Teil 3: Kenntnisse von Vorschriften Amateurfunkzeugnis Klasse A und E 34 Fragen   Zeit: 60 Minuten
VA201 1
Wie ist die Amateurfunkstelle in den Radio Regulations (VO Funk) definiert?
Eine Amateurfunkstelle ist eine Funkstelle, die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen und Empfangsfunkanlagen einschließlich der zum Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen besteht.
Eine Amateurfunkstelle ist jede Funkstelle, die in einem Frequenzbereich betrieben werden kann, der für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen ist.
Eine Amateurfunkstelle ist eine Funkstelle des Amateurfunkdienstes.
Eine Amateurfunkstelle ist jede Funkstelle, die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen, Empfangsfunkanlagen, Antennenanlagen und Zusatzeinrichtungen besteht und die auf einer für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden kann.
VB102 2
Was beinhalten die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und (05)06?
Die CEPT empfiehlt damit die Ausstellung individueller Amateurfunkgenehmigungen für ansässige ausländische Funkamateure entsprechend deren heimatlicher Betriebsrechte.
Die CEPT empfiehlt damit die gegenseitige Anerkennung harmonisierter Amateurfunkzeugnisse sowie harmonisierte Prüfungsstoffpläne für Amateurfunkprüfungen.
Die CEPT empfiehlt damit Gastzulassungen für Nicht-Funkamateure aus CEPT-Ländern auszustellen.
Die CEPT empfiehlt damit von der heimatlichen Behörde ausstellbare Amateurfunkgenehmigungen, die den vorübergehenden Amateurfunkbetrieb in den beigetretenen Ländern ermöglichen.
VB109 3
Wie muss die Rufzeichennennung von DL1ER bei der Nutzung der CEPT-Amateurfunkgenehmigung in der Schweiz erfolgen?
DL1ER-HB9/portabel oder DL1ER-HB9/mobil.
Die Nennung von DL1ER ist ausreichend.
DL1ER/HB9
HB9/DL1ER
VC104 4
Wie ist der Begriff "Funkamateur" nach dem AFuG zu verstehen?
Funkamateur ist jeder, der Amateurfunkgeräte besitzt und Amateurfunkaussendungen aus persönlicher Neigung empfängt.
Ein Funkamateur ist der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Prüfungsbescheinigung, der sich mit dem Amateurfunkdienst aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse befasst.
Funkamateur ist jede natürliche Person, die Funkanlagen zu experimentellen und technischwissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, aber nicht zu gewerblichwirtschaftlichen Zwecken betreibt.
Im Sinne des AFuG sind Funkamateure nur die Inhaber einer Zulassung zum Amateurfunkdienst mit mindestens einem zugeteilten, personengebundenen Rufzeichen.
VC109 5
Dürfen Sie mit Ihrem Amateurfunktransceiver im 70-cm-Band am LPD-Funkverkehr (LPD = Low Power Devices) teilnehmen?
Ja, wenn ich meine Sendeleistung auf 10 mW begrenze.
Ja, weil die LPDs auch innerhalb des Amateurfunkbandes arbeiten.
Nein.
Ja, aber ohne Anwendung meines Rufzeichens.
VC113 6
Welchen Zwecken dient der Amateurfunkdienst nach dem AFuG?
Dem Funkverkehr der Funkamateure untereinander. Zu technisch-wissenschaftlichen Studien und Experimenten von Funkamateuren.
Als Versuchsfunk zur technischen Fortentwicklung von Funkanlagen. Zur eigenen Weiterbildung mit gewerblich wirtschaftlichem Interesse.
Für freizügige Funkexperimente bei Ausbildungen. Zur Vermeidung von illegalen Funkspektrumsnutzungen in anderen Frequenzbereichen.
Als Vorführfunk zu Demonstrationszwecken. Der Unterstützung von Sicherheitsdiensten (Polizei, Feuerwehr, DLRG usw.).
VC122 7
Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur Ausbildungsfunkbetrieb durchführen?
Wenn er mindestens 1 Jahr lang Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist.
Wenn der dafür eine gültige Rufzeichenzuteilung der Bundesnetzagentur besitzt.
Wenn er eine entsprechende Befürwortung einer Amateurfunkvereinigung besitzt.
Wenn er Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist.
VC126 8
Darf die Amateurfunkstelle zu gewerblichwirtschaftlichen Zwecken in kleinem Rahmen mitbenutzt werden?
Ja, wenn die Maßnahme mit öffentlichen Mitteln gefördert wird (z. B. auch im Rahmen von ABM).
Ja, aber nur wenn es sich dabei um den Bereich des Amateurfunks selbst handelt wie z. B. Angebote über preisgünstige Amateurfunkausrüstung, Amateurfunkkurse von Fernschulen, organisierte Fachreisen für Funkamateure usw.
Ja, wenn alle an der Maßnahme Beteiligten selbst Funkamateure sind.
Nein, alle gewerblich-wirtschaftlichen Zwecke sind nach dem AFuG ausgeschlossen.
VC136 9
Aus welcher Vorschrift ergibt sich die Pflicht, die Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte zu dokumentieren?
Aus der Amateurfunkverordnung (AFuV).
Aus den Radio Regulations (VO Funk).
Aus dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG).
Aus dem Amateurfunkgesetz (AFuG).
VC139 10
Was hat ein Funkamateur zu erwarten, der seine Amateurfunkstelle entgegen den Bestimmungen über den Amateurfunkdienst betreibt?
Die Bundesnetzagentur kann die verwendete Funkanlage einziehen.
Die Bundesnetzagentur kann eine Einschränkung des Betriebes oder die Außerbetriebnahme der Amateurfunkstelle anordnen.
Der Funkamateur hat mit einer Geldstrafe und mit dem Einzug der Sendefunkanlage zu rechnen.
Der Funkamateur hat mit Entzug des Amateurfunkzeugnisses und einer Geldstrafe zu rechnen.
VC145 11
Ein Funkamateur übermittelt unter Benutzung seiner Amateurfunkstelle rechtswidrig Nachrichten an Dritte. Wie hoch kann das Bußgeld für diese Ordnungswidrigkeit sein?
50 bis 100 EURO je nach Zeugnisklasse.
Bis zu 5.000 EURO.
Bis zu 10.000 EURO.
Maximal das 20-fache des Frequenznutzungsbeitrags.
VD105 12
Welche der genannten Bestimmungen enthält Regelungen darüber, welche Frequenzbereiche der Inhaber einer Amateurfunkzulassung entsprechend seiner Zeugnisklasse benutzen darf?
Die Anlage der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (FreqBZPV).
Die Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV).
Der internationale Frequenzbereichszuweisungsplan in Artikel 5 der VO Funk.
Das Gesetz über den Amateurfunk (AFuG).
VD108 13
Wann und wie oft hat der Funkamateur sein Rufzeichen zu nennen?
Das Rufzeichen ist alle 10 Minuten zu nennen.
Das Rufzeichen ist am Anfang und am Ende jeder Funkverbindung sowie zwischendurch mindestens alle 10 Minuten zu nennen.
Das Rufzeichen ist spätestens nach 10 Minuten oder auf Verlangen der am Funkverkehr beteiligten Funkstellen zu nennen.
Das Rufzeichen ist am Anfang und am Ende jeder Funkverbindung zu nennen.
VD125 14
Wann muss der Funkamateur ein Logbuch führen?
In besonderen Fällen auf Verlangen.
Immer, nur nicht bei Mobil- und Portabelbetrieb.
Immer.
Nie.
VD217 15
Was trifft für die Rufzeichenreihe "DO1AA - DO9ZZZ" zu?
Personengebundene Rufzeichen der Klasse E.
Rufzeichen für Klubstationen.
Ausbildungsrufzeichen.
Rufzeichen der Klasse A.
VD221 16
Was trifft für die Rufzeichenreihe "DAØAA - DAØZZZ" zu?
Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV.
Rufzeichen für Klubstationen.
Rufzeichen für Funkbaken.
Rufzeichen für ATV-Relaisfunkstellen.
VD303 17
Was ist u.a. im Zusammenhang mit der Durchführung von Ausbildungsfunkverkehr zu beachten?
Der Ausbildungsfunkverkehr darf nur an einer Klubstation durchgeführt werden.
Der Ausbildungsfunkverkehr darf nur mit einer maximalen Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP durchgeführt werden.
Der Ausbildungsfunkverkehr darf nicht in der Betriebsart A1A (Morsen) durchgeführt werden.
Der Ausbildungsfunkbetrieb darf nur im Berechtigungsumfang der Rufzeichenzuteilung durchgeführt werden.
VD307 18
Kann der Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse E ein Ausbildungsrufzeichen zugeteilt bekommen?
Nein, Ausbildungsrufzeichen werden nur Inhabern der höchsten Amateurfunk-Zeugnisklasse zugeteilt.
Nein, die Klasse E ist nur als Einstiegsklasse vorgesehen und darf daher nicht ausbilden.
Ja, er darf jedoch nur im Rahmen der Klasse E ausbilden.
Ja, er darf die Ausbildung aber nur in Anwesenheit eines Zulassungsinhabers mit Klasse A durchführen.
VD408 19
Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Rufzeichenwechsel bei der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst.
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Standortwechsel der Klubstation.
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Verzicht auf die Zulassung zum Amateurfunkdienst.
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Widerruf des Ausbildungsrufzeichens.
VD503 20
Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist gemäß AFuV richtig wiedergegeben?
Eine "Funkbake" ist eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die ferngesteuert Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt.
Eine "fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" ist eine besetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (z.B. Amateurfunkstellen mit digitalen Betriebsarten).
Eine "Relaisfunkstelle" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale automatisch aussendet.
Eine "Funkbake" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die selbsttätig Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt.
VE107 21
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (30-m-Amateurfunkband)?
10,1 MHz - 10,25 MHz
10,0 MHz - 10,15 MHz
10,1 MHz - 10,15 MHz
10,0 MHz - 10,25 MHz
VE114 22
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (2-m-Amateurfunkband)?
140 - 146 MHz
144 - 148 MHz
140 - 148 MHz
144 - 146 MHz
VE116 23
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (23-cm-Amateurfunkband)?
1220 - 1290 MHz
1240 - 1290 MHz
1220 - 1300 MHz
1240 - 1300 MHz
VE124 24
In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status?
1240 - 1300 MHz
5,65 - 5,85 GHz
144 - 146 MHz
10,0 - 10,5 GHz
VE132 25
Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A im Frequenzbereich 10,1 - 10,15 MHz?
750 Watt
250 Watt
150 Watt
75 Watt
VE145 26
In welchem Amateurfunkfrequenzbereich beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 7 kHz?
14000 - 14350 kHz
21000 - 21450 kHz
28000 - 29700 kHz
10100 - 10150 kHz
VF108 27
Darf ein Funkamateur eine Sendeanlage betreiben oder besitzen, die Ihrer Form oder Verkleidung nach einen anderen Gegenstand vortäuscht und somit geeignet ist, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen unbemerkt abzuhören, oder das Bild eines anderen unbemerkt aufzunehmen?
Nein.
Ja, wenn diese Anlage auf Amateurfunkfrequenzen betrieben werden kann.
Ja, wenn öffentlich in Hinweisen oder allgemein zugänglichen Mitteilungen auf die Abhörmöglichkeit hingewiesen wurde.
Er darf sie besitzen, aber nicht betreiben.
VH103 28
Welche Vorschriften müssen im Handel erhältliche Empfangsfunkanlagen einhalten, die dem Amateurfunk zugewiesene Frequenzen empfangen können?
Grundlegende Anforderungen an Amateurfunkempfänger sind in der Amateurfunkverordnung geregelt.
Amateurfunkempfänger brauchen grundsätzlich keinerlei Bestimmungen einzuhalten.
Amateurfunkempfänger dürfen ausschließlich von Funkamateuren betrieben werden; darüber hinaus gibt es keine weiteren Vorschriften.
Es sind die Bestimmungen des FTEG einzuhalten. Dies ist an der CE-Kennzeichnung des Gerätes und den Angaben zum bestimmungsgemäßen Betrieb in den Begleitpapieren zu erkennen.
VI101 29
Wer ist für die Sicherstellung der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit verantwortlich?
Der Betreiber der ortsfesten Amateurfunkstelle.
Die BEMFV (Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder).
Die Bundesnetzagentur.
Die Verfügung 306/97.
VI103 30
Was bedeutet die Abkürzung EMVU?
Elektronische Messung von elektromagnetischen Unverträglichkeiten.
Eine Bürgerinitiative zum Schutz vor elektromagnetischen Unverträglichkeiten.
Elektromagnetische Verträglichkeit in der Umwelt.
Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten.
VI117 31
Was hat ein Funkamateur zu beachten, nachdem er seine ortsfeste Amateurfunkstelle bei der Bundesnetzagentur gemäß BEMFV angezeigt hat?
Mit der Anzeige seiner ortsfesten Amateurfunkstelle ist ein Funkamateur seinen Verpflichtungen zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern nachgekommen und muss diesbezüglich nichts weiter beachten.
Das Anzeigeverfahren ist jedes Jahr erneut durchzuführen, um die Aktualität zu gewährleisten.
Er hat eine Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen mit allen erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und fortlaufend zu prüfen, ob die Bedingungen unter denen die Anzeige durchgeführt wurde noch zutreffend sind. Bei Änderungen, die einen größeren Sicherheitsabstand erforderlich machen oder bei der Aufnahme des Sendebetriebs bei zusätzlichen Frequenzen, ist die Amateurfunkstelle erneut anzuzeigen.
Nachdem die ortsfeste Amateurfunkstelle in Betrieb genommen wurde, ist die Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen mit allen erforderlichen Unterlagen der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vorzulegen.
VI118 32
Wo und wann hat der Funkamateur die Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen mit allen erforderlichen Unterlagen gemäß BEMFV einzureichen?
Sie ist der für den Standort zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vorzulegen; ein Doppel ist dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt zuzusenden.
Sie ist entsprechend der 26.Verordung zum Bundesimmissionsschutzgesetz der dafür zuständigen Behörde zuzusenden.
Sie ist der für den Standort zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vor der Betriebsaufnahme oder einer Änderung mit Leistungszunahme vorzulegen.
Sie ist der Bundesnetzagentur nach Aufforderung vorzulegen.
VI119 33
Welche Aussendungen von Amateurfunkanlagen müssen bei der Ermittlung des standortbezogenen Sicherheitsabstandes berücksichtigt werden?
Nur die Aussendungen bei der maximalen Sendeleistung.
Ausschließlich Aussendungen von ortsfest betriebenen Amateurfunkstellen mit einer Strahlungsleistung (EIRP) größer 10 Watt.
Alle Aussendungen der ortsfesten Amateurfunkstelle, die ein Funkamateur zeitgleich durchzuführen beabsichtigt.
Alle Aussendungen mit einer Strahlungsleistung (EIRP) größer 10 Watt, auch Aussendungen im Mobilbetrieb.
VJ102 34
Welche Vorschriften bezüglich Blitzschutz gelten für Amateurfunkantennenanlagen?
Die Blitzschutzvorschriften der Rundfunkanstalten.
Die Bestimmungen des AFuG.
Keine. Der Funkamateur kann den Blitzschutz selbst bestimmen, da er sachkundig ist.
Die VDE-Vorschriften.
[Top]
QV/1.08/2023-05-27   AfuPbTE V1.07  © DF1IAV VID: 99627   29.01.2026 07:44