| VA204 | 1 |
| Bei welcher der genannten Einrichtungen handelt es sich um keine Amateurfunkstelle nach der Definition der Radio Regulations (VO Funk) und des AFuG? |
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Ein Fuchsjagdsender im 80-m-Band mit weniger als 5 Watt Senderleistung, der kein Rufzeichen, aber die Peilkennungen MO, MOE, MOI oder MOS aussendet. |
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Je eine Funkbake im 70-cm-, 23-cm- und 13-cm-Band mit gemeinsam gleichen Rufzeichen am gleichen Standort. |
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Ein FM-Relais mit Sender und Empfänger am gleichen Standort sowie getrennter Ein- und Ausgabefrequenz zwischen 27120 und 27410 kHz. |
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Ein Digipeater im 70-cm-Band mit DX-Cluster und Mailbox-Dienst, wobei der für den Digipeater-Betrieb notwendige Datenrechner nicht am Standort des Digipeaters steht. |
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| VA402 | 2 |
| Nach den Radio Regulations (VO Funk) ist die Erde in verschiedene Funkregionen unterteilt. Wie viele Funkregionen gibt es und zu welcher davon gehört Kanada? |
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Vier Funkregionen. Kanada gehört zur Region 3. |
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Vierzehn Funkregionen. Kanada gehört zur Region 4. |
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Drei Funkregionen. Kanada gehört zur Region 2. |
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Fünf Funkregionen. Kanada gehört zur Region 1. |
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| VB103 | 3 |
| Die deutsche Amateurfunkzulassung der Klasse A entspricht der |
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"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß dem ERC-Report 32. |
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"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der ECC-Empfehlung (05)06. |
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"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-02. |
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"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01. |
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| VB113 | 4 |
| Wo sind die Informationen und Bedingungen für die Ausstellung und die Nutzung der CEPT-Amateurfunkgenehmigung zu finden? |
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In der AFuV. |
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In der ECC-Empfehlung (05)06 und den Amtsblattverfügungen zu deren Umsetzung. |
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In der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 und im ERC-Report 32. |
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In der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 und den Amtsblattverfügungen zu deren Umsetzung. |
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| VB115 | 5 |
| Aufgrund welcher Regelungen dürfen Funkamateure aus bestimmten Ländern ohne individuelle Gastzulassung vorübergehend in Deutschland Amateurfunk ausüben? |
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Aufgrund der CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und (05)06 und deren Umsetzung in Deutschland. |
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Aufgrund der Ausführungsbestimmungen zu den Funkparagraphen des Nordatlantik-Vertrages. |
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Aufgrund der Statuten der Europäischen Gemeinschaft (EG), aber nur für die Mitgliedsländer, die auch dem Schengener Abkommen beigetreten sind. |
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Aufgrund der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) als Anlage zum Internationalen Fernmeldevertrag. |
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| VB125 | 6 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
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Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb gemäß der ECC-Empfehlung (05)06. |
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Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung ist in allen im ERC-Report 32 genannten CEPT-Ländern anerkannt. Sie berechtigt den Inhaber zur Beantragung eines ausländischen Rufzeichens für den vorübergehenden Aufenthalt. |
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Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01. |
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Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung kann die Erteilung einer entsprechenden Novice-Individualgenehmigung für Funkamateure in einem anderen Land vereinfachen. |
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| VC103 | 7 |
| Welche Behörde nimmt die Aufgaben und Befugnisse in Deutschland wahr, die sich aus dem Amateurfunkgesetz (AFuG) und der Amateurfunkverordnung (AFuV) ergeben? |
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Die Bundesnetzagentur. |
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Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt. |
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Die Polizei. |
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Die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation. |
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| VC107 | 8 |
| Mit welchen anderen Funkstellen darf der Funkamateur Funkverkehr abwickeln? |
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Mit anderen Amateurfunkstellen und Funkstellen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). |
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Mit allen Funkstellen, die auf den Amateurfunkbändern tätig sind. |
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Nur mit anderen Funkstellen des Amateurfunkdienstes. |
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Mit anderen Amateurfunkstellen und Funkstellen des Flug- und/oder Seefunkdienstes. |
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| VC121 | 9 |
| Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Relaisfunkstelle betreiben? |
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Wenn der dafür eine gültige Rufzeichenzuteilung der Bundesnetzagentur besitzt. |
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Wenn er die technischen Einrichtungen dafür selbst instandhalten kann. |
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Wenn die Relaisfunkstelle keine große Reichweite hat. |
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Wenn er mindestens 20 Unterschriften als Beweis der Notwendigkeit vorlegen kann. |
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| VC122 | 10 |
| Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur Ausbildungsfunkbetrieb durchführen? |
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Wenn er eine entsprechende Befürwortung einer Amateurfunkvereinigung besitzt. |
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Wenn er Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist. |
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Wenn er mindestens 1 Jahr lang Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist. |
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Wenn der dafür eine gültige Rufzeichenzuteilung der Bundesnetzagentur besitzt. |
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| VC127 | 11 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
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Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden. |
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Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
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Ein Funkamateur darf nur ein ihm von der Bundesnetzagentur zugeteiltes Rufzeichen benutzen. |
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Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
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| VC128 | 12 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
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Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
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Ein Zulassungsinhaber ist berechtigt, selbstgefertigte oder umgebaute Sendeanlagen auf Amateurfunkfrequenzen zu betreiben. |
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Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
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Der Zulassungsinhaber braucht vor Betriebsaufnahme für seine Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung. |
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| VC141 | 13 |
| Was hat ein Funkamateur mit zugeteiltem Rufzeichen zu erwarten, wenn er fortgesetzt gegen AFuG oder AFuV verstößt? |
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Eine Geldstrafe. |
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Eine kostenpflichtige Nachprüfung. |
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Eine Gefängnisstrafe von bis zu 2 Jahren. |
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Den Widerruf der Amateurfunkzulassung. |
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| VD104 | 14 |
| Wo sind die Nutzungsbestimmungen, die maximal zulässigen Sender- bzw. Strahlungsleistungen und die erlaubten Frequenzbereiche für den Amateurfunkdienst und den Amateurfunkdienst über Satelliten zu finden? |
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In der Frequenzzuteilungsverordnung (Freq-ZutV). |
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Im Telekommunikationsgesetz (TKG). |
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Im Gesetz über den Amateurfunk (AFuG). |
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In der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV). |
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| VD107 | 15 |
| Hat ein Funkamateur Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Rufzeichens? |
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Nein, es sei denn, er kann besondere persönliche Gründe geltend machen und das Rufzeichen frei ist. |
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Nein, es besteht kein Anspruch darauf. |
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Ja, wenn es ihm schon einmal zugeteilt war. |
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Ja, aber nur in besonders zu begründenden Fällen. |
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| VD111 | 16 |
| Ein Funkamateur verzichtet auf seine Zulassung und damit auf die Zuteilung seines personengebundenen Rufzeichens. Kann er damit rechnen, dass er auf Antrag dieses Rufzeichen nach 2 Jahren erneut zugeteilt bekommt? |
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Nein, durch Verzicht frei gewordene Rufzeichen dürfen generell für 10 Jahre nicht vergeben werden. |
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Nein, der Funkamateur kann nur mit der Zuteilung dieses Rufzeichens rechnen, wenn er den Antrag auf erneute Zuteilung innerhalb eines Jahres nach Verzicht stellt. |
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Ja, Rufzeichen sind personengebunden und können daher sowieso nicht an andere Personen vergeben werden. |
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Ja, freigewordene Rufzeichen werden erst nach Ablauf von 10 Jahren an einen anderen Funkamateur neu vergeben. |
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| VD112 | 17 |
| Was gilt in Bezug auf den Empfang von Amateurfunkaussendungen? |
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Es dürfen nur TKG-zugelassene Empfangsgeräte verwendet werden. |
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Es bedarf der Zuteilung eines Hörerrufzeichens aus der "DE-Reihe". |
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Die Anerkennung als "SWL" ist erforderlich in Verbindung mit der Mitgliedschaft in einer Amateurfunkvereinigung. |
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Es ist keine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst erforderlich. |
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| VD114 | 18 |
| Dürfen im Amateurfunkverkehr internationale Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitszeichen (z. B. SOS, MAYDAY) ausgesendet werden? |
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Nein, der Gebrauch dieser Zeichen ist ausdrücklich untersagt. |
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Ja, falls die Bundesnetzagentur zugestimmt hat. |
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Nur bei Übungen, an denen auch Inhaber von See- oder Flugfunkzeugnissen teilnehmen, dürfen auch die im See-/Flugfunkverkehr üblichen Notzeichen benutzt werden. |
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Ja, aber nur bei Not- oder Katastrophenfunkübungen. |
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| VD201 | 19 |
| Welche Rückschlüsse lässt das Rufzeichen DP1ZZZ zu? |
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Es ist eine Sonderfunkstelle der Deutschen Post AG. |
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Es ist eine Amateurfunkstelle, die zu einem besonderen Anlass betrieben wird (Sonderrufzeichen). |
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Es ist eine feste deutsche Amateurfunkstelle an einem exterritorialen Standort. |
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Es ist eine Ausbildungsfunkstelle mit einem speziellen Rufzeichen. |
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| VD205 | 20 |
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DGØZZZ? Es ist ein |
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Klubstationsrufzeichen der Klasse E. |
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personengebundenes Rufzeichen der Klasse E. |
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personengebundenes Rufzeichen oder Ausbildungsrufzeichen der Klasse A. |
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personengebundenes Rufzeichen oder Klubstationsrufzeichen der Klasse A. |
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| VD211 | 21 |
| Wann muss beim Amateurfunkverkehr das zugeteilte Rufzeichen übermittelt werden? |
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Mindestens alle 20 Minuten während des Funkverkehrs. |
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Bei Beginn und Ende jeder Funkverbindung sowie mindestens alle 10 Minuten während des Funkverkehrs. |
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Rufzeichen sind bei Bedarf am Beginn und Ende einer Funkverbindung anzugeben. |
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Rufzeichen sind bei länger andauernden oder ununterbrochenen Aussendungen nach Bedarf in die laufende Übermittlung einzustreuen. |
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| VD219 | 22 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DBØAA - DBØZZZ" zu? |
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Rufzeichen für Relaisfunkstellen oder Funkbaken. |
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Rufzeichen für Klubstationen bei besonderen Anlässen allgemeiner Art. |
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Rufzeichen für Personal der Gaststreitkräfte. |
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Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV. |
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| VD305 | 23 |
| Nicht-Funkamateure dürfen am Ausbildungsfunkbetrieb |
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jederzeit unter Verwendung des persönlichen Rufzeichens des ausbildenden Funkamateurs teilnehmen. |
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ohne besondere Auflagen teilnehmen. |
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nur an Klubstationen unter Aufsicht eines Funkamateurs teilnehmen. |
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nur unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht eines Funkamateurs mit zugeteiltem Ausbildungsrufzeichen teilnehmen. |
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| VD402 | 24 |
| Welche Voraussetzung muss für die Erteilung eines Rufzeichens für den Betrieb einer Klubstation erfüllt sein? |
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Eine HAREC-Bescheinigung oder ein Amateurfunkzeugnis. |
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Eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst nach § 3 Abs. 1 AFuG. |
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Der verantwortliche Funkamateur für die Klubstation muss in jedem Fall Inhaber eines Rufzeichens der höchsten Amateurfunkklasse sein. |
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Der verantwortliche Funkamateur für die Klubstation muss in jedem Fall Inhaber eines Ausbildungsrufzeichens sein. |
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| VE107 | 25 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (30-m-Amateurfunkband)? |
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10,1 MHz - 10,25 MHz |
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10,0 MHz - 10,25 MHz |
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10,1 MHz - 10,15 MHz |
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10,0 MHz - 10,15 MHz |
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| VE109 | 26 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (17-m-Amateurfunkband)? |
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18,89 MHz - 18,99 MHz |
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18,68 MHz - 19,99 MHz |
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18,068 MHz - 18,168 MHz |
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18,1 MHz - 18,15 MHz |
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| VE119 | 27 |
| Welche Antwort enthält nur Frequenzbereiche, die auch von Rufzeicheninhabern der Klasse E genutzt werden dürfen? |
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1850 - 1890 kHz, 7000 - 7200 kHz, 18068 - 18168 kHz und 24890 - 24990 kHz |
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1815 - 1835 kHz, 10100 - 10150 kHz, 14000 - 14350 kHz und 21000 - 21450 kHz |
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135,7 - 137,8 kHz, 1810 - 2000 kHz, 7000 - 7200 kHz und 21000 - 21450 kHz |
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1810 - 2000 kHz, 3500 - 3800 kHz, 21000 - 21450 kHz und 28000 - 29700 kHz |
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| VE147 | 28 |
| In welchem Amateurfunkfrequenzbereich beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 2 MHz bzw. für amplitudenmodulierte Fernsehaussendungen 7 MHz? |
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10,0 - 10,5 GHz |
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2320 - 2450 MHz |
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3400 - 3475 MHz |
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430 - 440 MHz |
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| VF105 | 29 |
| Dürfen Sendefunkanlagen ohne Frequenzzuteilung betrieben werden? |
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Sendefunkanlagen, die ausschließlich auf ISM-Frequenzen betrieben werden können, benötigen keine Frequenzzuteilung. |
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Sendefunkanlagen mit Leistungen kleiner 0,1 Watt benötigen wegen der geringen Reichweite keine Frequenzzuteilung. |
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Das Errichten von Sendefunkanlagen ist ohne Zuteilung nicht zulässig; für den Betrieb benötigt man grundsätzlich eine Einzelzuteilung. |
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Sendefunkanlagen bedürfen ausnahmslos einer Frequenzzuteilung, und zwar unabhängig von der Sendeleistung oder benutzten Frequenz. |
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| VF106 | 30 |
| Welcher der nachfolgend genannten Tatbestände ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß TKG? |
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Der Betrieb einer Amateurfunkstelle zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken. |
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Nutzung von Frequenzen ohne Frequenzzuteilung. |
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Die Übermittlung von Amateurfunknachrichten von oder an Dritte durch einen Funkamateur. |
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Das schuldhafte Verursachen von elektromagnetischen Störungen, entgegen den Weisungen der Bundesnetzagentur. |
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| VG101 | 31 |
| Was hat der Funkamateur zu veranlassen, wenn bei ihm der Empfang auf Grund mangelnder Empfängerstörfestigkeit stark beeinträchtigt wird? |
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Er braucht Störungen grundsätzlich nicht hinzunehmen. |
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Er hat die Störungen nur dann hinzunehmen, wenn das störende Gerät von erheblicher Bedeutung für den Betreiber ist (z.B. von einer Alarmanlage). |
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Er hat die Störungen hinzunehmen, wenn die störenden Geräte den Anforderungen des EMVG oder FTEG genügen. |
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Er hat die Störungen in jedem Fall hinzunehmen. |
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| VI101 | 32 |
| Wer ist für die Sicherstellung der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit verantwortlich? |
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Die Bundesnetzagentur. |
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Die Verfügung 306/97. |
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Die BEMFV (Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder). |
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Der Betreiber der ortsfesten Amateurfunkstelle. |
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| VI117 | 33 |
| Was hat ein Funkamateur zu beachten, nachdem er seine ortsfeste Amateurfunkstelle bei der Bundesnetzagentur gemäß BEMFV angezeigt hat? |
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Mit der Anzeige seiner ortsfesten Amateurfunkstelle ist ein Funkamateur seinen Verpflichtungen zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern nachgekommen und muss diesbezüglich nichts weiter beachten. |
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Das Anzeigeverfahren ist jedes Jahr erneut durchzuführen, um die Aktualität zu gewährleisten. |
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Er hat eine Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen mit allen erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und fortlaufend zu prüfen, ob die Bedingungen unter denen die Anzeige durchgeführt wurde noch zutreffend sind. Bei Änderungen, die einen größeren Sicherheitsabstand erforderlich machen oder bei der Aufnahme des Sendebetriebs bei zusätzlichen Frequenzen, ist die Amateurfunkstelle erneut anzuzeigen. |
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Nachdem die ortsfeste Amateurfunkstelle in Betrieb genommen wurde, ist die Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen mit allen erforderlichen Unterlagen der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vorzulegen. |
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| VK102 | 34 |
| Welche regelmäßigen Beiträge hat der Funkamateur zu entrichten? |
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Keine Beiträge. |
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Beiträge nach Anlage 3 der Amateurfunkverordnung. |
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Den monatlichen Genehmigungsbeitrag. |
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Frequenznutzungsbeitrag und EMV-Beitrag. |
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