von Not- und Katastrophenfunkübungen nicht gestattet. |
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Funkverkehr zwischen Amateurfunkstellen verschiedener Länder muss auf Mitteilungen im Zusammenhang mit dem definitionsgemäßen Zweck des Amateurfunkdienstes und auf Bemerkungen persönlicher Art beschränkt werden. |
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| VA303 | 4 |
| Gelten die allgemeinen Regelungen der Radio Regulations (VO Funk) auch für den Amateurfunkdienst? |
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Ja, aber nur die Festlegung der Frequenzbereiche, Funkregionen und Rufzeichenreihen. |
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Nein, dies wären zu viele Sachverhalte, die der Funkamateur wissen müsste. |
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Ja, der Amateurfunkdienst ist in den Radio Regulations (VO Funk) so festgelegt. |
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Nein, sonst wäre der Amateurfunk als Experimentierfunk zu eingeschränkt. |
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| VA405 | 5 |
| Was enthält der "Internationale Frequenzbereichszuweisungsplan"? |
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Er enthält nur die Frequenzbereichszuweisung für die Amateurfunk-Funkdienste in den verschiedenen Funkregionen der Erde. |
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Er enthält nur die Frequenzbereichszuweisung für die kommerziellen Funkdienste in den verschiedenen Funkregionen der Erde. |
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Er enthält nur die Frequenzbereichszuweisung für die Rundfunkdienste in den verschiedenen Funkregionen der Erde. |
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Er enthält die Frequenzbereichszuweisungen für alle Funkdienste in den verschiedenen Funkregionen der Erde. |
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| VB109 | 6 |
| Wie muss die Rufzeichennennung von DL1ER bei der Nutzung der CEPT-Amateurfunkgenehmigung in der Schweiz erfolgen? |
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DL1ER-HB9/portabel oder DL1ER-HB9/mobil. |
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Die Nennung von DL1ER ist ausreichend. |
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DL1ER/HB9 |
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HB9/DL1ER |
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| VB110 | 7 |
| Sie hören die Amateurfunkstation mit dem Rufzeichen DL/G3MM. Welcher der nachfolgenden Sachverhalte trifft zu? |
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Der Funkamateur G3MM aus Gibraltar hat eine kurzzeitige deutsche Gastlizenz erhalten, was mit dem vorangestellten "DL" als Durchreise-Lizenz deutlich wird. |
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Die Sonderstation G3MM (Maritim Mobile) ist fest auf einem englischen Schiff installiert, und somit berechtigt, auch von fremden Häfen aus betrieben zu werden. |
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Der englischen Station G3MM ist es aufgrund der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 gestattet, vorübergehend von Deutschland aus den Amateurfunk auszuüben. |
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Dem griechischen Funkamateur G3MM ist es aufgrund einer Kurzzeit-Gastzulassung gestattet, von Deutschland aus den Amateurfunk auszuüben. |
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| VB112 | 8 |
| Darf ein Funkamateur mit einer CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung in allen CEPT-Ländern Amateurfunkverkehr abwickeln? |
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Nein. Die Anwendung der ECC-Empfehlung (05)06 ist nur in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zulässig. |
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Ja. Er muss sich aber an die Amateurfunkregelungen des Heimatlandes halten. |
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Ja. Alle CEPT-Mitgliedsländer müssen sich an die ECC-Empfehlung (05)06 halten. |
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Nein, nur in den Staaten der CEPT, die die ECC-Empfehlung (05)06 umgesetzt haben, sofern er dort keinen festen Wohnsitz hat. |
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| VB113 | 9 |
| Wo sind die Informationen und Bedingungen für die Ausstellung und die Nutzung der CEPT-Amateurfunkgenehmigung zu finden? |
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In der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 und im ERC-Report 32. |
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In der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 und den Amtsblattverfügungen zu deren Umsetzung. |
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In der AFuV. |
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In der ECC-Empfehlung (05)06 und den Amtsblattverfügungen zu deren Umsetzung. |
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| VB117 | 10 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
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Alle Mitglieder der CEPT sind verpflichtet, alle CEPT-Empfehlungen anzuwenden. |
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Die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und T/R 61-02 schließen die ECC-Empfehlung (05)06 mit ein. |
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Auch Nicht-CEPT-Länder können den CEPT-Empfehlungen T/R 61-01, T/R 61-02 oder (05)06 beitreten und diese anwenden. |
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Eine Bescheinigung nach CEPT-Empfehlung T/R 61-02 berechtigt den Funkamateur auch zur Durchführung des Amateurfunkbetriebs. |
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| VB123 | 11 |
| Wozu dient eine HAREC? |
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Sie berechtigt den Funkamateur zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb nach der CEPT-Empfehlung T/R 61-01. |
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Die HAREC-Bescheinigung berechtigt den Funkamateur zur Abwicklung von Amateurfunkverkehr in allen CEPT-Ländern. |
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Sie berechtigt Inhaber einer deutschen Amateurfunkzulassung zur Beantragung eines ausländischen Rufzeichens für den vorübergehenden Aufenthalt in allen CEPT-Ländern. |
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Sie wird benötigt zur Beantragung einer Amateurfunkzulassung oder einer ausländischen Amateurfunkgenehmigung in Staaten, die die CEPT-Empfehlung T/R 61-02 anwenden. |
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| VB125 | 12 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
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Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung kann die Erteilung einer entsprechenden Novice-Individualgenehmigung für Funkamateure in einem anderen Land vereinfachen. |
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Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb gemäß der ECC-Empfehlung (05)06. |
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Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01. |
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Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung ist in allen im ERC-Report 32 genannten CEPT-Ländern anerkannt. Sie berechtigt den Inhaber zur Beantragung eines ausländischen Rufzeichens für den vorübergehenden Aufenthalt. |
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| VC103 | 13 |
| Welche Behörde nimmt die Aufgaben und Befugnisse in Deutschland wahr, die sich aus dem Amateurfunkgesetz (AFuG) und der Amateurfunkverordnung (AFuV) ergeben? |
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Die Bundesnetzagentur. |
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Die Polizei. |
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Die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation. |
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Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt. |
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| VC106 | 14 |
| Nach dem Amateurfunkgesetz ist eine Amateurfunkstelle eine Funkstelle, |
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die aus mehreren Sende- und Empfangsfunkanlagen besteht und die auf mindestens drei der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen oberhalb von 30 MHz betrieben werden kann. |
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die aus mehreren Sende- und Empfangsfunkanlagen besteht und die auf mindestens drei der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen unterhalb von 30 MHz betrieben werden kann. |
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die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen und Empfangsfunkanlagen einschließlich der Antennenanlagen und der zu ihrem Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen besteht, und die auf mindestens einer der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden kann. |
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die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen, Empfangsfunkanlagen, Antennenanlagen und der zu ihrem Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen besteht und die auf jeweils einer der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen oberhalb und unterhalb von 30 MHz betrieben werden kann. |
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| VC140 | 15 |
| Unter welchen Voraussetzungen kann einem Funkamateur die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst widerrufen werden? |
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Bei Überschreitung des zulässigen Personenschutzabstandes. |
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Bei fortgesetztem Verstoß gegen das Amateurfunkgesetz oder gegen die Amateurfunkverordnung. |
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Bei verspätet gestelltem Verlängerungsantrag für eine Relaisfunkstelle. |
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Bei festgestellten Eintragungen in das Strafregister. |
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| VD114 | 16 |
| Dürfen im Amateurfunkverkehr internationale Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitszeichen (z. B. SOS, MAYDAY) ausgesendet werden? |
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Nur bei Übungen, an denen auch Inhaber von See- oder Flugfunkzeugnissen teilnehmen, dürfen auch die im See-/Flugfunkverkehr üblichen Notzeichen benutzt werden. |
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Ja, aber nur bei Not- oder Katastrophenfunkübungen. |
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Nein, der Gebrauch dieser Zeichen ist ausdrücklich untersagt. |
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Ja, falls die Bundesnetzagentur zugestimmt hat. |
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| VD119 | 17 |
| Welche technischen Anforderungen stellt die Amateurfunkverordnung u. a. an eine Amateurfunksendeanlage? |
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Es dürfen, zur Verminderung von Störungen, nur noch transistorisierte, CE gekennzeichnete Sendefunkanlagen eingesetzt werden. Endstufen dürfen jedoch weiterhin mit Röhren betrieben werden. |
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Die Sendefunkanlage darf bauartbedingt keine höhere Leistung erzeugen können, als der Funkamateur in seiner Zeugnisklasse verwenden darf. |
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Die Antenne der Amateurfunkstelle muss über eine koaxiale Zuleitung mit dem Sender bzw. der Endstufe verbunden werden. |
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Die Amateurfunkstelle ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik einzurichten und zu unterhalten. |
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| VD205 | 18 |
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DGØZZZ? Es ist ein |
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Klubstationsrufzeichen der Klasse E. |
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personengebundenes Rufzeichen oder Ausbildungsrufzeichen der Klasse A. |
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personengebundenes Rufzeichen oder Klubstationsrufzeichen der Klasse A. |
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personengebundenes Rufzeichen der Klasse E. |
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| VD217 | 19 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DO1AA - DO9ZZZ" zu? |
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Rufzeichen der Klasse A. |
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Ausbildungsrufzeichen. |
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Personengebundene Rufzeichen der Klasse E. |
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Rufzeichen für Klubstationen. |
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| VD221 | 20 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DAØAA - DAØZZZ" zu? |
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Rufzeichen für Funkbaken. |
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Rufzeichen für Klubstationen. |
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Rufzeichen für ATV-Relaisfunkstellen. |
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Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV. |
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| VD222 | 21 |
| Was trifft für das Rufzeichen "DA5AA" zu? |
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Rufzeichen für exterritoriale Standorte. |
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Rufzeichen für Klubstationen. |
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Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV. |
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Rufzeichen für Personal der Gaststreitkräfte. |
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| VD302 | 22 |
| Was ist bei der Durchführung von Ausbildungsfunkverkehr zu beachten? |
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Der Ausbildungsfunkverkehr darf ausschließlich in Gegenwart des Ausbilders an einer Klub- oder Schulstation durchgeführt werden. |
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Beim Ausbildungsfunkverkehr darf nicht an Amateurfunkwettbewerben teilgenommen werden. |
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Vom Auszubildenden sind Angaben über den Funkverkehr schriftlich festzuhalten und vom Ausbilder zu bestätigen. |
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Der Ausbildungsfunkverkehr darf ausschließlich in Phonie (SSB oder FM) durchgeführt werden. |
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| VD402 | 23 |
| Welche Voraussetzung muss für die Erteilung eines Rufzeichens für den Betrieb einer Klubstation erfüllt sein? |
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Der verantwortliche Funkamateur für die Klubstation muss in jedem Fall Inhaber eines Ausbildungsrufzeichens sein. |
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Der verantwortliche Funkamateur für die Klubstation muss in jedem Fall Inhaber eines Rufzeichens der höchsten Amateurfunkklasse sein. |
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Eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst nach § 3 Abs. 1 AFuG. |
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Eine HAREC-Bescheinigung oder ein Amateurfunkzeugnis. |
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| VD503 | 24 |
| Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist gemäß AFuV richtig wiedergegeben? |
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Eine "Funkbake" ist eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die ferngesteuert Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt. |
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Eine "Relaisfunkstelle" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale automatisch aussendet. |
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Eine "Funkbake" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die selbsttätig Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt. |
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Eine "fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" ist eine besetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (z.B. Amateurfunkstellen mit digitalen Betriebsarten). |
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| VD507 | 25 |
| Was gilt gemäß AFuV bei Relaisfunkstellen? |
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Der Inhaber der Rufzeichenzuteilung muss sicherstellen, dass die Relaisfunkstelle jederzeit abgeschaltet werden kann. |
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Das Rufzeichen der Relaisfunkstelle muss nach einer mehr als 10-minütigen Sendepause wiederholt werden. |
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Ein durchlaufender Betrieb des Senders länger als 10 Minuten ist nicht zulässig. |
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Ein vorgeschriebenes Mindestalter des Rufzeicheninhabers. |
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| VE108 | 26 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (20-m-Amateurfunkband)? |
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14 MHz - 14,5 MHz |
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14 MHz - 15 MHz |
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14 MHz - 14,35 MHz |
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14 MHz - 14,45 MHz |
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| VE116 | 27 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (23-cm-Amateurfunkband)? |
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1220 - 1300 MHz |
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1240 - 1290 MHz |
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1220 - 1290 MHz |
|
1240 - 1300 MHz |
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| VE117 | 28 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (13-cm-Amateurfunkband)? |
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2240 - 2300 MHz |
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2350 - 2520 MHz |
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2250 - 2340 MHz |
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2320 - 2450 MHz |
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| VE133 | 29 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Frequenzbereichen 14 - 14,35 MHz und 18,068 - 18,168 MHz? |
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75 Watt |
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250 Watt |
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150 Watt |
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750 Watt |
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| VE140 | 30 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Amateurfunkbändern zwischen 1300 MHz und 250 GHz? |
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100 Watt |
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150 Watt |
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75 Watt |
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750 Watt |
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| VE141 | 31 |
| Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 10 - 10,5 GHz? |
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Maximal 75 Watt PEP für Klasse A und 5 Watt PEP für Klasse E. |
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Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden. |
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Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen. |
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Maximal 75 Watt PEP für Klasse A und <10 Watt EIRP für Klasse E. |
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| VE151 | 32 |
| Was besagt der Hinweis, dass der Frequenzbereich 433,05 - 434,79 MHz als ISM-Frequenzbereich zugewiesen ist? |
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Dieser Frequenzbereich wird für internationale Satellitenmessungen verwendet; hierdurch kann es zu Störungen im normalen Funkverkehr kommen. |
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Dieser Frequenzbereich wird für industrielle Sender in Maschinen benutzt und ist für den Amateurfunkverkehr nur auf sekundärer Basis zugelassen. |
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Dieser Frequenzbereich wird für industrielle, wissenschaftliche, medizinische, häusliche oder ähnliche Anwendungen mitbenutzt. |
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Dieser Frequenzbereich wird von ISM-Geräten genutzt. Die Sendeleistungen im Amateurfunkdienst sind in diesem Frequenzbereich zu reduzieren. |
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| VF108 | 33 |
| Darf ein Funkamateur eine Sendeanlage betreiben oder besitzen, die Ihrer Form oder Verkleidung nach einen anderen Gegenstand vortäuscht und somit geeignet ist, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen unbemerkt abzuhören, oder das Bild eines anderen unbemerkt aufzunehmen? |
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Er darf sie besitzen, aber nicht betreiben. |
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Ja, wenn diese Anlage auf Amateurfunkfrequenzen betrieben werden kann. |
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Ja, wenn öffentlich in Hinweisen oder allgemein zugänglichen Mitteilungen auf die Abhörmöglichkeit hingewiesen wurde. |
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Nein. |
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| VI118 | 34 |
| Wo und wann hat der Funkamateur die Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen mit allen erforderlichen Unterlagen gemäß BEMFV einzureichen? |
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Sie ist der für den Standort zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vor der Betriebsaufnahme oder einer Änderung mit Leistungszunahme vorzulegen. |
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Sie ist der Bundesnetzagentur nach Aufforderung vorzulegen. |
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Sie ist entsprechend der 26.Verordung zum Bundesimmissionsschutzgesetz der dafür zuständigen Behörde zuzusenden. |
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Sie ist der für den Standort zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vorzulegen; ein Doppel ist dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt zuzusenden. |
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