Teil 3: Kenntnisse von Vorschriften Amateurfunkzeugnis Klasse A und E 34 Fragen   Zeit: 60 Minuten
VA202 1
Wie ist die Funkstelle in den Radio Regulations (VO Funk) definiert?
Eine Funkstelle ist eine Zusammenschaltung technischer Einrichtungen an einem Ort mit der Funkverkehr abgewickelt werden kann.
Eine Funkstelle besteht aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen und Empfangsfunkanlagen einschließlich der Antennenanlagen und der zum Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen und kann mindestens auf einer für einen jeweiligen Funkdienst zugewiesenen Frequenzen betrieben werden.
Funkstelle: Ein oder mehrere Sender oder Empfänger oder eine Zusammenschaltung von Sendern und Empfängern einschließlich der Zusatzeinrichtungen, die zum Ausüben eines Funkdienstes an einem Ort erforderlich sind.
Eine Funkstelle ist eine Zusammenschaltung aller zur Erzeugung und zum Empfang von Funksendungen an einem Ort eingesetzten Einrichtungen.
VA303 2
Gelten die allgemeinen Regelungen der Radio Regulations (VO Funk) auch für den Amateurfunkdienst?
Ja, aber nur die Festlegung der Frequenzbereiche, Funkregionen und Rufzeichenreihen.
Nein, dies wären zu viele Sachverhalte, die der Funkamateur wissen müsste.
Nein, sonst wäre der Amateurfunk als Experimentierfunk zu eingeschränkt.
Ja, der Amateurfunkdienst ist in den Radio Regulations (VO Funk) so festgelegt.
VA403 3
Nach den Radio Regulations (VO Funk) ist die Erde in verschiedene Funkregionen unterteilt. Wie viele Funkregionen gibt es und zu welcher davon gehört Australien?
Fünf Funkregionen. Australien gehört zur Region 2.
Vierzehn Funkregionen. Australien gehört zur Region 4.
Vier Funkregionen. Australien gehört zur Region 1.
Drei Funkregionen. Australien gehört zur Region 3.
VB101 4
Welche Bedeutung haben die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und 05(06) für den Amateurfunkdienst?
Sie sind Teil der Radio Regulations (VO Funk) und regeln den Amateurfunkverkehr auf internationaler Basis.
Sie bilden die Grundlagen für eine vereinfachte gegenseitige Anerkennung von Amateurfunkprüfungen in den beigetretenen Ländern.
Sie bilden die Grundlagen für eine vereinfachte gegenseitige Gewährung von kurzzeitigen Amateurfunkbetriebsrechten in den beigetretenen Ländern.
Sie sind Teil des internationalen Frequenzzuweisungsplanes und beinhalten Regelungen für nationale Frequenzzuweisungen für den Amateurfunkdienst.
VB105 5
Mit einer gültigen deutschen Amateurfunkzulassung der Klasse A, die als "CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gekennzeichnet ist, dürfen die Betriebsrechte der entsprechenden ausländischen Genehmigung im jeweiligen Beitrittsland gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 wahrgenommen werden,
wenn man in Deutschland einen Wohnsitz hat.
wenn man sich in dem Land nur vorübergehend aufhält.
wenn man in Deutschland keinen Wohnsitz hat.
wenn man in dem Land einen Wohnsitz hat.
VB121 6
Was hat ein Funkamateur zu veranlassen, wenn er eine Amateurfunkstelle anlässlich einer Urlaubsreise in einem Land betreiben will, das die in seiner Amateurfunkzulassung eingetragene CEPT-Empfehlung nicht anwendet?
Nichts, wenn das Gastland die IARU-Empfehlungen anwendet.
Er muss eine besondere Genehmigung der Bundesnetzagentur einholen.
Nichts, da auf Grund von Gegenseitigkeitsabkommen der vorübergehende Betrieb allgemein genehmigt ist.
Er muss bei der zuständigen Behörde des Landes eine Gastzulassung beantragen.
VB123 7
Wozu dient eine HAREC?
Sie wird benötigt zur Beantragung einer Amateurfunkzulassung oder einer ausländischen Amateurfunkgenehmigung in Staaten, die die CEPT-Empfehlung T/R 61-02 anwenden.
Sie berechtigt Inhaber einer deutschen Amateurfunkzulassung zur Beantragung eines ausländischen Rufzeichens für den vorübergehenden Aufenthalt in allen CEPT-Ländern.
Sie berechtigt den Funkamateur zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb nach der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
Die HAREC-Bescheinigung berechtigt den Funkamateur zur Abwicklung von Amateurfunkverkehr in allen CEPT-Ländern.
VC101 8
Welches Gesetz bildet die Rechtsgrundlage für den Amateurfunkdienst in Deutschland?
Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen.
Das Telekommunikationsgesetz.
Das Gesetz über den Amateurfunk.
Das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten.
VC105 9
Nach dem Amateurfunkgesetz ist ein Funkamateur der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Prüfungsbescheinigung der sich
aus persönlicher Neigung mit dem Amateurfunkdienst zu wirtschaftlichen Zwecken befasst.
aus persönlicher Neigung und in Verfolgung anderer Zwecke mit dem Amateurfunkdienst befasst.
lediglich aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse mit dem Amateurfunkdienst befasst.
nicht aus persönlicher Neigung mit Funktechnik und Funkbetrieb befasst und sich hierzu keiner kommerziellen Technik bedient.
VC108 10
Darf der Funkamateur mit anderen Funkstellen, die keine Amateurfunkstellen sind, Funkverkehr abwickeln?
Nein.
Nein, mit Ausnahme von Funkstellen der Sekundärnutzer auf den Amateurfunkbändern.
Ja, beispielsweise mit allen Betreibern von LPD-Funkgeräten im Amateurfunkbereich sowie mit CB-Funkteilnehmern mit verminderter Sendeleistung.
Ja, aber nur mit Versuchsfunkstellen, die ein Rufzeichen mit dem Präfix DI benutzen.
VC121 11
Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Relaisfunkstelle betreiben?
Wenn die Relaisfunkstelle keine große Reichweite hat.
Wenn er die technischen Einrichtungen dafür selbst instandhalten kann.
Wenn der dafür eine gültige Rufzeichenzuteilung der Bundesnetzagentur besitzt.
Wenn er mindestens 20 Unterschriften als Beweis der Notwendigkeit vorlegen kann.
VC143 12
Welche der nachfolgenden Handlungen stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Amateurfunkgesetzes dar?
Die Nachrichtenübermittlung in Not- und Katastrophenfällen an Dritte.
Die Nichteinhaltung der Personenschutzgrenzwerte.
Der Betrieb einer Amateurfunkstelle ohne Amateurfunkzulassung.
Die Verletzung der Pflicht zur Führung eines Stationstagebuches.
VD112 13
Was gilt in Bezug auf den Empfang von Amateurfunkaussendungen?
Es ist keine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst erforderlich.
Es bedarf der Zuteilung eines Hörerrufzeichens aus der "DE-Reihe".
Die Anerkennung als "SWL" ist erforderlich in Verbindung mit der Mitgliedschaft in einer Amateurfunkvereinigung.
Es dürfen nur TKG-zugelassene Empfangsgeräte verwendet werden.
VD114 14
Dürfen im Amateurfunkverkehr internationale Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitszeichen (z. B. SOS, MAYDAY) ausgesendet werden?
Nur bei Übungen, an denen auch Inhaber von See- oder Flugfunkzeugnissen teilnehmen, dürfen auch die im See-/Flugfunkverkehr üblichen Notzeichen benutzt werden.
Ja, falls die Bundesnetzagentur zugestimmt hat.
Nein, der Gebrauch dieser Zeichen ist ausdrücklich untersagt.
Ja, aber nur bei Not- oder Katastrophenfunkübungen.
VD203 15
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DJ7ZZZ?
Es ist ein
Ausbildungsrufzeichen der Klasse E.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse A.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse E.
Klubstationsrufzeichen der Klasse A.
VD215 16
Was trifft für die Rufzeichenreihe "DL1AA - DL9ZZZ" zu?
Ausbildungsrufzeichen.
Rufzeichen der Klasse E.
Rufzeichen für Klubstationen.
Personengebundene Rufzeichen der Klasse A.
VD220 17
Was trifft für die Rufzeichenreihe "DFØAA - DFØZZZ" zu?
Rufzeichen für Personal der Gaststreitkräfte.
Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV.
Rufzeichen für Klubstationen (auslaufend Relaisfunkstellen oder Funkbaken).
Rufzeichen für Klubstationen bei besonderen allgemeinen Anlässen.
VD221 18
Was trifft für die Rufzeichenreihe "DAØAA - DAØZZZ" zu?
Rufzeichen für Klubstationen.
Rufzeichen für ATV-Relaisfunkstellen.
Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV.
Rufzeichen für Funkbaken.
VD309 19
Welche der nachfolgenden Tätigkeiten fällt nicht unter die Ziel- und Zweckbestimmung des Ausbildungsfunkbetriebs?
Das alleinige Vorführen von Amateurfunkverkehr.
Personen, die nicht Inhaber eines entsprechenden Amateurfunkzeugnisses sind, können unter festgelegten Voraussetzungen am Amateurfunkdienst teilnehmen.
Die praktische Vorbereitung auf das Ablegen der fachlichen Prüfung für Funkamateure der Klasse A.
Die praktische Vorbereitung auf das Ablegen der fachlichen Prüfung für Funkamateure der Klasse E.
VD406 20
Welche der genannten Funkamateure dürfen an einer Klubstation der Klasse A Funkbetrieb im 40-m-Amateurfunkband durchführen?
Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse E.
Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse A ohne Amateurfunkzulassung.
Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse A.
Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse E ohne Amateurfunkzulassung.
VD510 21
Wann kann ein verantwortlicher Funkamateur einen bestimmten Funkamateur vorübergehend vom Betrieb über die von ihm betreute Relaisfunkstelle ausschließen?
Wenn ein Funkamateur das Mindestalter noch nicht erreicht hat.
Wenn dies dazu dient den störungsfreien Betrieb der Relaisfunkstelle sicherzustellen.
Wenn technische Mängel seiner Station zu Störungen führen.
Wenn ein Funkamateur die Relaisfunkstelle zu häufig benutzt.
VE103 22
Darf ein Funkamateur in Deutschland alle in der VO Funk für den Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereiche benutzen?
Nein. Die in Deutschland zulässigen Frequenzbereiche ergeben sich aus der Frequenznutzungsplanaufstellungsverordnung.
Ja, wenn der Betrieb bei der Bundesnetzagentur vorher angemeldet wurde.
Nein, es dürfen nur Frequenzen genutzt werden, die durch nationale Regelungen umgesetzt wurden.
Ja, weil die internationalen Regelungen der VO Funk auch in Deutschland gelten.
VE121 23
In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status?
1850 - 1890 kHz
135,7 - 137,8 kHz
14000 - 14350 kHz
10100 - 10150 kHz
VE125 24
In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status?
3,4 - 3,475 GHz
1240 - 1300 MHz
430 - 440 MHz
2320 - 2450 MHz
VE133 25
Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Frequenzbereichen 14 - 14,35 MHz und 18,068 - 18,168 MHz?
750 Watt
250 Watt
75 Watt
150 Watt
VE144 26
In welchen Amateurfunkfrequenzbereichen beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 2,7 kHz?
135,7 - 137,8 kHz und 1810 - 1850 kHz
21000 - 21450 kHz und 28000 - 29700 kHz
7000 - 7200 kHz und 14000 - 14350 kHz
10100 - 10150 kHz und 18068 - 18168 kHz
VE146 27
In welchem Amateurfunkfrequenzbereich beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 40 kHz?
28,0 - 29,7 MHz
144 - 146 MHz
1240 - 1300 MHz
430 - 440 MHz
VF101 28
Enthält das TKG für den Funkamateur anwendbare Regelungen?
Ja, einige Regelungen sind auch auf den Amateurfunkdienst anwendbar.
Nein, dafür gibt es das eigenständige Amateurfunkgesetz mit Amateurfunkverordnung.
Nein, der Amateurfunkdienst ist im TKG ausdrücklich ausgeschlossen.
Nein, es enthält keine auf den Amateurfunkdienst anwendbaren Regelungen.
VF106 29
Welcher der nachfolgend genannten Tatbestände ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß TKG?
Das schuldhafte Verursachen von elektromagnetischen Störungen, entgegen den Weisungen der Bundesnetzagentur.
Die Übermittlung von Amateurfunknachrichten von oder an Dritte durch einen Funkamateur.
Nutzung von Frequenzen ohne Frequenzzuteilung.
Der Betrieb einer Amateurfunkstelle zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken.
VG111 30
Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle wird der Rundfunkempfang eines Nachbarn gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass sowohl das gestörte Rundfunkgerät, wie auch die störende Amateurfunkstelle die Vorschriften einhalten und Nachbesserungen nicht mehr möglich sind. Was hat der Funkamateur in diesem Fall zu tun?
Er sollte seinen Funkbetrieb so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr gestört wird.
Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen.
Er hat seinen Betrieb auf die Nutzung von Frequenzen unterhalb 144 MHz zu beschränken.
Er kann seinen Funkbetrieb wie bisher fortsetzen.
VI102 31
Was müssen Zulassungsinhaber in Bezug auf den Personenschutz einhalten?
Nichts.
Die EMV-Schutzanforderungen für Funkgeräte.
Eine Strahlungsleistung von kleiner 10 Watt EIRP.
Die Personenschutzgrenzwerte.
VI117 32
Was hat ein Funkamateur zu beachten, nachdem er seine ortsfeste Amateurfunkstelle bei der Bundesnetzagentur gemäß BEMFV angezeigt hat?
Mit der Anzeige seiner ortsfesten Amateurfunkstelle ist ein Funkamateur seinen Verpflichtungen zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern nachgekommen und muss diesbezüglich nichts weiter beachten.
Nachdem die ortsfeste Amateurfunkstelle in Betrieb genommen wurde, ist die Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen mit allen erforderlichen Unterlagen der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vorzulegen.
Das Anzeigeverfahren ist jedes Jahr erneut durchzuführen, um die Aktualität zu gewährleisten.
Er hat eine Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen mit allen erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und fortlaufend zu prüfen, ob die Bedingungen unter denen die Anzeige durchgeführt wurde noch zutreffend sind. Bei Änderungen, die einen größeren Sicherheitsabstand erforderlich machen oder bei der Aufnahme des Sendebetriebs bei zusätzlichen Frequenzen, ist die Amateurfunkstelle erneut anzuzeigen.
VI120 33
Für die Berechnung des Sicherheitsabstandes wird in der Regel der Antennengewinnfaktor (G) verwendet. Der Antennengewinnfaktor G ist
gleich dem Antennengewinn g (in dB).
der Kehrwert des Antennengewinns g (in dB).
das logarithmische Verhältnis der benutzten Antenne zu einer Referenzantenne.
der lineare Faktor, aus dem sich durch Multiplikation mit der Antenneneingangsleistung die effektiv abgestrahlte Leistung errechnen lässt.
VK105 34
Darf eine Amateurfunkstelle auch an Bord eines Luftfahrzeuges betrieben werden?
Ja, aber nur von Zulassungsinhabern der Klasse A, wenn für den Funkverkehr eine schon in das Luftfahrzeug installierte Funkstelle verwendet wird.
Ja, die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst gilt für alle portablen und mobilen Einsätze von Amateurfunkstellen.
Ja, beispielsweise mit der Zustimmung des verantwortlichen Luftfahrzeugführers oder der zuständigen Luftfahrtbehörde.
Ja, mit einer entsprechenden Sondergenehmigung der Bundesnetzagentur.
[Top]
QV/1.08/2023-05-27   AfuPbTE V1.07  © DF1IAV VID: 99523   10.12.2025 06:51