Teil 3: Kenntnisse von Vorschriften Amateurfunkzeugnis Klasse A und E 34 Fragen   Zeit: 60 Minuten
VA101 1
In welchem zum Internationalen Fernmeldevertrag gehörenden Regelungswerk ist der Begriff "Amateurfunkdienst" definiert?
In den Normen und Empfehlungen des ETSI (Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen).
In den Radio Regulations (VO Funk) der ITU (Internationale Fernmeldeunion).
In den Regelungen der CEPT (Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation).
In den Empfehlungen der IARU (Internationale Amateur Radio Union).
VA104 2
Welche Aussage über Funkamateure enthält die Begriffsbestimmung des Amateurfunkdienstes in den Radio Regulations (VO Funk)?
Funkamateure sind die Inhaber einer Prüfungsbescheinigung über eine bestandene Amateurfunkprüfung und befassen sich mit der Funktechnik aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse.
Keine, da es sich um die Definition des Amateurfunkdienstes handelt.
Funkamateure sind ordnungsgemäß ermächtigte Personen, die sich mit der Funktechnik aus rein persönlicher Neigung und nicht aus geldlichem Interesse befassen.
Funkamateure dürfen nur Mitteilungen von geringer Bedeutung übertragen, die es nicht rechtfertigen, öffentliche Telekommunikationsdienste in Anspruch zu nehmen.
VB103 3
Die deutsche Amateurfunkzulassung der Klasse A entspricht der
"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß dem ERC-Report 32.
"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der ECC-Empfehlung (05)06.
"CEPT-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
"CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-02.
VB113 4
Wo sind die Informationen und Bedingungen für die Ausstellung und die Nutzung der CEPT-Amateurfunkgenehmigung zu finden?
In der ECC-Empfehlung (05)06 und den Amtsblattverfügungen zu deren Umsetzung.
In der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 und im ERC-Report 32.
In der AFuV.
In der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 und den Amtsblattverfügungen zu deren Umsetzung.
VB115 5
Aufgrund welcher Regelungen dürfen Funkamateure aus bestimmten Ländern ohne individuelle Gastzulassung vorübergehend in Deutschland Amateurfunk ausüben?
Aufgrund der Statuten der Europäischen Gemeinschaft (EG), aber nur für die Mitgliedsländer, die auch dem Schengener Abkommen beigetreten sind.
Aufgrund der Ausführungsbestimmungen zu den Funkparagraphen des Nordatlantik-Vertrages.
Aufgrund der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) als Anlage zum Internationalen Fernmeldevertrag.
Aufgrund der CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und (05)06 und deren Umsetzung in Deutschland.
VB116 6
Entsprechend welcher internationalen Regelungen dürfen Inhaber eines deutschen Amateurfunkrufzeichens auch in anderen Ländern vorübergehend am Amateurfunkverkehr teilnehmen, ohne dass sie dort vorher eine besondere Zulassung beantragen müssen?
Entsprechend den CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 oder 05(06).
Entsprechend Artikel 19 und Anhang 42 der Radio Regulations (VO Funk).
Entsprechend den in der AFuV umgesetzten EU-Richtlinien.
Entsprechend der Charta der Vereinten Nationen und einer entsprechenden UN-Entschließung.
VB121 7
Was hat ein Funkamateur zu veranlassen, wenn er eine Amateurfunkstelle anlässlich einer Urlaubsreise in einem Land betreiben will, das die in seiner Amateurfunkzulassung eingetragene CEPT-Empfehlung nicht anwendet?
Er muss eine besondere Genehmigung der Bundesnetzagentur einholen.
Er muss bei der zuständigen Behörde des Landes eine Gastzulassung beantragen.
Nichts, wenn das Gastland die IARU-Empfehlungen anwendet.
Nichts, da auf Grund von Gegenseitigkeitsabkommen der vorübergehende Betrieb allgemein genehmigt ist.
VC111 8
Der Amateurfunkdienst ist
ein experimenteller, nicht-kommerzieller Funkdienst, der von zugelassenen Funkamateuren untereinander z.B. zur Kommunikation und für die eigene Ausbildung wahrgenommen wird.
ein Funkdienst, der von Funkamateuren mit speziell dafür zugelassenen Funkgeräten auf allen im Frequenznutzungsplan ausgewiesenen Frequenzen ausgeübt werden darf.
ein Funkdienst, der von Funkamateuren aus persönlicher Neigung und aus wissenschaftlich-wirtschaftlichen Interessen wahrgenommen wird.
ein Funkdienst, der auf allen im Frequenznutzungsplan ausgewiesenen Frequenzen Vorrang gegenüber anderen Funkdiensten genießt.
VC123 9
Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Klubstation betreiben?
Wenn er Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist.
Wenn der dafür eine gültige Rufzeichenzuteilung der Bundesnetzagentur besitzt.
Wenn er mindestens 20 Unterschriften als Beweis der Notwendigkeit vorlegen kann.
Wenn er eine entsprechende Befürwortung einer Amateurfunkvereinigung besitzt.
VC146 10
Was hat ein Funkamateur zu erwarten, der seine Amateurfunkstelle entgegen den Bestimmungen über den Amateurfunkdienst betreibt?
Der Funkamateur hat mit einer Geldstrafe und mit dem Einzug der Sendefunkanlage zu rechnen.
Der Funkamateur hat mit Entzug des Amateurfunkzeugnisses und einer Geldstrafe zu rechnen.
Die Bundesnetzagentur kann die verwendete Funkanlage einziehen.
Die Bundesnetzagentur kann dies - wenn ein entsprechender Verstoß begangen wurde - mit einer Geldbuße ahnden.
VD104 11
Wo sind die Nutzungsbestimmungen, die maximal zulässigen Sender- bzw. Strahlungsleistungen und die erlaubten Frequenzbereiche für den Amateurfunkdienst und den Amateurfunkdienst über Satelliten zu finden?
In der Frequenzzuteilungsverordnung (Freq-ZutV).
In der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV).
Im Telekommunikationsgesetz (TKG).
Im Gesetz über den Amateurfunk (AFuG).
VD112 12
Was gilt in Bezug auf den Empfang von Amateurfunkaussendungen?
Es ist keine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst erforderlich.
Es dürfen nur TKG-zugelassene Empfangsgeräte verwendet werden.
Es bedarf der Zuteilung eines Hörerrufzeichens aus der "DE-Reihe".
Die Anerkennung als "SWL" ist erforderlich in Verbindung mit der Mitgliedschaft in einer Amateurfunkvereinigung.
VD123 13
Welche Daten sind in der offiziellen Rufzeichenliste der Bundesnetzagentur immer enthalten?
Alle zugeteilten Rufzeichen mit den dazugehörigen Standorten der Amateurfunkstellen.
Im Falle eines Widerspruchs keinerlei Angaben, auch kein Rufzeichen.
Alle zugeteilten Rufzeichen mit den dazugehörigen Rufzeicheninhabern und deren Anschriften.
Alle zugeteilten Rufzeichen in Verbindung mit dem Namen des Inhabers und die Standorte von Relaisfunkstellen und Funkbaken.
VD209 14
Wie werden deutsche Amateurfunkrufzeichen meistens gebildet?
Amateurfunkrufzeichen bestehen meistens aus einem 2-stelligen Suffix (Landeskenner), einer Ziffer und einem 1-, 2- oder 3-stelligen Präfix.
Amateurfunkrufzeichen bestehen aus einem 2-buchstabigen Präfix (Landeskenner), einer Ziffer und einem meist 2- oder 3-buchstabigen Suffix.
Amateurfunkrufzeichen bestehen aus einem einstelligen Präfix (D), einer oder zwei Ziffern und einem meist ein-, zwei- oder dreistelligen Suffix.
Amateurfunkrufzeichen bestehen meistens aus einem zweistelligen Suffix (Landeskenner), ein oder zwei Ziffern und einem zwei- oder dreistelligen Präfix.
VD215 15
Was trifft für die Rufzeichenreihe "DL1AA - DL9ZZZ" zu?
Personengebundene Rufzeichen der Klasse A.
Rufzeichen der Klasse E.
Rufzeichen für Klubstationen.
Ausbildungsrufzeichen.
VD221 16
Was trifft für die Rufzeichenreihe "DAØAA - DAØZZZ" zu?
Rufzeichen für Funkbaken.
Rufzeichen für Klubstationen.
Rufzeichen für ATV-Relaisfunkstellen.
Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV.
VD301 17
Von wem ist während des Ausbildungsfunkbetriebs das zugeteilte Ausbildungsrufzeichen zu benutzen?
Grundsätzlich nur vom Auszubildenden.
Grundsätzlich nur vom Ausbilder.
Vom Auszubildenden und vom Ausbilder.
Immer nur vom Inhaber der benutzten Amateurfunkstation.
VD305 18
Nicht-Funkamateure dürfen am Ausbildungsfunkbetrieb
nur an Klubstationen unter Aufsicht eines Funkamateurs teilnehmen.
jederzeit unter Verwendung des persönlichen Rufzeichens des ausbildenden Funkamateurs teilnehmen.
nur unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht eines Funkamateurs mit zugeteiltem Ausbildungsrufzeichen teilnehmen.
ohne besondere Auflagen teilnehmen.
VD306 19
Beim Ausbildungsfunkbetrieb sind
vom Ausbilder Angaben über die Teilnehmer an die Bundesnetzagentur zu senden.
Funkamateure der Klasse E als Ausbilder nicht zugelassen.
von dem Auszubildenden Angaben über den Funkbetrieb schriftlich festzuhalten.
vom Ausbilder Aufzeichnungen über die Sendetätigkeit und die Teilnehmer am Ausbildungsfunkbetrieb zu führen.
VD403 20
Was ist nötig, damit ein Funkamateur das Rufzeichen einer Klubstation mitbenutzen darf?
Er muss Inhaber eines Rufzeichens der höchsten Amateurfunkklasse sein.
Er muss Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst sein.
Eine Ausbildungsfunkrufzeichenzuteilung nach § 12 der AFuV.
Ein Amateurfunkzeugnis der entsprechenden Klasse.
VD408 21
Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Standortwechsel der Klubstation.
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Rufzeichenwechsel bei der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst.
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Verzicht auf die Zulassung zum Amateurfunkdienst.
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Widerruf des Ausbildungsrufzeichens.
VD509 22
Was gilt gemäß AFuV bei Relaisfunkstellen und Funkbaken?
Das Rufzeichen der Relaisfunkstelle muss nach einer mehr als 10-minütigen Sendepause wiederholt werden.
Ein vorgeschriebenes Mindestalter des Rufzeicheninhabers.
Ein durchlaufender Betrieb des Senders länger als 10 Minuten ist nicht zulässig.
Relaisfunkstellen und Funkbaken dürfen nur an dem in der Rufzeichenzuteilung aufgeführten Standort unter den dort festgelegten Rahmenbedingungen betrieben werden.
VE108 23
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (20-m-Amateurfunkband)?
14 MHz - 14,45 MHz
14 MHz - 14,35 MHz
14 MHz - 14,5 MHz
14 MHz - 15 MHz
VE123 24
In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status?
10100 - 10150 kHz
1850 - 1890 kHz
28000 - 29700 kHz
135,7 - 137,8 kHz
VE128 25
Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 1890 - 2000 kHz?
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 10 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E.
VE132 26
Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A im Frequenzbereich 10,1 - 10,15 MHz?
75 Watt
250 Watt
150 Watt
750 Watt
VE134 27
Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Frequenzbereichen 21 - 21,45 MHz und 24,89 - 24,99 MHz?
150 Watt
75 Watt
750 Watt
250 Watt
VE145 28
In welchem Amateurfunkfrequenzbereich beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 7 kHz?
28000 - 29700 kHz
21000 - 21450 kHz
10100 - 10150 kHz
14000 - 14350 kHz
VE149 29
Welche Aussage ist richtig?
Bei einem Sekundärfunkdienst handelt es sich um eine nicht kommerzielle Funknutzung.
Der Sekundärfunkdienst hat Vorrang, wenn er zuerst auf Sendung war.
Eine Funkstelle des Sekundärfunkdienstes muss vor Betriebsaufnahme durch eine Selbsterklärung die Störsicherheit erklären.
Der Sekundärfunkdienst hat im Störungsfall gegenüber einem Primärfunkdienst eingeschränkte Nutzungsrechte.
VG102 30
Darf der Funkamateur von den grundlegenden Anforderungen zur Störfestigkeit im Sinne des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten abweichen?
Ja, aber nur in Richtung Verbesserung der Störfestigkeit.
Nein, die Störfestigkeit ist vorgegeben und muss eingehalten werden.
Nein, die Störfestigkeit spielt bei Amateurfunkgeräten keine Rolle.
Ja, er kann den Grad der Störfestigkeit seiner Geräte selbst bestimmen.
VH103 31
Welche Vorschriften müssen im Handel erhältliche Empfangsfunkanlagen einhalten, die dem Amateurfunk zugewiesene Frequenzen empfangen können?
Amateurfunkempfänger dürfen ausschließlich von Funkamateuren betrieben werden; darüber hinaus gibt es keine weiteren Vorschriften.
Es sind die Bestimmungen des FTEG einzuhalten. Dies ist an der CE-Kennzeichnung des Gerätes und den Angaben zum bestimmungsgemäßen Betrieb in den Begleitpapieren zu erkennen.
Amateurfunkempfänger brauchen grundsätzlich keinerlei Bestimmungen einzuhalten.
Grundlegende Anforderungen an Amateurfunkempfänger sind in der Amateurfunkverordnung geregelt.
VJ103 32
Wie ist die Stromversorgung von Eigenbaugeräten elektrotechnisch sicher aufzubauen?
Nach den CEPT-Empfehlungen.
Nach den VDE-Vorschriften.
Nach den Vorschriften der örtlichen Stromversorger.
Nach keinen besonderen Vorschriften, da ein Funkamateur als sachkundige Person gilt.
VK101 33
Wer haftet für Schäden, die durch die Antennenanlage einer Amateurfunkstelle entstehen können?
Der Eigner und Betreiber der Antennenanlage.
Die Amateurfunkvereinigung, wenn der Betreiber der Amateurfunkstelle Mitglied einer solchen Vereinigung ist.
Die Bundesnetzagentur, da in den monatlichen Beiträgen auch ein Anteil für eine Gruppenversicherung für Antennenanlagen von Funkamateuren enthalten ist.
Der Grundstückseigentümer. Er hat eine Antennenhaftpflichtversicherung abzuschließen, selbst wenn er nicht Betreiber der Amateurfunkstelle ist.
VK103 34
Mit welchen Folgen muss der Funkamateur rechnen, wenn er die zu entrichtenden Gebühren und Beiträge nicht zahlt?
Er muss mit dem Entzug der Amateurfunkzuteilung sowie einem Bußgeld rechnen.
Er muss mit Maßnahmen nach den Vorschriften des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes rechnen.
Er muss mit dem Entzug seines Amateurfunkzeugnisses rechnen.
Er muss mit einer gebührenpflichtigen Nachprüfung rechnen.
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QV/1.08/2023-05-27   AfuPbTE V1.07  © DF1IAV VID: 99502   04.12.2025 17:17