| VA201 | 1 |
| Wie ist die Amateurfunkstelle in den Radio Regulations (VO Funk) definiert? |
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Eine Amateurfunkstelle ist jede Funkstelle, die in einem Frequenzbereich betrieben werden kann, der für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen ist. |
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Eine Amateurfunkstelle ist jede Funkstelle, die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen, Empfangsfunkanlagen, Antennenanlagen und Zusatzeinrichtungen besteht und die auf einer für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden kann. |
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Eine Amateurfunkstelle ist eine Funkstelle, die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen und Empfangsfunkanlagen einschließlich der zum Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen besteht. |
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Eine Amateurfunkstelle ist eine Funkstelle des Amateurfunkdienstes. |
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| VB109 | 2 |
| Wie muss die Rufzeichennennung von DL1ER bei der Nutzung der CEPT-Amateurfunkgenehmigung in der Schweiz erfolgen? |
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DL1ER/HB9 |
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HB9/DL1ER |
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Die Nennung von DL1ER ist ausreichend. |
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DL1ER-HB9/portabel oder DL1ER-HB9/mobil. |
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| VB110 | 3 |
| Sie hören die Amateurfunkstation mit dem Rufzeichen DL/G3MM. Welcher der nachfolgenden Sachverhalte trifft zu? |
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Die Sonderstation G3MM (Maritim Mobile) ist fest auf einem englischen Schiff installiert, und somit berechtigt, auch von fremden Häfen aus betrieben zu werden. |
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Der Funkamateur G3MM aus Gibraltar hat eine kurzzeitige deutsche Gastlizenz erhalten, was mit dem vorangestellten "DL" als Durchreise-Lizenz deutlich wird. |
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Der englischen Station G3MM ist es aufgrund der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 gestattet, vorübergehend von Deutschland aus den Amateurfunk auszuüben. |
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Dem griechischen Funkamateur G3MM ist es aufgrund einer Kurzzeit-Gastzulassung gestattet, von Deutschland aus den Amateurfunk auszuüben. |
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| VC101 | 4 |
| Welches Gesetz bildet die Rechtsgrundlage für den Amateurfunkdienst in Deutschland? |
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Das Telekommunikationsgesetz. |
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Das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten. |
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Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen. |
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Das Gesetz über den Amateurfunk. |
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| VC107 | 5 |
| Mit welchen anderen Funkstellen darf der Funkamateur Funkverkehr abwickeln? |
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Nur mit anderen Funkstellen des Amateurfunkdienstes. |
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Mit anderen Amateurfunkstellen und Funkstellen des Flug- und/oder Seefunkdienstes. |
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Mit anderen Amateurfunkstellen und Funkstellen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). |
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Mit allen Funkstellen, die auf den Amateurfunkbändern tätig sind. |
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| VC108 | 6 |
| Darf der Funkamateur mit anderen Funkstellen, die keine Amateurfunkstellen sind, Funkverkehr abwickeln? |
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Ja, aber nur mit Versuchsfunkstellen, die ein Rufzeichen mit dem Präfix DI benutzen. |
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Ja, beispielsweise mit allen Betreibern von LPD-Funkgeräten im Amateurfunkbereich sowie mit CB-Funkteilnehmern mit verminderter Sendeleistung. |
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Nein, mit Ausnahme von Funkstellen der Sekundärnutzer auf den Amateurfunkbändern. |
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Nein. |
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| VC114 | 7 |
| Welchen Zwecken dient der Amateurfunkdienst nach dem AFuG? |
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Als Versuchsfunk zur technischen Fortentwicklung von Funkanlagen. Zur eigenen Weiterbildung mit gewerblich wirtschaftlichem Interesse. |
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Zur eigenen Weiterbildung der Funkamateure und zur Völkerverständigung. Zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen. |
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Als Vorführfunk zu Demonstrationszwecken. Der Unterstützung von Sicherheitsdiensten (Polizei, Feuerwehr, DLRG usw.). |
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Für freizügige Funkexperimente bei Ausbildungen. Zur Vermeidung von illegalen Funkspektrumsnutzungen in anderen Frequenzbereichen. |
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| VC127 | 8 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
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Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden. |
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Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
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Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
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Ein Funkamateur darf nur ein ihm von der Bundesnetzagentur zugeteiltes Rufzeichen benutzen. |
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| VC138 | 9 |
| Die Bundesnetzagentur kann bei Verstößen gegen AFuG oder AFuV |
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eine kostenpflichtige fachliche Nachprüfung anordnen. |
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eine Einschränkung des Betriebes oder die Außerbetriebnahme der Amateurfunkstelle anordnen. |
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einen sofortigen Abbau der Amateurfunkstelle noch vor Ort anordnen. |
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ein Unbrauchbarmachen der Amateurfunkstelle durch Entnahme wichtiger Teile aus dem Sender anordnen. |
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| VC145 | 10 |
| Ein Funkamateur übermittelt unter Benutzung seiner Amateurfunkstelle rechtswidrig Nachrichten an Dritte. Wie hoch kann das Bußgeld für diese Ordnungswidrigkeit sein? |
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50 bis 100 EURO je nach Zeugnisklasse. |
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Maximal das 20-fache des Frequenznutzungsbeitrags. |
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Bis zu 10.000 EURO. |
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Bis zu 5.000 EURO. |
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| VD112 | 11 |
| Was gilt in Bezug auf den Empfang von Amateurfunkaussendungen? |
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Es bedarf der Zuteilung eines Hörerrufzeichens aus der "DE-Reihe". |
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Es dürfen nur TKG-zugelassene Empfangsgeräte verwendet werden. |
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Es ist keine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst erforderlich. |
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Die Anerkennung als "SWL" ist erforderlich in Verbindung mit der Mitgliedschaft in einer Amateurfunkvereinigung. |
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| VD125 | 12 |
| Wann muss der Funkamateur ein Logbuch führen? |
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Immer, nur nicht bei Mobil- und Portabelbetrieb. |
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Immer. |
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In besonderen Fällen auf Verlangen. |
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Nie. |
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| VD127 | 13 |
| Für welche Zwecke sind Zuteilungen mit Ausnahmen von den technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen der AFuV möglich? |
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Für die Nutzung zusätzlicher Frequenzbereiche, die nicht im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesen sind. |
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Für besondere experimentelle und technischwissenschaftliche Studien mit einer Amateurfunkstelle. |
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Für Abgleicharbeiten und Messungen an Sendern ohne Abschlusswiderstand. |
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Für Übungen zur Abwicklung des Funkverkehrs in Not- und Katastrophenfällen. |
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| VD207 | 14 |
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DB5ZZZ? Es ist ein |
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personengebundenes Rufzeichen der Klasse E. |
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Ausbildungsrufzeichen der Klasse A oder E. |
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Rufzeichen für eine fernbediente bzw. automatisch arbeitende Amateurfunkstelle der Klasse A. |
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personengebundenes Rufzeichen der Klasse A. |
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| VD208 | 15 |
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DM1ZZZ? Es ist ein |
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Ausbildungsrufzeichen der Klasse A. |
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Klubstationsrufzeichen der Klasse E. |
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personengebundenes Rufzeichen der Klasse A. |
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personengebundenes Rufzeichen der Klasse E. |
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| VD212 | 16 |
| DL5XYZ benutzt sein im Kraftfahrzeug eingebautes Funkgerät für Sprechfunkverkehr. Wie kann der Zusatz zu seinem Rufzeichen lauten? |
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/p |
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Es ist kein Zusatz erlaubt. |
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Portabel |
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Mobil |
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| VD213 | 17 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DN1AA - DN8ZZZ" zu? |
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Rufzeichen für Klubstationen. |
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Rufzeichen für Ausbildungsfunkbetrieb. |
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Rufzeichen für Funkbaken. |
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Rufzeichen für Relaisfunkstellen. |
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| VD307 | 18 |
| Kann der Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse E ein Ausbildungsrufzeichen zugeteilt bekommen? |
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Nein, die Klasse E ist nur als Einstiegsklasse vorgesehen und darf daher nicht ausbilden. |
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Ja, er darf die Ausbildung aber nur in Anwesenheit eines Zulassungsinhabers mit Klasse A durchführen. |
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Nein, Ausbildungsrufzeichen werden nur Inhabern der höchsten Amateurfunk-Zeugnisklasse zugeteilt. |
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Ja, er darf jedoch nur im Rahmen der Klasse E ausbilden. |
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| VD308 | 19 |
| Wird das Ausbildungsrufzeichen auf unbegrenzte Zeit erteilt? |
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Nein, es verfällt, wenn es ein Jahr nicht benutzt wurde. |
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Nein, es ist auf 2 Jahre befristet. |
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Nein, es ist nach einem Jahr neu zu beantragen. |
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Ja, bis auf Ausnahmen wird es in der Regel unbefristet erteilt. |
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| VD404 | 20 |
| Wovon sind die Betriebsrechte eines Funkamateurs bei der Mitbenutzung eines Klubstationsrufzeichens abhängig? |
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Von der CEPT-Klasse der Klubstation. |
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Nur von den Betriebsrechten der Zuteilung der Klubstation. |
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Von seiner Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. |
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Er muss Inhaber einer Ausbildungsfunkzuteilung nach § 13 der AFuV sein. |
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| VD408 | 21 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Standortwechsel der Klubstation. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Widerruf des Ausbildungsrufzeichens. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Rufzeichenwechsel bei der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Verzicht auf die Zulassung zum Amateurfunkdienst. |
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| VD504 | 22 |
| Was ist notwendig, damit ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Relaisfunkstelle oder Funkbake betreiben darf? |
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Die Meldung des Standortes bei der Bundesnetzagentur, sofern die Relaisfunkstelle oder Funkbake nicht an einem bereits gemeldeten Standort betrieben wird. |
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Der Betrieb sowie die technischen Parameter müssen der Bundesnetzagentur vor der Betriebsaufnahme schriftlich mitgeteilt werden. |
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Eine Rufzeichenzuteilung für den Betrieb einer fernbedienten oder automatisch arbeitenden Amateurfunkstelle. |
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Für den Betrieb einer Relaisfunkstelle oder Funkbake ist der mindestens 2-jährige Besitz einer gültigen Amateurfunkzulassung erforderlich. |
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| VE114 | 23 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (2-m-Amateurfunkband)? |
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144 - 148 MHz |
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144 - 146 MHz |
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140 - 146 MHz |
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140 - 148 MHz |
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| VE117 | 24 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (13-cm-Amateurfunkband)? |
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2240 - 2300 MHz |
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2350 - 2520 MHz |
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2320 - 2450 MHz |
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2250 - 2340 MHz |
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| VE121 | 25 |
| In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status? |
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10100 - 10150 kHz |
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135,7 - 137,8 kHz |
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14000 - 14350 kHz |
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1850 - 1890 kHz |
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| VE129 | 26 |
| Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 3,5 - 3,8 MHz? |
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Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden. |
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Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen. |
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Maximal 10 Watt PEP für beide Klassen. |
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Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E. |
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| VE139 | 27 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Sendeleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A im Frequenzbereich 1240 - 1300 MHz? |
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75 Watt PEP, jedoch nur maximal 5 Watt EIRP im Teilbereich 1247 - 1263 MHz. |
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100 Watt PEP |
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250 Watt PEP |
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750 Watt PEP, jedoch nur maximal 5 Watt EIRP im Teilbereich 1247 - 1263 MHz. |
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| VE141 | 28 |
| Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 10 - 10,5 GHz? |
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Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden. |
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Maximal 75 Watt PEP für Klasse A und <10 Watt EIRP für Klasse E. |
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Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen. |
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Maximal 75 Watt PEP für Klasse A und 5 Watt PEP für Klasse E. |
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| VE145 | 29 |
| In welchem Amateurfunkfrequenzbereich beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 7 kHz? |
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14000 - 14350 kHz |
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10100 - 10150 kHz |
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28000 - 29700 kHz |
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21000 - 21450 kHz |
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| VF106 | 30 |
| Welcher der nachfolgend genannten Tatbestände ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß TKG? |
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Der Betrieb einer Amateurfunkstelle zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken. |
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Die Übermittlung von Amateurfunknachrichten von oder an Dritte durch einen Funkamateur. |
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Nutzung von Frequenzen ohne Frequenzzuteilung. |
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Das schuldhafte Verursachen von elektromagnetischen Störungen, entgegen den Weisungen der Bundesnetzagentur. |
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| VI101 | 31 |
| Wer ist für die Sicherstellung der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit verantwortlich? |
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Die Verfügung 306/97. |
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Der Betreiber der ortsfesten Amateurfunkstelle. |
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Die Bundesnetzagentur. |
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Die BEMFV (Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder). |
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| VI102 | 32 |
| Was müssen Zulassungsinhaber in Bezug auf den Personenschutz einhalten? |
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Die EMV-Schutzanforderungen für Funkgeräte. |
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Nichts. |
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Die Personenschutzgrenzwerte. |
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Eine Strahlungsleistung von kleiner 10 Watt EIRP. |
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| VI103 | 33 |
| Was bedeutet die Abkürzung EMVU? |
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Elektromagnetische Verträglichkeit in der Umwelt. |
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Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten. |
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Elektronische Messung von elektromagnetischen Unverträglichkeiten. |
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Eine Bürgerinitiative zum Schutz vor elektromagnetischen Unverträglichkeiten. |
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| VK105 | 34 |
| Darf eine Amateurfunkstelle auch an Bord eines Luftfahrzeuges betrieben werden? |
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Ja, die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst gilt für alle portablen und mobilen Einsätze von Amateurfunkstellen. |
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Ja, beispielsweise mit der Zustimmung des verantwortlichen Luftfahrzeugführers oder der zuständigen Luftfahrtbehörde. |
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Ja, mit einer entsprechenden Sondergenehmigung der Bundesnetzagentur. |
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Ja, aber nur von Zulassungsinhabern der Klasse A, wenn für den Funkverkehr eine schon in das Luftfahrzeug installierte Funkstelle verwendet wird. |
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