| VA103 | 1 |
| Wozu dient der Amateurfunkdienst über Satelliten nach dem Wortlaut seiner internationalen Begriffsbestimmung in den Radio Regulations (VO Funk)? |
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Der Amateurfunkdienst über Satelliten dient den gleichen Zwecken wie der Amateurfunkdienst, wobei Weltraumfunkstellen auf Erdsatelliten benutzt werden. |
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Durch den Amateurfunkdienst über Satelliten können Funkamateure die Dämpfung der ionisierenden Schichten ermitteln. |
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Durch den Amateurfunkdienst über Satelliten können Funkamateure die Dämpfung der reflektierenden Schichten im UHF-Bereich ermitteln. |
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Der Amateurfunkdienst über Satelliten dient den Funkamateuren zu experimenteller Ermittlung der Ausbreitungsbedingungen im Weltraum. |
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| VA304 | 2 |
| Was gilt hinsichtlich der Anwendung von Kodes und Verschlüsselungen im internationalen Amateurfunkverkehr zwischen Funkamateuren? |
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Beim Funkverkehr zwischen Amateurfunkstellen dürfen alle bekannten und geheimen Kodes oder Verschlüsselungen verwendet werden. |
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Der Funkverkehr zwischen Amateurfunkstellen verschiedener Länder darf nicht zur Verschleierung des Inhalts verschlüsselt werden. |
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Beim Funkverkehr zwischen Amateurfunkstellen dürfen keine Kodes oder Verschlüsselungen verwendet werden. |
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Der Austausch von Steuersignalen zwischen Erd- und Weltraumfunkstellen des Amateurfunkdienstes über Satelliten darf nicht zur Verschleierung des Inhalts verschlüsselt werden. |
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| VA405 | 3 |
| Was enthält der "Internationale Frequenzbereichszuweisungsplan"? |
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Er enthält nur die Frequenzbereichszuweisung für die Rundfunkdienste in den verschiedenen Funkregionen der Erde. |
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Er enthält nur die Frequenzbereichszuweisung für die kommerziellen Funkdienste in den verschiedenen Funkregionen der Erde. |
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Er enthält nur die Frequenzbereichszuweisung für die Amateurfunk-Funkdienste in den verschiedenen Funkregionen der Erde. |
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Er enthält die Frequenzbereichszuweisungen für alle Funkdienste in den verschiedenen Funkregionen der Erde. |
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| VB101 | 4 |
| Welche Bedeutung haben die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und 05(06) für den Amateurfunkdienst? |
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Sie sind Teil des internationalen Frequenzzuweisungsplanes und beinhalten Regelungen für nationale Frequenzzuweisungen für den Amateurfunkdienst. |
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Sie sind Teil der Radio Regulations (VO Funk) und regeln den Amateurfunkverkehr auf internationaler Basis. |
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Sie bilden die Grundlagen für eine vereinfachte gegenseitige Anerkennung von Amateurfunkprüfungen in den beigetretenen Ländern. |
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Sie bilden die Grundlagen für eine vereinfachte gegenseitige Gewährung von kurzzeitigen Amateurfunkbetriebsrechten in den beigetretenen Ländern. |
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| VB116 | 5 |
| Entsprechend welcher internationalen Regelungen dürfen Inhaber eines deutschen Amateurfunkrufzeichens auch in anderen Ländern vorübergehend am Amateurfunkverkehr teilnehmen, ohne dass sie dort vorher eine besondere Zulassung beantragen müssen? |
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Entsprechend der Charta der Vereinten Nationen und einer entsprechenden UN-Entschließung. |
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Entsprechend den in der AFuV umgesetzten EU-Richtlinien. |
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Entsprechend den CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 oder 05(06). |
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Entsprechend Artikel 19 und Anhang 42 der Radio Regulations (VO Funk). |
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| VB117 | 6 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
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Alle Mitglieder der CEPT sind verpflichtet, alle CEPT-Empfehlungen anzuwenden. |
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Auch Nicht-CEPT-Länder können den CEPT-Empfehlungen T/R 61-01, T/R 61-02 oder (05)06 beitreten und diese anwenden. |
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Die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und T/R 61-02 schließen die ECC-Empfehlung (05)06 mit ein. |
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Eine Bescheinigung nach CEPT-Empfehlung T/R 61-02 berechtigt den Funkamateur auch zur Durchführung des Amateurfunkbetriebs. |
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| VB118 | 7 |
| Welche Regelungen sind beim Betrieb einer Amateurfunkstelle in einem ausländischen Land zu beachten, das die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und (05)06 umgesetzt hat? |
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In Ländern der Europäischen Union (EU) gelten die gleichen Gesetze wie in Deutschland. Nur außerhalb der EU sind die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Sie dürfen von den deutschen Bestimmungen abweichen. |
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Die zutreffende CEPT-Empfehlung und die im Gastland geltenden Bestimmungen und Auflagen. |
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Man muss sich mit der Sendeleistung den Bestimmungen des Gastlandes anpassen (in der Regel sind Sendeverstärker zulässig). Die zulässigen Frequenzbereiche sind in den Empfehlungen der IARU geregelt. |
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Die Bestimmungen des Gastlandes, aber nur, wenn der Funkamateur sich für längere Zeit dort aufhält. Mobil betriebene Funkstellen (auf der Durchreise) können wie in Deutschland genutzt werden. |
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| VB123 | 8 |
| Wozu dient eine HAREC? |
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Sie berechtigt Inhaber einer deutschen Amateurfunkzulassung zur Beantragung eines ausländischen Rufzeichens für den vorübergehenden Aufenthalt in allen CEPT-Ländern. |
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Die HAREC-Bescheinigung berechtigt den Funkamateur zur Abwicklung von Amateurfunkverkehr in allen CEPT-Ländern. |
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Sie berechtigt den Funkamateur zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb nach der CEPT-Empfehlung T/R 61-01. |
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Sie wird benötigt zur Beantragung einer Amateurfunkzulassung oder einer ausländischen Amateurfunkgenehmigung in Staaten, die die CEPT-Empfehlung T/R 61-02 anwenden. |
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| VC121 | 9 |
| Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Relaisfunkstelle betreiben? |
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Wenn die Relaisfunkstelle keine große Reichweite hat. |
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Wenn er mindestens 20 Unterschriften als Beweis der Notwendigkeit vorlegen kann. |
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Wenn der dafür eine gültige Rufzeichenzuteilung der Bundesnetzagentur besitzt. |
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Wenn er die technischen Einrichtungen dafür selbst instandhalten kann. |
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| VC125 | 10 |
| Kann ein zugeteiltes Rufzeichen durch die Bundesnetzagentur geändert werden? |
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Nein, das einmal zugeteilte Rufzeichen ist zeitlebens ideelles Eigentum des Funkamateurs, für das er bei Erstzuteilung auch bezahlen musste. |
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Ja, aber nicht öfter als alle 5 Jahre einmal, da jeder Rufzeichenwechsel für den Funkamateur gebührenpflichtig ist. |
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Ja, wenn wichtige Gründe dazu bei der Behörde vorliegen. |
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Nein, es sei denn, die Behörde bezahlt dem Funkamateur den Neudruck von QSL-Karten. |
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| VC143 | 11 |
| Welche der nachfolgenden Handlungen stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Amateurfunkgesetzes dar? |
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Der Betrieb einer Amateurfunkstelle ohne Amateurfunkzulassung. |
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Die Nachrichtenübermittlung in Not- und Katastrophenfällen an Dritte. |
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Die Verletzung der Pflicht zur Führung eines Stationstagebuches. |
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Die Nichteinhaltung der Personenschutzgrenzwerte. |
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| VC144 | 12 |
| Welche der nachfolgenden Handlungen stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Amateurfunkgesetzes dar? |
|
Die Nichteinhaltung der Personenschutzgrenzwerte. |
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Die Verletzung der Pflicht zur Führung eines Stationstagebuches. |
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Die Nachrichtenübermittlung in Not- und Katastrophenfällen an Dritte. |
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Der Betrieb einer Amateurfunkstelle ohne entsprechende Rufzeichenzuteilung. |
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| VD105 | 13 |
| Welche der genannten Bestimmungen enthält Regelungen darüber, welche Frequenzbereiche der Inhaber einer Amateurfunkzulassung entsprechend seiner Zeugnisklasse benutzen darf? |
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Die Anlage der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (FreqBZPV). |
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Das Gesetz über den Amateurfunk (AFuG). |
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Die Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV). |
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Der internationale Frequenzbereichszuweisungsplan in Artikel 5 der VO Funk. |
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| VD129 | 14 |
| Ist für den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf Wasser beziehungsweise in der Luft eine Sondergenehmigung der Bundesnetzagentur erforderlich? |
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Nein. |
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Ja, in jedem Fall ist eine Sonderzuteilung erforderlich. |
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Nur bei Strahlungsleistungen über 10 Watt EIRP. |
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Ja, aber nur in Einzelfällen. |
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| VD208 | 15 |
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DM1ZZZ? Es ist ein |
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Ausbildungsrufzeichen der Klasse A. |
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personengebundenes Rufzeichen der Klasse A. |
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Klubstationsrufzeichen der Klasse E. |
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personengebundenes Rufzeichen der Klasse E. |
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| VD213 | 16 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DN1AA - DN8ZZZ" zu? |
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Rufzeichen für Funkbaken. |
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Rufzeichen für Relaisfunkstellen. |
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Rufzeichen für Klubstationen. |
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Rufzeichen für Ausbildungsfunkbetrieb. |
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| VD305 | 17 |
| Nicht-Funkamateure dürfen am Ausbildungsfunkbetrieb |
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nur unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht eines Funkamateurs mit zugeteiltem Ausbildungsrufzeichen teilnehmen. |
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ohne besondere Auflagen teilnehmen. |
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nur an Klubstationen unter Aufsicht eines Funkamateurs teilnehmen. |
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jederzeit unter Verwendung des persönlichen Rufzeichens des ausbildenden Funkamateurs teilnehmen. |
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| VD306 | 18 |
| Beim Ausbildungsfunkbetrieb sind |
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vom Ausbilder Angaben über die Teilnehmer an die Bundesnetzagentur zu senden. |
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Funkamateure der Klasse E als Ausbilder nicht zugelassen. |
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von dem Auszubildenden Angaben über den Funkbetrieb schriftlich festzuhalten. |
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vom Ausbilder Aufzeichnungen über die Sendetätigkeit und die Teilnehmer am Ausbildungsfunkbetrieb zu führen. |
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| VD401 | 19 |
| Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung eines Rufzeichens für den Betrieb einer Klubstation erfüllt sein? |
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Der Leiter einer als eingetragener Verein (e.V.) bestehenden Amateurfunkvereinigung muss auch der für die beantragte Klubstation verantwortliche Funkamateur sein. |
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Die Rufzeichenzuteilung für das Betreiben einer Klubstation ist von der Benennung des verantwortlichen Funkamateurs durch den Leiter einer Gruppe von Funkamateuren abhängig. |
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Der verantwortliche Funkamateur muss seit mindestens 2 Jahren Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses sein. |
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Der verantwortliche Funkamateur für die Klubstation muss in jedem Fall Inhaber eines Rufzeichens der höchsten Amateurfunkklasse sein. |
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| VD506 | 20 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Strahlungsleistung einer Relaisfunkstelle oberhalb 30 MHz? |
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750 Watt Senderausgangsleistung bis 23 cm und 75 Watt auf den Bändern darüber. |
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15 Watt ERP |
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15 Watt Senderausgangsleistung |
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<10 Watt EIRP |
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| VE101 | 21 |
| Wo sind die ausführlichen Nutzungsbedingungen und die ausgewiesenen Frequenzbereiche für den Amateurfunkdienst in Deutschland zu finden? |
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Im Frequenznutzungsplan. |
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In der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV). |
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In der Anlage der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (FreqBZPV). |
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In Artikel 5 der VO Funk. |
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| VE119 | 22 |
| Welche Antwort enthält nur Frequenzbereiche, die auch von Rufzeicheninhabern der Klasse E genutzt werden dürfen? |
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135,7 - 137,8 kHz, 1810 - 2000 kHz, 7000 - 7200 kHz und 21000 - 21450 kHz |
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1815 - 1835 kHz, 10100 - 10150 kHz, 14000 - 14350 kHz und 21000 - 21450 kHz |
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1810 - 2000 kHz, 3500 - 3800 kHz, 21000 - 21450 kHz und 28000 - 29700 kHz |
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1850 - 1890 kHz, 7000 - 7200 kHz, 18068 - 18168 kHz und 24890 - 24990 kHz |
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| VE120 | 23 |
| In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status? |
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135,7 - 137,8 kHz |
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1850 - 1890 kHz |
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7000 - 7100 kHz |
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10100 - 10150 kHz |
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| VE135 | 24 |
| Welche Leistungsgrenzen gelten für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E in den Frequenzbereichen 21 - 21,45 MHz und 28 - 29,7 MHz? |
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Maximal 250 Watt PEP für beide Klassen. |
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Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen. |
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Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden. |
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Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E. |
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| VE139 | 25 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Sendeleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A im Frequenzbereich 1240 - 1300 MHz? |
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100 Watt PEP |
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750 Watt PEP, jedoch nur maximal 5 Watt EIRP im Teilbereich 1247 - 1263 MHz. |
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75 Watt PEP, jedoch nur maximal 5 Watt EIRP im Teilbereich 1247 - 1263 MHz. |
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250 Watt PEP |
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| VE145 | 26 |
| In welchem Amateurfunkfrequenzbereich beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 7 kHz? |
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14000 - 14350 kHz |
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28000 - 29700 kHz |
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10100 - 10150 kHz |
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21000 - 21450 kHz |
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| VE150 | 27 |
| Wer legt in Deutschland die Bereiche für die unterschiedlichen Betriebsarten in den Amateurfunkbändern verbindlich fest? |
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Das HF-Referat des DARC in Verbindung mit der IARU. |
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Der Frequenznutzungsausschuss der Bundesnetzagentur. Er übernimmt in der Regel die Empfehlungen der IARU. |
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Derzeit gibt es keine gesetzliche Festlegung einzelner Bereiche. Die IARU gibt jedoch Empfehlungen für die Nutzung heraus. |
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Es gibt keinerlei Einschränkungen und Empfehlungen hinsichtlich der Nutzung. |
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| VF105 | 28 |
| Dürfen Sendefunkanlagen ohne Frequenzzuteilung betrieben werden? |
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Das Errichten von Sendefunkanlagen ist ohne Zuteilung nicht zulässig; für den Betrieb benötigt man grundsätzlich eine Einzelzuteilung. |
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Sendefunkanlagen mit Leistungen kleiner 0,1 Watt benötigen wegen der geringen Reichweite keine Frequenzzuteilung. |
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Sendefunkanlagen, die ausschließlich auf ISM-Frequenzen betrieben werden können, benötigen keine Frequenzzuteilung. |
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Sendefunkanlagen bedürfen ausnahmslos einer Frequenzzuteilung, und zwar unabhängig von der Sendeleistung oder benutzten Frequenz. |
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| VH105 | 29 |
| Wird für selbstgefertigte Amateurfunkgeräte der Nachweis auf Einhaltung der technischen Vorschriften verlangt? |
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Nein, weil der Amateurfunkdienst als Experimentierfunkdienst zu verstehen ist und dem Funkamateur Gelegenheit gegeben werden soll, seine Geräte selbst zu bauen oder seriengefertigte Geräte zu ändern. |
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Ja, weil auch der Betrieb dieser Geräte in der Nachbarschaft nicht zu Störungen führen darf. |
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Der Nachweis wird verlangt. Selbstgebaute oder veränderte Geräte müssen der Bundesnetzagentur zur Prüfung vorgestellt werden. |
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Dieser Nachweis wurde nur für ältere Röhrenverstärker mit Ausgangsleistungen über 300 Watt gefordert, weil deren Betrieb häufig zu Störungen führte. Neuere, transistorisierte Leistungsverstärker benötigen keinen Nachweis mehr. |
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| VI102 | 30 |
| Was müssen Zulassungsinhaber in Bezug auf den Personenschutz einhalten? |
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Die Personenschutzgrenzwerte. |
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Die EMV-Schutzanforderungen für Funkgeräte. |
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Nichts. |
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Eine Strahlungsleistung von kleiner 10 Watt EIRP. |
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| VI103 | 31 |
| Was bedeutet die Abkürzung EMVU? |
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Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten. |
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Elektromagnetische Verträglichkeit in der Umwelt. |
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Eine Bürgerinitiative zum Schutz vor elektromagnetischen Unverträglichkeiten. |
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Elektronische Messung von elektromagnetischen Unverträglichkeiten. |
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| VI104 | 32 |
| In welchem Regelungswerk ist der Schutz von Personen bei der Einwirkung elektromagnetischer Felder auch ausführlich für den Amateurfunk geregelt? |
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In der VO Funk. |
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Im EMVG. |
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In der AFuV. |
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In der BEMFV. |
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| VI118 | 33 |
| Wo und wann hat der Funkamateur die Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen mit allen erforderlichen Unterlagen gemäß BEMFV einzureichen? |
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Sie ist der für den Standort zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vor der Betriebsaufnahme oder einer Änderung mit Leistungszunahme vorzulegen. |
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Sie ist der für den Standort zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vorzulegen; ein Doppel ist dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt zuzusenden. |
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Sie ist entsprechend der 26.Verordung zum Bundesimmissionsschutzgesetz der dafür zuständigen Behörde zuzusenden. |
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Sie ist der Bundesnetzagentur nach Aufforderung vorzulegen. |
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| VJ102 | 34 |
| Welche Vorschriften bezüglich Blitzschutz gelten für Amateurfunkantennenanlagen? |
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Die VDE-Vorschriften. |
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Die Blitzschutzvorschriften der Rundfunkanstalten. |
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Keine. Der Funkamateur kann den Blitzschutz selbst bestimmen, da er sachkundig ist. |
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Die Bestimmungen des AFuG. |
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