| VA102 | 1 |
| Wozu dient der Amateurfunkdienst nach dem Wortlaut seiner internationalen Begriffsbestimmung in den Radio Regulations (VO Funk)? |
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Für experimentelle und technischwissenschaftliche Studien, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen. |
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Zur eigenen Ausbildung, für den Funkverkehr der Funkamateure untereinander und für technische Studien. |
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Zur Benutzung von Amateurfunkstellen auf der Erde und im Hauptteil der Erdatmosphäre. |
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Für den Funkverkehr der Funkamateure untereinander sowie für den Funkverkehr über Amateurfunkstellen an Bord von erdumlaufenden Satelliten. |
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| VA104 | 2 |
| Welche Aussage über Funkamateure enthält die Begriffsbestimmung des Amateurfunkdienstes in den Radio Regulations (VO Funk)? |
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Funkamateure sind die Inhaber einer Prüfungsbescheinigung über eine bestandene Amateurfunkprüfung und befassen sich mit der Funktechnik aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse. |
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Funkamateure dürfen nur Mitteilungen von geringer Bedeutung übertragen, die es nicht rechtfertigen, öffentliche Telekommunikationsdienste in Anspruch zu nehmen. |
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Funkamateure sind ordnungsgemäß ermächtigte Personen, die sich mit der Funktechnik aus rein persönlicher Neigung und nicht aus geldlichem Interesse befassen. |
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Keine, da es sich um die Definition des Amateurfunkdienstes handelt. |
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| VA205 | 3 |
| Bei welcher der genannten Einrichtungen handelt es sich um eine Amateurfunkstelle nach der Definition der Radio Regulations (VO Funk) und des AFuG? |
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Ein FM-Relais mit Sender und Empfänger am gleichen Standort sowie getrennter Ein- und Ausgabefrequenz zwischen 27120 und 27410 kHz. |
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Ein Fuchsjagdsender im 80-m-Band mit weniger als 5 Watt Senderleistung, der kein Rufzeichen, aber die Peilkennungen MO, MOE, MOI oder MOS aussendet. |
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Eine Versuchsfunkstelle, die auf mindestens einer dem Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzen betrieben wird. |
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Ein LPD-Funkgerät, das im 70-cm-Amateurfunkband im Rahmen des nicht öffentlichen mobilen Landfunks betrieben wird. |
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| VA304 | 4 |
| Was gilt hinsichtlich der Anwendung von Kodes und Verschlüsselungen im internationalen Amateurfunkverkehr zwischen Funkamateuren? |
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Beim Funkverkehr zwischen Amateurfunkstellen dürfen keine Kodes oder Verschlüsselungen verwendet werden. |
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Der Austausch von Steuersignalen zwischen Erd- und Weltraumfunkstellen des Amateurfunkdienstes über Satelliten darf nicht zur Verschleierung des Inhalts verschlüsselt werden. |
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Beim Funkverkehr zwischen Amateurfunkstellen dürfen alle bekannten und geheimen Kodes oder Verschlüsselungen verwendet werden. |
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Der Funkverkehr zwischen Amateurfunkstellen verschiedener Länder darf nicht zur Verschleierung des Inhalts verschlüsselt werden. |
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| VB101 | 5 |
| Welche Bedeutung haben die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und 05(06) für den Amateurfunkdienst? |
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Sie sind Teil des internationalen Frequenzzuweisungsplanes und beinhalten Regelungen für nationale Frequenzzuweisungen für den Amateurfunkdienst. |
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Sie bilden die Grundlagen für eine vereinfachte gegenseitige Anerkennung von Amateurfunkprüfungen in den beigetretenen Ländern. |
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Sie sind Teil der Radio Regulations (VO Funk) und regeln den Amateurfunkverkehr auf internationaler Basis. |
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Sie bilden die Grundlagen für eine vereinfachte gegenseitige Gewährung von kurzzeitigen Amateurfunkbetriebsrechten in den beigetretenen Ländern. |
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| VB119 | 6 |
| Darf ein Funkamateur mit einer gültigen deutschen Amateurfunkzulassung der Klasse A auch im Gastland Amateurfunkverkehr auf dem 6-m-Band durchführen? |
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Nicht grundsätzlich. Der Funkamateur hat sich generell an die Bestimmungen des Gastlandes im Rahmen seiner CEPT-Amateurfunkgenehmigung zu halten. |
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Nein. Der Betrieb im 6-m-Band ist grundsätzlich unzulässig. |
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Ja, aber nur, wenn der Funkamateur eine CEPT-Amateurfunkgenehmigung besitzt. |
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Ja. Die Genehmigung für den Betrieb im 6-m-Band muss jedoch in seine Amateurfunkzulassung eingetragen sein. |
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| VB124 | 7 |
| Die CEPT-Empfehlung T/R 61-02 beinhaltet Regelungen für |
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die elektromagnetische Verträglichkeit von Amateurfunkgeräten. |
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die freie Ein- und Ausfuhr von Amateurfunkgeräten im Rahmen der beigetretenen Länder. |
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die gegenseitige Anerkennung von Amateurfunkgenehmigungen in CEPT- und Nicht-CEPT-Ländern. |
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die Ausstellung und Anerkennung von harmonisierten Amateurfunkprüfungsbescheinigungen. |
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| VC119 | 8 |
| Ist die Erteilung einer Amateurfunkzulassung von einem Mindestalter abhängig? |
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Ja, die Bewerber können ab dem 15. Lebensjahr eine Zulassung erhalten. |
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Nein, das AFuG sieht kein Mindestalter vor. |
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Ja, für Klasse A müssen die Bewerber mindestens 10 Jahre alt sein. |
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Ja, die Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein. |
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| VC123 | 9 |
| Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Klubstation betreiben? |
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Wenn der dafür eine gültige Rufzeichenzuteilung der Bundesnetzagentur besitzt. |
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Wenn er Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist. |
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Wenn er mindestens 20 Unterschriften als Beweis der Notwendigkeit vorlegen kann. |
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Wenn er eine entsprechende Befürwortung einer Amateurfunkvereinigung besitzt. |
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| VC127 | 10 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
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Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
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Ein Funkamateur darf nur ein ihm von der Bundesnetzagentur zugeteiltes Rufzeichen benutzen. |
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Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden. |
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Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
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| VC129 | 11 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
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Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle nur auf den für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen senden. |
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Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden. |
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Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
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Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
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| VC135 | 12 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
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Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden. |
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Ein Zulassungsinhaber muss für eine Amateurfunkstelle mit einer Strahlungsleistung von mehr als 10 Watt EIRP vor der Betriebsaufnahme Berechnungsunterlagen und ergänzende Messprotokolle in Bezug auf die EMVU vorlegen. |
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Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
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Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
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| VC142 | 13 |
| Wann handelt ein Funkamateur ordnungswidrig im Sinne des Amateurfunkgesetzes? |
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Beim Betrieb zum geschäftsmäßigen Erbringen von Telekommunikationsdiensten. |
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Bei unzureichender Rufzeichennennung. |
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Bei der Abwicklung von Funkbetrieb mit anderen als Amateurfunkstellen. |
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Bei dauerhafter Verlegung seiner Amateurfunkstelle an einen anderen Standort. |
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| VD109 | 14 |
| Welche Pflichten hat der Inhaber einer Amateurfunkzulassung im Fall der Änderung seiner Anschrift oder bei der Neuerrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle? |
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Er muss die Änderung der Anschrift oder die Neuerrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle 14 Tage vorher bei der Bundesnetzagentur in schriftlicher oder elektronischer Form anzeigen. |
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Er muss die Änderung oder Neuerrichtung 14 Tage vor der Aufnahme des Funkbetriebs am neuen Wohnsitz bzw. Standort bei der Bundesnetzagentur in schriftlicher oder elektronischer Form anzeigen. |
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Er muss die Änderung der Anschrift unverzüglich und die Neuerrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle vor deren Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur in schriftlicher oder elektronischer Form anzeigen. |
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Er muss die Änderung der Anschrift oder die Neuerrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle innerhalb von 4 Wochen bei der Bundesnetzagentur in schriftlicher oder elektronischer Form anzeigen und die Bestätigung abwarten, bevor er den Funkbetrieb wieder aufnehmen darf. |
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| VD113 | 15 |
| Zu welchen Zwecken kann die Bundesnetzagentur schriftliche Nachweise über den Funkbetrieb verlangen? |
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Als Kontrolllogs bei Amateurfunkwettbewerben oder zur Abrechnung der Beiträge. |
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Zur Überprüfung der fachlichen Qualitäten des Funkamateurs und des Inhalts der Sendungen. |
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Als Kontroll-Nachweis für EMVU-Verträglichkeit. |
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Zur Untersuchung elektromagnetischer Unverträglichkeit oder zur Klärung frequenztechnischer Fragen. |
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| VD202 | 16 |
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DO3ZZZ? Es ist ein |
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Ausbildungsrufzeichen der Klasse E. |
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personengebundenes Rufzeichen der Klasse E. |
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personengebundenes Rufzeichen der Klasse A. |
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Ausbildungsrufzeichen der Klasse A. |
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| VD204 | 17 |
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DF9ZZZ? Es ist ein |
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Klubstationsrufzeichen der Klasse A. |
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Ausbildungsrufzeichen der Klasse A oder E, keine genaue Bestimmung möglich. |
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personengebundenes Rufzeichen der Klasse E. |
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personengebundenes Rufzeichen der Klasse A. |
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| VD209 | 18 |
| Wie werden deutsche Amateurfunkrufzeichen meistens gebildet? |
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Amateurfunkrufzeichen bestehen meistens aus einem zweistelligen Suffix (Landeskenner), ein oder zwei Ziffern und einem zwei- oder dreistelligen Präfix. |
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Amateurfunkrufzeichen bestehen meistens aus einem 2-stelligen Suffix (Landeskenner), einer Ziffer und einem 1-, 2- oder 3-stelligen Präfix. |
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Amateurfunkrufzeichen bestehen aus einem 2-buchstabigen Präfix (Landeskenner), einer Ziffer und einem meist 2- oder 3-buchstabigen Suffix. |
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Amateurfunkrufzeichen bestehen aus einem einstelligen Präfix (D), einer oder zwei Ziffern und einem meist ein-, zwei- oder dreistelligen Suffix. |
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| VD210 | 19 |
| Welche der folgenden Amateurfunkrufzeichen werden in Deutschland auch zugeteilt? |
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Rufzeichen für Relaisfunkstellen und Funkbaken mit 1-buchstabigem oder mit 4- bis 7-stelligem Suffix. |
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Rufzeichen für Klubstationen mit 1-buchstabigem oder mit 4- bis 7-stelligem Präfix, dessen letztes Zeichen eine Ziffer sein muss. |
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Rufzeichen mit 1- bis 7-stelligem Suffix als personengebundenes Rufzeichen gemäß § 3 Abs. 1 des Amateurfunkgesetzes. |
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Rufzeichen für Klubstationen mit 1-buchstabigem oder 4- bis 7-stelligem Suffix, das mit einem Buchstaben endet. |
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| VD217 | 20 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DO1AA - DO9ZZZ" zu? |
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Personengebundene Rufzeichen der Klasse E. |
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Rufzeichen für Klubstationen. |
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Rufzeichen der Klasse A. |
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Ausbildungsrufzeichen. |
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| VD220 | 21 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DFØAA - DFØZZZ" zu? |
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Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV. |
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Rufzeichen für Klubstationen (auslaufend Relaisfunkstellen oder Funkbaken). |
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Rufzeichen für Klubstationen bei besonderen allgemeinen Anlässen. |
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Rufzeichen für Personal der Gaststreitkräfte. |
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| VD222 | 22 |
| Was trifft für das Rufzeichen "DA5AA" zu? |
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Rufzeichen für exterritoriale Standorte. |
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Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV. |
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Rufzeichen für Personal der Gaststreitkräfte. |
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Rufzeichen für Klubstationen. |
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| VD301 | 23 |
| Von wem ist während des Ausbildungsfunkbetriebs das zugeteilte Ausbildungsrufzeichen zu benutzen? |
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Immer nur vom Inhaber der benutzten Amateurfunkstation. |
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Vom Auszubildenden und vom Ausbilder. |
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Grundsätzlich nur vom Auszubildenden. |
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Grundsätzlich nur vom Ausbilder. |
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| VD306 | 24 |
| Beim Ausbildungsfunkbetrieb sind |
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Funkamateure der Klasse E als Ausbilder nicht zugelassen. |
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vom Ausbilder Aufzeichnungen über die Sendetätigkeit und die Teilnehmer am Ausbildungsfunkbetrieb zu führen. |
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von dem Auszubildenden Angaben über den Funkbetrieb schriftlich festzuhalten. |
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vom Ausbilder Angaben über die Teilnehmer an die Bundesnetzagentur zu senden. |
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| VD309 | 25 |
| Welche der nachfolgenden Tätigkeiten fällt nicht unter die Ziel- und Zweckbestimmung des Ausbildungsfunkbetriebs? |
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Die praktische Vorbereitung auf das Ablegen der fachlichen Prüfung für Funkamateure der Klasse E. |
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Personen, die nicht Inhaber eines entsprechenden Amateurfunkzeugnisses sind, können unter festgelegten Voraussetzungen am Amateurfunkdienst teilnehmen. |
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Das alleinige Vorführen von Amateurfunkverkehr. |
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Die praktische Vorbereitung auf das Ablegen der fachlichen Prüfung für Funkamateure der Klasse A. |
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| VD411 | 26 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Rufzeichenwechsel bei der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. |
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Kurzzeitige Standortänderungen einer Klubstation müssen der Bundesnetzagentur nicht angezeigt werden. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Widerruf des Ausbildungsrufzeichens. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Standortwechsel der Klubstation. |
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| VD509 | 27 |
| Was gilt gemäß AFuV bei Relaisfunkstellen und Funkbaken? |
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Ein vorgeschriebenes Mindestalter des Rufzeicheninhabers. |
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Ein durchlaufender Betrieb des Senders länger als 10 Minuten ist nicht zulässig. |
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Relaisfunkstellen und Funkbaken dürfen nur an dem in der Rufzeichenzuteilung aufgeführten Standort unter den dort festgelegten Rahmenbedingungen betrieben werden. |
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Das Rufzeichen der Relaisfunkstelle muss nach einer mehr als 10-minütigen Sendepause wiederholt werden. |
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| VE110 | 28 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (15-m-Amateurfunkband)? |
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21 MHz - 21,7 MHz |
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21 MHz - 21,45 MHz |
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21 MHz - 21,5 MHz |
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21 MHz - 21,35 MHz |
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| VE124 | 29 |
| In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status? |
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1240 - 1300 MHz |
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5,65 - 5,85 GHz |
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144 - 146 MHz |
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10,0 - 10,5 GHz |
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| VE146 | 30 |
| In welchem Amateurfunkfrequenzbereich beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 40 kHz? |
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430 - 440 MHz |
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144 - 146 MHz |
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28,0 - 29,7 MHz |
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1240 - 1300 MHz |
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| VG109 | 31 |
| Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 145,550 MHz wird der Rundfunkempfänger eines Nachbarn auf 100,6 MHz durch Direkteinstrahlung gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass der Funkamateur am Ort des gestörten Empfängers eine Feldstärke erzeugt, die den in der Norm empfohlenen Grenzwert für die Störfestigkeit von Geräten nicht erreicht. Was hat der Funkamateur zu tun? |
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Er kann seine Sendeleistung uneingeschränkt erhöhen. |
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Er kann seinen Funkbetrieb fortsetzen. |
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Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen. |
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Er hat seine Sendeleistung so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr gestört wird. |
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| VI102 | 32 |
| Was müssen Zulassungsinhaber in Bezug auf den Personenschutz einhalten? |
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Eine Strahlungsleistung von kleiner 10 Watt EIRP. |
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Nichts. |
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Die EMV-Schutzanforderungen für Funkgeräte. |
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Die Personenschutzgrenzwerte. |
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| VI107 | 33 |
| Was versteht man nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) unter dem "Anzeigeverfahren ortsfester Amateurfunkanlagen"? |
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Die Erklärung des Funkamateurs, dass er den Grenzwert von 10 Watt ERP einhält. |
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Ein Verfahren, das es dem Funkamateur ermöglicht, eigenständig sicherzustellen und zu dokumentieren, dass von seiner ortsfesten Amateurfunkstelle keine Gefährdung für Personen ausgeht. |
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Ein Verfahren zur Berechnung des Abstandes zum nächstgelegenen Nachbarn. |
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Die Erklärung des Funkamateurs, dass er den Grenzwert von 10 Watt EIRP einhält. |
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| VK102 | 34 |
| Welche regelmäßigen Beiträge hat der Funkamateur zu entrichten? |
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Frequenznutzungsbeitrag und EMV-Beitrag. |
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Keine Beiträge. |
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Den monatlichen Genehmigungsbeitrag. |
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Beiträge nach Anlage 3 der Amateurfunkverordnung. |
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