| VA403 | 1 |
| Nach den Radio Regulations (VO Funk) ist die Erde in verschiedene Funkregionen unterteilt. Wie viele Funkregionen gibt es und zu welcher davon gehört Australien? |
|
Fünf Funkregionen. Australien gehört zur Region 2. |
|
Vierzehn Funkregionen. Australien gehört zur Region 4. |
|
Drei Funkregionen. Australien gehört zur Region 3. |
|
Vier Funkregionen. Australien gehört zur Region 1. |
|
|
|
| VB102 | 2 |
| Was beinhalten die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und (05)06? |
|
Die CEPT empfiehlt damit die Ausstellung individueller Amateurfunkgenehmigungen für ansässige ausländische Funkamateure entsprechend deren heimatlicher Betriebsrechte. |
|
Die CEPT empfiehlt damit von der heimatlichen Behörde ausstellbare Amateurfunkgenehmigungen, die den vorübergehenden Amateurfunkbetrieb in den beigetretenen Ländern ermöglichen. |
|
Die CEPT empfiehlt damit Gastzulassungen für Nicht-Funkamateure aus CEPT-Ländern auszustellen. |
|
Die CEPT empfiehlt damit die gegenseitige Anerkennung harmonisierter Amateurfunkzeugnisse sowie harmonisierte Prüfungsstoffpläne für Amateurfunkprüfungen. |
|
|
|
| VB110 | 3 |
| Sie hören die Amateurfunkstation mit dem Rufzeichen DL/G3MM. Welcher der nachfolgenden Sachverhalte trifft zu? |
|
Die Sonderstation G3MM (Maritim Mobile) ist fest auf einem englischen Schiff installiert, und somit berechtigt, auch von fremden Häfen aus betrieben zu werden. |
|
Dem griechischen Funkamateur G3MM ist es aufgrund einer Kurzzeit-Gastzulassung gestattet, von Deutschland aus den Amateurfunk auszuüben. |
|
Der englischen Station G3MM ist es aufgrund der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 gestattet, vorübergehend von Deutschland aus den Amateurfunk auszuüben. |
|
Der Funkamateur G3MM aus Gibraltar hat eine kurzzeitige deutsche Gastlizenz erhalten, was mit dem vorangestellten "DL" als Durchreise-Lizenz deutlich wird. |
|
|
|
| VB111 | 4 |
| Darf ein Funkamateur mit einer CEPT-Amateurfunkgenehmigung in allen CEPT-Ländern Amateurfunkverkehr abwickeln? |
|
Nein, nur in den Staaten der CEPT, die die Empfehlung T/R 61-01 umgesetzt haben, sofern er dort keinen festen Wohnsitz hat. |
|
Ja. Er muss sich aber an die Amateurfunkregelungen des Heimatlandes halten. |
|
Ja. Alle CEPT-Mitgliedsländer müssen sich an die Empfehlung T/R 61-01 halten. |
|
Nein. Die Anwendung der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 ist nur in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zulässig. |
|
|
|
| VB118 | 5 |
| Welche Regelungen sind beim Betrieb einer Amateurfunkstelle in einem ausländischen Land zu beachten, das die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und (05)06 umgesetzt hat? |
|
In Ländern der Europäischen Union (EU) gelten die gleichen Gesetze wie in Deutschland. Nur außerhalb der EU sind die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Sie dürfen von den deutschen Bestimmungen abweichen. |
|
Die zutreffende CEPT-Empfehlung und die im Gastland geltenden Bestimmungen und Auflagen. |
|
Man muss sich mit der Sendeleistung den Bestimmungen des Gastlandes anpassen (in der Regel sind Sendeverstärker zulässig). Die zulässigen Frequenzbereiche sind in den Empfehlungen der IARU geregelt. |
|
Die Bestimmungen des Gastlandes, aber nur, wenn der Funkamateur sich für längere Zeit dort aufhält. Mobil betriebene Funkstellen (auf der Durchreise) können wie in Deutschland genutzt werden. |
|
|
|
| VB121 | 6 |
| Was hat ein Funkamateur zu veranlassen, wenn er eine Amateurfunkstelle anlässlich einer Urlaubsreise in einem Land betreiben will, das die in seiner Amateurfunkzulassung eingetragene CEPT-Empfehlung nicht anwendet? |
|
Nichts, wenn das Gastland die IARU-Empfehlungen anwendet. |
|
Nichts, da auf Grund von Gegenseitigkeitsabkommen der vorübergehende Betrieb allgemein genehmigt ist. |
|
Er muss bei der zuständigen Behörde des Landes eine Gastzulassung beantragen. |
|
Er muss eine besondere Genehmigung der Bundesnetzagentur einholen. |
|
|
|
| VB124 | 7 |
| Die CEPT-Empfehlung T/R 61-02 beinhaltet Regelungen für |
|
die freie Ein- und Ausfuhr von Amateurfunkgeräten im Rahmen der beigetretenen Länder. |
|
die gegenseitige Anerkennung von Amateurfunkgenehmigungen in CEPT- und Nicht-CEPT-Ländern. |
|
die Ausstellung und Anerkennung von harmonisierten Amateurfunkprüfungsbescheinigungen. |
|
die elektromagnetische Verträglichkeit von Amateurfunkgeräten. |
|
|
|
| VC108 | 8 |
| Darf der Funkamateur mit anderen Funkstellen, die keine Amateurfunkstellen sind, Funkverkehr abwickeln? |
|
Nein. |
|
Ja, aber nur mit Versuchsfunkstellen, die ein Rufzeichen mit dem Präfix DI benutzen. |
|
Ja, beispielsweise mit allen Betreibern von LPD-Funkgeräten im Amateurfunkbereich sowie mit CB-Funkteilnehmern mit verminderter Sendeleistung. |
|
Nein, mit Ausnahme von Funkstellen der Sekundärnutzer auf den Amateurfunkbändern. |
|
|
|
| VC113 | 9 |
| Welchen Zwecken dient der Amateurfunkdienst nach dem AFuG? |
|
Für freizügige Funkexperimente bei Ausbildungen. Zur Vermeidung von illegalen Funkspektrumsnutzungen in anderen Frequenzbereichen. |
|
Dem Funkverkehr der Funkamateure untereinander. Zu technisch-wissenschaftlichen Studien und Experimenten von Funkamateuren. |
|
Als Versuchsfunk zur technischen Fortentwicklung von Funkanlagen. Zur eigenen Weiterbildung mit gewerblich wirtschaftlichem Interesse. |
|
Als Vorführfunk zu Demonstrationszwecken. Der Unterstützung von Sicherheitsdiensten (Polizei, Feuerwehr, DLRG usw.). |
|
|
|
| VC115 | 10 |
| Welches der nachfolgend genannten Dokumente benötigt man, um ein Funkamateur im Sinne des AFuG zu sein? |
|
Einen gültigen Personal- oder Reisepass, aus dem hervorgeht, dass man seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik hat. |
|
Ein Führungszeugnis aus dem hervorgeht, dass man nicht vorbestraft ist. |
|
Ein Amateurfunkzeugnis oder eine harmonisierte Amateurfunkprüfungsbescheinigung. |
|
Eine Bescheinigung darüber, dass man am Ausbildungsfunkverkehr erfolgreich teilgenommen hat. |
|
|
|
| VC121 | 11 |
| Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Relaisfunkstelle betreiben? |
|
Wenn der dafür eine gültige Rufzeichenzuteilung der Bundesnetzagentur besitzt. |
|
Wenn die Relaisfunkstelle keine große Reichweite hat. |
|
Wenn er die technischen Einrichtungen dafür selbst instandhalten kann. |
|
Wenn er mindestens 20 Unterschriften als Beweis der Notwendigkeit vorlegen kann. |
|
|
|
| VC128 | 12 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
|
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
|
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
|
Ein Zulassungsinhaber ist berechtigt, selbstgefertigte oder umgebaute Sendeanlagen auf Amateurfunkfrequenzen zu betreiben. |
|
Der Zulassungsinhaber braucht vor Betriebsaufnahme für seine Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung. |
|
|
|
| VC133 | 13 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
|
Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden. |
|
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
|
Der Funkamateur muss die grundlegenden Anforderungen zum Schutz von Personen einhalten. |
|
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
|
|
|
| VC137 | 14 |
| Kann der Funkamateur eine Standortbescheinigung erhalten? |
|
Nein, der Funkamateur kann keine Bescheinigung erhalten. |
|
Ja, die Bundesnetzagentur stellt auf Antrag eine Standortbescheinigung aus. |
|
Ja, die Bundesnetzagentur stellt auf Antrag eine Standortbescheinigung aus. Sie tut dies aber ausschließlich, wenn der Funkamateur dazu selbst nicht in der Lage ist. |
|
Nein, der Funkamateur bekommt keine Standortbescheinigung, da er auf Grund seiner nachgewiesenen technischen Kenntnisse die Berechnung selber anstellen kann. |
|
|
|
| VC142 | 15 |
| Wann handelt ein Funkamateur ordnungswidrig im Sinne des Amateurfunkgesetzes? |
|
Bei dauerhafter Verlegung seiner Amateurfunkstelle an einen anderen Standort. |
|
Bei der Abwicklung von Funkbetrieb mit anderen als Amateurfunkstellen. |
|
Bei unzureichender Rufzeichennennung. |
|
Beim Betrieb zum geschäftsmäßigen Erbringen von Telekommunikationsdiensten. |
|
|
|
| VC145 | 16 |
| Ein Funkamateur übermittelt unter Benutzung seiner Amateurfunkstelle rechtswidrig Nachrichten an Dritte. Wie hoch kann das Bußgeld für diese Ordnungswidrigkeit sein? |
|
50 bis 100 EURO je nach Zeugnisklasse. |
|
Maximal das 20-fache des Frequenznutzungsbeitrags. |
|
Bis zu 5.000 EURO. |
|
Bis zu 10.000 EURO. |
|
|
|
| VD103 | 17 |
| Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist entsprechend der AFuV richtig wiedergegeben? |
|
Eine "unerwünschte Aussendung" ist jede elektromagnetische Erscheinung, die die Funktion eines Gerätes oder einer Funkanlage beeinträchtigen könnte. |
|
Die "gleichwertige isotrope Strahlungsleistung (EIRP)" ist das Produkt aus der Leistung, die der Antenne zugeführt wird, und ihrem Gewinn in einer Richtung, bezogen auf den Halbwellendipol. |
|
Die "Spitzenleistung (PEP)" ist die Leistung, die der Sender unter normalen Betriebsbedingungen während einer Periode der Hochfrequenzschwingung bei der höchsten Spitze der Modulationshüllkurve durchschnittlich an einen reellen Abschlusswiderstand abgeben kann. |
|
Die "effektive Strahlungsleistung (ERP)" ist das Produkt aus der Leistung, die der Antenne zugeführt wird, und ihrem Gewinn in einer Richtung, bezogen auf den isotropen Kugelstrahler. |
|
|
|
| VD106 | 18 |
| Wo ist die Einteilung der deutschen Amateurfunkrufzeichen geregelt? |
|
Im Rufzeichenplan gemäß § 10 Abs. 3 AFuV. |
|
In der Rufzeichenliste der Bundesnetzagentur. |
|
In Artikel 19 und Anhang 42 der VO Funk. |
|
In § 4 des Amateurfunkgesetzes. |
|
|
|
| VD115 | 19 |
| Darf ein Funkamateur verdeckte bzw. geheime Nachrichten an seinen Funkfreund senden? |
|
Ja, aber nur zu Testzwecken. |
|
Ja, in allen Sprachen, Betriebsarten und Kodierungen. |
|
Ja, aber nur in den landesüblichen Sprachen, Betriebsarten und Kodierungen. |
|
Nein. Der Amateurfunkverkehr muss in offener Sprache abgewickelt werden und darf nicht zur Verschleierung verschlüsselt werden. |
|
|
|
| VD118 | 20 |
| Welche technischen Anforderungen stellt die Amateurfunkverordnung u. a. an eine Amateurfunksendeanlage? |
|
Die Frequenzschwankungen des Senders dürfen maximal 10 Hz betragen. |
|
Sofern SSB-Betrieb möglich ist, muss jederzeit zu Messzwecken auch eine Umschaltung auf die Betriebsart FM möglich sein. |
|
Zur Reduzierung von Störungen darf das SWR nicht schlechter als 1:3 sein. |
|
Unerwünschte Aussendungen sind auf das geringst mögliche Maß zu beschränken. |
|
|
|
| VD123 | 21 |
| Welche Daten sind in der offiziellen Rufzeichenliste der Bundesnetzagentur immer enthalten? |
|
Alle zugeteilten Rufzeichen in Verbindung mit dem Namen des Inhabers und die Standorte von Relaisfunkstellen und Funkbaken. |
|
Alle zugeteilten Rufzeichen mit den dazugehörigen Rufzeicheninhabern und deren Anschriften. |
|
Im Falle eines Widerspruchs keinerlei Angaben, auch kein Rufzeichen. |
|
Alle zugeteilten Rufzeichen mit den dazugehörigen Standorten der Amateurfunkstellen. |
|
|
|
| VD124 | 22 |
| Wozu können Aufzeichnungen der Sendetätigkeit (z.B. Stationstagebuch) dienen? |
|
Sie können zur Aufklärung elektromagnetischer Unverträglichkeiten dienen. |
|
Ein präzise geführtes Stationstagebuch kann u.a. als Grundlage für die Erteilung einer EMVU-Bescheinigung dienen. |
|
Sie können nur als Aktivitätsnachweis über den Funkbetrieb gegenüber der örtlichen Amateurfunkvereinigung dienen. |
|
Dort können die Rufzeichen der Gegenfunkstellen festgehalten werden, damit der Bundesnetzagentur jederzeit der Nachweis erbracht werden kann, dass nur mit genehmigten Funkstellen Funkverkehr abgewickelt wurde. |
|
|
|
| VD128 | 23 |
| Rufzeichenzuteilungen für besondere experimentelle und technisch-wissenschaftliche Studien gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV sind Zuteilungen, |
|
die Ausnahmen vom Rufzeichenplan zulassen. |
|
die Ausnahmen im Ausbildungsfunkbetrieb zulassen. |
|
die Ausnahmen von den technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen der AFuV zulassen. |
|
die Ausnahmen zur Nutzung von gewerblichwirtschaftlichen Zwecken zulassen. |
|
|
|
| VD209 | 24 |
| Wie werden deutsche Amateurfunkrufzeichen meistens gebildet? |
|
Amateurfunkrufzeichen bestehen aus einem einstelligen Präfix (D), einer oder zwei Ziffern und einem meist ein-, zwei- oder dreistelligen Suffix. |
|
Amateurfunkrufzeichen bestehen aus einem 2-buchstabigen Präfix (Landeskenner), einer Ziffer und einem meist 2- oder 3-buchstabigen Suffix. |
|
Amateurfunkrufzeichen bestehen meistens aus einem zweistelligen Suffix (Landeskenner), ein oder zwei Ziffern und einem zwei- oder dreistelligen Präfix. |
|
Amateurfunkrufzeichen bestehen meistens aus einem 2-stelligen Suffix (Landeskenner), einer Ziffer und einem 1-, 2- oder 3-stelligen Präfix. |
|
|
|
| VD212 | 25 |
| DL5XYZ benutzt sein im Kraftfahrzeug eingebautes Funkgerät für Sprechfunkverkehr. Wie kann der Zusatz zu seinem Rufzeichen lauten? |
|
/p |
|
Mobil |
|
Portabel |
|
Es ist kein Zusatz erlaubt. |
|
|
|
| VD217 | 26 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DO1AA - DO9ZZZ" zu? |
|
Rufzeichen für Klubstationen. |
|
Personengebundene Rufzeichen der Klasse E. |
|
Ausbildungsrufzeichen. |
|
Rufzeichen der Klasse A. |
|
|
|
| VD220 | 27 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DFØAA - DFØZZZ" zu? |
|
Rufzeichen für Klubstationen (auslaufend Relaisfunkstellen oder Funkbaken). |
|
Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV. |
|
Rufzeichen für Klubstationen bei besonderen allgemeinen Anlässen. |
|
Rufzeichen für Personal der Gaststreitkräfte. |
|
|
|
| VD504 | 28 |
| Was ist notwendig, damit ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Relaisfunkstelle oder Funkbake betreiben darf? |
|
Eine Rufzeichenzuteilung für den Betrieb einer fernbedienten oder automatisch arbeitenden Amateurfunkstelle. |
|
Der Betrieb sowie die technischen Parameter müssen der Bundesnetzagentur vor der Betriebsaufnahme schriftlich mitgeteilt werden. |
|
Für den Betrieb einer Relaisfunkstelle oder Funkbake ist der mindestens 2-jährige Besitz einer gültigen Amateurfunkzulassung erforderlich. |
|
Die Meldung des Standortes bei der Bundesnetzagentur, sofern die Relaisfunkstelle oder Funkbake nicht an einem bereits gemeldeten Standort betrieben wird. |
|
|
|
| VE110 | 29 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (15-m-Amateurfunkband)? |
|
21 MHz - 21,35 MHz |
|
21 MHz - 21,45 MHz |
|
21 MHz - 21,5 MHz |
|
21 MHz - 21,7 MHz |
|
|
|
| VE118 | 30 |
| Welche Antwort enthält nur Frequenzbereiche, die auch von Rufzeicheninhabern der Klasse E genutzt werden dürfen? |
|
144 - 146 MHz, 430 - 440 MHz und 1240 - 1300 MHz |
|
1810 - 2000 kHz, 3500 - 3800 kHz und alle Amateurfunkfrequenzbereiche oberhalb 28 MHz |
|
Alle Amateurfunkfrequenzbereiche oberhalb 144 MHz |
|
144 - 146 MHz, 430 - 440 MHz und 10 - 10,5 GHz |
|
|
|
| VE133 | 31 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Frequenzbereichen 14 - 14,35 MHz und 18,068 - 18,168 MHz? |
|
75 Watt |
|
250 Watt |
|
150 Watt |
|
750 Watt |
|
|
|
| VE150 | 32 |
| Wer legt in Deutschland die Bereiche für die unterschiedlichen Betriebsarten in den Amateurfunkbändern verbindlich fest? |
|
Es gibt keinerlei Einschränkungen und Empfehlungen hinsichtlich der Nutzung. |
|
Das HF-Referat des DARC in Verbindung mit der IARU. |
|
Derzeit gibt es keine gesetzliche Festlegung einzelner Bereiche. Die IARU gibt jedoch Empfehlungen für die Nutzung heraus. |
|
Der Frequenznutzungsausschuss der Bundesnetzagentur. Er übernimmt in der Regel die Empfehlungen der IARU. |
|
|
|
| VH101 | 33 |
| Welches Gesetz bzw. welche Vorschrift beinhaltet Regelungen für das Inverkehrbringen, den freien Warenverkehr und die Inbetriebnahme, die auch für serienmäßig hergestellte Amateurfunkgeräte gelten? |
|
Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen. |
|
Die Amateurfunkverordnung. |
|
Für solche Amateurfunkgeräte gibt es keine spezielle Regelung; Streitigkeiten werden nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ausgetragen. |
|
Die Verordnung über elektromagnetische Felder vom 16.12.1996. |
|
|
|
| VI102 | 34 |
| Was müssen Zulassungsinhaber in Bezug auf den Personenschutz einhalten? |
|
Nichts. |
|
Eine Strahlungsleistung von kleiner 10 Watt EIRP. |
|
Die Personenschutzgrenzwerte. |
|
Die EMV-Schutzanforderungen für Funkgeräte. |
|
|
|