| VA103 | 1 |
| Wozu dient der Amateurfunkdienst über Satelliten nach dem Wortlaut seiner internationalen Begriffsbestimmung in den Radio Regulations (VO Funk)? |
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Durch den Amateurfunkdienst über Satelliten können Funkamateure die Dämpfung der ionisierenden Schichten ermitteln. |
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Der Amateurfunkdienst über Satelliten dient den Funkamateuren zu experimenteller Ermittlung der Ausbreitungsbedingungen im Weltraum. |
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Der Amateurfunkdienst über Satelliten dient den gleichen Zwecken wie der Amateurfunkdienst, wobei Weltraumfunkstellen auf Erdsatelliten benutzt werden. |
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Durch den Amateurfunkdienst über Satelliten können Funkamateure die Dämpfung der reflektierenden Schichten im UHF-Bereich ermitteln. |
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| VA304 | 2 |
| Was gilt hinsichtlich der Anwendung von Kodes und Verschlüsselungen im internationalen Amateurfunkverkehr zwischen Funkamateuren? |
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Der Funkverkehr zwischen Amateurfunkstellen verschiedener Länder darf nicht zur Verschleierung des Inhalts verschlüsselt werden. |
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Beim Funkverkehr zwischen Amateurfunkstellen dürfen alle bekannten und geheimen Kodes oder Verschlüsselungen verwendet werden. |
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Beim Funkverkehr zwischen Amateurfunkstellen dürfen keine Kodes oder Verschlüsselungen verwendet werden. |
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Der Austausch von Steuersignalen zwischen Erd- und Weltraumfunkstellen des Amateurfunkdienstes über Satelliten darf nicht zur Verschleierung des Inhalts verschlüsselt werden. |
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| VA406 | 3 |
| In welchem Regelungswerk ist die Bedeutung der "Q-Gruppen" festgelegt? |
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In den Empfehlungen der IARU (International Amateur Radio Union). |
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In den Standards der ETSI (European Telecommunications Standards Institute). |
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In den Radio Regulations der ITU (Internationale Fernmeldeunion). |
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In den Anhängen der AFuV (Amateurfunkverordnung). |
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| VA407 | 4 |
| Was bedeuten im Funk die Zeichen "SOS" und "MAYDAY"? |
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SOS und MAYDAY sind Dringlichkeitszeichen, die eine Sicherheitsmeldung ankündigen. |
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Diese Notzeichen zeigen an, dass ein See- oder Luftfahrzeug von ernster und unmittelbar bevorstehender Gefahr bedroht ist. |
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Es handelt sich um ehemalige See- und Luftnotzeichen, die keine Gültigkeit mehr haben. |
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SOS und MAYDAY sind nur im Seefunk gebräuchlich und haben für den Amateurfunk keine Bedeutung. |
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| VB101 | 5 |
| Welche Bedeutung haben die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und 05(06) für den Amateurfunkdienst? |
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Sie sind Teil der Radio Regulations (VO Funk) und regeln den Amateurfunkverkehr auf internationaler Basis. |
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Sie bilden die Grundlagen für eine vereinfachte gegenseitige Anerkennung von Amateurfunkprüfungen in den beigetretenen Ländern. |
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Sie bilden die Grundlagen für eine vereinfachte gegenseitige Gewährung von kurzzeitigen Amateurfunkbetriebsrechten in den beigetretenen Ländern. |
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Sie sind Teil des internationalen Frequenzzuweisungsplanes und beinhalten Regelungen für nationale Frequenzzuweisungen für den Amateurfunkdienst. |
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| VB102 | 6 |
| Was beinhalten die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und (05)06? |
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Die CEPT empfiehlt damit die gegenseitige Anerkennung harmonisierter Amateurfunkzeugnisse sowie harmonisierte Prüfungsstoffpläne für Amateurfunkprüfungen. |
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Die CEPT empfiehlt damit Gastzulassungen für Nicht-Funkamateure aus CEPT-Ländern auszustellen. |
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Die CEPT empfiehlt damit die Ausstellung individueller Amateurfunkgenehmigungen für ansässige ausländische Funkamateure entsprechend deren heimatlicher Betriebsrechte. |
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Die CEPT empfiehlt damit von der heimatlichen Behörde ausstellbare Amateurfunkgenehmigungen, die den vorübergehenden Amateurfunkbetrieb in den beigetretenen Ländern ermöglichen. |
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| VB113 | 7 |
| Wo sind die Informationen und Bedingungen für die Ausstellung und die Nutzung der CEPT-Amateurfunkgenehmigung zu finden? |
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In der AFuV. |
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In der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 und im ERC-Report 32. |
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In der ECC-Empfehlung (05)06 und den Amtsblattverfügungen zu deren Umsetzung. |
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In der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 und den Amtsblattverfügungen zu deren Umsetzung. |
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| VB120 | 8 |
| Ist der vorübergehende Betrieb einer Klubstation nach CEPT-Empfehlung T/R 61-01 in einem Land erlaubt, welches diese Empfehlung anwendet? |
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Ja, aber nur, wenn die Klubstation im Ausland an keinem festen Standort betrieben wird. |
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Nein, der Betrieb einer Klubstation bedarf der Beantragung einer Gastgenehmigung. |
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Nein, weil es in den übrigen CEPT-Ländern keine Klubstationen gibt. |
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Ja, der Betrieb einer Klubstation ist zulässig, wenn der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur der vorgesehene Standort im Ausland vorher mitgeteilt worden ist. |
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| VB124 | 9 |
| Die CEPT-Empfehlung T/R 61-02 beinhaltet Regelungen für |
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die Ausstellung und Anerkennung von harmonisierten Amateurfunkprüfungsbescheinigungen. |
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die elektromagnetische Verträglichkeit von Amateurfunkgeräten. |
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die freie Ein- und Ausfuhr von Amateurfunkgeräten im Rahmen der beigetretenen Länder. |
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die gegenseitige Anerkennung von Amateurfunkgenehmigungen in CEPT- und Nicht-CEPT-Ländern. |
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| VC102 | 10 |
| Welches Gesetz regelt die Voraussetzungen und die Bedingungen für die Teilnahme am Amateurfunkdienst? |
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Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen. |
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Das Telekommunikationsgesetz. |
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Das Gesetz über den Amateurfunk. |
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Die Vollzugsordnung für den Funkdienst. |
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| VC109 | 11 |
| Dürfen Sie mit Ihrem Amateurfunktransceiver im 70-cm-Band am LPD-Funkverkehr (LPD = Low Power Devices) teilnehmen? |
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Ja, wenn ich meine Sendeleistung auf 10 mW begrenze. |
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Ja, aber ohne Anwendung meines Rufzeichens. |
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Nein. |
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Ja, weil die LPDs auch innerhalb des Amateurfunkbandes arbeiten. |
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| VC121 | 12 |
| Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Relaisfunkstelle betreiben? |
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Wenn die Relaisfunkstelle keine große Reichweite hat. |
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Wenn der dafür eine gültige Rufzeichenzuteilung der Bundesnetzagentur besitzt. |
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Wenn er die technischen Einrichtungen dafür selbst instandhalten kann. |
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Wenn er mindestens 20 Unterschriften als Beweis der Notwendigkeit vorlegen kann. |
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| VC122 | 13 |
| Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur Ausbildungsfunkbetrieb durchführen? |
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Wenn der dafür eine gültige Rufzeichenzuteilung der Bundesnetzagentur besitzt. |
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Wenn er Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist. |
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Wenn er eine entsprechende Befürwortung einer Amateurfunkvereinigung besitzt. |
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Wenn er mindestens 1 Jahr lang Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist. |
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| VC134 | 14 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
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Beim Betrieb einer Amateurfunkstelle sind die Schutzanforderungen zur Gewährleistung der elektromagnetischen Verträglichkeit im Sinne des EMVG einzuhalten. |
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Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
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Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
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Der Zulassungsinhaber braucht vor Betriebsaufnahme für seine Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung. |
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| VC140 | 15 |
| Unter welchen Voraussetzungen kann einem Funkamateur die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst widerrufen werden? |
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Bei festgestellten Eintragungen in das Strafregister. |
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Bei Überschreitung des zulässigen Personenschutzabstandes. |
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Bei verspätet gestelltem Verlängerungsantrag für eine Relaisfunkstelle. |
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Bei fortgesetztem Verstoß gegen das Amateurfunkgesetz oder gegen die Amateurfunkverordnung. |
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| VC141 | 16 |
| Was hat ein Funkamateur mit zugeteiltem Rufzeichen zu erwarten, wenn er fortgesetzt gegen AFuG oder AFuV verstößt? |
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Eine Geldstrafe. |
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Eine Gefängnisstrafe von bis zu 2 Jahren. |
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Eine kostenpflichtige Nachprüfung. |
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Den Widerruf der Amateurfunkzulassung. |
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| VD102 | 17 |
| Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist entsprechend der AFuV richtig wiedergegeben? |
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Eine "Klubstation" ist eine Amateurfunkstelle einer Amateurfunkvereinigung, die von deren Mitgliedern unter dem zugeteilten Rufzeichen besetzt oder unbesetzt betrieben werden kann. |
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Eine "fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" ist eine unbesetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (Relaisfunkstellen, Digipeater, Funkbaken usw.). |
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Eine "Funkbake" ist eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die ferngesteuert Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt. |
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Eine "Relaisfunkstelle" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale automatisch aussendet. |
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| VD107 | 18 |
| Hat ein Funkamateur Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Rufzeichens? |
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Nein, es sei denn, er kann besondere persönliche Gründe geltend machen und das Rufzeichen frei ist. |
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Nein, es besteht kein Anspruch darauf. |
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Ja, wenn es ihm schon einmal zugeteilt war. |
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Ja, aber nur in besonders zu begründenden Fällen. |
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| VD120 | 19 |
| Was ist bei Abgleicharbeiten und Messungen an Sendern im Hinblick auf die Aussendung zu beachten? |
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Es darf nur mit halber Sendeleistung gesendet werden. |
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Das Antennenkabel muss fest angeschlossen sein. |
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Sie sind an einem Abschlusswiderstand durchzuführen. |
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Das Sendergehäuse darf nicht geöffnet werden. |
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| VD124 | 20 |
| Wozu können Aufzeichnungen der Sendetätigkeit (z.B. Stationstagebuch) dienen? |
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Dort können die Rufzeichen der Gegenfunkstellen festgehalten werden, damit der Bundesnetzagentur jederzeit der Nachweis erbracht werden kann, dass nur mit genehmigten Funkstellen Funkverkehr abgewickelt wurde. |
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Sie können nur als Aktivitätsnachweis über den Funkbetrieb gegenüber der örtlichen Amateurfunkvereinigung dienen. |
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Ein präzise geführtes Stationstagebuch kann u.a. als Grundlage für die Erteilung einer EMVU-Bescheinigung dienen. |
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Sie können zur Aufklärung elektromagnetischer Unverträglichkeiten dienen. |
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| VD128 | 21 |
| Rufzeichenzuteilungen für besondere experimentelle und technisch-wissenschaftliche Studien gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV sind Zuteilungen, |
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die Ausnahmen zur Nutzung von gewerblichwirtschaftlichen Zwecken zulassen. |
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die Ausnahmen von den technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen der AFuV zulassen. |
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die Ausnahmen im Ausbildungsfunkbetrieb zulassen. |
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die Ausnahmen vom Rufzeichenplan zulassen. |
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| VD207 | 22 |
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DB5ZZZ? Es ist ein |
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personengebundenes Rufzeichen der Klasse A. |
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Ausbildungsrufzeichen der Klasse A oder E. |
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personengebundenes Rufzeichen der Klasse E. |
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Rufzeichen für eine fernbediente bzw. automatisch arbeitende Amateurfunkstelle der Klasse A. |
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| VD213 | 23 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DN1AA - DN8ZZZ" zu? |
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Rufzeichen für Klubstationen. |
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Rufzeichen für Ausbildungsfunkbetrieb. |
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Rufzeichen für Relaisfunkstellen. |
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Rufzeichen für Funkbaken. |
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| VD401 | 24 |
| Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung eines Rufzeichens für den Betrieb einer Klubstation erfüllt sein? |
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Der Leiter einer als eingetragener Verein (e.V.) bestehenden Amateurfunkvereinigung muss auch der für die beantragte Klubstation verantwortliche Funkamateur sein. |
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Die Rufzeichenzuteilung für das Betreiben einer Klubstation ist von der Benennung des verantwortlichen Funkamateurs durch den Leiter einer Gruppe von Funkamateuren abhängig. |
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Der verantwortliche Funkamateur muss seit mindestens 2 Jahren Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses sein. |
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Der verantwortliche Funkamateur für die Klubstation muss in jedem Fall Inhaber eines Rufzeichens der höchsten Amateurfunkklasse sein. |
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| VD404 | 25 |
| Wovon sind die Betriebsrechte eines Funkamateurs bei der Mitbenutzung eines Klubstationsrufzeichens abhängig? |
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Er muss Inhaber einer Ausbildungsfunkzuteilung nach § 13 der AFuV sein. |
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Von der CEPT-Klasse der Klubstation. |
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Nur von den Betriebsrechten der Zuteilung der Klubstation. |
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Von seiner Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. |
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| VD409 | 26 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Rufzeichenwechsel bei der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation kann mit der Auflösung der benennenden Gruppe von Funkamateuren beendet werden. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Widerruf des Ausbildungsrufzeichens. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Standortwechsel der Klubstation. |
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| VE105 | 27 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (80-m-Amateurfunkband)? |
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3,5 MHz - 3,6 MHz |
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3,8 MHz - 4,0 MHz |
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3,5 MHz - 3,9 MHz |
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3,5 MHz - 3,8 MHz |
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| VE107 | 28 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (30-m-Amateurfunkband)? |
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10,1 MHz - 10,15 MHz |
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10,0 MHz - 10,15 MHz |
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10,0 MHz - 10,25 MHz |
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10,1 MHz - 10,25 MHz |
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| VE116 | 29 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (23-cm-Amateurfunkband)? |
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1240 - 1300 MHz |
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1220 - 1290 MHz |
|
1240 - 1290 MHz |
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1220 - 1300 MHz |
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| VE118 | 30 |
| Welche Antwort enthält nur Frequenzbereiche, die auch von Rufzeicheninhabern der Klasse E genutzt werden dürfen? |
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144 - 146 MHz, 430 - 440 MHz und 1240 - 1300 MHz |
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144 - 146 MHz, 430 - 440 MHz und 10 - 10,5 GHz |
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1810 - 2000 kHz, 3500 - 3800 kHz und alle Amateurfunkfrequenzbereiche oberhalb 28 MHz |
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Alle Amateurfunkfrequenzbereiche oberhalb 144 MHz |
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| VE124 | 31 |
| In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status? |
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144 - 146 MHz |
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10,0 - 10,5 GHz |
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1240 - 1300 MHz |
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5,65 - 5,85 GHz |
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| VG111 | 32 |
| Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle wird der Rundfunkempfang eines Nachbarn gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass sowohl das gestörte Rundfunkgerät, wie auch die störende Amateurfunkstelle die Vorschriften einhalten und Nachbesserungen nicht mehr möglich sind. Was hat der Funkamateur in diesem Fall zu tun? |
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Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen. |
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Er sollte seinen Funkbetrieb so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr gestört wird. |
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Er kann seinen Funkbetrieb wie bisher fortsetzen. |
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Er hat seinen Betrieb auf die Nutzung von Frequenzen unterhalb 144 MHz zu beschränken. |
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| VI116 | 33 |
| Wo und wann ist die Anzeige einer ortsfesten Amateurfunkstelle mit einer EIRP von mehr als 10 Watt einzureichen? |
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Sie ist der für den Standort zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur nach Aufforderung vorzulegen. |
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Sie ist der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vor der Betriebsaufnahme vorzulegen. |
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Sie ist der für den Standort zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vorzulegen; ein Doppel ist dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt zuzuschicken. |
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Sie ist entsprechend der 26.Verordung zum Bundesimmissionsschutzgesetz der dafür zuständigen Behörde zuzuschicken. |
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| VJ101 | 34 |
| Nach welchen Vorschriften müssen Außenantennenanlagen errichtet werden? |
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Nach den Empfehlungen der Amateurfunkvereine. |
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Nach den geltenden Bauordnungen des jeweiligen Bundeslandes. |
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Es müssen keine besonderen Vorschriften beachtet werden, da es sich um eine Amateurfunkanlage handelt. |
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Nach den Bestimmungen des AFuG. |
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