Teil 3: Kenntnisse von Vorschriften Amateurfunkzeugnis Klasse A und E 34 Fragen   Zeit: 60 Minuten
VA407 1
Was bedeuten im Funk die Zeichen "SOS" und "MAYDAY"?
SOS und MAYDAY sind Dringlichkeitszeichen, die eine Sicherheitsmeldung ankündigen.
SOS und MAYDAY sind nur im Seefunk gebräuchlich und haben für den Amateurfunk keine Bedeutung.
Diese Notzeichen zeigen an, dass ein See- oder Luftfahrzeug von ernster und unmittelbar bevorstehender Gefahr bedroht ist.
Es handelt sich um ehemalige See- und Luftnotzeichen, die keine Gültigkeit mehr haben.
VB103 2
Die deutsche Amateurfunkzulassung der Klasse A entspricht der
"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der ECC-Empfehlung (05)06.
"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-02.
"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß dem ERC-Report 32.
VB105 3
Mit einer gültigen deutschen Amateurfunkzulassung der Klasse A, die als "CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gekennzeichnet ist, dürfen die Betriebsrechte der entsprechenden ausländischen Genehmigung im jeweiligen Beitrittsland gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 wahrgenommen werden,
wenn man in Deutschland einen Wohnsitz hat.
wenn man in dem Land einen Wohnsitz hat.
wenn man sich in dem Land nur vorübergehend aufhält.
wenn man in Deutschland keinen Wohnsitz hat.
VB114 4
Wo sind die Informationen und Bedingungen für die Ausstellung und die Nutzung der CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung zu finden?
In der ECC-Empfehlung (05)06 und den Amtsblattverfügungen zu deren Umsetzung.
In der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 und den Amtsblattverfügungen zu deren Umsetzung.
In der AFuV.
In der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 und im ERC-Report 32.
VC108 5
Darf der Funkamateur mit anderen Funkstellen, die keine Amateurfunkstellen sind, Funkverkehr abwickeln?
Ja, aber nur mit Versuchsfunkstellen, die ein Rufzeichen mit dem Präfix DI benutzen.
Nein.
Nein, mit Ausnahme von Funkstellen der Sekundärnutzer auf den Amateurfunkbändern.
Ja, beispielsweise mit allen Betreibern von LPD-Funkgeräten im Amateurfunkbereich sowie mit CB-Funkteilnehmern mit verminderter Sendeleistung.
VC109 6
Dürfen Sie mit Ihrem Amateurfunktransceiver im 70-cm-Band am LPD-Funkverkehr (LPD = Low Power Devices) teilnehmen?
Ja, weil die LPDs auch innerhalb des Amateurfunkbandes arbeiten.
Nein.
Ja, wenn ich meine Sendeleistung auf 10 mW begrenze.
Ja, aber ohne Anwendung meines Rufzeichens.
VC116 7
Was ist neben einer erfolgreich abgelegten Amateurfunkprüfung unbedingt erforderlich, damit Sie eine Amateurfunkstelle betreiben dürfen?
Eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst.
Die Vorlage eines Nachweises darüber, dass das zu benutzende Funkgerät keine Sendeleistung von mehr als 10 Watt erzeugen kann.
Die Einholung einer EMVU-Bescheinigung bei der zuständigen Behörde.
Die Vorlage von Berechnungsunterlagen und ergänzenden Messprotokollen der ungünstigsten Antennenanlage.
VC117 8
Was ist erforderlich, um den Amateurfunkbetrieb ausüben zu dürfen?
Ein Amateurfunkzeugnis.
Eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst.
Eine EMVU-Bescheinigung.
Ein schriftlicher Nachweis darüber, dass die Amateurfunkstelle keine Störungen verursacht.
VC124 9
Darf ein Funkamateur seine Amateurfunkzulassung oder das damit zugeteilte Rufzeichen unter besonderen Umständen vorübergehend einer anderen Person übertragen?
Nein, die Amateurfunkzulassung und das damit zugeteilte Rufzeichen sind an die in der Zulassungsurkunde angegebene Person gebunden.
Ja, wenn es sich bei der anderen Person um einen Funkamateur mit erfolgreich abgelegter Prüfung handelt, dieser aber selbst keine Zulassung (Rufzeichen) besitzt.
Nein, es sei denn an einen ihm bekannten ausländischen Funkamateur, der sich nur vorübergehend zu Besuch in Deutschland aufhält.
Ja, aber nur an unmittelbare Familienangehörige, wenn diese die Station des Funkamateurs unter dessen Aufsicht benutzen.
VC128 10
Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend?
Der Zulassungsinhaber braucht vor Betriebsaufnahme für seine Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung.
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen.
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen.
Ein Zulassungsinhaber ist berechtigt, selbstgefertigte oder umgebaute Sendeanlagen auf Amateurfunkfrequenzen zu betreiben.
VC135 11
Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend?
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen.
Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden.
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen.
Ein Zulassungsinhaber muss für eine Amateurfunkstelle mit einer Strahlungsleistung von mehr als 10 Watt EIRP vor der Betriebsaufnahme Berechnungsunterlagen und ergänzende Messprotokolle in Bezug auf die EMVU vorlegen.
VC138 12
Die Bundesnetzagentur kann bei Verstößen gegen AFuG oder AFuV
eine kostenpflichtige fachliche Nachprüfung anordnen.
eine Einschränkung des Betriebes oder die Außerbetriebnahme der Amateurfunkstelle anordnen.
ein Unbrauchbarmachen der Amateurfunkstelle durch Entnahme wichtiger Teile aus dem Sender anordnen.
einen sofortigen Abbau der Amateurfunkstelle noch vor Ort anordnen.
VC145 13
Ein Funkamateur übermittelt unter Benutzung seiner Amateurfunkstelle rechtswidrig Nachrichten an Dritte. Wie hoch kann das Bußgeld für diese Ordnungswidrigkeit sein?
Bis zu 5.000 EURO.
50 bis 100 EURO je nach Zeugnisklasse.
Maximal das 20-fache des Frequenznutzungsbeitrags.
Bis zu 10.000 EURO.
VD209 14
Wie werden deutsche Amateurfunkrufzeichen meistens gebildet?
Amateurfunkrufzeichen bestehen meistens aus einem 2-stelligen Suffix (Landeskenner), einer Ziffer und einem 1-, 2- oder 3-stelligen Präfix.
Amateurfunkrufzeichen bestehen aus einem 2-buchstabigen Präfix (Landeskenner), einer Ziffer und einem meist 2- oder 3-buchstabigen Suffix.
Amateurfunkrufzeichen bestehen meistens aus einem zweistelligen Suffix (Landeskenner), ein oder zwei Ziffern und einem zwei- oder dreistelligen Präfix.
Amateurfunkrufzeichen bestehen aus einem einstelligen Präfix (D), einer oder zwei Ziffern und einem meist ein-, zwei- oder dreistelligen Suffix.
VD214 15
Was trifft für die Rufzeichenreihe "DJ1AA - DJ9ZZZ" zu?
Rufzeichen für Klubstationen.
Rufzeichen der Klasse E.
Personengebundene Rufzeichen der Klasse A.
Ausbildungsrufzeichen.
VD218 16
Woran erkennt man eine Amateurfunkstelle im Funkbetrieb?
An der verwendeten Sendeart.
Am Amateurfunkrufzeichen.
Am benutzen Frequenzbereich.
An der Betriebstechnik.
VD302 17
Was ist bei der Durchführung von Ausbildungsfunkverkehr zu beachten?
Der Ausbildungsfunkverkehr darf ausschließlich in Phonie (SSB oder FM) durchgeführt werden.
Der Ausbildungsfunkverkehr darf ausschließlich in Gegenwart des Ausbilders an einer Klub- oder Schulstation durchgeführt werden.
Vom Auszubildenden sind Angaben über den Funkverkehr schriftlich festzuhalten und vom Ausbilder zu bestätigen.
Beim Ausbildungsfunkverkehr darf nicht an Amateurfunkwettbewerben teilgenommen werden.
VD307 18
Kann der Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse E ein Ausbildungsrufzeichen zugeteilt bekommen?
Nein, Ausbildungsrufzeichen werden nur Inhabern der höchsten Amateurfunk-Zeugnisklasse zugeteilt.
Ja, er darf jedoch nur im Rahmen der Klasse E ausbilden.
Nein, die Klasse E ist nur als Einstiegsklasse vorgesehen und darf daher nicht ausbilden.
Ja, er darf die Ausbildung aber nur in Anwesenheit eines Zulassungsinhabers mit Klasse A durchführen.
VD411 19
Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Kurzzeitige Standortänderungen einer Klubstation müssen der Bundesnetzagentur nicht angezeigt werden.
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Rufzeichenwechsel bei der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst.
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Standortwechsel der Klubstation.
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Widerruf des Ausbildungsrufzeichens.
VD506 20
Wie hoch ist die maximal zulässige Strahlungsleistung einer Relaisfunkstelle oberhalb 30 MHz?
<10 Watt EIRP
750 Watt Senderausgangsleistung bis 23 cm und 75 Watt auf den Bändern darüber.
15 Watt ERP
15 Watt Senderausgangsleistung
VE101 21
Wo sind die ausführlichen Nutzungsbedingungen und die ausgewiesenen Frequenzbereiche für den Amateurfunkdienst in Deutschland zu finden?
Im Frequenznutzungsplan.
In der Anlage der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (FreqBZPV).
In Artikel 5 der VO Funk.
In der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV).
VE114 22
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (2-m-Amateurfunkband)?
140 - 146 MHz
144 - 148 MHz
144 - 146 MHz
140 - 148 MHz
VE128 23
Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 1890 - 2000 kHz?
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden.
Maximal 10 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E.
VE134 24
Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Frequenzbereichen 21 - 21,45 MHz und 24,89 - 24,99 MHz?
250 Watt
150 Watt
750 Watt
75 Watt
VE140 25
Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Amateurfunkbändern zwischen 1300 MHz und 250 GHz?
150 Watt
100 Watt
75 Watt
750 Watt
VE145 26
In welchem Amateurfunkfrequenzbereich beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 7 kHz?
10100 - 10150 kHz
28000 - 29700 kHz
14000 - 14350 kHz
21000 - 21450 kHz
VG108 27
Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 145,550 MHz wird der UKW-Rundfunkempfang eines Nachbarn gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass die Amateurfunkstelle und die Rundfunkempfangsanlage vorschriftsmäßig betrieben werden. Das gestörte Rundfunkgerät hält die nach Norm empfohlene Störfestigkeit ein, der Funkamateur erzeugt jedoch am Ort des gestörten Empfängers eine höhere Feldstärke. Womit muss der Funkamateur rechnen, wenn er seinen Funkbetrieb uneingeschränkt fortsetzt?
Mit der Durchführung behördlicher Maßnahmen nach AFuV und EMVG (Überprüfung der Amateurfunkstelle und möglicherweise Betriebseinschränkungen).
Mit einer gebührenpflichtigen Betriebseinschränkung oder einem vollständigen Betriebsverbot für seine Amateurfunkstelle.
Mit der Durchführung behördlicher Maßnahmen nach dem AFuG, wobei dem Funkamateur die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst entzogen werden kann.
Mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Betriebsverbot und Bußgeld auf der Grundlage der §§ 9 und 11 des AFuG.
VI108 28
Welchen Status hat im Rahmen der EMVU die Anzeige einer ortsfesten Amateurfunkanlage?
Die Anzeige ist eine unverbindliche Erklärung darüber, dass Funkamateure eigenverantwortlich handeln.
Die Anzeige ist die verbindliche Erklärung eines Funkamateurs über die eigenverantwortliche Einhaltung des Bundesimmissionsschutzgesetzes.
Die Anzeige hat den gleichen rechtlichen Status wie eine Standortbescheinigung, gilt aber nur für nichtkommerzielle Anlagen.
Die Anzeige ist die verbindliche Erklärung eines Funkamateurs über die eigenverantwortliche Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern.
VI116 29
Wo und wann ist die Anzeige einer ortsfesten Amateurfunkstelle mit einer EIRP von mehr als 10 Watt einzureichen?
Sie ist der für den Standort zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur nach Aufforderung vorzulegen.
Sie ist entsprechend der 26.Verordung zum Bundesimmissionsschutzgesetz der dafür zuständigen Behörde zuzuschicken.
Sie ist der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vor der Betriebsaufnahme vorzulegen.
Sie ist der für den Standort zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vorzulegen; ein Doppel ist dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt zuzuschicken.
VI117 30
Was hat ein Funkamateur zu beachten, nachdem er seine ortsfeste Amateurfunkstelle bei der Bundesnetzagentur gemäß BEMFV angezeigt hat?
Das Anzeigeverfahren ist jedes Jahr erneut durchzuführen, um die Aktualität zu gewährleisten.
Er hat eine Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen mit allen erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und fortlaufend zu prüfen, ob die Bedingungen unter denen die Anzeige durchgeführt wurde noch zutreffend sind. Bei Änderungen, die einen größeren Sicherheitsabstand erforderlich machen oder bei der Aufnahme des Sendebetriebs bei zusätzlichen Frequenzen, ist die Amateurfunkstelle erneut anzuzeigen.
Nachdem die ortsfeste Amateurfunkstelle in Betrieb genommen wurde, ist die Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen mit allen erforderlichen Unterlagen der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vorzulegen.
Mit der Anzeige seiner ortsfesten Amateurfunkstelle ist ein Funkamateur seinen Verpflichtungen zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern nachgekommen und muss diesbezüglich nichts weiter beachten.
VI118 31
Wo und wann hat der Funkamateur die Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen mit allen erforderlichen Unterlagen gemäß BEMFV einzureichen?
Sie ist der für den Standort zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vorzulegen; ein Doppel ist dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt zuzusenden.
Sie ist entsprechend der 26.Verordung zum Bundesimmissionsschutzgesetz der dafür zuständigen Behörde zuzusenden.
Sie ist der Bundesnetzagentur nach Aufforderung vorzulegen.
Sie ist der für den Standort zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vor der Betriebsaufnahme oder einer Änderung mit Leistungszunahme vorzulegen.
VI119 32
Welche Aussendungen von Amateurfunkanlagen müssen bei der Ermittlung des standortbezogenen Sicherheitsabstandes berücksichtigt werden?
Alle Aussendungen mit einer Strahlungsleistung (EIRP) größer 10 Watt, auch Aussendungen im Mobilbetrieb.
Ausschließlich Aussendungen von ortsfest betriebenen Amateurfunkstellen mit einer Strahlungsleistung (EIRP) größer 10 Watt.
Alle Aussendungen der ortsfesten Amateurfunkstelle, die ein Funkamateur zeitgleich durchzuführen beabsichtigt.
Nur die Aussendungen bei der maximalen Sendeleistung.
VI121 33
Wer muss seine Amateurfunkstelle bei der Bundesnetzagentur anzeigen?
Alle Funkamateure, die ortsfeste Amateurfunkstellen mit Strahlungsleistungen oberhalb der in der BEMFV genannten Grenze betreiben möchten.
Alle Funkamateure, die auf der Kurzwelle aktiv sind.
Alle Funkamateure der Zeugnisklasse A.
Alle Funkamateure.
VJ101 34
Nach welchen Vorschriften müssen Außenantennenanlagen errichtet werden?
Es müssen keine besonderen Vorschriften beachtet werden, da es sich um eine Amateurfunkanlage handelt.
Nach den Empfehlungen der Amateurfunkvereine.
Nach den geltenden Bauordnungen des jeweiligen Bundeslandes.
Nach den Bestimmungen des AFuG.
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QV/1.08/2023-05-27   AfuPbTE V1.07  © DF1IAV VID: 99480   28.11.2025 07:25