Teil 3: Kenntnisse von Vorschriften Amateurfunkzeugnis Klasse A und E 34 Fragen   Zeit: 60 Minuten
VA104 1
Welche Aussage über Funkamateure enthält die Begriffsbestimmung des Amateurfunkdienstes in den Radio Regulations (VO Funk)?
Keine, da es sich um die Definition des Amateurfunkdienstes handelt.
Funkamateure sind die Inhaber einer Prüfungsbescheinigung über eine bestandene Amateurfunkprüfung und befassen sich mit der Funktechnik aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse.
Funkamateure dürfen nur Mitteilungen von geringer Bedeutung übertragen, die es nicht rechtfertigen, öffentliche Telekommunikationsdienste in Anspruch zu nehmen.
Funkamateure sind ordnungsgemäß ermächtigte Personen, die sich mit der Funktechnik aus rein persönlicher Neigung und nicht aus geldlichem Interesse befassen.
VA203 2
Was ist eine Amateurfunkstelle im Sinne der Radio Regulations (VO Funk)?
Jede Funkstelle, die auf einer der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden kann.
Eine Funkstelle, die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen-, Empfangsfunkanlagen-, Antennenanlagen und Zusatzeinrichtungen besteht.
Jede Funkstelle, die von einer Person betrieben wird, die auch Funkamateur ist.
Eine Funkstelle, die im Rahmen der Definition und der Regelungen des Amateurfunkdienstes in der VO Funk von einem Funkamateur betrieben wird.
VA409 3
Darf ein Funkamateur in Deutschland alle in den Radio Regulations (VO Funk) für den Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereiche benutzen?
Ja, weil die internationalen Regelungen auch in Deutschland gelten.
Ja, wenn der Betrieb bei der Bundesnetzagentur vorher angemeldet wurde.
Nein. Die in Deutschland zulässigen Frequenzbereiche ergeben sich aus den nationalen Regelungen.
Nein, es dürfen nur Frequenzen genutzt werden, die durch die CEPT-Empfehlungen umgesetzt wurden.
VB102 4
Was beinhalten die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und (05)06?
Die CEPT empfiehlt damit Gastzulassungen für Nicht-Funkamateure aus CEPT-Ländern auszustellen.
Die CEPT empfiehlt damit von der heimatlichen Behörde ausstellbare Amateurfunkgenehmigungen, die den vorübergehenden Amateurfunkbetrieb in den beigetretenen Ländern ermöglichen.
Die CEPT empfiehlt damit die gegenseitige Anerkennung harmonisierter Amateurfunkzeugnisse sowie harmonisierte Prüfungsstoffpläne für Amateurfunkprüfungen.
Die CEPT empfiehlt damit die Ausstellung individueller Amateurfunkgenehmigungen für ansässige ausländische Funkamateure entsprechend deren heimatlicher Betriebsrechte.
VB104 5
Die deutsche Amateurfunkzulassung der Klasse E entspricht der
"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß dem ERC-Report 32.
"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-02.
"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der ECC-Empfehlung (05)06.
VB108 6
Wie muss die Rufzeichennennung von DO1XYZ bei der Nutzung der CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung in der Schweiz erfolgen?
DO1XYZ-HB9/portabel oder DO1XYZ-HB9/mobil.
DO1XYZ/HB3
HB3/DO1XYZ
Die Nennung von DO1XYZ ist ausreichend.
VB123 7
Wozu dient eine HAREC?
Die HAREC-Bescheinigung berechtigt den Funkamateur zur Abwicklung von Amateurfunkverkehr in allen CEPT-Ländern.
Sie wird benötigt zur Beantragung einer Amateurfunkzulassung oder einer ausländischen Amateurfunkgenehmigung in Staaten, die die CEPT-Empfehlung T/R 61-02 anwenden.
Sie berechtigt Inhaber einer deutschen Amateurfunkzulassung zur Beantragung eines ausländischen Rufzeichens für den vorübergehenden Aufenthalt in allen CEPT-Ländern.
Sie berechtigt den Funkamateur zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb nach der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
VC102 8
Welches Gesetz regelt die Voraussetzungen und die Bedingungen für die Teilnahme am Amateurfunkdienst?
Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen.
Die Vollzugsordnung für den Funkdienst.
Das Gesetz über den Amateurfunk.
Das Telekommunikationsgesetz.
VC103 9
Welche Behörde nimmt die Aufgaben und Befugnisse in Deutschland wahr, die sich aus dem Amateurfunkgesetz (AFuG) und der Amateurfunkverordnung (AFuV) ergeben?
Die Bundesnetzagentur.
Die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation.
Die Polizei.
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt.
VC111 10
Der Amateurfunkdienst ist
ein Funkdienst, der von Funkamateuren mit speziell dafür zugelassenen Funkgeräten auf allen im Frequenznutzungsplan ausgewiesenen Frequenzen ausgeübt werden darf.
ein Funkdienst, der auf allen im Frequenznutzungsplan ausgewiesenen Frequenzen Vorrang gegenüber anderen Funkdiensten genießt.
ein Funkdienst, der von Funkamateuren aus persönlicher Neigung und aus wissenschaftlich-wirtschaftlichen Interessen wahrgenommen wird.
ein experimenteller, nicht-kommerzieller Funkdienst, der von zugelassenen Funkamateuren untereinander z.B. zur Kommunikation und für die eigene Ausbildung wahrgenommen wird.
VC118 11
Ab wann dürfen Sie eine Amateurfunkstelle betreiben?
Nach einer Frequenzzuteilung aufgrund der Frequenzzuteilungsverordnung.
Mit dem Besitz einer Zulassung zum Amateurfunkdienst.
Mit dem Besitz eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Prüfungsbescheinigung.
Nach Teilnahme an einer fachlichen Prüfung für Funkamateure.
VC119 12
Ist die Erteilung einer Amateurfunkzulassung von einem Mindestalter abhängig?
Ja, für Klasse A müssen die Bewerber mindestens 10 Jahre alt sein.
Ja, die Bewerber können ab dem 15. Lebensjahr eine Zulassung erhalten.
Nein, das AFuG sieht kein Mindestalter vor.
Ja, die Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
VC123 13
Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Klubstation betreiben?
Wenn er eine entsprechende Befürwortung einer Amateurfunkvereinigung besitzt.
Wenn der dafür eine gültige Rufzeichenzuteilung der Bundesnetzagentur besitzt.
Wenn er mindestens 20 Unterschriften als Beweis der Notwendigkeit vorlegen kann.
Wenn er Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist.
VC134 14
Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend?
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen.
Der Zulassungsinhaber braucht vor Betriebsaufnahme für seine Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung.
Beim Betrieb einer Amateurfunkstelle sind die Schutzanforderungen zur Gewährleistung der elektromagnetischen Verträglichkeit im Sinne des EMVG einzuhalten.
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen.
VD101 15
Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist gemäß AFuV richtig wiedergegeben?
Eine "fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" ist eine besetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (z.B. Amateurfunkstellen mit digitalen Betriebsarten).
Eine "Funkbake" ist eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die ferngesteuert Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt.
Eine "Relaisfunkstelle" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale automatisch aussendet.
Eine "Klubstation" ist eine Amateurfunkstelle, die von Mitgliedern einer Gruppe von Funkamateuren unter Verwendung eines gemeinschaftlich genutzten Rufzeichens betrieben wird.
VD112 16
Was gilt in Bezug auf den Empfang von Amateurfunkaussendungen?
Es bedarf der Zuteilung eines Hörerrufzeichens aus der "DE-Reihe".
Es dürfen nur TKG-zugelassene Empfangsgeräte verwendet werden.
Die Anerkennung als "SWL" ist erforderlich in Verbindung mit der Mitgliedschaft in einer Amateurfunkvereinigung.
Es ist keine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst erforderlich.
VD118 17
Welche technischen Anforderungen stellt die Amateurfunkverordnung u. a. an eine Amateurfunksendeanlage?
Sofern SSB-Betrieb möglich ist, muss jederzeit zu Messzwecken auch eine Umschaltung auf die Betriebsart FM möglich sein.
Zur Reduzierung von Störungen darf das SWR nicht schlechter als 1:3 sein.
Unerwünschte Aussendungen sind auf das geringst mögliche Maß zu beschränken.
Die Frequenzschwankungen des Senders dürfen maximal 10 Hz betragen.
VD207 18
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DB5ZZZ?
Es ist ein
personengebundenes Rufzeichen der Klasse A.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse E.
Ausbildungsrufzeichen der Klasse A oder E.
Rufzeichen für eine fernbediente bzw. automatisch arbeitende Amateurfunkstelle der Klasse A.
VD219 19
Was trifft für die Rufzeichenreihe "DBØAA - DBØZZZ" zu?
Rufzeichen für Relaisfunkstellen oder Funkbaken.
Rufzeichen für Personal der Gaststreitkräfte.
Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV.
Rufzeichen für Klubstationen bei besonderen Anlässen allgemeiner Art.
VD302 20
Was ist bei der Durchführung von Ausbildungsfunkverkehr zu beachten?
Der Ausbildungsfunkverkehr darf ausschließlich in Phonie (SSB oder FM) durchgeführt werden.
Beim Ausbildungsfunkverkehr darf nicht an Amateurfunkwettbewerben teilgenommen werden.
Vom Auszubildenden sind Angaben über den Funkverkehr schriftlich festzuhalten und vom Ausbilder zu bestätigen.
Der Ausbildungsfunkverkehr darf ausschließlich in Gegenwart des Ausbilders an einer Klub- oder Schulstation durchgeführt werden.
VD507 21
Was gilt gemäß AFuV bei Relaisfunkstellen?
Der Inhaber der Rufzeichenzuteilung muss sicherstellen, dass die Relaisfunkstelle jederzeit abgeschaltet werden kann.
Ein vorgeschriebenes Mindestalter des Rufzeicheninhabers.
Das Rufzeichen der Relaisfunkstelle muss nach einer mehr als 10-minütigen Sendepause wiederholt werden.
Ein durchlaufender Betrieb des Senders länger als 10 Minuten ist nicht zulässig.
VE104 22
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (160-m-Amateurfunkband)?
1800 kHz - 1900 kHz
1810 kHz - 2000 kHz
1800 kHz - 1990 kHz
1805 kHz - 1850 kHz
VE106 23
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (40-m-Amateurfunkband)?
7,0 MHz - 7,2 MHz
7,0 MHz - 7,3 MHz
7,0 MHz - 7,5 MHz
7,1 MHz - 7,3 MHz
VE109 24
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (17-m-Amateurfunkband)?
18,068 MHz - 18,168 MHz
18,68 MHz - 19,99 MHz
18,89 MHz - 18,99 MHz
18,1 MHz - 18,15 MHz
VE115 25
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (70-cm-Amateurfunkband)?
430 - 440 MHz
430 - 438 MHz
432 - 438 MHz
432 - 440 MHz
VE118 26
Welche Antwort enthält nur Frequenzbereiche, die auch von Rufzeicheninhabern der Klasse E genutzt werden dürfen?
144 - 146 MHz, 430 - 440 MHz und 10 - 10,5 GHz
144 - 146 MHz, 430 - 440 MHz und 1240 - 1300 MHz
Alle Amateurfunkfrequenzbereiche oberhalb 144 MHz
1810 - 2000 kHz, 3500 - 3800 kHz und alle Amateurfunkfrequenzbereiche oberhalb 28 MHz
VE141 27
Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 10 - 10,5 GHz?
Maximal 75 Watt PEP für Klasse A und 5 Watt PEP für Klasse E.
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden.
Maximal 75 Watt PEP für Klasse A und <10 Watt EIRP für Klasse E.
VE152 28
Darf ein Funkamateur mit seinem Amateurfunkgerät Funkverkehr im CB-Funk-Bereich durchführen?
Nur dann, wenn er außer dem Amateurfunkrufzeichen auch eine Genehmigung zum Betrieb von CB-Funkgeräten besitzt.
Ja. Der Funkamateur ist auf Grund seines technischen Wissens in der Lage, das Amateurfunkgerät so einzustellen, dass die technischen Vorschriften für CB-Funkgeräte eingehalten werden.
Ja, aber nur, wenn er unter Benutzung seines Amateurfunkrufzeichens die Sendeleistung auf 4 Watt begrenzt.
Nein. CB-Funkverkehr darf nur mit speziell für diesen Frequenzbereich hergestellten Geräten durchgeführt werden, für die eine Konformitätsbewertung oder Zulassung vorliegt.
VF106 29
Welcher der nachfolgend genannten Tatbestände ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß TKG?
Das schuldhafte Verursachen von elektromagnetischen Störungen, entgegen den Weisungen der Bundesnetzagentur.
Die Übermittlung von Amateurfunknachrichten von oder an Dritte durch einen Funkamateur.
Nutzung von Frequenzen ohne Frequenzzuteilung.
Der Betrieb einer Amateurfunkstelle zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken.
VF109 30
Darf ein Funkamateur eine Funkanlage seiner Amateurfunkstelle zum Abhören des nicht öffentlich gesprochenen Wortes verwenden?
Ja, weil der Funkamateur aufgrund der Amateurfunkzulassung als sachkundige Person gilt.
Ja, aber nur mit einer hierfür von der Bundesnetzagentur vorgesehenen besonderen Zulassung.
Nein, weil die verdeckte Übermittlung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes einer anderen Person eine mit Strafe bedrohte Handlung ist.
Ja, aber nur wenn ein hierfür technisch zugelassenes Funkgerät benutzt wird.
VG110 31
Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 144,250 MHz wird der Fernsehempfang eines Nachbarn im Sonderkanal S6 gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass der Funkamateur am Ort der gestörten Empfangsanlage eine Feldstärke erzeugt, die den, in der Norm empfohlenen Grenzwert für die Störfestigkeit von Kabelverteilanlagen, nicht erreicht. Was hat der Funkamateur zu tun?
Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen.
Er hat seine Sendeleistung so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr gestört wird.
Er kann seine Sendeleistung uneingeschränkt erhöhen.
Er kann seinen Funkbetrieb fortsetzen.
VI106 32
Die Feldstärkegrenzwerte für den Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern sind von der Frequenz abhängig, weil
hochfrequente elektromagnetische Felder energiereicher sind als niederfrequente.
die spezifische Absorptionsrate bei einigen Frequenzen nicht messbar ist.
die Fähigkeit des Körpers, hochfrequente Strahlung zu absorbieren, frequenzabhängig ist.
niederfrequente elektromagnetische Felder energiereicher sind als hochfrequente.
VJ101 33
Nach welchen Vorschriften müssen Außenantennenanlagen errichtet werden?
Es müssen keine besonderen Vorschriften beachtet werden, da es sich um eine Amateurfunkanlage handelt.
Nach den Empfehlungen der Amateurfunkvereine.
Nach den geltenden Bauordnungen des jeweiligen Bundeslandes.
Nach den Bestimmungen des AFuG.
VJ102 34
Welche Vorschriften bezüglich Blitzschutz gelten für Amateurfunkantennenanlagen?
Keine. Der Funkamateur kann den Blitzschutz selbst bestimmen, da er sachkundig ist.
Die VDE-Vorschriften.
Die Blitzschutzvorschriften der Rundfunkanstalten.
Die Bestimmungen des AFuG.
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QV/1.08/2023-05-27   AfuPbTE V1.07  © DF1IAV VID: 99982   27.05.2026 23:40