| VA202 | 1 |
| Wie ist die Funkstelle in den Radio Regulations (VO Funk) definiert? |
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Eine Funkstelle besteht aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen und Empfangsfunkanlagen einschließlich der Antennenanlagen und der zum Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen und kann mindestens auf einer für einen jeweiligen Funkdienst zugewiesenen Frequenzen betrieben werden. |
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Eine Funkstelle ist eine Zusammenschaltung aller zur Erzeugung und zum Empfang von Funksendungen an einem Ort eingesetzten Einrichtungen. |
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Eine Funkstelle ist eine Zusammenschaltung technischer Einrichtungen an einem Ort mit der Funkverkehr abgewickelt werden kann. |
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Funkstelle: Ein oder mehrere Sender oder Empfänger oder eine Zusammenschaltung von Sendern und Empfängern einschließlich der Zusatzeinrichtungen, die zum Ausüben eines Funkdienstes an einem Ort erforderlich sind. |
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| VA304 | 2 |
| Was gilt hinsichtlich der Anwendung von Kodes und Verschlüsselungen im internationalen Amateurfunkverkehr zwischen Funkamateuren? |
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Der Funkverkehr zwischen Amateurfunkstellen verschiedener Länder darf nicht zur Verschleierung des Inhalts verschlüsselt werden. |
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Beim Funkverkehr zwischen Amateurfunkstellen dürfen alle bekannten und geheimen Kodes oder Verschlüsselungen verwendet werden. |
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Der Austausch von Steuersignalen zwischen Erd- und Weltraumfunkstellen des Amateurfunkdienstes über Satelliten darf nicht zur Verschleierung des Inhalts verschlüsselt werden. |
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Beim Funkverkehr zwischen Amateurfunkstellen dürfen keine Kodes oder Verschlüsselungen verwendet werden. |
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| VA406 | 3 |
| In welchem Regelungswerk ist die Bedeutung der "Q-Gruppen" festgelegt? |
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In den Standards der ETSI (European Telecommunications Standards Institute). |
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In den Radio Regulations der ITU (Internationale Fernmeldeunion). |
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In den Anhängen der AFuV (Amateurfunkverordnung). |
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In den Empfehlungen der IARU (International Amateur Radio Union). |
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| VB103 | 4 |
| Die deutsche Amateurfunkzulassung der Klasse A entspricht der |
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"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01. |
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"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-02. |
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"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der ECC-Empfehlung (05)06. |
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"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß dem ERC-Report 32. |
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| VB107 | 5 |
| Wie lange darf ein Funkamateur im Rahmen einer der CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 oder (05)06 Amateurfunkverkehr in einem Land durchführen? |
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Bis zu einem Jahr. |
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Bis zu 6 Monaten. |
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Beliebig lange. |
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Bis zu 3 Monaten. |
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| VB121 | 6 |
| Was hat ein Funkamateur zu veranlassen, wenn er eine Amateurfunkstelle anlässlich einer Urlaubsreise in einem Land betreiben will, das die in seiner Amateurfunkzulassung eingetragene CEPT-Empfehlung nicht anwendet? |
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Nichts, da auf Grund von Gegenseitigkeitsabkommen der vorübergehende Betrieb allgemein genehmigt ist. |
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Er muss bei der zuständigen Behörde des Landes eine Gastzulassung beantragen. |
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Nichts, wenn das Gastland die IARU-Empfehlungen anwendet. |
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Er muss eine besondere Genehmigung der Bundesnetzagentur einholen. |
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| VB123 | 7 |
| Wozu dient eine HAREC? |
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Sie wird benötigt zur Beantragung einer Amateurfunkzulassung oder einer ausländischen Amateurfunkgenehmigung in Staaten, die die CEPT-Empfehlung T/R 61-02 anwenden. |
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Sie berechtigt Inhaber einer deutschen Amateurfunkzulassung zur Beantragung eines ausländischen Rufzeichens für den vorübergehenden Aufenthalt in allen CEPT-Ländern. |
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Sie berechtigt den Funkamateur zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb nach der CEPT-Empfehlung T/R 61-01. |
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Die HAREC-Bescheinigung berechtigt den Funkamateur zur Abwicklung von Amateurfunkverkehr in allen CEPT-Ländern. |
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| VC104 | 8 |
| Wie ist der Begriff "Funkamateur" nach dem AFuG zu verstehen? |
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Funkamateur ist jede natürliche Person, die Funkanlagen zu experimentellen und technischwissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, aber nicht zu gewerblichwirtschaftlichen Zwecken betreibt. |
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Im Sinne des AFuG sind Funkamateure nur die Inhaber einer Zulassung zum Amateurfunkdienst mit mindestens einem zugeteilten, personengebundenen Rufzeichen. |
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Funkamateur ist jeder, der Amateurfunkgeräte besitzt und Amateurfunkaussendungen aus persönlicher Neigung empfängt. |
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Ein Funkamateur ist der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Prüfungsbescheinigung, der sich mit dem Amateurfunkdienst aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse befasst. |
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| VC107 | 9 |
| Mit welchen anderen Funkstellen darf der Funkamateur Funkverkehr abwickeln? |
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Mit allen Funkstellen, die auf den Amateurfunkbändern tätig sind. |
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Nur mit anderen Funkstellen des Amateurfunkdienstes. |
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Mit anderen Amateurfunkstellen und Funkstellen des Flug- und/oder Seefunkdienstes. |
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Mit anderen Amateurfunkstellen und Funkstellen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). |
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| VC108 | 10 |
| Darf der Funkamateur mit anderen Funkstellen, die keine Amateurfunkstellen sind, Funkverkehr abwickeln? |
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Nein. |
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Ja, aber nur mit Versuchsfunkstellen, die ein Rufzeichen mit dem Präfix DI benutzen. |
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Nein, mit Ausnahme von Funkstellen der Sekundärnutzer auf den Amateurfunkbändern. |
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Ja, beispielsweise mit allen Betreibern von LPD-Funkgeräten im Amateurfunkbereich sowie mit CB-Funkteilnehmern mit verminderter Sendeleistung. |
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| VC114 | 11 |
| Welchen Zwecken dient der Amateurfunkdienst nach dem AFuG? |
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Als Versuchsfunk zur technischen Fortentwicklung von Funkanlagen. Zur eigenen Weiterbildung mit gewerblich wirtschaftlichem Interesse. |
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Als Vorführfunk zu Demonstrationszwecken. Der Unterstützung von Sicherheitsdiensten (Polizei, Feuerwehr, DLRG usw.). |
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Zur eigenen Weiterbildung der Funkamateure und zur Völkerverständigung. Zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen. |
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Für freizügige Funkexperimente bei Ausbildungen. Zur Vermeidung von illegalen Funkspektrumsnutzungen in anderen Frequenzbereichen. |
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| VC146 | 12 |
| Was hat ein Funkamateur zu erwarten, der seine Amateurfunkstelle entgegen den Bestimmungen über den Amateurfunkdienst betreibt? |
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Die Bundesnetzagentur kann die verwendete Funkanlage einziehen. |
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Die Bundesnetzagentur kann dies - wenn ein entsprechender Verstoß begangen wurde - mit einer Geldbuße ahnden. |
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Der Funkamateur hat mit einer Geldstrafe und mit dem Einzug der Sendefunkanlage zu rechnen. |
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Der Funkamateur hat mit Entzug des Amateurfunkzeugnisses und einer Geldstrafe zu rechnen. |
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| VD106 | 13 |
| Wo ist die Einteilung der deutschen Amateurfunkrufzeichen geregelt? |
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In § 4 des Amateurfunkgesetzes. |
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In Artikel 19 und Anhang 42 der VO Funk. |
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Im Rufzeichenplan gemäß § 10 Abs. 3 AFuV. |
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In der Rufzeichenliste der Bundesnetzagentur. |
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| VD201 | 14 |
| Welche Rückschlüsse lässt das Rufzeichen DP1ZZZ zu? |
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Es ist eine feste deutsche Amateurfunkstelle an einem exterritorialen Standort. |
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Es ist eine Sonderfunkstelle der Deutschen Post AG. |
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Es ist eine Ausbildungsfunkstelle mit einem speziellen Rufzeichen. |
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Es ist eine Amateurfunkstelle, die zu einem besonderen Anlass betrieben wird (Sonderrufzeichen). |
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| VD202 | 15 |
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DO3ZZZ? Es ist ein |
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Ausbildungsrufzeichen der Klasse E. |
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personengebundenes Rufzeichen der Klasse A. |
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personengebundenes Rufzeichen der Klasse E. |
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Ausbildungsrufzeichen der Klasse A. |
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| VD205 | 16 |
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DGØZZZ? Es ist ein |
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personengebundenes Rufzeichen oder Klubstationsrufzeichen der Klasse A. |
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personengebundenes Rufzeichen oder Ausbildungsrufzeichen der Klasse A. |
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Klubstationsrufzeichen der Klasse E. |
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personengebundenes Rufzeichen der Klasse E. |
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| VD219 | 17 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DBØAA - DBØZZZ" zu? |
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Rufzeichen für Relaisfunkstellen oder Funkbaken. |
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Rufzeichen für Personal der Gaststreitkräfte. |
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Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV. |
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Rufzeichen für Klubstationen bei besonderen Anlässen allgemeiner Art. |
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| VD303 | 18 |
| Was ist u.a. im Zusammenhang mit der Durchführung von Ausbildungsfunkverkehr zu beachten? |
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Der Ausbildungsfunkverkehr darf nur mit einer maximalen Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP durchgeführt werden. |
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Der Ausbildungsfunkverkehr darf nicht in der Betriebsart A1A (Morsen) durchgeführt werden. |
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Der Ausbildungsfunkbetrieb darf nur im Berechtigungsumfang der Rufzeichenzuteilung durchgeführt werden. |
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Der Ausbildungsfunkverkehr darf nur an einer Klubstation durchgeführt werden. |
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| VD304 | 19 |
| Wann ist mit dem Entzug eines Ausbildungsrufzeichens zu rechnen? |
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Wenn es zu Störungen von Amateurfunk-Kontesten kommt. |
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Wenn der Ausbildungsfunkverkehr mobil durchgeführt wird. |
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Wenn durch den Ausbildungsfunkverkehr BCI und TVI verursacht wird. |
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Wenn das Ausbildungsrufzeichen fortgesetzt in Abwesenheit des Ausbilders benutzt wird. |
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| VD401 | 20 |
| Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung eines Rufzeichens für den Betrieb einer Klubstation erfüllt sein? |
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Der verantwortliche Funkamateur für die Klubstation muss in jedem Fall Inhaber eines Rufzeichens der höchsten Amateurfunkklasse sein. |
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Der verantwortliche Funkamateur muss seit mindestens 2 Jahren Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses sein. |
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Die Rufzeichenzuteilung für das Betreiben einer Klubstation ist von der Benennung des verantwortlichen Funkamateurs durch den Leiter einer Gruppe von Funkamateuren abhängig. |
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Der Leiter einer als eingetragener Verein (e.V.) bestehenden Amateurfunkvereinigung muss auch der für die beantragte Klubstation verantwortliche Funkamateur sein. |
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| VD507 | 21 |
| Was gilt gemäß AFuV bei Relaisfunkstellen? |
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Das Rufzeichen der Relaisfunkstelle muss nach einer mehr als 10-minütigen Sendepause wiederholt werden. |
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Der Inhaber der Rufzeichenzuteilung muss sicherstellen, dass die Relaisfunkstelle jederzeit abgeschaltet werden kann. |
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Ein durchlaufender Betrieb des Senders länger als 10 Minuten ist nicht zulässig. |
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Ein vorgeschriebenes Mindestalter des Rufzeicheninhabers. |
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| VD508 | 22 |
| Was gilt gemäß AFuV bei Relaisfunkstellen und Funkbaken? |
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Ein durchlaufender Betrieb des Senders länger als 10 Minuten ist nicht zulässig. |
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Ein vorgeschriebenes Mindestalter des Rufzeicheninhabers. |
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Relaisfunkstellen und Funkbaken dürfen nur auf den in der Rufzeichenzuteilung für sie ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden. |
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Das Rufzeichen der Relaisfunkstelle muss nach einer mehr als 10-minütigen Sendepause wiederholt werden. |
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| VD511 | 23 |
| Welcher Fall ist als störungsfreier Betrieb einer Relaisfunkstelle im Sinne des § 13 Abs. 4 AFuV anzusehen? |
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Lang andauernder Funkverkehr. |
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Mutwillige Störungen oder unberechtigte Aussendungen. |
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Die Verbreitung von Inhalten, die gegen AFuG, AFuV oder gegen allgemeines Recht verstoßen. |
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Die Benutzung einer Relaisfunkstelle mit falscher Rufzeichenklasse. |
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| VE108 | 24 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (20-m-Amateurfunkband)? |
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14 MHz - 14,35 MHz |
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14 MHz - 14,45 MHz |
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14 MHz - 15 MHz |
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14 MHz - 14,5 MHz |
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| VE125 | 25 |
| In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status? |
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430 - 440 MHz |
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3,4 - 3,475 GHz |
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2320 - 2450 MHz |
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1240 - 1300 MHz |
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| VE144 | 26 |
| In welchen Amateurfunkfrequenzbereichen beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 2,7 kHz? |
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7000 - 7200 kHz und 14000 - 14350 kHz |
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10100 - 10150 kHz und 18068 - 18168 kHz |
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21000 - 21450 kHz und 28000 - 29700 kHz |
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135,7 - 137,8 kHz und 1810 - 1850 kHz |
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| VE145 | 27 |
| In welchem Amateurfunkfrequenzbereich beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 7 kHz? |
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28000 - 29700 kHz |
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10100 - 10150 kHz |
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21000 - 21450 kHz |
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14000 - 14350 kHz |
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| VF101 | 28 |
| Enthält das TKG für den Funkamateur anwendbare Regelungen? |
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Nein, der Amateurfunkdienst ist im TKG ausdrücklich ausgeschlossen. |
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Nein, es enthält keine auf den Amateurfunkdienst anwendbaren Regelungen. |
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Ja, einige Regelungen sind auch auf den Amateurfunkdienst anwendbar. |
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Nein, dafür gibt es das eigenständige Amateurfunkgesetz mit Amateurfunkverordnung. |
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| VF108 | 29 |
| Darf ein Funkamateur eine Sendeanlage betreiben oder besitzen, die Ihrer Form oder Verkleidung nach einen anderen Gegenstand vortäuscht und somit geeignet ist, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen unbemerkt abzuhören, oder das Bild eines anderen unbemerkt aufzunehmen? |
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Nein. |
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Ja, wenn öffentlich in Hinweisen oder allgemein zugänglichen Mitteilungen auf die Abhörmöglichkeit hingewiesen wurde. |
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Ja, wenn diese Anlage auf Amateurfunkfrequenzen betrieben werden kann. |
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Er darf sie besitzen, aber nicht betreiben. |
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| VF109 | 30 |
| Darf ein Funkamateur eine Funkanlage seiner Amateurfunkstelle zum Abhören des nicht öffentlich gesprochenen Wortes verwenden? |
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Nein, weil die verdeckte Übermittlung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes einer anderen Person eine mit Strafe bedrohte Handlung ist. |
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Ja, aber nur mit einer hierfür von der Bundesnetzagentur vorgesehenen besonderen Zulassung. |
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Ja, aber nur wenn ein hierfür technisch zugelassenes Funkgerät benutzt wird. |
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Ja, weil der Funkamateur aufgrund der Amateurfunkzulassung als sachkundige Person gilt. |
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| VG102 | 31 |
| Darf der Funkamateur von den grundlegenden Anforderungen zur Störfestigkeit im Sinne des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten abweichen? |
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Ja, er kann den Grad der Störfestigkeit seiner Geräte selbst bestimmen. |
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Nein, die Störfestigkeit spielt bei Amateurfunkgeräten keine Rolle. |
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Nein, die Störfestigkeit ist vorgegeben und muss eingehalten werden. |
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Ja, aber nur in Richtung Verbesserung der Störfestigkeit. |
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| VG111 | 32 |
| Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle wird der Rundfunkempfang eines Nachbarn gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass sowohl das gestörte Rundfunkgerät, wie auch die störende Amateurfunkstelle die Vorschriften einhalten und Nachbesserungen nicht mehr möglich sind. Was hat der Funkamateur in diesem Fall zu tun? |
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Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen. |
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Er hat seinen Betrieb auf die Nutzung von Frequenzen unterhalb 144 MHz zu beschränken. |
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Er sollte seinen Funkbetrieb so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr gestört wird. |
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Er kann seinen Funkbetrieb wie bisher fortsetzen. |
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| VK103 | 33 |
| Mit welchen Folgen muss der Funkamateur rechnen, wenn er die zu entrichtenden Gebühren und Beiträge nicht zahlt? |
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Er muss mit einer gebührenpflichtigen Nachprüfung rechnen. |
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Er muss mit dem Entzug seines Amateurfunkzeugnisses rechnen. |
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Er muss mit Maßnahmen nach den Vorschriften des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes rechnen. |
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Er muss mit dem Entzug der Amateurfunkzuteilung sowie einem Bußgeld rechnen. |
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| VK105 | 34 |
| Darf eine Amateurfunkstelle auch an Bord eines Luftfahrzeuges betrieben werden? |
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Ja, aber nur von Zulassungsinhabern der Klasse A, wenn für den Funkverkehr eine schon in das Luftfahrzeug installierte Funkstelle verwendet wird. |
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Ja, beispielsweise mit der Zustimmung des verantwortlichen Luftfahrzeugführers oder der zuständigen Luftfahrtbehörde. |
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Ja, mit einer entsprechenden Sondergenehmigung der Bundesnetzagentur. |
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Ja, die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst gilt für alle portablen und mobilen Einsätze von Amateurfunkstellen. |
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