| VA404 | 1 |
| Weshalb wird in den Radio Regulations (VO Funk) die Erde in verschiedene Funkregionen eingeteilt? |
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Um in den Regionen unterschiedliche Frequenzbereichszuweisungen für die Funkdienste vornehmen zu können. |
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Weil die Ausbreitungsbedingungen in den verschiedenen Regionen der Erde unterschiedlich sind und dadurch unterschiedliche Senderleistungen zugestanden werden müssen. |
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Weil der Amateurfunkverkehr nur innerhalb einer Region zulässig ist. |
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Um für die einzelnen Funkregionen regional gültige Regelungen für Gastlizenzen einführen zu können. |
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| VA406 | 2 |
| In welchem Regelungswerk ist die Bedeutung der "Q-Gruppen" festgelegt? |
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In den Anhängen der AFuV (Amateurfunkverordnung). |
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In den Empfehlungen der IARU (International Amateur Radio Union). |
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In den Radio Regulations der ITU (Internationale Fernmeldeunion). |
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In den Standards der ETSI (European Telecommunications Standards Institute). |
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| VA409 | 3 |
| Darf ein Funkamateur in Deutschland alle in den Radio Regulations (VO Funk) für den Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereiche benutzen? |
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Nein. Die in Deutschland zulässigen Frequenzbereiche ergeben sich aus den nationalen Regelungen. |
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Ja, wenn der Betrieb bei der Bundesnetzagentur vorher angemeldet wurde. |
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Ja, weil die internationalen Regelungen auch in Deutschland gelten. |
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Nein, es dürfen nur Frequenzen genutzt werden, die durch die CEPT-Empfehlungen umgesetzt wurden. |
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| VB104 | 4 |
| Die deutsche Amateurfunkzulassung der Klasse E entspricht der |
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"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der ECC-Empfehlung (05)06. |
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"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01. |
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"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß dem ERC-Report 32. |
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"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-02. |
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| VC101 | 5 |
| Welches Gesetz bildet die Rechtsgrundlage für den Amateurfunkdienst in Deutschland? |
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Das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten. |
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Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen. |
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Das Telekommunikationsgesetz. |
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Das Gesetz über den Amateurfunk. |
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| VC104 | 6 |
| Wie ist der Begriff "Funkamateur" nach dem AFuG zu verstehen? |
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Im Sinne des AFuG sind Funkamateure nur die Inhaber einer Zulassung zum Amateurfunkdienst mit mindestens einem zugeteilten, personengebundenen Rufzeichen. |
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Ein Funkamateur ist der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Prüfungsbescheinigung, der sich mit dem Amateurfunkdienst aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse befasst. |
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Funkamateur ist jede natürliche Person, die Funkanlagen zu experimentellen und technischwissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, aber nicht zu gewerblichwirtschaftlichen Zwecken betreibt. |
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Funkamateur ist jeder, der Amateurfunkgeräte besitzt und Amateurfunkaussendungen aus persönlicher Neigung empfängt. |
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| VC113 | 7 |
| Welchen Zwecken dient der Amateurfunkdienst nach dem AFuG? |
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Als Versuchsfunk zur technischen Fortentwicklung von Funkanlagen. Zur eigenen Weiterbildung mit gewerblich wirtschaftlichem Interesse. |
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Dem Funkverkehr der Funkamateure untereinander. Zu technisch-wissenschaftlichen Studien und Experimenten von Funkamateuren. |
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Als Vorführfunk zu Demonstrationszwecken. Der Unterstützung von Sicherheitsdiensten (Polizei, Feuerwehr, DLRG usw.). |
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Für freizügige Funkexperimente bei Ausbildungen. Zur Vermeidung von illegalen Funkspektrumsnutzungen in anderen Frequenzbereichen. |
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| VC137 | 8 |
| Kann der Funkamateur eine Standortbescheinigung erhalten? |
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Ja, die Bundesnetzagentur stellt auf Antrag eine Standortbescheinigung aus. |
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Nein, der Funkamateur bekommt keine Standortbescheinigung, da er auf Grund seiner nachgewiesenen technischen Kenntnisse die Berechnung selber anstellen kann. |
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Nein, der Funkamateur kann keine Bescheinigung erhalten. |
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Ja, die Bundesnetzagentur stellt auf Antrag eine Standortbescheinigung aus. Sie tut dies aber ausschließlich, wenn der Funkamateur dazu selbst nicht in der Lage ist. |
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| VC139 | 9 |
| Was hat ein Funkamateur zu erwarten, der seine Amateurfunkstelle entgegen den Bestimmungen über den Amateurfunkdienst betreibt? |
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Der Funkamateur hat mit Entzug des Amateurfunkzeugnisses und einer Geldstrafe zu rechnen. |
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Die Bundesnetzagentur kann die verwendete Funkanlage einziehen. |
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Der Funkamateur hat mit einer Geldstrafe und mit dem Einzug der Sendefunkanlage zu rechnen. |
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Die Bundesnetzagentur kann eine Einschränkung des Betriebes oder die Außerbetriebnahme der Amateurfunkstelle anordnen. |
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| VD103 | 10 |
| Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist entsprechend der AFuV richtig wiedergegeben? |
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Die "effektive Strahlungsleistung (ERP)" ist das Produkt aus der Leistung, die der Antenne zugeführt wird, und ihrem Gewinn in einer Richtung, bezogen auf den isotropen Kugelstrahler. |
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Eine "unerwünschte Aussendung" ist jede elektromagnetische Erscheinung, die die Funktion eines Gerätes oder einer Funkanlage beeinträchtigen könnte. |
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Die "Spitzenleistung (PEP)" ist die Leistung, die der Sender unter normalen Betriebsbedingungen während einer Periode der Hochfrequenzschwingung bei der höchsten Spitze der Modulationshüllkurve durchschnittlich an einen reellen Abschlusswiderstand abgeben kann. |
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Die "gleichwertige isotrope Strahlungsleistung (EIRP)" ist das Produkt aus der Leistung, die der Antenne zugeführt wird, und ihrem Gewinn in einer Richtung, bezogen auf den Halbwellendipol. |
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| VD107 | 11 |
| Hat ein Funkamateur Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Rufzeichens? |
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Nein, es besteht kein Anspruch darauf. |
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Ja, aber nur in besonders zu begründenden Fällen. |
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Ja, wenn es ihm schon einmal zugeteilt war. |
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Nein, es sei denn, er kann besondere persönliche Gründe geltend machen und das Rufzeichen frei ist. |
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| VD110 | 12 |
| Was muss der Inhaber einer Amateurfunkzulassung bei der Änderung seines Namens oder seiner Anschrift veranlassen? |
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Er muss die Änderungen der Bundesnetzagentur unverzüglich in schriftlicher oder elektronischer Form mitteilen. |
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Er muss die Änderungen der Bundesnetzagentur im Fall der weiteren Teilnahme am Amateurfunkdienst innerhalb von 4 Wochen in schriftlicher oder elektronischer Form mitteilen. |
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Er muss die Änderungen 14 Tage vor deren Eintreten der Bundesnetzagentur in schriftlicher oder elektronischer Form mitteilen und seine Funkanlage solange stilllegen, bis er von der Bundesnetzagentur eine entsprechend geänderte Amateurfunkzulassung erhalten hat. |
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Er muss die Änderungen der Bundesnetzagentur nur beim Umzug ins Ausland oder in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Bundesnetzagentur-Außenstelle mitteilen. |
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| VD112 | 13 |
| Was gilt in Bezug auf den Empfang von Amateurfunkaussendungen? |
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Es dürfen nur TKG-zugelassene Empfangsgeräte verwendet werden. |
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Die Anerkennung als "SWL" ist erforderlich in Verbindung mit der Mitgliedschaft in einer Amateurfunkvereinigung. |
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Es ist keine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst erforderlich. |
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Es bedarf der Zuteilung eines Hörerrufzeichens aus der "DE-Reihe". |
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| VD121 | 14 |
| Ist das Aussenden des unmodulierten oder ungetasteten Trägers zulässig? |
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Nein, weil sonst die Endstufe zu heiß wird. |
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So lange bis ein Ruf wahrgenommen wird. |
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Ja, kurzzeitig, z.B. zum Abstimmen. |
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Ja, unbegrenzt, es wird ja keine Information übertragen. |
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| VD123 | 15 |
| Welche Daten sind in der offiziellen Rufzeichenliste der Bundesnetzagentur immer enthalten? |
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Alle zugeteilten Rufzeichen mit den dazugehörigen Standorten der Amateurfunkstellen. |
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Im Falle eines Widerspruchs keinerlei Angaben, auch kein Rufzeichen. |
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Alle zugeteilten Rufzeichen in Verbindung mit dem Namen des Inhabers und die Standorte von Relaisfunkstellen und Funkbaken. |
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Alle zugeteilten Rufzeichen mit den dazugehörigen Rufzeicheninhabern und deren Anschriften. |
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| VD211 | 16 |
| Wann muss beim Amateurfunkverkehr das zugeteilte Rufzeichen übermittelt werden? |
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Mindestens alle 20 Minuten während des Funkverkehrs. |
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Bei Beginn und Ende jeder Funkverbindung sowie mindestens alle 10 Minuten während des Funkverkehrs. |
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Rufzeichen sind bei Bedarf am Beginn und Ende einer Funkverbindung anzugeben. |
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Rufzeichen sind bei länger andauernden oder ununterbrochenen Aussendungen nach Bedarf in die laufende Übermittlung einzustreuen. |
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| VD215 | 17 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DL1AA - DL9ZZZ" zu? |
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Rufzeichen für Klubstationen. |
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Personengebundene Rufzeichen der Klasse A. |
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Rufzeichen der Klasse E. |
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Ausbildungsrufzeichen. |
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| VD219 | 18 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DBØAA - DBØZZZ" zu? |
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Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV. |
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Rufzeichen für Relaisfunkstellen oder Funkbaken. |
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Rufzeichen für Klubstationen bei besonderen Anlässen allgemeiner Art. |
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Rufzeichen für Personal der Gaststreitkräfte. |
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| VD407 | 19 |
| Darf ein Funkamateur mit Ausbildungsrufzeichen der Klasse E an einer Klubstation, für deren Betrieb ein Rufzeichen der Klasse A zugeteilt wurde, ausbilden? |
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Ja, unter Verwendung des Ausbildungsrufzeichens im Rahmen der Betriebsrechte der Klasse E. |
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Nein, Ausbildungsfunk für Klasse E ist nur an Klubstationen der Klasse E zulässig. |
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Nein, Ausbildungsfunk an Klubstationen ist untersagt. |
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Ja, der Ausbildungsfunkbetrieb lässt dies in vollem Umfang der Klasse A zu. |
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| VD508 | 20 |
| Was gilt gemäß AFuV bei Relaisfunkstellen und Funkbaken? |
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Ein durchlaufender Betrieb des Senders länger als 10 Minuten ist nicht zulässig. |
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Das Rufzeichen der Relaisfunkstelle muss nach einer mehr als 10-minütigen Sendepause wiederholt werden. |
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Relaisfunkstellen und Funkbaken dürfen nur auf den in der Rufzeichenzuteilung für sie ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden. |
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Ein vorgeschriebenes Mindestalter des Rufzeicheninhabers. |
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| VE104 | 21 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (160-m-Amateurfunkband)? |
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1805 kHz - 1850 kHz |
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1800 kHz - 1990 kHz |
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1810 kHz - 2000 kHz |
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1800 kHz - 1900 kHz |
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| VE109 | 22 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (17-m-Amateurfunkband)? |
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18,068 MHz - 18,168 MHz |
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18,68 MHz - 19,99 MHz |
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18,89 MHz - 18,99 MHz |
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18,1 MHz - 18,15 MHz |
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| VE111 | 23 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (12-m-Amateurfunkband)? |
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24,89 MHz - 24,99 MHz |
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24,068 MHz - 24,168 MHz |
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24,168 MHz - 24,99 MHz |
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24,89 MHz - 25,168 MHz |
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| VE125 | 24 |
| In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status? |
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1240 - 1300 MHz |
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2320 - 2450 MHz |
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430 - 440 MHz |
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3,4 - 3,475 GHz |
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| VE126 | 25 |
| Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 1810 - 1850 kHz? |
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Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden. |
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Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E. |
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Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen. |
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Maximal 10 Watt PEP für beide Klassen. |
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| VE127 | 26 |
| Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 1850 - 1890 kHz? |
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Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden. |
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Maximal 10 Watt PEP für beide Klassen. |
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Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E. |
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Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen. |
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| VE145 | 27 |
| In welchem Amateurfunkfrequenzbereich beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 7 kHz? |
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21000 - 21450 kHz |
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28000 - 29700 kHz |
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14000 - 14350 kHz |
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10100 - 10150 kHz |
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| VF105 | 28 |
| Dürfen Sendefunkanlagen ohne Frequenzzuteilung betrieben werden? |
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Das Errichten von Sendefunkanlagen ist ohne Zuteilung nicht zulässig; für den Betrieb benötigt man grundsätzlich eine Einzelzuteilung. |
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Sendefunkanlagen, die ausschließlich auf ISM-Frequenzen betrieben werden können, benötigen keine Frequenzzuteilung. |
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Sendefunkanlagen bedürfen ausnahmslos einer Frequenzzuteilung, und zwar unabhängig von der Sendeleistung oder benutzten Frequenz. |
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Sendefunkanlagen mit Leistungen kleiner 0,1 Watt benötigen wegen der geringen Reichweite keine Frequenzzuteilung. |
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| VG101 | 29 |
| Was hat der Funkamateur zu veranlassen, wenn bei ihm der Empfang auf Grund mangelnder Empfängerstörfestigkeit stark beeinträchtigt wird? |
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Er hat die Störungen nur dann hinzunehmen, wenn das störende Gerät von erheblicher Bedeutung für den Betreiber ist (z.B. von einer Alarmanlage). |
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Er braucht Störungen grundsätzlich nicht hinzunehmen. |
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Er hat die Störungen hinzunehmen, wenn die störenden Geräte den Anforderungen des EMVG oder FTEG genügen. |
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Er hat die Störungen in jedem Fall hinzunehmen. |
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| VI103 | 30 |
| Was bedeutet die Abkürzung EMVU? |
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Eine Bürgerinitiative zum Schutz vor elektromagnetischen Unverträglichkeiten. |
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Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten. |
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Elektronische Messung von elektromagnetischen Unverträglichkeiten. |
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Elektromagnetische Verträglichkeit in der Umwelt. |
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| VI116 | 31 |
| Wo und wann ist die Anzeige einer ortsfesten Amateurfunkstelle mit einer EIRP von mehr als 10 Watt einzureichen? |
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Sie ist der für den Standort zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vorzulegen; ein Doppel ist dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt zuzuschicken. |
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Sie ist der für den Standort zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur nach Aufforderung vorzulegen. |
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Sie ist entsprechend der 26.Verordung zum Bundesimmissionsschutzgesetz der dafür zuständigen Behörde zuzuschicken. |
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Sie ist der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vor der Betriebsaufnahme vorzulegen. |
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| VI117 | 32 |
| Was hat ein Funkamateur zu beachten, nachdem er seine ortsfeste Amateurfunkstelle bei der Bundesnetzagentur gemäß BEMFV angezeigt hat? |
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Er hat eine Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen mit allen erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und fortlaufend zu prüfen, ob die Bedingungen unter denen die Anzeige durchgeführt wurde noch zutreffend sind. Bei Änderungen, die einen größeren Sicherheitsabstand erforderlich machen oder bei der Aufnahme des Sendebetriebs bei zusätzlichen Frequenzen, ist die Amateurfunkstelle erneut anzuzeigen. |
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Das Anzeigeverfahren ist jedes Jahr erneut durchzuführen, um die Aktualität zu gewährleisten. |
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Mit der Anzeige seiner ortsfesten Amateurfunkstelle ist ein Funkamateur seinen Verpflichtungen zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern nachgekommen und muss diesbezüglich nichts weiter beachten. |
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Nachdem die ortsfeste Amateurfunkstelle in Betrieb genommen wurde, ist die Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen mit allen erforderlichen Unterlagen der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vorzulegen. |
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| VJ103 | 33 |
| Wie ist die Stromversorgung von Eigenbaugeräten elektrotechnisch sicher aufzubauen? |
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Nach keinen besonderen Vorschriften, da ein Funkamateur als sachkundige Person gilt. |
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Nach den VDE-Vorschriften. |
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Nach den CEPT-Empfehlungen. |
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Nach den Vorschriften der örtlichen Stromversorger. |
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| VK101 | 34 |
| Wer haftet für Schäden, die durch die Antennenanlage einer Amateurfunkstelle entstehen können? |
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Die Amateurfunkvereinigung, wenn der Betreiber der Amateurfunkstelle Mitglied einer solchen Vereinigung ist. |
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Der Grundstückseigentümer. Er hat eine Antennenhaftpflichtversicherung abzuschließen, selbst wenn er nicht Betreiber der Amateurfunkstelle ist. |
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Der Eigner und Betreiber der Antennenanlage. |
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Die Bundesnetzagentur, da in den monatlichen Beiträgen auch ein Anteil für eine Gruppenversicherung für Antennenanlagen von Funkamateuren enthalten ist. |
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