| VA303 | 1 |
| Gelten die allgemeinen Regelungen der Radio Regulations (VO Funk) auch für den Amateurfunkdienst? |
|
Nein, sonst wäre der Amateurfunk als Experimentierfunk zu eingeschränkt. |
|
Nein, dies wären zu viele Sachverhalte, die der Funkamateur wissen müsste. |
|
Ja, aber nur die Festlegung der Frequenzbereiche, Funkregionen und Rufzeichenreihen. |
|
Ja, der Amateurfunkdienst ist in den Radio Regulations (VO Funk) so festgelegt. |
|
|
|
| VA405 | 2 |
| Was enthält der "Internationale Frequenzbereichszuweisungsplan"? |
|
Er enthält die Frequenzbereichszuweisungen für alle Funkdienste in den verschiedenen Funkregionen der Erde. |
|
Er enthält nur die Frequenzbereichszuweisung für die kommerziellen Funkdienste in den verschiedenen Funkregionen der Erde. |
|
Er enthält nur die Frequenzbereichszuweisung für die Rundfunkdienste in den verschiedenen Funkregionen der Erde. |
|
Er enthält nur die Frequenzbereichszuweisung für die Amateurfunk-Funkdienste in den verschiedenen Funkregionen der Erde. |
|
|
|
| VB105 | 3 |
| Mit einer gültigen deutschen Amateurfunkzulassung der Klasse A, die als "CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gekennzeichnet ist, dürfen die Betriebsrechte der entsprechenden ausländischen Genehmigung im jeweiligen Beitrittsland gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 wahrgenommen werden, |
|
wenn man sich in dem Land nur vorübergehend aufhält. |
|
wenn man in Deutschland einen Wohnsitz hat. |
|
wenn man in dem Land einen Wohnsitz hat. |
|
wenn man in Deutschland keinen Wohnsitz hat. |
|
|
|
| VB113 | 4 |
| Wo sind die Informationen und Bedingungen für die Ausstellung und die Nutzung der CEPT-Amateurfunkgenehmigung zu finden? |
|
In der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 und den Amtsblattverfügungen zu deren Umsetzung. |
|
In der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 und im ERC-Report 32. |
|
In der AFuV. |
|
In der ECC-Empfehlung (05)06 und den Amtsblattverfügungen zu deren Umsetzung. |
|
|
|
| VC106 | 5 |
| Nach dem Amateurfunkgesetz ist eine Amateurfunkstelle eine Funkstelle, |
|
die aus mehreren Sende- und Empfangsfunkanlagen besteht und die auf mindestens drei der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen oberhalb von 30 MHz betrieben werden kann. |
|
die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen, Empfangsfunkanlagen, Antennenanlagen und der zu ihrem Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen besteht und die auf jeweils einer der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen oberhalb und unterhalb von 30 MHz betrieben werden kann. |
|
die aus mehreren Sende- und Empfangsfunkanlagen besteht und die auf mindestens drei der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen unterhalb von 30 MHz betrieben werden kann. |
|
die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen und Empfangsfunkanlagen einschließlich der Antennenanlagen und der zu ihrem Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen besteht, und die auf mindestens einer der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden kann. |
|
|
|
| VC107 | 6 |
| Mit welchen anderen Funkstellen darf der Funkamateur Funkverkehr abwickeln? |
|
Mit allen Funkstellen, die auf den Amateurfunkbändern tätig sind. |
|
Nur mit anderen Funkstellen des Amateurfunkdienstes. |
|
Mit anderen Amateurfunkstellen und Funkstellen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). |
|
Mit anderen Amateurfunkstellen und Funkstellen des Flug- und/oder Seefunkdienstes. |
|
|
|
| VC118 | 7 |
| Ab wann dürfen Sie eine Amateurfunkstelle betreiben? |
|
Nach Teilnahme an einer fachlichen Prüfung für Funkamateure. |
|
Nach einer Frequenzzuteilung aufgrund der Frequenzzuteilungsverordnung. |
|
Mit dem Besitz eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Prüfungsbescheinigung. |
|
Mit dem Besitz einer Zulassung zum Amateurfunkdienst. |
|
|
|
| VC129 | 8 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
|
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle nur auf den für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen senden. |
|
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
|
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
|
Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden. |
|
|
|
| VC131 | 9 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
|
Ein Zulassungsinhaber darf seine Amateurfunkstelle nicht zum geschäftsmäßigen Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen verwenden. |
|
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
|
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
|
Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden. |
|
|
|
| VC134 | 10 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
|
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
|
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
|
Der Zulassungsinhaber braucht vor Betriebsaufnahme für seine Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung. |
|
Beim Betrieb einer Amateurfunkstelle sind die Schutzanforderungen zur Gewährleistung der elektromagnetischen Verträglichkeit im Sinne des EMVG einzuhalten. |
|
|
|
| VC145 | 11 |
| Ein Funkamateur übermittelt unter Benutzung seiner Amateurfunkstelle rechtswidrig Nachrichten an Dritte. Wie hoch kann das Bußgeld für diese Ordnungswidrigkeit sein? |
|
50 bis 100 EURO je nach Zeugnisklasse. |
|
Bis zu 10.000 EURO. |
|
Bis zu 5.000 EURO. |
|
Maximal das 20-fache des Frequenznutzungsbeitrags. |
|
|
|
| VC146 | 12 |
| Was hat ein Funkamateur zu erwarten, der seine Amateurfunkstelle entgegen den Bestimmungen über den Amateurfunkdienst betreibt? |
|
Die Bundesnetzagentur kann die verwendete Funkanlage einziehen. |
|
Der Funkamateur hat mit einer Geldstrafe und mit dem Einzug der Sendefunkanlage zu rechnen. |
|
Der Funkamateur hat mit Entzug des Amateurfunkzeugnisses und einer Geldstrafe zu rechnen. |
|
Die Bundesnetzagentur kann dies - wenn ein entsprechender Verstoß begangen wurde - mit einer Geldbuße ahnden. |
|
|
|
| VD107 | 13 |
| Hat ein Funkamateur Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Rufzeichens? |
|
Nein, es sei denn, er kann besondere persönliche Gründe geltend machen und das Rufzeichen frei ist. |
|
Ja, aber nur in besonders zu begründenden Fällen. |
|
Nein, es besteht kein Anspruch darauf. |
|
Ja, wenn es ihm schon einmal zugeteilt war. |
|
|
|
| VD109 | 14 |
| Welche Pflichten hat der Inhaber einer Amateurfunkzulassung im Fall der Änderung seiner Anschrift oder bei der Neuerrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle? |
|
Er muss die Änderung oder Neuerrichtung 14 Tage vor der Aufnahme des Funkbetriebs am neuen Wohnsitz bzw. Standort bei der Bundesnetzagentur in schriftlicher oder elektronischer Form anzeigen. |
|
Er muss die Änderung der Anschrift oder die Neuerrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle innerhalb von 4 Wochen bei der Bundesnetzagentur in schriftlicher oder elektronischer Form anzeigen und die Bestätigung abwarten, bevor er den Funkbetrieb wieder aufnehmen darf. |
|
Er muss die Änderung der Anschrift unverzüglich und die Neuerrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle vor deren Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur in schriftlicher oder elektronischer Form anzeigen. |
|
Er muss die Änderung der Anschrift oder die Neuerrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle 14 Tage vorher bei der Bundesnetzagentur in schriftlicher oder elektronischer Form anzeigen. |
|
|
|
| VD113 | 15 |
| Zu welchen Zwecken kann die Bundesnetzagentur schriftliche Nachweise über den Funkbetrieb verlangen? |
|
Als Kontrolllogs bei Amateurfunkwettbewerben oder zur Abrechnung der Beiträge. |
|
Zur Untersuchung elektromagnetischer Unverträglichkeit oder zur Klärung frequenztechnischer Fragen. |
|
Als Kontroll-Nachweis für EMVU-Verträglichkeit. |
|
Zur Überprüfung der fachlichen Qualitäten des Funkamateurs und des Inhalts der Sendungen. |
|
|
|
| VD116 | 16 |
| Offene Sprache im Funkverkehr bedeutet, dass der Funkverkehr |
|
keine Abkürzungen enthalten darf. |
|
nicht kodiert und nicht fremdsprachig abgewickelt werden darf. |
|
nicht durch geheime Kodes oder unbekannte Verfahren verschleiert werden darf. |
|
nur in den landesüblichen Sprachen abgewickelt werden darf. |
|
|
|
| VD118 | 17 |
| Welche technischen Anforderungen stellt die Amateurfunkverordnung u. a. an eine Amateurfunksendeanlage? |
|
Zur Reduzierung von Störungen darf das SWR nicht schlechter als 1:3 sein. |
|
Die Frequenzschwankungen des Senders dürfen maximal 10 Hz betragen. |
|
Sofern SSB-Betrieb möglich ist, muss jederzeit zu Messzwecken auch eine Umschaltung auf die Betriebsart FM möglich sein. |
|
Unerwünschte Aussendungen sind auf das geringst mögliche Maß zu beschränken. |
|
|
|
| VD120 | 18 |
| Was ist bei Abgleicharbeiten und Messungen an Sendern im Hinblick auf die Aussendung zu beachten? |
|
Das Sendergehäuse darf nicht geöffnet werden. |
|
Das Antennenkabel muss fest angeschlossen sein. |
|
Sie sind an einem Abschlusswiderstand durchzuführen. |
|
Es darf nur mit halber Sendeleistung gesendet werden. |
|
|
|
| VD221 | 19 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DAØAA - DAØZZZ" zu? |
|
Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV. |
|
Rufzeichen für Funkbaken. |
|
Rufzeichen für ATV-Relaisfunkstellen. |
|
Rufzeichen für Klubstationen. |
|
|
|
| VD222 | 20 |
| Was trifft für das Rufzeichen "DA5AA" zu? |
|
Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV. |
|
Rufzeichen für Klubstationen. |
|
Rufzeichen für Personal der Gaststreitkräfte. |
|
Rufzeichen für exterritoriale Standorte. |
|
|
|
| VD303 | 21 |
| Was ist u.a. im Zusammenhang mit der Durchführung von Ausbildungsfunkverkehr zu beachten? |
|
Der Ausbildungsfunkbetrieb darf nur im Berechtigungsumfang der Rufzeichenzuteilung durchgeführt werden. |
|
Der Ausbildungsfunkverkehr darf nur mit einer maximalen Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP durchgeführt werden. |
|
Der Ausbildungsfunkverkehr darf nicht in der Betriebsart A1A (Morsen) durchgeführt werden. |
|
Der Ausbildungsfunkverkehr darf nur an einer Klubstation durchgeführt werden. |
|
|
|
| VD309 | 22 |
| Welche der nachfolgenden Tätigkeiten fällt nicht unter die Ziel- und Zweckbestimmung des Ausbildungsfunkbetriebs? |
|
Die praktische Vorbereitung auf das Ablegen der fachlichen Prüfung für Funkamateure der Klasse A. |
|
Personen, die nicht Inhaber eines entsprechenden Amateurfunkzeugnisses sind, können unter festgelegten Voraussetzungen am Amateurfunkdienst teilnehmen. |
|
Die praktische Vorbereitung auf das Ablegen der fachlichen Prüfung für Funkamateure der Klasse E. |
|
Das alleinige Vorführen von Amateurfunkverkehr. |
|
|
|
| VD408 | 23 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
|
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Verzicht auf die Zulassung zum Amateurfunkdienst. |
|
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Rufzeichenwechsel bei der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. |
|
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Widerruf des Ausbildungsrufzeichens. |
|
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Standortwechsel der Klubstation. |
|
|
|
| VE108 | 24 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (20-m-Amateurfunkband)? |
|
14 MHz - 14,5 MHz |
|
14 MHz - 14,35 MHz |
|
14 MHz - 14,45 MHz |
|
14 MHz - 15 MHz |
|
|
|
| VE114 | 25 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (2-m-Amateurfunkband)? |
|
140 - 146 MHz |
|
144 - 146 MHz |
|
144 - 148 MHz |
|
140 - 148 MHz |
|
|
|
| VE115 | 26 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (70-cm-Amateurfunkband)? |
|
432 - 438 MHz |
|
430 - 438 MHz |
|
432 - 440 MHz |
|
430 - 440 MHz |
|
|
|
| VE127 | 27 |
| Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 1850 - 1890 kHz? |
|
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden. |
|
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen. |
|
Maximal 10 Watt PEP für beide Klassen. |
|
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E. |
|
|
|
| VE133 | 28 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Frequenzbereichen 14 - 14,35 MHz und 18,068 - 18,168 MHz? |
|
150 Watt |
|
250 Watt |
|
750 Watt |
|
75 Watt |
|
|
|
| VE143 | 29 |
| In welchen Amateurfunkfrequenzbereichen beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 2,7 kHz? |
|
135,7 - 137,8 kHz und 1810 - 1850 kHz |
|
10100 - 10150 kHz und 18068 - 18168 kHz |
|
1810 - 2000 kHz und 3500 - 3800 kHz |
|
21000 - 21450 kHz und 28000 - 29700 kHz |
|
|
|
| VF102 | 30 |
| Bei welcher Handlung verletzt ein Funkamateur das Fernmeldegeheimnis? |
|
Bei Aufzeichnung und Weitergabe von Gesprächsinhalten und Daten aus Amateurfunkverbindungen, insbesondere, wenn die Weitergabe an Nicht-Funkamateure erfolgt. |
|
Bei Empfang, Verwertung oder Weitergabe von Nachrichten, die nicht für Funkamateure, die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind. |
|
Bei Verwertung oder Weitergabe von Gesprächsinhalten und Daten aus Amateurfunkverbindungen, an denen der Funkamateur nicht selbst beteiligt war. |
|
Bei Verwertung oder Weitergabe von Gesprächsinhalten und Daten aus Amateurfunkverbindungen, unabhängig davon, ob der Funkamateur selbst beteiligt war. |
|
|
|
| VG112 | 31 |
| Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle wird der Fernsehempfang im TV Kanal 10 eines Nachbarn gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass sowohl das gestörte Fernsehgerät wie auch die störende Amateurfunkstelle die Vorschriften einhalten und Nachbesserungen nicht mehr möglich sind. Was kann der Funkamateur erwarten, wenn er den störenden Betrieb fortsetzt? |
|
Den sofortigen Widerruf seiner Zulassung zum Amateurfunkdienst. |
|
Nichts. |
|
Die Verhängung eines Bußgeldes. |
|
Die Anordnung von Betriebseinschränkungen für die Amateurfunkstelle. |
|
|
|
| VH104 | 32 |
| Welche Geräte fallen nicht in den Anwendungsbereich des FTEG? |
|
Funkgeräte, die von Funkamateuren verwendet werden und die nicht im Handel erhältlich sind, sowie Geräte deren EMV-relevante Bedingungen in anderen EU-Richtlinen als der EMV-Richtlinie vorgeschrieben sind. |
|
Im Handel erhältliche Sendefunkgeräte, die ausschließlich für Funkamateure hergestellt werden. |
|
Im Handel erhältliche elektrische oder elektronische Apparate, Anlagen und Systeme, die elektrische oder elektronische Bauteile enthalten. |
|
Geräte, die ausschließlich zur Verwendung in eigenen Räumen hergestellt werden. |
|
|
|
| VI119 | 33 |
| Welche Aussendungen von Amateurfunkanlagen müssen bei der Ermittlung des standortbezogenen Sicherheitsabstandes berücksichtigt werden? |
|
Alle Aussendungen der ortsfesten Amateurfunkstelle, die ein Funkamateur zeitgleich durchzuführen beabsichtigt. |
|
Ausschließlich Aussendungen von ortsfest betriebenen Amateurfunkstellen mit einer Strahlungsleistung (EIRP) größer 10 Watt. |
|
Alle Aussendungen mit einer Strahlungsleistung (EIRP) größer 10 Watt, auch Aussendungen im Mobilbetrieb. |
|
Nur die Aussendungen bei der maximalen Sendeleistung. |
|
|
|
| VI121 | 34 |
| Wer muss seine Amateurfunkstelle bei der Bundesnetzagentur anzeigen? |
|
Alle Funkamateure, die ortsfeste Amateurfunkstellen mit Strahlungsleistungen oberhalb der in der BEMFV genannten Grenze betreiben möchten. |
|
Alle Funkamateure. |
|
Alle Funkamateure der Zeugnisklasse A. |
|
Alle Funkamateure, die auf der Kurzwelle aktiv sind. |
|
|
|