| VA204 | 1 |
| Bei welcher der genannten Einrichtungen handelt es sich um keine Amateurfunkstelle nach der Definition der Radio Regulations (VO Funk) und des AFuG? |
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Ein Fuchsjagdsender im 80-m-Band mit weniger als 5 Watt Senderleistung, der kein Rufzeichen, aber die Peilkennungen MO, MOE, MOI oder MOS aussendet. |
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Je eine Funkbake im 70-cm-, 23-cm- und 13-cm-Band mit gemeinsam gleichen Rufzeichen am gleichen Standort. |
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Ein FM-Relais mit Sender und Empfänger am gleichen Standort sowie getrennter Ein- und Ausgabefrequenz zwischen 27120 und 27410 kHz. |
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Ein Digipeater im 70-cm-Band mit DX-Cluster und Mailbox-Dienst, wobei der für den Digipeater-Betrieb notwendige Datenrechner nicht am Standort des Digipeaters steht. |
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| VA402 | 2 |
| Nach den Radio Regulations (VO Funk) ist die Erde in verschiedene Funkregionen unterteilt. Wie viele Funkregionen gibt es und zu welcher davon gehört Kanada? |
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Vierzehn Funkregionen. Kanada gehört zur Region 4. |
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Drei Funkregionen. Kanada gehört zur Region 2. |
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Fünf Funkregionen. Kanada gehört zur Region 1. |
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Vier Funkregionen. Kanada gehört zur Region 3. |
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| VB102 | 3 |
| Was beinhalten die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und (05)06? |
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Die CEPT empfiehlt damit die gegenseitige Anerkennung harmonisierter Amateurfunkzeugnisse sowie harmonisierte Prüfungsstoffpläne für Amateurfunkprüfungen. |
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Die CEPT empfiehlt damit von der heimatlichen Behörde ausstellbare Amateurfunkgenehmigungen, die den vorübergehenden Amateurfunkbetrieb in den beigetretenen Ländern ermöglichen. |
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Die CEPT empfiehlt damit Gastzulassungen für Nicht-Funkamateure aus CEPT-Ländern auszustellen. |
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Die CEPT empfiehlt damit die Ausstellung individueller Amateurfunkgenehmigungen für ansässige ausländische Funkamateure entsprechend deren heimatlicher Betriebsrechte. |
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| VB105 | 4 |
| Mit einer gültigen deutschen Amateurfunkzulassung der Klasse A, die als "CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gekennzeichnet ist, dürfen die Betriebsrechte der entsprechenden ausländischen Genehmigung im jeweiligen Beitrittsland gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 wahrgenommen werden, |
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wenn man in Deutschland einen Wohnsitz hat. |
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wenn man sich in dem Land nur vorübergehend aufhält. |
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wenn man in dem Land einen Wohnsitz hat. |
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wenn man in Deutschland keinen Wohnsitz hat. |
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| VB106 | 5 |
| Mit einer gültigen deutschen Amateurfunkzulassung der Klasse E, die als "CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gekennzeichnet ist, dürfen die Betriebsrechte der entsprechenden ausländischen Genehmigung im jeweiligen Beitrittsland gemäß der ECC-Empfehlung (05)06 wahrgenommen werden, |
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wenn man in dem Land einen Wohnsitz hat. |
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wenn man in Deutschland einen Wohnsitz hat. |
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wenn man sich in dem Land nur vorübergehend aufhält. |
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wenn man in Deutschland keinen Wohnsitz hat. |
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| VC119 | 6 |
| Ist die Erteilung einer Amateurfunkzulassung von einem Mindestalter abhängig? |
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Ja, für Klasse A müssen die Bewerber mindestens 10 Jahre alt sein. |
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Ja, die Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein. |
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Ja, die Bewerber können ab dem 15. Lebensjahr eine Zulassung erhalten. |
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Nein, das AFuG sieht kein Mindestalter vor. |
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| VC120 | 7 |
| Welche Rufzeichenzuteilungsarten gibt es im Amateurfunk? |
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Personengebundenes Rufzeichen, Familienrufzeichen, Klubstationsrufzeichen, Rufzeichen für fernbediente/automatisch arbeitende Amateurfunkstellen. |
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Personengebundenes Rufzeichen, Ausbildungsrufzeichen, Kontestrufzeichen, Rufzeichen gemäß § 16 Abs. 2 AFuV. |
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Personengebundenes Rufzeichen, Ausbildungsrufzeichen, Rufzeichen für Versuchsfunkstellen, Rufzeichen für fernbediente/ automatisch arbeitende Amateurfunkstellen. |
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Personengebundenes Rufzeichen, Ausbildungsrufzeichen, Klubstationsrufzeichen, Rufzeichen für fernbediente/automatisch arbeitende Amateurfunkstellen, Rufzeichen gemäß § 16 Abs. 2 AFuV. |
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| VC128 | 8 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
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Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
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Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
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Der Zulassungsinhaber braucht vor Betriebsaufnahme für seine Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung. |
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Ein Zulassungsinhaber ist berechtigt, selbstgefertigte oder umgebaute Sendeanlagen auf Amateurfunkfrequenzen zu betreiben. |
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| VC138 | 9 |
| Die Bundesnetzagentur kann bei Verstößen gegen AFuG oder AFuV |
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einen sofortigen Abbau der Amateurfunkstelle noch vor Ort anordnen. |
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eine kostenpflichtige fachliche Nachprüfung anordnen. |
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ein Unbrauchbarmachen der Amateurfunkstelle durch Entnahme wichtiger Teile aus dem Sender anordnen. |
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eine Einschränkung des Betriebes oder die Außerbetriebnahme der Amateurfunkstelle anordnen. |
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| VC141 | 10 |
| Was hat ein Funkamateur mit zugeteiltem Rufzeichen zu erwarten, wenn er fortgesetzt gegen AFuG oder AFuV verstößt? |
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Eine Geldstrafe. |
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Eine kostenpflichtige Nachprüfung. |
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Den Widerruf der Amateurfunkzulassung. |
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Eine Gefängnisstrafe von bis zu 2 Jahren. |
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| VC142 | 11 |
| Wann handelt ein Funkamateur ordnungswidrig im Sinne des Amateurfunkgesetzes? |
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Bei der Abwicklung von Funkbetrieb mit anderen als Amateurfunkstellen. |
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Bei dauerhafter Verlegung seiner Amateurfunkstelle an einen anderen Standort. |
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Beim Betrieb zum geschäftsmäßigen Erbringen von Telekommunikationsdiensten. |
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Bei unzureichender Rufzeichennennung. |
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| VD104 | 12 |
| Wo sind die Nutzungsbestimmungen, die maximal zulässigen Sender- bzw. Strahlungsleistungen und die erlaubten Frequenzbereiche für den Amateurfunkdienst und den Amateurfunkdienst über Satelliten zu finden? |
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Im Gesetz über den Amateurfunk (AFuG). |
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In der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV). |
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Im Telekommunikationsgesetz (TKG). |
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In der Frequenzzuteilungsverordnung (Freq-ZutV). |
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| VD112 | 13 |
| Was gilt in Bezug auf den Empfang von Amateurfunkaussendungen? |
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Es bedarf der Zuteilung eines Hörerrufzeichens aus der "DE-Reihe". |
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Die Anerkennung als "SWL" ist erforderlich in Verbindung mit der Mitgliedschaft in einer Amateurfunkvereinigung. |
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Es dürfen nur TKG-zugelassene Empfangsgeräte verwendet werden. |
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Es ist keine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst erforderlich. |
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| VD114 | 14 |
| Dürfen im Amateurfunkverkehr internationale Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitszeichen (z. B. SOS, MAYDAY) ausgesendet werden? |
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Ja, aber nur bei Not- oder Katastrophenfunkübungen. |
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Ja, falls die Bundesnetzagentur zugestimmt hat. |
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Nur bei Übungen, an denen auch Inhaber von See- oder Flugfunkzeugnissen teilnehmen, dürfen auch die im See-/Flugfunkverkehr üblichen Notzeichen benutzt werden. |
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Nein, der Gebrauch dieser Zeichen ist ausdrücklich untersagt. |
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| VD205 | 15 |
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DGØZZZ? Es ist ein |
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personengebundenes Rufzeichen oder Ausbildungsrufzeichen der Klasse A. |
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personengebundenes Rufzeichen oder Klubstationsrufzeichen der Klasse A. |
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personengebundenes Rufzeichen der Klasse E. |
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Klubstationsrufzeichen der Klasse E. |
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| VD217 | 16 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DO1AA - DO9ZZZ" zu? |
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Personengebundene Rufzeichen der Klasse E. |
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Rufzeichen für Klubstationen. |
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Rufzeichen der Klasse A. |
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Ausbildungsrufzeichen. |
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| VD223 | 17 |
| Werden von der Bundesnetzagentur Ausbildungsrufzeichen für Klubstationen vergeben? |
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Ja, aber nur auf Antrag des verantwortlichen Funkamateurs. |
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Ausbildungsrufzeichen für Klubstationen werden in besonders begründeten Fällen vergeben. |
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Nein. |
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Ja. |
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| VD405 | 18 |
| Wovon sind die Betriebsrechte eines Funkamateurs bei der Mitbenutzung eines Klubstationsrufzeichens abhängig? |
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Nur von den Betriebsrechten der Rufzeichenzuteilung der Klubstation. |
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Von seiner Benennung durch den verantwortlichen Funkamateur. |
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Er muss auf jeden Fall Inhaber eines Rufzeichens der höchsten Amateurfunkklasse sein. |
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Von seiner Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst nach § 3 Abs. 1 AFuG. |
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| VD406 | 19 |
| Welche der genannten Funkamateure dürfen an einer Klubstation der Klasse A Funkbetrieb im 40-m-Amateurfunkband durchführen? |
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Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse A. |
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Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse E ohne Amateurfunkzulassung. |
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Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse A ohne Amateurfunkzulassung. |
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Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse E. |
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| VD407 | 20 |
| Darf ein Funkamateur mit Ausbildungsrufzeichen der Klasse E an einer Klubstation, für deren Betrieb ein Rufzeichen der Klasse A zugeteilt wurde, ausbilden? |
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Ja, unter Verwendung des Ausbildungsrufzeichens im Rahmen der Betriebsrechte der Klasse E. |
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Nein, Ausbildungsfunk an Klubstationen ist untersagt. |
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Nein, Ausbildungsfunk für Klasse E ist nur an Klubstationen der Klasse E zulässig. |
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Ja, der Ausbildungsfunkbetrieb lässt dies in vollem Umfang der Klasse A zu. |
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| VD409 | 21 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation kann mit der Auflösung der benennenden Gruppe von Funkamateuren beendet werden. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Rufzeichenwechsel bei der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Widerruf des Ausbildungsrufzeichens. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Standortwechsel der Klubstation. |
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| VD410 | 22 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Widerruf des Ausbildungsrufzeichens. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Rufzeichenwechsel bei der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Standortwechsel der Klubstation. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation kann mit der Rücknahme der Benennung durch den Leiter einer Gruppe von Funkamateuren beendet werden. |
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| VD411 | 23 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Widerruf des Ausbildungsrufzeichens. |
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Kurzzeitige Standortänderungen einer Klubstation müssen der Bundesnetzagentur nicht angezeigt werden. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Rufzeichenwechsel bei der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Standortwechsel der Klubstation. |
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| VD506 | 24 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Strahlungsleistung einer Relaisfunkstelle oberhalb 30 MHz? |
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15 Watt Senderausgangsleistung |
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<10 Watt EIRP |
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15 Watt ERP |
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750 Watt Senderausgangsleistung bis 23 cm und 75 Watt auf den Bändern darüber. |
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| VE115 | 25 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (70-cm-Amateurfunkband)? |
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432 - 440 MHz |
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430 - 438 MHz |
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432 - 438 MHz |
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430 - 440 MHz |
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| VE118 | 26 |
| Welche Antwort enthält nur Frequenzbereiche, die auch von Rufzeicheninhabern der Klasse E genutzt werden dürfen? |
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1810 - 2000 kHz, 3500 - 3800 kHz und alle Amateurfunkfrequenzbereiche oberhalb 28 MHz |
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144 - 146 MHz, 430 - 440 MHz und 10 - 10,5 GHz |
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144 - 146 MHz, 430 - 440 MHz und 1240 - 1300 MHz |
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Alle Amateurfunkfrequenzbereiche oberhalb 144 MHz |
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| VE138 | 27 |
| Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E in den Frequenzbereichen 144 - 146 MHz und 430 - 440 MHz? |
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Maximal 100 Watt PEP für beide Klassen. |
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Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und 75 Watt PEP für Klasse E. |
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Maximal 750 Watt PEP für Klasse A. Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden. |
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Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen. |
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| VE140 | 28 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Amateurfunkbändern zwischen 1300 MHz und 250 GHz? |
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750 Watt |
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100 Watt |
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150 Watt |
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75 Watt |
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| VE144 | 29 |
| In welchen Amateurfunkfrequenzbereichen beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 2,7 kHz? |
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10100 - 10150 kHz und 18068 - 18168 kHz |
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7000 - 7200 kHz und 14000 - 14350 kHz |
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135,7 - 137,8 kHz und 1810 - 1850 kHz |
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21000 - 21450 kHz und 28000 - 29700 kHz |
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| VE149 | 30 |
| Welche Aussage ist richtig? |
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Der Sekundärfunkdienst hat Vorrang, wenn er zuerst auf Sendung war. |
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Der Sekundärfunkdienst hat im Störungsfall gegenüber einem Primärfunkdienst eingeschränkte Nutzungsrechte. |
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Eine Funkstelle des Sekundärfunkdienstes muss vor Betriebsaufnahme durch eine Selbsterklärung die Störsicherheit erklären. |
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Bei einem Sekundärfunkdienst handelt es sich um eine nicht kommerzielle Funknutzung. |
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| VG110 | 31 |
| Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 144,250 MHz wird der Fernsehempfang eines Nachbarn im Sonderkanal S6 gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass der Funkamateur am Ort der gestörten Empfangsanlage eine Feldstärke erzeugt, die den, in der Norm empfohlenen Grenzwert für die Störfestigkeit von Kabelverteilanlagen, nicht erreicht. Was hat der Funkamateur zu tun? |
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Er kann seine Sendeleistung uneingeschränkt erhöhen. |
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Er hat seine Sendeleistung so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr gestört wird. |
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Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen. |
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Er kann seinen Funkbetrieb fortsetzen. |
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| VI112 | 32 |
| Welche physikalischen Größen werden für die Angabe der Konfiguration im Rahmen des Anzeigeverfahrens benötigt? |
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Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Funkgerätetyp, Frequenz, Modulationsverfahren, Korrekturabschläge, Sicherheitsabstände. |
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Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Frequenz, Modulationsverfahren, Impedanz des Antennenkabels, Korrekturabschläge, Sicherheitsabstände. |
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Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Frequenz, Modulationsverfahren, Antennenwirkungsgrad, Korrekturabschläge, Sicherheitsabstände. |
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Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Antennenhöhe, Abstrahlrichtung, Frequenz, Modulationsverfahren, standortbezogener Sicherheitsabstand. |
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| VI120 | 33 |
| Für die Berechnung des Sicherheitsabstandes wird in der Regel der Antennengewinnfaktor (G) verwendet. Der Antennengewinnfaktor G ist |
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gleich dem Antennengewinn g (in dB). |
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das logarithmische Verhältnis der benutzten Antenne zu einer Referenzantenne. |
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der Kehrwert des Antennengewinns g (in dB). |
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der lineare Faktor, aus dem sich durch Multiplikation mit der Antenneneingangsleistung die effektiv abgestrahlte Leistung errechnen lässt. |
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| VJ103 | 34 |
| Wie ist die Stromversorgung von Eigenbaugeräten elektrotechnisch sicher aufzubauen? |
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Nach den VDE-Vorschriften. |
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Nach den CEPT-Empfehlungen. |
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Nach keinen besonderen Vorschriften, da ein Funkamateur als sachkundige Person gilt. |
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Nach den Vorschriften der örtlichen Stromversorger. |
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