Teil 3: Kenntnisse von Vorschriften Amateurfunkzeugnis Klasse A und E 34 Fragen   Zeit: 60 Minuten
VA101 1
In welchem zum Internationalen Fernmeldevertrag gehörenden Regelungswerk ist der Begriff "Amateurfunkdienst" definiert?
In den Empfehlungen der IARU (Internationale Amateur Radio Union).
In den Normen und Empfehlungen des ETSI (Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen).
In den Regelungen der CEPT (Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation).
In den Radio Regulations (VO Funk) der ITU (Internationale Fernmeldeunion).
VB101 2
Welche Bedeutung haben die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und 05(06) für den Amateurfunkdienst?
Sie sind Teil der Radio Regulations (VO Funk) und regeln den Amateurfunkverkehr auf internationaler Basis.
Sie bilden die Grundlagen für eine vereinfachte gegenseitige Anerkennung von Amateurfunkprüfungen in den beigetretenen Ländern.
Sie sind Teil des internationalen Frequenzzuweisungsplanes und beinhalten Regelungen für nationale Frequenzzuweisungen für den Amateurfunkdienst.
Sie bilden die Grundlagen für eine vereinfachte gegenseitige Gewährung von kurzzeitigen Amateurfunkbetriebsrechten in den beigetretenen Ländern.
VB107 3
Wie lange darf ein Funkamateur im Rahmen einer der CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 oder (05)06 Amateurfunkverkehr in einem Land durchführen?
Bis zu 6 Monaten.
Bis zu 3 Monaten.
Beliebig lange.
Bis zu einem Jahr.
VB108 4
Wie muss die Rufzeichennennung von DO1XYZ bei der Nutzung der CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung in der Schweiz erfolgen?
DO1XYZ/HB3
DO1XYZ-HB9/portabel oder DO1XYZ-HB9/mobil.
Die Nennung von DO1XYZ ist ausreichend.
HB3/DO1XYZ
VB112 5
Darf ein Funkamateur mit einer CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung in allen CEPT-Ländern Amateurfunkverkehr abwickeln?
Ja. Alle CEPT-Mitgliedsländer müssen sich an die ECC-Empfehlung (05)06 halten.
Ja. Er muss sich aber an die Amateurfunkregelungen des Heimatlandes halten.
Nein, nur in den Staaten der CEPT, die die ECC-Empfehlung (05)06 umgesetzt haben, sofern er dort keinen festen Wohnsitz hat.
Nein. Die Anwendung der ECC-Empfehlung (05)06 ist nur in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zulässig.
VB117 6
Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und T/R 61-02 schließen die ECC-Empfehlung (05)06 mit ein.
Alle Mitglieder der CEPT sind verpflichtet, alle CEPT-Empfehlungen anzuwenden.
Auch Nicht-CEPT-Länder können den CEPT-Empfehlungen T/R 61-01, T/R 61-02 oder (05)06 beitreten und diese anwenden.
Eine Bescheinigung nach CEPT-Empfehlung T/R 61-02 berechtigt den Funkamateur auch zur Durchführung des Amateurfunkbetriebs.
VC116 7
Was ist neben einer erfolgreich abgelegten Amateurfunkprüfung unbedingt erforderlich, damit Sie eine Amateurfunkstelle betreiben dürfen?
Eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst.
Die Vorlage eines Nachweises darüber, dass das zu benutzende Funkgerät keine Sendeleistung von mehr als 10 Watt erzeugen kann.
Die Vorlage von Berechnungsunterlagen und ergänzenden Messprotokollen der ungünstigsten Antennenanlage.
Die Einholung einer EMVU-Bescheinigung bei der zuständigen Behörde.
VC117 8
Was ist erforderlich, um den Amateurfunkbetrieb ausüben zu dürfen?
Ein schriftlicher Nachweis darüber, dass die Amateurfunkstelle keine Störungen verursacht.
Eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst.
Ein Amateurfunkzeugnis.
Eine EMVU-Bescheinigung.
VC122 9
Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur Ausbildungsfunkbetrieb durchführen?
Wenn er eine entsprechende Befürwortung einer Amateurfunkvereinigung besitzt.
Wenn er mindestens 1 Jahr lang Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist.
Wenn er Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist.
Wenn der dafür eine gültige Rufzeichenzuteilung der Bundesnetzagentur besitzt.
VC135 10
Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend?
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen.
Ein Zulassungsinhaber muss für eine Amateurfunkstelle mit einer Strahlungsleistung von mehr als 10 Watt EIRP vor der Betriebsaufnahme Berechnungsunterlagen und ergänzende Messprotokolle in Bezug auf die EMVU vorlegen.
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen.
Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden.
VC143 11
Welche der nachfolgenden Handlungen stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Amateurfunkgesetzes dar?
Der Betrieb einer Amateurfunkstelle ohne Amateurfunkzulassung.
Die Nachrichtenübermittlung in Not- und Katastrophenfällen an Dritte.
Die Nichteinhaltung der Personenschutzgrenzwerte.
Die Verletzung der Pflicht zur Führung eines Stationstagebuches.
VD108 12
Wann und wie oft hat der Funkamateur sein Rufzeichen zu nennen?
Das Rufzeichen ist spätestens nach 10 Minuten oder auf Verlangen der am Funkverkehr beteiligten Funkstellen zu nennen.
Das Rufzeichen ist am Anfang und am Ende jeder Funkverbindung sowie zwischendurch mindestens alle 10 Minuten zu nennen.
Das Rufzeichen ist am Anfang und am Ende jeder Funkverbindung zu nennen.
Das Rufzeichen ist alle 10 Minuten zu nennen.
VD129 13
Ist für den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf Wasser beziehungsweise in der Luft eine Sondergenehmigung der Bundesnetzagentur erforderlich?
Ja, aber nur in Einzelfällen.
Nur bei Strahlungsleistungen über 10 Watt EIRP.
Ja, in jedem Fall ist eine Sonderzuteilung erforderlich.
Nein.
VD201 14
Welche Rückschlüsse lässt das Rufzeichen DP1ZZZ zu?
Es ist eine Amateurfunkstelle, die zu einem besonderen Anlass betrieben wird (Sonderrufzeichen).
Es ist eine Sonderfunkstelle der Deutschen Post AG.
Es ist eine feste deutsche Amateurfunkstelle an einem exterritorialen Standort.
Es ist eine Ausbildungsfunkstelle mit einem speziellen Rufzeichen.
VD203 15
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DJ7ZZZ?
Es ist ein
personengebundenes Rufzeichen der Klasse A.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse E.
Ausbildungsrufzeichen der Klasse E.
Klubstationsrufzeichen der Klasse A.
VD215 16
Was trifft für die Rufzeichenreihe "DL1AA - DL9ZZZ" zu?
Rufzeichen für Klubstationen.
Rufzeichen der Klasse E.
Personengebundene Rufzeichen der Klasse A.
Ausbildungsrufzeichen.
VD220 17
Was trifft für die Rufzeichenreihe "DFØAA - DFØZZZ" zu?
Rufzeichen für Klubstationen bei besonderen allgemeinen Anlässen.
Rufzeichen für Personal der Gaststreitkräfte.
Rufzeichen für Klubstationen (auslaufend Relaisfunkstellen oder Funkbaken).
Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV.
VD305 18
Nicht-Funkamateure dürfen am Ausbildungsfunkbetrieb
nur unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht eines Funkamateurs mit zugeteiltem Ausbildungsrufzeichen teilnehmen.
ohne besondere Auflagen teilnehmen.
nur an Klubstationen unter Aufsicht eines Funkamateurs teilnehmen.
jederzeit unter Verwendung des persönlichen Rufzeichens des ausbildenden Funkamateurs teilnehmen.
VD307 19
Kann der Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse E ein Ausbildungsrufzeichen zugeteilt bekommen?
Nein, die Klasse E ist nur als Einstiegsklasse vorgesehen und darf daher nicht ausbilden.
Ja, er darf jedoch nur im Rahmen der Klasse E ausbilden.
Ja, er darf die Ausbildung aber nur in Anwesenheit eines Zulassungsinhabers mit Klasse A durchführen.
Nein, Ausbildungsrufzeichen werden nur Inhabern der höchsten Amateurfunk-Zeugnisklasse zugeteilt.
VE112 20
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (10-m-Amateurfunkband)?
28 MHz - 30 MHz
28 MHz - 29 MHz
28 MHz - 29,7 MHz
28 MHz - 32 MHz
VE116 21
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (23-cm-Amateurfunkband)?
1240 - 1300 MHz
1220 - 1300 MHz
1240 - 1290 MHz
1220 - 1290 MHz
VE118 22
Welche Antwort enthält nur Frequenzbereiche, die auch von Rufzeicheninhabern der Klasse E genutzt werden dürfen?
1810 - 2000 kHz, 3500 - 3800 kHz und alle Amateurfunkfrequenzbereiche oberhalb 28 MHz
144 - 146 MHz, 430 - 440 MHz und 1240 - 1300 MHz
144 - 146 MHz, 430 - 440 MHz und 10 - 10,5 GHz
Alle Amateurfunkfrequenzbereiche oberhalb 144 MHz
VE119 23
Welche Antwort enthält nur Frequenzbereiche, die auch von Rufzeicheninhabern der Klasse E genutzt werden dürfen?
1815 - 1835 kHz, 10100 - 10150 kHz, 14000 - 14350 kHz und 21000 - 21450 kHz
1850 - 1890 kHz, 7000 - 7200 kHz, 18068 - 18168 kHz und 24890 - 24990 kHz
135,7 - 137,8 kHz, 1810 - 2000 kHz, 7000 - 7200 kHz und 21000 - 21450 kHz
1810 - 2000 kHz, 3500 - 3800 kHz, 21000 - 21450 kHz und 28000 - 29700 kHz
VE129 24
Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 3,5 - 3,8 MHz?
Maximal 10 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden.
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen.
VE134 25
Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Frequenzbereichen 21 - 21,45 MHz und 24,89 - 24,99 MHz?
75 Watt
750 Watt
250 Watt
150 Watt
VE139 26
Wie hoch ist die maximal zulässige Sendeleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A im Frequenzbereich 1240 - 1300 MHz?
250 Watt PEP
750 Watt PEP, jedoch nur maximal 5 Watt EIRP im Teilbereich 1247 - 1263 MHz.
100 Watt PEP
75 Watt PEP, jedoch nur maximal 5 Watt EIRP im Teilbereich 1247 - 1263 MHz.
VE145 27
In welchem Amateurfunkfrequenzbereich beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 7 kHz?
21000 - 21450 kHz
28000 - 29700 kHz
14000 - 14350 kHz
10100 - 10150 kHz
VE152 28
Darf ein Funkamateur mit seinem Amateurfunkgerät Funkverkehr im CB-Funk-Bereich durchführen?
Nein. CB-Funkverkehr darf nur mit speziell für diesen Frequenzbereich hergestellten Geräten durchgeführt werden, für die eine Konformitätsbewertung oder Zulassung vorliegt.
Nur dann, wenn er außer dem Amateurfunkrufzeichen auch eine Genehmigung zum Betrieb von CB-Funkgeräten besitzt.
Ja. Der Funkamateur ist auf Grund seines technischen Wissens in der Lage, das Amateurfunkgerät so einzustellen, dass die technischen Vorschriften für CB-Funkgeräte eingehalten werden.
Ja, aber nur, wenn er unter Benutzung seines Amateurfunkrufzeichens die Sendeleistung auf 4 Watt begrenzt.
VF101 29
Enthält das TKG für den Funkamateur anwendbare Regelungen?
Ja, einige Regelungen sind auch auf den Amateurfunkdienst anwendbar.
Nein, es enthält keine auf den Amateurfunkdienst anwendbaren Regelungen.
Nein, dafür gibt es das eigenständige Amateurfunkgesetz mit Amateurfunkverordnung.
Nein, der Amateurfunkdienst ist im TKG ausdrücklich ausgeschlossen.
VF105 30
Dürfen Sendefunkanlagen ohne Frequenzzuteilung betrieben werden?
Sendefunkanlagen bedürfen ausnahmslos einer Frequenzzuteilung, und zwar unabhängig von der Sendeleistung oder benutzten Frequenz.
Das Errichten von Sendefunkanlagen ist ohne Zuteilung nicht zulässig; für den Betrieb benötigt man grundsätzlich eine Einzelzuteilung.
Sendefunkanlagen, die ausschließlich auf ISM-Frequenzen betrieben werden können, benötigen keine Frequenzzuteilung.
Sendefunkanlagen mit Leistungen kleiner 0,1 Watt benötigen wegen der geringen Reichweite keine Frequenzzuteilung.
VF106 31
Welcher der nachfolgend genannten Tatbestände ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß TKG?
Die Übermittlung von Amateurfunknachrichten von oder an Dritte durch einen Funkamateur.
Nutzung von Frequenzen ohne Frequenzzuteilung.
Der Betrieb einer Amateurfunkstelle zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken.
Das schuldhafte Verursachen von elektromagnetischen Störungen, entgegen den Weisungen der Bundesnetzagentur.
VI101 32
Wer ist für die Sicherstellung der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit verantwortlich?
Die Bundesnetzagentur.
Die BEMFV (Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder).
Der Betreiber der ortsfesten Amateurfunkstelle.
Die Verfügung 306/97.
VI109 33
Für welche Amateurfunkstellen muss der Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern vom Funkamateur dokumentiert werden?
Für alle ortsfesten Amateurfunkstellen ab einer äquivalenten Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP.
Für alle Amateurfunkstellen.
Für alle Amateurfunkstellen ab einer äquivalenten Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP.
Für alle ortsfesten Amateurfunkstellen.
VJ103 34
Wie ist die Stromversorgung von Eigenbaugeräten elektrotechnisch sicher aufzubauen?
Nach den VDE-Vorschriften.
Nach den Vorschriften der örtlichen Stromversorger.
Nach keinen besonderen Vorschriften, da ein Funkamateur als sachkundige Person gilt.
Nach den CEPT-Empfehlungen.
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QV/1.08/2023-05-27   AfuPbTE V1.07  © DF1IAV VID: 99655   07.02.2026 08:30