| VA101 | 1 |
| In welchem zum Internationalen Fernmeldevertrag gehörenden Regelungswerk ist der Begriff "Amateurfunkdienst" definiert? |
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In den Regelungen der CEPT (Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation). |
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In den Radio Regulations (VO Funk) der ITU (Internationale Fernmeldeunion). |
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In den Empfehlungen der IARU (Internationale Amateur Radio Union). |
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In den Normen und Empfehlungen des ETSI (Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen). |
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| VA201 | 2 |
| Wie ist die Amateurfunkstelle in den Radio Regulations (VO Funk) definiert? |
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Eine Amateurfunkstelle ist jede Funkstelle, die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen, Empfangsfunkanlagen, Antennenanlagen und Zusatzeinrichtungen besteht und die auf einer für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden kann. |
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Eine Amateurfunkstelle ist eine Funkstelle, die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen und Empfangsfunkanlagen einschließlich der zum Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen besteht. |
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Eine Amateurfunkstelle ist jede Funkstelle, die in einem Frequenzbereich betrieben werden kann, der für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen ist. |
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Eine Amateurfunkstelle ist eine Funkstelle des Amateurfunkdienstes. |
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| VA205 | 3 |
| Bei welcher der genannten Einrichtungen handelt es sich um eine Amateurfunkstelle nach der Definition der Radio Regulations (VO Funk) und des AFuG? |
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Ein FM-Relais mit Sender und Empfänger am gleichen Standort sowie getrennter Ein- und Ausgabefrequenz zwischen 27120 und 27410 kHz. |
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Eine Versuchsfunkstelle, die auf mindestens einer dem Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzen betrieben wird. |
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Ein LPD-Funkgerät, das im 70-cm-Amateurfunkband im Rahmen des nicht öffentlichen mobilen Landfunks betrieben wird. |
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Ein Fuchsjagdsender im 80-m-Band mit weniger als 5 Watt Senderleistung, der kein Rufzeichen, aber die Peilkennungen MO, MOE, MOI oder MOS aussendet. |
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| VA409 | 4 |
| Darf ein Funkamateur in Deutschland alle in den Radio Regulations (VO Funk) für den Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereiche benutzen? |
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Nein, es dürfen nur Frequenzen genutzt werden, die durch die CEPT-Empfehlungen umgesetzt wurden. |
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Ja, wenn der Betrieb bei der Bundesnetzagentur vorher angemeldet wurde. |
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Ja, weil die internationalen Regelungen auch in Deutschland gelten. |
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Nein. Die in Deutschland zulässigen Frequenzbereiche ergeben sich aus den nationalen Regelungen. |
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| VB116 | 5 |
| Entsprechend welcher internationalen Regelungen dürfen Inhaber eines deutschen Amateurfunkrufzeichens auch in anderen Ländern vorübergehend am Amateurfunkverkehr teilnehmen, ohne dass sie dort vorher eine besondere Zulassung beantragen müssen? |
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Entsprechend Artikel 19 und Anhang 42 der Radio Regulations (VO Funk). |
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Entsprechend den in der AFuV umgesetzten EU-Richtlinien. |
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Entsprechend den CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 oder 05(06). |
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Entsprechend der Charta der Vereinten Nationen und einer entsprechenden UN-Entschließung. |
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| VB125 | 6 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
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Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb gemäß der ECC-Empfehlung (05)06. |
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Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung kann die Erteilung einer entsprechenden Novice-Individualgenehmigung für Funkamateure in einem anderen Land vereinfachen. |
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Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01. |
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Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung ist in allen im ERC-Report 32 genannten CEPT-Ländern anerkannt. Sie berechtigt den Inhaber zur Beantragung eines ausländischen Rufzeichens für den vorübergehenden Aufenthalt. |
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| VC102 | 7 |
| Welches Gesetz regelt die Voraussetzungen und die Bedingungen für die Teilnahme am Amateurfunkdienst? |
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Das Gesetz über den Amateurfunk. |
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Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen. |
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Das Telekommunikationsgesetz. |
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Die Vollzugsordnung für den Funkdienst. |
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| VC107 | 8 |
| Mit welchen anderen Funkstellen darf der Funkamateur Funkverkehr abwickeln? |
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Mit anderen Amateurfunkstellen und Funkstellen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). |
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Nur mit anderen Funkstellen des Amateurfunkdienstes. |
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Mit anderen Amateurfunkstellen und Funkstellen des Flug- und/oder Seefunkdienstes. |
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Mit allen Funkstellen, die auf den Amateurfunkbändern tätig sind. |
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| VC113 | 9 |
| Welchen Zwecken dient der Amateurfunkdienst nach dem AFuG? |
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Für freizügige Funkexperimente bei Ausbildungen. Zur Vermeidung von illegalen Funkspektrumsnutzungen in anderen Frequenzbereichen. |
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Dem Funkverkehr der Funkamateure untereinander. Zu technisch-wissenschaftlichen Studien und Experimenten von Funkamateuren. |
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Als Versuchsfunk zur technischen Fortentwicklung von Funkanlagen. Zur eigenen Weiterbildung mit gewerblich wirtschaftlichem Interesse. |
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Als Vorführfunk zu Demonstrationszwecken. Der Unterstützung von Sicherheitsdiensten (Polizei, Feuerwehr, DLRG usw.). |
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| VC116 | 10 |
| Was ist neben einer erfolgreich abgelegten Amateurfunkprüfung unbedingt erforderlich, damit Sie eine Amateurfunkstelle betreiben dürfen? |
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Eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. |
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Die Vorlage eines Nachweises darüber, dass das zu benutzende Funkgerät keine Sendeleistung von mehr als 10 Watt erzeugen kann. |
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Die Vorlage von Berechnungsunterlagen und ergänzenden Messprotokollen der ungünstigsten Antennenanlage. |
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Die Einholung einer EMVU-Bescheinigung bei der zuständigen Behörde. |
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| VC121 | 11 |
| Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Relaisfunkstelle betreiben? |
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Wenn die Relaisfunkstelle keine große Reichweite hat. |
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Wenn er mindestens 20 Unterschriften als Beweis der Notwendigkeit vorlegen kann. |
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Wenn er die technischen Einrichtungen dafür selbst instandhalten kann. |
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Wenn der dafür eine gültige Rufzeichenzuteilung der Bundesnetzagentur besitzt. |
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| VC122 | 12 |
| Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur Ausbildungsfunkbetrieb durchführen? |
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Wenn er eine entsprechende Befürwortung einer Amateurfunkvereinigung besitzt. |
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Wenn er mindestens 1 Jahr lang Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist. |
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Wenn er Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist. |
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Wenn der dafür eine gültige Rufzeichenzuteilung der Bundesnetzagentur besitzt. |
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| VC127 | 13 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
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Ein Funkamateur darf nur ein ihm von der Bundesnetzagentur zugeteiltes Rufzeichen benutzen. |
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Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
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Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden. |
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Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
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| VC130 | 14 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
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Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
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Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
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Der Zulassungsinhaber braucht vor Betriebsaufnahme für seine Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung. |
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Ein Zulassungsinhaber darf seine Amateurfunkstelle nicht zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken benutzen. |
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| VC136 | 15 |
| Aus welcher Vorschrift ergibt sich die Pflicht, die Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte zu dokumentieren? |
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Aus dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG). |
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Aus dem Amateurfunkgesetz (AFuG). |
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Aus den Radio Regulations (VO Funk). |
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Aus der Amateurfunkverordnung (AFuV). |
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| VC139 | 16 |
| Was hat ein Funkamateur zu erwarten, der seine Amateurfunkstelle entgegen den Bestimmungen über den Amateurfunkdienst betreibt? |
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Der Funkamateur hat mit Entzug des Amateurfunkzeugnisses und einer Geldstrafe zu rechnen. |
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Der Funkamateur hat mit einer Geldstrafe und mit dem Einzug der Sendefunkanlage zu rechnen. |
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Die Bundesnetzagentur kann die verwendete Funkanlage einziehen. |
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Die Bundesnetzagentur kann eine Einschränkung des Betriebes oder die Außerbetriebnahme der Amateurfunkstelle anordnen. |
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| VC146 | 17 |
| Was hat ein Funkamateur zu erwarten, der seine Amateurfunkstelle entgegen den Bestimmungen über den Amateurfunkdienst betreibt? |
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Die Bundesnetzagentur kann die verwendete Funkanlage einziehen. |
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Der Funkamateur hat mit einer Geldstrafe und mit dem Einzug der Sendefunkanlage zu rechnen. |
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Der Funkamateur hat mit Entzug des Amateurfunkzeugnisses und einer Geldstrafe zu rechnen. |
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Die Bundesnetzagentur kann dies - wenn ein entsprechender Verstoß begangen wurde - mit einer Geldbuße ahnden. |
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| VD109 | 18 |
| Welche Pflichten hat der Inhaber einer Amateurfunkzulassung im Fall der Änderung seiner Anschrift oder bei der Neuerrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle? |
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Er muss die Änderung oder Neuerrichtung 14 Tage vor der Aufnahme des Funkbetriebs am neuen Wohnsitz bzw. Standort bei der Bundesnetzagentur in schriftlicher oder elektronischer Form anzeigen. |
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Er muss die Änderung der Anschrift unverzüglich und die Neuerrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle vor deren Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur in schriftlicher oder elektronischer Form anzeigen. |
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Er muss die Änderung der Anschrift oder die Neuerrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle 14 Tage vorher bei der Bundesnetzagentur in schriftlicher oder elektronischer Form anzeigen. |
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Er muss die Änderung der Anschrift oder die Neuerrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle innerhalb von 4 Wochen bei der Bundesnetzagentur in schriftlicher oder elektronischer Form anzeigen und die Bestätigung abwarten, bevor er den Funkbetrieb wieder aufnehmen darf. |
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| VD128 | 19 |
| Rufzeichenzuteilungen für besondere experimentelle und technisch-wissenschaftliche Studien gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV sind Zuteilungen, |
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die Ausnahmen vom Rufzeichenplan zulassen. |
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die Ausnahmen zur Nutzung von gewerblichwirtschaftlichen Zwecken zulassen. |
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die Ausnahmen von den technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen der AFuV zulassen. |
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die Ausnahmen im Ausbildungsfunkbetrieb zulassen. |
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| VD407 | 20 |
| Darf ein Funkamateur mit Ausbildungsrufzeichen der Klasse E an einer Klubstation, für deren Betrieb ein Rufzeichen der Klasse A zugeteilt wurde, ausbilden? |
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Nein, Ausbildungsfunk an Klubstationen ist untersagt. |
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Ja, der Ausbildungsfunkbetrieb lässt dies in vollem Umfang der Klasse A zu. |
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Ja, unter Verwendung des Ausbildungsrufzeichens im Rahmen der Betriebsrechte der Klasse E. |
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Nein, Ausbildungsfunk für Klasse E ist nur an Klubstationen der Klasse E zulässig. |
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| VD409 | 21 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Standortwechsel der Klubstation. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Rufzeichenwechsel bei der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation kann mit der Auflösung der benennenden Gruppe von Funkamateuren beendet werden. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Widerruf des Ausbildungsrufzeichens. |
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| VD504 | 22 |
| Was ist notwendig, damit ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Relaisfunkstelle oder Funkbake betreiben darf? |
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Der Betrieb sowie die technischen Parameter müssen der Bundesnetzagentur vor der Betriebsaufnahme schriftlich mitgeteilt werden. |
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Eine Rufzeichenzuteilung für den Betrieb einer fernbedienten oder automatisch arbeitenden Amateurfunkstelle. |
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Die Meldung des Standortes bei der Bundesnetzagentur, sofern die Relaisfunkstelle oder Funkbake nicht an einem bereits gemeldeten Standort betrieben wird. |
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Für den Betrieb einer Relaisfunkstelle oder Funkbake ist der mindestens 2-jährige Besitz einer gültigen Amateurfunkzulassung erforderlich. |
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| VE106 | 23 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (40-m-Amateurfunkband)? |
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7,0 MHz - 7,2 MHz |
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7,1 MHz - 7,3 MHz |
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7,0 MHz - 7,5 MHz |
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7,0 MHz - 7,3 MHz |
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| VE117 | 24 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (13-cm-Amateurfunkband)? |
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2350 - 2520 MHz |
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2240 - 2300 MHz |
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2250 - 2340 MHz |
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2320 - 2450 MHz |
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| VE125 | 25 |
| In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status? |
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2320 - 2450 MHz |
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3,4 - 3,475 GHz |
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430 - 440 MHz |
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1240 - 1300 MHz |
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| VE135 | 26 |
| Welche Leistungsgrenzen gelten für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E in den Frequenzbereichen 21 - 21,45 MHz und 28 - 29,7 MHz? |
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Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen. |
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Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden. |
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Maximal 250 Watt PEP für beide Klassen. |
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Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E. |
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| VE139 | 27 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Sendeleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A im Frequenzbereich 1240 - 1300 MHz? |
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250 Watt PEP |
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75 Watt PEP, jedoch nur maximal 5 Watt EIRP im Teilbereich 1247 - 1263 MHz. |
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750 Watt PEP, jedoch nur maximal 5 Watt EIRP im Teilbereich 1247 - 1263 MHz. |
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100 Watt PEP |
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| VE142 | 28 |
| In welchen Amateurfunkfrequenzbereichen beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 800 Hz? |
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7000 - 7100 kHz und 14000 - 14350 kHz |
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18068 - 18168 kHz und 24890 - 24990 kHz |
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1810 - 2000 kHz und 3500 - 3800 kHz |
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135,7 - 137,8 kHz und 10100 - 10150 kHz |
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| VG101 | 29 |
| Was hat der Funkamateur zu veranlassen, wenn bei ihm der Empfang auf Grund mangelnder Empfängerstörfestigkeit stark beeinträchtigt wird? |
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Er hat die Störungen hinzunehmen, wenn die störenden Geräte den Anforderungen des EMVG oder FTEG genügen. |
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Er hat die Störungen nur dann hinzunehmen, wenn das störende Gerät von erheblicher Bedeutung für den Betreiber ist (z.B. von einer Alarmanlage). |
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Er braucht Störungen grundsätzlich nicht hinzunehmen. |
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Er hat die Störungen in jedem Fall hinzunehmen. |
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| VG108 | 30 |
| Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 145,550 MHz wird der UKW-Rundfunkempfang eines Nachbarn gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass die Amateurfunkstelle und die Rundfunkempfangsanlage vorschriftsmäßig betrieben werden. Das gestörte Rundfunkgerät hält die nach Norm empfohlene Störfestigkeit ein, der Funkamateur erzeugt jedoch am Ort des gestörten Empfängers eine höhere Feldstärke. Womit muss der Funkamateur rechnen, wenn er seinen Funkbetrieb uneingeschränkt fortsetzt? |
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Mit einer gebührenpflichtigen Betriebseinschränkung oder einem vollständigen Betriebsverbot für seine Amateurfunkstelle. |
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Mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Betriebsverbot und Bußgeld auf der Grundlage der §§ 9 und 11 des AFuG. |
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Mit der Durchführung behördlicher Maßnahmen nach dem AFuG, wobei dem Funkamateur die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst entzogen werden kann. |
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Mit der Durchführung behördlicher Maßnahmen nach AFuV und EMVG (Überprüfung der Amateurfunkstelle und möglicherweise Betriebseinschränkungen). |
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| VI103 | 31 |
| Was bedeutet die Abkürzung EMVU? |
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Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten. |
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Elektronische Messung von elektromagnetischen Unverträglichkeiten. |
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Elektromagnetische Verträglichkeit in der Umwelt. |
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Eine Bürgerinitiative zum Schutz vor elektromagnetischen Unverträglichkeiten. |
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| VI112 | 32 |
| Welche physikalischen Größen werden für die Angabe der Konfiguration im Rahmen des Anzeigeverfahrens benötigt? |
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Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Frequenz, Modulationsverfahren, Impedanz des Antennenkabels, Korrekturabschläge, Sicherheitsabstände. |
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Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Funkgerätetyp, Frequenz, Modulationsverfahren, Korrekturabschläge, Sicherheitsabstände. |
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Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Antennenhöhe, Abstrahlrichtung, Frequenz, Modulationsverfahren, standortbezogener Sicherheitsabstand. |
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Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Frequenz, Modulationsverfahren, Antennenwirkungsgrad, Korrekturabschläge, Sicherheitsabstände. |
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| VI120 | 33 |
| Für die Berechnung des Sicherheitsabstandes wird in der Regel der Antennengewinnfaktor (G) verwendet. Der Antennengewinnfaktor G ist |
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der Kehrwert des Antennengewinns g (in dB). |
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das logarithmische Verhältnis der benutzten Antenne zu einer Referenzantenne. |
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gleich dem Antennengewinn g (in dB). |
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der lineare Faktor, aus dem sich durch Multiplikation mit der Antenneneingangsleistung die effektiv abgestrahlte Leistung errechnen lässt. |
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| VK105 | 34 |
| Darf eine Amateurfunkstelle auch an Bord eines Luftfahrzeuges betrieben werden? |
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Ja, die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst gilt für alle portablen und mobilen Einsätze von Amateurfunkstellen. |
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Ja, mit einer entsprechenden Sondergenehmigung der Bundesnetzagentur. |
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Ja, aber nur von Zulassungsinhabern der Klasse A, wenn für den Funkverkehr eine schon in das Luftfahrzeug installierte Funkstelle verwendet wird. |
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Ja, beispielsweise mit der Zustimmung des verantwortlichen Luftfahrzeugführers oder der zuständigen Luftfahrtbehörde. |
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