| VB115 | 1 |
| Aufgrund welcher Regelungen dürfen Funkamateure aus bestimmten Ländern ohne individuelle Gastzulassung vorübergehend in Deutschland Amateurfunk ausüben? |
|
Aufgrund der Ausführungsbestimmungen zu den Funkparagraphen des Nordatlantik-Vertrages. |
|
Aufgrund der Statuten der Europäischen Gemeinschaft (EG), aber nur für die Mitgliedsländer, die auch dem Schengener Abkommen beigetreten sind. |
|
Aufgrund der CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und (05)06 und deren Umsetzung in Deutschland. |
|
Aufgrund der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) als Anlage zum Internationalen Fernmeldevertrag. |
|
|
|
| VB118 | 2 |
| Welche Regelungen sind beim Betrieb einer Amateurfunkstelle in einem ausländischen Land zu beachten, das die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und (05)06 umgesetzt hat? |
|
Man muss sich mit der Sendeleistung den Bestimmungen des Gastlandes anpassen (in der Regel sind Sendeverstärker zulässig). Die zulässigen Frequenzbereiche sind in den Empfehlungen der IARU geregelt. |
|
Die Bestimmungen des Gastlandes, aber nur, wenn der Funkamateur sich für längere Zeit dort aufhält. Mobil betriebene Funkstellen (auf der Durchreise) können wie in Deutschland genutzt werden. |
|
In Ländern der Europäischen Union (EU) gelten die gleichen Gesetze wie in Deutschland. Nur außerhalb der EU sind die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Sie dürfen von den deutschen Bestimmungen abweichen. |
|
Die zutreffende CEPT-Empfehlung und die im Gastland geltenden Bestimmungen und Auflagen. |
|
|
|
| VC103 | 3 |
| Welche Behörde nimmt die Aufgaben und Befugnisse in Deutschland wahr, die sich aus dem Amateurfunkgesetz (AFuG) und der Amateurfunkverordnung (AFuV) ergeben? |
|
Die Polizei. |
|
Die Bundesnetzagentur. |
|
Die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation. |
|
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt. |
|
|
|
| VC117 | 4 |
| Was ist erforderlich, um den Amateurfunkbetrieb ausüben zu dürfen? |
|
Ein schriftlicher Nachweis darüber, dass die Amateurfunkstelle keine Störungen verursacht. |
|
Eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. |
|
Eine EMVU-Bescheinigung. |
|
Ein Amateurfunkzeugnis. |
|
|
|
| VC126 | 5 |
| Darf die Amateurfunkstelle zu gewerblichwirtschaftlichen Zwecken in kleinem Rahmen mitbenutzt werden? |
|
Ja, wenn alle an der Maßnahme Beteiligten selbst Funkamateure sind. |
|
Ja, wenn die Maßnahme mit öffentlichen Mitteln gefördert wird (z. B. auch im Rahmen von ABM). |
|
Ja, aber nur wenn es sich dabei um den Bereich des Amateurfunks selbst handelt wie z. B. Angebote über preisgünstige Amateurfunkausrüstung, Amateurfunkkurse von Fernschulen, organisierte Fachreisen für Funkamateure usw. |
|
Nein, alle gewerblich-wirtschaftlichen Zwecke sind nach dem AFuG ausgeschlossen. |
|
|
|
| VC128 | 6 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
|
Der Zulassungsinhaber braucht vor Betriebsaufnahme für seine Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung. |
|
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
|
Ein Zulassungsinhaber ist berechtigt, selbstgefertigte oder umgebaute Sendeanlagen auf Amateurfunkfrequenzen zu betreiben. |
|
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
|
|
|
| VC137 | 7 |
| Kann der Funkamateur eine Standortbescheinigung erhalten? |
|
Nein, der Funkamateur bekommt keine Standortbescheinigung, da er auf Grund seiner nachgewiesenen technischen Kenntnisse die Berechnung selber anstellen kann. |
|
Ja, die Bundesnetzagentur stellt auf Antrag eine Standortbescheinigung aus. |
|
Nein, der Funkamateur kann keine Bescheinigung erhalten. |
|
Ja, die Bundesnetzagentur stellt auf Antrag eine Standortbescheinigung aus. Sie tut dies aber ausschließlich, wenn der Funkamateur dazu selbst nicht in der Lage ist. |
|
|
|
| VC139 | 8 |
| Was hat ein Funkamateur zu erwarten, der seine Amateurfunkstelle entgegen den Bestimmungen über den Amateurfunkdienst betreibt? |
|
Der Funkamateur hat mit einer Geldstrafe und mit dem Einzug der Sendefunkanlage zu rechnen. |
|
Die Bundesnetzagentur kann die verwendete Funkanlage einziehen. |
|
Der Funkamateur hat mit Entzug des Amateurfunkzeugnisses und einer Geldstrafe zu rechnen. |
|
Die Bundesnetzagentur kann eine Einschränkung des Betriebes oder die Außerbetriebnahme der Amateurfunkstelle anordnen. |
|
|
|
| VC142 | 9 |
| Wann handelt ein Funkamateur ordnungswidrig im Sinne des Amateurfunkgesetzes? |
|
Beim Betrieb zum geschäftsmäßigen Erbringen von Telekommunikationsdiensten. |
|
Bei der Abwicklung von Funkbetrieb mit anderen als Amateurfunkstellen. |
|
Bei dauerhafter Verlegung seiner Amateurfunkstelle an einen anderen Standort. |
|
Bei unzureichender Rufzeichennennung. |
|
|
|
| VC143 | 10 |
| Welche der nachfolgenden Handlungen stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Amateurfunkgesetzes dar? |
|
Die Verletzung der Pflicht zur Führung eines Stationstagebuches. |
|
Der Betrieb einer Amateurfunkstelle ohne Amateurfunkzulassung. |
|
Die Nachrichtenübermittlung in Not- und Katastrophenfällen an Dritte. |
|
Die Nichteinhaltung der Personenschutzgrenzwerte. |
|
|
|
| VD104 | 11 |
| Wo sind die Nutzungsbestimmungen, die maximal zulässigen Sender- bzw. Strahlungsleistungen und die erlaubten Frequenzbereiche für den Amateurfunkdienst und den Amateurfunkdienst über Satelliten zu finden? |
|
In der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV). |
|
Im Telekommunikationsgesetz (TKG). |
|
Im Gesetz über den Amateurfunk (AFuG). |
|
In der Frequenzzuteilungsverordnung (Freq-ZutV). |
|
|
|
| VD113 | 12 |
| Zu welchen Zwecken kann die Bundesnetzagentur schriftliche Nachweise über den Funkbetrieb verlangen? |
|
Als Kontroll-Nachweis für EMVU-Verträglichkeit. |
|
Zur Untersuchung elektromagnetischer Unverträglichkeit oder zur Klärung frequenztechnischer Fragen. |
|
Als Kontrolllogs bei Amateurfunkwettbewerben oder zur Abrechnung der Beiträge. |
|
Zur Überprüfung der fachlichen Qualitäten des Funkamateurs und des Inhalts der Sendungen. |
|
|
|
| VD118 | 13 |
| Welche technischen Anforderungen stellt die Amateurfunkverordnung u. a. an eine Amateurfunksendeanlage? |
|
Sofern SSB-Betrieb möglich ist, muss jederzeit zu Messzwecken auch eine Umschaltung auf die Betriebsart FM möglich sein. |
|
Die Frequenzschwankungen des Senders dürfen maximal 10 Hz betragen. |
|
Zur Reduzierung von Störungen darf das SWR nicht schlechter als 1:3 sein. |
|
Unerwünschte Aussendungen sind auf das geringst mögliche Maß zu beschränken. |
|
|
|
| VD127 | 14 |
| Für welche Zwecke sind Zuteilungen mit Ausnahmen von den technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen der AFuV möglich? |
|
Für Abgleicharbeiten und Messungen an Sendern ohne Abschlusswiderstand. |
|
Für die Nutzung zusätzlicher Frequenzbereiche, die nicht im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesen sind. |
|
Für Übungen zur Abwicklung des Funkverkehrs in Not- und Katastrophenfällen. |
|
Für besondere experimentelle und technischwissenschaftliche Studien mit einer Amateurfunkstelle. |
|
|
|
| VD202 | 15 |
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DO3ZZZ? Es ist ein |
|
Ausbildungsrufzeichen der Klasse A. |
|
personengebundenes Rufzeichen der Klasse A. |
|
personengebundenes Rufzeichen der Klasse E. |
|
Ausbildungsrufzeichen der Klasse E. |
|
|
|
| VD204 | 16 |
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DF9ZZZ? Es ist ein |
|
personengebundenes Rufzeichen der Klasse E. |
|
Klubstationsrufzeichen der Klasse A. |
|
Ausbildungsrufzeichen der Klasse A oder E, keine genaue Bestimmung möglich. |
|
personengebundenes Rufzeichen der Klasse A. |
|
|
|
| VD214 | 17 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DJ1AA - DJ9ZZZ" zu? |
|
Ausbildungsrufzeichen. |
|
Personengebundene Rufzeichen der Klasse A. |
|
Rufzeichen der Klasse E. |
|
Rufzeichen für Klubstationen. |
|
|
|
| VD217 | 18 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DO1AA - DO9ZZZ" zu? |
|
Ausbildungsrufzeichen. |
|
Personengebundene Rufzeichen der Klasse E. |
|
Rufzeichen für Klubstationen. |
|
Rufzeichen der Klasse A. |
|
|
|
| VD510 | 19 |
| Wann kann ein verantwortlicher Funkamateur einen bestimmten Funkamateur vorübergehend vom Betrieb über die von ihm betreute Relaisfunkstelle ausschließen? |
|
Wenn dies dazu dient den störungsfreien Betrieb der Relaisfunkstelle sicherzustellen. |
|
Wenn ein Funkamateur das Mindestalter noch nicht erreicht hat. |
|
Wenn ein Funkamateur die Relaisfunkstelle zu häufig benutzt. |
|
Wenn technische Mängel seiner Station zu Störungen führen. |
|
|
|
| VD511 | 20 |
| Welcher Fall ist als störungsfreier Betrieb einer Relaisfunkstelle im Sinne des § 13 Abs. 4 AFuV anzusehen? |
|
Die Verbreitung von Inhalten, die gegen AFuG, AFuV oder gegen allgemeines Recht verstoßen. |
|
Mutwillige Störungen oder unberechtigte Aussendungen. |
|
Die Benutzung einer Relaisfunkstelle mit falscher Rufzeichenklasse. |
|
Lang andauernder Funkverkehr. |
|
|
|
| VE104 | 21 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (160-m-Amateurfunkband)? |
|
1800 kHz - 1990 kHz |
|
1805 kHz - 1850 kHz |
|
1810 kHz - 2000 kHz |
|
1800 kHz - 1900 kHz |
|
|
|
| VE122 | 22 |
| In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status? |
|
21000 - 21450 kHz |
|
1850 - 1890 kHz |
|
10100 - 10150 kHz |
|
135,7 - 137,8 kHz |
|
|
|
| VE125 | 23 |
| In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status? |
|
3,4 - 3,475 GHz |
|
1240 - 1300 MHz |
|
430 - 440 MHz |
|
2320 - 2450 MHz |
|
|
|
| VE129 | 24 |
| Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 3,5 - 3,8 MHz? |
|
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden. |
|
Maximal 10 Watt PEP für beide Klassen. |
|
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen. |
|
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E. |
|
|
|
| VE139 | 25 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Sendeleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A im Frequenzbereich 1240 - 1300 MHz? |
|
750 Watt PEP, jedoch nur maximal 5 Watt EIRP im Teilbereich 1247 - 1263 MHz. |
|
100 Watt PEP |
|
250 Watt PEP |
|
75 Watt PEP, jedoch nur maximal 5 Watt EIRP im Teilbereich 1247 - 1263 MHz. |
|
|
|
| VE145 | 26 |
| In welchem Amateurfunkfrequenzbereich beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 7 kHz? |
|
28000 - 29700 kHz |
|
21000 - 21450 kHz |
|
10100 - 10150 kHz |
|
14000 - 14350 kHz |
|
|
|
| VE146 | 27 |
| In welchem Amateurfunkfrequenzbereich beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 40 kHz? |
|
430 - 440 MHz |
|
1240 - 1300 MHz |
|
144 - 146 MHz |
|
28,0 - 29,7 MHz |
|
|
|
| VF101 | 28 |
| Enthält das TKG für den Funkamateur anwendbare Regelungen? |
|
Nein, es enthält keine auf den Amateurfunkdienst anwendbaren Regelungen. |
|
Nein, der Amateurfunkdienst ist im TKG ausdrücklich ausgeschlossen. |
|
Ja, einige Regelungen sind auch auf den Amateurfunkdienst anwendbar. |
|
Nein, dafür gibt es das eigenständige Amateurfunkgesetz mit Amateurfunkverordnung. |
|
|
|
| VF102 | 29 |
| Bei welcher Handlung verletzt ein Funkamateur das Fernmeldegeheimnis? |
|
Bei Verwertung oder Weitergabe von Gesprächsinhalten und Daten aus Amateurfunkverbindungen, an denen der Funkamateur nicht selbst beteiligt war. |
|
Bei Verwertung oder Weitergabe von Gesprächsinhalten und Daten aus Amateurfunkverbindungen, unabhängig davon, ob der Funkamateur selbst beteiligt war. |
|
Bei Empfang, Verwertung oder Weitergabe von Nachrichten, die nicht für Funkamateure, die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind. |
|
Bei Aufzeichnung und Weitergabe von Gesprächsinhalten und Daten aus Amateurfunkverbindungen, insbesondere, wenn die Weitergabe an Nicht-Funkamateure erfolgt. |
|
|
|
| VG105 | 30 |
| Eine Zusatzeinrichtung eines Funkamateurs verursacht eine elektromagnetische Störung im Sinne des EMVG bei einer Betriebsfunkanlage in der Nachbarschaft. Welche Maßnahmen sind entsprechend den Regelungen des EMVG zu treffen? |
|
Die Zusatzeinrichtung ist unabhängig von der Einhaltung irgendwelcher Grenzwerte so zu verändern, dass es nicht mehr zu Störungen kommt. |
|
Die Betriebsfunkanlage ist so zu verändern, dass es zu keinen Störungen mehr kommt (z.B. Rauschsperre unempfindlicher einstellen, Veränderung des Antennenstandortes). |
|
Die Zusatzeinrichtung muss die Grenzwerte der europäischen Normen nur dann einhalten, wenn es ein kommerziell gefertigtes Gerät ist. |
|
Die Zusatzeinrichtung muss im Störungsfall die Grenzwerte der europäischen Normen einhalten und die Schutzziele des EMVG erfüllen. |
|
|
|
| VI105 | 31 |
| In welcher gesetzlichen Regelung ist das Verfahren zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern ortsfester Amateurfunkstellen festgelegt? |
|
In der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz. |
|
In der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV). |
|
Im Bundesimmissionsschutzgesetz. |
|
In der VO Funk. |
|
|
|
| VI108 | 32 |
| Welchen Status hat im Rahmen der EMVU die Anzeige einer ortsfesten Amateurfunkanlage? |
|
Die Anzeige ist die verbindliche Erklärung eines Funkamateurs über die eigenverantwortliche Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern. |
|
Die Anzeige ist eine unverbindliche Erklärung darüber, dass Funkamateure eigenverantwortlich handeln. |
|
Die Anzeige ist die verbindliche Erklärung eines Funkamateurs über die eigenverantwortliche Einhaltung des Bundesimmissionsschutzgesetzes. |
|
Die Anzeige hat den gleichen rechtlichen Status wie eine Standortbescheinigung, gilt aber nur für nichtkommerzielle Anlagen. |
|
|
|
| VI109 | 33 |
| Für welche Amateurfunkstellen muss der Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern vom Funkamateur dokumentiert werden? |
|
Für alle Amateurfunkstellen ab einer äquivalenten Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP. |
|
Für alle Amateurfunkstellen. |
|
Für alle ortsfesten Amateurfunkstellen. |
|
Für alle ortsfesten Amateurfunkstellen ab einer äquivalenten Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP. |
|
|
|
| VK102 | 34 |
| Welche regelmäßigen Beiträge hat der Funkamateur zu entrichten? |
|
Keine Beiträge. |
|
Den monatlichen Genehmigungsbeitrag. |
|
Beiträge nach Anlage 3 der Amateurfunkverordnung. |
|
Frequenznutzungsbeitrag und EMV-Beitrag. |
|
|
|