Teil 3: Kenntnisse von Vorschriften Amateurfunkzeugnis Klasse A und E 34 Fragen   Zeit: 60 Minuten
VA102 1
Wozu dient der Amateurfunkdienst nach dem Wortlaut seiner internationalen Begriffsbestimmung in den Radio Regulations (VO Funk)?
Zur Benutzung von Amateurfunkstellen auf der Erde und im Hauptteil der Erdatmosphäre.
Für den Funkverkehr der Funkamateure untereinander sowie für den Funkverkehr über Amateurfunkstellen an Bord von erdumlaufenden Satelliten.
Zur eigenen Ausbildung, für den Funkverkehr der Funkamateure untereinander und für technische Studien.
Für experimentelle und technischwissenschaftliche Studien, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen.
VA406 2
In welchem Regelungswerk ist die Bedeutung der "Q-Gruppen" festgelegt?
In den Anhängen der AFuV (Amateurfunkverordnung).
In den Radio Regulations der ITU (Internationale Fernmeldeunion).
In den Standards der ETSI (European Telecommunications Standards Institute).
In den Empfehlungen der IARU (International Amateur Radio Union).
VA409 3
Darf ein Funkamateur in Deutschland alle in den Radio Regulations (VO Funk) für den Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereiche benutzen?
Ja, wenn der Betrieb bei der Bundesnetzagentur vorher angemeldet wurde.
Nein, es dürfen nur Frequenzen genutzt werden, die durch die CEPT-Empfehlungen umgesetzt wurden.
Nein. Die in Deutschland zulässigen Frequenzbereiche ergeben sich aus den nationalen Regelungen.
Ja, weil die internationalen Regelungen auch in Deutschland gelten.
VB105 4
Mit einer gültigen deutschen Amateurfunkzulassung der Klasse A, die als "CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gekennzeichnet ist, dürfen die Betriebsrechte der entsprechenden ausländischen Genehmigung im jeweiligen Beitrittsland gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 wahrgenommen werden,
wenn man sich in dem Land nur vorübergehend aufhält.
wenn man in Deutschland einen Wohnsitz hat.
wenn man in dem Land einen Wohnsitz hat.
wenn man in Deutschland keinen Wohnsitz hat.
VB113 5
Wo sind die Informationen und Bedingungen für die Ausstellung und die Nutzung der CEPT-Amateurfunkgenehmigung zu finden?
In der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 und im ERC-Report 32.
In der ECC-Empfehlung (05)06 und den Amtsblattverfügungen zu deren Umsetzung.
In der AFuV.
In der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 und den Amtsblattverfügungen zu deren Umsetzung.
VB116 6
Entsprechend welcher internationalen Regelungen dürfen Inhaber eines deutschen Amateurfunkrufzeichens auch in anderen Ländern vorübergehend am Amateurfunkverkehr teilnehmen, ohne dass sie dort vorher eine besondere Zulassung beantragen müssen?
Entsprechend der Charta der Vereinten Nationen und einer entsprechenden UN-Entschließung.
Entsprechend Artikel 19 und Anhang 42 der Radio Regulations (VO Funk).
Entsprechend den CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 oder 05(06).
Entsprechend den in der AFuV umgesetzten EU-Richtlinien.
VB119 7
Darf ein Funkamateur mit einer gültigen deutschen Amateurfunkzulassung der Klasse A auch im Gastland Amateurfunkverkehr auf dem 6-m-Band durchführen?
Ja. Die Genehmigung für den Betrieb im 6-m-Band muss jedoch in seine Amateurfunkzulassung eingetragen sein.
Ja, aber nur, wenn der Funkamateur eine CEPT-Amateurfunkgenehmigung besitzt.
Nicht grundsätzlich. Der Funkamateur hat sich generell an die Bestimmungen des Gastlandes im Rahmen seiner CEPT-Amateurfunkgenehmigung zu halten.
Nein. Der Betrieb im 6-m-Band ist grundsätzlich unzulässig.
VB123 8
Wozu dient eine HAREC?
Sie berechtigt Inhaber einer deutschen Amateurfunkzulassung zur Beantragung eines ausländischen Rufzeichens für den vorübergehenden Aufenthalt in allen CEPT-Ländern.
Sie berechtigt den Funkamateur zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb nach der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
Die HAREC-Bescheinigung berechtigt den Funkamateur zur Abwicklung von Amateurfunkverkehr in allen CEPT-Ländern.
Sie wird benötigt zur Beantragung einer Amateurfunkzulassung oder einer ausländischen Amateurfunkgenehmigung in Staaten, die die CEPT-Empfehlung T/R 61-02 anwenden.
VB125 9
Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb gemäß der ECC-Empfehlung (05)06.
Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung kann die Erteilung einer entsprechenden Novice-Individualgenehmigung für Funkamateure in einem anderen Land vereinfachen.
Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung ist in allen im ERC-Report 32 genannten CEPT-Ländern anerkannt. Sie berechtigt den Inhaber zur Beantragung eines ausländischen Rufzeichens für den vorübergehenden Aufenthalt.
VC111 10
Der Amateurfunkdienst ist
ein Funkdienst, der auf allen im Frequenznutzungsplan ausgewiesenen Frequenzen Vorrang gegenüber anderen Funkdiensten genießt.
ein Funkdienst, der von Funkamateuren aus persönlicher Neigung und aus wissenschaftlich-wirtschaftlichen Interessen wahrgenommen wird.
ein experimenteller, nicht-kommerzieller Funkdienst, der von zugelassenen Funkamateuren untereinander z.B. zur Kommunikation und für die eigene Ausbildung wahrgenommen wird.
ein Funkdienst, der von Funkamateuren mit speziell dafür zugelassenen Funkgeräten auf allen im Frequenznutzungsplan ausgewiesenen Frequenzen ausgeübt werden darf.
VC121 11
Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Relaisfunkstelle betreiben?
Wenn der dafür eine gültige Rufzeichenzuteilung der Bundesnetzagentur besitzt.
Wenn die Relaisfunkstelle keine große Reichweite hat.
Wenn er die technischen Einrichtungen dafür selbst instandhalten kann.
Wenn er mindestens 20 Unterschriften als Beweis der Notwendigkeit vorlegen kann.
VC123 12
Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Klubstation betreiben?
Wenn der dafür eine gültige Rufzeichenzuteilung der Bundesnetzagentur besitzt.
Wenn er eine entsprechende Befürwortung einer Amateurfunkvereinigung besitzt.
Wenn er Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist.
Wenn er mindestens 20 Unterschriften als Beweis der Notwendigkeit vorlegen kann.
VC129 13
Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend?
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen.
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle nur auf den für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen senden.
Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden.
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen.
VC132 14
Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend?
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen.
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen.
Der Zulassungsinhaber braucht vor Betriebsaufnahme für seine Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung.
Der Funkamateur kann die Störfestigkeit der Geräte seiner Amateurfunkstelle selbst bestimmen.
VC139 15
Was hat ein Funkamateur zu erwarten, der seine Amateurfunkstelle entgegen den Bestimmungen über den Amateurfunkdienst betreibt?
Die Bundesnetzagentur kann die verwendete Funkanlage einziehen.
Der Funkamateur hat mit Entzug des Amateurfunkzeugnisses und einer Geldstrafe zu rechnen.
Der Funkamateur hat mit einer Geldstrafe und mit dem Einzug der Sendefunkanlage zu rechnen.
Die Bundesnetzagentur kann eine Einschränkung des Betriebes oder die Außerbetriebnahme der Amateurfunkstelle anordnen.
VC143 16
Welche der nachfolgenden Handlungen stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Amateurfunkgesetzes dar?
Die Nachrichtenübermittlung in Not- und Katastrophenfällen an Dritte.
Der Betrieb einer Amateurfunkstelle ohne Amateurfunkzulassung.
Die Nichteinhaltung der Personenschutzgrenzwerte.
Die Verletzung der Pflicht zur Führung eines Stationstagebuches.
VD106 17
Wo ist die Einteilung der deutschen Amateurfunkrufzeichen geregelt?
In der Rufzeichenliste der Bundesnetzagentur.
In Artikel 19 und Anhang 42 der VO Funk.
In § 4 des Amateurfunkgesetzes.
Im Rufzeichenplan gemäß § 10 Abs. 3 AFuV.
VD126 18
Wann hat ein Funkamateur der Bundesnetzagentur gemäß AFuV technische Unterlagen über seine Sendeanlage vorzulegen?
Mit dem Erhalt der Amateurfunkzulassung.
Auf Anforderung der Bundesnetzagentur.
Nur im Fall von elektromagnetischen Störungen.
Immer.
VD209 19
Wie werden deutsche Amateurfunkrufzeichen meistens gebildet?
Amateurfunkrufzeichen bestehen meistens aus einem zweistelligen Suffix (Landeskenner), ein oder zwei Ziffern und einem zwei- oder dreistelligen Präfix.
Amateurfunkrufzeichen bestehen aus einem 2-buchstabigen Präfix (Landeskenner), einer Ziffer und einem meist 2- oder 3-buchstabigen Suffix.
Amateurfunkrufzeichen bestehen aus einem einstelligen Präfix (D), einer oder zwei Ziffern und einem meist ein-, zwei- oder dreistelligen Suffix.
Amateurfunkrufzeichen bestehen meistens aus einem 2-stelligen Suffix (Landeskenner), einer Ziffer und einem 1-, 2- oder 3-stelligen Präfix.
VD212 20
DL5XYZ benutzt sein im Kraftfahrzeug eingebautes Funkgerät für Sprechfunkverkehr. Wie kann der Zusatz zu seinem Rufzeichen lauten?
Es ist kein Zusatz erlaubt.
Portabel
Mobil
/p
VD220 21
Was trifft für die Rufzeichenreihe "DFØAA - DFØZZZ" zu?
Rufzeichen für Personal der Gaststreitkräfte.
Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV.
Rufzeichen für Klubstationen (auslaufend Relaisfunkstellen oder Funkbaken).
Rufzeichen für Klubstationen bei besonderen allgemeinen Anlässen.
VD222 22
Was trifft für das Rufzeichen "DA5AA" zu?
Rufzeichen für Personal der Gaststreitkräfte.
Rufzeichen für Klubstationen.
Rufzeichen für exterritoriale Standorte.
Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV.
VD303 23
Was ist u.a. im Zusammenhang mit der Durchführung von Ausbildungsfunkverkehr zu beachten?
Der Ausbildungsfunkbetrieb darf nur im Berechtigungsumfang der Rufzeichenzuteilung durchgeführt werden.
Der Ausbildungsfunkverkehr darf nicht in der Betriebsart A1A (Morsen) durchgeführt werden.
Der Ausbildungsfunkverkehr darf nur an einer Klubstation durchgeführt werden.
Der Ausbildungsfunkverkehr darf nur mit einer maximalen Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP durchgeführt werden.
VD305 24
Nicht-Funkamateure dürfen am Ausbildungsfunkbetrieb
nur unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht eines Funkamateurs mit zugeteiltem Ausbildungsrufzeichen teilnehmen.
nur an Klubstationen unter Aufsicht eines Funkamateurs teilnehmen.
jederzeit unter Verwendung des persönlichen Rufzeichens des ausbildenden Funkamateurs teilnehmen.
ohne besondere Auflagen teilnehmen.
VD401 25
Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung eines Rufzeichens für den Betrieb einer Klubstation erfüllt sein?
Der verantwortliche Funkamateur muss seit mindestens 2 Jahren Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses sein.
Der verantwortliche Funkamateur für die Klubstation muss in jedem Fall Inhaber eines Rufzeichens der höchsten Amateurfunkklasse sein.
Die Rufzeichenzuteilung für das Betreiben einer Klubstation ist von der Benennung des verantwortlichen Funkamateurs durch den Leiter einer Gruppe von Funkamateuren abhängig.
Der Leiter einer als eingetragener Verein (e.V.) bestehenden Amateurfunkvereinigung muss auch der für die beantragte Klubstation verantwortliche Funkamateur sein.
VD410 26
Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Rufzeichenwechsel bei der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst.
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation kann mit der Rücknahme der Benennung durch den Leiter einer Gruppe von Funkamateuren beendet werden.
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Widerruf des Ausbildungsrufzeichens.
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Standortwechsel der Klubstation.
VE105 27
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (80-m-Amateurfunkband)?
3,8 MHz - 4,0 MHz
3,5 MHz - 3,9 MHz
3,5 MHz - 3,8 MHz
3,5 MHz - 3,6 MHz
VE110 28
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (15-m-Amateurfunkband)?
21 MHz - 21,45 MHz
21 MHz - 21,7 MHz
21 MHz - 21,5 MHz
21 MHz - 21,35 MHz
VE120 29
In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status?
1850 - 1890 kHz
7000 - 7100 kHz
135,7 - 137,8 kHz
10100 - 10150 kHz
VE149 30
Welche Aussage ist richtig?
Bei einem Sekundärfunkdienst handelt es sich um eine nicht kommerzielle Funknutzung.
Der Sekundärfunkdienst hat Vorrang, wenn er zuerst auf Sendung war.
Der Sekundärfunkdienst hat im Störungsfall gegenüber einem Primärfunkdienst eingeschränkte Nutzungsrechte.
Eine Funkstelle des Sekundärfunkdienstes muss vor Betriebsaufnahme durch eine Selbsterklärung die Störsicherheit erklären.
VF109 31
Darf ein Funkamateur eine Funkanlage seiner Amateurfunkstelle zum Abhören des nicht öffentlich gesprochenen Wortes verwenden?
Ja, weil der Funkamateur aufgrund der Amateurfunkzulassung als sachkundige Person gilt.
Nein, weil die verdeckte Übermittlung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes einer anderen Person eine mit Strafe bedrohte Handlung ist.
Ja, aber nur mit einer hierfür von der Bundesnetzagentur vorgesehenen besonderen Zulassung.
Ja, aber nur wenn ein hierfür technisch zugelassenes Funkgerät benutzt wird.
VI102 32
Was müssen Zulassungsinhaber in Bezug auf den Personenschutz einhalten?
Eine Strahlungsleistung von kleiner 10 Watt EIRP.
Nichts.
Die Personenschutzgrenzwerte.
Die EMV-Schutzanforderungen für Funkgeräte.
VI105 33
In welcher gesetzlichen Regelung ist das Verfahren zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern ortsfester Amateurfunkstellen festgelegt?
In der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz.
Im Bundesimmissionsschutzgesetz.
In der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV).
In der VO Funk.
VI121 34
Wer muss seine Amateurfunkstelle bei der Bundesnetzagentur anzeigen?
Alle Funkamateure.
Alle Funkamateure der Zeugnisklasse A.
Alle Funkamateure, die auf der Kurzwelle aktiv sind.
Alle Funkamateure, die ortsfeste Amateurfunkstellen mit Strahlungsleistungen oberhalb der in der BEMFV genannten Grenze betreiben möchten.
[Top]
QV/1.08/2023-05-27   AfuPbTE V1.07  © DF1IAV VID: 99844   13.04.2026 16:41