Teil 3: Kenntnisse von Vorschriften Amateurfunkzeugnis Klasse A und E 34 Fragen   Zeit: 60 Minuten
VA101 1
In welchem zum Internationalen Fernmeldevertrag gehörenden Regelungswerk ist der Begriff "Amateurfunkdienst" definiert?
In den Empfehlungen der IARU (Internationale Amateur Radio Union).
In den Normen und Empfehlungen des ETSI (Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen).
In den Radio Regulations (VO Funk) der ITU (Internationale Fernmeldeunion).
In den Regelungen der CEPT (Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation).
VA202 2
Wie ist die Funkstelle in den Radio Regulations (VO Funk) definiert?
Eine Funkstelle ist eine Zusammenschaltung aller zur Erzeugung und zum Empfang von Funksendungen an einem Ort eingesetzten Einrichtungen.
Eine Funkstelle besteht aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen und Empfangsfunkanlagen einschließlich der Antennenanlagen und der zum Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen und kann mindestens auf einer für einen jeweiligen Funkdienst zugewiesenen Frequenzen betrieben werden.
Eine Funkstelle ist eine Zusammenschaltung technischer Einrichtungen an einem Ort mit der Funkverkehr abgewickelt werden kann.
Funkstelle: Ein oder mehrere Sender oder Empfänger oder eine Zusammenschaltung von Sendern und Empfängern einschließlich der Zusatzeinrichtungen, die zum Ausüben eines Funkdienstes an einem Ort erforderlich sind.
VA301 3
Was ist in den Radio Regulations (VO Funk) bezüglich der Morsequalifikation für Funkamateure festgelegt?
Die nationalen Verwaltungen bestimmen selbst, ob bei ihnen für eine Amateurfunkgenehmigung Morsekenntnisse nachgewiesen werden müssen.
Wer Frequenzen unter 30 MHz nutzen will, muss eine Morseprüfung ablegen.
Wer Frequenzbereiche unterhalb des 10-m-Bandes benutzen möchte, muss eine Morse-Hörprüfung ablegen.
Nur wer eine Morseprüfung mit mindestens Tempo 60 BpM bestanden hat, darf mehr als 500 Watt Sendeleistung anwenden.
VA409 4
Darf ein Funkamateur in Deutschland alle in den Radio Regulations (VO Funk) für den Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereiche benutzen?
Ja, wenn der Betrieb bei der Bundesnetzagentur vorher angemeldet wurde.
Ja, weil die internationalen Regelungen auch in Deutschland gelten.
Nein. Die in Deutschland zulässigen Frequenzbereiche ergeben sich aus den nationalen Regelungen.
Nein, es dürfen nur Frequenzen genutzt werden, die durch die CEPT-Empfehlungen umgesetzt wurden.
VB103 5
Die deutsche Amateurfunkzulassung der Klasse A entspricht der
"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß dem ERC-Report 32.
"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der ECC-Empfehlung (05)06.
"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-02.
VB104 6
Die deutsche Amateurfunkzulassung der Klasse E entspricht der
"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß dem ERC-Report 32.
"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-02.
"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der ECC-Empfehlung (05)06.
VB105 7
Mit einer gültigen deutschen Amateurfunkzulassung der Klasse A, die als "CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gekennzeichnet ist, dürfen die Betriebsrechte der entsprechenden ausländischen Genehmigung im jeweiligen Beitrittsland gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 wahrgenommen werden,
wenn man in Deutschland keinen Wohnsitz hat.
wenn man in dem Land einen Wohnsitz hat.
wenn man in Deutschland einen Wohnsitz hat.
wenn man sich in dem Land nur vorübergehend aufhält.
VB106 8
Mit einer gültigen deutschen Amateurfunkzulassung der Klasse E, die als "CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gekennzeichnet ist, dürfen die Betriebsrechte der entsprechenden ausländischen Genehmigung im jeweiligen Beitrittsland gemäß der ECC-Empfehlung (05)06 wahrgenommen werden,
wenn man in Deutschland einen Wohnsitz hat.
wenn man in Deutschland keinen Wohnsitz hat.
wenn man sich in dem Land nur vorübergehend aufhält.
wenn man in dem Land einen Wohnsitz hat.
VB114 9
Wo sind die Informationen und Bedingungen für die Ausstellung und die Nutzung der CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung zu finden?
In der AFuV.
In der ECC-Empfehlung (05)06 und den Amtsblattverfügungen zu deren Umsetzung.
In der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 und den Amtsblattverfügungen zu deren Umsetzung.
In der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 und im ERC-Report 32.
VB119 10
Darf ein Funkamateur mit einer gültigen deutschen Amateurfunkzulassung der Klasse A auch im Gastland Amateurfunkverkehr auf dem 6-m-Band durchführen?
Ja, aber nur, wenn der Funkamateur eine CEPT-Amateurfunkgenehmigung besitzt.
Ja. Die Genehmigung für den Betrieb im 6-m-Band muss jedoch in seine Amateurfunkzulassung eingetragen sein.
Nicht grundsätzlich. Der Funkamateur hat sich generell an die Bestimmungen des Gastlandes im Rahmen seiner CEPT-Amateurfunkgenehmigung zu halten.
Nein. Der Betrieb im 6-m-Band ist grundsätzlich unzulässig.
VB120 11
Ist der vorübergehende Betrieb einer Klubstation nach CEPT-Empfehlung T/R 61-01 in einem Land erlaubt, welches diese Empfehlung anwendet?
Ja, aber nur, wenn die Klubstation im Ausland an keinem festen Standort betrieben wird.
Nein, der Betrieb einer Klubstation bedarf der Beantragung einer Gastgenehmigung.
Nein, weil es in den übrigen CEPT-Ländern keine Klubstationen gibt.
Ja, der Betrieb einer Klubstation ist zulässig, wenn der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur der vorgesehene Standort im Ausland vorher mitgeteilt worden ist.
VC101 12
Welches Gesetz bildet die Rechtsgrundlage für den Amateurfunkdienst in Deutschland?
Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen.
Das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten.
Das Telekommunikationsgesetz.
Das Gesetz über den Amateurfunk.
VC114 13
Welchen Zwecken dient der Amateurfunkdienst nach dem AFuG?
Als Vorführfunk zu Demonstrationszwecken. Der Unterstützung von Sicherheitsdiensten (Polizei, Feuerwehr, DLRG usw.).
Als Versuchsfunk zur technischen Fortentwicklung von Funkanlagen. Zur eigenen Weiterbildung mit gewerblich wirtschaftlichem Interesse.
Für freizügige Funkexperimente bei Ausbildungen. Zur Vermeidung von illegalen Funkspektrumsnutzungen in anderen Frequenzbereichen.
Zur eigenen Weiterbildung der Funkamateure und zur Völkerverständigung. Zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen.
VD113 14
Zu welchen Zwecken kann die Bundesnetzagentur schriftliche Nachweise über den Funkbetrieb verlangen?
Als Kontrolllogs bei Amateurfunkwettbewerben oder zur Abrechnung der Beiträge.
Als Kontroll-Nachweis für EMVU-Verträglichkeit.
Zur Untersuchung elektromagnetischer Unverträglichkeit oder zur Klärung frequenztechnischer Fragen.
Zur Überprüfung der fachlichen Qualitäten des Funkamateurs und des Inhalts der Sendungen.
VD118 15
Welche technischen Anforderungen stellt die Amateurfunkverordnung u. a. an eine Amateurfunksendeanlage?
Sofern SSB-Betrieb möglich ist, muss jederzeit zu Messzwecken auch eine Umschaltung auf die Betriebsart FM möglich sein.
Die Frequenzschwankungen des Senders dürfen maximal 10 Hz betragen.
Unerwünschte Aussendungen sind auf das geringst mögliche Maß zu beschränken.
Zur Reduzierung von Störungen darf das SWR nicht schlechter als 1:3 sein.
VD119 16
Welche technischen Anforderungen stellt die Amateurfunkverordnung u. a. an eine Amateurfunksendeanlage?
Es dürfen, zur Verminderung von Störungen, nur noch transistorisierte, CE gekennzeichnete Sendefunkanlagen eingesetzt werden. Endstufen dürfen jedoch weiterhin mit Röhren betrieben werden.
Die Antenne der Amateurfunkstelle muss über eine koaxiale Zuleitung mit dem Sender bzw. der Endstufe verbunden werden.
Die Sendefunkanlage darf bauartbedingt keine höhere Leistung erzeugen können, als der Funkamateur in seiner Zeugnisklasse verwenden darf.
Die Amateurfunkstelle ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik einzurichten und zu unterhalten.
VD121 17
Ist das Aussenden des unmodulierten oder ungetasteten Trägers zulässig?
So lange bis ein Ruf wahrgenommen wird.
Ja, kurzzeitig, z.B. zum Abstimmen.
Nein, weil sonst die Endstufe zu heiß wird.
Ja, unbegrenzt, es wird ja keine Information übertragen.
VD124 18
Wozu können Aufzeichnungen der Sendetätigkeit (z.B. Stationstagebuch) dienen?
Sie können nur als Aktivitätsnachweis über den Funkbetrieb gegenüber der örtlichen Amateurfunkvereinigung dienen.
Sie können zur Aufklärung elektromagnetischer Unverträglichkeiten dienen.
Ein präzise geführtes Stationstagebuch kann u.a. als Grundlage für die Erteilung einer EMVU-Bescheinigung dienen.
Dort können die Rufzeichen der Gegenfunkstellen festgehalten werden, damit der Bundesnetzagentur jederzeit der Nachweis erbracht werden kann, dass nur mit genehmigten Funkstellen Funkverkehr abgewickelt wurde.
VD202 19
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DO3ZZZ?
Es ist ein
Ausbildungsrufzeichen der Klasse E.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse E.
Ausbildungsrufzeichen der Klasse A.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse A.
VD204 20
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DF9ZZZ?
Es ist ein
personengebundenes Rufzeichen der Klasse A.
Ausbildungsrufzeichen der Klasse A oder E, keine genaue Bestimmung möglich.
Klubstationsrufzeichen der Klasse A.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse E.
VD212 21
DL5XYZ benutzt sein im Kraftfahrzeug eingebautes Funkgerät für Sprechfunkverkehr. Wie kann der Zusatz zu seinem Rufzeichen lauten?
/p
Mobil
Es ist kein Zusatz erlaubt.
Portabel
VD217 22
Was trifft für die Rufzeichenreihe "DO1AA - DO9ZZZ" zu?
Ausbildungsrufzeichen.
Rufzeichen der Klasse A.
Personengebundene Rufzeichen der Klasse E.
Rufzeichen für Klubstationen.
VD308 23
Wird das Ausbildungsrufzeichen auf unbegrenzte Zeit erteilt?
Nein, es ist nach einem Jahr neu zu beantragen.
Nein, es ist auf 2 Jahre befristet.
Nein, es verfällt, wenn es ein Jahr nicht benutzt wurde.
Ja, bis auf Ausnahmen wird es in der Regel unbefristet erteilt.
VD504 24
Was ist notwendig, damit ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Relaisfunkstelle oder Funkbake betreiben darf?
Die Meldung des Standortes bei der Bundesnetzagentur, sofern die Relaisfunkstelle oder Funkbake nicht an einem bereits gemeldeten Standort betrieben wird.
Der Betrieb sowie die technischen Parameter müssen der Bundesnetzagentur vor der Betriebsaufnahme schriftlich mitgeteilt werden.
Eine Rufzeichenzuteilung für den Betrieb einer fernbedienten oder automatisch arbeitenden Amateurfunkstelle.
Für den Betrieb einer Relaisfunkstelle oder Funkbake ist der mindestens 2-jährige Besitz einer gültigen Amateurfunkzulassung erforderlich.
VD508 25
Was gilt gemäß AFuV bei Relaisfunkstellen und Funkbaken?
Relaisfunkstellen und Funkbaken dürfen nur auf den in der Rufzeichenzuteilung für sie ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden.
Das Rufzeichen der Relaisfunkstelle muss nach einer mehr als 10-minütigen Sendepause wiederholt werden.
Ein durchlaufender Betrieb des Senders länger als 10 Minuten ist nicht zulässig.
Ein vorgeschriebenes Mindestalter des Rufzeicheninhabers.
VE103 26
Darf ein Funkamateur in Deutschland alle in der VO Funk für den Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereiche benutzen?
Nein. Die in Deutschland zulässigen Frequenzbereiche ergeben sich aus der Frequenznutzungsplanaufstellungsverordnung.
Ja, weil die internationalen Regelungen der VO Funk auch in Deutschland gelten.
Nein, es dürfen nur Frequenzen genutzt werden, die durch nationale Regelungen umgesetzt wurden.
Ja, wenn der Betrieb bei der Bundesnetzagentur vorher angemeldet wurde.
VE121 27
In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status?
14000 - 14350 kHz
135,7 - 137,8 kHz
10100 - 10150 kHz
1850 - 1890 kHz
VE144 28
In welchen Amateurfunkfrequenzbereichen beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 2,7 kHz?
7000 - 7200 kHz und 14000 - 14350 kHz
21000 - 21450 kHz und 28000 - 29700 kHz
135,7 - 137,8 kHz und 1810 - 1850 kHz
10100 - 10150 kHz und 18068 - 18168 kHz
VF105 29
Dürfen Sendefunkanlagen ohne Frequenzzuteilung betrieben werden?
Das Errichten von Sendefunkanlagen ist ohne Zuteilung nicht zulässig; für den Betrieb benötigt man grundsätzlich eine Einzelzuteilung.
Sendefunkanlagen mit Leistungen kleiner 0,1 Watt benötigen wegen der geringen Reichweite keine Frequenzzuteilung.
Sendefunkanlagen bedürfen ausnahmslos einer Frequenzzuteilung, und zwar unabhängig von der Sendeleistung oder benutzten Frequenz.
Sendefunkanlagen, die ausschließlich auf ISM-Frequenzen betrieben werden können, benötigen keine Frequenzzuteilung.
VG102 30
Darf der Funkamateur von den grundlegenden Anforderungen zur Störfestigkeit im Sinne des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten abweichen?
Nein, die Störfestigkeit spielt bei Amateurfunkgeräten keine Rolle.
Nein, die Störfestigkeit ist vorgegeben und muss eingehalten werden.
Ja, er kann den Grad der Störfestigkeit seiner Geräte selbst bestimmen.
Ja, aber nur in Richtung Verbesserung der Störfestigkeit.
VG110 31
Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 144,250 MHz wird der Fernsehempfang eines Nachbarn im Sonderkanal S6 gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass der Funkamateur am Ort der gestörten Empfangsanlage eine Feldstärke erzeugt, die den, in der Norm empfohlenen Grenzwert für die Störfestigkeit von Kabelverteilanlagen, nicht erreicht. Was hat der Funkamateur zu tun?
Er kann seine Sendeleistung uneingeschränkt erhöhen.
Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen.
Er kann seinen Funkbetrieb fortsetzen.
Er hat seine Sendeleistung so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr gestört wird.
VG111 32
Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle wird der Rundfunkempfang eines Nachbarn gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass sowohl das gestörte Rundfunkgerät, wie auch die störende Amateurfunkstelle die Vorschriften einhalten und Nachbesserungen nicht mehr möglich sind. Was hat der Funkamateur in diesem Fall zu tun?
Er kann seinen Funkbetrieb wie bisher fortsetzen.
Er sollte seinen Funkbetrieb so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr gestört wird.
Er hat seinen Betrieb auf die Nutzung von Frequenzen unterhalb 144 MHz zu beschränken.
Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen.
VI107 33
Was versteht man nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) unter dem "Anzeigeverfahren ortsfester Amateurfunkanlagen"?
Die Erklärung des Funkamateurs, dass er den Grenzwert von 10 Watt EIRP einhält.
Ein Verfahren, das es dem Funkamateur ermöglicht, eigenständig sicherzustellen und zu dokumentieren, dass von seiner ortsfesten Amateurfunkstelle keine Gefährdung für Personen ausgeht.
Ein Verfahren zur Berechnung des Abstandes zum nächstgelegenen Nachbarn.
Die Erklärung des Funkamateurs, dass er den Grenzwert von 10 Watt ERP einhält.
VI120 34
Für die Berechnung des Sicherheitsabstandes wird in der Regel der Antennengewinnfaktor (G) verwendet. Der Antennengewinnfaktor G ist
der Kehrwert des Antennengewinns g (in dB).
gleich dem Antennengewinn g (in dB).
das logarithmische Verhältnis der benutzten Antenne zu einer Referenzantenne.
der lineare Faktor, aus dem sich durch Multiplikation mit der Antenneneingangsleistung die effektiv abgestrahlte Leistung errechnen lässt.
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QV/1.08/2023-05-27   AfuPbTE V1.07  © DF1IAV VID: 99959   19.05.2026 10:24