| VA101 | 1 |
| In welchem zum Internationalen Fernmeldevertrag gehörenden Regelungswerk ist der Begriff "Amateurfunkdienst" definiert? |
|
In den Radio Regulations (VO Funk) der ITU (Internationale Fernmeldeunion). |
|
In den Empfehlungen der IARU (Internationale Amateur Radio Union). |
|
In den Regelungen der CEPT (Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation). |
|
In den Normen und Empfehlungen des ETSI (Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen). |
|
|
|
| VA406 | 2 |
| In welchem Regelungswerk ist die Bedeutung der "Q-Gruppen" festgelegt? |
|
In den Empfehlungen der IARU (International Amateur Radio Union). |
|
In den Standards der ETSI (European Telecommunications Standards Institute). |
|
In den Anhängen der AFuV (Amateurfunkverordnung). |
|
In den Radio Regulations der ITU (Internationale Fernmeldeunion). |
|
|
|
| VB102 | 3 |
| Was beinhalten die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und (05)06? |
|
Die CEPT empfiehlt damit von der heimatlichen Behörde ausstellbare Amateurfunkgenehmigungen, die den vorübergehenden Amateurfunkbetrieb in den beigetretenen Ländern ermöglichen. |
|
Die CEPT empfiehlt damit die gegenseitige Anerkennung harmonisierter Amateurfunkzeugnisse sowie harmonisierte Prüfungsstoffpläne für Amateurfunkprüfungen. |
|
Die CEPT empfiehlt damit die Ausstellung individueller Amateurfunkgenehmigungen für ansässige ausländische Funkamateure entsprechend deren heimatlicher Betriebsrechte. |
|
Die CEPT empfiehlt damit Gastzulassungen für Nicht-Funkamateure aus CEPT-Ländern auszustellen. |
|
|
|
| VB114 | 4 |
| Wo sind die Informationen und Bedingungen für die Ausstellung und die Nutzung der CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung zu finden? |
|
In der ECC-Empfehlung (05)06 und den Amtsblattverfügungen zu deren Umsetzung. |
|
In der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 und den Amtsblattverfügungen zu deren Umsetzung. |
|
In der AFuV. |
|
In der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 und im ERC-Report 32. |
|
|
|
| VB116 | 5 |
| Entsprechend welcher internationalen Regelungen dürfen Inhaber eines deutschen Amateurfunkrufzeichens auch in anderen Ländern vorübergehend am Amateurfunkverkehr teilnehmen, ohne dass sie dort vorher eine besondere Zulassung beantragen müssen? |
|
Entsprechend den CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 oder 05(06). |
|
Entsprechend Artikel 19 und Anhang 42 der Radio Regulations (VO Funk). |
|
Entsprechend der Charta der Vereinten Nationen und einer entsprechenden UN-Entschließung. |
|
Entsprechend den in der AFuV umgesetzten EU-Richtlinien. |
|
|
|
| VB119 | 6 |
| Darf ein Funkamateur mit einer gültigen deutschen Amateurfunkzulassung der Klasse A auch im Gastland Amateurfunkverkehr auf dem 6-m-Band durchführen? |
|
Nein. Der Betrieb im 6-m-Band ist grundsätzlich unzulässig. |
|
Ja, aber nur, wenn der Funkamateur eine CEPT-Amateurfunkgenehmigung besitzt. |
|
Nicht grundsätzlich. Der Funkamateur hat sich generell an die Bestimmungen des Gastlandes im Rahmen seiner CEPT-Amateurfunkgenehmigung zu halten. |
|
Ja. Die Genehmigung für den Betrieb im 6-m-Band muss jedoch in seine Amateurfunkzulassung eingetragen sein. |
|
|
|
| VB121 | 7 |
| Was hat ein Funkamateur zu veranlassen, wenn er eine Amateurfunkstelle anlässlich einer Urlaubsreise in einem Land betreiben will, das die in seiner Amateurfunkzulassung eingetragene CEPT-Empfehlung nicht anwendet? |
|
Nichts, wenn das Gastland die IARU-Empfehlungen anwendet. |
|
Nichts, da auf Grund von Gegenseitigkeitsabkommen der vorübergehende Betrieb allgemein genehmigt ist. |
|
Er muss bei der zuständigen Behörde des Landes eine Gastzulassung beantragen. |
|
Er muss eine besondere Genehmigung der Bundesnetzagentur einholen. |
|
|
|
| VC103 | 8 |
| Welche Behörde nimmt die Aufgaben und Befugnisse in Deutschland wahr, die sich aus dem Amateurfunkgesetz (AFuG) und der Amateurfunkverordnung (AFuV) ergeben? |
|
Die Polizei. |
|
Die Bundesnetzagentur. |
|
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt. |
|
Die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation. |
|
|
|
| VC119 | 9 |
| Ist die Erteilung einer Amateurfunkzulassung von einem Mindestalter abhängig? |
|
Nein, das AFuG sieht kein Mindestalter vor. |
|
Ja, die Bewerber können ab dem 15. Lebensjahr eine Zulassung erhalten. |
|
Ja, für Klasse A müssen die Bewerber mindestens 10 Jahre alt sein. |
|
Ja, die Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein. |
|
|
|
| VC123 | 10 |
| Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Klubstation betreiben? |
|
Wenn der dafür eine gültige Rufzeichenzuteilung der Bundesnetzagentur besitzt. |
|
Wenn er Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist. |
|
Wenn er eine entsprechende Befürwortung einer Amateurfunkvereinigung besitzt. |
|
Wenn er mindestens 20 Unterschriften als Beweis der Notwendigkeit vorlegen kann. |
|
|
|
| VC130 | 11 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
|
Der Zulassungsinhaber braucht vor Betriebsaufnahme für seine Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung. |
|
Ein Zulassungsinhaber darf seine Amateurfunkstelle nicht zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken benutzen. |
|
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
|
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
|
|
|
| VD125 | 12 |
| Wann muss der Funkamateur ein Logbuch führen? |
|
Immer, nur nicht bei Mobil- und Portabelbetrieb. |
|
Immer. |
|
In besonderen Fällen auf Verlangen. |
|
Nie. |
|
|
|
| VD128 | 13 |
| Rufzeichenzuteilungen für besondere experimentelle und technisch-wissenschaftliche Studien gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV sind Zuteilungen, |
|
die Ausnahmen vom Rufzeichenplan zulassen. |
|
die Ausnahmen zur Nutzung von gewerblichwirtschaftlichen Zwecken zulassen. |
|
die Ausnahmen im Ausbildungsfunkbetrieb zulassen. |
|
die Ausnahmen von den technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen der AFuV zulassen. |
|
|
|
| VD208 | 14 |
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DM1ZZZ? Es ist ein |
|
personengebundenes Rufzeichen der Klasse E. |
|
personengebundenes Rufzeichen der Klasse A. |
|
Ausbildungsrufzeichen der Klasse A. |
|
Klubstationsrufzeichen der Klasse E. |
|
|
|
| VD209 | 15 |
| Wie werden deutsche Amateurfunkrufzeichen meistens gebildet? |
|
Amateurfunkrufzeichen bestehen meistens aus einem 2-stelligen Suffix (Landeskenner), einer Ziffer und einem 1-, 2- oder 3-stelligen Präfix. |
|
Amateurfunkrufzeichen bestehen meistens aus einem zweistelligen Suffix (Landeskenner), ein oder zwei Ziffern und einem zwei- oder dreistelligen Präfix. |
|
Amateurfunkrufzeichen bestehen aus einem einstelligen Präfix (D), einer oder zwei Ziffern und einem meist ein-, zwei- oder dreistelligen Suffix. |
|
Amateurfunkrufzeichen bestehen aus einem 2-buchstabigen Präfix (Landeskenner), einer Ziffer und einem meist 2- oder 3-buchstabigen Suffix. |
|
|
|
| VD213 | 16 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DN1AA - DN8ZZZ" zu? |
|
Rufzeichen für Ausbildungsfunkbetrieb. |
|
Rufzeichen für Relaisfunkstellen. |
|
Rufzeichen für Klubstationen. |
|
Rufzeichen für Funkbaken. |
|
|
|
| VD302 | 17 |
| Was ist bei der Durchführung von Ausbildungsfunkverkehr zu beachten? |
|
Beim Ausbildungsfunkverkehr darf nicht an Amateurfunkwettbewerben teilgenommen werden. |
|
Vom Auszubildenden sind Angaben über den Funkverkehr schriftlich festzuhalten und vom Ausbilder zu bestätigen. |
|
Der Ausbildungsfunkverkehr darf ausschließlich in Phonie (SSB oder FM) durchgeführt werden. |
|
Der Ausbildungsfunkverkehr darf ausschließlich in Gegenwart des Ausbilders an einer Klub- oder Schulstation durchgeführt werden. |
|
|
|
| VD306 | 18 |
| Beim Ausbildungsfunkbetrieb sind |
|
Funkamateure der Klasse E als Ausbilder nicht zugelassen. |
|
vom Ausbilder Angaben über die Teilnehmer an die Bundesnetzagentur zu senden. |
|
vom Ausbilder Aufzeichnungen über die Sendetätigkeit und die Teilnehmer am Ausbildungsfunkbetrieb zu führen. |
|
von dem Auszubildenden Angaben über den Funkbetrieb schriftlich festzuhalten. |
|
|
|
| VD405 | 19 |
| Wovon sind die Betriebsrechte eines Funkamateurs bei der Mitbenutzung eines Klubstationsrufzeichens abhängig? |
|
Nur von den Betriebsrechten der Rufzeichenzuteilung der Klubstation. |
|
Er muss auf jeden Fall Inhaber eines Rufzeichens der höchsten Amateurfunkklasse sein. |
|
Von seiner Benennung durch den verantwortlichen Funkamateur. |
|
Von seiner Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst nach § 3 Abs. 1 AFuG. |
|
|
|
| VD411 | 20 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
|
Kurzzeitige Standortänderungen einer Klubstation müssen der Bundesnetzagentur nicht angezeigt werden. |
|
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Widerruf des Ausbildungsrufzeichens. |
|
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Rufzeichenwechsel bei der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. |
|
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Standortwechsel der Klubstation. |
|
|
|
| VD506 | 21 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Strahlungsleistung einer Relaisfunkstelle oberhalb 30 MHz? |
|
15 Watt ERP |
|
750 Watt Senderausgangsleistung bis 23 cm und 75 Watt auf den Bändern darüber. |
|
15 Watt Senderausgangsleistung |
|
<10 Watt EIRP |
|
|
|
| VD508 | 22 |
| Was gilt gemäß AFuV bei Relaisfunkstellen und Funkbaken? |
|
Relaisfunkstellen und Funkbaken dürfen nur auf den in der Rufzeichenzuteilung für sie ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden. |
|
Ein vorgeschriebenes Mindestalter des Rufzeicheninhabers. |
|
Ein durchlaufender Betrieb des Senders länger als 10 Minuten ist nicht zulässig. |
|
Das Rufzeichen der Relaisfunkstelle muss nach einer mehr als 10-minütigen Sendepause wiederholt werden. |
|
|
|
| VE127 | 23 |
| Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 1850 - 1890 kHz? |
|
Maximal 10 Watt PEP für beide Klassen. |
|
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden. |
|
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E. |
|
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen. |
|
|
|
| VE128 | 24 |
| Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 1890 - 2000 kHz? |
|
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen. |
|
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E. |
|
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden. |
|
Maximal 10 Watt PEP für beide Klassen. |
|
|
|
| VE135 | 25 |
| Welche Leistungsgrenzen gelten für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E in den Frequenzbereichen 21 - 21,45 MHz und 28 - 29,7 MHz? |
|
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E. |
|
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen. |
|
Maximal 250 Watt PEP für beide Klassen. |
|
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden. |
|
|
|
| VE140 | 26 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Amateurfunkbändern zwischen 1300 MHz und 250 GHz? |
|
150 Watt |
|
100 Watt |
|
750 Watt |
|
75 Watt |
|
|
|
| VE146 | 27 |
| In welchem Amateurfunkfrequenzbereich beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 40 kHz? |
|
28,0 - 29,7 MHz |
|
144 - 146 MHz |
|
1240 - 1300 MHz |
|
430 - 440 MHz |
|
|
|
| VE149 | 28 |
| Welche Aussage ist richtig? |
|
Der Sekundärfunkdienst hat im Störungsfall gegenüber einem Primärfunkdienst eingeschränkte Nutzungsrechte. |
|
Eine Funkstelle des Sekundärfunkdienstes muss vor Betriebsaufnahme durch eine Selbsterklärung die Störsicherheit erklären. |
|
Der Sekundärfunkdienst hat Vorrang, wenn er zuerst auf Sendung war. |
|
Bei einem Sekundärfunkdienst handelt es sich um eine nicht kommerzielle Funknutzung. |
|
|
|
| VF109 | 29 |
| Darf ein Funkamateur eine Funkanlage seiner Amateurfunkstelle zum Abhören des nicht öffentlich gesprochenen Wortes verwenden? |
|
Ja, aber nur wenn ein hierfür technisch zugelassenes Funkgerät benutzt wird. |
|
Ja, weil der Funkamateur aufgrund der Amateurfunkzulassung als sachkundige Person gilt. |
|
Ja, aber nur mit einer hierfür von der Bundesnetzagentur vorgesehenen besonderen Zulassung. |
|
Nein, weil die verdeckte Übermittlung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes einer anderen Person eine mit Strafe bedrohte Handlung ist. |
|
|
|
| VG112 | 30 |
| Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle wird der Fernsehempfang im TV Kanal 10 eines Nachbarn gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass sowohl das gestörte Fernsehgerät wie auch die störende Amateurfunkstelle die Vorschriften einhalten und Nachbesserungen nicht mehr möglich sind. Was kann der Funkamateur erwarten, wenn er den störenden Betrieb fortsetzt? |
|
Die Anordnung von Betriebseinschränkungen für die Amateurfunkstelle. |
|
Die Verhängung eines Bußgeldes. |
|
Den sofortigen Widerruf seiner Zulassung zum Amateurfunkdienst. |
|
Nichts. |
|
|
|
| VH105 | 31 |
| Wird für selbstgefertigte Amateurfunkgeräte der Nachweis auf Einhaltung der technischen Vorschriften verlangt? |
|
Nein, weil der Amateurfunkdienst als Experimentierfunkdienst zu verstehen ist und dem Funkamateur Gelegenheit gegeben werden soll, seine Geräte selbst zu bauen oder seriengefertigte Geräte zu ändern. |
|
Der Nachweis wird verlangt. Selbstgebaute oder veränderte Geräte müssen der Bundesnetzagentur zur Prüfung vorgestellt werden. |
|
Ja, weil auch der Betrieb dieser Geräte in der Nachbarschaft nicht zu Störungen führen darf. |
|
Dieser Nachweis wurde nur für ältere Röhrenverstärker mit Ausgangsleistungen über 300 Watt gefordert, weil deren Betrieb häufig zu Störungen führte. Neuere, transistorisierte Leistungsverstärker benötigen keinen Nachweis mehr. |
|
|
|
| VI103 | 32 |
| Was bedeutet die Abkürzung EMVU? |
|
Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten. |
|
Eine Bürgerinitiative zum Schutz vor elektromagnetischen Unverträglichkeiten. |
|
Elektronische Messung von elektromagnetischen Unverträglichkeiten. |
|
Elektromagnetische Verträglichkeit in der Umwelt. |
|
|
|
| VI120 | 33 |
| Für die Berechnung des Sicherheitsabstandes wird in der Regel der Antennengewinnfaktor (G) verwendet. Der Antennengewinnfaktor G ist |
|
das logarithmische Verhältnis der benutzten Antenne zu einer Referenzantenne. |
|
der Kehrwert des Antennengewinns g (in dB). |
|
der lineare Faktor, aus dem sich durch Multiplikation mit der Antenneneingangsleistung die effektiv abgestrahlte Leistung errechnen lässt. |
|
gleich dem Antennengewinn g (in dB). |
|
|
|
| VK102 | 34 |
| Welche regelmäßigen Beiträge hat der Funkamateur zu entrichten? |
|
Frequenznutzungsbeitrag und EMV-Beitrag. |
|
Den monatlichen Genehmigungsbeitrag. |
|
Keine Beiträge. |
|
Beiträge nach Anlage 3 der Amateurfunkverordnung. |
|
|
|