Teil 3: Kenntnisse von Vorschriften Amateurfunkzeugnis Klasse A und E 34 Fragen   Zeit: 60 Minuten
VA104 1
Welche Aussage über Funkamateure enthält die Begriffsbestimmung des Amateurfunkdienstes in den Radio Regulations (VO Funk)?
Funkamateure sind ordnungsgemäß ermächtigte Personen, die sich mit der Funktechnik aus rein persönlicher Neigung und nicht aus geldlichem Interesse befassen.
Keine, da es sich um die Definition des Amateurfunkdienstes handelt.
Funkamateure sind die Inhaber einer Prüfungsbescheinigung über eine bestandene Amateurfunkprüfung und befassen sich mit der Funktechnik aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse.
Funkamateure dürfen nur Mitteilungen von geringer Bedeutung übertragen, die es nicht rechtfertigen, öffentliche Telekommunikationsdienste in Anspruch zu nehmen.
VB122 2
Was ist eine HAREC?
Eine CEPT-Amateurfunkgenehmigung gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
Eine CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung gemäß dem ERC-Report 32 und ein Amateurfunkzeugnis der Klasse E.
Eine CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung gemäß der ECC-Empfehlung (05)06.
Eine harmonisierte Amateurfunkprüfungsbescheinigung gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 und ein Amateurfunkzeugnis der Klasse A.
VB125 3
Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung ist in allen im ERC-Report 32 genannten CEPT-Ländern anerkannt. Sie berechtigt den Inhaber zur Beantragung eines ausländischen Rufzeichens für den vorübergehenden Aufenthalt.
Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb gemäß der ECC-Empfehlung (05)06.
Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung kann die Erteilung einer entsprechenden Novice-Individualgenehmigung für Funkamateure in einem anderen Land vereinfachen.
VC109 4
Dürfen Sie mit Ihrem Amateurfunktransceiver im 70-cm-Band am LPD-Funkverkehr (LPD = Low Power Devices) teilnehmen?
Ja, aber ohne Anwendung meines Rufzeichens.
Nein.
Ja, wenn ich meine Sendeleistung auf 10 mW begrenze.
Ja, weil die LPDs auch innerhalb des Amateurfunkbandes arbeiten.
VC118 5
Ab wann dürfen Sie eine Amateurfunkstelle betreiben?
Mit dem Besitz einer Zulassung zum Amateurfunkdienst.
Nach Teilnahme an einer fachlichen Prüfung für Funkamateure.
Mit dem Besitz eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Prüfungsbescheinigung.
Nach einer Frequenzzuteilung aufgrund der Frequenzzuteilungsverordnung.
VC128 6
Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend?
Der Zulassungsinhaber braucht vor Betriebsaufnahme für seine Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung.
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen.
Ein Zulassungsinhaber ist berechtigt, selbstgefertigte oder umgebaute Sendeanlagen auf Amateurfunkfrequenzen zu betreiben.
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen.
VC132 7
Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend?
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen.
Der Zulassungsinhaber braucht vor Betriebsaufnahme für seine Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung.
Der Funkamateur kann die Störfestigkeit der Geräte seiner Amateurfunkstelle selbst bestimmen.
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen.
VC137 8
Kann der Funkamateur eine Standortbescheinigung erhalten?
Nein, der Funkamateur kann keine Bescheinigung erhalten.
Ja, die Bundesnetzagentur stellt auf Antrag eine Standortbescheinigung aus. Sie tut dies aber ausschließlich, wenn der Funkamateur dazu selbst nicht in der Lage ist.
Nein, der Funkamateur bekommt keine Standortbescheinigung, da er auf Grund seiner nachgewiesenen technischen Kenntnisse die Berechnung selber anstellen kann.
Ja, die Bundesnetzagentur stellt auf Antrag eine Standortbescheinigung aus.
VD116 9
Offene Sprache im Funkverkehr bedeutet, dass der Funkverkehr
nicht durch geheime Kodes oder unbekannte Verfahren verschleiert werden darf.
nicht kodiert und nicht fremdsprachig abgewickelt werden darf.
nur in den landesüblichen Sprachen abgewickelt werden darf.
keine Abkürzungen enthalten darf.
VD125 10
Wann muss der Funkamateur ein Logbuch führen?
In besonderen Fällen auf Verlangen.
Immer, nur nicht bei Mobil- und Portabelbetrieb.
Immer.
Nie.
VD127 11
Für welche Zwecke sind Zuteilungen mit Ausnahmen von den technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen der AFuV möglich?
Für Abgleicharbeiten und Messungen an Sendern ohne Abschlusswiderstand.
Für Übungen zur Abwicklung des Funkverkehrs in Not- und Katastrophenfällen.
Für besondere experimentelle und technischwissenschaftliche Studien mit einer Amateurfunkstelle.
Für die Nutzung zusätzlicher Frequenzbereiche, die nicht im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesen sind.
VD201 12
Welche Rückschlüsse lässt das Rufzeichen DP1ZZZ zu?
Es ist eine feste deutsche Amateurfunkstelle an einem exterritorialen Standort.
Es ist eine Sonderfunkstelle der Deutschen Post AG.
Es ist eine Amateurfunkstelle, die zu einem besonderen Anlass betrieben wird (Sonderrufzeichen).
Es ist eine Ausbildungsfunkstelle mit einem speziellen Rufzeichen.
VD407 13
Darf ein Funkamateur mit Ausbildungsrufzeichen der Klasse E an einer Klubstation, für deren Betrieb ein Rufzeichen der Klasse A zugeteilt wurde, ausbilden?
Ja, der Ausbildungsfunkbetrieb lässt dies in vollem Umfang der Klasse A zu.
Nein, Ausbildungsfunk an Klubstationen ist untersagt.
Nein, Ausbildungsfunk für Klasse E ist nur an Klubstationen der Klasse E zulässig.
Ja, unter Verwendung des Ausbildungsrufzeichens im Rahmen der Betriebsrechte der Klasse E.
VD501 14
Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist gemäß AFuV richtig wiedergegeben?
Eine "fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" ist eine besetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (z.B. Amateurfunkstellen mit digitalen Betriebsarten).
Eine "Relaisfunkstelle" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale automatisch aussendet.
Eine "fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" ist eine unbesetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (Relaisfunkstellen, Digipeater, Funkbaken usw.).
Eine "Funkbake" ist eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die ferngesteuert Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt.
VD504 15
Was ist notwendig, damit ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Relaisfunkstelle oder Funkbake betreiben darf?
Die Meldung des Standortes bei der Bundesnetzagentur, sofern die Relaisfunkstelle oder Funkbake nicht an einem bereits gemeldeten Standort betrieben wird.
Eine Rufzeichenzuteilung für den Betrieb einer fernbedienten oder automatisch arbeitenden Amateurfunkstelle.
Der Betrieb sowie die technischen Parameter müssen der Bundesnetzagentur vor der Betriebsaufnahme schriftlich mitgeteilt werden.
Für den Betrieb einer Relaisfunkstelle oder Funkbake ist der mindestens 2-jährige Besitz einer gültigen Amateurfunkzulassung erforderlich.
VD509 16
Was gilt gemäß AFuV bei Relaisfunkstellen und Funkbaken?
Das Rufzeichen der Relaisfunkstelle muss nach einer mehr als 10-minütigen Sendepause wiederholt werden.
Ein vorgeschriebenes Mindestalter des Rufzeicheninhabers.
Ein durchlaufender Betrieb des Senders länger als 10 Minuten ist nicht zulässig.
Relaisfunkstellen und Funkbaken dürfen nur an dem in der Rufzeichenzuteilung aufgeführten Standort unter den dort festgelegten Rahmenbedingungen betrieben werden.
VE108 17
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (20-m-Amateurfunkband)?
14 MHz - 15 MHz
14 MHz - 14,45 MHz
14 MHz - 14,35 MHz
14 MHz - 14,5 MHz
VE122 18
In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status?
21000 - 21450 kHz
135,7 - 137,8 kHz
1850 - 1890 kHz
10100 - 10150 kHz
VE139 19
Wie hoch ist die maximal zulässige Sendeleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A im Frequenzbereich 1240 - 1300 MHz?
75 Watt PEP, jedoch nur maximal 5 Watt EIRP im Teilbereich 1247 - 1263 MHz.
250 Watt PEP
750 Watt PEP, jedoch nur maximal 5 Watt EIRP im Teilbereich 1247 - 1263 MHz.
100 Watt PEP
VE141 20
Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 10 - 10,5 GHz?
Maximal 75 Watt PEP für Klasse A und 5 Watt PEP für Klasse E.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden.
Maximal 75 Watt PEP für Klasse A und <10 Watt EIRP für Klasse E.
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen.
VE145 21
In welchem Amateurfunkfrequenzbereich beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 7 kHz?
28000 - 29700 kHz
14000 - 14350 kHz
10100 - 10150 kHz
21000 - 21450 kHz
VE151 22
Was besagt der Hinweis, dass der Frequenzbereich 433,05 - 434,79 MHz als ISM-Frequenzbereich zugewiesen ist?
Dieser Frequenzbereich wird für internationale Satellitenmessungen verwendet; hierdurch kann es zu Störungen im normalen Funkverkehr kommen.
Dieser Frequenzbereich wird von ISM-Geräten genutzt. Die Sendeleistungen im Amateurfunkdienst sind in diesem Frequenzbereich zu reduzieren.
Dieser Frequenzbereich wird für industrielle Sender in Maschinen benutzt und ist für den Amateurfunkverkehr nur auf sekundärer Basis zugelassen.
Dieser Frequenzbereich wird für industrielle, wissenschaftliche, medizinische, häusliche oder ähnliche Anwendungen mitbenutzt.
VF102 23
Bei welcher Handlung verletzt ein Funkamateur das Fernmeldegeheimnis?
Bei Empfang, Verwertung oder Weitergabe von Nachrichten, die nicht für Funkamateure, die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind.
Bei Verwertung oder Weitergabe von Gesprächsinhalten und Daten aus Amateurfunkverbindungen, unabhängig davon, ob der Funkamateur selbst beteiligt war.
Bei Aufzeichnung und Weitergabe von Gesprächsinhalten und Daten aus Amateurfunkverbindungen, insbesondere, wenn die Weitergabe an Nicht-Funkamateure erfolgt.
Bei Verwertung oder Weitergabe von Gesprächsinhalten und Daten aus Amateurfunkverbindungen, an denen der Funkamateur nicht selbst beteiligt war.
VF107 24
Bei welcher der genannten Apparaturen sind nach dem TKG auch der Besitz und die Herstellung verboten und mit erheblichen Strafen bewehrt?
Ein Scanner, der ein breitbandiges Abhören nicht öffentlicher Funkdienste im Funkspektrum ermöglicht.
Ein Richtmikrophon, das in besonderer Weise geeignet ist, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen unbemerkt abzuhören.
Ein Babyphon.
Eine Sendeanlage, die einen anderen Gegenstand vortäuscht und somit zum Abhören des nicht öffentlich gesprochenen Wortes brauchbar ist.
VF108 25
Darf ein Funkamateur eine Sendeanlage betreiben oder besitzen, die Ihrer Form oder Verkleidung nach einen anderen Gegenstand vortäuscht und somit geeignet ist, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen unbemerkt abzuhören, oder das Bild eines anderen unbemerkt aufzunehmen?
Ja, wenn öffentlich in Hinweisen oder allgemein zugänglichen Mitteilungen auf die Abhörmöglichkeit hingewiesen wurde.
Ja, wenn diese Anlage auf Amateurfunkfrequenzen betrieben werden kann.
Nein.
Er darf sie besitzen, aber nicht betreiben.
VG101 26
Was hat der Funkamateur zu veranlassen, wenn bei ihm der Empfang auf Grund mangelnder Empfängerstörfestigkeit stark beeinträchtigt wird?
Er braucht Störungen grundsätzlich nicht hinzunehmen.
Er hat die Störungen in jedem Fall hinzunehmen.
Er hat die Störungen nur dann hinzunehmen, wenn das störende Gerät von erheblicher Bedeutung für den Betreiber ist (z.B. von einer Alarmanlage).
Er hat die Störungen hinzunehmen, wenn die störenden Geräte den Anforderungen des EMVG oder FTEG genügen.
VH101 27
Welches Gesetz bzw. welche Vorschrift beinhaltet Regelungen für das Inverkehrbringen, den freien Warenverkehr und die Inbetriebnahme, die auch für serienmäßig hergestellte Amateurfunkgeräte gelten?
Die Verordnung über elektromagnetische Felder vom 16.12.1996.
Für solche Amateurfunkgeräte gibt es keine spezielle Regelung; Streitigkeiten werden nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ausgetragen.
Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen.
Die Amateurfunkverordnung.
VH102 28
Welche grundlegenden Anforderungen werden entsprechend dem FTEG an Amateurfunkgeräte gestellt?
Der Sendeteil des Funkgerätes darf nur in den der Lizenzklasse des Funkamateurs entsprechenden Frequenzbereichen senden können.
Die Geräte unterliegen keinen Bestimmungen.
Seriengefertigte Geräte müssen die grundlegenden Anforderungen entsprechend dem FTEG einhalten und CE-Kennzeichnung tragen.
Die Funkgeräte müssen eine Zulassungskennzeichnung tragen.
VI103 29
Was bedeutet die Abkürzung EMVU?
Elektromagnetische Verträglichkeit in der Umwelt.
Elektronische Messung von elektromagnetischen Unverträglichkeiten.
Eine Bürgerinitiative zum Schutz vor elektromagnetischen Unverträglichkeiten.
Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten.
VI104 30
In welchem Regelungswerk ist der Schutz von Personen bei der Einwirkung elektromagnetischer Felder auch ausführlich für den Amateurfunk geregelt?
In der AFuV.
Im EMVG.
In der BEMFV.
In der VO Funk.
VI108 31
Welchen Status hat im Rahmen der EMVU die Anzeige einer ortsfesten Amateurfunkanlage?
Die Anzeige hat den gleichen rechtlichen Status wie eine Standortbescheinigung, gilt aber nur für nichtkommerzielle Anlagen.
Die Anzeige ist eine unverbindliche Erklärung darüber, dass Funkamateure eigenverantwortlich handeln.
Die Anzeige ist die verbindliche Erklärung eines Funkamateurs über die eigenverantwortliche Einhaltung des Bundesimmissionsschutzgesetzes.
Die Anzeige ist die verbindliche Erklärung eines Funkamateurs über die eigenverantwortliche Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern.
VI109 32
Für welche Amateurfunkstellen muss der Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern vom Funkamateur dokumentiert werden?
Für alle Amateurfunkstellen ab einer äquivalenten Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP.
Für alle ortsfesten Amateurfunkstellen.
Für alle ortsfesten Amateurfunkstellen ab einer äquivalenten Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP.
Für alle Amateurfunkstellen.
VJ102 33
Welche Vorschriften bezüglich Blitzschutz gelten für Amateurfunkantennenanlagen?
Die Bestimmungen des AFuG.
Keine. Der Funkamateur kann den Blitzschutz selbst bestimmen, da er sachkundig ist.
Die VDE-Vorschriften.
Die Blitzschutzvorschriften der Rundfunkanstalten.
VK105 34
Darf eine Amateurfunkstelle auch an Bord eines Luftfahrzeuges betrieben werden?
Ja, beispielsweise mit der Zustimmung des verantwortlichen Luftfahrzeugführers oder der zuständigen Luftfahrtbehörde.
Ja, die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst gilt für alle portablen und mobilen Einsätze von Amateurfunkstellen.
Ja, mit einer entsprechenden Sondergenehmigung der Bundesnetzagentur.
Ja, aber nur von Zulassungsinhabern der Klasse A, wenn für den Funkverkehr eine schon in das Luftfahrzeug installierte Funkstelle verwendet wird.
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QV/1.08/2023-05-27   AfuPbTE V1.07  © DF1IAV VID: 99798   27.03.2026 11:55