Teil 3: Kenntnisse von Vorschriften Amateurfunkzeugnis Klasse A und E 34 Fragen   Zeit: 60 Minuten
VB103 1
Die deutsche Amateurfunkzulassung der Klasse A entspricht der
"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß dem ERC-Report 32.
"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der ECC-Empfehlung (05)06.
"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-02.
VB111 2
Darf ein Funkamateur mit einer CEPT-Amateurfunkgenehmigung in allen CEPT-Ländern Amateurfunkverkehr abwickeln?
Ja. Er muss sich aber an die Amateurfunkregelungen des Heimatlandes halten.
Nein, nur in den Staaten der CEPT, die die Empfehlung T/R 61-01 umgesetzt haben, sofern er dort keinen festen Wohnsitz hat.
Nein. Die Anwendung der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 ist nur in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zulässig.
Ja. Alle CEPT-Mitgliedsländer müssen sich an die Empfehlung T/R 61-01 halten.
VB115 3
Aufgrund welcher Regelungen dürfen Funkamateure aus bestimmten Ländern ohne individuelle Gastzulassung vorübergehend in Deutschland Amateurfunk ausüben?
Aufgrund der Statuten der Europäischen Gemeinschaft (EG), aber nur für die Mitgliedsländer, die auch dem Schengener Abkommen beigetreten sind.
Aufgrund der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) als Anlage zum Internationalen Fernmeldevertrag.
Aufgrund der Ausführungsbestimmungen zu den Funkparagraphen des Nordatlantik-Vertrages.
Aufgrund der CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und (05)06 und deren Umsetzung in Deutschland.
VB117 4
Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Alle Mitglieder der CEPT sind verpflichtet, alle CEPT-Empfehlungen anzuwenden.
Die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und T/R 61-02 schließen die ECC-Empfehlung (05)06 mit ein.
Auch Nicht-CEPT-Länder können den CEPT-Empfehlungen T/R 61-01, T/R 61-02 oder (05)06 beitreten und diese anwenden.
Eine Bescheinigung nach CEPT-Empfehlung T/R 61-02 berechtigt den Funkamateur auch zur Durchführung des Amateurfunkbetriebs.
VB119 5
Darf ein Funkamateur mit einer gültigen deutschen Amateurfunkzulassung der Klasse A auch im Gastland Amateurfunkverkehr auf dem 6-m-Band durchführen?
Nicht grundsätzlich. Der Funkamateur hat sich generell an die Bestimmungen des Gastlandes im Rahmen seiner CEPT-Amateurfunkgenehmigung zu halten.
Nein. Der Betrieb im 6-m-Band ist grundsätzlich unzulässig.
Ja. Die Genehmigung für den Betrieb im 6-m-Band muss jedoch in seine Amateurfunkzulassung eingetragen sein.
Ja, aber nur, wenn der Funkamateur eine CEPT-Amateurfunkgenehmigung besitzt.
VC102 6
Welches Gesetz regelt die Voraussetzungen und die Bedingungen für die Teilnahme am Amateurfunkdienst?
Die Vollzugsordnung für den Funkdienst.
Das Gesetz über den Amateurfunk.
Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen.
Das Telekommunikationsgesetz.
VC108 7
Darf der Funkamateur mit anderen Funkstellen, die keine Amateurfunkstellen sind, Funkverkehr abwickeln?
Ja, beispielsweise mit allen Betreibern von LPD-Funkgeräten im Amateurfunkbereich sowie mit CB-Funkteilnehmern mit verminderter Sendeleistung.
Ja, aber nur mit Versuchsfunkstellen, die ein Rufzeichen mit dem Präfix DI benutzen.
Nein, mit Ausnahme von Funkstellen der Sekundärnutzer auf den Amateurfunkbändern.
Nein.
VC116 8
Was ist neben einer erfolgreich abgelegten Amateurfunkprüfung unbedingt erforderlich, damit Sie eine Amateurfunkstelle betreiben dürfen?
Die Vorlage von Berechnungsunterlagen und ergänzenden Messprotokollen der ungünstigsten Antennenanlage.
Eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst.
Die Vorlage eines Nachweises darüber, dass das zu benutzende Funkgerät keine Sendeleistung von mehr als 10 Watt erzeugen kann.
Die Einholung einer EMVU-Bescheinigung bei der zuständigen Behörde.
VC121 9
Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Relaisfunkstelle betreiben?
Wenn er mindestens 20 Unterschriften als Beweis der Notwendigkeit vorlegen kann.
Wenn er die technischen Einrichtungen dafür selbst instandhalten kann.
Wenn der dafür eine gültige Rufzeichenzuteilung der Bundesnetzagentur besitzt.
Wenn die Relaisfunkstelle keine große Reichweite hat.
VC124 10
Darf ein Funkamateur seine Amateurfunkzulassung oder das damit zugeteilte Rufzeichen unter besonderen Umständen vorübergehend einer anderen Person übertragen?
Ja, aber nur an unmittelbare Familienangehörige, wenn diese die Station des Funkamateurs unter dessen Aufsicht benutzen.
Nein, es sei denn an einen ihm bekannten ausländischen Funkamateur, der sich nur vorübergehend zu Besuch in Deutschland aufhält.
Nein, die Amateurfunkzulassung und das damit zugeteilte Rufzeichen sind an die in der Zulassungsurkunde angegebene Person gebunden.
Ja, wenn es sich bei der anderen Person um einen Funkamateur mit erfolgreich abgelegter Prüfung handelt, dieser aber selbst keine Zulassung (Rufzeichen) besitzt.
VC138 11
Die Bundesnetzagentur kann bei Verstößen gegen AFuG oder AFuV
ein Unbrauchbarmachen der Amateurfunkstelle durch Entnahme wichtiger Teile aus dem Sender anordnen.
eine Einschränkung des Betriebes oder die Außerbetriebnahme der Amateurfunkstelle anordnen.
einen sofortigen Abbau der Amateurfunkstelle noch vor Ort anordnen.
eine kostenpflichtige fachliche Nachprüfung anordnen.
VC140 12
Unter welchen Voraussetzungen kann einem Funkamateur die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst widerrufen werden?
Bei verspätet gestelltem Verlängerungsantrag für eine Relaisfunkstelle.
Bei festgestellten Eintragungen in das Strafregister.
Bei fortgesetztem Verstoß gegen das Amateurfunkgesetz oder gegen die Amateurfunkverordnung.
Bei Überschreitung des zulässigen Personenschutzabstandes.
VD102 13
Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist entsprechend der AFuV richtig wiedergegeben?
Eine "Funkbake" ist eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die ferngesteuert Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt.
Eine "Klubstation" ist eine Amateurfunkstelle einer Amateurfunkvereinigung, die von deren Mitgliedern unter dem zugeteilten Rufzeichen besetzt oder unbesetzt betrieben werden kann.
Eine "Relaisfunkstelle" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale automatisch aussendet.
Eine "fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" ist eine unbesetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (Relaisfunkstellen, Digipeater, Funkbaken usw.).
VD103 14
Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist entsprechend der AFuV richtig wiedergegeben?
Die "effektive Strahlungsleistung (ERP)" ist das Produkt aus der Leistung, die der Antenne zugeführt wird, und ihrem Gewinn in einer Richtung, bezogen auf den isotropen Kugelstrahler.
Eine "unerwünschte Aussendung" ist jede elektromagnetische Erscheinung, die die Funktion eines Gerätes oder einer Funkanlage beeinträchtigen könnte.
Die "gleichwertige isotrope Strahlungsleistung (EIRP)" ist das Produkt aus der Leistung, die der Antenne zugeführt wird, und ihrem Gewinn in einer Richtung, bezogen auf den Halbwellendipol.
Die "Spitzenleistung (PEP)" ist die Leistung, die der Sender unter normalen Betriebsbedingungen während einer Periode der Hochfrequenzschwingung bei der höchsten Spitze der Modulationshüllkurve durchschnittlich an einen reellen Abschlusswiderstand abgeben kann.
VD105 15
Welche der genannten Bestimmungen enthält Regelungen darüber, welche Frequenzbereiche der Inhaber einer Amateurfunkzulassung entsprechend seiner Zeugnisklasse benutzen darf?
Der internationale Frequenzbereichszuweisungsplan in Artikel 5 der VO Funk.
Die Anlage der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (FreqBZPV).
Die Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV).
Das Gesetz über den Amateurfunk (AFuG).
VD118 16
Welche technischen Anforderungen stellt die Amateurfunkverordnung u. a. an eine Amateurfunksendeanlage?
Unerwünschte Aussendungen sind auf das geringst mögliche Maß zu beschränken.
Zur Reduzierung von Störungen darf das SWR nicht schlechter als 1:3 sein.
Sofern SSB-Betrieb möglich ist, muss jederzeit zu Messzwecken auch eine Umschaltung auf die Betriebsart FM möglich sein.
Die Frequenzschwankungen des Senders dürfen maximal 10 Hz betragen.
VD120 17
Was ist bei Abgleicharbeiten und Messungen an Sendern im Hinblick auf die Aussendung zu beachten?
Das Sendergehäuse darf nicht geöffnet werden.
Es darf nur mit halber Sendeleistung gesendet werden.
Das Antennenkabel muss fest angeschlossen sein.
Sie sind an einem Abschlusswiderstand durchzuführen.
VD123 18
Welche Daten sind in der offiziellen Rufzeichenliste der Bundesnetzagentur immer enthalten?
Alle zugeteilten Rufzeichen mit den dazugehörigen Rufzeicheninhabern und deren Anschriften.
Alle zugeteilten Rufzeichen mit den dazugehörigen Standorten der Amateurfunkstellen.
Alle zugeteilten Rufzeichen in Verbindung mit dem Namen des Inhabers und die Standorte von Relaisfunkstellen und Funkbaken.
Im Falle eines Widerspruchs keinerlei Angaben, auch kein Rufzeichen.
VD126 19
Wann hat ein Funkamateur der Bundesnetzagentur gemäß AFuV technische Unterlagen über seine Sendeanlage vorzulegen?
Mit dem Erhalt der Amateurfunkzulassung.
Nur im Fall von elektromagnetischen Störungen.
Auf Anforderung der Bundesnetzagentur.
Immer.
VD205 20
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DGØZZZ?
Es ist ein
personengebundenes Rufzeichen oder Klubstationsrufzeichen der Klasse A.
personengebundenes Rufzeichen oder Ausbildungsrufzeichen der Klasse A.
Klubstationsrufzeichen der Klasse E.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse E.
VD206 21
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DLØZZZ?
Es ist ein
Klubstationsrufzeichen der Klasse E.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse A oder E, keine genaue Bestimmung möglich.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse A.
Klubstationsrufzeichen der Klasse A.
VD223 22
Werden von der Bundesnetzagentur Ausbildungsrufzeichen für Klubstationen vergeben?
Nein.
Ausbildungsrufzeichen für Klubstationen werden in besonders begründeten Fällen vergeben.
Ja, aber nur auf Antrag des verantwortlichen Funkamateurs.
Ja.
VD306 23
Beim Ausbildungsfunkbetrieb sind
vom Ausbilder Angaben über die Teilnehmer an die Bundesnetzagentur zu senden.
Funkamateure der Klasse E als Ausbilder nicht zugelassen.
vom Ausbilder Aufzeichnungen über die Sendetätigkeit und die Teilnehmer am Ausbildungsfunkbetrieb zu führen.
von dem Auszubildenden Angaben über den Funkbetrieb schriftlich festzuhalten.
VD411 24
Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Kurzzeitige Standortänderungen einer Klubstation müssen der Bundesnetzagentur nicht angezeigt werden.
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Widerruf des Ausbildungsrufzeichens.
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Standortwechsel der Klubstation.
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Rufzeichenwechsel bei der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst.
VD501 25
Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist gemäß AFuV richtig wiedergegeben?
Eine "Funkbake" ist eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die ferngesteuert Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt.
Eine "Relaisfunkstelle" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale automatisch aussendet.
Eine "fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" ist eine unbesetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (Relaisfunkstellen, Digipeater, Funkbaken usw.).
Eine "fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" ist eine besetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (z.B. Amateurfunkstellen mit digitalen Betriebsarten).
VD502 26
Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist gemäß AFuV richtig wiedergegeben?
Eine "Relaisfunkstelle" ist eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die empfangene Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale fern ausgelöst aussendet und dabei zur Erhöhung der Erreichbarkeit von Amateurfunkstellen dient.
Eine "Relaisfunkstelle" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale automatisch aussendet.
Eine "Funkbake" ist eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die ferngesteuert Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt.
Eine "fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" ist eine besetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (z.B. Amateurfunkstellen mit digitalen Betriebsarten).
VE114 27
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (2-m-Amateurfunkband)?
140 - 148 MHz
140 - 146 MHz
144 - 146 MHz
144 - 148 MHz
VE120 28
In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status?
1850 - 1890 kHz
10100 - 10150 kHz
7000 - 7100 kHz
135,7 - 137,8 kHz
VE126 29
Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 1810 - 1850 kHz?
Maximal 10 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E.
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen.
VE150 30
Wer legt in Deutschland die Bereiche für die unterschiedlichen Betriebsarten in den Amateurfunkbändern verbindlich fest?
Es gibt keinerlei Einschränkungen und Empfehlungen hinsichtlich der Nutzung.
Der Frequenznutzungsausschuss der Bundesnetzagentur. Er übernimmt in der Regel die Empfehlungen der IARU.
Derzeit gibt es keine gesetzliche Festlegung einzelner Bereiche. Die IARU gibt jedoch Empfehlungen für die Nutzung heraus.
Das HF-Referat des DARC in Verbindung mit der IARU.
VG101 31
Was hat der Funkamateur zu veranlassen, wenn bei ihm der Empfang auf Grund mangelnder Empfängerstörfestigkeit stark beeinträchtigt wird?
Er hat die Störungen nur dann hinzunehmen, wenn das störende Gerät von erheblicher Bedeutung für den Betreiber ist (z.B. von einer Alarmanlage).
Er hat die Störungen hinzunehmen, wenn die störenden Geräte den Anforderungen des EMVG oder FTEG genügen.
Er braucht Störungen grundsätzlich nicht hinzunehmen.
Er hat die Störungen in jedem Fall hinzunehmen.
VG110 32
Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 144,250 MHz wird der Fernsehempfang eines Nachbarn im Sonderkanal S6 gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass der Funkamateur am Ort der gestörten Empfangsanlage eine Feldstärke erzeugt, die den, in der Norm empfohlenen Grenzwert für die Störfestigkeit von Kabelverteilanlagen, nicht erreicht. Was hat der Funkamateur zu tun?
Er hat seine Sendeleistung so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr gestört wird.
Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen.
Er kann seine Sendeleistung uneingeschränkt erhöhen.
Er kann seinen Funkbetrieb fortsetzen.
VG111 33
Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle wird der Rundfunkempfang eines Nachbarn gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass sowohl das gestörte Rundfunkgerät, wie auch die störende Amateurfunkstelle die Vorschriften einhalten und Nachbesserungen nicht mehr möglich sind. Was hat der Funkamateur in diesem Fall zu tun?
Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen.
Er kann seinen Funkbetrieb wie bisher fortsetzen.
Er hat seinen Betrieb auf die Nutzung von Frequenzen unterhalb 144 MHz zu beschränken.
Er sollte seinen Funkbetrieb so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr gestört wird.
VH103 34
Welche Vorschriften müssen im Handel erhältliche Empfangsfunkanlagen einhalten, die dem Amateurfunk zugewiesene Frequenzen empfangen können?
Amateurfunkempfänger brauchen grundsätzlich keinerlei Bestimmungen einzuhalten.
Grundlegende Anforderungen an Amateurfunkempfänger sind in der Amateurfunkverordnung geregelt.
Es sind die Bestimmungen des FTEG einzuhalten. Dies ist an der CE-Kennzeichnung des Gerätes und den Angaben zum bestimmungsgemäßen Betrieb in den Begleitpapieren zu erkennen.
Amateurfunkempfänger dürfen ausschließlich von Funkamateuren betrieben werden; darüber hinaus gibt es keine weiteren Vorschriften.
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QV/1.08/2023-05-27   AfuPbTE V1.07  © DF1IAV VID: 99610   24.01.2026 15:10