| VA104 | 1 |
| Welche Aussage über Funkamateure enthält die Begriffsbestimmung des Amateurfunkdienstes in den Radio Regulations (VO Funk)? |
|
Keine, da es sich um die Definition des Amateurfunkdienstes handelt. |
|
Funkamateure sind die Inhaber einer Prüfungsbescheinigung über eine bestandene Amateurfunkprüfung und befassen sich mit der Funktechnik aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse. |
|
Funkamateure dürfen nur Mitteilungen von geringer Bedeutung übertragen, die es nicht rechtfertigen, öffentliche Telekommunikationsdienste in Anspruch zu nehmen. |
|
Funkamateure sind ordnungsgemäß ermächtigte Personen, die sich mit der Funktechnik aus rein persönlicher Neigung und nicht aus geldlichem Interesse befassen. |
|
|
|
| VA403 | 2 |
| Nach den Radio Regulations (VO Funk) ist die Erde in verschiedene Funkregionen unterteilt. Wie viele Funkregionen gibt es und zu welcher davon gehört Australien? |
|
Vierzehn Funkregionen. Australien gehört zur Region 4. |
|
Vier Funkregionen. Australien gehört zur Region 1. |
|
Drei Funkregionen. Australien gehört zur Region 3. |
|
Fünf Funkregionen. Australien gehört zur Region 2. |
|
|
|
| VA405 | 3 |
| Was enthält der "Internationale Frequenzbereichszuweisungsplan"? |
|
Er enthält nur die Frequenzbereichszuweisung für die Amateurfunk-Funkdienste in den verschiedenen Funkregionen der Erde. |
|
Er enthält die Frequenzbereichszuweisungen für alle Funkdienste in den verschiedenen Funkregionen der Erde. |
|
Er enthält nur die Frequenzbereichszuweisung für die kommerziellen Funkdienste in den verschiedenen Funkregionen der Erde. |
|
Er enthält nur die Frequenzbereichszuweisung für die Rundfunkdienste in den verschiedenen Funkregionen der Erde. |
|
|
|
| VA408 | 4 |
| Wo sind die Amateurfunkrufzeichen international geregelt? |
|
In der Rufzeichenliste der Bundesnetzagentur. |
|
In der Anlage 4 der Amateurfunkverordnung (AFuV). |
|
In § 4 des Amateurfunkgesetzes (AFuG). |
|
In Artikel 19 und Anhang 42 der Radio Regulations (VO Funk). |
|
|
|
| VB104 | 5 |
| Die deutsche Amateurfunkzulassung der Klasse E entspricht der |
|
"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß dem ERC-Report 32. |
|
"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-02. |
|
"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01. |
|
"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der ECC-Empfehlung (05)06. |
|
|
|
| VB108 | 6 |
| Wie muss die Rufzeichennennung von DO1XYZ bei der Nutzung der CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung in der Schweiz erfolgen? |
|
HB3/DO1XYZ |
|
Die Nennung von DO1XYZ ist ausreichend. |
|
DO1XYZ/HB3 |
|
DO1XYZ-HB9/portabel oder DO1XYZ-HB9/mobil. |
|
|
|
| VB116 | 7 |
| Entsprechend welcher internationalen Regelungen dürfen Inhaber eines deutschen Amateurfunkrufzeichens auch in anderen Ländern vorübergehend am Amateurfunkverkehr teilnehmen, ohne dass sie dort vorher eine besondere Zulassung beantragen müssen? |
|
Entsprechend Artikel 19 und Anhang 42 der Radio Regulations (VO Funk). |
|
Entsprechend den CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 oder 05(06). |
|
Entsprechend der Charta der Vereinten Nationen und einer entsprechenden UN-Entschließung. |
|
Entsprechend den in der AFuV umgesetzten EU-Richtlinien. |
|
|
|
| VB118 | 8 |
| Welche Regelungen sind beim Betrieb einer Amateurfunkstelle in einem ausländischen Land zu beachten, das die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und (05)06 umgesetzt hat? |
|
In Ländern der Europäischen Union (EU) gelten die gleichen Gesetze wie in Deutschland. Nur außerhalb der EU sind die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Sie dürfen von den deutschen Bestimmungen abweichen. |
|
Man muss sich mit der Sendeleistung den Bestimmungen des Gastlandes anpassen (in der Regel sind Sendeverstärker zulässig). Die zulässigen Frequenzbereiche sind in den Empfehlungen der IARU geregelt. |
|
Die Bestimmungen des Gastlandes, aber nur, wenn der Funkamateur sich für längere Zeit dort aufhält. Mobil betriebene Funkstellen (auf der Durchreise) können wie in Deutschland genutzt werden. |
|
Die zutreffende CEPT-Empfehlung und die im Gastland geltenden Bestimmungen und Auflagen. |
|
|
|
| VC129 | 9 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
|
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
|
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
|
Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden. |
|
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle nur auf den für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen senden. |
|
|
|
| VC131 | 10 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
|
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
|
Ein Zulassungsinhaber darf seine Amateurfunkstelle nicht zum geschäftsmäßigen Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen verwenden. |
|
Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden. |
|
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
|
|
|
| VC134 | 11 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
|
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
|
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
|
Der Zulassungsinhaber braucht vor Betriebsaufnahme für seine Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung. |
|
Beim Betrieb einer Amateurfunkstelle sind die Schutzanforderungen zur Gewährleistung der elektromagnetischen Verträglichkeit im Sinne des EMVG einzuhalten. |
|
|
|
| VC138 | 12 |
| Die Bundesnetzagentur kann bei Verstößen gegen AFuG oder AFuV |
|
eine Einschränkung des Betriebes oder die Außerbetriebnahme der Amateurfunkstelle anordnen. |
|
einen sofortigen Abbau der Amateurfunkstelle noch vor Ort anordnen. |
|
ein Unbrauchbarmachen der Amateurfunkstelle durch Entnahme wichtiger Teile aus dem Sender anordnen. |
|
eine kostenpflichtige fachliche Nachprüfung anordnen. |
|
|
|
| VD106 | 13 |
| Wo ist die Einteilung der deutschen Amateurfunkrufzeichen geregelt? |
|
Im Rufzeichenplan gemäß § 10 Abs. 3 AFuV. |
|
In § 4 des Amateurfunkgesetzes. |
|
In der Rufzeichenliste der Bundesnetzagentur. |
|
In Artikel 19 und Anhang 42 der VO Funk. |
|
|
|
| VD108 | 14 |
| Wann und wie oft hat der Funkamateur sein Rufzeichen zu nennen? |
|
Das Rufzeichen ist am Anfang und am Ende jeder Funkverbindung zu nennen. |
|
Das Rufzeichen ist spätestens nach 10 Minuten oder auf Verlangen der am Funkverkehr beteiligten Funkstellen zu nennen. |
|
Das Rufzeichen ist alle 10 Minuten zu nennen. |
|
Das Rufzeichen ist am Anfang und am Ende jeder Funkverbindung sowie zwischendurch mindestens alle 10 Minuten zu nennen. |
|
|
|
| VD112 | 15 |
| Was gilt in Bezug auf den Empfang von Amateurfunkaussendungen? |
|
Es dürfen nur TKG-zugelassene Empfangsgeräte verwendet werden. |
|
Es ist keine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst erforderlich. |
|
Die Anerkennung als "SWL" ist erforderlich in Verbindung mit der Mitgliedschaft in einer Amateurfunkvereinigung. |
|
Es bedarf der Zuteilung eines Hörerrufzeichens aus der "DE-Reihe". |
|
|
|
| VD119 | 16 |
| Welche technischen Anforderungen stellt die Amateurfunkverordnung u. a. an eine Amateurfunksendeanlage? |
|
Die Antenne der Amateurfunkstelle muss über eine koaxiale Zuleitung mit dem Sender bzw. der Endstufe verbunden werden. |
|
Die Amateurfunkstelle ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik einzurichten und zu unterhalten. |
|
Die Sendefunkanlage darf bauartbedingt keine höhere Leistung erzeugen können, als der Funkamateur in seiner Zeugnisklasse verwenden darf. |
|
Es dürfen, zur Verminderung von Störungen, nur noch transistorisierte, CE gekennzeichnete Sendefunkanlagen eingesetzt werden. Endstufen dürfen jedoch weiterhin mit Röhren betrieben werden. |
|
|
|
| VD123 | 17 |
| Welche Daten sind in der offiziellen Rufzeichenliste der Bundesnetzagentur immer enthalten? |
|
Im Falle eines Widerspruchs keinerlei Angaben, auch kein Rufzeichen. |
|
Alle zugeteilten Rufzeichen mit den dazugehörigen Rufzeicheninhabern und deren Anschriften. |
|
Alle zugeteilten Rufzeichen mit den dazugehörigen Standorten der Amateurfunkstellen. |
|
Alle zugeteilten Rufzeichen in Verbindung mit dem Namen des Inhabers und die Standorte von Relaisfunkstellen und Funkbaken. |
|
|
|
| VD125 | 18 |
| Wann muss der Funkamateur ein Logbuch führen? |
|
In besonderen Fällen auf Verlangen. |
|
Nie. |
|
Immer, nur nicht bei Mobil- und Portabelbetrieb. |
|
Immer. |
|
|
|
| VD213 | 19 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DN1AA - DN8ZZZ" zu? |
|
Rufzeichen für Ausbildungsfunkbetrieb. |
|
Rufzeichen für Klubstationen. |
|
Rufzeichen für Relaisfunkstellen. |
|
Rufzeichen für Funkbaken. |
|
|
|
| VD220 | 20 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DFØAA - DFØZZZ" zu? |
|
Rufzeichen für Klubstationen (auslaufend Relaisfunkstellen oder Funkbaken). |
|
Rufzeichen für Personal der Gaststreitkräfte. |
|
Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV. |
|
Rufzeichen für Klubstationen bei besonderen allgemeinen Anlässen. |
|
|
|
| VD307 | 21 |
| Kann der Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse E ein Ausbildungsrufzeichen zugeteilt bekommen? |
|
Nein, Ausbildungsrufzeichen werden nur Inhabern der höchsten Amateurfunk-Zeugnisklasse zugeteilt. |
|
Ja, er darf jedoch nur im Rahmen der Klasse E ausbilden. |
|
Nein, die Klasse E ist nur als Einstiegsklasse vorgesehen und darf daher nicht ausbilden. |
|
Ja, er darf die Ausbildung aber nur in Anwesenheit eines Zulassungsinhabers mit Klasse A durchführen. |
|
|
|
| VD406 | 22 |
| Welche der genannten Funkamateure dürfen an einer Klubstation der Klasse A Funkbetrieb im 40-m-Amateurfunkband durchführen? |
|
Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse A. |
|
Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse E ohne Amateurfunkzulassung. |
|
Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse E. |
|
Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse A ohne Amateurfunkzulassung. |
|
|
|
| VD408 | 23 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
|
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Verzicht auf die Zulassung zum Amateurfunkdienst. |
|
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Standortwechsel der Klubstation. |
|
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Rufzeichenwechsel bei der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. |
|
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Widerruf des Ausbildungsrufzeichens. |
|
|
|
| VD411 | 24 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
|
Kurzzeitige Standortänderungen einer Klubstation müssen der Bundesnetzagentur nicht angezeigt werden. |
|
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Standortwechsel der Klubstation. |
|
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Widerruf des Ausbildungsrufzeichens. |
|
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Rufzeichenwechsel bei der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. |
|
|
|
| VD505 | 25 |
| Was ist notwendig, damit ein Funkamateur eine Rufzeichenzuteilung für den Betrieb einer fernbedienten oder automatisch arbeitenden Amateurfunkstelle erhalten kann? |
|
Eine Amateurfunkzulassung, ein entsprechender Antrag und eine standortbezogene Verträglichkeitsuntersuchung für die beabsichtigten Betriebsfrequenzen. |
|
Eine Überprüfung der eingesetzten Geräte und Einrichtungen durch die Bundesnetzagentur und eine Rufzeichenzuteilung nach § 14 der AFuV. |
|
Eine Überprüfung der eingesetzten Geräte und Einrichtungen durch Beauftragte der Amateurfunkverbände und die Vorlage des Prüfungsergebnisses bei der Bundesnetzagentur. |
|
Eine HAREC-Bescheinigung, ein schriftlicher Antrag mit einer Befürwortung durch eine Amateurfunkvereinigung und ein Mindestalter von 13 Jahren. |
|
|
|
| VE103 | 26 |
| Darf ein Funkamateur in Deutschland alle in der VO Funk für den Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereiche benutzen? |
|
Nein, es dürfen nur Frequenzen genutzt werden, die durch nationale Regelungen umgesetzt wurden. |
|
Ja, weil die internationalen Regelungen der VO Funk auch in Deutschland gelten. |
|
Ja, wenn der Betrieb bei der Bundesnetzagentur vorher angemeldet wurde. |
|
Nein. Die in Deutschland zulässigen Frequenzbereiche ergeben sich aus der Frequenznutzungsplanaufstellungsverordnung. |
|
|
|
| VE115 | 27 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (70-cm-Amateurfunkband)? |
|
430 - 440 MHz |
|
432 - 440 MHz |
|
432 - 438 MHz |
|
430 - 438 MHz |
|
|
|
| VE138 | 28 |
| Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E in den Frequenzbereichen 144 - 146 MHz und 430 - 440 MHz? |
|
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und 75 Watt PEP für Klasse E. |
|
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen. |
|
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A. Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden. |
|
Maximal 100 Watt PEP für beide Klassen. |
|
|
|
| VE149 | 29 |
| Welche Aussage ist richtig? |
|
Der Sekundärfunkdienst hat im Störungsfall gegenüber einem Primärfunkdienst eingeschränkte Nutzungsrechte. |
|
Bei einem Sekundärfunkdienst handelt es sich um eine nicht kommerzielle Funknutzung. |
|
Der Sekundärfunkdienst hat Vorrang, wenn er zuerst auf Sendung war. |
|
Eine Funkstelle des Sekundärfunkdienstes muss vor Betriebsaufnahme durch eine Selbsterklärung die Störsicherheit erklären. |
|
|
|
| VF101 | 30 |
| Enthält das TKG für den Funkamateur anwendbare Regelungen? |
|
Nein, dafür gibt es das eigenständige Amateurfunkgesetz mit Amateurfunkverordnung. |
|
Nein, der Amateurfunkdienst ist im TKG ausdrücklich ausgeschlossen. |
|
Ja, einige Regelungen sind auch auf den Amateurfunkdienst anwendbar. |
|
Nein, es enthält keine auf den Amateurfunkdienst anwendbaren Regelungen. |
|
|
|
| VF104 | 31 |
| Wie hat sich ein Funkamateur zu verhalten, wenn er Sendungen empfängt, die nicht für Funkamateure, die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind? |
|
Der Inhalt solcher Sendungen darf nicht verwertet werden, aber eine Diskussion über die Nachrichten- bzw. Gesprächsinhalte ist erlaubt. |
|
Er hat sofort den Empfänger auszuschalten und die Bundesnetzagentur zu informieren. |
|
Er darf diese Sendungen für sich aufzeichnen und auswerten. Dritten darf das Vorhandensein und der Inhalt dieser Sendungen jedoch nicht zur Kenntnis gebracht werden. |
|
Der Inhalt solcher Sendungen sowie die Tatsache ihres Empfangs - ausgenommen bei Notrufen - darf anderen weder mitgeteilt noch für eigene Zwecke verwertet werden. |
|
|
|
| VI108 | 32 |
| Welchen Status hat im Rahmen der EMVU die Anzeige einer ortsfesten Amateurfunkanlage? |
|
Die Anzeige ist die verbindliche Erklärung eines Funkamateurs über die eigenverantwortliche Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern. |
|
Die Anzeige ist eine unverbindliche Erklärung darüber, dass Funkamateure eigenverantwortlich handeln. |
|
Die Anzeige ist die verbindliche Erklärung eines Funkamateurs über die eigenverantwortliche Einhaltung des Bundesimmissionsschutzgesetzes. |
|
Die Anzeige hat den gleichen rechtlichen Status wie eine Standortbescheinigung, gilt aber nur für nichtkommerzielle Anlagen. |
|
|
|
| VI112 | 33 |
| Welche physikalischen Größen werden für die Angabe der Konfiguration im Rahmen des Anzeigeverfahrens benötigt? |
|
Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Funkgerätetyp, Frequenz, Modulationsverfahren, Korrekturabschläge, Sicherheitsabstände. |
|
Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Frequenz, Modulationsverfahren, Antennenwirkungsgrad, Korrekturabschläge, Sicherheitsabstände. |
|
Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Antennenhöhe, Abstrahlrichtung, Frequenz, Modulationsverfahren, standortbezogener Sicherheitsabstand. |
|
Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Frequenz, Modulationsverfahren, Impedanz des Antennenkabels, Korrekturabschläge, Sicherheitsabstände. |
|
|
|
| VJ102 | 34 |
| Welche Vorschriften bezüglich Blitzschutz gelten für Amateurfunkantennenanlagen? |
|
Keine. Der Funkamateur kann den Blitzschutz selbst bestimmen, da er sachkundig ist. |
|
Die VDE-Vorschriften. |
|
Die Bestimmungen des AFuG. |
|
Die Blitzschutzvorschriften der Rundfunkanstalten. |
|
|
|