Teil 3: Kenntnisse von Vorschriften Amateurfunkzeugnis Klasse A und E 34 Fragen   Zeit: 60 Minuten
VA404 1
Weshalb wird in den Radio Regulations (VO Funk) die Erde in verschiedene Funkregionen eingeteilt?
Weil der Amateurfunkverkehr nur innerhalb einer Region zulässig ist.
Weil die Ausbreitungsbedingungen in den verschiedenen Regionen der Erde unterschiedlich sind und dadurch unterschiedliche Senderleistungen zugestanden werden müssen.
Um für die einzelnen Funkregionen regional gültige Regelungen für Gastlizenzen einführen zu können.
Um in den Regionen unterschiedliche Frequenzbereichszuweisungen für die Funkdienste vornehmen zu können.
VB114 2
Wo sind die Informationen und Bedingungen für die Ausstellung und die Nutzung der CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung zu finden?
In der ECC-Empfehlung (05)06 und den Amtsblattverfügungen zu deren Umsetzung.
In der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 und den Amtsblattverfügungen zu deren Umsetzung.
In der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 und im ERC-Report 32.
In der AFuV.
VB119 3
Darf ein Funkamateur mit einer gültigen deutschen Amateurfunkzulassung der Klasse A auch im Gastland Amateurfunkverkehr auf dem 6-m-Band durchführen?
Ja, aber nur, wenn der Funkamateur eine CEPT-Amateurfunkgenehmigung besitzt.
Nicht grundsätzlich. Der Funkamateur hat sich generell an die Bestimmungen des Gastlandes im Rahmen seiner CEPT-Amateurfunkgenehmigung zu halten.
Ja. Die Genehmigung für den Betrieb im 6-m-Band muss jedoch in seine Amateurfunkzulassung eingetragen sein.
Nein. Der Betrieb im 6-m-Band ist grundsätzlich unzulässig.
VB120 4
Ist der vorübergehende Betrieb einer Klubstation nach CEPT-Empfehlung T/R 61-01 in einem Land erlaubt, welches diese Empfehlung anwendet?
Nein, der Betrieb einer Klubstation bedarf der Beantragung einer Gastgenehmigung.
Ja, der Betrieb einer Klubstation ist zulässig, wenn der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur der vorgesehene Standort im Ausland vorher mitgeteilt worden ist.
Nein, weil es in den übrigen CEPT-Ländern keine Klubstationen gibt.
Ja, aber nur, wenn die Klubstation im Ausland an keinem festen Standort betrieben wird.
VB123 5
Wozu dient eine HAREC?
Sie berechtigt Inhaber einer deutschen Amateurfunkzulassung zur Beantragung eines ausländischen Rufzeichens für den vorübergehenden Aufenthalt in allen CEPT-Ländern.
Sie wird benötigt zur Beantragung einer Amateurfunkzulassung oder einer ausländischen Amateurfunkgenehmigung in Staaten, die die CEPT-Empfehlung T/R 61-02 anwenden.
Die HAREC-Bescheinigung berechtigt den Funkamateur zur Abwicklung von Amateurfunkverkehr in allen CEPT-Ländern.
Sie berechtigt den Funkamateur zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb nach der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
VC109 6
Dürfen Sie mit Ihrem Amateurfunktransceiver im 70-cm-Band am LPD-Funkverkehr (LPD = Low Power Devices) teilnehmen?
Ja, aber ohne Anwendung meines Rufzeichens.
Ja, weil die LPDs auch innerhalb des Amateurfunkbandes arbeiten.
Ja, wenn ich meine Sendeleistung auf 10 mW begrenze.
Nein.
VC113 7
Welchen Zwecken dient der Amateurfunkdienst nach dem AFuG?
Als Versuchsfunk zur technischen Fortentwicklung von Funkanlagen. Zur eigenen Weiterbildung mit gewerblich wirtschaftlichem Interesse.
Als Vorführfunk zu Demonstrationszwecken. Der Unterstützung von Sicherheitsdiensten (Polizei, Feuerwehr, DLRG usw.).
Für freizügige Funkexperimente bei Ausbildungen. Zur Vermeidung von illegalen Funkspektrumsnutzungen in anderen Frequenzbereichen.
Dem Funkverkehr der Funkamateure untereinander. Zu technisch-wissenschaftlichen Studien und Experimenten von Funkamateuren.
VC119 8
Ist die Erteilung einer Amateurfunkzulassung von einem Mindestalter abhängig?
Nein, das AFuG sieht kein Mindestalter vor.
Ja, die Bewerber können ab dem 15. Lebensjahr eine Zulassung erhalten.
Ja, die Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Ja, für Klasse A müssen die Bewerber mindestens 10 Jahre alt sein.
VC121 9
Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Relaisfunkstelle betreiben?
Wenn er die technischen Einrichtungen dafür selbst instandhalten kann.
Wenn er mindestens 20 Unterschriften als Beweis der Notwendigkeit vorlegen kann.
Wenn die Relaisfunkstelle keine große Reichweite hat.
Wenn der dafür eine gültige Rufzeichenzuteilung der Bundesnetzagentur besitzt.
VC124 10
Darf ein Funkamateur seine Amateurfunkzulassung oder das damit zugeteilte Rufzeichen unter besonderen Umständen vorübergehend einer anderen Person übertragen?
Ja, aber nur an unmittelbare Familienangehörige, wenn diese die Station des Funkamateurs unter dessen Aufsicht benutzen.
Nein, die Amateurfunkzulassung und das damit zugeteilte Rufzeichen sind an die in der Zulassungsurkunde angegebene Person gebunden.
Nein, es sei denn an einen ihm bekannten ausländischen Funkamateur, der sich nur vorübergehend zu Besuch in Deutschland aufhält.
Ja, wenn es sich bei der anderen Person um einen Funkamateur mit erfolgreich abgelegter Prüfung handelt, dieser aber selbst keine Zulassung (Rufzeichen) besitzt.
VC130 11
Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend?
Der Zulassungsinhaber braucht vor Betriebsaufnahme für seine Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung.
Ein Zulassungsinhaber darf seine Amateurfunkstelle nicht zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken benutzen.
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen.
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen.
VC140 12
Unter welchen Voraussetzungen kann einem Funkamateur die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst widerrufen werden?
Bei Überschreitung des zulässigen Personenschutzabstandes.
Bei festgestellten Eintragungen in das Strafregister.
Bei verspätet gestelltem Verlängerungsantrag für eine Relaisfunkstelle.
Bei fortgesetztem Verstoß gegen das Amateurfunkgesetz oder gegen die Amateurfunkverordnung.
VD103 13
Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist entsprechend der AFuV richtig wiedergegeben?
Eine "unerwünschte Aussendung" ist jede elektromagnetische Erscheinung, die die Funktion eines Gerätes oder einer Funkanlage beeinträchtigen könnte.
Die "gleichwertige isotrope Strahlungsleistung (EIRP)" ist das Produkt aus der Leistung, die der Antenne zugeführt wird, und ihrem Gewinn in einer Richtung, bezogen auf den Halbwellendipol.
Die "effektive Strahlungsleistung (ERP)" ist das Produkt aus der Leistung, die der Antenne zugeführt wird, und ihrem Gewinn in einer Richtung, bezogen auf den isotropen Kugelstrahler.
Die "Spitzenleistung (PEP)" ist die Leistung, die der Sender unter normalen Betriebsbedingungen während einer Periode der Hochfrequenzschwingung bei der höchsten Spitze der Modulationshüllkurve durchschnittlich an einen reellen Abschlusswiderstand abgeben kann.
VD109 14
Welche Pflichten hat der Inhaber einer Amateurfunkzulassung im Fall der Änderung seiner Anschrift oder bei der Neuerrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle?
Er muss die Änderung der Anschrift oder die Neuerrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle 14 Tage vorher bei der Bundesnetzagentur in schriftlicher oder elektronischer Form anzeigen.
Er muss die Änderung der Anschrift unverzüglich und die Neuerrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle vor deren Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur in schriftlicher oder elektronischer Form anzeigen.
Er muss die Änderung oder Neuerrichtung 14 Tage vor der Aufnahme des Funkbetriebs am neuen Wohnsitz bzw. Standort bei der Bundesnetzagentur in schriftlicher oder elektronischer Form anzeigen.
Er muss die Änderung der Anschrift oder die Neuerrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle innerhalb von 4 Wochen bei der Bundesnetzagentur in schriftlicher oder elektronischer Form anzeigen und die Bestätigung abwarten, bevor er den Funkbetrieb wieder aufnehmen darf.
VD113 15
Zu welchen Zwecken kann die Bundesnetzagentur schriftliche Nachweise über den Funkbetrieb verlangen?
Zur Untersuchung elektromagnetischer Unverträglichkeit oder zur Klärung frequenztechnischer Fragen.
Zur Überprüfung der fachlichen Qualitäten des Funkamateurs und des Inhalts der Sendungen.
Als Kontrolllogs bei Amateurfunkwettbewerben oder zur Abrechnung der Beiträge.
Als Kontroll-Nachweis für EMVU-Verträglichkeit.
VD201 16
Welche Rückschlüsse lässt das Rufzeichen DP1ZZZ zu?
Es ist eine Ausbildungsfunkstelle mit einem speziellen Rufzeichen.
Es ist eine Amateurfunkstelle, die zu einem besonderen Anlass betrieben wird (Sonderrufzeichen).
Es ist eine Sonderfunkstelle der Deutschen Post AG.
Es ist eine feste deutsche Amateurfunkstelle an einem exterritorialen Standort.
VD206 17
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DLØZZZ?
Es ist ein
personengebundenes Rufzeichen der Klasse A oder E, keine genaue Bestimmung möglich.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse A.
Klubstationsrufzeichen der Klasse E.
Klubstationsrufzeichen der Klasse A.
VD210 18
Welche der folgenden Amateurfunkrufzeichen werden in Deutschland auch zugeteilt?
Rufzeichen für Klubstationen mit 1-buchstabigem oder 4- bis 7-stelligem Suffix, das mit einem Buchstaben endet.
Rufzeichen für Klubstationen mit 1-buchstabigem oder mit 4- bis 7-stelligem Präfix, dessen letztes Zeichen eine Ziffer sein muss.
Rufzeichen für Relaisfunkstellen und Funkbaken mit 1-buchstabigem oder mit 4- bis 7-stelligem Suffix.
Rufzeichen mit 1- bis 7-stelligem Suffix als personengebundenes Rufzeichen gemäß § 3 Abs. 1 des Amateurfunkgesetzes.
VD211 19
Wann muss beim Amateurfunkverkehr das zugeteilte Rufzeichen übermittelt werden?
Bei Beginn und Ende jeder Funkverbindung sowie mindestens alle 10 Minuten während des Funkverkehrs.
Rufzeichen sind bei Bedarf am Beginn und Ende einer Funkverbindung anzugeben.
Rufzeichen sind bei länger andauernden oder ununterbrochenen Aussendungen nach Bedarf in die laufende Übermittlung einzustreuen.
Mindestens alle 20 Minuten während des Funkverkehrs.
VD304 20
Wann ist mit dem Entzug eines Ausbildungsrufzeichens zu rechnen?
Wenn durch den Ausbildungsfunkverkehr BCI und TVI verursacht wird.
Wenn der Ausbildungsfunkverkehr mobil durchgeführt wird.
Wenn das Ausbildungsrufzeichen fortgesetzt in Abwesenheit des Ausbilders benutzt wird.
Wenn es zu Störungen von Amateurfunk-Kontesten kommt.
VD306 21
Beim Ausbildungsfunkbetrieb sind
vom Ausbilder Aufzeichnungen über die Sendetätigkeit und die Teilnehmer am Ausbildungsfunkbetrieb zu führen.
Funkamateure der Klasse E als Ausbilder nicht zugelassen.
vom Ausbilder Angaben über die Teilnehmer an die Bundesnetzagentur zu senden.
von dem Auszubildenden Angaben über den Funkbetrieb schriftlich festzuhalten.
VD502 22
Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist gemäß AFuV richtig wiedergegeben?
Eine "fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" ist eine besetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (z.B. Amateurfunkstellen mit digitalen Betriebsarten).
Eine "Funkbake" ist eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die ferngesteuert Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt.
Eine "Relaisfunkstelle" ist eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die empfangene Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale fern ausgelöst aussendet und dabei zur Erhöhung der Erreichbarkeit von Amateurfunkstellen dient.
Eine "Relaisfunkstelle" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale automatisch aussendet.
VD503 23
Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist gemäß AFuV richtig wiedergegeben?
Eine "Relaisfunkstelle" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale automatisch aussendet.
Eine "fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" ist eine besetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (z.B. Amateurfunkstellen mit digitalen Betriebsarten).
Eine "Funkbake" ist eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die ferngesteuert Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt.
Eine "Funkbake" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die selbsttätig Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt.
VD504 24
Was ist notwendig, damit ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Relaisfunkstelle oder Funkbake betreiben darf?
Für den Betrieb einer Relaisfunkstelle oder Funkbake ist der mindestens 2-jährige Besitz einer gültigen Amateurfunkzulassung erforderlich.
Die Meldung des Standortes bei der Bundesnetzagentur, sofern die Relaisfunkstelle oder Funkbake nicht an einem bereits gemeldeten Standort betrieben wird.
Eine Rufzeichenzuteilung für den Betrieb einer fernbedienten oder automatisch arbeitenden Amateurfunkstelle.
Der Betrieb sowie die technischen Parameter müssen der Bundesnetzagentur vor der Betriebsaufnahme schriftlich mitgeteilt werden.
VE104 25
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (160-m-Amateurfunkband)?
1800 kHz - 1990 kHz
1810 kHz - 2000 kHz
1800 kHz - 1900 kHz
1805 kHz - 1850 kHz
VE138 26
Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E in den Frequenzbereichen 144 - 146 MHz und 430 - 440 MHz?
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A. Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden.
Maximal 100 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und 75 Watt PEP für Klasse E.
VE139 27
Wie hoch ist die maximal zulässige Sendeleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A im Frequenzbereich 1240 - 1300 MHz?
250 Watt PEP
75 Watt PEP, jedoch nur maximal 5 Watt EIRP im Teilbereich 1247 - 1263 MHz.
100 Watt PEP
750 Watt PEP, jedoch nur maximal 5 Watt EIRP im Teilbereich 1247 - 1263 MHz.
VE141 28
Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 10 - 10,5 GHz?
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden.
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 75 Watt PEP für Klasse A und 5 Watt PEP für Klasse E.
Maximal 75 Watt PEP für Klasse A und <10 Watt EIRP für Klasse E.
VE144 29
In welchen Amateurfunkfrequenzbereichen beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 2,7 kHz?
21000 - 21450 kHz und 28000 - 29700 kHz
7000 - 7200 kHz und 14000 - 14350 kHz
135,7 - 137,8 kHz und 1810 - 1850 kHz
10100 - 10150 kHz und 18068 - 18168 kHz
VE151 30
Was besagt der Hinweis, dass der Frequenzbereich 433,05 - 434,79 MHz als ISM-Frequenzbereich zugewiesen ist?
Dieser Frequenzbereich wird für internationale Satellitenmessungen verwendet; hierdurch kann es zu Störungen im normalen Funkverkehr kommen.
Dieser Frequenzbereich wird für industrielle, wissenschaftliche, medizinische, häusliche oder ähnliche Anwendungen mitbenutzt.
Dieser Frequenzbereich wird für industrielle Sender in Maschinen benutzt und ist für den Amateurfunkverkehr nur auf sekundärer Basis zugelassen.
Dieser Frequenzbereich wird von ISM-Geräten genutzt. Die Sendeleistungen im Amateurfunkdienst sind in diesem Frequenzbereich zu reduzieren.
VG102 31
Darf der Funkamateur von den grundlegenden Anforderungen zur Störfestigkeit im Sinne des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten abweichen?
Ja, aber nur in Richtung Verbesserung der Störfestigkeit.
Nein, die Störfestigkeit ist vorgegeben und muss eingehalten werden.
Nein, die Störfestigkeit spielt bei Amateurfunkgeräten keine Rolle.
Ja, er kann den Grad der Störfestigkeit seiner Geräte selbst bestimmen.
VG111 32
Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle wird der Rundfunkempfang eines Nachbarn gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass sowohl das gestörte Rundfunkgerät, wie auch die störende Amateurfunkstelle die Vorschriften einhalten und Nachbesserungen nicht mehr möglich sind. Was hat der Funkamateur in diesem Fall zu tun?
Er kann seinen Funkbetrieb wie bisher fortsetzen.
Er hat seinen Betrieb auf die Nutzung von Frequenzen unterhalb 144 MHz zu beschränken.
Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen.
Er sollte seinen Funkbetrieb so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr gestört wird.
VH105 33
Wird für selbstgefertigte Amateurfunkgeräte der Nachweis auf Einhaltung der technischen Vorschriften verlangt?
Der Nachweis wird verlangt. Selbstgebaute oder veränderte Geräte müssen der Bundesnetzagentur zur Prüfung vorgestellt werden.
Ja, weil auch der Betrieb dieser Geräte in der Nachbarschaft nicht zu Störungen führen darf.
Dieser Nachweis wurde nur für ältere Röhrenverstärker mit Ausgangsleistungen über 300 Watt gefordert, weil deren Betrieb häufig zu Störungen führte. Neuere, transistorisierte Leistungsverstärker benötigen keinen Nachweis mehr.
Nein, weil der Amateurfunkdienst als Experimentierfunkdienst zu verstehen ist und dem Funkamateur Gelegenheit gegeben werden soll, seine Geräte selbst zu bauen oder seriengefertigte Geräte zu ändern.
VJ102 34
Welche Vorschriften bezüglich Blitzschutz gelten für Amateurfunkantennenanlagen?
Die Blitzschutzvorschriften der Rundfunkanstalten.
Die VDE-Vorschriften.
Die Bestimmungen des AFuG.
Keine. Der Funkamateur kann den Blitzschutz selbst bestimmen, da er sachkundig ist.
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QV/1.08/2023-05-27   AfuPbTE V1.07  © DF1IAV VID: 100015   06.06.2026 11:39