| VA302 | 1 |
| Was ist in den Radio Regulations (VO Funk) hinsichtlich dem Amateurfunkverkehr festgelegt? |
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Funkverkehr zwischen Amateurfunkstellen darf für die Übertragung nicht verschlüsselt werden. |
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Amateurfunkstellen ist die Teilnahme am Funkverkehr von Not- und Katastrophenfunkübungen nicht gestattet. |
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Der Funkamateur darf Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte nicht übermitteln. |
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Funkverkehr zwischen Amateurfunkstellen verschiedener Länder muss auf Mitteilungen im Zusammenhang mit dem definitionsgemäßen Zweck des Amateurfunkdienstes und auf Bemerkungen persönlicher Art beschränkt werden. |
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| VA401 | 2 |
| Nach den Radio Regulations (VO Funk) ist die Erde in verschiedene Funkregionen unterteilt. Wie viele Funkregionen gibt es und zu welcher davon gehört Deutschland? |
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Vier Funkregionen. Deutschland gehört zur Region 3. |
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Vierzehn Funkregionen. Deutschland gehört zur Region 4. |
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Drei Funkregionen. Deutschland gehört zur Region 1. |
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Fünf Funkregionen. Deutschland gehört zur Region 2. |
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| VA409 | 3 |
| Darf ein Funkamateur in Deutschland alle in den Radio Regulations (VO Funk) für den Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereiche benutzen? |
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Ja, weil die internationalen Regelungen auch in Deutschland gelten. |
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Nein. Die in Deutschland zulässigen Frequenzbereiche ergeben sich aus den nationalen Regelungen. |
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Ja, wenn der Betrieb bei der Bundesnetzagentur vorher angemeldet wurde. |
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Nein, es dürfen nur Frequenzen genutzt werden, die durch die CEPT-Empfehlungen umgesetzt wurden. |
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| VB103 | 4 |
| Die deutsche Amateurfunkzulassung der Klasse A entspricht der |
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"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der ECC-Empfehlung (05)06. |
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"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01. |
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"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-02. |
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"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß dem ERC-Report 32. |
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| VB106 | 5 |
| Mit einer gültigen deutschen Amateurfunkzulassung der Klasse E, die als "CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gekennzeichnet ist, dürfen die Betriebsrechte der entsprechenden ausländischen Genehmigung im jeweiligen Beitrittsland gemäß der ECC-Empfehlung (05)06 wahrgenommen werden, |
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wenn man in Deutschland einen Wohnsitz hat. |
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wenn man in dem Land einen Wohnsitz hat. |
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wenn man sich in dem Land nur vorübergehend aufhält. |
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wenn man in Deutschland keinen Wohnsitz hat. |
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| VB109 | 6 |
| Wie muss die Rufzeichennennung von DL1ER bei der Nutzung der CEPT-Amateurfunkgenehmigung in der Schweiz erfolgen? |
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DL1ER/HB9 |
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Die Nennung von DL1ER ist ausreichend. |
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DL1ER-HB9/portabel oder DL1ER-HB9/mobil. |
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HB9/DL1ER |
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| VB117 | 7 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
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Die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und T/R 61-02 schließen die ECC-Empfehlung (05)06 mit ein. |
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Auch Nicht-CEPT-Länder können den CEPT-Empfehlungen T/R 61-01, T/R 61-02 oder (05)06 beitreten und diese anwenden. |
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Alle Mitglieder der CEPT sind verpflichtet, alle CEPT-Empfehlungen anzuwenden. |
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Eine Bescheinigung nach CEPT-Empfehlung T/R 61-02 berechtigt den Funkamateur auch zur Durchführung des Amateurfunkbetriebs. |
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| VB120 | 8 |
| Ist der vorübergehende Betrieb einer Klubstation nach CEPT-Empfehlung T/R 61-01 in einem Land erlaubt, welches diese Empfehlung anwendet? |
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Nein, der Betrieb einer Klubstation bedarf der Beantragung einer Gastgenehmigung. |
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Ja, der Betrieb einer Klubstation ist zulässig, wenn der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur der vorgesehene Standort im Ausland vorher mitgeteilt worden ist. |
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Ja, aber nur, wenn die Klubstation im Ausland an keinem festen Standort betrieben wird. |
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Nein, weil es in den übrigen CEPT-Ländern keine Klubstationen gibt. |
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| VC106 | 9 |
| Nach dem Amateurfunkgesetz ist eine Amateurfunkstelle eine Funkstelle, |
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die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen und Empfangsfunkanlagen einschließlich der Antennenanlagen und der zu ihrem Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen besteht, und die auf mindestens einer der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden kann. |
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die aus mehreren Sende- und Empfangsfunkanlagen besteht und die auf mindestens drei der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen oberhalb von 30 MHz betrieben werden kann. |
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die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen, Empfangsfunkanlagen, Antennenanlagen und der zu ihrem Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen besteht und die auf jeweils einer der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen oberhalb und unterhalb von 30 MHz betrieben werden kann. |
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die aus mehreren Sende- und Empfangsfunkanlagen besteht und die auf mindestens drei der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen unterhalb von 30 MHz betrieben werden kann. |
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| VC116 | 10 |
| Was ist neben einer erfolgreich abgelegten Amateurfunkprüfung unbedingt erforderlich, damit Sie eine Amateurfunkstelle betreiben dürfen? |
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Eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. |
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Die Einholung einer EMVU-Bescheinigung bei der zuständigen Behörde. |
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Die Vorlage eines Nachweises darüber, dass das zu benutzende Funkgerät keine Sendeleistung von mehr als 10 Watt erzeugen kann. |
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Die Vorlage von Berechnungsunterlagen und ergänzenden Messprotokollen der ungünstigsten Antennenanlage. |
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| VC135 | 11 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
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Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
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Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
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Ein Zulassungsinhaber muss für eine Amateurfunkstelle mit einer Strahlungsleistung von mehr als 10 Watt EIRP vor der Betriebsaufnahme Berechnungsunterlagen und ergänzende Messprotokolle in Bezug auf die EMVU vorlegen. |
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Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden. |
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| VC140 | 12 |
| Unter welchen Voraussetzungen kann einem Funkamateur die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst widerrufen werden? |
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Bei fortgesetztem Verstoß gegen das Amateurfunkgesetz oder gegen die Amateurfunkverordnung. |
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Bei festgestellten Eintragungen in das Strafregister. |
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Bei verspätet gestelltem Verlängerungsantrag für eine Relaisfunkstelle. |
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Bei Überschreitung des zulässigen Personenschutzabstandes. |
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| VD119 | 13 |
| Welche technischen Anforderungen stellt die Amateurfunkverordnung u. a. an eine Amateurfunksendeanlage? |
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Es dürfen, zur Verminderung von Störungen, nur noch transistorisierte, CE gekennzeichnete Sendefunkanlagen eingesetzt werden. Endstufen dürfen jedoch weiterhin mit Röhren betrieben werden. |
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Die Amateurfunkstelle ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik einzurichten und zu unterhalten. |
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Die Sendefunkanlage darf bauartbedingt keine höhere Leistung erzeugen können, als der Funkamateur in seiner Zeugnisklasse verwenden darf. |
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Die Antenne der Amateurfunkstelle muss über eine koaxiale Zuleitung mit dem Sender bzw. der Endstufe verbunden werden. |
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| VD123 | 14 |
| Welche Daten sind in der offiziellen Rufzeichenliste der Bundesnetzagentur immer enthalten? |
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Im Falle eines Widerspruchs keinerlei Angaben, auch kein Rufzeichen. |
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Alle zugeteilten Rufzeichen in Verbindung mit dem Namen des Inhabers und die Standorte von Relaisfunkstellen und Funkbaken. |
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Alle zugeteilten Rufzeichen mit den dazugehörigen Rufzeicheninhabern und deren Anschriften. |
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Alle zugeteilten Rufzeichen mit den dazugehörigen Standorten der Amateurfunkstellen. |
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| VD206 | 15 |
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DLØZZZ? Es ist ein |
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personengebundenes Rufzeichen der Klasse A. |
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personengebundenes Rufzeichen der Klasse A oder E, keine genaue Bestimmung möglich. |
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Klubstationsrufzeichen der Klasse A. |
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Klubstationsrufzeichen der Klasse E. |
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| VD209 | 16 |
| Wie werden deutsche Amateurfunkrufzeichen meistens gebildet? |
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Amateurfunkrufzeichen bestehen aus einem einstelligen Präfix (D), einer oder zwei Ziffern und einem meist ein-, zwei- oder dreistelligen Suffix. |
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Amateurfunkrufzeichen bestehen meistens aus einem 2-stelligen Suffix (Landeskenner), einer Ziffer und einem 1-, 2- oder 3-stelligen Präfix. |
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Amateurfunkrufzeichen bestehen meistens aus einem zweistelligen Suffix (Landeskenner), ein oder zwei Ziffern und einem zwei- oder dreistelligen Präfix. |
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Amateurfunkrufzeichen bestehen aus einem 2-buchstabigen Präfix (Landeskenner), einer Ziffer und einem meist 2- oder 3-buchstabigen Suffix. |
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| VD215 | 17 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DL1AA - DL9ZZZ" zu? |
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Rufzeichen für Klubstationen. |
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Rufzeichen der Klasse E. |
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Ausbildungsrufzeichen. |
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Personengebundene Rufzeichen der Klasse A. |
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| VD301 | 18 |
| Von wem ist während des Ausbildungsfunkbetriebs das zugeteilte Ausbildungsrufzeichen zu benutzen? |
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Grundsätzlich nur vom Ausbilder. |
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Vom Auszubildenden und vom Ausbilder. |
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Immer nur vom Inhaber der benutzten Amateurfunkstation. |
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Grundsätzlich nur vom Auszubildenden. |
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| VD305 | 19 |
| Nicht-Funkamateure dürfen am Ausbildungsfunkbetrieb |
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ohne besondere Auflagen teilnehmen. |
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jederzeit unter Verwendung des persönlichen Rufzeichens des ausbildenden Funkamateurs teilnehmen. |
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nur unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht eines Funkamateurs mit zugeteiltem Ausbildungsrufzeichen teilnehmen. |
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nur an Klubstationen unter Aufsicht eines Funkamateurs teilnehmen. |
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| VD306 | 20 |
| Beim Ausbildungsfunkbetrieb sind |
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vom Ausbilder Angaben über die Teilnehmer an die Bundesnetzagentur zu senden. |
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von dem Auszubildenden Angaben über den Funkbetrieb schriftlich festzuhalten. |
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Funkamateure der Klasse E als Ausbilder nicht zugelassen. |
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vom Ausbilder Aufzeichnungen über die Sendetätigkeit und die Teilnehmer am Ausbildungsfunkbetrieb zu führen. |
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| VD309 | 21 |
| Welche der nachfolgenden Tätigkeiten fällt nicht unter die Ziel- und Zweckbestimmung des Ausbildungsfunkbetriebs? |
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Die praktische Vorbereitung auf das Ablegen der fachlichen Prüfung für Funkamateure der Klasse A. |
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Die praktische Vorbereitung auf das Ablegen der fachlichen Prüfung für Funkamateure der Klasse E. |
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Personen, die nicht Inhaber eines entsprechenden Amateurfunkzeugnisses sind, können unter festgelegten Voraussetzungen am Amateurfunkdienst teilnehmen. |
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Das alleinige Vorführen von Amateurfunkverkehr. |
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| VD406 | 22 |
| Welche der genannten Funkamateure dürfen an einer Klubstation der Klasse A Funkbetrieb im 40-m-Amateurfunkband durchführen? |
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Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse E. |
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Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse A ohne Amateurfunkzulassung. |
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Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse E ohne Amateurfunkzulassung. |
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Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse A. |
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| VD508 | 23 |
| Was gilt gemäß AFuV bei Relaisfunkstellen und Funkbaken? |
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Das Rufzeichen der Relaisfunkstelle muss nach einer mehr als 10-minütigen Sendepause wiederholt werden. |
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Relaisfunkstellen und Funkbaken dürfen nur auf den in der Rufzeichenzuteilung für sie ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden. |
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Ein durchlaufender Betrieb des Senders länger als 10 Minuten ist nicht zulässig. |
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Ein vorgeschriebenes Mindestalter des Rufzeicheninhabers. |
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| VE107 | 24 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (30-m-Amateurfunkband)? |
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10,0 MHz - 10,15 MHz |
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10,0 MHz - 10,25 MHz |
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10,1 MHz - 10,15 MHz |
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10,1 MHz - 10,25 MHz |
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| VE110 | 25 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (15-m-Amateurfunkband)? |
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21 MHz - 21,35 MHz |
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21 MHz - 21,5 MHz |
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21 MHz - 21,7 MHz |
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21 MHz - 21,45 MHz |
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| VE112 | 26 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (10-m-Amateurfunkband)? |
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28 MHz - 30 MHz |
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28 MHz - 32 MHz |
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28 MHz - 29 MHz |
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28 MHz - 29,7 MHz |
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| VE114 | 27 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (2-m-Amateurfunkband)? |
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140 - 148 MHz |
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140 - 146 MHz |
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144 - 146 MHz |
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144 - 148 MHz |
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| VE123 | 28 |
| In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status? |
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135,7 - 137,8 kHz |
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10100 - 10150 kHz |
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1850 - 1890 kHz |
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28000 - 29700 kHz |
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| VE128 | 29 |
| Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 1890 - 2000 kHz? |
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Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden. |
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Maximal 10 Watt PEP für beide Klassen. |
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Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E. |
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Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen. |
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| VE135 | 30 |
| Welche Leistungsgrenzen gelten für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E in den Frequenzbereichen 21 - 21,45 MHz und 28 - 29,7 MHz? |
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Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden. |
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Maximal 250 Watt PEP für beide Klassen. |
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Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen. |
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Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E. |
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| VF106 | 31 |
| Welcher der nachfolgend genannten Tatbestände ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß TKG? |
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Das schuldhafte Verursachen von elektromagnetischen Störungen, entgegen den Weisungen der Bundesnetzagentur. |
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Nutzung von Frequenzen ohne Frequenzzuteilung. |
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Der Betrieb einer Amateurfunkstelle zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken. |
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Die Übermittlung von Amateurfunknachrichten von oder an Dritte durch einen Funkamateur. |
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| VG105 | 32 |
| Eine Zusatzeinrichtung eines Funkamateurs verursacht eine elektromagnetische Störung im Sinne des EMVG bei einer Betriebsfunkanlage in der Nachbarschaft. Welche Maßnahmen sind entsprechend den Regelungen des EMVG zu treffen? |
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Die Betriebsfunkanlage ist so zu verändern, dass es zu keinen Störungen mehr kommt (z.B. Rauschsperre unempfindlicher einstellen, Veränderung des Antennenstandortes). |
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Die Zusatzeinrichtung muss die Grenzwerte der europäischen Normen nur dann einhalten, wenn es ein kommerziell gefertigtes Gerät ist. |
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Die Zusatzeinrichtung ist unabhängig von der Einhaltung irgendwelcher Grenzwerte so zu verändern, dass es nicht mehr zu Störungen kommt. |
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Die Zusatzeinrichtung muss im Störungsfall die Grenzwerte der europäischen Normen einhalten und die Schutzziele des EMVG erfüllen. |
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| VI105 | 33 |
| In welcher gesetzlichen Regelung ist das Verfahren zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern ortsfester Amateurfunkstellen festgelegt? |
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In der VO Funk. |
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In der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz. |
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Im Bundesimmissionsschutzgesetz. |
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In der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV). |
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| VI112 | 34 |
| Welche physikalischen Größen werden für die Angabe der Konfiguration im Rahmen des Anzeigeverfahrens benötigt? |
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Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Frequenz, Modulationsverfahren, Antennenwirkungsgrad, Korrekturabschläge, Sicherheitsabstände. |
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Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Funkgerätetyp, Frequenz, Modulationsverfahren, Korrekturabschläge, Sicherheitsabstände. |
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Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Frequenz, Modulationsverfahren, Impedanz des Antennenkabels, Korrekturabschläge, Sicherheitsabstände. |
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Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Antennenhöhe, Abstrahlrichtung, Frequenz, Modulationsverfahren, standortbezogener Sicherheitsabstand. |
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