| VA103 | 1 |
| Wozu dient der Amateurfunkdienst über Satelliten nach dem Wortlaut seiner internationalen Begriffsbestimmung in den Radio Regulations (VO Funk)? |
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Der Amateurfunkdienst über Satelliten dient den gleichen Zwecken wie der Amateurfunkdienst, wobei Weltraumfunkstellen auf Erdsatelliten benutzt werden. |
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Durch den Amateurfunkdienst über Satelliten können Funkamateure die Dämpfung der ionisierenden Schichten ermitteln. |
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Durch den Amateurfunkdienst über Satelliten können Funkamateure die Dämpfung der reflektierenden Schichten im UHF-Bereich ermitteln. |
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Der Amateurfunkdienst über Satelliten dient den Funkamateuren zu experimenteller Ermittlung der Ausbreitungsbedingungen im Weltraum. |
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| VA302 | 2 |
| Was ist in den Radio Regulations (VO Funk) hinsichtlich dem Amateurfunkverkehr festgelegt? |
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Der Funkamateur darf Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte nicht übermitteln. |
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Funkverkehr zwischen Amateurfunkstellen verschiedener Länder muss auf Mitteilungen im Zusammenhang mit dem definitionsgemäßen Zweck des Amateurfunkdienstes und auf Bemerkungen persönlicher Art beschränkt werden. |
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Amateurfunkstellen ist die Teilnahme am Funkverkehr von Not- und Katastrophenfunkübungen nicht gestattet. |
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Funkverkehr zwischen Amateurfunkstellen darf für die Übertragung nicht verschlüsselt werden. |
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| VA407 | 3 |
| Was bedeuten im Funk die Zeichen "SOS" und "MAYDAY"? |
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Es handelt sich um ehemalige See- und Luftnotzeichen, die keine Gültigkeit mehr haben. |
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SOS und MAYDAY sind Dringlichkeitszeichen, die eine Sicherheitsmeldung ankündigen. |
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SOS und MAYDAY sind nur im Seefunk gebräuchlich und haben für den Amateurfunk keine Bedeutung. |
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Diese Notzeichen zeigen an, dass ein See- oder Luftfahrzeug von ernster und unmittelbar bevorstehender Gefahr bedroht ist. |
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| VB101 | 4 |
| Welche Bedeutung haben die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und 05(06) für den Amateurfunkdienst? |
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Sie bilden die Grundlagen für eine vereinfachte gegenseitige Anerkennung von Amateurfunkprüfungen in den beigetretenen Ländern. |
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Sie sind Teil des internationalen Frequenzzuweisungsplanes und beinhalten Regelungen für nationale Frequenzzuweisungen für den Amateurfunkdienst. |
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Sie bilden die Grundlagen für eine vereinfachte gegenseitige Gewährung von kurzzeitigen Amateurfunkbetriebsrechten in den beigetretenen Ländern. |
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Sie sind Teil der Radio Regulations (VO Funk) und regeln den Amateurfunkverkehr auf internationaler Basis. |
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| VB111 | 5 |
| Darf ein Funkamateur mit einer CEPT-Amateurfunkgenehmigung in allen CEPT-Ländern Amateurfunkverkehr abwickeln? |
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Nein. Die Anwendung der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 ist nur in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zulässig. |
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Ja. Alle CEPT-Mitgliedsländer müssen sich an die Empfehlung T/R 61-01 halten. |
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Nein, nur in den Staaten der CEPT, die die Empfehlung T/R 61-01 umgesetzt haben, sofern er dort keinen festen Wohnsitz hat. |
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Ja. Er muss sich aber an die Amateurfunkregelungen des Heimatlandes halten. |
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| VB115 | 6 |
| Aufgrund welcher Regelungen dürfen Funkamateure aus bestimmten Ländern ohne individuelle Gastzulassung vorübergehend in Deutschland Amateurfunk ausüben? |
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Aufgrund der Statuten der Europäischen Gemeinschaft (EG), aber nur für die Mitgliedsländer, die auch dem Schengener Abkommen beigetreten sind. |
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Aufgrund der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) als Anlage zum Internationalen Fernmeldevertrag. |
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Aufgrund der Ausführungsbestimmungen zu den Funkparagraphen des Nordatlantik-Vertrages. |
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Aufgrund der CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und (05)06 und deren Umsetzung in Deutschland. |
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| VB119 | 7 |
| Darf ein Funkamateur mit einer gültigen deutschen Amateurfunkzulassung der Klasse A auch im Gastland Amateurfunkverkehr auf dem 6-m-Band durchführen? |
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Ja. Die Genehmigung für den Betrieb im 6-m-Band muss jedoch in seine Amateurfunkzulassung eingetragen sein. |
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Ja, aber nur, wenn der Funkamateur eine CEPT-Amateurfunkgenehmigung besitzt. |
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Nein. Der Betrieb im 6-m-Band ist grundsätzlich unzulässig. |
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Nicht grundsätzlich. Der Funkamateur hat sich generell an die Bestimmungen des Gastlandes im Rahmen seiner CEPT-Amateurfunkgenehmigung zu halten. |
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| VB123 | 8 |
| Wozu dient eine HAREC? |
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Die HAREC-Bescheinigung berechtigt den Funkamateur zur Abwicklung von Amateurfunkverkehr in allen CEPT-Ländern. |
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Sie berechtigt den Funkamateur zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb nach der CEPT-Empfehlung T/R 61-01. |
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Sie berechtigt Inhaber einer deutschen Amateurfunkzulassung zur Beantragung eines ausländischen Rufzeichens für den vorübergehenden Aufenthalt in allen CEPT-Ländern. |
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Sie wird benötigt zur Beantragung einer Amateurfunkzulassung oder einer ausländischen Amateurfunkgenehmigung in Staaten, die die CEPT-Empfehlung T/R 61-02 anwenden. |
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| VC102 | 9 |
| Welches Gesetz regelt die Voraussetzungen und die Bedingungen für die Teilnahme am Amateurfunkdienst? |
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Das Telekommunikationsgesetz. |
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Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen. |
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Das Gesetz über den Amateurfunk. |
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Die Vollzugsordnung für den Funkdienst. |
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| VC108 | 10 |
| Darf der Funkamateur mit anderen Funkstellen, die keine Amateurfunkstellen sind, Funkverkehr abwickeln? |
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Nein, mit Ausnahme von Funkstellen der Sekundärnutzer auf den Amateurfunkbändern. |
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Ja, aber nur mit Versuchsfunkstellen, die ein Rufzeichen mit dem Präfix DI benutzen. |
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Nein. |
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Ja, beispielsweise mit allen Betreibern von LPD-Funkgeräten im Amateurfunkbereich sowie mit CB-Funkteilnehmern mit verminderter Sendeleistung. |
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| VC117 | 11 |
| Was ist erforderlich, um den Amateurfunkbetrieb ausüben zu dürfen? |
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Ein schriftlicher Nachweis darüber, dass die Amateurfunkstelle keine Störungen verursacht. |
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Eine EMVU-Bescheinigung. |
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Ein Amateurfunkzeugnis. |
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Eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. |
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| VC131 | 12 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
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Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
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Ein Zulassungsinhaber darf seine Amateurfunkstelle nicht zum geschäftsmäßigen Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen verwenden. |
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Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
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Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden. |
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| VC132 | 13 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
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Der Zulassungsinhaber braucht vor Betriebsaufnahme für seine Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung. |
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Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
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Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
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Der Funkamateur kann die Störfestigkeit der Geräte seiner Amateurfunkstelle selbst bestimmen. |
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| VC135 | 14 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
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Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
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Ein Zulassungsinhaber muss für eine Amateurfunkstelle mit einer Strahlungsleistung von mehr als 10 Watt EIRP vor der Betriebsaufnahme Berechnungsunterlagen und ergänzende Messprotokolle in Bezug auf die EMVU vorlegen. |
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Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden. |
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Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
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| VC138 | 15 |
| Die Bundesnetzagentur kann bei Verstößen gegen AFuG oder AFuV |
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eine kostenpflichtige fachliche Nachprüfung anordnen. |
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einen sofortigen Abbau der Amateurfunkstelle noch vor Ort anordnen. |
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ein Unbrauchbarmachen der Amateurfunkstelle durch Entnahme wichtiger Teile aus dem Sender anordnen. |
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eine Einschränkung des Betriebes oder die Außerbetriebnahme der Amateurfunkstelle anordnen. |
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| VD103 | 16 |
| Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist entsprechend der AFuV richtig wiedergegeben? |
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Eine "unerwünschte Aussendung" ist jede elektromagnetische Erscheinung, die die Funktion eines Gerätes oder einer Funkanlage beeinträchtigen könnte. |
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Die "Spitzenleistung (PEP)" ist die Leistung, die der Sender unter normalen Betriebsbedingungen während einer Periode der Hochfrequenzschwingung bei der höchsten Spitze der Modulationshüllkurve durchschnittlich an einen reellen Abschlusswiderstand abgeben kann. |
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Die "effektive Strahlungsleistung (ERP)" ist das Produkt aus der Leistung, die der Antenne zugeführt wird, und ihrem Gewinn in einer Richtung, bezogen auf den isotropen Kugelstrahler. |
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Die "gleichwertige isotrope Strahlungsleistung (EIRP)" ist das Produkt aus der Leistung, die der Antenne zugeführt wird, und ihrem Gewinn in einer Richtung, bezogen auf den Halbwellendipol. |
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| VD113 | 17 |
| Zu welchen Zwecken kann die Bundesnetzagentur schriftliche Nachweise über den Funkbetrieb verlangen? |
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Als Kontroll-Nachweis für EMVU-Verträglichkeit. |
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Zur Untersuchung elektromagnetischer Unverträglichkeit oder zur Klärung frequenztechnischer Fragen. |
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Als Kontrolllogs bei Amateurfunkwettbewerben oder zur Abrechnung der Beiträge. |
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Zur Überprüfung der fachlichen Qualitäten des Funkamateurs und des Inhalts der Sendungen. |
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| VD120 | 18 |
| Was ist bei Abgleicharbeiten und Messungen an Sendern im Hinblick auf die Aussendung zu beachten? |
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Es darf nur mit halber Sendeleistung gesendet werden. |
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Das Sendergehäuse darf nicht geöffnet werden. |
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Sie sind an einem Abschlusswiderstand durchzuführen. |
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Das Antennenkabel muss fest angeschlossen sein. |
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| VD211 | 19 |
| Wann muss beim Amateurfunkverkehr das zugeteilte Rufzeichen übermittelt werden? |
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Rufzeichen sind bei länger andauernden oder ununterbrochenen Aussendungen nach Bedarf in die laufende Übermittlung einzustreuen. |
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Rufzeichen sind bei Bedarf am Beginn und Ende einer Funkverbindung anzugeben. |
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Bei Beginn und Ende jeder Funkverbindung sowie mindestens alle 10 Minuten während des Funkverkehrs. |
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Mindestens alle 20 Minuten während des Funkverkehrs. |
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| VD216 | 20 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DB1AA - DB9ZZZ" zu? |
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Ausbildungsrufzeichen. |
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Personengebundene Rufzeichen der Klasse A. |
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Rufzeichen für Klubstationen. |
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Rufzeichen der Klasse E. |
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| VD220 | 21 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DFØAA - DFØZZZ" zu? |
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Rufzeichen für Klubstationen (auslaufend Relaisfunkstellen oder Funkbaken). |
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Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV. |
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Rufzeichen für Personal der Gaststreitkräfte. |
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Rufzeichen für Klubstationen bei besonderen allgemeinen Anlässen. |
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| VD302 | 22 |
| Was ist bei der Durchführung von Ausbildungsfunkverkehr zu beachten? |
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Der Ausbildungsfunkverkehr darf ausschließlich in Gegenwart des Ausbilders an einer Klub- oder Schulstation durchgeführt werden. |
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Beim Ausbildungsfunkverkehr darf nicht an Amateurfunkwettbewerben teilgenommen werden. |
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Der Ausbildungsfunkverkehr darf ausschließlich in Phonie (SSB oder FM) durchgeführt werden. |
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Vom Auszubildenden sind Angaben über den Funkverkehr schriftlich festzuhalten und vom Ausbilder zu bestätigen. |
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| VD303 | 23 |
| Was ist u.a. im Zusammenhang mit der Durchführung von Ausbildungsfunkverkehr zu beachten? |
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Der Ausbildungsfunkbetrieb darf nur im Berechtigungsumfang der Rufzeichenzuteilung durchgeführt werden. |
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Der Ausbildungsfunkverkehr darf nur mit einer maximalen Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP durchgeführt werden. |
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Der Ausbildungsfunkverkehr darf nicht in der Betriebsart A1A (Morsen) durchgeführt werden. |
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Der Ausbildungsfunkverkehr darf nur an einer Klubstation durchgeführt werden. |
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| VD407 | 24 |
| Darf ein Funkamateur mit Ausbildungsrufzeichen der Klasse E an einer Klubstation, für deren Betrieb ein Rufzeichen der Klasse A zugeteilt wurde, ausbilden? |
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Nein, Ausbildungsfunk für Klasse E ist nur an Klubstationen der Klasse E zulässig. |
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Ja, unter Verwendung des Ausbildungsrufzeichens im Rahmen der Betriebsrechte der Klasse E. |
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Ja, der Ausbildungsfunkbetrieb lässt dies in vollem Umfang der Klasse A zu. |
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Nein, Ausbildungsfunk an Klubstationen ist untersagt. |
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| VD506 | 25 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Strahlungsleistung einer Relaisfunkstelle oberhalb 30 MHz? |
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15 Watt ERP |
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750 Watt Senderausgangsleistung bis 23 cm und 75 Watt auf den Bändern darüber. |
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<10 Watt EIRP |
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15 Watt Senderausgangsleistung |
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| VD508 | 26 |
| Was gilt gemäß AFuV bei Relaisfunkstellen und Funkbaken? |
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Ein durchlaufender Betrieb des Senders länger als 10 Minuten ist nicht zulässig. |
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Relaisfunkstellen und Funkbaken dürfen nur auf den in der Rufzeichenzuteilung für sie ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden. |
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Ein vorgeschriebenes Mindestalter des Rufzeicheninhabers. |
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Das Rufzeichen der Relaisfunkstelle muss nach einer mehr als 10-minütigen Sendepause wiederholt werden. |
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| VE118 | 27 |
| Welche Antwort enthält nur Frequenzbereiche, die auch von Rufzeicheninhabern der Klasse E genutzt werden dürfen? |
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144 - 146 MHz, 430 - 440 MHz und 10 - 10,5 GHz |
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1810 - 2000 kHz, 3500 - 3800 kHz und alle Amateurfunkfrequenzbereiche oberhalb 28 MHz |
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Alle Amateurfunkfrequenzbereiche oberhalb 144 MHz |
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144 - 146 MHz, 430 - 440 MHz und 1240 - 1300 MHz |
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| VE123 | 28 |
| In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status? |
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135,7 - 137,8 kHz |
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10100 - 10150 kHz |
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28000 - 29700 kHz |
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1850 - 1890 kHz |
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| VG102 | 29 |
| Darf der Funkamateur von den grundlegenden Anforderungen zur Störfestigkeit im Sinne des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten abweichen? |
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Nein, die Störfestigkeit ist vorgegeben und muss eingehalten werden. |
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Ja, er kann den Grad der Störfestigkeit seiner Geräte selbst bestimmen. |
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Ja, aber nur in Richtung Verbesserung der Störfestigkeit. |
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Nein, die Störfestigkeit spielt bei Amateurfunkgeräten keine Rolle. |
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| VG109 | 30 |
| Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 145,550 MHz wird der Rundfunkempfänger eines Nachbarn auf 100,6 MHz durch Direkteinstrahlung gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass der Funkamateur am Ort des gestörten Empfängers eine Feldstärke erzeugt, die den in der Norm empfohlenen Grenzwert für die Störfestigkeit von Geräten nicht erreicht. Was hat der Funkamateur zu tun? |
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Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen. |
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Er hat seine Sendeleistung so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr gestört wird. |
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Er kann seine Sendeleistung uneingeschränkt erhöhen. |
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Er kann seinen Funkbetrieb fortsetzen. |
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| VG110 | 31 |
| Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 144,250 MHz wird der Fernsehempfang eines Nachbarn im Sonderkanal S6 gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass der Funkamateur am Ort der gestörten Empfangsanlage eine Feldstärke erzeugt, die den, in der Norm empfohlenen Grenzwert für die Störfestigkeit von Kabelverteilanlagen, nicht erreicht. Was hat der Funkamateur zu tun? |
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Er hat seine Sendeleistung so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr gestört wird. |
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Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen. |
|
Er kann seine Sendeleistung uneingeschränkt erhöhen. |
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Er kann seinen Funkbetrieb fortsetzen. |
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| VI107 | 32 |
| Was versteht man nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) unter dem "Anzeigeverfahren ortsfester Amateurfunkanlagen"? |
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Ein Verfahren zur Berechnung des Abstandes zum nächstgelegenen Nachbarn. |
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Ein Verfahren, das es dem Funkamateur ermöglicht, eigenständig sicherzustellen und zu dokumentieren, dass von seiner ortsfesten Amateurfunkstelle keine Gefährdung für Personen ausgeht. |
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Die Erklärung des Funkamateurs, dass er den Grenzwert von 10 Watt ERP einhält. |
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Die Erklärung des Funkamateurs, dass er den Grenzwert von 10 Watt EIRP einhält. |
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| VI108 | 33 |
| Welchen Status hat im Rahmen der EMVU die Anzeige einer ortsfesten Amateurfunkanlage? |
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Die Anzeige ist eine unverbindliche Erklärung darüber, dass Funkamateure eigenverantwortlich handeln. |
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Die Anzeige ist die verbindliche Erklärung eines Funkamateurs über die eigenverantwortliche Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern. |
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Die Anzeige ist die verbindliche Erklärung eines Funkamateurs über die eigenverantwortliche Einhaltung des Bundesimmissionsschutzgesetzes. |
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Die Anzeige hat den gleichen rechtlichen Status wie eine Standortbescheinigung, gilt aber nur für nichtkommerzielle Anlagen. |
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| VJ101 | 34 |
| Nach welchen Vorschriften müssen Außenantennenanlagen errichtet werden? |
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Es müssen keine besonderen Vorschriften beachtet werden, da es sich um eine Amateurfunkanlage handelt. |
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Nach den geltenden Bauordnungen des jeweiligen Bundeslandes. |
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Nach den Empfehlungen der Amateurfunkvereine. |
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Nach den Bestimmungen des AFuG. |
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