Teil 3: Kenntnisse von Vorschriften Amateurfunkzeugnis Klasse A und E 34 Fragen   Zeit: 60 Minuten
VA101 1
In welchem zum Internationalen Fernmeldevertrag gehörenden Regelungswerk ist der Begriff "Amateurfunkdienst" definiert?
In den Radio Regulations (VO Funk) der ITU (Internationale Fernmeldeunion).
In den Regelungen der CEPT (Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation).
In den Normen und Empfehlungen des ETSI (Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen).
In den Empfehlungen der IARU (Internationale Amateur Radio Union).
VB102 2
Was beinhalten die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und (05)06?
Die CEPT empfiehlt damit Gastzulassungen für Nicht-Funkamateure aus CEPT-Ländern auszustellen.
Die CEPT empfiehlt damit die Ausstellung individueller Amateurfunkgenehmigungen für ansässige ausländische Funkamateure entsprechend deren heimatlicher Betriebsrechte.
Die CEPT empfiehlt damit die gegenseitige Anerkennung harmonisierter Amateurfunkzeugnisse sowie harmonisierte Prüfungsstoffpläne für Amateurfunkprüfungen.
Die CEPT empfiehlt damit von der heimatlichen Behörde ausstellbare Amateurfunkgenehmigungen, die den vorübergehenden Amateurfunkbetrieb in den beigetretenen Ländern ermöglichen.
VB103 3
Die deutsche Amateurfunkzulassung der Klasse A entspricht der
"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der ECC-Empfehlung (05)06.
"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß dem ERC-Report 32.
"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-02.
"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
VB112 4
Darf ein Funkamateur mit einer CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung in allen CEPT-Ländern Amateurfunkverkehr abwickeln?
Ja. Er muss sich aber an die Amateurfunkregelungen des Heimatlandes halten.
Nein, nur in den Staaten der CEPT, die die ECC-Empfehlung (05)06 umgesetzt haben, sofern er dort keinen festen Wohnsitz hat.
Ja. Alle CEPT-Mitgliedsländer müssen sich an die ECC-Empfehlung (05)06 halten.
Nein. Die Anwendung der ECC-Empfehlung (05)06 ist nur in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zulässig.
VB117 5
Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Alle Mitglieder der CEPT sind verpflichtet, alle CEPT-Empfehlungen anzuwenden.
Eine Bescheinigung nach CEPT-Empfehlung T/R 61-02 berechtigt den Funkamateur auch zur Durchführung des Amateurfunkbetriebs.
Die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und T/R 61-02 schließen die ECC-Empfehlung (05)06 mit ein.
Auch Nicht-CEPT-Länder können den CEPT-Empfehlungen T/R 61-01, T/R 61-02 oder (05)06 beitreten und diese anwenden.
VB121 6
Was hat ein Funkamateur zu veranlassen, wenn er eine Amateurfunkstelle anlässlich einer Urlaubsreise in einem Land betreiben will, das die in seiner Amateurfunkzulassung eingetragene CEPT-Empfehlung nicht anwendet?
Nichts, da auf Grund von Gegenseitigkeitsabkommen der vorübergehende Betrieb allgemein genehmigt ist.
Nichts, wenn das Gastland die IARU-Empfehlungen anwendet.
Er muss bei der zuständigen Behörde des Landes eine Gastzulassung beantragen.
Er muss eine besondere Genehmigung der Bundesnetzagentur einholen.
VB122 7
Was ist eine HAREC?
Eine CEPT-Amateurfunkgenehmigung gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
Eine harmonisierte Amateurfunkprüfungsbescheinigung gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 und ein Amateurfunkzeugnis der Klasse A.
Eine CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung gemäß der ECC-Empfehlung (05)06.
Eine CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung gemäß dem ERC-Report 32 und ein Amateurfunkzeugnis der Klasse E.
VC112 8
Wozu dient der Amateurfunkdienst nach dem AFuG?
Zur Ausübung des Amateurfunks aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichen Interessen.
Zum Übertragen rundfunkähnlicher Darbietungen und zur Übermittlung von Inhalten politischer und religiöser Art.
Zur Ausübung des Amateurfunks aus persönlicher Neigung und aus wissenschaftlich-wirtschaftlichen Interessen.
Zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken und zum geschäftsmäßigen Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen.
VC121 9
Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Relaisfunkstelle betreiben?
Wenn der dafür eine gültige Rufzeichenzuteilung der Bundesnetzagentur besitzt.
Wenn er die technischen Einrichtungen dafür selbst instandhalten kann.
Wenn die Relaisfunkstelle keine große Reichweite hat.
Wenn er mindestens 20 Unterschriften als Beweis der Notwendigkeit vorlegen kann.
VC124 10
Darf ein Funkamateur seine Amateurfunkzulassung oder das damit zugeteilte Rufzeichen unter besonderen Umständen vorübergehend einer anderen Person übertragen?
Nein, die Amateurfunkzulassung und das damit zugeteilte Rufzeichen sind an die in der Zulassungsurkunde angegebene Person gebunden.
Ja, aber nur an unmittelbare Familienangehörige, wenn diese die Station des Funkamateurs unter dessen Aufsicht benutzen.
Ja, wenn es sich bei der anderen Person um einen Funkamateur mit erfolgreich abgelegter Prüfung handelt, dieser aber selbst keine Zulassung (Rufzeichen) besitzt.
Nein, es sei denn an einen ihm bekannten ausländischen Funkamateur, der sich nur vorübergehend zu Besuch in Deutschland aufhält.
VC132 11
Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend?
Der Funkamateur kann die Störfestigkeit der Geräte seiner Amateurfunkstelle selbst bestimmen.
Der Zulassungsinhaber braucht vor Betriebsaufnahme für seine Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung.
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen.
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen.
VC144 12
Welche der nachfolgenden Handlungen stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Amateurfunkgesetzes dar?
Die Nachrichtenübermittlung in Not- und Katastrophenfällen an Dritte.
Die Verletzung der Pflicht zur Führung eines Stationstagebuches.
Die Nichteinhaltung der Personenschutzgrenzwerte.
Der Betrieb einer Amateurfunkstelle ohne entsprechende Rufzeichenzuteilung.
VD123 13
Welche Daten sind in der offiziellen Rufzeichenliste der Bundesnetzagentur immer enthalten?
Alle zugeteilten Rufzeichen mit den dazugehörigen Rufzeicheninhabern und deren Anschriften.
Im Falle eines Widerspruchs keinerlei Angaben, auch kein Rufzeichen.
Alle zugeteilten Rufzeichen in Verbindung mit dem Namen des Inhabers und die Standorte von Relaisfunkstellen und Funkbaken.
Alle zugeteilten Rufzeichen mit den dazugehörigen Standorten der Amateurfunkstellen.
VD128 14
Rufzeichenzuteilungen für besondere experimentelle und technisch-wissenschaftliche Studien gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV sind Zuteilungen,
die Ausnahmen zur Nutzung von gewerblichwirtschaftlichen Zwecken zulassen.
die Ausnahmen im Ausbildungsfunkbetrieb zulassen.
die Ausnahmen vom Rufzeichenplan zulassen.
die Ausnahmen von den technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen der AFuV zulassen.
VD209 15
Wie werden deutsche Amateurfunkrufzeichen meistens gebildet?
Amateurfunkrufzeichen bestehen meistens aus einem zweistelligen Suffix (Landeskenner), ein oder zwei Ziffern und einem zwei- oder dreistelligen Präfix.
Amateurfunkrufzeichen bestehen meistens aus einem 2-stelligen Suffix (Landeskenner), einer Ziffer und einem 1-, 2- oder 3-stelligen Präfix.
Amateurfunkrufzeichen bestehen aus einem 2-buchstabigen Präfix (Landeskenner), einer Ziffer und einem meist 2- oder 3-buchstabigen Suffix.
Amateurfunkrufzeichen bestehen aus einem einstelligen Präfix (D), einer oder zwei Ziffern und einem meist ein-, zwei- oder dreistelligen Suffix.
VD210 16
Welche der folgenden Amateurfunkrufzeichen werden in Deutschland auch zugeteilt?
Rufzeichen für Relaisfunkstellen und Funkbaken mit 1-buchstabigem oder mit 4- bis 7-stelligem Suffix.
Rufzeichen für Klubstationen mit 1-buchstabigem oder 4- bis 7-stelligem Suffix, das mit einem Buchstaben endet.
Rufzeichen für Klubstationen mit 1-buchstabigem oder mit 4- bis 7-stelligem Präfix, dessen letztes Zeichen eine Ziffer sein muss.
Rufzeichen mit 1- bis 7-stelligem Suffix als personengebundenes Rufzeichen gemäß § 3 Abs. 1 des Amateurfunkgesetzes.
VD223 17
Werden von der Bundesnetzagentur Ausbildungsrufzeichen für Klubstationen vergeben?
Ja, aber nur auf Antrag des verantwortlichen Funkamateurs.
Ja.
Nein.
Ausbildungsrufzeichen für Klubstationen werden in besonders begründeten Fällen vergeben.
VD306 18
Beim Ausbildungsfunkbetrieb sind
von dem Auszubildenden Angaben über den Funkbetrieb schriftlich festzuhalten.
vom Ausbilder Aufzeichnungen über die Sendetätigkeit und die Teilnehmer am Ausbildungsfunkbetrieb zu führen.
vom Ausbilder Angaben über die Teilnehmer an die Bundesnetzagentur zu senden.
Funkamateure der Klasse E als Ausbilder nicht zugelassen.
VE105 19
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (80-m-Amateurfunkband)?
3,5 MHz - 3,6 MHz
3,5 MHz - 3,9 MHz
3,5 MHz - 3,8 MHz
3,8 MHz - 4,0 MHz
VE106 20
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (40-m-Amateurfunkband)?
7,1 MHz - 7,3 MHz
7,0 MHz - 7,2 MHz
7,0 MHz - 7,3 MHz
7,0 MHz - 7,5 MHz
VE111 21
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (12-m-Amateurfunkband)?
24,068 MHz - 24,168 MHz
24,89 MHz - 24,99 MHz
24,168 MHz - 24,99 MHz
24,89 MHz - 25,168 MHz
VE121 22
In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status?
14000 - 14350 kHz
135,7 - 137,8 kHz
10100 - 10150 kHz
1850 - 1890 kHz
VE127 23
Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 1850 - 1890 kHz?
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden.
Maximal 10 Watt PEP für beide Klassen.
VE128 24
Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 1890 - 2000 kHz?
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E.
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden.
Maximal 10 Watt PEP für beide Klassen.
VE134 25
Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Frequenzbereichen 21 - 21,45 MHz und 24,89 - 24,99 MHz?
750 Watt
250 Watt
150 Watt
75 Watt
VE135 26
Welche Leistungsgrenzen gelten für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E in den Frequenzbereichen 21 - 21,45 MHz und 28 - 29,7 MHz?
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden.
Maximal 250 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E.
VE138 27
Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E in den Frequenzbereichen 144 - 146 MHz und 430 - 440 MHz?
Maximal 100 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A. Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden.
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und 75 Watt PEP für Klasse E.
VE139 28
Wie hoch ist die maximal zulässige Sendeleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A im Frequenzbereich 1240 - 1300 MHz?
100 Watt PEP
250 Watt PEP
750 Watt PEP, jedoch nur maximal 5 Watt EIRP im Teilbereich 1247 - 1263 MHz.
75 Watt PEP, jedoch nur maximal 5 Watt EIRP im Teilbereich 1247 - 1263 MHz.
VF104 29
Wie hat sich ein Funkamateur zu verhalten, wenn er Sendungen empfängt, die nicht für Funkamateure, die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind?
Er darf diese Sendungen für sich aufzeichnen und auswerten. Dritten darf das Vorhandensein und der Inhalt dieser Sendungen jedoch nicht zur Kenntnis gebracht werden.
Er hat sofort den Empfänger auszuschalten und die Bundesnetzagentur zu informieren.
Der Inhalt solcher Sendungen darf nicht verwertet werden, aber eine Diskussion über die Nachrichten- bzw. Gesprächsinhalte ist erlaubt.
Der Inhalt solcher Sendungen sowie die Tatsache ihres Empfangs - ausgenommen bei Notrufen - darf anderen weder mitgeteilt noch für eigene Zwecke verwertet werden.
VF109 30
Darf ein Funkamateur eine Funkanlage seiner Amateurfunkstelle zum Abhören des nicht öffentlich gesprochenen Wortes verwenden?
Ja, aber nur mit einer hierfür von der Bundesnetzagentur vorgesehenen besonderen Zulassung.
Ja, weil der Funkamateur aufgrund der Amateurfunkzulassung als sachkundige Person gilt.
Ja, aber nur wenn ein hierfür technisch zugelassenes Funkgerät benutzt wird.
Nein, weil die verdeckte Übermittlung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes einer anderen Person eine mit Strafe bedrohte Handlung ist.
VG112 31
Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle wird der Fernsehempfang im TV Kanal 10 eines Nachbarn gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass sowohl das gestörte Fernsehgerät wie auch die störende Amateurfunkstelle die Vorschriften einhalten und Nachbesserungen nicht mehr möglich sind. Was kann der Funkamateur erwarten, wenn er den störenden Betrieb fortsetzt?
Die Anordnung von Betriebseinschränkungen für die Amateurfunkstelle.
Den sofortigen Widerruf seiner Zulassung zum Amateurfunkdienst.
Die Verhängung eines Bußgeldes.
Nichts.
VI118 32
Wo und wann hat der Funkamateur die Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen mit allen erforderlichen Unterlagen gemäß BEMFV einzureichen?
Sie ist entsprechend der 26.Verordung zum Bundesimmissionsschutzgesetz der dafür zuständigen Behörde zuzusenden.
Sie ist der Bundesnetzagentur nach Aufforderung vorzulegen.
Sie ist der für den Standort zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vor der Betriebsaufnahme oder einer Änderung mit Leistungszunahme vorzulegen.
Sie ist der für den Standort zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vorzulegen; ein Doppel ist dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt zuzusenden.
VK101 33
Wer haftet für Schäden, die durch die Antennenanlage einer Amateurfunkstelle entstehen können?
Die Bundesnetzagentur, da in den monatlichen Beiträgen auch ein Anteil für eine Gruppenversicherung für Antennenanlagen von Funkamateuren enthalten ist.
Die Amateurfunkvereinigung, wenn der Betreiber der Amateurfunkstelle Mitglied einer solchen Vereinigung ist.
Der Grundstückseigentümer. Er hat eine Antennenhaftpflichtversicherung abzuschließen, selbst wenn er nicht Betreiber der Amateurfunkstelle ist.
Der Eigner und Betreiber der Antennenanlage.
VK103 34
Mit welchen Folgen muss der Funkamateur rechnen, wenn er die zu entrichtenden Gebühren und Beiträge nicht zahlt?
Er muss mit Maßnahmen nach den Vorschriften des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes rechnen.
Er muss mit dem Entzug der Amateurfunkzuteilung sowie einem Bußgeld rechnen.
Er muss mit dem Entzug seines Amateurfunkzeugnisses rechnen.
Er muss mit einer gebührenpflichtigen Nachprüfung rechnen.
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QV/1.08/2023-05-27   AfuPbTE V1.07  © DF1IAV VID: 100032   11.06.2026 15:20