| VA102 | 1 |
| Wozu dient der Amateurfunkdienst nach dem Wortlaut seiner internationalen Begriffsbestimmung in den Radio Regulations (VO Funk)? |
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Für den Funkverkehr der Funkamateure untereinander sowie für den Funkverkehr über Amateurfunkstellen an Bord von erdumlaufenden Satelliten. |
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Zur eigenen Ausbildung, für den Funkverkehr der Funkamateure untereinander und für technische Studien. |
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Zur Benutzung von Amateurfunkstellen auf der Erde und im Hauptteil der Erdatmosphäre. |
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Für experimentelle und technischwissenschaftliche Studien, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen. |
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| VA204 | 2 |
| Bei welcher der genannten Einrichtungen handelt es sich um keine Amateurfunkstelle nach der Definition der Radio Regulations (VO Funk) und des AFuG? |
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Ein Fuchsjagdsender im 80-m-Band mit weniger als 5 Watt Senderleistung, der kein Rufzeichen, aber die Peilkennungen MO, MOE, MOI oder MOS aussendet. |
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Ein FM-Relais mit Sender und Empfänger am gleichen Standort sowie getrennter Ein- und Ausgabefrequenz zwischen 27120 und 27410 kHz. |
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Ein Digipeater im 70-cm-Band mit DX-Cluster und Mailbox-Dienst, wobei der für den Digipeater-Betrieb notwendige Datenrechner nicht am Standort des Digipeaters steht. |
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Je eine Funkbake im 70-cm-, 23-cm- und 13-cm-Band mit gemeinsam gleichen Rufzeichen am gleichen Standort. |
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| VA303 | 3 |
| Gelten die allgemeinen Regelungen der Radio Regulations (VO Funk) auch für den Amateurfunkdienst? |
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Nein, dies wären zu viele Sachverhalte, die der Funkamateur wissen müsste. |
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Nein, sonst wäre der Amateurfunk als Experimentierfunk zu eingeschränkt. |
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Ja, der Amateurfunkdienst ist in den Radio Regulations (VO Funk) so festgelegt. |
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Ja, aber nur die Festlegung der Frequenzbereiche, Funkregionen und Rufzeichenreihen. |
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| VB111 | 4 |
| Darf ein Funkamateur mit einer CEPT-Amateurfunkgenehmigung in allen CEPT-Ländern Amateurfunkverkehr abwickeln? |
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Ja. Alle CEPT-Mitgliedsländer müssen sich an die Empfehlung T/R 61-01 halten. |
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Ja. Er muss sich aber an die Amateurfunkregelungen des Heimatlandes halten. |
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Nein, nur in den Staaten der CEPT, die die Empfehlung T/R 61-01 umgesetzt haben, sofern er dort keinen festen Wohnsitz hat. |
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Nein. Die Anwendung der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 ist nur in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zulässig. |
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| VB124 | 5 |
| Die CEPT-Empfehlung T/R 61-02 beinhaltet Regelungen für |
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die freie Ein- und Ausfuhr von Amateurfunkgeräten im Rahmen der beigetretenen Länder. |
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die elektromagnetische Verträglichkeit von Amateurfunkgeräten. |
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die gegenseitige Anerkennung von Amateurfunkgenehmigungen in CEPT- und Nicht-CEPT-Ländern. |
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die Ausstellung und Anerkennung von harmonisierten Amateurfunkprüfungsbescheinigungen. |
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| VB125 | 6 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
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Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb gemäß der ECC-Empfehlung (05)06. |
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Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung kann die Erteilung einer entsprechenden Novice-Individualgenehmigung für Funkamateure in einem anderen Land vereinfachen. |
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Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01. |
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Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung ist in allen im ERC-Report 32 genannten CEPT-Ländern anerkannt. Sie berechtigt den Inhaber zur Beantragung eines ausländischen Rufzeichens für den vorübergehenden Aufenthalt. |
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| VC101 | 7 |
| Welches Gesetz bildet die Rechtsgrundlage für den Amateurfunkdienst in Deutschland? |
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Das Gesetz über den Amateurfunk. |
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Das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten. |
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Das Telekommunikationsgesetz. |
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Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen. |
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| VC104 | 8 |
| Wie ist der Begriff "Funkamateur" nach dem AFuG zu verstehen? |
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Ein Funkamateur ist der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Prüfungsbescheinigung, der sich mit dem Amateurfunkdienst aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse befasst. |
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Funkamateur ist jeder, der Amateurfunkgeräte besitzt und Amateurfunkaussendungen aus persönlicher Neigung empfängt. |
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Im Sinne des AFuG sind Funkamateure nur die Inhaber einer Zulassung zum Amateurfunkdienst mit mindestens einem zugeteilten, personengebundenen Rufzeichen. |
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Funkamateur ist jede natürliche Person, die Funkanlagen zu experimentellen und technischwissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, aber nicht zu gewerblichwirtschaftlichen Zwecken betreibt. |
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| VC105 | 9 |
| Nach dem Amateurfunkgesetz ist ein Funkamateur der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Prüfungsbescheinigung der sich |
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aus persönlicher Neigung und in Verfolgung anderer Zwecke mit dem Amateurfunkdienst befasst. |
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nicht aus persönlicher Neigung mit Funktechnik und Funkbetrieb befasst und sich hierzu keiner kommerziellen Technik bedient. |
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lediglich aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse mit dem Amateurfunkdienst befasst. |
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aus persönlicher Neigung mit dem Amateurfunkdienst zu wirtschaftlichen Zwecken befasst. |
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| VC109 | 10 |
| Dürfen Sie mit Ihrem Amateurfunktransceiver im 70-cm-Band am LPD-Funkverkehr (LPD = Low Power Devices) teilnehmen? |
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Ja, aber ohne Anwendung meines Rufzeichens. |
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Ja, weil die LPDs auch innerhalb des Amateurfunkbandes arbeiten. |
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Nein. |
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Ja, wenn ich meine Sendeleistung auf 10 mW begrenze. |
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| VC124 | 11 |
| Darf ein Funkamateur seine Amateurfunkzulassung oder das damit zugeteilte Rufzeichen unter besonderen Umständen vorübergehend einer anderen Person übertragen? |
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Nein, die Amateurfunkzulassung und das damit zugeteilte Rufzeichen sind an die in der Zulassungsurkunde angegebene Person gebunden. |
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Ja, wenn es sich bei der anderen Person um einen Funkamateur mit erfolgreich abgelegter Prüfung handelt, dieser aber selbst keine Zulassung (Rufzeichen) besitzt. |
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Ja, aber nur an unmittelbare Familienangehörige, wenn diese die Station des Funkamateurs unter dessen Aufsicht benutzen. |
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Nein, es sei denn an einen ihm bekannten ausländischen Funkamateur, der sich nur vorübergehend zu Besuch in Deutschland aufhält. |
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| VC127 | 12 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
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Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
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Ein Funkamateur darf nur ein ihm von der Bundesnetzagentur zugeteiltes Rufzeichen benutzen. |
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Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden. |
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Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
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| VC142 | 13 |
| Wann handelt ein Funkamateur ordnungswidrig im Sinne des Amateurfunkgesetzes? |
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Beim Betrieb zum geschäftsmäßigen Erbringen von Telekommunikationsdiensten. |
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Bei dauerhafter Verlegung seiner Amateurfunkstelle an einen anderen Standort. |
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Bei der Abwicklung von Funkbetrieb mit anderen als Amateurfunkstellen. |
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Bei unzureichender Rufzeichennennung. |
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| VD103 | 14 |
| Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist entsprechend der AFuV richtig wiedergegeben? |
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Die "effektive Strahlungsleistung (ERP)" ist das Produkt aus der Leistung, die der Antenne zugeführt wird, und ihrem Gewinn in einer Richtung, bezogen auf den isotropen Kugelstrahler. |
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Eine "unerwünschte Aussendung" ist jede elektromagnetische Erscheinung, die die Funktion eines Gerätes oder einer Funkanlage beeinträchtigen könnte. |
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Die "Spitzenleistung (PEP)" ist die Leistung, die der Sender unter normalen Betriebsbedingungen während einer Periode der Hochfrequenzschwingung bei der höchsten Spitze der Modulationshüllkurve durchschnittlich an einen reellen Abschlusswiderstand abgeben kann. |
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Die "gleichwertige isotrope Strahlungsleistung (EIRP)" ist das Produkt aus der Leistung, die der Antenne zugeführt wird, und ihrem Gewinn in einer Richtung, bezogen auf den Halbwellendipol. |
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| VD106 | 15 |
| Wo ist die Einteilung der deutschen Amateurfunkrufzeichen geregelt? |
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Im Rufzeichenplan gemäß § 10 Abs. 3 AFuV. |
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In Artikel 19 und Anhang 42 der VO Funk. |
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In § 4 des Amateurfunkgesetzes. |
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In der Rufzeichenliste der Bundesnetzagentur. |
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| VD112 | 16 |
| Was gilt in Bezug auf den Empfang von Amateurfunkaussendungen? |
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Es ist keine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst erforderlich. |
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Es bedarf der Zuteilung eines Hörerrufzeichens aus der "DE-Reihe". |
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Es dürfen nur TKG-zugelassene Empfangsgeräte verwendet werden. |
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Die Anerkennung als "SWL" ist erforderlich in Verbindung mit der Mitgliedschaft in einer Amateurfunkvereinigung. |
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| VD121 | 17 |
| Ist das Aussenden des unmodulierten oder ungetasteten Trägers zulässig? |
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Ja, unbegrenzt, es wird ja keine Information übertragen. |
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Nein, weil sonst die Endstufe zu heiß wird. |
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Ja, kurzzeitig, z.B. zum Abstimmen. |
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So lange bis ein Ruf wahrgenommen wird. |
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| VD126 | 18 |
| Wann hat ein Funkamateur der Bundesnetzagentur gemäß AFuV technische Unterlagen über seine Sendeanlage vorzulegen? |
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Immer. |
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Auf Anforderung der Bundesnetzagentur. |
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Nur im Fall von elektromagnetischen Störungen. |
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Mit dem Erhalt der Amateurfunkzulassung. |
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| VD206 | 19 |
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DLØZZZ? Es ist ein |
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Klubstationsrufzeichen der Klasse E. |
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personengebundenes Rufzeichen der Klasse A. |
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Klubstationsrufzeichen der Klasse A. |
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personengebundenes Rufzeichen der Klasse A oder E, keine genaue Bestimmung möglich. |
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| VD215 | 20 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DL1AA - DL9ZZZ" zu? |
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Rufzeichen für Klubstationen. |
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Rufzeichen der Klasse E. |
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Ausbildungsrufzeichen. |
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Personengebundene Rufzeichen der Klasse A. |
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| VD223 | 21 |
| Werden von der Bundesnetzagentur Ausbildungsrufzeichen für Klubstationen vergeben? |
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Ausbildungsrufzeichen für Klubstationen werden in besonders begründeten Fällen vergeben. |
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Nein. |
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Ja, aber nur auf Antrag des verantwortlichen Funkamateurs. |
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Ja. |
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| VD306 | 22 |
| Beim Ausbildungsfunkbetrieb sind |
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vom Ausbilder Angaben über die Teilnehmer an die Bundesnetzagentur zu senden. |
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vom Ausbilder Aufzeichnungen über die Sendetätigkeit und die Teilnehmer am Ausbildungsfunkbetrieb zu führen. |
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von dem Auszubildenden Angaben über den Funkbetrieb schriftlich festzuhalten. |
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Funkamateure der Klasse E als Ausbilder nicht zugelassen. |
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| VD405 | 23 |
| Wovon sind die Betriebsrechte eines Funkamateurs bei der Mitbenutzung eines Klubstationsrufzeichens abhängig? |
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Von seiner Benennung durch den verantwortlichen Funkamateur. |
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Nur von den Betriebsrechten der Rufzeichenzuteilung der Klubstation. |
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Von seiner Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst nach § 3 Abs. 1 AFuG. |
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Er muss auf jeden Fall Inhaber eines Rufzeichens der höchsten Amateurfunkklasse sein. |
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| VD406 | 24 |
| Welche der genannten Funkamateure dürfen an einer Klubstation der Klasse A Funkbetrieb im 40-m-Amateurfunkband durchführen? |
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Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse A ohne Amateurfunkzulassung. |
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Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse A. |
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Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse E. |
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Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse E ohne Amateurfunkzulassung. |
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| VD409 | 25 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Widerruf des Ausbildungsrufzeichens. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation kann mit der Auflösung der benennenden Gruppe von Funkamateuren beendet werden. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Standortwechsel der Klubstation. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Rufzeichenwechsel bei der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. |
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| VD510 | 26 |
| Wann kann ein verantwortlicher Funkamateur einen bestimmten Funkamateur vorübergehend vom Betrieb über die von ihm betreute Relaisfunkstelle ausschließen? |
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Wenn technische Mängel seiner Station zu Störungen führen. |
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Wenn ein Funkamateur die Relaisfunkstelle zu häufig benutzt. |
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Wenn dies dazu dient den störungsfreien Betrieb der Relaisfunkstelle sicherzustellen. |
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Wenn ein Funkamateur das Mindestalter noch nicht erreicht hat. |
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| VE106 | 27 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (40-m-Amateurfunkband)? |
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7,0 MHz - 7,5 MHz |
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7,0 MHz - 7,2 MHz |
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7,1 MHz - 7,3 MHz |
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7,0 MHz - 7,3 MHz |
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| VE107 | 28 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (30-m-Amateurfunkband)? |
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10,1 MHz - 10,15 MHz |
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10,1 MHz - 10,25 MHz |
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10,0 MHz - 10,25 MHz |
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10,0 MHz - 10,15 MHz |
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| VE117 | 29 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (13-cm-Amateurfunkband)? |
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2240 - 2300 MHz |
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2320 - 2450 MHz |
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2250 - 2340 MHz |
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2350 - 2520 MHz |
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| VE128 | 30 |
| Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 1890 - 2000 kHz? |
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Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen. |
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Maximal 10 Watt PEP für beide Klassen. |
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Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden. |
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Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E. |
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| VE144 | 31 |
| In welchen Amateurfunkfrequenzbereichen beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 2,7 kHz? |
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10100 - 10150 kHz und 18068 - 18168 kHz |
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7000 - 7200 kHz und 14000 - 14350 kHz |
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21000 - 21450 kHz und 28000 - 29700 kHz |
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135,7 - 137,8 kHz und 1810 - 1850 kHz |
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| VF101 | 32 |
| Enthält das TKG für den Funkamateur anwendbare Regelungen? |
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Nein, es enthält keine auf den Amateurfunkdienst anwendbaren Regelungen. |
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Ja, einige Regelungen sind auch auf den Amateurfunkdienst anwendbar. |
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Nein, der Amateurfunkdienst ist im TKG ausdrücklich ausgeschlossen. |
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Nein, dafür gibt es das eigenständige Amateurfunkgesetz mit Amateurfunkverordnung. |
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| VF103 | 33 |
| Wie hat sich ein Funkamateur zu verhalten, der unbeabsichtigt Nachrichten empfängt, die nicht für Funkamateure, die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind? |
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Er darf den Inhalt und die näheren Umstände nur anderen Funkamateuren mitteilen, da auch diese der Geheimhaltungspflicht unterliegen. |
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Er darf den Inhalt der Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs anderen nicht mitteilen. |
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Er darf Dritten zwar die Tatsache des Empfangs mitteilen, aber nicht den Inhalt und die näheren Umstände. |
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Er darf anderen Funkamateuren zwar die Tatsache des Empfangs mitteilen, aber nicht den Inhalt. |
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| VF107 | 34 |
| Bei welcher der genannten Apparaturen sind nach dem TKG auch der Besitz und die Herstellung verboten und mit erheblichen Strafen bewehrt? |
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Ein Richtmikrophon, das in besonderer Weise geeignet ist, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen unbemerkt abzuhören. |
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Eine Sendeanlage, die einen anderen Gegenstand vortäuscht und somit zum Abhören des nicht öffentlich gesprochenen Wortes brauchbar ist. |
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Ein Babyphon. |
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Ein Scanner, der ein breitbandiges Abhören nicht öffentlicher Funkdienste im Funkspektrum ermöglicht. |
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