| VA102 | 1 |
| Wozu dient der Amateurfunkdienst nach dem Wortlaut seiner internationalen Begriffsbestimmung in den Radio Regulations (VO Funk)? |
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Zur Benutzung von Amateurfunkstellen auf der Erde und im Hauptteil der Erdatmosphäre. |
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Für den Funkverkehr der Funkamateure untereinander sowie für den Funkverkehr über Amateurfunkstellen an Bord von erdumlaufenden Satelliten. |
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Für experimentelle und technischwissenschaftliche Studien, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen. |
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Zur eigenen Ausbildung, für den Funkverkehr der Funkamateure untereinander und für technische Studien. |
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| VA403 | 2 |
| Nach den Radio Regulations (VO Funk) ist die Erde in verschiedene Funkregionen unterteilt. Wie viele Funkregionen gibt es und zu welcher davon gehört Australien? |
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Vierzehn Funkregionen. Australien gehört zur Region 4. |
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Drei Funkregionen. Australien gehört zur Region 3. |
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Vier Funkregionen. Australien gehört zur Region 1. |
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Fünf Funkregionen. Australien gehört zur Region 2. |
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| VB106 | 3 |
| Mit einer gültigen deutschen Amateurfunkzulassung der Klasse E, die als "CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gekennzeichnet ist, dürfen die Betriebsrechte der entsprechenden ausländischen Genehmigung im jeweiligen Beitrittsland gemäß der ECC-Empfehlung (05)06 wahrgenommen werden, |
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wenn man in Deutschland einen Wohnsitz hat. |
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wenn man in dem Land einen Wohnsitz hat. |
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wenn man sich in dem Land nur vorübergehend aufhält. |
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wenn man in Deutschland keinen Wohnsitz hat. |
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| VB124 | 4 |
| Die CEPT-Empfehlung T/R 61-02 beinhaltet Regelungen für |
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die Ausstellung und Anerkennung von harmonisierten Amateurfunkprüfungsbescheinigungen. |
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die elektromagnetische Verträglichkeit von Amateurfunkgeräten. |
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die gegenseitige Anerkennung von Amateurfunkgenehmigungen in CEPT- und Nicht-CEPT-Ländern. |
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die freie Ein- und Ausfuhr von Amateurfunkgeräten im Rahmen der beigetretenen Länder. |
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| VC109 | 5 |
| Dürfen Sie mit Ihrem Amateurfunktransceiver im 70-cm-Band am LPD-Funkverkehr (LPD = Low Power Devices) teilnehmen? |
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Ja, aber ohne Anwendung meines Rufzeichens. |
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Ja, weil die LPDs auch innerhalb des Amateurfunkbandes arbeiten. |
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Nein. |
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Ja, wenn ich meine Sendeleistung auf 10 mW begrenze. |
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| VC118 | 6 |
| Ab wann dürfen Sie eine Amateurfunkstelle betreiben? |
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Mit dem Besitz einer Zulassung zum Amateurfunkdienst. |
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Nach Teilnahme an einer fachlichen Prüfung für Funkamateure. |
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Mit dem Besitz eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Prüfungsbescheinigung. |
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Nach einer Frequenzzuteilung aufgrund der Frequenzzuteilungsverordnung. |
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| VC119 | 7 |
| Ist die Erteilung einer Amateurfunkzulassung von einem Mindestalter abhängig? |
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Nein, das AFuG sieht kein Mindestalter vor. |
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Ja, für Klasse A müssen die Bewerber mindestens 10 Jahre alt sein. |
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Ja, die Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein. |
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Ja, die Bewerber können ab dem 15. Lebensjahr eine Zulassung erhalten. |
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| VC128 | 8 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
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Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
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Ein Zulassungsinhaber ist berechtigt, selbstgefertigte oder umgebaute Sendeanlagen auf Amateurfunkfrequenzen zu betreiben. |
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Der Zulassungsinhaber braucht vor Betriebsaufnahme für seine Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung. |
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Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
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| VC140 | 9 |
| Unter welchen Voraussetzungen kann einem Funkamateur die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst widerrufen werden? |
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Bei Überschreitung des zulässigen Personenschutzabstandes. |
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Bei verspätet gestelltem Verlängerungsantrag für eine Relaisfunkstelle. |
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Bei festgestellten Eintragungen in das Strafregister. |
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Bei fortgesetztem Verstoß gegen das Amateurfunkgesetz oder gegen die Amateurfunkverordnung. |
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| VC144 | 10 |
| Welche der nachfolgenden Handlungen stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Amateurfunkgesetzes dar? |
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Die Verletzung der Pflicht zur Führung eines Stationstagebuches. |
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Die Nichteinhaltung der Personenschutzgrenzwerte. |
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Die Nachrichtenübermittlung in Not- und Katastrophenfällen an Dritte. |
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Der Betrieb einer Amateurfunkstelle ohne entsprechende Rufzeichenzuteilung. |
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| VD106 | 11 |
| Wo ist die Einteilung der deutschen Amateurfunkrufzeichen geregelt? |
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In Artikel 19 und Anhang 42 der VO Funk. |
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In § 4 des Amateurfunkgesetzes. |
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Im Rufzeichenplan gemäß § 10 Abs. 3 AFuV. |
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In der Rufzeichenliste der Bundesnetzagentur. |
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| VD111 | 12 |
| Ein Funkamateur verzichtet auf seine Zulassung und damit auf die Zuteilung seines personengebundenen Rufzeichens. Kann er damit rechnen, dass er auf Antrag dieses Rufzeichen nach 2 Jahren erneut zugeteilt bekommt? |
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Ja, Rufzeichen sind personengebunden und können daher sowieso nicht an andere Personen vergeben werden. |
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Nein, der Funkamateur kann nur mit der Zuteilung dieses Rufzeichens rechnen, wenn er den Antrag auf erneute Zuteilung innerhalb eines Jahres nach Verzicht stellt. |
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Ja, freigewordene Rufzeichen werden erst nach Ablauf von 10 Jahren an einen anderen Funkamateur neu vergeben. |
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Nein, durch Verzicht frei gewordene Rufzeichen dürfen generell für 10 Jahre nicht vergeben werden. |
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| VD113 | 13 |
| Zu welchen Zwecken kann die Bundesnetzagentur schriftliche Nachweise über den Funkbetrieb verlangen? |
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Als Kontrolllogs bei Amateurfunkwettbewerben oder zur Abrechnung der Beiträge. |
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Zur Überprüfung der fachlichen Qualitäten des Funkamateurs und des Inhalts der Sendungen. |
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Als Kontroll-Nachweis für EMVU-Verträglichkeit. |
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Zur Untersuchung elektromagnetischer Unverträglichkeit oder zur Klärung frequenztechnischer Fragen. |
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| VD121 | 14 |
| Ist das Aussenden des unmodulierten oder ungetasteten Trägers zulässig? |
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Nein, weil sonst die Endstufe zu heiß wird. |
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So lange bis ein Ruf wahrgenommen wird. |
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Ja, unbegrenzt, es wird ja keine Information übertragen. |
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Ja, kurzzeitig, z.B. zum Abstimmen. |
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| VD211 | 15 |
| Wann muss beim Amateurfunkverkehr das zugeteilte Rufzeichen übermittelt werden? |
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Rufzeichen sind bei Bedarf am Beginn und Ende einer Funkverbindung anzugeben. |
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Rufzeichen sind bei länger andauernden oder ununterbrochenen Aussendungen nach Bedarf in die laufende Übermittlung einzustreuen. |
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Mindestens alle 20 Minuten während des Funkverkehrs. |
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Bei Beginn und Ende jeder Funkverbindung sowie mindestens alle 10 Minuten während des Funkverkehrs. |
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| VD305 | 16 |
| Nicht-Funkamateure dürfen am Ausbildungsfunkbetrieb |
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nur unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht eines Funkamateurs mit zugeteiltem Ausbildungsrufzeichen teilnehmen. |
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nur an Klubstationen unter Aufsicht eines Funkamateurs teilnehmen. |
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jederzeit unter Verwendung des persönlichen Rufzeichens des ausbildenden Funkamateurs teilnehmen. |
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ohne besondere Auflagen teilnehmen. |
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| VD306 | 17 |
| Beim Ausbildungsfunkbetrieb sind |
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vom Ausbilder Aufzeichnungen über die Sendetätigkeit und die Teilnehmer am Ausbildungsfunkbetrieb zu führen. |
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Funkamateure der Klasse E als Ausbilder nicht zugelassen. |
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von dem Auszubildenden Angaben über den Funkbetrieb schriftlich festzuhalten. |
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vom Ausbilder Angaben über die Teilnehmer an die Bundesnetzagentur zu senden. |
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| VD308 | 18 |
| Wird das Ausbildungsrufzeichen auf unbegrenzte Zeit erteilt? |
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Nein, es ist auf 2 Jahre befristet. |
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Nein, es ist nach einem Jahr neu zu beantragen. |
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Nein, es verfällt, wenn es ein Jahr nicht benutzt wurde. |
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Ja, bis auf Ausnahmen wird es in der Regel unbefristet erteilt. |
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| VD405 | 19 |
| Wovon sind die Betriebsrechte eines Funkamateurs bei der Mitbenutzung eines Klubstationsrufzeichens abhängig? |
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Nur von den Betriebsrechten der Rufzeichenzuteilung der Klubstation. |
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Von seiner Benennung durch den verantwortlichen Funkamateur. |
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Er muss auf jeden Fall Inhaber eines Rufzeichens der höchsten Amateurfunkklasse sein. |
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Von seiner Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst nach § 3 Abs. 1 AFuG. |
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| VD505 | 20 |
| Was ist notwendig, damit ein Funkamateur eine Rufzeichenzuteilung für den Betrieb einer fernbedienten oder automatisch arbeitenden Amateurfunkstelle erhalten kann? |
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Eine Überprüfung der eingesetzten Geräte und Einrichtungen durch Beauftragte der Amateurfunkverbände und die Vorlage des Prüfungsergebnisses bei der Bundesnetzagentur. |
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Eine Amateurfunkzulassung, ein entsprechender Antrag und eine standortbezogene Verträglichkeitsuntersuchung für die beabsichtigten Betriebsfrequenzen. |
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Eine HAREC-Bescheinigung, ein schriftlicher Antrag mit einer Befürwortung durch eine Amateurfunkvereinigung und ein Mindestalter von 13 Jahren. |
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Eine Überprüfung der eingesetzten Geräte und Einrichtungen durch die Bundesnetzagentur und eine Rufzeichenzuteilung nach § 14 der AFuV. |
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| VD510 | 21 |
| Wann kann ein verantwortlicher Funkamateur einen bestimmten Funkamateur vorübergehend vom Betrieb über die von ihm betreute Relaisfunkstelle ausschließen? |
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Wenn ein Funkamateur die Relaisfunkstelle zu häufig benutzt. |
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Wenn ein Funkamateur das Mindestalter noch nicht erreicht hat. |
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Wenn technische Mängel seiner Station zu Störungen führen. |
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Wenn dies dazu dient den störungsfreien Betrieb der Relaisfunkstelle sicherzustellen. |
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| VE103 | 22 |
| Darf ein Funkamateur in Deutschland alle in der VO Funk für den Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereiche benutzen? |
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Ja, weil die internationalen Regelungen der VO Funk auch in Deutschland gelten. |
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Nein, es dürfen nur Frequenzen genutzt werden, die durch nationale Regelungen umgesetzt wurden. |
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Nein. Die in Deutschland zulässigen Frequenzbereiche ergeben sich aus der Frequenznutzungsplanaufstellungsverordnung. |
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Ja, wenn der Betrieb bei der Bundesnetzagentur vorher angemeldet wurde. |
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| VE104 | 23 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (160-m-Amateurfunkband)? |
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1800 kHz - 1900 kHz |
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1805 kHz - 1850 kHz |
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1810 kHz - 2000 kHz |
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1800 kHz - 1990 kHz |
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| VE119 | 24 |
| Welche Antwort enthält nur Frequenzbereiche, die auch von Rufzeicheninhabern der Klasse E genutzt werden dürfen? |
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135,7 - 137,8 kHz, 1810 - 2000 kHz, 7000 - 7200 kHz und 21000 - 21450 kHz |
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1815 - 1835 kHz, 10100 - 10150 kHz, 14000 - 14350 kHz und 21000 - 21450 kHz |
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1810 - 2000 kHz, 3500 - 3800 kHz, 21000 - 21450 kHz und 28000 - 29700 kHz |
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1850 - 1890 kHz, 7000 - 7200 kHz, 18068 - 18168 kHz und 24890 - 24990 kHz |
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| VE121 | 25 |
| In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status? |
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14000 - 14350 kHz |
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1850 - 1890 kHz |
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135,7 - 137,8 kHz |
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10100 - 10150 kHz |
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| VE126 | 26 |
| Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 1810 - 1850 kHz? |
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Maximal 10 Watt PEP für beide Klassen. |
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Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden. |
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Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E. |
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Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen. |
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| VE132 | 27 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A im Frequenzbereich 10,1 - 10,15 MHz? |
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150 Watt |
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250 Watt |
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750 Watt |
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75 Watt |
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| VE133 | 28 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Frequenzbereichen 14 - 14,35 MHz und 18,068 - 18,168 MHz? |
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75 Watt |
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250 Watt |
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750 Watt |
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150 Watt |
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| VE134 | 29 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Frequenzbereichen 21 - 21,45 MHz und 24,89 - 24,99 MHz? |
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150 Watt |
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250 Watt |
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75 Watt |
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750 Watt |
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| VF105 | 30 |
| Dürfen Sendefunkanlagen ohne Frequenzzuteilung betrieben werden? |
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Sendefunkanlagen bedürfen ausnahmslos einer Frequenzzuteilung, und zwar unabhängig von der Sendeleistung oder benutzten Frequenz. |
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Das Errichten von Sendefunkanlagen ist ohne Zuteilung nicht zulässig; für den Betrieb benötigt man grundsätzlich eine Einzelzuteilung. |
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Sendefunkanlagen mit Leistungen kleiner 0,1 Watt benötigen wegen der geringen Reichweite keine Frequenzzuteilung. |
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Sendefunkanlagen, die ausschließlich auf ISM-Frequenzen betrieben werden können, benötigen keine Frequenzzuteilung. |
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| VF109 | 31 |
| Darf ein Funkamateur eine Funkanlage seiner Amateurfunkstelle zum Abhören des nicht öffentlich gesprochenen Wortes verwenden? |
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Ja, weil der Funkamateur aufgrund der Amateurfunkzulassung als sachkundige Person gilt. |
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Nein, weil die verdeckte Übermittlung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes einer anderen Person eine mit Strafe bedrohte Handlung ist. |
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Ja, aber nur wenn ein hierfür technisch zugelassenes Funkgerät benutzt wird. |
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Ja, aber nur mit einer hierfür von der Bundesnetzagentur vorgesehenen besonderen Zulassung. |
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| VG108 | 32 |
| Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 145,550 MHz wird der UKW-Rundfunkempfang eines Nachbarn gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass die Amateurfunkstelle und die Rundfunkempfangsanlage vorschriftsmäßig betrieben werden. Das gestörte Rundfunkgerät hält die nach Norm empfohlene Störfestigkeit ein, der Funkamateur erzeugt jedoch am Ort des gestörten Empfängers eine höhere Feldstärke. Womit muss der Funkamateur rechnen, wenn er seinen Funkbetrieb uneingeschränkt fortsetzt? |
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Mit der Durchführung behördlicher Maßnahmen nach dem AFuG, wobei dem Funkamateur die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst entzogen werden kann. |
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Mit einer gebührenpflichtigen Betriebseinschränkung oder einem vollständigen Betriebsverbot für seine Amateurfunkstelle. |
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Mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Betriebsverbot und Bußgeld auf der Grundlage der §§ 9 und 11 des AFuG. |
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Mit der Durchführung behördlicher Maßnahmen nach AFuV und EMVG (Überprüfung der Amateurfunkstelle und möglicherweise Betriebseinschränkungen). |
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| VG111 | 33 |
| Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle wird der Rundfunkempfang eines Nachbarn gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass sowohl das gestörte Rundfunkgerät, wie auch die störende Amateurfunkstelle die Vorschriften einhalten und Nachbesserungen nicht mehr möglich sind. Was hat der Funkamateur in diesem Fall zu tun? |
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Er kann seinen Funkbetrieb wie bisher fortsetzen. |
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Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen. |
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Er hat seinen Betrieb auf die Nutzung von Frequenzen unterhalb 144 MHz zu beschränken. |
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Er sollte seinen Funkbetrieb so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr gestört wird. |
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| VI117 | 34 |
| Was hat ein Funkamateur zu beachten, nachdem er seine ortsfeste Amateurfunkstelle bei der Bundesnetzagentur gemäß BEMFV angezeigt hat? |
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Nachdem die ortsfeste Amateurfunkstelle in Betrieb genommen wurde, ist die Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen mit allen erforderlichen Unterlagen der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vorzulegen. |
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Er hat eine Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen mit allen erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und fortlaufend zu prüfen, ob die Bedingungen unter denen die Anzeige durchgeführt wurde noch zutreffend sind. Bei Änderungen, die einen größeren Sicherheitsabstand erforderlich machen oder bei der Aufnahme des Sendebetriebs bei zusätzlichen Frequenzen, ist die Amateurfunkstelle erneut anzuzeigen. |
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Mit der Anzeige seiner ortsfesten Amateurfunkstelle ist ein Funkamateur seinen Verpflichtungen zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern nachgekommen und muss diesbezüglich nichts weiter beachten. |
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Das Anzeigeverfahren ist jedes Jahr erneut durchzuführen, um die Aktualität zu gewährleisten. |
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