| VA104 | 1 |
| Welche Aussage über Funkamateure enthält die Begriffsbestimmung des Amateurfunkdienstes in den Radio Regulations (VO Funk)? |
|
Funkamateure dürfen nur Mitteilungen von geringer Bedeutung übertragen, die es nicht rechtfertigen, öffentliche Telekommunikationsdienste in Anspruch zu nehmen. |
|
Funkamateure sind die Inhaber einer Prüfungsbescheinigung über eine bestandene Amateurfunkprüfung und befassen sich mit der Funktechnik aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse. |
|
Keine, da es sich um die Definition des Amateurfunkdienstes handelt. |
|
Funkamateure sind ordnungsgemäß ermächtigte Personen, die sich mit der Funktechnik aus rein persönlicher Neigung und nicht aus geldlichem Interesse befassen. |
|
|
|
| VA407 | 2 |
| Was bedeuten im Funk die Zeichen "SOS" und "MAYDAY"? |
|
Es handelt sich um ehemalige See- und Luftnotzeichen, die keine Gültigkeit mehr haben. |
|
Diese Notzeichen zeigen an, dass ein See- oder Luftfahrzeug von ernster und unmittelbar bevorstehender Gefahr bedroht ist. |
|
SOS und MAYDAY sind nur im Seefunk gebräuchlich und haben für den Amateurfunk keine Bedeutung. |
|
SOS und MAYDAY sind Dringlichkeitszeichen, die eine Sicherheitsmeldung ankündigen. |
|
|
|
| VB103 | 3 |
| Die deutsche Amateurfunkzulassung der Klasse A entspricht der |
|
"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der ECC-Empfehlung (05)06. |
|
"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß dem ERC-Report 32. |
|
"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-02. |
|
"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01. |
|
|
|
| VB109 | 4 |
| Wie muss die Rufzeichennennung von DL1ER bei der Nutzung der CEPT-Amateurfunkgenehmigung in der Schweiz erfolgen? |
|
DL1ER/HB9 |
|
Die Nennung von DL1ER ist ausreichend. |
|
DL1ER-HB9/portabel oder DL1ER-HB9/mobil. |
|
HB9/DL1ER |
|
|
|
| VB117 | 5 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
|
Eine Bescheinigung nach CEPT-Empfehlung T/R 61-02 berechtigt den Funkamateur auch zur Durchführung des Amateurfunkbetriebs. |
|
Die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und T/R 61-02 schließen die ECC-Empfehlung (05)06 mit ein. |
|
Alle Mitglieder der CEPT sind verpflichtet, alle CEPT-Empfehlungen anzuwenden. |
|
Auch Nicht-CEPT-Länder können den CEPT-Empfehlungen T/R 61-01, T/R 61-02 oder (05)06 beitreten und diese anwenden. |
|
|
|
| VB120 | 6 |
| Ist der vorübergehende Betrieb einer Klubstation nach CEPT-Empfehlung T/R 61-01 in einem Land erlaubt, welches diese Empfehlung anwendet? |
|
Nein, weil es in den übrigen CEPT-Ländern keine Klubstationen gibt. |
|
Ja, der Betrieb einer Klubstation ist zulässig, wenn der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur der vorgesehene Standort im Ausland vorher mitgeteilt worden ist. |
|
Ja, aber nur, wenn die Klubstation im Ausland an keinem festen Standort betrieben wird. |
|
Nein, der Betrieb einer Klubstation bedarf der Beantragung einer Gastgenehmigung. |
|
|
|
| VC106 | 7 |
| Nach dem Amateurfunkgesetz ist eine Amateurfunkstelle eine Funkstelle, |
|
die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen, Empfangsfunkanlagen, Antennenanlagen und der zu ihrem Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen besteht und die auf jeweils einer der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen oberhalb und unterhalb von 30 MHz betrieben werden kann. |
|
die aus mehreren Sende- und Empfangsfunkanlagen besteht und die auf mindestens drei der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen unterhalb von 30 MHz betrieben werden kann. |
|
die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen und Empfangsfunkanlagen einschließlich der Antennenanlagen und der zu ihrem Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen besteht, und die auf mindestens einer der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden kann. |
|
die aus mehreren Sende- und Empfangsfunkanlagen besteht und die auf mindestens drei der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen oberhalb von 30 MHz betrieben werden kann. |
|
|
|
| VC114 | 8 |
| Welchen Zwecken dient der Amateurfunkdienst nach dem AFuG? |
|
Als Versuchsfunk zur technischen Fortentwicklung von Funkanlagen. Zur eigenen Weiterbildung mit gewerblich wirtschaftlichem Interesse. |
|
Für freizügige Funkexperimente bei Ausbildungen. Zur Vermeidung von illegalen Funkspektrumsnutzungen in anderen Frequenzbereichen. |
|
Als Vorführfunk zu Demonstrationszwecken. Der Unterstützung von Sicherheitsdiensten (Polizei, Feuerwehr, DLRG usw.). |
|
Zur eigenen Weiterbildung der Funkamateure und zur Völkerverständigung. Zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen. |
|
|
|
| VC115 | 9 |
| Welches der nachfolgend genannten Dokumente benötigt man, um ein Funkamateur im Sinne des AFuG zu sein? |
|
Einen gültigen Personal- oder Reisepass, aus dem hervorgeht, dass man seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik hat. |
|
Ein Amateurfunkzeugnis oder eine harmonisierte Amateurfunkprüfungsbescheinigung. |
|
Ein Führungszeugnis aus dem hervorgeht, dass man nicht vorbestraft ist. |
|
Eine Bescheinigung darüber, dass man am Ausbildungsfunkverkehr erfolgreich teilgenommen hat. |
|
|
|
| VC125 | 10 |
| Kann ein zugeteiltes Rufzeichen durch die Bundesnetzagentur geändert werden? |
|
Ja, wenn wichtige Gründe dazu bei der Behörde vorliegen. |
|
Nein, das einmal zugeteilte Rufzeichen ist zeitlebens ideelles Eigentum des Funkamateurs, für das er bei Erstzuteilung auch bezahlen musste. |
|
Ja, aber nicht öfter als alle 5 Jahre einmal, da jeder Rufzeichenwechsel für den Funkamateur gebührenpflichtig ist. |
|
Nein, es sei denn, die Behörde bezahlt dem Funkamateur den Neudruck von QSL-Karten. |
|
|
|
| VD110 | 11 |
| Was muss der Inhaber einer Amateurfunkzulassung bei der Änderung seines Namens oder seiner Anschrift veranlassen? |
|
Er muss die Änderungen 14 Tage vor deren Eintreten der Bundesnetzagentur in schriftlicher oder elektronischer Form mitteilen und seine Funkanlage solange stilllegen, bis er von der Bundesnetzagentur eine entsprechend geänderte Amateurfunkzulassung erhalten hat. |
|
Er muss die Änderungen der Bundesnetzagentur im Fall der weiteren Teilnahme am Amateurfunkdienst innerhalb von 4 Wochen in schriftlicher oder elektronischer Form mitteilen. |
|
Er muss die Änderungen der Bundesnetzagentur unverzüglich in schriftlicher oder elektronischer Form mitteilen. |
|
Er muss die Änderungen der Bundesnetzagentur nur beim Umzug ins Ausland oder in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Bundesnetzagentur-Außenstelle mitteilen. |
|
|
|
| VD111 | 12 |
| Ein Funkamateur verzichtet auf seine Zulassung und damit auf die Zuteilung seines personengebundenen Rufzeichens. Kann er damit rechnen, dass er auf Antrag dieses Rufzeichen nach 2 Jahren erneut zugeteilt bekommt? |
|
Ja, freigewordene Rufzeichen werden erst nach Ablauf von 10 Jahren an einen anderen Funkamateur neu vergeben. |
|
Nein, durch Verzicht frei gewordene Rufzeichen dürfen generell für 10 Jahre nicht vergeben werden. |
|
Ja, Rufzeichen sind personengebunden und können daher sowieso nicht an andere Personen vergeben werden. |
|
Nein, der Funkamateur kann nur mit der Zuteilung dieses Rufzeichens rechnen, wenn er den Antrag auf erneute Zuteilung innerhalb eines Jahres nach Verzicht stellt. |
|
|
|
| VD113 | 13 |
| Zu welchen Zwecken kann die Bundesnetzagentur schriftliche Nachweise über den Funkbetrieb verlangen? |
|
Zur Untersuchung elektromagnetischer Unverträglichkeit oder zur Klärung frequenztechnischer Fragen. |
|
Als Kontroll-Nachweis für EMVU-Verträglichkeit. |
|
Als Kontrolllogs bei Amateurfunkwettbewerben oder zur Abrechnung der Beiträge. |
|
Zur Überprüfung der fachlichen Qualitäten des Funkamateurs und des Inhalts der Sendungen. |
|
|
|
| VD115 | 14 |
| Darf ein Funkamateur verdeckte bzw. geheime Nachrichten an seinen Funkfreund senden? |
|
Nein. Der Amateurfunkverkehr muss in offener Sprache abgewickelt werden und darf nicht zur Verschleierung verschlüsselt werden. |
|
Ja, in allen Sprachen, Betriebsarten und Kodierungen. |
|
Ja, aber nur in den landesüblichen Sprachen, Betriebsarten und Kodierungen. |
|
Ja, aber nur zu Testzwecken. |
|
|
|
| VD124 | 15 |
| Wozu können Aufzeichnungen der Sendetätigkeit (z.B. Stationstagebuch) dienen? |
|
Sie können nur als Aktivitätsnachweis über den Funkbetrieb gegenüber der örtlichen Amateurfunkvereinigung dienen. |
|
Dort können die Rufzeichen der Gegenfunkstellen festgehalten werden, damit der Bundesnetzagentur jederzeit der Nachweis erbracht werden kann, dass nur mit genehmigten Funkstellen Funkverkehr abgewickelt wurde. |
|
Sie können zur Aufklärung elektromagnetischer Unverträglichkeiten dienen. |
|
Ein präzise geführtes Stationstagebuch kann u.a. als Grundlage für die Erteilung einer EMVU-Bescheinigung dienen. |
|
|
|
| VD129 | 16 |
| Ist für den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf Wasser beziehungsweise in der Luft eine Sondergenehmigung der Bundesnetzagentur erforderlich? |
|
Ja, aber nur in Einzelfällen. |
|
Ja, in jedem Fall ist eine Sonderzuteilung erforderlich. |
|
Nur bei Strahlungsleistungen über 10 Watt EIRP. |
|
Nein. |
|
|
|
| VD204 | 17 |
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DF9ZZZ? Es ist ein |
|
personengebundenes Rufzeichen der Klasse E. |
|
Ausbildungsrufzeichen der Klasse A oder E, keine genaue Bestimmung möglich. |
|
Klubstationsrufzeichen der Klasse A. |
|
personengebundenes Rufzeichen der Klasse A. |
|
|
|
| VD223 | 18 |
| Werden von der Bundesnetzagentur Ausbildungsrufzeichen für Klubstationen vergeben? |
|
Ja. |
|
Ausbildungsrufzeichen für Klubstationen werden in besonders begründeten Fällen vergeben. |
|
Nein. |
|
Ja, aber nur auf Antrag des verantwortlichen Funkamateurs. |
|
|
|
| VD303 | 19 |
| Was ist u.a. im Zusammenhang mit der Durchführung von Ausbildungsfunkverkehr zu beachten? |
|
Der Ausbildungsfunkverkehr darf nicht in der Betriebsart A1A (Morsen) durchgeführt werden. |
|
Der Ausbildungsfunkverkehr darf nur an einer Klubstation durchgeführt werden. |
|
Der Ausbildungsfunkverkehr darf nur mit einer maximalen Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP durchgeführt werden. |
|
Der Ausbildungsfunkbetrieb darf nur im Berechtigungsumfang der Rufzeichenzuteilung durchgeführt werden. |
|
|
|
| VD308 | 20 |
| Wird das Ausbildungsrufzeichen auf unbegrenzte Zeit erteilt? |
|
Ja, bis auf Ausnahmen wird es in der Regel unbefristet erteilt. |
|
Nein, es verfällt, wenn es ein Jahr nicht benutzt wurde. |
|
Nein, es ist auf 2 Jahre befristet. |
|
Nein, es ist nach einem Jahr neu zu beantragen. |
|
|
|
| VD405 | 21 |
| Wovon sind die Betriebsrechte eines Funkamateurs bei der Mitbenutzung eines Klubstationsrufzeichens abhängig? |
|
Er muss auf jeden Fall Inhaber eines Rufzeichens der höchsten Amateurfunkklasse sein. |
|
Von seiner Benennung durch den verantwortlichen Funkamateur. |
|
Nur von den Betriebsrechten der Rufzeichenzuteilung der Klubstation. |
|
Von seiner Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst nach § 3 Abs. 1 AFuG. |
|
|
|
| VD510 | 22 |
| Wann kann ein verantwortlicher Funkamateur einen bestimmten Funkamateur vorübergehend vom Betrieb über die von ihm betreute Relaisfunkstelle ausschließen? |
|
Wenn dies dazu dient den störungsfreien Betrieb der Relaisfunkstelle sicherzustellen. |
|
Wenn ein Funkamateur die Relaisfunkstelle zu häufig benutzt. |
|
Wenn ein Funkamateur das Mindestalter noch nicht erreicht hat. |
|
Wenn technische Mängel seiner Station zu Störungen führen. |
|
|
|
| VE106 | 23 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (40-m-Amateurfunkband)? |
|
7,1 MHz - 7,3 MHz |
|
7,0 MHz - 7,3 MHz |
|
7,0 MHz - 7,5 MHz |
|
7,0 MHz - 7,2 MHz |
|
|
|
| VE114 | 24 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (2-m-Amateurfunkband)? |
|
140 - 146 MHz |
|
144 - 148 MHz |
|
144 - 146 MHz |
|
140 - 148 MHz |
|
|
|
| VE125 | 25 |
| In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status? |
|
1240 - 1300 MHz |
|
3,4 - 3,475 GHz |
|
430 - 440 MHz |
|
2320 - 2450 MHz |
|
|
|
| VE140 | 26 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Amateurfunkbändern zwischen 1300 MHz und 250 GHz? |
|
75 Watt |
|
750 Watt |
|
150 Watt |
|
100 Watt |
|
|
|
| VE149 | 27 |
| Welche Aussage ist richtig? |
|
Der Sekundärfunkdienst hat Vorrang, wenn er zuerst auf Sendung war. |
|
Bei einem Sekundärfunkdienst handelt es sich um eine nicht kommerzielle Funknutzung. |
|
Der Sekundärfunkdienst hat im Störungsfall gegenüber einem Primärfunkdienst eingeschränkte Nutzungsrechte. |
|
Eine Funkstelle des Sekundärfunkdienstes muss vor Betriebsaufnahme durch eine Selbsterklärung die Störsicherheit erklären. |
|
|
|
| VF105 | 28 |
| Dürfen Sendefunkanlagen ohne Frequenzzuteilung betrieben werden? |
|
Das Errichten von Sendefunkanlagen ist ohne Zuteilung nicht zulässig; für den Betrieb benötigt man grundsätzlich eine Einzelzuteilung. |
|
Sendefunkanlagen bedürfen ausnahmslos einer Frequenzzuteilung, und zwar unabhängig von der Sendeleistung oder benutzten Frequenz. |
|
Sendefunkanlagen mit Leistungen kleiner 0,1 Watt benötigen wegen der geringen Reichweite keine Frequenzzuteilung. |
|
Sendefunkanlagen, die ausschließlich auf ISM-Frequenzen betrieben werden können, benötigen keine Frequenzzuteilung. |
|
|
|
| VF108 | 29 |
| Darf ein Funkamateur eine Sendeanlage betreiben oder besitzen, die Ihrer Form oder Verkleidung nach einen anderen Gegenstand vortäuscht und somit geeignet ist, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen unbemerkt abzuhören, oder das Bild eines anderen unbemerkt aufzunehmen? |
|
Er darf sie besitzen, aber nicht betreiben. |
|
Ja, wenn diese Anlage auf Amateurfunkfrequenzen betrieben werden kann. |
|
Nein. |
|
Ja, wenn öffentlich in Hinweisen oder allgemein zugänglichen Mitteilungen auf die Abhörmöglichkeit hingewiesen wurde. |
|
|
|
| VG111 | 30 |
| Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle wird der Rundfunkempfang eines Nachbarn gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass sowohl das gestörte Rundfunkgerät, wie auch die störende Amateurfunkstelle die Vorschriften einhalten und Nachbesserungen nicht mehr möglich sind. Was hat der Funkamateur in diesem Fall zu tun? |
|
Er kann seinen Funkbetrieb wie bisher fortsetzen. |
|
Er sollte seinen Funkbetrieb so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr gestört wird. |
|
Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen. |
|
Er hat seinen Betrieb auf die Nutzung von Frequenzen unterhalb 144 MHz zu beschränken. |
|
|
|
| VI119 | 31 |
| Welche Aussendungen von Amateurfunkanlagen müssen bei der Ermittlung des standortbezogenen Sicherheitsabstandes berücksichtigt werden? |
|
Ausschließlich Aussendungen von ortsfest betriebenen Amateurfunkstellen mit einer Strahlungsleistung (EIRP) größer 10 Watt. |
|
Alle Aussendungen mit einer Strahlungsleistung (EIRP) größer 10 Watt, auch Aussendungen im Mobilbetrieb. |
|
Nur die Aussendungen bei der maximalen Sendeleistung. |
|
Alle Aussendungen der ortsfesten Amateurfunkstelle, die ein Funkamateur zeitgleich durchzuführen beabsichtigt. |
|
|
|
| VI121 | 32 |
| Wer muss seine Amateurfunkstelle bei der Bundesnetzagentur anzeigen? |
|
Alle Funkamateure, die ortsfeste Amateurfunkstellen mit Strahlungsleistungen oberhalb der in der BEMFV genannten Grenze betreiben möchten. |
|
Alle Funkamateure. |
|
Alle Funkamateure, die auf der Kurzwelle aktiv sind. |
|
Alle Funkamateure der Zeugnisklasse A. |
|
|
|
| VK103 | 33 |
| Mit welchen Folgen muss der Funkamateur rechnen, wenn er die zu entrichtenden Gebühren und Beiträge nicht zahlt? |
|
Er muss mit einer gebührenpflichtigen Nachprüfung rechnen. |
|
Er muss mit Maßnahmen nach den Vorschriften des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes rechnen. |
|
Er muss mit dem Entzug der Amateurfunkzuteilung sowie einem Bußgeld rechnen. |
|
Er muss mit dem Entzug seines Amateurfunkzeugnisses rechnen. |
|
|
|
| VK105 | 34 |
| Darf eine Amateurfunkstelle auch an Bord eines Luftfahrzeuges betrieben werden? |
|
Ja, mit einer entsprechenden Sondergenehmigung der Bundesnetzagentur. |
|
Ja, die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst gilt für alle portablen und mobilen Einsätze von Amateurfunkstellen. |
|
Ja, beispielsweise mit der Zustimmung des verantwortlichen Luftfahrzeugführers oder der zuständigen Luftfahrtbehörde. |
|
Ja, aber nur von Zulassungsinhabern der Klasse A, wenn für den Funkverkehr eine schon in das Luftfahrzeug installierte Funkstelle verwendet wird. |
|
|
|