Teil 3: Kenntnisse von Vorschriften Amateurfunkzeugnis Klasse A und E 34 Fragen   Zeit: 60 Minuten
VA101 1
In welchem zum Internationalen Fernmeldevertrag gehörenden Regelungswerk ist der Begriff "Amateurfunkdienst" definiert?
In den Regelungen der CEPT (Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation).
In den Empfehlungen der IARU (Internationale Amateur Radio Union).
In den Radio Regulations (VO Funk) der ITU (Internationale Fernmeldeunion).
In den Normen und Empfehlungen des ETSI (Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen).
VA203 2
Was ist eine Amateurfunkstelle im Sinne der Radio Regulations (VO Funk)?
Jede Funkstelle, die auf einer der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden kann.
Eine Funkstelle, die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen-, Empfangsfunkanlagen-, Antennenanlagen und Zusatzeinrichtungen besteht.
Eine Funkstelle, die im Rahmen der Definition und der Regelungen des Amateurfunkdienstes in der VO Funk von einem Funkamateur betrieben wird.
Jede Funkstelle, die von einer Person betrieben wird, die auch Funkamateur ist.
VA302 3
Was ist in den Radio Regulations (VO Funk) hinsichtlich dem Amateurfunkverkehr festgelegt?
Amateurfunkstellen ist die Teilnahme am Funkverkehr von Not- und Katastrophenfunkübungen nicht gestattet.
Der Funkamateur darf Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte nicht übermitteln.
Funkverkehr zwischen Amateurfunkstellen darf für die Übertragung nicht verschlüsselt werden.
Funkverkehr zwischen Amateurfunkstellen verschiedener Länder muss auf Mitteilungen im Zusammenhang mit dem definitionsgemäßen Zweck des Amateurfunkdienstes und auf Bemerkungen persönlicher Art beschränkt werden.
VA303 4
Gelten die allgemeinen Regelungen der Radio Regulations (VO Funk) auch für den Amateurfunkdienst?
Ja, aber nur die Festlegung der Frequenzbereiche, Funkregionen und Rufzeichenreihen.
Nein, sonst wäre der Amateurfunk als Experimentierfunk zu eingeschränkt.
Nein, dies wären zu viele Sachverhalte, die der Funkamateur wissen müsste.
Ja, der Amateurfunkdienst ist in den Radio Regulations (VO Funk) so festgelegt.
VB125 5
Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung ist in allen im ERC-Report 32 genannten CEPT-Ländern anerkannt. Sie berechtigt den Inhaber zur Beantragung eines ausländischen Rufzeichens für den vorübergehenden Aufenthalt.
Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb gemäß der ECC-Empfehlung (05)06.
Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung kann die Erteilung einer entsprechenden Novice-Individualgenehmigung für Funkamateure in einem anderen Land vereinfachen.
VC102 6
Welches Gesetz regelt die Voraussetzungen und die Bedingungen für die Teilnahme am Amateurfunkdienst?
Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen.
Die Vollzugsordnung für den Funkdienst.
Das Gesetz über den Amateurfunk.
Das Telekommunikationsgesetz.
VC104 7
Wie ist der Begriff "Funkamateur" nach dem AFuG zu verstehen?
Im Sinne des AFuG sind Funkamateure nur die Inhaber einer Zulassung zum Amateurfunkdienst mit mindestens einem zugeteilten, personengebundenen Rufzeichen.
Funkamateur ist jeder, der Amateurfunkgeräte besitzt und Amateurfunkaussendungen aus persönlicher Neigung empfängt.
Funkamateur ist jede natürliche Person, die Funkanlagen zu experimentellen und technischwissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, aber nicht zu gewerblichwirtschaftlichen Zwecken betreibt.
Ein Funkamateur ist der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Prüfungsbescheinigung, der sich mit dem Amateurfunkdienst aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse befasst.
VC108 8
Darf der Funkamateur mit anderen Funkstellen, die keine Amateurfunkstellen sind, Funkverkehr abwickeln?
Ja, beispielsweise mit allen Betreibern von LPD-Funkgeräten im Amateurfunkbereich sowie mit CB-Funkteilnehmern mit verminderter Sendeleistung.
Nein, mit Ausnahme von Funkstellen der Sekundärnutzer auf den Amateurfunkbändern.
Ja, aber nur mit Versuchsfunkstellen, die ein Rufzeichen mit dem Präfix DI benutzen.
Nein.
VC112 9
Wozu dient der Amateurfunkdienst nach dem AFuG?
Zur Ausübung des Amateurfunks aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichen Interessen.
Zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken und zum geschäftsmäßigen Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen.
Zur Ausübung des Amateurfunks aus persönlicher Neigung und aus wissenschaftlich-wirtschaftlichen Interessen.
Zum Übertragen rundfunkähnlicher Darbietungen und zur Übermittlung von Inhalten politischer und religiöser Art.
VC126 10
Darf die Amateurfunkstelle zu gewerblichwirtschaftlichen Zwecken in kleinem Rahmen mitbenutzt werden?
Ja, wenn alle an der Maßnahme Beteiligten selbst Funkamateure sind.
Ja, wenn die Maßnahme mit öffentlichen Mitteln gefördert wird (z. B. auch im Rahmen von ABM).
Nein, alle gewerblich-wirtschaftlichen Zwecke sind nach dem AFuG ausgeschlossen.
Ja, aber nur wenn es sich dabei um den Bereich des Amateurfunks selbst handelt wie z. B. Angebote über preisgünstige Amateurfunkausrüstung, Amateurfunkkurse von Fernschulen, organisierte Fachreisen für Funkamateure usw.
VC132 11
Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend?
Der Funkamateur kann die Störfestigkeit der Geräte seiner Amateurfunkstelle selbst bestimmen.
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen.
Der Zulassungsinhaber braucht vor Betriebsaufnahme für seine Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung.
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen.
VC137 12
Kann der Funkamateur eine Standortbescheinigung erhalten?
Ja, die Bundesnetzagentur stellt auf Antrag eine Standortbescheinigung aus.
Nein, der Funkamateur kann keine Bescheinigung erhalten.
Nein, der Funkamateur bekommt keine Standortbescheinigung, da er auf Grund seiner nachgewiesenen technischen Kenntnisse die Berechnung selber anstellen kann.
Ja, die Bundesnetzagentur stellt auf Antrag eine Standortbescheinigung aus. Sie tut dies aber ausschließlich, wenn der Funkamateur dazu selbst nicht in der Lage ist.
VD128 13
Rufzeichenzuteilungen für besondere experimentelle und technisch-wissenschaftliche Studien gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV sind Zuteilungen,
die Ausnahmen im Ausbildungsfunkbetrieb zulassen.
die Ausnahmen zur Nutzung von gewerblichwirtschaftlichen Zwecken zulassen.
die Ausnahmen von den technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen der AFuV zulassen.
die Ausnahmen vom Rufzeichenplan zulassen.
VD203 14
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DJ7ZZZ?
Es ist ein
Klubstationsrufzeichen der Klasse A.
Ausbildungsrufzeichen der Klasse E.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse A.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse E.
VD208 15
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DM1ZZZ?
Es ist ein
Ausbildungsrufzeichen der Klasse A.
Klubstationsrufzeichen der Klasse E.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse E.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse A.
VD209 16
Wie werden deutsche Amateurfunkrufzeichen meistens gebildet?
Amateurfunkrufzeichen bestehen aus einem 2-buchstabigen Präfix (Landeskenner), einer Ziffer und einem meist 2- oder 3-buchstabigen Suffix.
Amateurfunkrufzeichen bestehen meistens aus einem zweistelligen Suffix (Landeskenner), ein oder zwei Ziffern und einem zwei- oder dreistelligen Präfix.
Amateurfunkrufzeichen bestehen aus einem einstelligen Präfix (D), einer oder zwei Ziffern und einem meist ein-, zwei- oder dreistelligen Suffix.
Amateurfunkrufzeichen bestehen meistens aus einem 2-stelligen Suffix (Landeskenner), einer Ziffer und einem 1-, 2- oder 3-stelligen Präfix.
VD309 17
Welche der nachfolgenden Tätigkeiten fällt nicht unter die Ziel- und Zweckbestimmung des Ausbildungsfunkbetriebs?
Das alleinige Vorführen von Amateurfunkverkehr.
Die praktische Vorbereitung auf das Ablegen der fachlichen Prüfung für Funkamateure der Klasse E.
Personen, die nicht Inhaber eines entsprechenden Amateurfunkzeugnisses sind, können unter festgelegten Voraussetzungen am Amateurfunkdienst teilnehmen.
Die praktische Vorbereitung auf das Ablegen der fachlichen Prüfung für Funkamateure der Klasse A.
VD503 18
Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist gemäß AFuV richtig wiedergegeben?
Eine "fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" ist eine besetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (z.B. Amateurfunkstellen mit digitalen Betriebsarten).
Eine "Funkbake" ist eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die ferngesteuert Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt.
Eine "Funkbake" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die selbsttätig Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt.
Eine "Relaisfunkstelle" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale automatisch aussendet.
VE116 19
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (23-cm-Amateurfunkband)?
1240 - 1290 MHz
1220 - 1300 MHz
1240 - 1300 MHz
1220 - 1290 MHz
VE120 20
In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status?
135,7 - 137,8 kHz
7000 - 7100 kHz
1850 - 1890 kHz
10100 - 10150 kHz
VE121 21
In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status?
1850 - 1890 kHz
10100 - 10150 kHz
135,7 - 137,8 kHz
14000 - 14350 kHz
VE129 22
Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 3,5 - 3,8 MHz?
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E.
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 10 Watt PEP für beide Klassen.
VE132 23
Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A im Frequenzbereich 10,1 - 10,15 MHz?
750 Watt
150 Watt
250 Watt
75 Watt
VE135 24
Welche Leistungsgrenzen gelten für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E in den Frequenzbereichen 21 - 21,45 MHz und 28 - 29,7 MHz?
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden.
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E.
Maximal 250 Watt PEP für beide Klassen.
VE146 25
In welchem Amateurfunkfrequenzbereich beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 40 kHz?
28,0 - 29,7 MHz
430 - 440 MHz
144 - 146 MHz
1240 - 1300 MHz
VF103 26
Wie hat sich ein Funkamateur zu verhalten, der unbeabsichtigt Nachrichten empfängt, die nicht für Funkamateure, die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind?
Er darf den Inhalt der Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs anderen nicht mitteilen.
Er darf den Inhalt und die näheren Umstände nur anderen Funkamateuren mitteilen, da auch diese der Geheimhaltungspflicht unterliegen.
Er darf Dritten zwar die Tatsache des Empfangs mitteilen, aber nicht den Inhalt und die näheren Umstände.
Er darf anderen Funkamateuren zwar die Tatsache des Empfangs mitteilen, aber nicht den Inhalt.
VF105 27
Dürfen Sendefunkanlagen ohne Frequenzzuteilung betrieben werden?
Sendefunkanlagen mit Leistungen kleiner 0,1 Watt benötigen wegen der geringen Reichweite keine Frequenzzuteilung.
Sendefunkanlagen, die ausschließlich auf ISM-Frequenzen betrieben werden können, benötigen keine Frequenzzuteilung.
Das Errichten von Sendefunkanlagen ist ohne Zuteilung nicht zulässig; für den Betrieb benötigt man grundsätzlich eine Einzelzuteilung.
Sendefunkanlagen bedürfen ausnahmslos einer Frequenzzuteilung, und zwar unabhängig von der Sendeleistung oder benutzten Frequenz.
VF106 28
Welcher der nachfolgend genannten Tatbestände ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß TKG?
Der Betrieb einer Amateurfunkstelle zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken.
Die Übermittlung von Amateurfunknachrichten von oder an Dritte durch einen Funkamateur.
Das schuldhafte Verursachen von elektromagnetischen Störungen, entgegen den Weisungen der Bundesnetzagentur.
Nutzung von Frequenzen ohne Frequenzzuteilung.
VH102 29
Welche grundlegenden Anforderungen werden entsprechend dem FTEG an Amateurfunkgeräte gestellt?
Die Geräte unterliegen keinen Bestimmungen.
Die Funkgeräte müssen eine Zulassungskennzeichnung tragen.
Der Sendeteil des Funkgerätes darf nur in den der Lizenzklasse des Funkamateurs entsprechenden Frequenzbereichen senden können.
Seriengefertigte Geräte müssen die grundlegenden Anforderungen entsprechend dem FTEG einhalten und CE-Kennzeichnung tragen.
VI102 30
Was müssen Zulassungsinhaber in Bezug auf den Personenschutz einhalten?
Die Personenschutzgrenzwerte.
Nichts.
Die EMV-Schutzanforderungen für Funkgeräte.
Eine Strahlungsleistung von kleiner 10 Watt EIRP.
VI103 31
Was bedeutet die Abkürzung EMVU?
Elektronische Messung von elektromagnetischen Unverträglichkeiten.
Eine Bürgerinitiative zum Schutz vor elektromagnetischen Unverträglichkeiten.
Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten.
Elektromagnetische Verträglichkeit in der Umwelt.
VI107 32
Was versteht man nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) unter dem "Anzeigeverfahren ortsfester Amateurfunkanlagen"?
Die Erklärung des Funkamateurs, dass er den Grenzwert von 10 Watt ERP einhält.
Ein Verfahren zur Berechnung des Abstandes zum nächstgelegenen Nachbarn.
Die Erklärung des Funkamateurs, dass er den Grenzwert von 10 Watt EIRP einhält.
Ein Verfahren, das es dem Funkamateur ermöglicht, eigenständig sicherzustellen und zu dokumentieren, dass von seiner ortsfesten Amateurfunkstelle keine Gefährdung für Personen ausgeht.
VI112 33
Welche physikalischen Größen werden für die Angabe der Konfiguration im Rahmen des Anzeigeverfahrens benötigt?
Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Antennenhöhe, Abstrahlrichtung, Frequenz, Modulationsverfahren, standortbezogener Sicherheitsabstand.
Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Frequenz, Modulationsverfahren, Impedanz des Antennenkabels, Korrekturabschläge, Sicherheitsabstände.
Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Frequenz, Modulationsverfahren, Antennenwirkungsgrad, Korrekturabschläge, Sicherheitsabstände.
Senderausgangsleistung, Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang, Antennengewinn, Funkgerätetyp, Frequenz, Modulationsverfahren, Korrekturabschläge, Sicherheitsabstände.
VI116 34
Wo und wann ist die Anzeige einer ortsfesten Amateurfunkstelle mit einer EIRP von mehr als 10 Watt einzureichen?
Sie ist entsprechend der 26.Verordung zum Bundesimmissionsschutzgesetz der dafür zuständigen Behörde zuzuschicken.
Sie ist der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vor der Betriebsaufnahme vorzulegen.
Sie ist der für den Standort zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vorzulegen; ein Doppel ist dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt zuzuschicken.
Sie ist der für den Standort zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur nach Aufforderung vorzulegen.
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QV/1.08/2023-05-27   AfuPbTE V1.07  © DF1IAV VID: 99601   21.01.2026 18:41