Teil 3: Kenntnisse von Vorschriften Amateurfunkzeugnis Klasse A und E 34 Fragen   Zeit: 60 Minuten
VA201 1
Wie ist die Amateurfunkstelle in den Radio Regulations (VO Funk) definiert?
Eine Amateurfunkstelle ist eine Funkstelle, die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen und Empfangsfunkanlagen einschließlich der zum Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen besteht.
Eine Amateurfunkstelle ist jede Funkstelle, die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen, Empfangsfunkanlagen, Antennenanlagen und Zusatzeinrichtungen besteht und die auf einer für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden kann.
Eine Amateurfunkstelle ist eine Funkstelle des Amateurfunkdienstes.
Eine Amateurfunkstelle ist jede Funkstelle, die in einem Frequenzbereich betrieben werden kann, der für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen ist.
VA204 2
Bei welcher der genannten Einrichtungen handelt es sich um keine Amateurfunkstelle nach der Definition der Radio Regulations (VO Funk) und des AFuG?
Ein Fuchsjagdsender im 80-m-Band mit weniger als 5 Watt Senderleistung, der kein Rufzeichen, aber die Peilkennungen MO, MOE, MOI oder MOS aussendet.
Ein FM-Relais mit Sender und Empfänger am gleichen Standort sowie getrennter Ein- und Ausgabefrequenz zwischen 27120 und 27410 kHz.
Ein Digipeater im 70-cm-Band mit DX-Cluster und Mailbox-Dienst, wobei der für den Digipeater-Betrieb notwendige Datenrechner nicht am Standort des Digipeaters steht.
Je eine Funkbake im 70-cm-, 23-cm- und 13-cm-Band mit gemeinsam gleichen Rufzeichen am gleichen Standort.
VA402 3
Nach den Radio Regulations (VO Funk) ist die Erde in verschiedene Funkregionen unterteilt. Wie viele Funkregionen gibt es und zu welcher davon gehört Kanada?
Vier Funkregionen. Kanada gehört zur Region 3.
Fünf Funkregionen. Kanada gehört zur Region 1.
Drei Funkregionen. Kanada gehört zur Region 2.
Vierzehn Funkregionen. Kanada gehört zur Region 4.
VA407 4
Was bedeuten im Funk die Zeichen "SOS" und "MAYDAY"?
SOS und MAYDAY sind nur im Seefunk gebräuchlich und haben für den Amateurfunk keine Bedeutung.
Es handelt sich um ehemalige See- und Luftnotzeichen, die keine Gültigkeit mehr haben.
Diese Notzeichen zeigen an, dass ein See- oder Luftfahrzeug von ernster und unmittelbar bevorstehender Gefahr bedroht ist.
SOS und MAYDAY sind Dringlichkeitszeichen, die eine Sicherheitsmeldung ankündigen.
VB101 5
Welche Bedeutung haben die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und 05(06) für den Amateurfunkdienst?
Sie bilden die Grundlagen für eine vereinfachte gegenseitige Anerkennung von Amateurfunkprüfungen in den beigetretenen Ländern.
Sie sind Teil der Radio Regulations (VO Funk) und regeln den Amateurfunkverkehr auf internationaler Basis.
Sie sind Teil des internationalen Frequenzzuweisungsplanes und beinhalten Regelungen für nationale Frequenzzuweisungen für den Amateurfunkdienst.
Sie bilden die Grundlagen für eine vereinfachte gegenseitige Gewährung von kurzzeitigen Amateurfunkbetriebsrechten in den beigetretenen Ländern.
VB103 6
Die deutsche Amateurfunkzulassung der Klasse A entspricht der
"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der ECC-Empfehlung (05)06.
"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-02.
"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß dem ERC-Report 32.
VB107 7
Wie lange darf ein Funkamateur im Rahmen einer der CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 oder (05)06 Amateurfunkverkehr in einem Land durchführen?
Beliebig lange.
Bis zu einem Jahr.
Bis zu 3 Monaten.
Bis zu 6 Monaten.
VB113 8
Wo sind die Informationen und Bedingungen für die Ausstellung und die Nutzung der CEPT-Amateurfunkgenehmigung zu finden?
In der ECC-Empfehlung (05)06 und den Amtsblattverfügungen zu deren Umsetzung.
In der AFuV.
In der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 und im ERC-Report 32.
In der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 und den Amtsblattverfügungen zu deren Umsetzung.
VC109 9
Dürfen Sie mit Ihrem Amateurfunktransceiver im 70-cm-Band am LPD-Funkverkehr (LPD = Low Power Devices) teilnehmen?
Ja, weil die LPDs auch innerhalb des Amateurfunkbandes arbeiten.
Ja, wenn ich meine Sendeleistung auf 10 mW begrenze.
Ja, aber ohne Anwendung meines Rufzeichens.
Nein.
VC112 10
Wozu dient der Amateurfunkdienst nach dem AFuG?
Zum Übertragen rundfunkähnlicher Darbietungen und zur Übermittlung von Inhalten politischer und religiöser Art.
Zur Ausübung des Amateurfunks aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichen Interessen.
Zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken und zum geschäftsmäßigen Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen.
Zur Ausübung des Amateurfunks aus persönlicher Neigung und aus wissenschaftlich-wirtschaftlichen Interessen.
VC125 11
Kann ein zugeteiltes Rufzeichen durch die Bundesnetzagentur geändert werden?
Nein, das einmal zugeteilte Rufzeichen ist zeitlebens ideelles Eigentum des Funkamateurs, für das er bei Erstzuteilung auch bezahlen musste.
Nein, es sei denn, die Behörde bezahlt dem Funkamateur den Neudruck von QSL-Karten.
Ja, wenn wichtige Gründe dazu bei der Behörde vorliegen.
Ja, aber nicht öfter als alle 5 Jahre einmal, da jeder Rufzeichenwechsel für den Funkamateur gebührenpflichtig ist.
VC130 12
Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend?
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen.
Ein Zulassungsinhaber darf seine Amateurfunkstelle nicht zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken benutzen.
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen.
Der Zulassungsinhaber braucht vor Betriebsaufnahme für seine Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung.
VC132 13
Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend?
Der Zulassungsinhaber braucht vor Betriebsaufnahme für seine Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung.
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen.
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen.
Der Funkamateur kann die Störfestigkeit der Geräte seiner Amateurfunkstelle selbst bestimmen.
VC138 14
Die Bundesnetzagentur kann bei Verstößen gegen AFuG oder AFuV
ein Unbrauchbarmachen der Amateurfunkstelle durch Entnahme wichtiger Teile aus dem Sender anordnen.
einen sofortigen Abbau der Amateurfunkstelle noch vor Ort anordnen.
eine kostenpflichtige fachliche Nachprüfung anordnen.
eine Einschränkung des Betriebes oder die Außerbetriebnahme der Amateurfunkstelle anordnen.
VC146 15
Was hat ein Funkamateur zu erwarten, der seine Amateurfunkstelle entgegen den Bestimmungen über den Amateurfunkdienst betreibt?
Der Funkamateur hat mit Entzug des Amateurfunkzeugnisses und einer Geldstrafe zu rechnen.
Die Bundesnetzagentur kann die verwendete Funkanlage einziehen.
Der Funkamateur hat mit einer Geldstrafe und mit dem Einzug der Sendefunkanlage zu rechnen.
Die Bundesnetzagentur kann dies - wenn ein entsprechender Verstoß begangen wurde - mit einer Geldbuße ahnden.
VD105 16
Welche der genannten Bestimmungen enthält Regelungen darüber, welche Frequenzbereiche der Inhaber einer Amateurfunkzulassung entsprechend seiner Zeugnisklasse benutzen darf?
Die Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV).
Der internationale Frequenzbereichszuweisungsplan in Artikel 5 der VO Funk.
Das Gesetz über den Amateurfunk (AFuG).
Die Anlage der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (FreqBZPV).
VD129 17
Ist für den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf Wasser beziehungsweise in der Luft eine Sondergenehmigung der Bundesnetzagentur erforderlich?
Ja, in jedem Fall ist eine Sonderzuteilung erforderlich.
Nur bei Strahlungsleistungen über 10 Watt EIRP.
Ja, aber nur in Einzelfällen.
Nein.
VD220 18
Was trifft für die Rufzeichenreihe "DFØAA - DFØZZZ" zu?
Rufzeichen für Klubstationen (auslaufend Relaisfunkstellen oder Funkbaken).
Rufzeichen für Klubstationen bei besonderen allgemeinen Anlässen.
Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV.
Rufzeichen für Personal der Gaststreitkräfte.
VD306 19
Beim Ausbildungsfunkbetrieb sind
von dem Auszubildenden Angaben über den Funkbetrieb schriftlich festzuhalten.
vom Ausbilder Angaben über die Teilnehmer an die Bundesnetzagentur zu senden.
vom Ausbilder Aufzeichnungen über die Sendetätigkeit und die Teilnehmer am Ausbildungsfunkbetrieb zu führen.
Funkamateure der Klasse E als Ausbilder nicht zugelassen.
VD307 20
Kann der Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse E ein Ausbildungsrufzeichen zugeteilt bekommen?
Nein, Ausbildungsrufzeichen werden nur Inhabern der höchsten Amateurfunk-Zeugnisklasse zugeteilt.
Ja, er darf die Ausbildung aber nur in Anwesenheit eines Zulassungsinhabers mit Klasse A durchführen.
Ja, er darf jedoch nur im Rahmen der Klasse E ausbilden.
Nein, die Klasse E ist nur als Einstiegsklasse vorgesehen und darf daher nicht ausbilden.
VD401 21
Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung eines Rufzeichens für den Betrieb einer Klubstation erfüllt sein?
Die Rufzeichenzuteilung für das Betreiben einer Klubstation ist von der Benennung des verantwortlichen Funkamateurs durch den Leiter einer Gruppe von Funkamateuren abhängig.
Der verantwortliche Funkamateur für die Klubstation muss in jedem Fall Inhaber eines Rufzeichens der höchsten Amateurfunkklasse sein.
Der verantwortliche Funkamateur muss seit mindestens 2 Jahren Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses sein.
Der Leiter einer als eingetragener Verein (e.V.) bestehenden Amateurfunkvereinigung muss auch der für die beantragte Klubstation verantwortliche Funkamateur sein.
VD503 22
Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist gemäß AFuV richtig wiedergegeben?
Eine "Funkbake" ist eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die ferngesteuert Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt.
Eine "fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" ist eine besetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (z.B. Amateurfunkstellen mit digitalen Betriebsarten).
Eine "Relaisfunkstelle" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale automatisch aussendet.
Eine "Funkbake" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die selbsttätig Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt.
VD506 23
Wie hoch ist die maximal zulässige Strahlungsleistung einer Relaisfunkstelle oberhalb 30 MHz?
15 Watt ERP
15 Watt Senderausgangsleistung
<10 Watt EIRP
750 Watt Senderausgangsleistung bis 23 cm und 75 Watt auf den Bändern darüber.
VE101 24
Wo sind die ausführlichen Nutzungsbedingungen und die ausgewiesenen Frequenzbereiche für den Amateurfunkdienst in Deutschland zu finden?
In Artikel 5 der VO Funk.
In der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV).
In der Anlage der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (FreqBZPV).
Im Frequenznutzungsplan.
VE111 25
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (12-m-Amateurfunkband)?
24,068 MHz - 24,168 MHz
24,89 MHz - 24,99 MHz
24,89 MHz - 25,168 MHz
24,168 MHz - 24,99 MHz
VE127 26
Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 1850 - 1890 kHz?
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden.
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E.
Maximal 10 Watt PEP für beide Klassen.
VE135 27
Welche Leistungsgrenzen gelten für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E in den Frequenzbereichen 21 - 21,45 MHz und 28 - 29,7 MHz?
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E.
Maximal 250 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden.
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen.
VE144 28
In welchen Amateurfunkfrequenzbereichen beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 2,7 kHz?
7000 - 7200 kHz und 14000 - 14350 kHz
21000 - 21450 kHz und 28000 - 29700 kHz
10100 - 10150 kHz und 18068 - 18168 kHz
135,7 - 137,8 kHz und 1810 - 1850 kHz
VE146 29
In welchem Amateurfunkfrequenzbereich beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 40 kHz?
430 - 440 MHz
1240 - 1300 MHz
144 - 146 MHz
28,0 - 29,7 MHz
VE152 30
Darf ein Funkamateur mit seinem Amateurfunkgerät Funkverkehr im CB-Funk-Bereich durchführen?
Ja, aber nur, wenn er unter Benutzung seines Amateurfunkrufzeichens die Sendeleistung auf 4 Watt begrenzt.
Nein. CB-Funkverkehr darf nur mit speziell für diesen Frequenzbereich hergestellten Geräten durchgeführt werden, für die eine Konformitätsbewertung oder Zulassung vorliegt.
Nur dann, wenn er außer dem Amateurfunkrufzeichen auch eine Genehmigung zum Betrieb von CB-Funkgeräten besitzt.
Ja. Der Funkamateur ist auf Grund seines technischen Wissens in der Lage, das Amateurfunkgerät so einzustellen, dass die technischen Vorschriften für CB-Funkgeräte eingehalten werden.
VF102 31
Bei welcher Handlung verletzt ein Funkamateur das Fernmeldegeheimnis?
Bei Verwertung oder Weitergabe von Gesprächsinhalten und Daten aus Amateurfunkverbindungen, unabhängig davon, ob der Funkamateur selbst beteiligt war.
Bei Aufzeichnung und Weitergabe von Gesprächsinhalten und Daten aus Amateurfunkverbindungen, insbesondere, wenn die Weitergabe an Nicht-Funkamateure erfolgt.
Bei Verwertung oder Weitergabe von Gesprächsinhalten und Daten aus Amateurfunkverbindungen, an denen der Funkamateur nicht selbst beteiligt war.
Bei Empfang, Verwertung oder Weitergabe von Nachrichten, die nicht für Funkamateure, die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind.
VF103 32
Wie hat sich ein Funkamateur zu verhalten, der unbeabsichtigt Nachrichten empfängt, die nicht für Funkamateure, die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind?
Er darf Dritten zwar die Tatsache des Empfangs mitteilen, aber nicht den Inhalt und die näheren Umstände.
Er darf anderen Funkamateuren zwar die Tatsache des Empfangs mitteilen, aber nicht den Inhalt.
Er darf den Inhalt und die näheren Umstände nur anderen Funkamateuren mitteilen, da auch diese der Geheimhaltungspflicht unterliegen.
Er darf den Inhalt der Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs anderen nicht mitteilen.
VF106 33
Welcher der nachfolgend genannten Tatbestände ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß TKG?
Nutzung von Frequenzen ohne Frequenzzuteilung.
Der Betrieb einer Amateurfunkstelle zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken.
Das schuldhafte Verursachen von elektromagnetischen Störungen, entgegen den Weisungen der Bundesnetzagentur.
Die Übermittlung von Amateurfunknachrichten von oder an Dritte durch einen Funkamateur.
VI109 34
Für welche Amateurfunkstellen muss der Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern vom Funkamateur dokumentiert werden?
Für alle ortsfesten Amateurfunkstellen.
Für alle ortsfesten Amateurfunkstellen ab einer äquivalenten Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP.
Für alle Amateurfunkstellen ab einer äquivalenten Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP.
Für alle Amateurfunkstellen.
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QV/1.08/2023-05-27   AfuPbTE V1.07  © DF1IAV VID: 99548   25.12.2025 09:39