Teil 3: Kenntnisse von Vorschriften Amateurfunkzeugnis Klasse A und E 34 Fragen   Zeit: 60 Minuten
VA303 1
Gelten die allgemeinen Regelungen der Radio Regulations (VO Funk) auch für den Amateurfunkdienst?
Nein, sonst wäre der Amateurfunk als Experimentierfunk zu eingeschränkt.
Ja, der Amateurfunkdienst ist in den Radio Regulations (VO Funk) so festgelegt.
Ja, aber nur die Festlegung der Frequenzbereiche, Funkregionen und Rufzeichenreihen.
Nein, dies wären zu viele Sachverhalte, die der Funkamateur wissen müsste.
VA403 2
Nach den Radio Regulations (VO Funk) ist die Erde in verschiedene Funkregionen unterteilt. Wie viele Funkregionen gibt es und zu welcher davon gehört Australien?
Fünf Funkregionen. Australien gehört zur Region 2.
Vierzehn Funkregionen. Australien gehört zur Region 4.
Drei Funkregionen. Australien gehört zur Region 3.
Vier Funkregionen. Australien gehört zur Region 1.
VB119 3
Darf ein Funkamateur mit einer gültigen deutschen Amateurfunkzulassung der Klasse A auch im Gastland Amateurfunkverkehr auf dem 6-m-Band durchführen?
Ja. Die Genehmigung für den Betrieb im 6-m-Band muss jedoch in seine Amateurfunkzulassung eingetragen sein.
Nein. Der Betrieb im 6-m-Band ist grundsätzlich unzulässig.
Nicht grundsätzlich. Der Funkamateur hat sich generell an die Bestimmungen des Gastlandes im Rahmen seiner CEPT-Amateurfunkgenehmigung zu halten.
Ja, aber nur, wenn der Funkamateur eine CEPT-Amateurfunkgenehmigung besitzt.
VB120 4
Ist der vorübergehende Betrieb einer Klubstation nach CEPT-Empfehlung T/R 61-01 in einem Land erlaubt, welches diese Empfehlung anwendet?
Nein, der Betrieb einer Klubstation bedarf der Beantragung einer Gastgenehmigung.
Nein, weil es in den übrigen CEPT-Ländern keine Klubstationen gibt.
Ja, aber nur, wenn die Klubstation im Ausland an keinem festen Standort betrieben wird.
Ja, der Betrieb einer Klubstation ist zulässig, wenn der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur der vorgesehene Standort im Ausland vorher mitgeteilt worden ist.
VB122 5
Was ist eine HAREC?
Eine CEPT-Amateurfunkgenehmigung gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
Eine CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung gemäß dem ERC-Report 32 und ein Amateurfunkzeugnis der Klasse E.
Eine CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung gemäß der ECC-Empfehlung (05)06.
Eine harmonisierte Amateurfunkprüfungsbescheinigung gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 und ein Amateurfunkzeugnis der Klasse A.
VB124 6
Die CEPT-Empfehlung T/R 61-02 beinhaltet Regelungen für
die freie Ein- und Ausfuhr von Amateurfunkgeräten im Rahmen der beigetretenen Länder.
die Ausstellung und Anerkennung von harmonisierten Amateurfunkprüfungsbescheinigungen.
die elektromagnetische Verträglichkeit von Amateurfunkgeräten.
die gegenseitige Anerkennung von Amateurfunkgenehmigungen in CEPT- und Nicht-CEPT-Ländern.
VC103 7
Welche Behörde nimmt die Aufgaben und Befugnisse in Deutschland wahr, die sich aus dem Amateurfunkgesetz (AFuG) und der Amateurfunkverordnung (AFuV) ergeben?
Die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation.
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt.
Die Bundesnetzagentur.
Die Polizei.
VC110 8
Darf ein Funkamateur Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte übermitteln?
Ja, jederzeit.
Nur in Not- und Katastrophenfällen.
Nein, unter keinen Umständen.
Nur nach Aufforderung durch die zuständige Außenstelle der Bundesnetzagentur.
VC112 9
Wozu dient der Amateurfunkdienst nach dem AFuG?
Zur Ausübung des Amateurfunks aus persönlicher Neigung und aus wissenschaftlich-wirtschaftlichen Interessen.
Zur Ausübung des Amateurfunks aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichen Interessen.
Zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken und zum geschäftsmäßigen Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen.
Zum Übertragen rundfunkähnlicher Darbietungen und zur Übermittlung von Inhalten politischer und religiöser Art.
VC124 10
Darf ein Funkamateur seine Amateurfunkzulassung oder das damit zugeteilte Rufzeichen unter besonderen Umständen vorübergehend einer anderen Person übertragen?
Nein, die Amateurfunkzulassung und das damit zugeteilte Rufzeichen sind an die in der Zulassungsurkunde angegebene Person gebunden.
Nein, es sei denn an einen ihm bekannten ausländischen Funkamateur, der sich nur vorübergehend zu Besuch in Deutschland aufhält.
Ja, wenn es sich bei der anderen Person um einen Funkamateur mit erfolgreich abgelegter Prüfung handelt, dieser aber selbst keine Zulassung (Rufzeichen) besitzt.
Ja, aber nur an unmittelbare Familienangehörige, wenn diese die Station des Funkamateurs unter dessen Aufsicht benutzen.
VC136 11
Aus welcher Vorschrift ergibt sich die Pflicht, die Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte zu dokumentieren?
Aus der Amateurfunkverordnung (AFuV).
Aus dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG).
Aus den Radio Regulations (VO Funk).
Aus dem Amateurfunkgesetz (AFuG).
VC142 12
Wann handelt ein Funkamateur ordnungswidrig im Sinne des Amateurfunkgesetzes?
Bei unzureichender Rufzeichennennung.
Bei der Abwicklung von Funkbetrieb mit anderen als Amateurfunkstellen.
Bei dauerhafter Verlegung seiner Amateurfunkstelle an einen anderen Standort.
Beim Betrieb zum geschäftsmäßigen Erbringen von Telekommunikationsdiensten.
VD101 13
Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist gemäß AFuV richtig wiedergegeben?
Eine "fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" ist eine besetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (z.B. Amateurfunkstellen mit digitalen Betriebsarten).
Eine "Relaisfunkstelle" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale automatisch aussendet.
Eine "Funkbake" ist eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die ferngesteuert Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt.
Eine "Klubstation" ist eine Amateurfunkstelle, die von Mitgliedern einer Gruppe von Funkamateuren unter Verwendung eines gemeinschaftlich genutzten Rufzeichens betrieben wird.
VD103 14
Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist entsprechend der AFuV richtig wiedergegeben?
Eine "unerwünschte Aussendung" ist jede elektromagnetische Erscheinung, die die Funktion eines Gerätes oder einer Funkanlage beeinträchtigen könnte.
Die "Spitzenleistung (PEP)" ist die Leistung, die der Sender unter normalen Betriebsbedingungen während einer Periode der Hochfrequenzschwingung bei der höchsten Spitze der Modulationshüllkurve durchschnittlich an einen reellen Abschlusswiderstand abgeben kann.
Die "gleichwertige isotrope Strahlungsleistung (EIRP)" ist das Produkt aus der Leistung, die der Antenne zugeführt wird, und ihrem Gewinn in einer Richtung, bezogen auf den Halbwellendipol.
Die "effektive Strahlungsleistung (ERP)" ist das Produkt aus der Leistung, die der Antenne zugeführt wird, und ihrem Gewinn in einer Richtung, bezogen auf den isotropen Kugelstrahler.
VD110 15
Was muss der Inhaber einer Amateurfunkzulassung bei der Änderung seines Namens oder seiner Anschrift veranlassen?
Er muss die Änderungen 14 Tage vor deren Eintreten der Bundesnetzagentur in schriftlicher oder elektronischer Form mitteilen und seine Funkanlage solange stilllegen, bis er von der Bundesnetzagentur eine entsprechend geänderte Amateurfunkzulassung erhalten hat.
Er muss die Änderungen der Bundesnetzagentur im Fall der weiteren Teilnahme am Amateurfunkdienst innerhalb von 4 Wochen in schriftlicher oder elektronischer Form mitteilen.
Er muss die Änderungen der Bundesnetzagentur nur beim Umzug ins Ausland oder in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Bundesnetzagentur-Außenstelle mitteilen.
Er muss die Änderungen der Bundesnetzagentur unverzüglich in schriftlicher oder elektronischer Form mitteilen.
VD115 16
Darf ein Funkamateur verdeckte bzw. geheime Nachrichten an seinen Funkfreund senden?
Ja, aber nur zu Testzwecken.
Ja, in allen Sprachen, Betriebsarten und Kodierungen.
Ja, aber nur in den landesüblichen Sprachen, Betriebsarten und Kodierungen.
Nein. Der Amateurfunkverkehr muss in offener Sprache abgewickelt werden und darf nicht zur Verschleierung verschlüsselt werden.
VD116 17
Offene Sprache im Funkverkehr bedeutet, dass der Funkverkehr
nicht durch geheime Kodes oder unbekannte Verfahren verschleiert werden darf.
nicht kodiert und nicht fremdsprachig abgewickelt werden darf.
keine Abkürzungen enthalten darf.
nur in den landesüblichen Sprachen abgewickelt werden darf.
VD211 18
Wann muss beim Amateurfunkverkehr das zugeteilte Rufzeichen übermittelt werden?
Mindestens alle 20 Minuten während des Funkverkehrs.
Bei Beginn und Ende jeder Funkverbindung sowie mindestens alle 10 Minuten während des Funkverkehrs.
Rufzeichen sind bei länger andauernden oder ununterbrochenen Aussendungen nach Bedarf in die laufende Übermittlung einzustreuen.
Rufzeichen sind bei Bedarf am Beginn und Ende einer Funkverbindung anzugeben.
VD214 19
Was trifft für die Rufzeichenreihe "DJ1AA - DJ9ZZZ" zu?
Personengebundene Rufzeichen der Klasse A.
Rufzeichen für Klubstationen.
Ausbildungsrufzeichen.
Rufzeichen der Klasse E.
VD223 20
Werden von der Bundesnetzagentur Ausbildungsrufzeichen für Klubstationen vergeben?
Nein.
Ja, aber nur auf Antrag des verantwortlichen Funkamateurs.
Ja.
Ausbildungsrufzeichen für Klubstationen werden in besonders begründeten Fällen vergeben.
VD308 21
Wird das Ausbildungsrufzeichen auf unbegrenzte Zeit erteilt?
Nein, es ist auf 2 Jahre befristet.
Nein, es ist nach einem Jahr neu zu beantragen.
Ja, bis auf Ausnahmen wird es in der Regel unbefristet erteilt.
Nein, es verfällt, wenn es ein Jahr nicht benutzt wurde.
VD404 22
Wovon sind die Betriebsrechte eines Funkamateurs bei der Mitbenutzung eines Klubstationsrufzeichens abhängig?
Nur von den Betriebsrechten der Zuteilung der Klubstation.
Von der CEPT-Klasse der Klubstation.
Von seiner Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst.
Er muss Inhaber einer Ausbildungsfunkzuteilung nach § 13 der AFuV sein.
VD407 23
Darf ein Funkamateur mit Ausbildungsrufzeichen der Klasse E an einer Klubstation, für deren Betrieb ein Rufzeichen der Klasse A zugeteilt wurde, ausbilden?
Nein, Ausbildungsfunk für Klasse E ist nur an Klubstationen der Klasse E zulässig.
Ja, der Ausbildungsfunkbetrieb lässt dies in vollem Umfang der Klasse A zu.
Nein, Ausbildungsfunk an Klubstationen ist untersagt.
Ja, unter Verwendung des Ausbildungsrufzeichens im Rahmen der Betriebsrechte der Klasse E.
VD410 24
Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Widerruf des Ausbildungsrufzeichens.
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Standortwechsel der Klubstation.
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Rufzeichenwechsel bei der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst.
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation kann mit der Rücknahme der Benennung durch den Leiter einer Gruppe von Funkamateuren beendet werden.
VD508 25
Was gilt gemäß AFuV bei Relaisfunkstellen und Funkbaken?
Ein vorgeschriebenes Mindestalter des Rufzeicheninhabers.
Relaisfunkstellen und Funkbaken dürfen nur auf den in der Rufzeichenzuteilung für sie ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden.
Das Rufzeichen der Relaisfunkstelle muss nach einer mehr als 10-minütigen Sendepause wiederholt werden.
Ein durchlaufender Betrieb des Senders länger als 10 Minuten ist nicht zulässig.
VE115 26
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (70-cm-Amateurfunkband)?
430 - 440 MHz
432 - 440 MHz
430 - 438 MHz
432 - 438 MHz
VE119 27
Welche Antwort enthält nur Frequenzbereiche, die auch von Rufzeicheninhabern der Klasse E genutzt werden dürfen?
1850 - 1890 kHz, 7000 - 7200 kHz, 18068 - 18168 kHz und 24890 - 24990 kHz
1810 - 2000 kHz, 3500 - 3800 kHz, 21000 - 21450 kHz und 28000 - 29700 kHz
135,7 - 137,8 kHz, 1810 - 2000 kHz, 7000 - 7200 kHz und 21000 - 21450 kHz
1815 - 1835 kHz, 10100 - 10150 kHz, 14000 - 14350 kHz und 21000 - 21450 kHz
VE121 28
In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status?
1850 - 1890 kHz
14000 - 14350 kHz
135,7 - 137,8 kHz
10100 - 10150 kHz
VE122 29
In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status?
21000 - 21450 kHz
135,7 - 137,8 kHz
1850 - 1890 kHz
10100 - 10150 kHz
VF106 30
Welcher der nachfolgend genannten Tatbestände ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß TKG?
Nutzung von Frequenzen ohne Frequenzzuteilung.
Der Betrieb einer Amateurfunkstelle zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken.
Das schuldhafte Verursachen von elektromagnetischen Störungen, entgegen den Weisungen der Bundesnetzagentur.
Die Übermittlung von Amateurfunknachrichten von oder an Dritte durch einen Funkamateur.
VG108 31
Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 145,550 MHz wird der UKW-Rundfunkempfang eines Nachbarn gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass die Amateurfunkstelle und die Rundfunkempfangsanlage vorschriftsmäßig betrieben werden. Das gestörte Rundfunkgerät hält die nach Norm empfohlene Störfestigkeit ein, der Funkamateur erzeugt jedoch am Ort des gestörten Empfängers eine höhere Feldstärke. Womit muss der Funkamateur rechnen, wenn er seinen Funkbetrieb uneingeschränkt fortsetzt?
Mit einer gebührenpflichtigen Betriebseinschränkung oder einem vollständigen Betriebsverbot für seine Amateurfunkstelle.
Mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Betriebsverbot und Bußgeld auf der Grundlage der §§ 9 und 11 des AFuG.
Mit der Durchführung behördlicher Maßnahmen nach AFuV und EMVG (Überprüfung der Amateurfunkstelle und möglicherweise Betriebseinschränkungen).
Mit der Durchführung behördlicher Maßnahmen nach dem AFuG, wobei dem Funkamateur die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst entzogen werden kann.
VH103 32
Welche Vorschriften müssen im Handel erhältliche Empfangsfunkanlagen einhalten, die dem Amateurfunk zugewiesene Frequenzen empfangen können?
Es sind die Bestimmungen des FTEG einzuhalten. Dies ist an der CE-Kennzeichnung des Gerätes und den Angaben zum bestimmungsgemäßen Betrieb in den Begleitpapieren zu erkennen.
Amateurfunkempfänger brauchen grundsätzlich keinerlei Bestimmungen einzuhalten.
Amateurfunkempfänger dürfen ausschließlich von Funkamateuren betrieben werden; darüber hinaus gibt es keine weiteren Vorschriften.
Grundlegende Anforderungen an Amateurfunkempfänger sind in der Amateurfunkverordnung geregelt.
VI108 33
Welchen Status hat im Rahmen der EMVU die Anzeige einer ortsfesten Amateurfunkanlage?
Die Anzeige ist die verbindliche Erklärung eines Funkamateurs über die eigenverantwortliche Einhaltung des Bundesimmissionsschutzgesetzes.
Die Anzeige hat den gleichen rechtlichen Status wie eine Standortbescheinigung, gilt aber nur für nichtkommerzielle Anlagen.
Die Anzeige ist die verbindliche Erklärung eines Funkamateurs über die eigenverantwortliche Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern.
Die Anzeige ist eine unverbindliche Erklärung darüber, dass Funkamateure eigenverantwortlich handeln.
VK105 34
Darf eine Amateurfunkstelle auch an Bord eines Luftfahrzeuges betrieben werden?
Ja, beispielsweise mit der Zustimmung des verantwortlichen Luftfahrzeugführers oder der zuständigen Luftfahrtbehörde.
Ja, mit einer entsprechenden Sondergenehmigung der Bundesnetzagentur.
Ja, aber nur von Zulassungsinhabern der Klasse A, wenn für den Funkverkehr eine schon in das Luftfahrzeug installierte Funkstelle verwendet wird.
Ja, die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst gilt für alle portablen und mobilen Einsätze von Amateurfunkstellen.
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QV/1.08/2023-05-27   AfuPbTE V1.07  © DF1IAV VID: 99534   14.12.2025 16:21