Teil 3: Kenntnisse von Vorschriften Amateurfunkzeugnis Klasse A und E 34 Fragen   Zeit: 60 Minuten
VA301 1
Was ist in den Radio Regulations (VO Funk) bezüglich der Morsequalifikation für Funkamateure festgelegt?
Wer Frequenzen unter 30 MHz nutzen will, muss eine Morseprüfung ablegen.
Wer Frequenzbereiche unterhalb des 10-m-Bandes benutzen möchte, muss eine Morse-Hörprüfung ablegen.
Nur wer eine Morseprüfung mit mindestens Tempo 60 BpM bestanden hat, darf mehr als 500 Watt Sendeleistung anwenden.
Die nationalen Verwaltungen bestimmen selbst, ob bei ihnen für eine Amateurfunkgenehmigung Morsekenntnisse nachgewiesen werden müssen.
VA303 2
Gelten die allgemeinen Regelungen der Radio Regulations (VO Funk) auch für den Amateurfunkdienst?
Ja, aber nur die Festlegung der Frequenzbereiche, Funkregionen und Rufzeichenreihen.
Ja, der Amateurfunkdienst ist in den Radio Regulations (VO Funk) so festgelegt.
Nein, dies wären zu viele Sachverhalte, die der Funkamateur wissen müsste.
Nein, sonst wäre der Amateurfunk als Experimentierfunk zu eingeschränkt.
VB122 3
Was ist eine HAREC?
Eine CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung gemäß der ECC-Empfehlung (05)06.
Eine harmonisierte Amateurfunkprüfungsbescheinigung gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 und ein Amateurfunkzeugnis der Klasse A.
Eine CEPT-Amateurfunkgenehmigung gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
Eine CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung gemäß dem ERC-Report 32 und ein Amateurfunkzeugnis der Klasse E.
VB125 4
Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung kann die Erteilung einer entsprechenden Novice-Individualgenehmigung für Funkamateure in einem anderen Land vereinfachen.
Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb gemäß der ECC-Empfehlung (05)06.
Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung ist in allen im ERC-Report 32 genannten CEPT-Ländern anerkannt. Sie berechtigt den Inhaber zur Beantragung eines ausländischen Rufzeichens für den vorübergehenden Aufenthalt.
VC106 5
Nach dem Amateurfunkgesetz ist eine Amateurfunkstelle eine Funkstelle,
die aus mehreren Sende- und Empfangsfunkanlagen besteht und die auf mindestens drei der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen oberhalb von 30 MHz betrieben werden kann.
die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen, Empfangsfunkanlagen, Antennenanlagen und der zu ihrem Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen besteht und die auf jeweils einer der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen oberhalb und unterhalb von 30 MHz betrieben werden kann.
die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen und Empfangsfunkanlagen einschließlich der Antennenanlagen und der zu ihrem Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen besteht, und die auf mindestens einer der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden kann.
die aus mehreren Sende- und Empfangsfunkanlagen besteht und die auf mindestens drei der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen unterhalb von 30 MHz betrieben werden kann.
VC107 6
Mit welchen anderen Funkstellen darf der Funkamateur Funkverkehr abwickeln?
Nur mit anderen Funkstellen des Amateurfunkdienstes.
Mit anderen Amateurfunkstellen und Funkstellen des Flug- und/oder Seefunkdienstes.
Mit allen Funkstellen, die auf den Amateurfunkbändern tätig sind.
Mit anderen Amateurfunkstellen und Funkstellen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).
VC115 7
Welches der nachfolgend genannten Dokumente benötigt man, um ein Funkamateur im Sinne des AFuG zu sein?
Eine Bescheinigung darüber, dass man am Ausbildungsfunkverkehr erfolgreich teilgenommen hat.
Ein Amateurfunkzeugnis oder eine harmonisierte Amateurfunkprüfungsbescheinigung.
Ein Führungszeugnis aus dem hervorgeht, dass man nicht vorbestraft ist.
Einen gültigen Personal- oder Reisepass, aus dem hervorgeht, dass man seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik hat.
VC128 8
Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend?
Ein Zulassungsinhaber ist berechtigt, selbstgefertigte oder umgebaute Sendeanlagen auf Amateurfunkfrequenzen zu betreiben.
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen.
Der Zulassungsinhaber braucht vor Betriebsaufnahme für seine Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung.
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen.
VC131 9
Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend?
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen.
Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden.
Ein Zulassungsinhaber darf seine Amateurfunkstelle nicht zum geschäftsmäßigen Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen verwenden.
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen.
VC136 10
Aus welcher Vorschrift ergibt sich die Pflicht, die Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte zu dokumentieren?
Aus dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG).
Aus den Radio Regulations (VO Funk).
Aus der Amateurfunkverordnung (AFuV).
Aus dem Amateurfunkgesetz (AFuG).
VD120 11
Was ist bei Abgleicharbeiten und Messungen an Sendern im Hinblick auf die Aussendung zu beachten?
Das Sendergehäuse darf nicht geöffnet werden.
Es darf nur mit halber Sendeleistung gesendet werden.
Sie sind an einem Abschlusswiderstand durchzuführen.
Das Antennenkabel muss fest angeschlossen sein.
VD123 12
Welche Daten sind in der offiziellen Rufzeichenliste der Bundesnetzagentur immer enthalten?
Im Falle eines Widerspruchs keinerlei Angaben, auch kein Rufzeichen.
Alle zugeteilten Rufzeichen in Verbindung mit dem Namen des Inhabers und die Standorte von Relaisfunkstellen und Funkbaken.
Alle zugeteilten Rufzeichen mit den dazugehörigen Rufzeicheninhabern und deren Anschriften.
Alle zugeteilten Rufzeichen mit den dazugehörigen Standorten der Amateurfunkstellen.
VD128 13
Rufzeichenzuteilungen für besondere experimentelle und technisch-wissenschaftliche Studien gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV sind Zuteilungen,
die Ausnahmen von den technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen der AFuV zulassen.
die Ausnahmen im Ausbildungsfunkbetrieb zulassen.
die Ausnahmen zur Nutzung von gewerblichwirtschaftlichen Zwecken zulassen.
die Ausnahmen vom Rufzeichenplan zulassen.
VD129 14
Ist für den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf Wasser beziehungsweise in der Luft eine Sondergenehmigung der Bundesnetzagentur erforderlich?
Ja, aber nur in Einzelfällen.
Nein.
Nur bei Strahlungsleistungen über 10 Watt EIRP.
Ja, in jedem Fall ist eine Sonderzuteilung erforderlich.
VD204 15
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DF9ZZZ?
Es ist ein
Ausbildungsrufzeichen der Klasse A oder E, keine genaue Bestimmung möglich.
Klubstationsrufzeichen der Klasse A.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse E.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse A.
VD222 16
Was trifft für das Rufzeichen "DA5AA" zu?
Rufzeichen für exterritoriale Standorte.
Rufzeichen für Klubstationen.
Rufzeichen für Personal der Gaststreitkräfte.
Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV.
VD304 17
Wann ist mit dem Entzug eines Ausbildungsrufzeichens zu rechnen?
Wenn der Ausbildungsfunkverkehr mobil durchgeführt wird.
Wenn das Ausbildungsrufzeichen fortgesetzt in Abwesenheit des Ausbilders benutzt wird.
Wenn durch den Ausbildungsfunkverkehr BCI und TVI verursacht wird.
Wenn es zu Störungen von Amateurfunk-Kontesten kommt.
VD305 18
Nicht-Funkamateure dürfen am Ausbildungsfunkbetrieb
nur unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht eines Funkamateurs mit zugeteiltem Ausbildungsrufzeichen teilnehmen.
ohne besondere Auflagen teilnehmen.
nur an Klubstationen unter Aufsicht eines Funkamateurs teilnehmen.
jederzeit unter Verwendung des persönlichen Rufzeichens des ausbildenden Funkamateurs teilnehmen.
VD308 19
Wird das Ausbildungsrufzeichen auf unbegrenzte Zeit erteilt?
Nein, es ist nach einem Jahr neu zu beantragen.
Ja, bis auf Ausnahmen wird es in der Regel unbefristet erteilt.
Nein, es verfällt, wenn es ein Jahr nicht benutzt wurde.
Nein, es ist auf 2 Jahre befristet.
VD403 20
Was ist nötig, damit ein Funkamateur das Rufzeichen einer Klubstation mitbenutzen darf?
Er muss Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst sein.
Er muss Inhaber eines Rufzeichens der höchsten Amateurfunkklasse sein.
Ein Amateurfunkzeugnis der entsprechenden Klasse.
Eine Ausbildungsfunkrufzeichenzuteilung nach § 12 der AFuV.
VD410 21
Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Rufzeichenwechsel bei der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst.
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Widerruf des Ausbildungsrufzeichens.
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Standortwechsel der Klubstation.
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation kann mit der Rücknahme der Benennung durch den Leiter einer Gruppe von Funkamateuren beendet werden.
VD501 22
Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist gemäß AFuV richtig wiedergegeben?
Eine "fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" ist eine besetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (z.B. Amateurfunkstellen mit digitalen Betriebsarten).
Eine "Funkbake" ist eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die ferngesteuert Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt.
Eine "Relaisfunkstelle" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale automatisch aussendet.
Eine "fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" ist eine unbesetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (Relaisfunkstellen, Digipeater, Funkbaken usw.).
VD506 23
Wie hoch ist die maximal zulässige Strahlungsleistung einer Relaisfunkstelle oberhalb 30 MHz?
<10 Watt EIRP
15 Watt Senderausgangsleistung
15 Watt ERP
750 Watt Senderausgangsleistung bis 23 cm und 75 Watt auf den Bändern darüber.
VE101 24
Wo sind die ausführlichen Nutzungsbedingungen und die ausgewiesenen Frequenzbereiche für den Amateurfunkdienst in Deutschland zu finden?
In der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV).
In Artikel 5 der VO Funk.
Im Frequenznutzungsplan.
In der Anlage der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (FreqBZPV).
VE111 25
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (12-m-Amateurfunkband)?
24,068 MHz - 24,168 MHz
24,89 MHz - 25,168 MHz
24,89 MHz - 24,99 MHz
24,168 MHz - 24,99 MHz
VE126 26
Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 1810 - 1850 kHz?
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E.
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden.
Maximal 10 Watt PEP für beide Klassen.
VE127 27
Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 1850 - 1890 kHz?
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E.
Maximal 10 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden.
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen.
VE149 28
Welche Aussage ist richtig?
Der Sekundärfunkdienst hat im Störungsfall gegenüber einem Primärfunkdienst eingeschränkte Nutzungsrechte.
Eine Funkstelle des Sekundärfunkdienstes muss vor Betriebsaufnahme durch eine Selbsterklärung die Störsicherheit erklären.
Der Sekundärfunkdienst hat Vorrang, wenn er zuerst auf Sendung war.
Bei einem Sekundärfunkdienst handelt es sich um eine nicht kommerzielle Funknutzung.
VF103 29
Wie hat sich ein Funkamateur zu verhalten, der unbeabsichtigt Nachrichten empfängt, die nicht für Funkamateure, die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind?
Er darf anderen Funkamateuren zwar die Tatsache des Empfangs mitteilen, aber nicht den Inhalt.
Er darf Dritten zwar die Tatsache des Empfangs mitteilen, aber nicht den Inhalt und die näheren Umstände.
Er darf den Inhalt der Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs anderen nicht mitteilen.
Er darf den Inhalt und die näheren Umstände nur anderen Funkamateuren mitteilen, da auch diese der Geheimhaltungspflicht unterliegen.
VF109 30
Darf ein Funkamateur eine Funkanlage seiner Amateurfunkstelle zum Abhören des nicht öffentlich gesprochenen Wortes verwenden?
Ja, aber nur wenn ein hierfür technisch zugelassenes Funkgerät benutzt wird.
Nein, weil die verdeckte Übermittlung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes einer anderen Person eine mit Strafe bedrohte Handlung ist.
Ja, weil der Funkamateur aufgrund der Amateurfunkzulassung als sachkundige Person gilt.
Ja, aber nur mit einer hierfür von der Bundesnetzagentur vorgesehenen besonderen Zulassung.
VG111 31
Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle wird der Rundfunkempfang eines Nachbarn gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass sowohl das gestörte Rundfunkgerät, wie auch die störende Amateurfunkstelle die Vorschriften einhalten und Nachbesserungen nicht mehr möglich sind. Was hat der Funkamateur in diesem Fall zu tun?
Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen.
Er sollte seinen Funkbetrieb so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr gestört wird.
Er kann seinen Funkbetrieb wie bisher fortsetzen.
Er hat seinen Betrieb auf die Nutzung von Frequenzen unterhalb 144 MHz zu beschränken.
VG112 32
Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle wird der Fernsehempfang im TV Kanal 10 eines Nachbarn gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass sowohl das gestörte Fernsehgerät wie auch die störende Amateurfunkstelle die Vorschriften einhalten und Nachbesserungen nicht mehr möglich sind. Was kann der Funkamateur erwarten, wenn er den störenden Betrieb fortsetzt?
Die Anordnung von Betriebseinschränkungen für die Amateurfunkstelle.
Nichts.
Die Verhängung eines Bußgeldes.
Den sofortigen Widerruf seiner Zulassung zum Amateurfunkdienst.
VI105 33
In welcher gesetzlichen Regelung ist das Verfahren zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern ortsfester Amateurfunkstellen festgelegt?
Im Bundesimmissionsschutzgesetz.
In der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz.
In der VO Funk.
In der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV).
VI117 34
Was hat ein Funkamateur zu beachten, nachdem er seine ortsfeste Amateurfunkstelle bei der Bundesnetzagentur gemäß BEMFV angezeigt hat?
Er hat eine Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen mit allen erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und fortlaufend zu prüfen, ob die Bedingungen unter denen die Anzeige durchgeführt wurde noch zutreffend sind. Bei Änderungen, die einen größeren Sicherheitsabstand erforderlich machen oder bei der Aufnahme des Sendebetriebs bei zusätzlichen Frequenzen, ist die Amateurfunkstelle erneut anzuzeigen.
Das Anzeigeverfahren ist jedes Jahr erneut durchzuführen, um die Aktualität zu gewährleisten.
Mit der Anzeige seiner ortsfesten Amateurfunkstelle ist ein Funkamateur seinen Verpflichtungen zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern nachgekommen und muss diesbezüglich nichts weiter beachten.
Nachdem die ortsfeste Amateurfunkstelle in Betrieb genommen wurde, ist die Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen mit allen erforderlichen Unterlagen der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vorzulegen.
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QV/1.08/2023-05-27   AfuPbTE V1.07  © DF1IAV VID: 100007   04.06.2026 04:40