| VA205 | 1 |
| Bei welcher der genannten Einrichtungen handelt es sich um eine Amateurfunkstelle nach der Definition der Radio Regulations (VO Funk) und des AFuG? |
|
Ein Fuchsjagdsender im 80-m-Band mit weniger als 5 Watt Senderleistung, der kein Rufzeichen, aber die Peilkennungen MO, MOE, MOI oder MOS aussendet. |
|
Ein LPD-Funkgerät, das im 70-cm-Amateurfunkband im Rahmen des nicht öffentlichen mobilen Landfunks betrieben wird. |
|
Ein FM-Relais mit Sender und Empfänger am gleichen Standort sowie getrennter Ein- und Ausgabefrequenz zwischen 27120 und 27410 kHz. |
|
Eine Versuchsfunkstelle, die auf mindestens einer dem Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzen betrieben wird. |
|
|
|
| VA402 | 2 |
| Nach den Radio Regulations (VO Funk) ist die Erde in verschiedene Funkregionen unterteilt. Wie viele Funkregionen gibt es und zu welcher davon gehört Kanada? |
|
Vier Funkregionen. Kanada gehört zur Region 3. |
|
Vierzehn Funkregionen. Kanada gehört zur Region 4. |
|
Drei Funkregionen. Kanada gehört zur Region 2. |
|
Fünf Funkregionen. Kanada gehört zur Region 1. |
|
|
|
| VA409 | 3 |
| Darf ein Funkamateur in Deutschland alle in den Radio Regulations (VO Funk) für den Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereiche benutzen? |
|
Ja, wenn der Betrieb bei der Bundesnetzagentur vorher angemeldet wurde. |
|
Nein, es dürfen nur Frequenzen genutzt werden, die durch die CEPT-Empfehlungen umgesetzt wurden. |
|
Ja, weil die internationalen Regelungen auch in Deutschland gelten. |
|
Nein. Die in Deutschland zulässigen Frequenzbereiche ergeben sich aus den nationalen Regelungen. |
|
|
|
| VB102 | 4 |
| Was beinhalten die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und (05)06? |
|
Die CEPT empfiehlt damit die gegenseitige Anerkennung harmonisierter Amateurfunkzeugnisse sowie harmonisierte Prüfungsstoffpläne für Amateurfunkprüfungen. |
|
Die CEPT empfiehlt damit von der heimatlichen Behörde ausstellbare Amateurfunkgenehmigungen, die den vorübergehenden Amateurfunkbetrieb in den beigetretenen Ländern ermöglichen. |
|
Die CEPT empfiehlt damit die Ausstellung individueller Amateurfunkgenehmigungen für ansässige ausländische Funkamateure entsprechend deren heimatlicher Betriebsrechte. |
|
Die CEPT empfiehlt damit Gastzulassungen für Nicht-Funkamateure aus CEPT-Ländern auszustellen. |
|
|
|
| VB104 | 5 |
| Die deutsche Amateurfunkzulassung der Klasse E entspricht der |
|
"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß dem ERC-Report 32. |
|
"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der ECC-Empfehlung (05)06. |
|
"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-02. |
|
"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01. |
|
|
|
| VB110 | 6 |
| Sie hören die Amateurfunkstation mit dem Rufzeichen DL/G3MM. Welcher der nachfolgenden Sachverhalte trifft zu? |
|
Dem griechischen Funkamateur G3MM ist es aufgrund einer Kurzzeit-Gastzulassung gestattet, von Deutschland aus den Amateurfunk auszuüben. |
|
Der englischen Station G3MM ist es aufgrund der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 gestattet, vorübergehend von Deutschland aus den Amateurfunk auszuüben. |
|
Die Sonderstation G3MM (Maritim Mobile) ist fest auf einem englischen Schiff installiert, und somit berechtigt, auch von fremden Häfen aus betrieben zu werden. |
|
Der Funkamateur G3MM aus Gibraltar hat eine kurzzeitige deutsche Gastlizenz erhalten, was mit dem vorangestellten "DL" als Durchreise-Lizenz deutlich wird. |
|
|
|
| VB115 | 7 |
| Aufgrund welcher Regelungen dürfen Funkamateure aus bestimmten Ländern ohne individuelle Gastzulassung vorübergehend in Deutschland Amateurfunk ausüben? |
|
Aufgrund der Ausführungsbestimmungen zu den Funkparagraphen des Nordatlantik-Vertrages. |
|
Aufgrund der CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und (05)06 und deren Umsetzung in Deutschland. |
|
Aufgrund der Statuten der Europäischen Gemeinschaft (EG), aber nur für die Mitgliedsländer, die auch dem Schengener Abkommen beigetreten sind. |
|
Aufgrund der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) als Anlage zum Internationalen Fernmeldevertrag. |
|
|
|
| VB121 | 8 |
| Was hat ein Funkamateur zu veranlassen, wenn er eine Amateurfunkstelle anlässlich einer Urlaubsreise in einem Land betreiben will, das die in seiner Amateurfunkzulassung eingetragene CEPT-Empfehlung nicht anwendet? |
|
Nichts, da auf Grund von Gegenseitigkeitsabkommen der vorübergehende Betrieb allgemein genehmigt ist. |
|
Er muss bei der zuständigen Behörde des Landes eine Gastzulassung beantragen. |
|
Er muss eine besondere Genehmigung der Bundesnetzagentur einholen. |
|
Nichts, wenn das Gastland die IARU-Empfehlungen anwendet. |
|
|
|
| VC105 | 9 |
| Nach dem Amateurfunkgesetz ist ein Funkamateur der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Prüfungsbescheinigung der sich |
|
aus persönlicher Neigung mit dem Amateurfunkdienst zu wirtschaftlichen Zwecken befasst. |
|
nicht aus persönlicher Neigung mit Funktechnik und Funkbetrieb befasst und sich hierzu keiner kommerziellen Technik bedient. |
|
aus persönlicher Neigung und in Verfolgung anderer Zwecke mit dem Amateurfunkdienst befasst. |
|
lediglich aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse mit dem Amateurfunkdienst befasst. |
|
|
|
| VC112 | 10 |
| Wozu dient der Amateurfunkdienst nach dem AFuG? |
|
Zum Übertragen rundfunkähnlicher Darbietungen und zur Übermittlung von Inhalten politischer und religiöser Art. |
|
Zur Ausübung des Amateurfunks aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichen Interessen. |
|
Zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken und zum geschäftsmäßigen Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen. |
|
Zur Ausübung des Amateurfunks aus persönlicher Neigung und aus wissenschaftlich-wirtschaftlichen Interessen. |
|
|
|
| VC113 | 11 |
| Welchen Zwecken dient der Amateurfunkdienst nach dem AFuG? |
|
Für freizügige Funkexperimente bei Ausbildungen. Zur Vermeidung von illegalen Funkspektrumsnutzungen in anderen Frequenzbereichen. |
|
Als Versuchsfunk zur technischen Fortentwicklung von Funkanlagen. Zur eigenen Weiterbildung mit gewerblich wirtschaftlichem Interesse. |
|
Dem Funkverkehr der Funkamateure untereinander. Zu technisch-wissenschaftlichen Studien und Experimenten von Funkamateuren. |
|
Als Vorführfunk zu Demonstrationszwecken. Der Unterstützung von Sicherheitsdiensten (Polizei, Feuerwehr, DLRG usw.). |
|
|
|
| VC117 | 12 |
| Was ist erforderlich, um den Amateurfunkbetrieb ausüben zu dürfen? |
|
Ein schriftlicher Nachweis darüber, dass die Amateurfunkstelle keine Störungen verursacht. |
|
Eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. |
|
Ein Amateurfunkzeugnis. |
|
Eine EMVU-Bescheinigung. |
|
|
|
| VC119 | 13 |
| Ist die Erteilung einer Amateurfunkzulassung von einem Mindestalter abhängig? |
|
Ja, die Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein. |
|
Ja, die Bewerber können ab dem 15. Lebensjahr eine Zulassung erhalten. |
|
Ja, für Klasse A müssen die Bewerber mindestens 10 Jahre alt sein. |
|
Nein, das AFuG sieht kein Mindestalter vor. |
|
|
|
| VC120 | 14 |
| Welche Rufzeichenzuteilungsarten gibt es im Amateurfunk? |
|
Personengebundenes Rufzeichen, Ausbildungsrufzeichen, Klubstationsrufzeichen, Rufzeichen für fernbediente/automatisch arbeitende Amateurfunkstellen, Rufzeichen gemäß § 16 Abs. 2 AFuV. |
|
Personengebundenes Rufzeichen, Familienrufzeichen, Klubstationsrufzeichen, Rufzeichen für fernbediente/automatisch arbeitende Amateurfunkstellen. |
|
Personengebundenes Rufzeichen, Ausbildungsrufzeichen, Kontestrufzeichen, Rufzeichen gemäß § 16 Abs. 2 AFuV. |
|
Personengebundenes Rufzeichen, Ausbildungsrufzeichen, Rufzeichen für Versuchsfunkstellen, Rufzeichen für fernbediente/ automatisch arbeitende Amateurfunkstellen. |
|
|
|
| VC121 | 15 |
| Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Relaisfunkstelle betreiben? |
|
Wenn der dafür eine gültige Rufzeichenzuteilung der Bundesnetzagentur besitzt. |
|
Wenn er die technischen Einrichtungen dafür selbst instandhalten kann. |
|
Wenn die Relaisfunkstelle keine große Reichweite hat. |
|
Wenn er mindestens 20 Unterschriften als Beweis der Notwendigkeit vorlegen kann. |
|
|
|
| VC127 | 16 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
|
Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden. |
|
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
|
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
|
Ein Funkamateur darf nur ein ihm von der Bundesnetzagentur zugeteiltes Rufzeichen benutzen. |
|
|
|
| VC139 | 17 |
| Was hat ein Funkamateur zu erwarten, der seine Amateurfunkstelle entgegen den Bestimmungen über den Amateurfunkdienst betreibt? |
|
Der Funkamateur hat mit Entzug des Amateurfunkzeugnisses und einer Geldstrafe zu rechnen. |
|
Die Bundesnetzagentur kann eine Einschränkung des Betriebes oder die Außerbetriebnahme der Amateurfunkstelle anordnen. |
|
Die Bundesnetzagentur kann die verwendete Funkanlage einziehen. |
|
Der Funkamateur hat mit einer Geldstrafe und mit dem Einzug der Sendefunkanlage zu rechnen. |
|
|
|
| VD112 | 18 |
| Was gilt in Bezug auf den Empfang von Amateurfunkaussendungen? |
|
Die Anerkennung als "SWL" ist erforderlich in Verbindung mit der Mitgliedschaft in einer Amateurfunkvereinigung. |
|
Es dürfen nur TKG-zugelassene Empfangsgeräte verwendet werden. |
|
Es ist keine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst erforderlich. |
|
Es bedarf der Zuteilung eines Hörerrufzeichens aus der "DE-Reihe". |
|
|
|
| VD118 | 19 |
| Welche technischen Anforderungen stellt die Amateurfunkverordnung u. a. an eine Amateurfunksendeanlage? |
|
Die Frequenzschwankungen des Senders dürfen maximal 10 Hz betragen. |
|
Unerwünschte Aussendungen sind auf das geringst mögliche Maß zu beschränken. |
|
Sofern SSB-Betrieb möglich ist, muss jederzeit zu Messzwecken auch eine Umschaltung auf die Betriebsart FM möglich sein. |
|
Zur Reduzierung von Störungen darf das SWR nicht schlechter als 1:3 sein. |
|
|
|
| VD126 | 20 |
| Wann hat ein Funkamateur der Bundesnetzagentur gemäß AFuV technische Unterlagen über seine Sendeanlage vorzulegen? |
|
Immer. |
|
Auf Anforderung der Bundesnetzagentur. |
|
Mit dem Erhalt der Amateurfunkzulassung. |
|
Nur im Fall von elektromagnetischen Störungen. |
|
|
|
| VD205 | 21 |
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DGØZZZ? Es ist ein |
|
personengebundenes Rufzeichen der Klasse E. |
|
personengebundenes Rufzeichen oder Klubstationsrufzeichen der Klasse A. |
|
personengebundenes Rufzeichen oder Ausbildungsrufzeichen der Klasse A. |
|
Klubstationsrufzeichen der Klasse E. |
|
|
|
| VD212 | 22 |
| DL5XYZ benutzt sein im Kraftfahrzeug eingebautes Funkgerät für Sprechfunkverkehr. Wie kann der Zusatz zu seinem Rufzeichen lauten? |
|
/p |
|
Mobil |
|
Es ist kein Zusatz erlaubt. |
|
Portabel |
|
|
|
| VD305 | 23 |
| Nicht-Funkamateure dürfen am Ausbildungsfunkbetrieb |
|
nur an Klubstationen unter Aufsicht eines Funkamateurs teilnehmen. |
|
ohne besondere Auflagen teilnehmen. |
|
jederzeit unter Verwendung des persönlichen Rufzeichens des ausbildenden Funkamateurs teilnehmen. |
|
nur unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht eines Funkamateurs mit zugeteiltem Ausbildungsrufzeichen teilnehmen. |
|
|
|
| VD408 | 24 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
|
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Standortwechsel der Klubstation. |
|
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Widerruf des Ausbildungsrufzeichens. |
|
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Rufzeichenwechsel bei der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. |
|
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Verzicht auf die Zulassung zum Amateurfunkdienst. |
|
|
|
| VD410 | 25 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
|
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Widerruf des Ausbildungsrufzeichens. |
|
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Standortwechsel der Klubstation. |
|
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation kann mit der Rücknahme der Benennung durch den Leiter einer Gruppe von Funkamateuren beendet werden. |
|
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Rufzeichenwechsel bei der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. |
|
|
|
| VD507 | 26 |
| Was gilt gemäß AFuV bei Relaisfunkstellen? |
|
Ein durchlaufender Betrieb des Senders länger als 10 Minuten ist nicht zulässig. |
|
Ein vorgeschriebenes Mindestalter des Rufzeicheninhabers. |
|
Der Inhaber der Rufzeichenzuteilung muss sicherstellen, dass die Relaisfunkstelle jederzeit abgeschaltet werden kann. |
|
Das Rufzeichen der Relaisfunkstelle muss nach einer mehr als 10-minütigen Sendepause wiederholt werden. |
|
|
|
| VE111 | 27 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (12-m-Amateurfunkband)? |
|
24,068 MHz - 24,168 MHz |
|
24,168 MHz - 24,99 MHz |
|
24,89 MHz - 25,168 MHz |
|
24,89 MHz - 24,99 MHz |
|
|
|
| VE112 | 28 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (10-m-Amateurfunkband)? |
|
28 MHz - 32 MHz |
|
28 MHz - 30 MHz |
|
28 MHz - 29 MHz |
|
28 MHz - 29,7 MHz |
|
|
|
| VE126 | 29 |
| Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 1810 - 1850 kHz? |
|
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E. |
|
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden. |
|
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen. |
|
Maximal 10 Watt PEP für beide Klassen. |
|
|
|
| VE130 | 30 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Frequenzbereichen 3,5 - 3,8 MHz und 7,0 - 7,1 MHz? |
|
100 Watt |
|
750 Watt |
|
75 Watt |
|
150 Watt |
|
|
|
| VF101 | 31 |
| Enthält das TKG für den Funkamateur anwendbare Regelungen? |
|
Ja, einige Regelungen sind auch auf den Amateurfunkdienst anwendbar. |
|
Nein, es enthält keine auf den Amateurfunkdienst anwendbaren Regelungen. |
|
Nein, dafür gibt es das eigenständige Amateurfunkgesetz mit Amateurfunkverordnung. |
|
Nein, der Amateurfunkdienst ist im TKG ausdrücklich ausgeschlossen. |
|
|
|
| VG105 | 32 |
| Eine Zusatzeinrichtung eines Funkamateurs verursacht eine elektromagnetische Störung im Sinne des EMVG bei einer Betriebsfunkanlage in der Nachbarschaft. Welche Maßnahmen sind entsprechend den Regelungen des EMVG zu treffen? |
|
Die Zusatzeinrichtung ist unabhängig von der Einhaltung irgendwelcher Grenzwerte so zu verändern, dass es nicht mehr zu Störungen kommt. |
|
Die Zusatzeinrichtung muss die Grenzwerte der europäischen Normen nur dann einhalten, wenn es ein kommerziell gefertigtes Gerät ist. |
|
Die Zusatzeinrichtung muss im Störungsfall die Grenzwerte der europäischen Normen einhalten und die Schutzziele des EMVG erfüllen. |
|
Die Betriebsfunkanlage ist so zu verändern, dass es zu keinen Störungen mehr kommt (z.B. Rauschsperre unempfindlicher einstellen, Veränderung des Antennenstandortes). |
|
|
|
| VH102 | 33 |
| Welche grundlegenden Anforderungen werden entsprechend dem FTEG an Amateurfunkgeräte gestellt? |
|
Seriengefertigte Geräte müssen die grundlegenden Anforderungen entsprechend dem FTEG einhalten und CE-Kennzeichnung tragen. |
|
Die Geräte unterliegen keinen Bestimmungen. |
|
Der Sendeteil des Funkgerätes darf nur in den der Lizenzklasse des Funkamateurs entsprechenden Frequenzbereichen senden können. |
|
Die Funkgeräte müssen eine Zulassungskennzeichnung tragen. |
|
|
|
| VH104 | 34 |
| Welche Geräte fallen nicht in den Anwendungsbereich des FTEG? |
|
Im Handel erhältliche elektrische oder elektronische Apparate, Anlagen und Systeme, die elektrische oder elektronische Bauteile enthalten. |
|
Funkgeräte, die von Funkamateuren verwendet werden und die nicht im Handel erhältlich sind, sowie Geräte deren EMV-relevante Bedingungen in anderen EU-Richtlinen als der EMV-Richtlinie vorgeschrieben sind. |
|
Im Handel erhältliche Sendefunkgeräte, die ausschließlich für Funkamateure hergestellt werden. |
|
Geräte, die ausschließlich zur Verwendung in eigenen Räumen hergestellt werden. |
|
|
|