| VB101 | 1 |
| Welche Bedeutung haben die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und 05(06) für den Amateurfunkdienst? |
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Sie sind Teil des internationalen Frequenzzuweisungsplanes und beinhalten Regelungen für nationale Frequenzzuweisungen für den Amateurfunkdienst. |
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Sie bilden die Grundlagen für eine vereinfachte gegenseitige Anerkennung von Amateurfunkprüfungen in den beigetretenen Ländern. |
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Sie sind Teil der Radio Regulations (VO Funk) und regeln den Amateurfunkverkehr auf internationaler Basis. |
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Sie bilden die Grundlagen für eine vereinfachte gegenseitige Gewährung von kurzzeitigen Amateurfunkbetriebsrechten in den beigetretenen Ländern. |
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| VB108 | 2 |
| Wie muss die Rufzeichennennung von DO1XYZ bei der Nutzung der CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung in der Schweiz erfolgen? |
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DO1XYZ-HB9/portabel oder DO1XYZ-HB9/mobil. |
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Die Nennung von DO1XYZ ist ausreichend. |
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DO1XYZ/HB3 |
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HB3/DO1XYZ |
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| VB118 | 3 |
| Welche Regelungen sind beim Betrieb einer Amateurfunkstelle in einem ausländischen Land zu beachten, das die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und (05)06 umgesetzt hat? |
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In Ländern der Europäischen Union (EU) gelten die gleichen Gesetze wie in Deutschland. Nur außerhalb der EU sind die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Sie dürfen von den deutschen Bestimmungen abweichen. |
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Die zutreffende CEPT-Empfehlung und die im Gastland geltenden Bestimmungen und Auflagen. |
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Die Bestimmungen des Gastlandes, aber nur, wenn der Funkamateur sich für längere Zeit dort aufhält. Mobil betriebene Funkstellen (auf der Durchreise) können wie in Deutschland genutzt werden. |
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Man muss sich mit der Sendeleistung den Bestimmungen des Gastlandes anpassen (in der Regel sind Sendeverstärker zulässig). Die zulässigen Frequenzbereiche sind in den Empfehlungen der IARU geregelt. |
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| VB121 | 4 |
| Was hat ein Funkamateur zu veranlassen, wenn er eine Amateurfunkstelle anlässlich einer Urlaubsreise in einem Land betreiben will, das die in seiner Amateurfunkzulassung eingetragene CEPT-Empfehlung nicht anwendet? |
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Nichts, da auf Grund von Gegenseitigkeitsabkommen der vorübergehende Betrieb allgemein genehmigt ist. |
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Nichts, wenn das Gastland die IARU-Empfehlungen anwendet. |
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Er muss bei der zuständigen Behörde des Landes eine Gastzulassung beantragen. |
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Er muss eine besondere Genehmigung der Bundesnetzagentur einholen. |
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| VB123 | 5 |
| Wozu dient eine HAREC? |
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Sie wird benötigt zur Beantragung einer Amateurfunkzulassung oder einer ausländischen Amateurfunkgenehmigung in Staaten, die die CEPT-Empfehlung T/R 61-02 anwenden. |
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Sie berechtigt den Funkamateur zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb nach der CEPT-Empfehlung T/R 61-01. |
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Die HAREC-Bescheinigung berechtigt den Funkamateur zur Abwicklung von Amateurfunkverkehr in allen CEPT-Ländern. |
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Sie berechtigt Inhaber einer deutschen Amateurfunkzulassung zur Beantragung eines ausländischen Rufzeichens für den vorübergehenden Aufenthalt in allen CEPT-Ländern. |
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| VC108 | 6 |
| Darf der Funkamateur mit anderen Funkstellen, die keine Amateurfunkstellen sind, Funkverkehr abwickeln? |
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Ja, beispielsweise mit allen Betreibern von LPD-Funkgeräten im Amateurfunkbereich sowie mit CB-Funkteilnehmern mit verminderter Sendeleistung. |
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Nein, mit Ausnahme von Funkstellen der Sekundärnutzer auf den Amateurfunkbändern. |
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Ja, aber nur mit Versuchsfunkstellen, die ein Rufzeichen mit dem Präfix DI benutzen. |
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Nein. |
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| VC123 | 7 |
| Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Klubstation betreiben? |
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Wenn er Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist. |
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Wenn der dafür eine gültige Rufzeichenzuteilung der Bundesnetzagentur besitzt. |
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Wenn er mindestens 20 Unterschriften als Beweis der Notwendigkeit vorlegen kann. |
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Wenn er eine entsprechende Befürwortung einer Amateurfunkvereinigung besitzt. |
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| VC127 | 8 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
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Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
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Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden. |
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Ein Funkamateur darf nur ein ihm von der Bundesnetzagentur zugeteiltes Rufzeichen benutzen. |
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Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
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| VC131 | 9 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
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Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
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Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden. |
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Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
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Ein Zulassungsinhaber darf seine Amateurfunkstelle nicht zum geschäftsmäßigen Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen verwenden. |
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| VC141 | 10 |
| Was hat ein Funkamateur mit zugeteiltem Rufzeichen zu erwarten, wenn er fortgesetzt gegen AFuG oder AFuV verstößt? |
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Eine kostenpflichtige Nachprüfung. |
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Eine Gefängnisstrafe von bis zu 2 Jahren. |
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Den Widerruf der Amateurfunkzulassung. |
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Eine Geldstrafe. |
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| VD101 | 11 |
| Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist gemäß AFuV richtig wiedergegeben? |
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Eine "Klubstation" ist eine Amateurfunkstelle, die von Mitgliedern einer Gruppe von Funkamateuren unter Verwendung eines gemeinschaftlich genutzten Rufzeichens betrieben wird. |
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Eine "fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" ist eine besetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (z.B. Amateurfunkstellen mit digitalen Betriebsarten). |
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Eine "Funkbake" ist eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die ferngesteuert Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt. |
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Eine "Relaisfunkstelle" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale automatisch aussendet. |
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| VD128 | 12 |
| Rufzeichenzuteilungen für besondere experimentelle und technisch-wissenschaftliche Studien gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV sind Zuteilungen, |
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die Ausnahmen vom Rufzeichenplan zulassen. |
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die Ausnahmen von den technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen der AFuV zulassen. |
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die Ausnahmen im Ausbildungsfunkbetrieb zulassen. |
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die Ausnahmen zur Nutzung von gewerblichwirtschaftlichen Zwecken zulassen. |
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| VD129 | 13 |
| Ist für den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf Wasser beziehungsweise in der Luft eine Sondergenehmigung der Bundesnetzagentur erforderlich? |
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Ja, aber nur in Einzelfällen. |
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Nur bei Strahlungsleistungen über 10 Watt EIRP. |
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Nein. |
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Ja, in jedem Fall ist eine Sonderzuteilung erforderlich. |
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| VD201 | 14 |
| Welche Rückschlüsse lässt das Rufzeichen DP1ZZZ zu? |
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Es ist eine feste deutsche Amateurfunkstelle an einem exterritorialen Standort. |
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Es ist eine Sonderfunkstelle der Deutschen Post AG. |
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Es ist eine Amateurfunkstelle, die zu einem besonderen Anlass betrieben wird (Sonderrufzeichen). |
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Es ist eine Ausbildungsfunkstelle mit einem speziellen Rufzeichen. |
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| VD214 | 15 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DJ1AA - DJ9ZZZ" zu? |
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Rufzeichen für Klubstationen. |
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Rufzeichen der Klasse E. |
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Personengebundene Rufzeichen der Klasse A. |
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Ausbildungsrufzeichen. |
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| VD301 | 16 |
| Von wem ist während des Ausbildungsfunkbetriebs das zugeteilte Ausbildungsrufzeichen zu benutzen? |
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Vom Auszubildenden und vom Ausbilder. |
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Grundsätzlich nur vom Auszubildenden. |
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Immer nur vom Inhaber der benutzten Amateurfunkstation. |
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Grundsätzlich nur vom Ausbilder. |
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| VD306 | 17 |
| Beim Ausbildungsfunkbetrieb sind |
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vom Ausbilder Angaben über die Teilnehmer an die Bundesnetzagentur zu senden. |
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Funkamateure der Klasse E als Ausbilder nicht zugelassen. |
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von dem Auszubildenden Angaben über den Funkbetrieb schriftlich festzuhalten. |
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vom Ausbilder Aufzeichnungen über die Sendetätigkeit und die Teilnehmer am Ausbildungsfunkbetrieb zu führen. |
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| VD307 | 18 |
| Kann der Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse E ein Ausbildungsrufzeichen zugeteilt bekommen? |
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Nein, Ausbildungsrufzeichen werden nur Inhabern der höchsten Amateurfunk-Zeugnisklasse zugeteilt. |
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Nein, die Klasse E ist nur als Einstiegsklasse vorgesehen und darf daher nicht ausbilden. |
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Ja, er darf die Ausbildung aber nur in Anwesenheit eines Zulassungsinhabers mit Klasse A durchführen. |
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Ja, er darf jedoch nur im Rahmen der Klasse E ausbilden. |
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| VD406 | 19 |
| Welche der genannten Funkamateure dürfen an einer Klubstation der Klasse A Funkbetrieb im 40-m-Amateurfunkband durchführen? |
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Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse E. |
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Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse A. |
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Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse E ohne Amateurfunkzulassung. |
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Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse A ohne Amateurfunkzulassung. |
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| VD407 | 20 |
| Darf ein Funkamateur mit Ausbildungsrufzeichen der Klasse E an einer Klubstation, für deren Betrieb ein Rufzeichen der Klasse A zugeteilt wurde, ausbilden? |
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Ja, unter Verwendung des Ausbildungsrufzeichens im Rahmen der Betriebsrechte der Klasse E. |
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Ja, der Ausbildungsfunkbetrieb lässt dies in vollem Umfang der Klasse A zu. |
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Nein, Ausbildungsfunk für Klasse E ist nur an Klubstationen der Klasse E zulässig. |
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Nein, Ausbildungsfunk an Klubstationen ist untersagt. |
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| VD408 | 21 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Standortwechsel der Klubstation. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Widerruf des Ausbildungsrufzeichens. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Verzicht auf die Zulassung zum Amateurfunkdienst. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Rufzeichenwechsel bei der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. |
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| VD409 | 22 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Widerruf des Ausbildungsrufzeichens. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Rufzeichenwechsel bei der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation kann mit der Auflösung der benennenden Gruppe von Funkamateuren beendet werden. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Standortwechsel der Klubstation. |
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| VE108 | 23 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (20-m-Amateurfunkband)? |
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14 MHz - 15 MHz |
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14 MHz - 14,45 MHz |
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14 MHz - 14,5 MHz |
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14 MHz - 14,35 MHz |
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| VE114 | 24 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (2-m-Amateurfunkband)? |
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144 - 148 MHz |
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140 - 148 MHz |
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140 - 146 MHz |
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144 - 146 MHz |
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| VE133 | 25 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Frequenzbereichen 14 - 14,35 MHz und 18,068 - 18,168 MHz? |
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75 Watt |
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250 Watt |
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750 Watt |
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150 Watt |
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| VE134 | 26 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Frequenzbereichen 21 - 21,45 MHz und 24,89 - 24,99 MHz? |
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75 Watt |
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150 Watt |
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250 Watt |
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750 Watt |
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| VE141 | 27 |
| Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 10 - 10,5 GHz? |
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Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen. |
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Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden. |
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Maximal 75 Watt PEP für Klasse A und 5 Watt PEP für Klasse E. |
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Maximal 75 Watt PEP für Klasse A und <10 Watt EIRP für Klasse E. |
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| VE142 | 28 |
| In welchen Amateurfunkfrequenzbereichen beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 800 Hz? |
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1810 - 2000 kHz und 3500 - 3800 kHz |
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135,7 - 137,8 kHz und 10100 - 10150 kHz |
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7000 - 7100 kHz und 14000 - 14350 kHz |
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18068 - 18168 kHz und 24890 - 24990 kHz |
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| VE147 | 29 |
| In welchem Amateurfunkfrequenzbereich beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 2 MHz bzw. für amplitudenmodulierte Fernsehaussendungen 7 MHz? |
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3400 - 3475 MHz |
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2320 - 2450 MHz |
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10,0 - 10,5 GHz |
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430 - 440 MHz |
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| VE151 | 30 |
| Was besagt der Hinweis, dass der Frequenzbereich 433,05 - 434,79 MHz als ISM-Frequenzbereich zugewiesen ist? |
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Dieser Frequenzbereich wird von ISM-Geräten genutzt. Die Sendeleistungen im Amateurfunkdienst sind in diesem Frequenzbereich zu reduzieren. |
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Dieser Frequenzbereich wird für industrielle Sender in Maschinen benutzt und ist für den Amateurfunkverkehr nur auf sekundärer Basis zugelassen. |
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Dieser Frequenzbereich wird für internationale Satellitenmessungen verwendet; hierdurch kann es zu Störungen im normalen Funkverkehr kommen. |
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Dieser Frequenzbereich wird für industrielle, wissenschaftliche, medizinische, häusliche oder ähnliche Anwendungen mitbenutzt. |
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| VG101 | 31 |
| Was hat der Funkamateur zu veranlassen, wenn bei ihm der Empfang auf Grund mangelnder Empfängerstörfestigkeit stark beeinträchtigt wird? |
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Er braucht Störungen grundsätzlich nicht hinzunehmen. |
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Er hat die Störungen hinzunehmen, wenn die störenden Geräte den Anforderungen des EMVG oder FTEG genügen. |
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Er hat die Störungen nur dann hinzunehmen, wenn das störende Gerät von erheblicher Bedeutung für den Betreiber ist (z.B. von einer Alarmanlage). |
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Er hat die Störungen in jedem Fall hinzunehmen. |
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| VG105 | 32 |
| Eine Zusatzeinrichtung eines Funkamateurs verursacht eine elektromagnetische Störung im Sinne des EMVG bei einer Betriebsfunkanlage in der Nachbarschaft. Welche Maßnahmen sind entsprechend den Regelungen des EMVG zu treffen? |
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Die Zusatzeinrichtung ist unabhängig von der Einhaltung irgendwelcher Grenzwerte so zu verändern, dass es nicht mehr zu Störungen kommt. |
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Die Betriebsfunkanlage ist so zu verändern, dass es zu keinen Störungen mehr kommt (z.B. Rauschsperre unempfindlicher einstellen, Veränderung des Antennenstandortes). |
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Die Zusatzeinrichtung muss die Grenzwerte der europäischen Normen nur dann einhalten, wenn es ein kommerziell gefertigtes Gerät ist. |
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Die Zusatzeinrichtung muss im Störungsfall die Grenzwerte der europäischen Normen einhalten und die Schutzziele des EMVG erfüllen. |
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| VG110 | 33 |
| Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 144,250 MHz wird der Fernsehempfang eines Nachbarn im Sonderkanal S6 gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass der Funkamateur am Ort der gestörten Empfangsanlage eine Feldstärke erzeugt, die den, in der Norm empfohlenen Grenzwert für die Störfestigkeit von Kabelverteilanlagen, nicht erreicht. Was hat der Funkamateur zu tun? |
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Er hat seine Sendeleistung so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr gestört wird. |
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Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen. |
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Er kann seinen Funkbetrieb fortsetzen. |
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Er kann seine Sendeleistung uneingeschränkt erhöhen. |
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| VH102 | 34 |
| Welche grundlegenden Anforderungen werden entsprechend dem FTEG an Amateurfunkgeräte gestellt? |
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Die Funkgeräte müssen eine Zulassungskennzeichnung tragen. |
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Seriengefertigte Geräte müssen die grundlegenden Anforderungen entsprechend dem FTEG einhalten und CE-Kennzeichnung tragen. |
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Die Geräte unterliegen keinen Bestimmungen. |
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Der Sendeteil des Funkgerätes darf nur in den der Lizenzklasse des Funkamateurs entsprechenden Frequenzbereichen senden können. |
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