Teil 3: Kenntnisse von Vorschriften Amateurfunkzeugnis Klasse A und E 34 Fragen   Zeit: 60 Minuten
VA101 1
In welchem zum Internationalen Fernmeldevertrag gehörenden Regelungswerk ist der Begriff "Amateurfunkdienst" definiert?
In den Empfehlungen der IARU (Internationale Amateur Radio Union).
In den Radio Regulations (VO Funk) der ITU (Internationale Fernmeldeunion).
In den Normen und Empfehlungen des ETSI (Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen).
In den Regelungen der CEPT (Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation).
VA304 2
Was gilt hinsichtlich der Anwendung von Kodes und Verschlüsselungen im internationalen Amateurfunkverkehr zwischen Funkamateuren?
Der Funkverkehr zwischen Amateurfunkstellen verschiedener Länder darf nicht zur Verschleierung des Inhalts verschlüsselt werden.
Beim Funkverkehr zwischen Amateurfunkstellen dürfen keine Kodes oder Verschlüsselungen verwendet werden.
Der Austausch von Steuersignalen zwischen Erd- und Weltraumfunkstellen des Amateurfunkdienstes über Satelliten darf nicht zur Verschleierung des Inhalts verschlüsselt werden.
Beim Funkverkehr zwischen Amateurfunkstellen dürfen alle bekannten und geheimen Kodes oder Verschlüsselungen verwendet werden.
VA402 3
Nach den Radio Regulations (VO Funk) ist die Erde in verschiedene Funkregionen unterteilt. Wie viele Funkregionen gibt es und zu welcher davon gehört Kanada?
Drei Funkregionen. Kanada gehört zur Region 2.
Fünf Funkregionen. Kanada gehört zur Region 1.
Vierzehn Funkregionen. Kanada gehört zur Region 4.
Vier Funkregionen. Kanada gehört zur Region 3.
VA407 4
Was bedeuten im Funk die Zeichen "SOS" und "MAYDAY"?
SOS und MAYDAY sind nur im Seefunk gebräuchlich und haben für den Amateurfunk keine Bedeutung.
Diese Notzeichen zeigen an, dass ein See- oder Luftfahrzeug von ernster und unmittelbar bevorstehender Gefahr bedroht ist.
SOS und MAYDAY sind Dringlichkeitszeichen, die eine Sicherheitsmeldung ankündigen.
Es handelt sich um ehemalige See- und Luftnotzeichen, die keine Gültigkeit mehr haben.
VB103 5
Die deutsche Amateurfunkzulassung der Klasse A entspricht der
"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der ECC-Empfehlung (05)06.
"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-02.
"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß dem ERC-Report 32.
VB105 6
Mit einer gültigen deutschen Amateurfunkzulassung der Klasse A, die als "CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gekennzeichnet ist, dürfen die Betriebsrechte der entsprechenden ausländischen Genehmigung im jeweiligen Beitrittsland gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 wahrgenommen werden,
wenn man sich in dem Land nur vorübergehend aufhält.
wenn man in Deutschland einen Wohnsitz hat.
wenn man in dem Land einen Wohnsitz hat.
wenn man in Deutschland keinen Wohnsitz hat.
VC105 7
Nach dem Amateurfunkgesetz ist ein Funkamateur der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Prüfungsbescheinigung der sich
aus persönlicher Neigung mit dem Amateurfunkdienst zu wirtschaftlichen Zwecken befasst.
aus persönlicher Neigung und in Verfolgung anderer Zwecke mit dem Amateurfunkdienst befasst.
lediglich aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse mit dem Amateurfunkdienst befasst.
nicht aus persönlicher Neigung mit Funktechnik und Funkbetrieb befasst und sich hierzu keiner kommerziellen Technik bedient.
VC111 8
Der Amateurfunkdienst ist
ein Funkdienst, der von Funkamateuren aus persönlicher Neigung und aus wissenschaftlich-wirtschaftlichen Interessen wahrgenommen wird.
ein Funkdienst, der auf allen im Frequenznutzungsplan ausgewiesenen Frequenzen Vorrang gegenüber anderen Funkdiensten genießt.
ein experimenteller, nicht-kommerzieller Funkdienst, der von zugelassenen Funkamateuren untereinander z.B. zur Kommunikation und für die eigene Ausbildung wahrgenommen wird.
ein Funkdienst, der von Funkamateuren mit speziell dafür zugelassenen Funkgeräten auf allen im Frequenznutzungsplan ausgewiesenen Frequenzen ausgeübt werden darf.
VC120 9
Welche Rufzeichenzuteilungsarten gibt es im Amateurfunk?
Personengebundenes Rufzeichen, Ausbildungsrufzeichen, Kontestrufzeichen, Rufzeichen gemäß § 16 Abs. 2 AFuV.
Personengebundenes Rufzeichen, Ausbildungsrufzeichen, Rufzeichen für Versuchsfunkstellen, Rufzeichen für fernbediente/ automatisch arbeitende Amateurfunkstellen.
Personengebundenes Rufzeichen, Ausbildungsrufzeichen, Klubstationsrufzeichen, Rufzeichen für fernbediente/automatisch arbeitende Amateurfunkstellen, Rufzeichen gemäß § 16 Abs. 2 AFuV.
Personengebundenes Rufzeichen, Familienrufzeichen, Klubstationsrufzeichen, Rufzeichen für fernbediente/automatisch arbeitende Amateurfunkstellen.
VC121 10
Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Relaisfunkstelle betreiben?
Wenn die Relaisfunkstelle keine große Reichweite hat.
Wenn er mindestens 20 Unterschriften als Beweis der Notwendigkeit vorlegen kann.
Wenn er die technischen Einrichtungen dafür selbst instandhalten kann.
Wenn der dafür eine gültige Rufzeichenzuteilung der Bundesnetzagentur besitzt.
VC141 11
Was hat ein Funkamateur mit zugeteiltem Rufzeichen zu erwarten, wenn er fortgesetzt gegen AFuG oder AFuV verstößt?
Den Widerruf der Amateurfunkzulassung.
Eine Gefängnisstrafe von bis zu 2 Jahren.
Eine Geldstrafe.
Eine kostenpflichtige Nachprüfung.
VC142 12
Wann handelt ein Funkamateur ordnungswidrig im Sinne des Amateurfunkgesetzes?
Beim Betrieb zum geschäftsmäßigen Erbringen von Telekommunikationsdiensten.
Bei unzureichender Rufzeichennennung.
Bei dauerhafter Verlegung seiner Amateurfunkstelle an einen anderen Standort.
Bei der Abwicklung von Funkbetrieb mit anderen als Amateurfunkstellen.
VC146 13
Was hat ein Funkamateur zu erwarten, der seine Amateurfunkstelle entgegen den Bestimmungen über den Amateurfunkdienst betreibt?
Der Funkamateur hat mit einer Geldstrafe und mit dem Einzug der Sendefunkanlage zu rechnen.
Der Funkamateur hat mit Entzug des Amateurfunkzeugnisses und einer Geldstrafe zu rechnen.
Die Bundesnetzagentur kann die verwendete Funkanlage einziehen.
Die Bundesnetzagentur kann dies - wenn ein entsprechender Verstoß begangen wurde - mit einer Geldbuße ahnden.
VD105 14
Welche der genannten Bestimmungen enthält Regelungen darüber, welche Frequenzbereiche der Inhaber einer Amateurfunkzulassung entsprechend seiner Zeugnisklasse benutzen darf?
Das Gesetz über den Amateurfunk (AFuG).
Der internationale Frequenzbereichszuweisungsplan in Artikel 5 der VO Funk.
Die Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV).
Die Anlage der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (FreqBZPV).
VD110 15
Was muss der Inhaber einer Amateurfunkzulassung bei der Änderung seines Namens oder seiner Anschrift veranlassen?
Er muss die Änderungen der Bundesnetzagentur nur beim Umzug ins Ausland oder in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Bundesnetzagentur-Außenstelle mitteilen.
Er muss die Änderungen 14 Tage vor deren Eintreten der Bundesnetzagentur in schriftlicher oder elektronischer Form mitteilen und seine Funkanlage solange stilllegen, bis er von der Bundesnetzagentur eine entsprechend geänderte Amateurfunkzulassung erhalten hat.
Er muss die Änderungen der Bundesnetzagentur unverzüglich in schriftlicher oder elektronischer Form mitteilen.
Er muss die Änderungen der Bundesnetzagentur im Fall der weiteren Teilnahme am Amateurfunkdienst innerhalb von 4 Wochen in schriftlicher oder elektronischer Form mitteilen.
VD205 16
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DGØZZZ?
Es ist ein
personengebundenes Rufzeichen oder Klubstationsrufzeichen der Klasse A.
Klubstationsrufzeichen der Klasse E.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse E.
personengebundenes Rufzeichen oder Ausbildungsrufzeichen der Klasse A.
VD209 17
Wie werden deutsche Amateurfunkrufzeichen meistens gebildet?
Amateurfunkrufzeichen bestehen meistens aus einem zweistelligen Suffix (Landeskenner), ein oder zwei Ziffern und einem zwei- oder dreistelligen Präfix.
Amateurfunkrufzeichen bestehen aus einem 2-buchstabigen Präfix (Landeskenner), einer Ziffer und einem meist 2- oder 3-buchstabigen Suffix.
Amateurfunkrufzeichen bestehen meistens aus einem 2-stelligen Suffix (Landeskenner), einer Ziffer und einem 1-, 2- oder 3-stelligen Präfix.
Amateurfunkrufzeichen bestehen aus einem einstelligen Präfix (D), einer oder zwei Ziffern und einem meist ein-, zwei- oder dreistelligen Suffix.
VD215 18
Was trifft für die Rufzeichenreihe "DL1AA - DL9ZZZ" zu?
Ausbildungsrufzeichen.
Rufzeichen für Klubstationen.
Rufzeichen der Klasse E.
Personengebundene Rufzeichen der Klasse A.
VD216 19
Was trifft für die Rufzeichenreihe "DB1AA - DB9ZZZ" zu?
Personengebundene Rufzeichen der Klasse A.
Rufzeichen für Klubstationen.
Rufzeichen der Klasse E.
Ausbildungsrufzeichen.
VD302 20
Was ist bei der Durchführung von Ausbildungsfunkverkehr zu beachten?
Der Ausbildungsfunkverkehr darf ausschließlich in Phonie (SSB oder FM) durchgeführt werden.
Vom Auszubildenden sind Angaben über den Funkverkehr schriftlich festzuhalten und vom Ausbilder zu bestätigen.
Beim Ausbildungsfunkverkehr darf nicht an Amateurfunkwettbewerben teilgenommen werden.
Der Ausbildungsfunkverkehr darf ausschließlich in Gegenwart des Ausbilders an einer Klub- oder Schulstation durchgeführt werden.
VD508 21
Was gilt gemäß AFuV bei Relaisfunkstellen und Funkbaken?
Ein vorgeschriebenes Mindestalter des Rufzeicheninhabers.
Ein durchlaufender Betrieb des Senders länger als 10 Minuten ist nicht zulässig.
Das Rufzeichen der Relaisfunkstelle muss nach einer mehr als 10-minütigen Sendepause wiederholt werden.
Relaisfunkstellen und Funkbaken dürfen nur auf den in der Rufzeichenzuteilung für sie ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden.
VE118 22
Welche Antwort enthält nur Frequenzbereiche, die auch von Rufzeicheninhabern der Klasse E genutzt werden dürfen?
144 - 146 MHz, 430 - 440 MHz und 1240 - 1300 MHz
1810 - 2000 kHz, 3500 - 3800 kHz und alle Amateurfunkfrequenzbereiche oberhalb 28 MHz
144 - 146 MHz, 430 - 440 MHz und 10 - 10,5 GHz
Alle Amateurfunkfrequenzbereiche oberhalb 144 MHz
VE119 23
Welche Antwort enthält nur Frequenzbereiche, die auch von Rufzeicheninhabern der Klasse E genutzt werden dürfen?
1810 - 2000 kHz, 3500 - 3800 kHz, 21000 - 21450 kHz und 28000 - 29700 kHz
1815 - 1835 kHz, 10100 - 10150 kHz, 14000 - 14350 kHz und 21000 - 21450 kHz
1850 - 1890 kHz, 7000 - 7200 kHz, 18068 - 18168 kHz und 24890 - 24990 kHz
135,7 - 137,8 kHz, 1810 - 2000 kHz, 7000 - 7200 kHz und 21000 - 21450 kHz
VE121 24
In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status?
135,7 - 137,8 kHz
10100 - 10150 kHz
14000 - 14350 kHz
1850 - 1890 kHz
VE124 25
In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status?
5,65 - 5,85 GHz
1240 - 1300 MHz
144 - 146 MHz
10,0 - 10,5 GHz
VE126 26
Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 1810 - 1850 kHz?
Maximal 10 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden.
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E.
VE138 27
Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E in den Frequenzbereichen 144 - 146 MHz und 430 - 440 MHz?
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A. Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden.
Maximal 100 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und 75 Watt PEP für Klasse E.
VE142 28
In welchen Amateurfunkfrequenzbereichen beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 800 Hz?
18068 - 18168 kHz und 24890 - 24990 kHz
7000 - 7100 kHz und 14000 - 14350 kHz
1810 - 2000 kHz und 3500 - 3800 kHz
135,7 - 137,8 kHz und 10100 - 10150 kHz
VF106 29
Welcher der nachfolgend genannten Tatbestände ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß TKG?
Nutzung von Frequenzen ohne Frequenzzuteilung.
Das schuldhafte Verursachen von elektromagnetischen Störungen, entgegen den Weisungen der Bundesnetzagentur.
Der Betrieb einer Amateurfunkstelle zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken.
Die Übermittlung von Amateurfunknachrichten von oder an Dritte durch einen Funkamateur.
VF109 30
Darf ein Funkamateur eine Funkanlage seiner Amateurfunkstelle zum Abhören des nicht öffentlich gesprochenen Wortes verwenden?
Ja, aber nur wenn ein hierfür technisch zugelassenes Funkgerät benutzt wird.
Ja, weil der Funkamateur aufgrund der Amateurfunkzulassung als sachkundige Person gilt.
Ja, aber nur mit einer hierfür von der Bundesnetzagentur vorgesehenen besonderen Zulassung.
Nein, weil die verdeckte Übermittlung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes einer anderen Person eine mit Strafe bedrohte Handlung ist.
VI104 31
In welchem Regelungswerk ist der Schutz von Personen bei der Einwirkung elektromagnetischer Felder auch ausführlich für den Amateurfunk geregelt?
In der VO Funk.
Im EMVG.
In der BEMFV.
In der AFuV.
VI105 32
In welcher gesetzlichen Regelung ist das Verfahren zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern ortsfester Amateurfunkstellen festgelegt?
In der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz.
In der VO Funk.
Im Bundesimmissionsschutzgesetz.
In der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV).
VI107 33
Was versteht man nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) unter dem "Anzeigeverfahren ortsfester Amateurfunkanlagen"?
Ein Verfahren zur Berechnung des Abstandes zum nächstgelegenen Nachbarn.
Ein Verfahren, das es dem Funkamateur ermöglicht, eigenständig sicherzustellen und zu dokumentieren, dass von seiner ortsfesten Amateurfunkstelle keine Gefährdung für Personen ausgeht.
Die Erklärung des Funkamateurs, dass er den Grenzwert von 10 Watt ERP einhält.
Die Erklärung des Funkamateurs, dass er den Grenzwert von 10 Watt EIRP einhält.
VI108 34
Welchen Status hat im Rahmen der EMVU die Anzeige einer ortsfesten Amateurfunkanlage?
Die Anzeige ist eine unverbindliche Erklärung darüber, dass Funkamateure eigenverantwortlich handeln.
Die Anzeige ist die verbindliche Erklärung eines Funkamateurs über die eigenverantwortliche Einhaltung des Bundesimmissionsschutzgesetzes.
Die Anzeige hat den gleichen rechtlichen Status wie eine Standortbescheinigung, gilt aber nur für nichtkommerzielle Anlagen.
Die Anzeige ist die verbindliche Erklärung eines Funkamateurs über die eigenverantwortliche Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern.
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QV/1.08/2023-05-27   AfuPbTE V1.07  © DF1IAV VID: 99767   11.03.2026 09:56