| VA104 | 1 |
| Welche Aussage über Funkamateure enthält die Begriffsbestimmung des Amateurfunkdienstes in den Radio Regulations (VO Funk)? |
|
Funkamateure dürfen nur Mitteilungen von geringer Bedeutung übertragen, die es nicht rechtfertigen, öffentliche Telekommunikationsdienste in Anspruch zu nehmen. |
|
Keine, da es sich um die Definition des Amateurfunkdienstes handelt. |
|
Funkamateure sind ordnungsgemäß ermächtigte Personen, die sich mit der Funktechnik aus rein persönlicher Neigung und nicht aus geldlichem Interesse befassen. |
|
Funkamateure sind die Inhaber einer Prüfungsbescheinigung über eine bestandene Amateurfunkprüfung und befassen sich mit der Funktechnik aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse. |
|
|
|
| VB125 | 2 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
|
Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb gemäß der ECC-Empfehlung (05)06. |
|
Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung ist in allen im ERC-Report 32 genannten CEPT-Ländern anerkannt. Sie berechtigt den Inhaber zur Beantragung eines ausländischen Rufzeichens für den vorübergehenden Aufenthalt. |
|
Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01. |
|
Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung kann die Erteilung einer entsprechenden Novice-Individualgenehmigung für Funkamateure in einem anderen Land vereinfachen. |
|
|
|
| VC103 | 3 |
| Welche Behörde nimmt die Aufgaben und Befugnisse in Deutschland wahr, die sich aus dem Amateurfunkgesetz (AFuG) und der Amateurfunkverordnung (AFuV) ergeben? |
|
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt. |
|
Die Polizei. |
|
Die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation. |
|
Die Bundesnetzagentur. |
|
|
|
| VC107 | 4 |
| Mit welchen anderen Funkstellen darf der Funkamateur Funkverkehr abwickeln? |
|
Mit anderen Amateurfunkstellen und Funkstellen des Flug- und/oder Seefunkdienstes. |
|
Mit anderen Amateurfunkstellen und Funkstellen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). |
|
Nur mit anderen Funkstellen des Amateurfunkdienstes. |
|
Mit allen Funkstellen, die auf den Amateurfunkbändern tätig sind. |
|
|
|
| VC118 | 5 |
| Ab wann dürfen Sie eine Amateurfunkstelle betreiben? |
|
Nach einer Frequenzzuteilung aufgrund der Frequenzzuteilungsverordnung. |
|
Mit dem Besitz einer Zulassung zum Amateurfunkdienst. |
|
Nach Teilnahme an einer fachlichen Prüfung für Funkamateure. |
|
Mit dem Besitz eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Prüfungsbescheinigung. |
|
|
|
| VC126 | 6 |
| Darf die Amateurfunkstelle zu gewerblichwirtschaftlichen Zwecken in kleinem Rahmen mitbenutzt werden? |
|
Ja, wenn alle an der Maßnahme Beteiligten selbst Funkamateure sind. |
|
Ja, wenn die Maßnahme mit öffentlichen Mitteln gefördert wird (z. B. auch im Rahmen von ABM). |
|
Ja, aber nur wenn es sich dabei um den Bereich des Amateurfunks selbst handelt wie z. B. Angebote über preisgünstige Amateurfunkausrüstung, Amateurfunkkurse von Fernschulen, organisierte Fachreisen für Funkamateure usw. |
|
Nein, alle gewerblich-wirtschaftlichen Zwecke sind nach dem AFuG ausgeschlossen. |
|
|
|
| VC136 | 7 |
| Aus welcher Vorschrift ergibt sich die Pflicht, die Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte zu dokumentieren? |
|
Aus dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG). |
|
Aus der Amateurfunkverordnung (AFuV). |
|
Aus dem Amateurfunkgesetz (AFuG). |
|
Aus den Radio Regulations (VO Funk). |
|
|
|
| VD110 | 8 |
| Was muss der Inhaber einer Amateurfunkzulassung bei der Änderung seines Namens oder seiner Anschrift veranlassen? |
|
Er muss die Änderungen 14 Tage vor deren Eintreten der Bundesnetzagentur in schriftlicher oder elektronischer Form mitteilen und seine Funkanlage solange stilllegen, bis er von der Bundesnetzagentur eine entsprechend geänderte Amateurfunkzulassung erhalten hat. |
|
Er muss die Änderungen der Bundesnetzagentur nur beim Umzug ins Ausland oder in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Bundesnetzagentur-Außenstelle mitteilen. |
|
Er muss die Änderungen der Bundesnetzagentur im Fall der weiteren Teilnahme am Amateurfunkdienst innerhalb von 4 Wochen in schriftlicher oder elektronischer Form mitteilen. |
|
Er muss die Änderungen der Bundesnetzagentur unverzüglich in schriftlicher oder elektronischer Form mitteilen. |
|
|
|
| VD111 | 9 |
| Ein Funkamateur verzichtet auf seine Zulassung und damit auf die Zuteilung seines personengebundenen Rufzeichens. Kann er damit rechnen, dass er auf Antrag dieses Rufzeichen nach 2 Jahren erneut zugeteilt bekommt? |
|
Ja, Rufzeichen sind personengebunden und können daher sowieso nicht an andere Personen vergeben werden. |
|
Ja, freigewordene Rufzeichen werden erst nach Ablauf von 10 Jahren an einen anderen Funkamateur neu vergeben. |
|
Nein, der Funkamateur kann nur mit der Zuteilung dieses Rufzeichens rechnen, wenn er den Antrag auf erneute Zuteilung innerhalb eines Jahres nach Verzicht stellt. |
|
Nein, durch Verzicht frei gewordene Rufzeichen dürfen generell für 10 Jahre nicht vergeben werden. |
|
|
|
| VD116 | 10 |
| Offene Sprache im Funkverkehr bedeutet, dass der Funkverkehr |
|
nicht kodiert und nicht fremdsprachig abgewickelt werden darf. |
|
nicht durch geheime Kodes oder unbekannte Verfahren verschleiert werden darf. |
|
nur in den landesüblichen Sprachen abgewickelt werden darf. |
|
keine Abkürzungen enthalten darf. |
|
|
|
| VD117 | 11 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
|
Nur das gesprochene Wort gilt als offene Sprache. |
|
Landeskenner und kodierte Abkürzungen gelten als offene Sprache. |
|
Q-Gruppen und Amateurfunkabkürzungen gelten als offene Sprache. |
|
Nur Morsezeichen und digitale Verschlüsselungen gelten als offene Sprache. |
|
|
|
| VD119 | 12 |
| Welche technischen Anforderungen stellt die Amateurfunkverordnung u. a. an eine Amateurfunksendeanlage? |
|
Die Amateurfunkstelle ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik einzurichten und zu unterhalten. |
|
Es dürfen, zur Verminderung von Störungen, nur noch transistorisierte, CE gekennzeichnete Sendefunkanlagen eingesetzt werden. Endstufen dürfen jedoch weiterhin mit Röhren betrieben werden. |
|
Die Sendefunkanlage darf bauartbedingt keine höhere Leistung erzeugen können, als der Funkamateur in seiner Zeugnisklasse verwenden darf. |
|
Die Antenne der Amateurfunkstelle muss über eine koaxiale Zuleitung mit dem Sender bzw. der Endstufe verbunden werden. |
|
|
|
| VD122 | 13 |
| Bei der Überprüfung des Ausgangssignals eines Senders sollte die Dämpfung der Oberwellen mindestens |
|
100 dB betragen. |
|
den geltenden Richtwerten entsprechen. |
|
30 dB betragen. |
|
20 dB betragen. |
|
|
|
| VD123 | 14 |
| Welche Daten sind in der offiziellen Rufzeichenliste der Bundesnetzagentur immer enthalten? |
|
Alle zugeteilten Rufzeichen mit den dazugehörigen Standorten der Amateurfunkstellen. |
|
Alle zugeteilten Rufzeichen mit den dazugehörigen Rufzeicheninhabern und deren Anschriften. |
|
Alle zugeteilten Rufzeichen in Verbindung mit dem Namen des Inhabers und die Standorte von Relaisfunkstellen und Funkbaken. |
|
Im Falle eines Widerspruchs keinerlei Angaben, auch kein Rufzeichen. |
|
|
|
| VD204 | 15 |
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DF9ZZZ? Es ist ein |
|
personengebundenes Rufzeichen der Klasse E. |
|
Klubstationsrufzeichen der Klasse A. |
|
Ausbildungsrufzeichen der Klasse A oder E, keine genaue Bestimmung möglich. |
|
personengebundenes Rufzeichen der Klasse A. |
|
|
|
| VD207 | 16 |
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DB5ZZZ? Es ist ein |
|
Ausbildungsrufzeichen der Klasse A oder E. |
|
Rufzeichen für eine fernbediente bzw. automatisch arbeitende Amateurfunkstelle der Klasse A. |
|
personengebundenes Rufzeichen der Klasse A. |
|
personengebundenes Rufzeichen der Klasse E. |
|
|
|
| VD209 | 17 |
| Wie werden deutsche Amateurfunkrufzeichen meistens gebildet? |
|
Amateurfunkrufzeichen bestehen aus einem einstelligen Präfix (D), einer oder zwei Ziffern und einem meist ein-, zwei- oder dreistelligen Suffix. |
|
Amateurfunkrufzeichen bestehen meistens aus einem 2-stelligen Suffix (Landeskenner), einer Ziffer und einem 1-, 2- oder 3-stelligen Präfix. |
|
Amateurfunkrufzeichen bestehen meistens aus einem zweistelligen Suffix (Landeskenner), ein oder zwei Ziffern und einem zwei- oder dreistelligen Präfix. |
|
Amateurfunkrufzeichen bestehen aus einem 2-buchstabigen Präfix (Landeskenner), einer Ziffer und einem meist 2- oder 3-buchstabigen Suffix. |
|
|
|
| VD303 | 18 |
| Was ist u.a. im Zusammenhang mit der Durchführung von Ausbildungsfunkverkehr zu beachten? |
|
Der Ausbildungsfunkverkehr darf nur an einer Klubstation durchgeführt werden. |
|
Der Ausbildungsfunkverkehr darf nicht in der Betriebsart A1A (Morsen) durchgeführt werden. |
|
Der Ausbildungsfunkbetrieb darf nur im Berechtigungsumfang der Rufzeichenzuteilung durchgeführt werden. |
|
Der Ausbildungsfunkverkehr darf nur mit einer maximalen Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP durchgeführt werden. |
|
|
|
| VD406 | 19 |
| Welche der genannten Funkamateure dürfen an einer Klubstation der Klasse A Funkbetrieb im 40-m-Amateurfunkband durchführen? |
|
Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse E ohne Amateurfunkzulassung. |
|
Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse A ohne Amateurfunkzulassung. |
|
Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse A. |
|
Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse E. |
|
|
|
| VD501 | 20 |
| Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist gemäß AFuV richtig wiedergegeben? |
|
Eine "fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" ist eine unbesetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (Relaisfunkstellen, Digipeater, Funkbaken usw.). |
|
Eine "fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" ist eine besetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (z.B. Amateurfunkstellen mit digitalen Betriebsarten). |
|
Eine "Funkbake" ist eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die ferngesteuert Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt. |
|
Eine "Relaisfunkstelle" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale automatisch aussendet. |
|
|
|
| VD506 | 21 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Strahlungsleistung einer Relaisfunkstelle oberhalb 30 MHz? |
|
750 Watt Senderausgangsleistung bis 23 cm und 75 Watt auf den Bändern darüber. |
|
<10 Watt EIRP |
|
15 Watt ERP |
|
15 Watt Senderausgangsleistung |
|
|
|
| VE107 | 22 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (30-m-Amateurfunkband)? |
|
10,0 MHz - 10,25 MHz |
|
10,1 MHz - 10,15 MHz |
|
10,0 MHz - 10,15 MHz |
|
10,1 MHz - 10,25 MHz |
|
|
|
| VE116 | 23 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (23-cm-Amateurfunkband)? |
|
1220 - 1300 MHz |
|
1240 - 1300 MHz |
|
1220 - 1290 MHz |
|
1240 - 1290 MHz |
|
|
|
| VE129 | 24 |
| Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 3,5 - 3,8 MHz? |
|
Maximal 10 Watt PEP für beide Klassen. |
|
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden. |
|
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E. |
|
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen. |
|
|
|
| VE141 | 25 |
| Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 10 - 10,5 GHz? |
|
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen. |
|
Maximal 75 Watt PEP für Klasse A und 5 Watt PEP für Klasse E. |
|
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden. |
|
Maximal 75 Watt PEP für Klasse A und <10 Watt EIRP für Klasse E. |
|
|
|
| VF102 | 26 |
| Bei welcher Handlung verletzt ein Funkamateur das Fernmeldegeheimnis? |
|
Bei Empfang, Verwertung oder Weitergabe von Nachrichten, die nicht für Funkamateure, die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind. |
|
Bei Verwertung oder Weitergabe von Gesprächsinhalten und Daten aus Amateurfunkverbindungen, an denen der Funkamateur nicht selbst beteiligt war. |
|
Bei Aufzeichnung und Weitergabe von Gesprächsinhalten und Daten aus Amateurfunkverbindungen, insbesondere, wenn die Weitergabe an Nicht-Funkamateure erfolgt. |
|
Bei Verwertung oder Weitergabe von Gesprächsinhalten und Daten aus Amateurfunkverbindungen, unabhängig davon, ob der Funkamateur selbst beteiligt war. |
|
|
|
| VF106 | 27 |
| Welcher der nachfolgend genannten Tatbestände ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß TKG? |
|
Nutzung von Frequenzen ohne Frequenzzuteilung. |
|
Die Übermittlung von Amateurfunknachrichten von oder an Dritte durch einen Funkamateur. |
|
Der Betrieb einer Amateurfunkstelle zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken. |
|
Das schuldhafte Verursachen von elektromagnetischen Störungen, entgegen den Weisungen der Bundesnetzagentur. |
|
|
|
| VF107 | 28 |
| Bei welcher der genannten Apparaturen sind nach dem TKG auch der Besitz und die Herstellung verboten und mit erheblichen Strafen bewehrt? |
|
Eine Sendeanlage, die einen anderen Gegenstand vortäuscht und somit zum Abhören des nicht öffentlich gesprochenen Wortes brauchbar ist. |
|
Ein Richtmikrophon, das in besonderer Weise geeignet ist, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen unbemerkt abzuhören. |
|
Ein Scanner, der ein breitbandiges Abhören nicht öffentlicher Funkdienste im Funkspektrum ermöglicht. |
|
Ein Babyphon. |
|
|
|
| VG109 | 29 |
| Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 145,550 MHz wird der Rundfunkempfänger eines Nachbarn auf 100,6 MHz durch Direkteinstrahlung gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass der Funkamateur am Ort des gestörten Empfängers eine Feldstärke erzeugt, die den in der Norm empfohlenen Grenzwert für die Störfestigkeit von Geräten nicht erreicht. Was hat der Funkamateur zu tun? |
|
Er kann seinen Funkbetrieb fortsetzen. |
|
Er hat seine Sendeleistung so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr gestört wird. |
|
Er kann seine Sendeleistung uneingeschränkt erhöhen. |
|
Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen. |
|
|
|
| VH104 | 30 |
| Welche Geräte fallen nicht in den Anwendungsbereich des FTEG? |
|
Im Handel erhältliche Sendefunkgeräte, die ausschließlich für Funkamateure hergestellt werden. |
|
Geräte, die ausschließlich zur Verwendung in eigenen Räumen hergestellt werden. |
|
Im Handel erhältliche elektrische oder elektronische Apparate, Anlagen und Systeme, die elektrische oder elektronische Bauteile enthalten. |
|
Funkgeräte, die von Funkamateuren verwendet werden und die nicht im Handel erhältlich sind, sowie Geräte deren EMV-relevante Bedingungen in anderen EU-Richtlinen als der EMV-Richtlinie vorgeschrieben sind. |
|
|
|
| VI106 | 31 |
| Die Feldstärkegrenzwerte für den Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern sind von der Frequenz abhängig, weil |
|
die Fähigkeit des Körpers, hochfrequente Strahlung zu absorbieren, frequenzabhängig ist. |
|
hochfrequente elektromagnetische Felder energiereicher sind als niederfrequente. |
|
niederfrequente elektromagnetische Felder energiereicher sind als hochfrequente. |
|
die spezifische Absorptionsrate bei einigen Frequenzen nicht messbar ist. |
|
|
|
| VI108 | 32 |
| Welchen Status hat im Rahmen der EMVU die Anzeige einer ortsfesten Amateurfunkanlage? |
|
Die Anzeige ist die verbindliche Erklärung eines Funkamateurs über die eigenverantwortliche Einhaltung des Bundesimmissionsschutzgesetzes. |
|
Die Anzeige ist die verbindliche Erklärung eines Funkamateurs über die eigenverantwortliche Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern. |
|
Die Anzeige ist eine unverbindliche Erklärung darüber, dass Funkamateure eigenverantwortlich handeln. |
|
Die Anzeige hat den gleichen rechtlichen Status wie eine Standortbescheinigung, gilt aber nur für nichtkommerzielle Anlagen. |
|
|
|
| VJ101 | 33 |
| Nach welchen Vorschriften müssen Außenantennenanlagen errichtet werden? |
|
Nach den Bestimmungen des AFuG. |
|
Nach den geltenden Bauordnungen des jeweiligen Bundeslandes. |
|
Nach den Empfehlungen der Amateurfunkvereine. |
|
Es müssen keine besonderen Vorschriften beachtet werden, da es sich um eine Amateurfunkanlage handelt. |
|
|
|
| VJ102 | 34 |
| Welche Vorschriften bezüglich Blitzschutz gelten für Amateurfunkantennenanlagen? |
|
Keine. Der Funkamateur kann den Blitzschutz selbst bestimmen, da er sachkundig ist. |
|
Die Bestimmungen des AFuG. |
|
Die Blitzschutzvorschriften der Rundfunkanstalten. |
|
Die VDE-Vorschriften. |
|
|
|