| VA303 | 1 |
| Gelten die allgemeinen Regelungen der Radio Regulations (VO Funk) auch für den Amateurfunkdienst? |
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Ja, aber nur die Festlegung der Frequenzbereiche, Funkregionen und Rufzeichenreihen. |
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Nein, sonst wäre der Amateurfunk als Experimentierfunk zu eingeschränkt. |
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Ja, der Amateurfunkdienst ist in den Radio Regulations (VO Funk) so festgelegt. |
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Nein, dies wären zu viele Sachverhalte, die der Funkamateur wissen müsste. |
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| VA404 | 2 |
| Weshalb wird in den Radio Regulations (VO Funk) die Erde in verschiedene Funkregionen eingeteilt? |
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Um in den Regionen unterschiedliche Frequenzbereichszuweisungen für die Funkdienste vornehmen zu können. |
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Weil der Amateurfunkverkehr nur innerhalb einer Region zulässig ist. |
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Weil die Ausbreitungsbedingungen in den verschiedenen Regionen der Erde unterschiedlich sind und dadurch unterschiedliche Senderleistungen zugestanden werden müssen. |
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Um für die einzelnen Funkregionen regional gültige Regelungen für Gastlizenzen einführen zu können. |
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| VA407 | 3 |
| Was bedeuten im Funk die Zeichen "SOS" und "MAYDAY"? |
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SOS und MAYDAY sind nur im Seefunk gebräuchlich und haben für den Amateurfunk keine Bedeutung. |
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Diese Notzeichen zeigen an, dass ein See- oder Luftfahrzeug von ernster und unmittelbar bevorstehender Gefahr bedroht ist. |
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SOS und MAYDAY sind Dringlichkeitszeichen, die eine Sicherheitsmeldung ankündigen. |
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Es handelt sich um ehemalige See- und Luftnotzeichen, die keine Gültigkeit mehr haben. |
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| VB118 | 4 |
| Welche Regelungen sind beim Betrieb einer Amateurfunkstelle in einem ausländischen Land zu beachten, das die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und (05)06 umgesetzt hat? |
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Die zutreffende CEPT-Empfehlung und die im Gastland geltenden Bestimmungen und Auflagen. |
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Die Bestimmungen des Gastlandes, aber nur, wenn der Funkamateur sich für längere Zeit dort aufhält. Mobil betriebene Funkstellen (auf der Durchreise) können wie in Deutschland genutzt werden. |
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In Ländern der Europäischen Union (EU) gelten die gleichen Gesetze wie in Deutschland. Nur außerhalb der EU sind die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Sie dürfen von den deutschen Bestimmungen abweichen. |
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Man muss sich mit der Sendeleistung den Bestimmungen des Gastlandes anpassen (in der Regel sind Sendeverstärker zulässig). Die zulässigen Frequenzbereiche sind in den Empfehlungen der IARU geregelt. |
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| VC109 | 5 |
| Dürfen Sie mit Ihrem Amateurfunktransceiver im 70-cm-Band am LPD-Funkverkehr (LPD = Low Power Devices) teilnehmen? |
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Nein. |
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Ja, weil die LPDs auch innerhalb des Amateurfunkbandes arbeiten. |
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Ja, wenn ich meine Sendeleistung auf 10 mW begrenze. |
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Ja, aber ohne Anwendung meines Rufzeichens. |
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| VC114 | 6 |
| Welchen Zwecken dient der Amateurfunkdienst nach dem AFuG? |
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Zur eigenen Weiterbildung der Funkamateure und zur Völkerverständigung. Zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen. |
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Als Vorführfunk zu Demonstrationszwecken. Der Unterstützung von Sicherheitsdiensten (Polizei, Feuerwehr, DLRG usw.). |
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Für freizügige Funkexperimente bei Ausbildungen. Zur Vermeidung von illegalen Funkspektrumsnutzungen in anderen Frequenzbereichen. |
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Als Versuchsfunk zur technischen Fortentwicklung von Funkanlagen. Zur eigenen Weiterbildung mit gewerblich wirtschaftlichem Interesse. |
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| VC121 | 7 |
| Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Relaisfunkstelle betreiben? |
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Wenn die Relaisfunkstelle keine große Reichweite hat. |
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Wenn er mindestens 20 Unterschriften als Beweis der Notwendigkeit vorlegen kann. |
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Wenn der dafür eine gültige Rufzeichenzuteilung der Bundesnetzagentur besitzt. |
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Wenn er die technischen Einrichtungen dafür selbst instandhalten kann. |
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| VC126 | 8 |
| Darf die Amateurfunkstelle zu gewerblichwirtschaftlichen Zwecken in kleinem Rahmen mitbenutzt werden? |
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Ja, wenn die Maßnahme mit öffentlichen Mitteln gefördert wird (z. B. auch im Rahmen von ABM). |
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Ja, wenn alle an der Maßnahme Beteiligten selbst Funkamateure sind. |
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Nein, alle gewerblich-wirtschaftlichen Zwecke sind nach dem AFuG ausgeschlossen. |
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Ja, aber nur wenn es sich dabei um den Bereich des Amateurfunks selbst handelt wie z. B. Angebote über preisgünstige Amateurfunkausrüstung, Amateurfunkkurse von Fernschulen, organisierte Fachreisen für Funkamateure usw. |
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| VC132 | 9 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
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Der Zulassungsinhaber braucht vor Betriebsaufnahme für seine Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung. |
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Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
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Der Funkamateur kann die Störfestigkeit der Geräte seiner Amateurfunkstelle selbst bestimmen. |
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Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
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| VC133 | 10 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
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Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden. |
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Der Funkamateur muss die grundlegenden Anforderungen zum Schutz von Personen einhalten. |
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Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
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Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
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| VC142 | 11 |
| Wann handelt ein Funkamateur ordnungswidrig im Sinne des Amateurfunkgesetzes? |
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Bei unzureichender Rufzeichennennung. |
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Bei dauerhafter Verlegung seiner Amateurfunkstelle an einen anderen Standort. |
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Beim Betrieb zum geschäftsmäßigen Erbringen von Telekommunikationsdiensten. |
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Bei der Abwicklung von Funkbetrieb mit anderen als Amateurfunkstellen. |
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| VD112 | 12 |
| Was gilt in Bezug auf den Empfang von Amateurfunkaussendungen? |
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Es dürfen nur TKG-zugelassene Empfangsgeräte verwendet werden. |
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Es ist keine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst erforderlich. |
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Die Anerkennung als "SWL" ist erforderlich in Verbindung mit der Mitgliedschaft in einer Amateurfunkvereinigung. |
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Es bedarf der Zuteilung eines Hörerrufzeichens aus der "DE-Reihe". |
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| VD124 | 13 |
| Wozu können Aufzeichnungen der Sendetätigkeit (z.B. Stationstagebuch) dienen? |
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Ein präzise geführtes Stationstagebuch kann u.a. als Grundlage für die Erteilung einer EMVU-Bescheinigung dienen. |
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Sie können nur als Aktivitätsnachweis über den Funkbetrieb gegenüber der örtlichen Amateurfunkvereinigung dienen. |
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Sie können zur Aufklärung elektromagnetischer Unverträglichkeiten dienen. |
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Dort können die Rufzeichen der Gegenfunkstellen festgehalten werden, damit der Bundesnetzagentur jederzeit der Nachweis erbracht werden kann, dass nur mit genehmigten Funkstellen Funkverkehr abgewickelt wurde. |
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| VD128 | 14 |
| Rufzeichenzuteilungen für besondere experimentelle und technisch-wissenschaftliche Studien gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV sind Zuteilungen, |
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die Ausnahmen im Ausbildungsfunkbetrieb zulassen. |
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die Ausnahmen von den technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen der AFuV zulassen. |
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die Ausnahmen zur Nutzung von gewerblichwirtschaftlichen Zwecken zulassen. |
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die Ausnahmen vom Rufzeichenplan zulassen. |
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| VD201 | 15 |
| Welche Rückschlüsse lässt das Rufzeichen DP1ZZZ zu? |
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Es ist eine Sonderfunkstelle der Deutschen Post AG. |
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Es ist eine Amateurfunkstelle, die zu einem besonderen Anlass betrieben wird (Sonderrufzeichen). |
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Es ist eine feste deutsche Amateurfunkstelle an einem exterritorialen Standort. |
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Es ist eine Ausbildungsfunkstelle mit einem speziellen Rufzeichen. |
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| VD204 | 16 |
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DF9ZZZ? Es ist ein |
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Klubstationsrufzeichen der Klasse A. |
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Ausbildungsrufzeichen der Klasse A oder E, keine genaue Bestimmung möglich. |
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personengebundenes Rufzeichen der Klasse E. |
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personengebundenes Rufzeichen der Klasse A. |
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| VD215 | 17 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DL1AA - DL9ZZZ" zu? |
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Personengebundene Rufzeichen der Klasse A. |
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Rufzeichen der Klasse E. |
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Ausbildungsrufzeichen. |
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Rufzeichen für Klubstationen. |
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| VD218 | 18 |
| Woran erkennt man eine Amateurfunkstelle im Funkbetrieb? |
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Am Amateurfunkrufzeichen. |
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An der verwendeten Sendeart. |
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An der Betriebstechnik. |
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Am benutzen Frequenzbereich. |
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| VD220 | 19 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DFØAA - DFØZZZ" zu? |
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Rufzeichen für Klubstationen bei besonderen allgemeinen Anlässen. |
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Rufzeichen für Klubstationen (auslaufend Relaisfunkstellen oder Funkbaken). |
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Rufzeichen für Personal der Gaststreitkräfte. |
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Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV. |
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| VD301 | 20 |
| Von wem ist während des Ausbildungsfunkbetriebs das zugeteilte Ausbildungsrufzeichen zu benutzen? |
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Immer nur vom Inhaber der benutzten Amateurfunkstation. |
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Grundsätzlich nur vom Auszubildenden. |
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Vom Auszubildenden und vom Ausbilder. |
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Grundsätzlich nur vom Ausbilder. |
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| VD307 | 21 |
| Kann der Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse E ein Ausbildungsrufzeichen zugeteilt bekommen? |
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Ja, er darf die Ausbildung aber nur in Anwesenheit eines Zulassungsinhabers mit Klasse A durchführen. |
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Nein, die Klasse E ist nur als Einstiegsklasse vorgesehen und darf daher nicht ausbilden. |
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Ja, er darf jedoch nur im Rahmen der Klasse E ausbilden. |
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Nein, Ausbildungsrufzeichen werden nur Inhabern der höchsten Amateurfunk-Zeugnisklasse zugeteilt. |
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| VD410 | 22 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Widerruf des Ausbildungsrufzeichens. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Standortwechsel der Klubstation. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation kann mit der Rücknahme der Benennung durch den Leiter einer Gruppe von Funkamateuren beendet werden. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Rufzeichenwechsel bei der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. |
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| VD510 | 23 |
| Wann kann ein verantwortlicher Funkamateur einen bestimmten Funkamateur vorübergehend vom Betrieb über die von ihm betreute Relaisfunkstelle ausschließen? |
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Wenn ein Funkamateur das Mindestalter noch nicht erreicht hat. |
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Wenn dies dazu dient den störungsfreien Betrieb der Relaisfunkstelle sicherzustellen. |
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Wenn technische Mängel seiner Station zu Störungen führen. |
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Wenn ein Funkamateur die Relaisfunkstelle zu häufig benutzt. |
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| VE103 | 24 |
| Darf ein Funkamateur in Deutschland alle in der VO Funk für den Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereiche benutzen? |
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Ja, weil die internationalen Regelungen der VO Funk auch in Deutschland gelten. |
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Ja, wenn der Betrieb bei der Bundesnetzagentur vorher angemeldet wurde. |
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Nein. Die in Deutschland zulässigen Frequenzbereiche ergeben sich aus der Frequenznutzungsplanaufstellungsverordnung. |
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Nein, es dürfen nur Frequenzen genutzt werden, die durch nationale Regelungen umgesetzt wurden. |
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| VE109 | 25 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (17-m-Amateurfunkband)? |
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18,1 MHz - 18,15 MHz |
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18,89 MHz - 18,99 MHz |
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18,68 MHz - 19,99 MHz |
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18,068 MHz - 18,168 MHz |
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| VE120 | 26 |
| In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status? |
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1850 - 1890 kHz |
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7000 - 7100 kHz |
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10100 - 10150 kHz |
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135,7 - 137,8 kHz |
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| VE121 | 27 |
| In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status? |
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14000 - 14350 kHz |
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135,7 - 137,8 kHz |
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1850 - 1890 kHz |
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10100 - 10150 kHz |
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| VE132 | 28 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A im Frequenzbereich 10,1 - 10,15 MHz? |
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250 Watt |
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75 Watt |
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750 Watt |
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150 Watt |
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| VE151 | 29 |
| Was besagt der Hinweis, dass der Frequenzbereich 433,05 - 434,79 MHz als ISM-Frequenzbereich zugewiesen ist? |
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Dieser Frequenzbereich wird für industrielle, wissenschaftliche, medizinische, häusliche oder ähnliche Anwendungen mitbenutzt. |
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Dieser Frequenzbereich wird von ISM-Geräten genutzt. Die Sendeleistungen im Amateurfunkdienst sind in diesem Frequenzbereich zu reduzieren. |
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Dieser Frequenzbereich wird für industrielle Sender in Maschinen benutzt und ist für den Amateurfunkverkehr nur auf sekundärer Basis zugelassen. |
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Dieser Frequenzbereich wird für internationale Satellitenmessungen verwendet; hierdurch kann es zu Störungen im normalen Funkverkehr kommen. |
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| VG101 | 30 |
| Was hat der Funkamateur zu veranlassen, wenn bei ihm der Empfang auf Grund mangelnder Empfängerstörfestigkeit stark beeinträchtigt wird? |
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Er hat die Störungen nur dann hinzunehmen, wenn das störende Gerät von erheblicher Bedeutung für den Betreiber ist (z.B. von einer Alarmanlage). |
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Er hat die Störungen hinzunehmen, wenn die störenden Geräte den Anforderungen des EMVG oder FTEG genügen. |
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Er hat die Störungen in jedem Fall hinzunehmen. |
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Er braucht Störungen grundsätzlich nicht hinzunehmen. |
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| VI104 | 31 |
| In welchem Regelungswerk ist der Schutz von Personen bei der Einwirkung elektromagnetischer Felder auch ausführlich für den Amateurfunk geregelt? |
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In der BEMFV. |
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In der VO Funk. |
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Im EMVG. |
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In der AFuV. |
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| VI105 | 32 |
| In welcher gesetzlichen Regelung ist das Verfahren zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern ortsfester Amateurfunkstellen festgelegt? |
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In der VO Funk. |
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Im Bundesimmissionsschutzgesetz. |
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In der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz. |
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In der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV). |
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| VI108 | 33 |
| Welchen Status hat im Rahmen der EMVU die Anzeige einer ortsfesten Amateurfunkanlage? |
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Die Anzeige ist die verbindliche Erklärung eines Funkamateurs über die eigenverantwortliche Einhaltung des Bundesimmissionsschutzgesetzes. |
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Die Anzeige hat den gleichen rechtlichen Status wie eine Standortbescheinigung, gilt aber nur für nichtkommerzielle Anlagen. |
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Die Anzeige ist eine unverbindliche Erklärung darüber, dass Funkamateure eigenverantwortlich handeln. |
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Die Anzeige ist die verbindliche Erklärung eines Funkamateurs über die eigenverantwortliche Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern. |
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| VJ102 | 34 |
| Welche Vorschriften bezüglich Blitzschutz gelten für Amateurfunkantennenanlagen? |
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Die Bestimmungen des AFuG. |
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Die Blitzschutzvorschriften der Rundfunkanstalten. |
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Keine. Der Funkamateur kann den Blitzschutz selbst bestimmen, da er sachkundig ist. |
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Die VDE-Vorschriften. |
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