Teil 3: Kenntnisse von Vorschriften Amateurfunkzeugnis Klasse A und E 34 Fragen   Zeit: 60 Minuten
VA102 1
Wozu dient der Amateurfunkdienst nach dem Wortlaut seiner internationalen Begriffsbestimmung in den Radio Regulations (VO Funk)?
Für experimentelle und technischwissenschaftliche Studien, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen.
Zur Benutzung von Amateurfunkstellen auf der Erde und im Hauptteil der Erdatmosphäre.
Zur eigenen Ausbildung, für den Funkverkehr der Funkamateure untereinander und für technische Studien.
Für den Funkverkehr der Funkamateure untereinander sowie für den Funkverkehr über Amateurfunkstellen an Bord von erdumlaufenden Satelliten.
VA104 2
Welche Aussage über Funkamateure enthält die Begriffsbestimmung des Amateurfunkdienstes in den Radio Regulations (VO Funk)?
Keine, da es sich um die Definition des Amateurfunkdienstes handelt.
Funkamateure sind die Inhaber einer Prüfungsbescheinigung über eine bestandene Amateurfunkprüfung und befassen sich mit der Funktechnik aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse.
Funkamateure dürfen nur Mitteilungen von geringer Bedeutung übertragen, die es nicht rechtfertigen, öffentliche Telekommunikationsdienste in Anspruch zu nehmen.
Funkamateure sind ordnungsgemäß ermächtigte Personen, die sich mit der Funktechnik aus rein persönlicher Neigung und nicht aus geldlichem Interesse befassen.
VA303 3
Gelten die allgemeinen Regelungen der Radio Regulations (VO Funk) auch für den Amateurfunkdienst?
Ja, der Amateurfunkdienst ist in den Radio Regulations (VO Funk) so festgelegt.
Nein, sonst wäre der Amateurfunk als Experimentierfunk zu eingeschränkt.
Ja, aber nur die Festlegung der Frequenzbereiche, Funkregionen und Rufzeichenreihen.
Nein, dies wären zu viele Sachverhalte, die der Funkamateur wissen müsste.
VA407 4
Was bedeuten im Funk die Zeichen "SOS" und "MAYDAY"?
SOS und MAYDAY sind Dringlichkeitszeichen, die eine Sicherheitsmeldung ankündigen.
Diese Notzeichen zeigen an, dass ein See- oder Luftfahrzeug von ernster und unmittelbar bevorstehender Gefahr bedroht ist.
SOS und MAYDAY sind nur im Seefunk gebräuchlich und haben für den Amateurfunk keine Bedeutung.
Es handelt sich um ehemalige See- und Luftnotzeichen, die keine Gültigkeit mehr haben.
VB105 5
Mit einer gültigen deutschen Amateurfunkzulassung der Klasse A, die als "CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gekennzeichnet ist, dürfen die Betriebsrechte der entsprechenden ausländischen Genehmigung im jeweiligen Beitrittsland gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 wahrgenommen werden,
wenn man in dem Land einen Wohnsitz hat.
wenn man sich in dem Land nur vorübergehend aufhält.
wenn man in Deutschland keinen Wohnsitz hat.
wenn man in Deutschland einen Wohnsitz hat.
VB109 6
Wie muss die Rufzeichennennung von DL1ER bei der Nutzung der CEPT-Amateurfunkgenehmigung in der Schweiz erfolgen?
DL1ER-HB9/portabel oder DL1ER-HB9/mobil.
DL1ER/HB9
HB9/DL1ER
Die Nennung von DL1ER ist ausreichend.
VB112 7
Darf ein Funkamateur mit einer CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung in allen CEPT-Ländern Amateurfunkverkehr abwickeln?
Ja. Er muss sich aber an die Amateurfunkregelungen des Heimatlandes halten.
Nein, nur in den Staaten der CEPT, die die ECC-Empfehlung (05)06 umgesetzt haben, sofern er dort keinen festen Wohnsitz hat.
Ja. Alle CEPT-Mitgliedsländer müssen sich an die ECC-Empfehlung (05)06 halten.
Nein. Die Anwendung der ECC-Empfehlung (05)06 ist nur in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zulässig.
VC113 8
Welchen Zwecken dient der Amateurfunkdienst nach dem AFuG?
Für freizügige Funkexperimente bei Ausbildungen. Zur Vermeidung von illegalen Funkspektrumsnutzungen in anderen Frequenzbereichen.
Als Vorführfunk zu Demonstrationszwecken. Der Unterstützung von Sicherheitsdiensten (Polizei, Feuerwehr, DLRG usw.).
Als Versuchsfunk zur technischen Fortentwicklung von Funkanlagen. Zur eigenen Weiterbildung mit gewerblich wirtschaftlichem Interesse.
Dem Funkverkehr der Funkamateure untereinander. Zu technisch-wissenschaftlichen Studien und Experimenten von Funkamateuren.
VC117 9
Was ist erforderlich, um den Amateurfunkbetrieb ausüben zu dürfen?
Ein schriftlicher Nachweis darüber, dass die Amateurfunkstelle keine Störungen verursacht.
Eine EMVU-Bescheinigung.
Eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst.
Ein Amateurfunkzeugnis.
VC125 10
Kann ein zugeteiltes Rufzeichen durch die Bundesnetzagentur geändert werden?
Ja, wenn wichtige Gründe dazu bei der Behörde vorliegen.
Nein, es sei denn, die Behörde bezahlt dem Funkamateur den Neudruck von QSL-Karten.
Ja, aber nicht öfter als alle 5 Jahre einmal, da jeder Rufzeichenwechsel für den Funkamateur gebührenpflichtig ist.
Nein, das einmal zugeteilte Rufzeichen ist zeitlebens ideelles Eigentum des Funkamateurs, für das er bei Erstzuteilung auch bezahlen musste.
VC126 11
Darf die Amateurfunkstelle zu gewerblichwirtschaftlichen Zwecken in kleinem Rahmen mitbenutzt werden?
Ja, wenn die Maßnahme mit öffentlichen Mitteln gefördert wird (z. B. auch im Rahmen von ABM).
Ja, aber nur wenn es sich dabei um den Bereich des Amateurfunks selbst handelt wie z. B. Angebote über preisgünstige Amateurfunkausrüstung, Amateurfunkkurse von Fernschulen, organisierte Fachreisen für Funkamateure usw.
Ja, wenn alle an der Maßnahme Beteiligten selbst Funkamateure sind.
Nein, alle gewerblich-wirtschaftlichen Zwecke sind nach dem AFuG ausgeschlossen.
VC128 12
Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend?
Ein Zulassungsinhaber ist berechtigt, selbstgefertigte oder umgebaute Sendeanlagen auf Amateurfunkfrequenzen zu betreiben.
Der Zulassungsinhaber braucht vor Betriebsaufnahme für seine Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung.
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen.
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen.
VD113 13
Zu welchen Zwecken kann die Bundesnetzagentur schriftliche Nachweise über den Funkbetrieb verlangen?
Als Kontroll-Nachweis für EMVU-Verträglichkeit.
Zur Untersuchung elektromagnetischer Unverträglichkeit oder zur Klärung frequenztechnischer Fragen.
Als Kontrolllogs bei Amateurfunkwettbewerben oder zur Abrechnung der Beiträge.
Zur Überprüfung der fachlichen Qualitäten des Funkamateurs und des Inhalts der Sendungen.
VD117 14
Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Nur das gesprochene Wort gilt als offene Sprache.
Nur Morsezeichen und digitale Verschlüsselungen gelten als offene Sprache.
Q-Gruppen und Amateurfunkabkürzungen gelten als offene Sprache.
Landeskenner und kodierte Abkürzungen gelten als offene Sprache.
VD119 15
Welche technischen Anforderungen stellt die Amateurfunkverordnung u. a. an eine Amateurfunksendeanlage?
Die Antenne der Amateurfunkstelle muss über eine koaxiale Zuleitung mit dem Sender bzw. der Endstufe verbunden werden.
Die Sendefunkanlage darf bauartbedingt keine höhere Leistung erzeugen können, als der Funkamateur in seiner Zeugnisklasse verwenden darf.
Es dürfen, zur Verminderung von Störungen, nur noch transistorisierte, CE gekennzeichnete Sendefunkanlagen eingesetzt werden. Endstufen dürfen jedoch weiterhin mit Röhren betrieben werden.
Die Amateurfunkstelle ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik einzurichten und zu unterhalten.
VD120 16
Was ist bei Abgleicharbeiten und Messungen an Sendern im Hinblick auf die Aussendung zu beachten?
Das Antennenkabel muss fest angeschlossen sein.
Sie sind an einem Abschlusswiderstand durchzuführen.
Das Sendergehäuse darf nicht geöffnet werden.
Es darf nur mit halber Sendeleistung gesendet werden.
VD122 17
Bei der Überprüfung des Ausgangssignals eines Senders sollte die Dämpfung der Oberwellen mindestens
30 dB betragen.
20 dB betragen.
100 dB betragen.
den geltenden Richtwerten entsprechen.
VD124 18
Wozu können Aufzeichnungen der Sendetätigkeit (z.B. Stationstagebuch) dienen?
Dort können die Rufzeichen der Gegenfunkstellen festgehalten werden, damit der Bundesnetzagentur jederzeit der Nachweis erbracht werden kann, dass nur mit genehmigten Funkstellen Funkverkehr abgewickelt wurde.
Ein präzise geführtes Stationstagebuch kann u.a. als Grundlage für die Erteilung einer EMVU-Bescheinigung dienen.
Sie können nur als Aktivitätsnachweis über den Funkbetrieb gegenüber der örtlichen Amateurfunkvereinigung dienen.
Sie können zur Aufklärung elektromagnetischer Unverträglichkeiten dienen.
VD125 19
Wann muss der Funkamateur ein Logbuch führen?
Nie.
Immer, nur nicht bei Mobil- und Portabelbetrieb.
Immer.
In besonderen Fällen auf Verlangen.
VD203 20
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DJ7ZZZ?
Es ist ein
Klubstationsrufzeichen der Klasse A.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse E.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse A.
Ausbildungsrufzeichen der Klasse E.
VD222 21
Was trifft für das Rufzeichen "DA5AA" zu?
Rufzeichen für Klubstationen.
Rufzeichen für Personal der Gaststreitkräfte.
Rufzeichen für exterritoriale Standorte.
Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV.
VD304 22
Wann ist mit dem Entzug eines Ausbildungsrufzeichens zu rechnen?
Wenn das Ausbildungsrufzeichen fortgesetzt in Abwesenheit des Ausbilders benutzt wird.
Wenn durch den Ausbildungsfunkverkehr BCI und TVI verursacht wird.
Wenn es zu Störungen von Amateurfunk-Kontesten kommt.
Wenn der Ausbildungsfunkverkehr mobil durchgeführt wird.
VD308 23
Wird das Ausbildungsrufzeichen auf unbegrenzte Zeit erteilt?
Nein, es verfällt, wenn es ein Jahr nicht benutzt wurde.
Nein, es ist auf 2 Jahre befristet.
Ja, bis auf Ausnahmen wird es in der Regel unbefristet erteilt.
Nein, es ist nach einem Jahr neu zu beantragen.
VD309 24
Welche der nachfolgenden Tätigkeiten fällt nicht unter die Ziel- und Zweckbestimmung des Ausbildungsfunkbetriebs?
Die praktische Vorbereitung auf das Ablegen der fachlichen Prüfung für Funkamateure der Klasse E.
Das alleinige Vorführen von Amateurfunkverkehr.
Personen, die nicht Inhaber eines entsprechenden Amateurfunkzeugnisses sind, können unter festgelegten Voraussetzungen am Amateurfunkdienst teilnehmen.
Die praktische Vorbereitung auf das Ablegen der fachlichen Prüfung für Funkamateure der Klasse A.
VD503 25
Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist gemäß AFuV richtig wiedergegeben?
Eine "Funkbake" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die selbsttätig Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt.
Eine "Relaisfunkstelle" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale automatisch aussendet.
Eine "fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" ist eine besetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (z.B. Amateurfunkstellen mit digitalen Betriebsarten).
Eine "Funkbake" ist eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die ferngesteuert Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt.
VD506 26
Wie hoch ist die maximal zulässige Strahlungsleistung einer Relaisfunkstelle oberhalb 30 MHz?
15 Watt Senderausgangsleistung
<10 Watt EIRP
15 Watt ERP
750 Watt Senderausgangsleistung bis 23 cm und 75 Watt auf den Bändern darüber.
VE104 27
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (160-m-Amateurfunkband)?
1800 kHz - 1900 kHz
1805 kHz - 1850 kHz
1800 kHz - 1990 kHz
1810 kHz - 2000 kHz
VE114 28
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (2-m-Amateurfunkband)?
140 - 148 MHz
140 - 146 MHz
144 - 148 MHz
144 - 146 MHz
VE117 29
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (13-cm-Amateurfunkband)?
2350 - 2520 MHz
2240 - 2300 MHz
2250 - 2340 MHz
2320 - 2450 MHz
VE118 30
Welche Antwort enthält nur Frequenzbereiche, die auch von Rufzeicheninhabern der Klasse E genutzt werden dürfen?
Alle Amateurfunkfrequenzbereiche oberhalb 144 MHz
1810 - 2000 kHz, 3500 - 3800 kHz und alle Amateurfunkfrequenzbereiche oberhalb 28 MHz
144 - 146 MHz, 430 - 440 MHz und 1240 - 1300 MHz
144 - 146 MHz, 430 - 440 MHz und 10 - 10,5 GHz
VE138 31
Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E in den Frequenzbereichen 144 - 146 MHz und 430 - 440 MHz?
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A. Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und 75 Watt PEP für Klasse E.
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 100 Watt PEP für beide Klassen.
VE142 32
In welchen Amateurfunkfrequenzbereichen beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 800 Hz?
18068 - 18168 kHz und 24890 - 24990 kHz
1810 - 2000 kHz und 3500 - 3800 kHz
135,7 - 137,8 kHz und 10100 - 10150 kHz
7000 - 7100 kHz und 14000 - 14350 kHz
VF102 33
Bei welcher Handlung verletzt ein Funkamateur das Fernmeldegeheimnis?
Bei Aufzeichnung und Weitergabe von Gesprächsinhalten und Daten aus Amateurfunkverbindungen, insbesondere, wenn die Weitergabe an Nicht-Funkamateure erfolgt.
Bei Verwertung oder Weitergabe von Gesprächsinhalten und Daten aus Amateurfunkverbindungen, unabhängig davon, ob der Funkamateur selbst beteiligt war.
Bei Empfang, Verwertung oder Weitergabe von Nachrichten, die nicht für Funkamateure, die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind.
Bei Verwertung oder Weitergabe von Gesprächsinhalten und Daten aus Amateurfunkverbindungen, an denen der Funkamateur nicht selbst beteiligt war.
VI119 34
Welche Aussendungen von Amateurfunkanlagen müssen bei der Ermittlung des standortbezogenen Sicherheitsabstandes berücksichtigt werden?
Alle Aussendungen der ortsfesten Amateurfunkstelle, die ein Funkamateur zeitgleich durchzuführen beabsichtigt.
Ausschließlich Aussendungen von ortsfest betriebenen Amateurfunkstellen mit einer Strahlungsleistung (EIRP) größer 10 Watt.
Nur die Aussendungen bei der maximalen Sendeleistung.
Alle Aussendungen mit einer Strahlungsleistung (EIRP) größer 10 Watt, auch Aussendungen im Mobilbetrieb.
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QV/1.08/2023-05-27   AfuPbTE V1.07  © DF1IAV VID: 99545   24.12.2025 13:59