Teil 3: Kenntnisse von Vorschriften Amateurfunkzeugnis Klasse A und E 34 Fragen   Zeit: 60 Minuten
VA103 1
Wozu dient der Amateurfunkdienst über Satelliten nach dem Wortlaut seiner internationalen Begriffsbestimmung in den Radio Regulations (VO Funk)?
Der Amateurfunkdienst über Satelliten dient den Funkamateuren zu experimenteller Ermittlung der Ausbreitungsbedingungen im Weltraum.
Durch den Amateurfunkdienst über Satelliten können Funkamateure die Dämpfung der ionisierenden Schichten ermitteln.
Durch den Amateurfunkdienst über Satelliten können Funkamateure die Dämpfung der reflektierenden Schichten im UHF-Bereich ermitteln.
Der Amateurfunkdienst über Satelliten dient den gleichen Zwecken wie der Amateurfunkdienst, wobei Weltraumfunkstellen auf Erdsatelliten benutzt werden.
VA205 2
Bei welcher der genannten Einrichtungen handelt es sich um eine Amateurfunkstelle nach der Definition der Radio Regulations (VO Funk) und des AFuG?
Ein LPD-Funkgerät, das im 70-cm-Amateurfunkband im Rahmen des nicht öffentlichen mobilen Landfunks betrieben wird.
Eine Versuchsfunkstelle, die auf mindestens einer dem Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzen betrieben wird.
Ein FM-Relais mit Sender und Empfänger am gleichen Standort sowie getrennter Ein- und Ausgabefrequenz zwischen 27120 und 27410 kHz.
Ein Fuchsjagdsender im 80-m-Band mit weniger als 5 Watt Senderleistung, der kein Rufzeichen, aber die Peilkennungen MO, MOE, MOI oder MOS aussendet.
VA304 3
Was gilt hinsichtlich der Anwendung von Kodes und Verschlüsselungen im internationalen Amateurfunkverkehr zwischen Funkamateuren?
Der Austausch von Steuersignalen zwischen Erd- und Weltraumfunkstellen des Amateurfunkdienstes über Satelliten darf nicht zur Verschleierung des Inhalts verschlüsselt werden.
Beim Funkverkehr zwischen Amateurfunkstellen dürfen keine Kodes oder Verschlüsselungen verwendet werden.
Der Funkverkehr zwischen Amateurfunkstellen verschiedener Länder darf nicht zur Verschleierung des Inhalts verschlüsselt werden.
Beim Funkverkehr zwischen Amateurfunkstellen dürfen alle bekannten und geheimen Kodes oder Verschlüsselungen verwendet werden.
VB105 4
Mit einer gültigen deutschen Amateurfunkzulassung der Klasse A, die als "CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gekennzeichnet ist, dürfen die Betriebsrechte der entsprechenden ausländischen Genehmigung im jeweiligen Beitrittsland gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 wahrgenommen werden,
wenn man sich in dem Land nur vorübergehend aufhält.
wenn man in Deutschland keinen Wohnsitz hat.
wenn man in dem Land einen Wohnsitz hat.
wenn man in Deutschland einen Wohnsitz hat.
VB112 5
Darf ein Funkamateur mit einer CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung in allen CEPT-Ländern Amateurfunkverkehr abwickeln?
Nein. Die Anwendung der ECC-Empfehlung (05)06 ist nur in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zulässig.
Nein, nur in den Staaten der CEPT, die die ECC-Empfehlung (05)06 umgesetzt haben, sofern er dort keinen festen Wohnsitz hat.
Ja. Er muss sich aber an die Amateurfunkregelungen des Heimatlandes halten.
Ja. Alle CEPT-Mitgliedsländer müssen sich an die ECC-Empfehlung (05)06 halten.
VB113 6
Wo sind die Informationen und Bedingungen für die Ausstellung und die Nutzung der CEPT-Amateurfunkgenehmigung zu finden?
In der AFuV.
In der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 und den Amtsblattverfügungen zu deren Umsetzung.
In der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 und im ERC-Report 32.
In der ECC-Empfehlung (05)06 und den Amtsblattverfügungen zu deren Umsetzung.
VB115 7
Aufgrund welcher Regelungen dürfen Funkamateure aus bestimmten Ländern ohne individuelle Gastzulassung vorübergehend in Deutschland Amateurfunk ausüben?
Aufgrund der CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und (05)06 und deren Umsetzung in Deutschland.
Aufgrund der Statuten der Europäischen Gemeinschaft (EG), aber nur für die Mitgliedsländer, die auch dem Schengener Abkommen beigetreten sind.
Aufgrund der Ausführungsbestimmungen zu den Funkparagraphen des Nordatlantik-Vertrages.
Aufgrund der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) als Anlage zum Internationalen Fernmeldevertrag.
VB120 8
Ist der vorübergehende Betrieb einer Klubstation nach CEPT-Empfehlung T/R 61-01 in einem Land erlaubt, welches diese Empfehlung anwendet?
Nein, der Betrieb einer Klubstation bedarf der Beantragung einer Gastgenehmigung.
Nein, weil es in den übrigen CEPT-Ländern keine Klubstationen gibt.
Ja, aber nur, wenn die Klubstation im Ausland an keinem festen Standort betrieben wird.
Ja, der Betrieb einer Klubstation ist zulässig, wenn der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur der vorgesehene Standort im Ausland vorher mitgeteilt worden ist.
VC123 9
Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Klubstation betreiben?
Wenn er Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist.
Wenn er mindestens 20 Unterschriften als Beweis der Notwendigkeit vorlegen kann.
Wenn er eine entsprechende Befürwortung einer Amateurfunkvereinigung besitzt.
Wenn der dafür eine gültige Rufzeichenzuteilung der Bundesnetzagentur besitzt.
VC129 10
Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend?
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle nur auf den für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen senden.
Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden.
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen.
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen.
VD109 11
Welche Pflichten hat der Inhaber einer Amateurfunkzulassung im Fall der Änderung seiner Anschrift oder bei der Neuerrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle?
Er muss die Änderung der Anschrift oder die Neuerrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle innerhalb von 4 Wochen bei der Bundesnetzagentur in schriftlicher oder elektronischer Form anzeigen und die Bestätigung abwarten, bevor er den Funkbetrieb wieder aufnehmen darf.
Er muss die Änderung der Anschrift oder die Neuerrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle 14 Tage vorher bei der Bundesnetzagentur in schriftlicher oder elektronischer Form anzeigen.
Er muss die Änderung oder Neuerrichtung 14 Tage vor der Aufnahme des Funkbetriebs am neuen Wohnsitz bzw. Standort bei der Bundesnetzagentur in schriftlicher oder elektronischer Form anzeigen.
Er muss die Änderung der Anschrift unverzüglich und die Neuerrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle vor deren Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur in schriftlicher oder elektronischer Form anzeigen.
VD122 12
Bei der Überprüfung des Ausgangssignals eines Senders sollte die Dämpfung der Oberwellen mindestens
30 dB betragen.
den geltenden Richtwerten entsprechen.
20 dB betragen.
100 dB betragen.
VD127 13
Für welche Zwecke sind Zuteilungen mit Ausnahmen von den technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen der AFuV möglich?
Für besondere experimentelle und technischwissenschaftliche Studien mit einer Amateurfunkstelle.
Für die Nutzung zusätzlicher Frequenzbereiche, die nicht im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesen sind.
Für Abgleicharbeiten und Messungen an Sendern ohne Abschlusswiderstand.
Für Übungen zur Abwicklung des Funkverkehrs in Not- und Katastrophenfällen.
VD201 14
Welche Rückschlüsse lässt das Rufzeichen DP1ZZZ zu?
Es ist eine Sonderfunkstelle der Deutschen Post AG.
Es ist eine Amateurfunkstelle, die zu einem besonderen Anlass betrieben wird (Sonderrufzeichen).
Es ist eine feste deutsche Amateurfunkstelle an einem exterritorialen Standort.
Es ist eine Ausbildungsfunkstelle mit einem speziellen Rufzeichen.
VD205 15
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DGØZZZ?
Es ist ein
Klubstationsrufzeichen der Klasse E.
personengebundenes Rufzeichen oder Ausbildungsrufzeichen der Klasse A.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse E.
personengebundenes Rufzeichen oder Klubstationsrufzeichen der Klasse A.
VD211 16
Wann muss beim Amateurfunkverkehr das zugeteilte Rufzeichen übermittelt werden?
Mindestens alle 20 Minuten während des Funkverkehrs.
Bei Beginn und Ende jeder Funkverbindung sowie mindestens alle 10 Minuten während des Funkverkehrs.
Rufzeichen sind bei länger andauernden oder ununterbrochenen Aussendungen nach Bedarf in die laufende Übermittlung einzustreuen.
Rufzeichen sind bei Bedarf am Beginn und Ende einer Funkverbindung anzugeben.
VD213 17
Was trifft für die Rufzeichenreihe "DN1AA - DN8ZZZ" zu?
Rufzeichen für Relaisfunkstellen.
Rufzeichen für Klubstationen.
Rufzeichen für Funkbaken.
Rufzeichen für Ausbildungsfunkbetrieb.
VD216 18
Was trifft für die Rufzeichenreihe "DB1AA - DB9ZZZ" zu?
Personengebundene Rufzeichen der Klasse A.
Rufzeichen für Klubstationen.
Rufzeichen der Klasse E.
Ausbildungsrufzeichen.
VD301 19
Von wem ist während des Ausbildungsfunkbetriebs das zugeteilte Ausbildungsrufzeichen zu benutzen?
Vom Auszubildenden und vom Ausbilder.
Grundsätzlich nur vom Ausbilder.
Grundsätzlich nur vom Auszubildenden.
Immer nur vom Inhaber der benutzten Amateurfunkstation.
VD305 20
Nicht-Funkamateure dürfen am Ausbildungsfunkbetrieb
nur unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht eines Funkamateurs mit zugeteiltem Ausbildungsrufzeichen teilnehmen.
jederzeit unter Verwendung des persönlichen Rufzeichens des ausbildenden Funkamateurs teilnehmen.
ohne besondere Auflagen teilnehmen.
nur an Klubstationen unter Aufsicht eines Funkamateurs teilnehmen.
VD307 21
Kann der Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse E ein Ausbildungsrufzeichen zugeteilt bekommen?
Nein, die Klasse E ist nur als Einstiegsklasse vorgesehen und darf daher nicht ausbilden.
Ja, er darf die Ausbildung aber nur in Anwesenheit eines Zulassungsinhabers mit Klasse A durchführen.
Ja, er darf jedoch nur im Rahmen der Klasse E ausbilden.
Nein, Ausbildungsrufzeichen werden nur Inhabern der höchsten Amateurfunk-Zeugnisklasse zugeteilt.
VD403 22
Was ist nötig, damit ein Funkamateur das Rufzeichen einer Klubstation mitbenutzen darf?
Eine Ausbildungsfunkrufzeichenzuteilung nach § 12 der AFuV.
Er muss Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst sein.
Ein Amateurfunkzeugnis der entsprechenden Klasse.
Er muss Inhaber eines Rufzeichens der höchsten Amateurfunkklasse sein.
VD404 23
Wovon sind die Betriebsrechte eines Funkamateurs bei der Mitbenutzung eines Klubstationsrufzeichens abhängig?
Nur von den Betriebsrechten der Zuteilung der Klubstation.
Er muss Inhaber einer Ausbildungsfunkzuteilung nach § 13 der AFuV sein.
Von der CEPT-Klasse der Klubstation.
Von seiner Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst.
VD505 24
Was ist notwendig, damit ein Funkamateur eine Rufzeichenzuteilung für den Betrieb einer fernbedienten oder automatisch arbeitenden Amateurfunkstelle erhalten kann?
Eine Überprüfung der eingesetzten Geräte und Einrichtungen durch Beauftragte der Amateurfunkverbände und die Vorlage des Prüfungsergebnisses bei der Bundesnetzagentur.
Eine Amateurfunkzulassung, ein entsprechender Antrag und eine standortbezogene Verträglichkeitsuntersuchung für die beabsichtigten Betriebsfrequenzen.
Eine Überprüfung der eingesetzten Geräte und Einrichtungen durch die Bundesnetzagentur und eine Rufzeichenzuteilung nach § 14 der AFuV.
Eine HAREC-Bescheinigung, ein schriftlicher Antrag mit einer Befürwortung durch eine Amateurfunkvereinigung und ein Mindestalter von 13 Jahren.
VE104 25
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (160-m-Amateurfunkband)?
1805 kHz - 1850 kHz
1810 kHz - 2000 kHz
1800 kHz - 1990 kHz
1800 kHz - 1900 kHz
VE105 26
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (80-m-Amateurfunkband)?
3,8 MHz - 4,0 MHz
3,5 MHz - 3,9 MHz
3,5 MHz - 3,6 MHz
3,5 MHz - 3,8 MHz
VE138 27
Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E in den Frequenzbereichen 144 - 146 MHz und 430 - 440 MHz?
Maximal 100 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und 75 Watt PEP für Klasse E.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A. Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden.
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen.
VE144 28
In welchen Amateurfunkfrequenzbereichen beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 2,7 kHz?
7000 - 7200 kHz und 14000 - 14350 kHz
135,7 - 137,8 kHz und 1810 - 1850 kHz
21000 - 21450 kHz und 28000 - 29700 kHz
10100 - 10150 kHz und 18068 - 18168 kHz
VF106 29
Welcher der nachfolgend genannten Tatbestände ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß TKG?
Nutzung von Frequenzen ohne Frequenzzuteilung.
Die Übermittlung von Amateurfunknachrichten von oder an Dritte durch einen Funkamateur.
Der Betrieb einer Amateurfunkstelle zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken.
Das schuldhafte Verursachen von elektromagnetischen Störungen, entgegen den Weisungen der Bundesnetzagentur.
VG105 30
Eine Zusatzeinrichtung eines Funkamateurs verursacht eine elektromagnetische Störung im Sinne des EMVG bei einer Betriebsfunkanlage in der Nachbarschaft. Welche Maßnahmen sind entsprechend den Regelungen des EMVG zu treffen?
Die Betriebsfunkanlage ist so zu verändern, dass es zu keinen Störungen mehr kommt (z.B. Rauschsperre unempfindlicher einstellen, Veränderung des Antennenstandortes).
Die Zusatzeinrichtung muss die Grenzwerte der europäischen Normen nur dann einhalten, wenn es ein kommerziell gefertigtes Gerät ist.
Die Zusatzeinrichtung muss im Störungsfall die Grenzwerte der europäischen Normen einhalten und die Schutzziele des EMVG erfüllen.
Die Zusatzeinrichtung ist unabhängig von der Einhaltung irgendwelcher Grenzwerte so zu verändern, dass es nicht mehr zu Störungen kommt.
VG112 31
Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle wird der Fernsehempfang im TV Kanal 10 eines Nachbarn gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass sowohl das gestörte Fernsehgerät wie auch die störende Amateurfunkstelle die Vorschriften einhalten und Nachbesserungen nicht mehr möglich sind. Was kann der Funkamateur erwarten, wenn er den störenden Betrieb fortsetzt?
Die Anordnung von Betriebseinschränkungen für die Amateurfunkstelle.
Die Verhängung eines Bußgeldes.
Nichts.
Den sofortigen Widerruf seiner Zulassung zum Amateurfunkdienst.
VI108 32
Welchen Status hat im Rahmen der EMVU die Anzeige einer ortsfesten Amateurfunkanlage?
Die Anzeige hat den gleichen rechtlichen Status wie eine Standortbescheinigung, gilt aber nur für nichtkommerzielle Anlagen.
Die Anzeige ist die verbindliche Erklärung eines Funkamateurs über die eigenverantwortliche Einhaltung des Bundesimmissionsschutzgesetzes.
Die Anzeige ist die verbindliche Erklärung eines Funkamateurs über die eigenverantwortliche Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern.
Die Anzeige ist eine unverbindliche Erklärung darüber, dass Funkamateure eigenverantwortlich handeln.
VI116 33
Wo und wann ist die Anzeige einer ortsfesten Amateurfunkstelle mit einer EIRP von mehr als 10 Watt einzureichen?
Sie ist entsprechend der 26.Verordung zum Bundesimmissionsschutzgesetz der dafür zuständigen Behörde zuzuschicken.
Sie ist der für den Standort zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vorzulegen; ein Doppel ist dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt zuzuschicken.
Sie ist der für den Standort zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur nach Aufforderung vorzulegen.
Sie ist der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vor der Betriebsaufnahme vorzulegen.
VI121 34
Wer muss seine Amateurfunkstelle bei der Bundesnetzagentur anzeigen?
Alle Funkamateure, die ortsfeste Amateurfunkstellen mit Strahlungsleistungen oberhalb der in der BEMFV genannten Grenze betreiben möchten.
Alle Funkamateure.
Alle Funkamateure, die auf der Kurzwelle aktiv sind.
Alle Funkamateure der Zeugnisklasse A.
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QV/1.08/2023-05-27   AfuPbTE V1.07  © DF1IAV VID: 99635   31.01.2026 22:09