| VA104 | 1 |
| Welche Aussage über Funkamateure enthält die Begriffsbestimmung des Amateurfunkdienstes in den Radio Regulations (VO Funk)? |
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Funkamateure sind ordnungsgemäß ermächtigte Personen, die sich mit der Funktechnik aus rein persönlicher Neigung und nicht aus geldlichem Interesse befassen. |
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Keine, da es sich um die Definition des Amateurfunkdienstes handelt. |
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Funkamateure sind die Inhaber einer Prüfungsbescheinigung über eine bestandene Amateurfunkprüfung und befassen sich mit der Funktechnik aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse. |
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Funkamateure dürfen nur Mitteilungen von geringer Bedeutung übertragen, die es nicht rechtfertigen, öffentliche Telekommunikationsdienste in Anspruch zu nehmen. |
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| VA203 | 2 |
| Was ist eine Amateurfunkstelle im Sinne der Radio Regulations (VO Funk)? |
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Eine Funkstelle, die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen-, Empfangsfunkanlagen-, Antennenanlagen und Zusatzeinrichtungen besteht. |
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Jede Funkstelle, die auf einer der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden kann. |
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Jede Funkstelle, die von einer Person betrieben wird, die auch Funkamateur ist. |
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Eine Funkstelle, die im Rahmen der Definition und der Regelungen des Amateurfunkdienstes in der VO Funk von einem Funkamateur betrieben wird. |
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| VB118 | 3 |
| Welche Regelungen sind beim Betrieb einer Amateurfunkstelle in einem ausländischen Land zu beachten, das die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und (05)06 umgesetzt hat? |
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Man muss sich mit der Sendeleistung den Bestimmungen des Gastlandes anpassen (in der Regel sind Sendeverstärker zulässig). Die zulässigen Frequenzbereiche sind in den Empfehlungen der IARU geregelt. |
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In Ländern der Europäischen Union (EU) gelten die gleichen Gesetze wie in Deutschland. Nur außerhalb der EU sind die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Sie dürfen von den deutschen Bestimmungen abweichen. |
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Die zutreffende CEPT-Empfehlung und die im Gastland geltenden Bestimmungen und Auflagen. |
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Die Bestimmungen des Gastlandes, aber nur, wenn der Funkamateur sich für längere Zeit dort aufhält. Mobil betriebene Funkstellen (auf der Durchreise) können wie in Deutschland genutzt werden. |
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| VB121 | 4 |
| Was hat ein Funkamateur zu veranlassen, wenn er eine Amateurfunkstelle anlässlich einer Urlaubsreise in einem Land betreiben will, das die in seiner Amateurfunkzulassung eingetragene CEPT-Empfehlung nicht anwendet? |
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Er muss eine besondere Genehmigung der Bundesnetzagentur einholen. |
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Nichts, da auf Grund von Gegenseitigkeitsabkommen der vorübergehende Betrieb allgemein genehmigt ist. |
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Er muss bei der zuständigen Behörde des Landes eine Gastzulassung beantragen. |
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Nichts, wenn das Gastland die IARU-Empfehlungen anwendet. |
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| VB122 | 5 |
| Was ist eine HAREC? |
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Eine harmonisierte Amateurfunkprüfungsbescheinigung gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 und ein Amateurfunkzeugnis der Klasse A. |
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Eine CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung gemäß dem ERC-Report 32 und ein Amateurfunkzeugnis der Klasse E. |
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Eine CEPT-Amateurfunkgenehmigung gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01. |
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Eine CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung gemäß der ECC-Empfehlung (05)06. |
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| VC105 | 6 |
| Nach dem Amateurfunkgesetz ist ein Funkamateur der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Prüfungsbescheinigung der sich |
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nicht aus persönlicher Neigung mit Funktechnik und Funkbetrieb befasst und sich hierzu keiner kommerziellen Technik bedient. |
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aus persönlicher Neigung mit dem Amateurfunkdienst zu wirtschaftlichen Zwecken befasst. |
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lediglich aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse mit dem Amateurfunkdienst befasst. |
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aus persönlicher Neigung und in Verfolgung anderer Zwecke mit dem Amateurfunkdienst befasst. |
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| VC106 | 7 |
| Nach dem Amateurfunkgesetz ist eine Amateurfunkstelle eine Funkstelle, |
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die aus mehreren Sende- und Empfangsfunkanlagen besteht und die auf mindestens drei der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen oberhalb von 30 MHz betrieben werden kann. |
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die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen und Empfangsfunkanlagen einschließlich der Antennenanlagen und der zu ihrem Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen besteht, und die auf mindestens einer der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden kann. |
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die aus mehreren Sende- und Empfangsfunkanlagen besteht und die auf mindestens drei der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen unterhalb von 30 MHz betrieben werden kann. |
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die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen, Empfangsfunkanlagen, Antennenanlagen und der zu ihrem Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen besteht und die auf jeweils einer der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen oberhalb und unterhalb von 30 MHz betrieben werden kann. |
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| VC114 | 8 |
| Welchen Zwecken dient der Amateurfunkdienst nach dem AFuG? |
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Zur eigenen Weiterbildung der Funkamateure und zur Völkerverständigung. Zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen. |
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Für freizügige Funkexperimente bei Ausbildungen. Zur Vermeidung von illegalen Funkspektrumsnutzungen in anderen Frequenzbereichen. |
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Als Vorführfunk zu Demonstrationszwecken. Der Unterstützung von Sicherheitsdiensten (Polizei, Feuerwehr, DLRG usw.). |
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Als Versuchsfunk zur technischen Fortentwicklung von Funkanlagen. Zur eigenen Weiterbildung mit gewerblich wirtschaftlichem Interesse. |
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| VC139 | 9 |
| Was hat ein Funkamateur zu erwarten, der seine Amateurfunkstelle entgegen den Bestimmungen über den Amateurfunkdienst betreibt? |
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Der Funkamateur hat mit Entzug des Amateurfunkzeugnisses und einer Geldstrafe zu rechnen. |
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Die Bundesnetzagentur kann eine Einschränkung des Betriebes oder die Außerbetriebnahme der Amateurfunkstelle anordnen. |
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Der Funkamateur hat mit einer Geldstrafe und mit dem Einzug der Sendefunkanlage zu rechnen. |
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Die Bundesnetzagentur kann die verwendete Funkanlage einziehen. |
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| VC146 | 10 |
| Was hat ein Funkamateur zu erwarten, der seine Amateurfunkstelle entgegen den Bestimmungen über den Amateurfunkdienst betreibt? |
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Die Bundesnetzagentur kann die verwendete Funkanlage einziehen. |
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Die Bundesnetzagentur kann dies - wenn ein entsprechender Verstoß begangen wurde - mit einer Geldbuße ahnden. |
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Der Funkamateur hat mit Entzug des Amateurfunkzeugnisses und einer Geldstrafe zu rechnen. |
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Der Funkamateur hat mit einer Geldstrafe und mit dem Einzug der Sendefunkanlage zu rechnen. |
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| VD112 | 11 |
| Was gilt in Bezug auf den Empfang von Amateurfunkaussendungen? |
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Es bedarf der Zuteilung eines Hörerrufzeichens aus der "DE-Reihe". |
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Es dürfen nur TKG-zugelassene Empfangsgeräte verwendet werden. |
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Die Anerkennung als "SWL" ist erforderlich in Verbindung mit der Mitgliedschaft in einer Amateurfunkvereinigung. |
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Es ist keine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst erforderlich. |
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| VD113 | 12 |
| Zu welchen Zwecken kann die Bundesnetzagentur schriftliche Nachweise über den Funkbetrieb verlangen? |
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Als Kontroll-Nachweis für EMVU-Verträglichkeit. |
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Als Kontrolllogs bei Amateurfunkwettbewerben oder zur Abrechnung der Beiträge. |
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Zur Untersuchung elektromagnetischer Unverträglichkeit oder zur Klärung frequenztechnischer Fragen. |
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Zur Überprüfung der fachlichen Qualitäten des Funkamateurs und des Inhalts der Sendungen. |
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| VD117 | 13 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
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Q-Gruppen und Amateurfunkabkürzungen gelten als offene Sprache. |
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Landeskenner und kodierte Abkürzungen gelten als offene Sprache. |
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Nur das gesprochene Wort gilt als offene Sprache. |
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Nur Morsezeichen und digitale Verschlüsselungen gelten als offene Sprache. |
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| VD119 | 14 |
| Welche technischen Anforderungen stellt die Amateurfunkverordnung u. a. an eine Amateurfunksendeanlage? |
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Die Sendefunkanlage darf bauartbedingt keine höhere Leistung erzeugen können, als der Funkamateur in seiner Zeugnisklasse verwenden darf. |
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Die Amateurfunkstelle ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik einzurichten und zu unterhalten. |
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Es dürfen, zur Verminderung von Störungen, nur noch transistorisierte, CE gekennzeichnete Sendefunkanlagen eingesetzt werden. Endstufen dürfen jedoch weiterhin mit Röhren betrieben werden. |
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Die Antenne der Amateurfunkstelle muss über eine koaxiale Zuleitung mit dem Sender bzw. der Endstufe verbunden werden. |
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| VD122 | 15 |
| Bei der Überprüfung des Ausgangssignals eines Senders sollte die Dämpfung der Oberwellen mindestens |
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den geltenden Richtwerten entsprechen. |
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100 dB betragen. |
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30 dB betragen. |
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20 dB betragen. |
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| VD126 | 16 |
| Wann hat ein Funkamateur der Bundesnetzagentur gemäß AFuV technische Unterlagen über seine Sendeanlage vorzulegen? |
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Auf Anforderung der Bundesnetzagentur. |
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Nur im Fall von elektromagnetischen Störungen. |
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Immer. |
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Mit dem Erhalt der Amateurfunkzulassung. |
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| VD208 | 17 |
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DM1ZZZ? Es ist ein |
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personengebundenes Rufzeichen der Klasse A. |
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personengebundenes Rufzeichen der Klasse E. |
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Ausbildungsrufzeichen der Klasse A. |
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Klubstationsrufzeichen der Klasse E. |
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| VD210 | 18 |
| Welche der folgenden Amateurfunkrufzeichen werden in Deutschland auch zugeteilt? |
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Rufzeichen für Relaisfunkstellen und Funkbaken mit 1-buchstabigem oder mit 4- bis 7-stelligem Suffix. |
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Rufzeichen mit 1- bis 7-stelligem Suffix als personengebundenes Rufzeichen gemäß § 3 Abs. 1 des Amateurfunkgesetzes. |
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Rufzeichen für Klubstationen mit 1-buchstabigem oder mit 4- bis 7-stelligem Präfix, dessen letztes Zeichen eine Ziffer sein muss. |
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Rufzeichen für Klubstationen mit 1-buchstabigem oder 4- bis 7-stelligem Suffix, das mit einem Buchstaben endet. |
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| VD216 | 19 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DB1AA - DB9ZZZ" zu? |
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Personengebundene Rufzeichen der Klasse A. |
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Rufzeichen für Klubstationen. |
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Ausbildungsrufzeichen. |
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Rufzeichen der Klasse E. |
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| VD309 | 20 |
| Welche der nachfolgenden Tätigkeiten fällt nicht unter die Ziel- und Zweckbestimmung des Ausbildungsfunkbetriebs? |
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Die praktische Vorbereitung auf das Ablegen der fachlichen Prüfung für Funkamateure der Klasse E. |
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Die praktische Vorbereitung auf das Ablegen der fachlichen Prüfung für Funkamateure der Klasse A. |
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Das alleinige Vorführen von Amateurfunkverkehr. |
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Personen, die nicht Inhaber eines entsprechenden Amateurfunkzeugnisses sind, können unter festgelegten Voraussetzungen am Amateurfunkdienst teilnehmen. |
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| VD411 | 21 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Standortwechsel der Klubstation. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Rufzeichenwechsel bei der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Widerruf des Ausbildungsrufzeichens. |
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Kurzzeitige Standortänderungen einer Klubstation müssen der Bundesnetzagentur nicht angezeigt werden. |
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| VE135 | 22 |
| Welche Leistungsgrenzen gelten für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E in den Frequenzbereichen 21 - 21,45 MHz und 28 - 29,7 MHz? |
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Maximal 250 Watt PEP für beide Klassen. |
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Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E. |
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Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen. |
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Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden. |
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| VE139 | 23 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Sendeleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A im Frequenzbereich 1240 - 1300 MHz? |
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100 Watt PEP |
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250 Watt PEP |
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75 Watt PEP, jedoch nur maximal 5 Watt EIRP im Teilbereich 1247 - 1263 MHz. |
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750 Watt PEP, jedoch nur maximal 5 Watt EIRP im Teilbereich 1247 - 1263 MHz. |
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| VE140 | 24 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Amateurfunkbändern zwischen 1300 MHz und 250 GHz? |
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75 Watt |
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750 Watt |
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150 Watt |
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100 Watt |
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| VE143 | 25 |
| In welchen Amateurfunkfrequenzbereichen beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 2,7 kHz? |
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10100 - 10150 kHz und 18068 - 18168 kHz |
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21000 - 21450 kHz und 28000 - 29700 kHz |
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1810 - 2000 kHz und 3500 - 3800 kHz |
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135,7 - 137,8 kHz und 1810 - 1850 kHz |
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| VE145 | 26 |
| In welchem Amateurfunkfrequenzbereich beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 7 kHz? |
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21000 - 21450 kHz |
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28000 - 29700 kHz |
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10100 - 10150 kHz |
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14000 - 14350 kHz |
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| VF101 | 27 |
| Enthält das TKG für den Funkamateur anwendbare Regelungen? |
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Ja, einige Regelungen sind auch auf den Amateurfunkdienst anwendbar. |
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Nein, es enthält keine auf den Amateurfunkdienst anwendbaren Regelungen. |
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Nein, der Amateurfunkdienst ist im TKG ausdrücklich ausgeschlossen. |
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Nein, dafür gibt es das eigenständige Amateurfunkgesetz mit Amateurfunkverordnung. |
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| VF109 | 28 |
| Darf ein Funkamateur eine Funkanlage seiner Amateurfunkstelle zum Abhören des nicht öffentlich gesprochenen Wortes verwenden? |
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Nein, weil die verdeckte Übermittlung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes einer anderen Person eine mit Strafe bedrohte Handlung ist. |
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Ja, aber nur wenn ein hierfür technisch zugelassenes Funkgerät benutzt wird. |
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Ja, aber nur mit einer hierfür von der Bundesnetzagentur vorgesehenen besonderen Zulassung. |
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Ja, weil der Funkamateur aufgrund der Amateurfunkzulassung als sachkundige Person gilt. |
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| VG111 | 29 |
| Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle wird der Rundfunkempfang eines Nachbarn gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass sowohl das gestörte Rundfunkgerät, wie auch die störende Amateurfunkstelle die Vorschriften einhalten und Nachbesserungen nicht mehr möglich sind. Was hat der Funkamateur in diesem Fall zu tun? |
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Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen. |
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Er hat seinen Betrieb auf die Nutzung von Frequenzen unterhalb 144 MHz zu beschränken. |
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Er sollte seinen Funkbetrieb so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr gestört wird. |
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Er kann seinen Funkbetrieb wie bisher fortsetzen. |
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| VH101 | 30 |
| Welches Gesetz bzw. welche Vorschrift beinhaltet Regelungen für das Inverkehrbringen, den freien Warenverkehr und die Inbetriebnahme, die auch für serienmäßig hergestellte Amateurfunkgeräte gelten? |
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Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen. |
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Die Verordnung über elektromagnetische Felder vom 16.12.1996. |
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Die Amateurfunkverordnung. |
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Für solche Amateurfunkgeräte gibt es keine spezielle Regelung; Streitigkeiten werden nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ausgetragen. |
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| VH104 | 31 |
| Welche Geräte fallen nicht in den Anwendungsbereich des FTEG? |
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Im Handel erhältliche elektrische oder elektronische Apparate, Anlagen und Systeme, die elektrische oder elektronische Bauteile enthalten. |
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Funkgeräte, die von Funkamateuren verwendet werden und die nicht im Handel erhältlich sind, sowie Geräte deren EMV-relevante Bedingungen in anderen EU-Richtlinen als der EMV-Richtlinie vorgeschrieben sind. |
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Im Handel erhältliche Sendefunkgeräte, die ausschließlich für Funkamateure hergestellt werden. |
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Geräte, die ausschließlich zur Verwendung in eigenen Räumen hergestellt werden. |
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| VI102 | 32 |
| Was müssen Zulassungsinhaber in Bezug auf den Personenschutz einhalten? |
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Die Personenschutzgrenzwerte. |
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Nichts. |
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Die EMV-Schutzanforderungen für Funkgeräte. |
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Eine Strahlungsleistung von kleiner 10 Watt EIRP. |
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| VI121 | 33 |
| Wer muss seine Amateurfunkstelle bei der Bundesnetzagentur anzeigen? |
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Alle Funkamateure der Zeugnisklasse A. |
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Alle Funkamateure. |
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Alle Funkamateure, die ortsfeste Amateurfunkstellen mit Strahlungsleistungen oberhalb der in der BEMFV genannten Grenze betreiben möchten. |
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Alle Funkamateure, die auf der Kurzwelle aktiv sind. |
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| VJ101 | 34 |
| Nach welchen Vorschriften müssen Außenantennenanlagen errichtet werden? |
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Es müssen keine besonderen Vorschriften beachtet werden, da es sich um eine Amateurfunkanlage handelt. |
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Nach den Bestimmungen des AFuG. |
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Nach den geltenden Bauordnungen des jeweiligen Bundeslandes. |
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Nach den Empfehlungen der Amateurfunkvereine. |
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