Teil 3: Kenntnisse von Vorschriften Amateurfunkzeugnis Klasse A und E 34 Fragen   Zeit: 60 Minuten
VA204 1
Bei welcher der genannten Einrichtungen handelt es sich um keine Amateurfunkstelle nach der Definition der Radio Regulations (VO Funk) und des AFuG?
Ein Fuchsjagdsender im 80-m-Band mit weniger als 5 Watt Senderleistung, der kein Rufzeichen, aber die Peilkennungen MO, MOE, MOI oder MOS aussendet.
Ein FM-Relais mit Sender und Empfänger am gleichen Standort sowie getrennter Ein- und Ausgabefrequenz zwischen 27120 und 27410 kHz.
Ein Digipeater im 70-cm-Band mit DX-Cluster und Mailbox-Dienst, wobei der für den Digipeater-Betrieb notwendige Datenrechner nicht am Standort des Digipeaters steht.
Je eine Funkbake im 70-cm-, 23-cm- und 13-cm-Band mit gemeinsam gleichen Rufzeichen am gleichen Standort.
VA406 2
In welchem Regelungswerk ist die Bedeutung der "Q-Gruppen" festgelegt?
In den Anhängen der AFuV (Amateurfunkverordnung).
In den Empfehlungen der IARU (International Amateur Radio Union).
In den Radio Regulations der ITU (Internationale Fernmeldeunion).
In den Standards der ETSI (European Telecommunications Standards Institute).
VB109 3
Wie muss die Rufzeichennennung von DL1ER bei der Nutzung der CEPT-Amateurfunkgenehmigung in der Schweiz erfolgen?
HB9/DL1ER
Die Nennung von DL1ER ist ausreichend.
DL1ER/HB9
DL1ER-HB9/portabel oder DL1ER-HB9/mobil.
VB118 4
Welche Regelungen sind beim Betrieb einer Amateurfunkstelle in einem ausländischen Land zu beachten, das die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und (05)06 umgesetzt hat?
In Ländern der Europäischen Union (EU) gelten die gleichen Gesetze wie in Deutschland. Nur außerhalb der EU sind die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Sie dürfen von den deutschen Bestimmungen abweichen.
Man muss sich mit der Sendeleistung den Bestimmungen des Gastlandes anpassen (in der Regel sind Sendeverstärker zulässig). Die zulässigen Frequenzbereiche sind in den Empfehlungen der IARU geregelt.
Die zutreffende CEPT-Empfehlung und die im Gastland geltenden Bestimmungen und Auflagen.
Die Bestimmungen des Gastlandes, aber nur, wenn der Funkamateur sich für längere Zeit dort aufhält. Mobil betriebene Funkstellen (auf der Durchreise) können wie in Deutschland genutzt werden.
VB121 5
Was hat ein Funkamateur zu veranlassen, wenn er eine Amateurfunkstelle anlässlich einer Urlaubsreise in einem Land betreiben will, das die in seiner Amateurfunkzulassung eingetragene CEPT-Empfehlung nicht anwendet?
Nichts, da auf Grund von Gegenseitigkeitsabkommen der vorübergehende Betrieb allgemein genehmigt ist.
Er muss eine besondere Genehmigung der Bundesnetzagentur einholen.
Er muss bei der zuständigen Behörde des Landes eine Gastzulassung beantragen.
Nichts, wenn das Gastland die IARU-Empfehlungen anwendet.
VC103 6
Welche Behörde nimmt die Aufgaben und Befugnisse in Deutschland wahr, die sich aus dem Amateurfunkgesetz (AFuG) und der Amateurfunkverordnung (AFuV) ergeben?
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt.
Die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation.
Die Bundesnetzagentur.
Die Polizei.
VC119 7
Ist die Erteilung einer Amateurfunkzulassung von einem Mindestalter abhängig?
Ja, die Bewerber können ab dem 15. Lebensjahr eine Zulassung erhalten.
Ja, für Klasse A müssen die Bewerber mindestens 10 Jahre alt sein.
Ja, die Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Nein, das AFuG sieht kein Mindestalter vor.
VC127 8
Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend?
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen.
Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden.
Ein Funkamateur darf nur ein ihm von der Bundesnetzagentur zugeteiltes Rufzeichen benutzen.
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen.
VC138 9
Die Bundesnetzagentur kann bei Verstößen gegen AFuG oder AFuV
einen sofortigen Abbau der Amateurfunkstelle noch vor Ort anordnen.
eine Einschränkung des Betriebes oder die Außerbetriebnahme der Amateurfunkstelle anordnen.
ein Unbrauchbarmachen der Amateurfunkstelle durch Entnahme wichtiger Teile aus dem Sender anordnen.
eine kostenpflichtige fachliche Nachprüfung anordnen.
VD104 10
Wo sind die Nutzungsbestimmungen, die maximal zulässigen Sender- bzw. Strahlungsleistungen und die erlaubten Frequenzbereiche für den Amateurfunkdienst und den Amateurfunkdienst über Satelliten zu finden?
In der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV).
Im Gesetz über den Amateurfunk (AFuG).
Im Telekommunikationsgesetz (TKG).
In der Frequenzzuteilungsverordnung (Freq-ZutV).
VD109 11
Welche Pflichten hat der Inhaber einer Amateurfunkzulassung im Fall der Änderung seiner Anschrift oder bei der Neuerrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle?
Er muss die Änderung der Anschrift oder die Neuerrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle innerhalb von 4 Wochen bei der Bundesnetzagentur in schriftlicher oder elektronischer Form anzeigen und die Bestätigung abwarten, bevor er den Funkbetrieb wieder aufnehmen darf.
Er muss die Änderung oder Neuerrichtung 14 Tage vor der Aufnahme des Funkbetriebs am neuen Wohnsitz bzw. Standort bei der Bundesnetzagentur in schriftlicher oder elektronischer Form anzeigen.
Er muss die Änderung der Anschrift unverzüglich und die Neuerrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle vor deren Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur in schriftlicher oder elektronischer Form anzeigen.
Er muss die Änderung der Anschrift oder die Neuerrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle 14 Tage vorher bei der Bundesnetzagentur in schriftlicher oder elektronischer Form anzeigen.
VD116 12
Offene Sprache im Funkverkehr bedeutet, dass der Funkverkehr
nur in den landesüblichen Sprachen abgewickelt werden darf.
nicht durch geheime Kodes oder unbekannte Verfahren verschleiert werden darf.
nicht kodiert und nicht fremdsprachig abgewickelt werden darf.
keine Abkürzungen enthalten darf.
VD125 13
Wann muss der Funkamateur ein Logbuch führen?
In besonderen Fällen auf Verlangen.
Nie.
Immer.
Immer, nur nicht bei Mobil- und Portabelbetrieb.
VD201 14
Welche Rückschlüsse lässt das Rufzeichen DP1ZZZ zu?
Es ist eine Ausbildungsfunkstelle mit einem speziellen Rufzeichen.
Es ist eine Amateurfunkstelle, die zu einem besonderen Anlass betrieben wird (Sonderrufzeichen).
Es ist eine Sonderfunkstelle der Deutschen Post AG.
Es ist eine feste deutsche Amateurfunkstelle an einem exterritorialen Standort.
VD202 15
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DO3ZZZ?
Es ist ein
personengebundenes Rufzeichen der Klasse A.
Ausbildungsrufzeichen der Klasse E.
Ausbildungsrufzeichen der Klasse A.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse E.
VD214 16
Was trifft für die Rufzeichenreihe "DJ1AA - DJ9ZZZ" zu?
Ausbildungsrufzeichen.
Rufzeichen der Klasse E.
Rufzeichen für Klubstationen.
Personengebundene Rufzeichen der Klasse A.
VD215 17
Was trifft für die Rufzeichenreihe "DL1AA - DL9ZZZ" zu?
Rufzeichen der Klasse E.
Ausbildungsrufzeichen.
Personengebundene Rufzeichen der Klasse A.
Rufzeichen für Klubstationen.
VD219 18
Was trifft für die Rufzeichenreihe "DBØAA - DBØZZZ" zu?
Rufzeichen für Personal der Gaststreitkräfte.
Rufzeichen für Klubstationen bei besonderen Anlässen allgemeiner Art.
Rufzeichen für Relaisfunkstellen oder Funkbaken.
Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV.
VD308 19
Wird das Ausbildungsrufzeichen auf unbegrenzte Zeit erteilt?
Nein, es ist auf 2 Jahre befristet.
Nein, es ist nach einem Jahr neu zu beantragen.
Nein, es verfällt, wenn es ein Jahr nicht benutzt wurde.
Ja, bis auf Ausnahmen wird es in der Regel unbefristet erteilt.
VD404 20
Wovon sind die Betriebsrechte eines Funkamateurs bei der Mitbenutzung eines Klubstationsrufzeichens abhängig?
Von seiner Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst.
Von der CEPT-Klasse der Klubstation.
Er muss Inhaber einer Ausbildungsfunkzuteilung nach § 13 der AFuV sein.
Nur von den Betriebsrechten der Zuteilung der Klubstation.
VD510 21
Wann kann ein verantwortlicher Funkamateur einen bestimmten Funkamateur vorübergehend vom Betrieb über die von ihm betreute Relaisfunkstelle ausschließen?
Wenn ein Funkamateur das Mindestalter noch nicht erreicht hat.
Wenn technische Mängel seiner Station zu Störungen führen.
Wenn dies dazu dient den störungsfreien Betrieb der Relaisfunkstelle sicherzustellen.
Wenn ein Funkamateur die Relaisfunkstelle zu häufig benutzt.
VE104 22
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (160-m-Amateurfunkband)?
1800 kHz - 1900 kHz
1805 kHz - 1850 kHz
1810 kHz - 2000 kHz
1800 kHz - 1990 kHz
VE124 23
In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status?
5,65 - 5,85 GHz
1240 - 1300 MHz
10,0 - 10,5 GHz
144 - 146 MHz
VE125 24
In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status?
2320 - 2450 MHz
430 - 440 MHz
3,4 - 3,475 GHz
1240 - 1300 MHz
VE145 25
In welchem Amateurfunkfrequenzbereich beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 7 kHz?
28000 - 29700 kHz
21000 - 21450 kHz
14000 - 14350 kHz
10100 - 10150 kHz
VF102 26
Bei welcher Handlung verletzt ein Funkamateur das Fernmeldegeheimnis?
Bei Aufzeichnung und Weitergabe von Gesprächsinhalten und Daten aus Amateurfunkverbindungen, insbesondere, wenn die Weitergabe an Nicht-Funkamateure erfolgt.
Bei Verwertung oder Weitergabe von Gesprächsinhalten und Daten aus Amateurfunkverbindungen, unabhängig davon, ob der Funkamateur selbst beteiligt war.
Bei Empfang, Verwertung oder Weitergabe von Nachrichten, die nicht für Funkamateure, die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind.
Bei Verwertung oder Weitergabe von Gesprächsinhalten und Daten aus Amateurfunkverbindungen, an denen der Funkamateur nicht selbst beteiligt war.
VF108 27
Darf ein Funkamateur eine Sendeanlage betreiben oder besitzen, die Ihrer Form oder Verkleidung nach einen anderen Gegenstand vortäuscht und somit geeignet ist, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen unbemerkt abzuhören, oder das Bild eines anderen unbemerkt aufzunehmen?
Ja, wenn diese Anlage auf Amateurfunkfrequenzen betrieben werden kann.
Ja, wenn öffentlich in Hinweisen oder allgemein zugänglichen Mitteilungen auf die Abhörmöglichkeit hingewiesen wurde.
Nein.
Er darf sie besitzen, aber nicht betreiben.
VG108 28
Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 145,550 MHz wird der UKW-Rundfunkempfang eines Nachbarn gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass die Amateurfunkstelle und die Rundfunkempfangsanlage vorschriftsmäßig betrieben werden. Das gestörte Rundfunkgerät hält die nach Norm empfohlene Störfestigkeit ein, der Funkamateur erzeugt jedoch am Ort des gestörten Empfängers eine höhere Feldstärke. Womit muss der Funkamateur rechnen, wenn er seinen Funkbetrieb uneingeschränkt fortsetzt?
Mit der Durchführung behördlicher Maßnahmen nach AFuV und EMVG (Überprüfung der Amateurfunkstelle und möglicherweise Betriebseinschränkungen).
Mit der Durchführung behördlicher Maßnahmen nach dem AFuG, wobei dem Funkamateur die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst entzogen werden kann.
Mit einer gebührenpflichtigen Betriebseinschränkung oder einem vollständigen Betriebsverbot für seine Amateurfunkstelle.
Mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Betriebsverbot und Bußgeld auf der Grundlage der §§ 9 und 11 des AFuG.
VG109 29
Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 145,550 MHz wird der Rundfunkempfänger eines Nachbarn auf 100,6 MHz durch Direkteinstrahlung gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass der Funkamateur am Ort des gestörten Empfängers eine Feldstärke erzeugt, die den in der Norm empfohlenen Grenzwert für die Störfestigkeit von Geräten nicht erreicht. Was hat der Funkamateur zu tun?
Er hat seine Sendeleistung so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr gestört wird.
Er kann seinen Funkbetrieb fortsetzen.
Er kann seine Sendeleistung uneingeschränkt erhöhen.
Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen.
VG111 30
Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle wird der Rundfunkempfang eines Nachbarn gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass sowohl das gestörte Rundfunkgerät, wie auch die störende Amateurfunkstelle die Vorschriften einhalten und Nachbesserungen nicht mehr möglich sind. Was hat der Funkamateur in diesem Fall zu tun?
Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen.
Er kann seinen Funkbetrieb wie bisher fortsetzen.
Er sollte seinen Funkbetrieb so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr gestört wird.
Er hat seinen Betrieb auf die Nutzung von Frequenzen unterhalb 144 MHz zu beschränken.
VH105 31
Wird für selbstgefertigte Amateurfunkgeräte der Nachweis auf Einhaltung der technischen Vorschriften verlangt?
Dieser Nachweis wurde nur für ältere Röhrenverstärker mit Ausgangsleistungen über 300 Watt gefordert, weil deren Betrieb häufig zu Störungen führte. Neuere, transistorisierte Leistungsverstärker benötigen keinen Nachweis mehr.
Ja, weil auch der Betrieb dieser Geräte in der Nachbarschaft nicht zu Störungen führen darf.
Der Nachweis wird verlangt. Selbstgebaute oder veränderte Geräte müssen der Bundesnetzagentur zur Prüfung vorgestellt werden.
Nein, weil der Amateurfunkdienst als Experimentierfunkdienst zu verstehen ist und dem Funkamateur Gelegenheit gegeben werden soll, seine Geräte selbst zu bauen oder seriengefertigte Geräte zu ändern.
VI106 32
Die Feldstärkegrenzwerte für den Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern sind von der Frequenz abhängig, weil
niederfrequente elektromagnetische Felder energiereicher sind als hochfrequente.
die spezifische Absorptionsrate bei einigen Frequenzen nicht messbar ist.
hochfrequente elektromagnetische Felder energiereicher sind als niederfrequente.
die Fähigkeit des Körpers, hochfrequente Strahlung zu absorbieren, frequenzabhängig ist.
VI121 33
Wer muss seine Amateurfunkstelle bei der Bundesnetzagentur anzeigen?
Alle Funkamateure der Zeugnisklasse A.
Alle Funkamateure, die auf der Kurzwelle aktiv sind.
Alle Funkamateure.
Alle Funkamateure, die ortsfeste Amateurfunkstellen mit Strahlungsleistungen oberhalb der in der BEMFV genannten Grenze betreiben möchten.
VJ102 34
Welche Vorschriften bezüglich Blitzschutz gelten für Amateurfunkantennenanlagen?
Die Blitzschutzvorschriften der Rundfunkanstalten.
Keine. Der Funkamateur kann den Blitzschutz selbst bestimmen, da er sachkundig ist.
Die Bestimmungen des AFuG.
Die VDE-Vorschriften.
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QV/1.08/2023-05-27   AfuPbTE V1.07  © DF1IAV VID: 99963   21.05.2026 00:00