Teil 3: Kenntnisse von Vorschriften Amateurfunkzeugnis Klasse A und E 34 Fragen   Zeit: 60 Minuten
VA408 1
Wo sind die Amateurfunkrufzeichen international geregelt?
In Artikel 19 und Anhang 42 der Radio Regulations (VO Funk).
In der Anlage 4 der Amateurfunkverordnung (AFuV).
In der Rufzeichenliste der Bundesnetzagentur.
In § 4 des Amateurfunkgesetzes (AFuG).
VB116 2
Entsprechend welcher internationalen Regelungen dürfen Inhaber eines deutschen Amateurfunkrufzeichens auch in anderen Ländern vorübergehend am Amateurfunkverkehr teilnehmen, ohne dass sie dort vorher eine besondere Zulassung beantragen müssen?
Entsprechend Artikel 19 und Anhang 42 der Radio Regulations (VO Funk).
Entsprechend der Charta der Vereinten Nationen und einer entsprechenden UN-Entschließung.
Entsprechend den in der AFuV umgesetzten EU-Richtlinien.
Entsprechend den CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 oder 05(06).
VB122 3
Was ist eine HAREC?
Eine CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung gemäß dem ERC-Report 32 und ein Amateurfunkzeugnis der Klasse E.
Eine CEPT-Amateurfunkgenehmigung gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
Eine CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung gemäß der ECC-Empfehlung (05)06.
Eine harmonisierte Amateurfunkprüfungsbescheinigung gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 und ein Amateurfunkzeugnis der Klasse A.
VB125 4
Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb gemäß der ECC-Empfehlung (05)06.
Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung ist in allen im ERC-Report 32 genannten CEPT-Ländern anerkannt. Sie berechtigt den Inhaber zur Beantragung eines ausländischen Rufzeichens für den vorübergehenden Aufenthalt.
Die CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung kann die Erteilung einer entsprechenden Novice-Individualgenehmigung für Funkamateure in einem anderen Land vereinfachen.
VC110 5
Darf ein Funkamateur Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte übermitteln?
Nein, unter keinen Umständen.
Nur nach Aufforderung durch die zuständige Außenstelle der Bundesnetzagentur.
Nur in Not- und Katastrophenfällen.
Ja, jederzeit.
VC114 6
Welchen Zwecken dient der Amateurfunkdienst nach dem AFuG?
Als Versuchsfunk zur technischen Fortentwicklung von Funkanlagen. Zur eigenen Weiterbildung mit gewerblich wirtschaftlichem Interesse.
Als Vorführfunk zu Demonstrationszwecken. Der Unterstützung von Sicherheitsdiensten (Polizei, Feuerwehr, DLRG usw.).
Zur eigenen Weiterbildung der Funkamateure und zur Völkerverständigung. Zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen.
Für freizügige Funkexperimente bei Ausbildungen. Zur Vermeidung von illegalen Funkspektrumsnutzungen in anderen Frequenzbereichen.
VC118 7
Ab wann dürfen Sie eine Amateurfunkstelle betreiben?
Mit dem Besitz eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Prüfungsbescheinigung.
Nach Teilnahme an einer fachlichen Prüfung für Funkamateure.
Nach einer Frequenzzuteilung aufgrund der Frequenzzuteilungsverordnung.
Mit dem Besitz einer Zulassung zum Amateurfunkdienst.
VC128 8
Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend?
Der Zulassungsinhaber braucht vor Betriebsaufnahme für seine Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung.
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen.
Ein Zulassungsinhaber ist berechtigt, selbstgefertigte oder umgebaute Sendeanlagen auf Amateurfunkfrequenzen zu betreiben.
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen.
VC129 9
Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend?
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen.
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen.
Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden.
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle nur auf den für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen senden.
VC134 10
Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend?
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen.
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen.
Der Zulassungsinhaber braucht vor Betriebsaufnahme für seine Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung.
Beim Betrieb einer Amateurfunkstelle sind die Schutzanforderungen zur Gewährleistung der elektromagnetischen Verträglichkeit im Sinne des EMVG einzuhalten.
VD111 11
Ein Funkamateur verzichtet auf seine Zulassung und damit auf die Zuteilung seines personengebundenen Rufzeichens. Kann er damit rechnen, dass er auf Antrag dieses Rufzeichen nach 2 Jahren erneut zugeteilt bekommt?
Nein, der Funkamateur kann nur mit der Zuteilung dieses Rufzeichens rechnen, wenn er den Antrag auf erneute Zuteilung innerhalb eines Jahres nach Verzicht stellt.
Nein, durch Verzicht frei gewordene Rufzeichen dürfen generell für 10 Jahre nicht vergeben werden.
Ja, Rufzeichen sind personengebunden und können daher sowieso nicht an andere Personen vergeben werden.
Ja, freigewordene Rufzeichen werden erst nach Ablauf von 10 Jahren an einen anderen Funkamateur neu vergeben.
VD117 12
Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Nur das gesprochene Wort gilt als offene Sprache.
Nur Morsezeichen und digitale Verschlüsselungen gelten als offene Sprache.
Q-Gruppen und Amateurfunkabkürzungen gelten als offene Sprache.
Landeskenner und kodierte Abkürzungen gelten als offene Sprache.
VD118 13
Welche technischen Anforderungen stellt die Amateurfunkverordnung u. a. an eine Amateurfunksendeanlage?
Unerwünschte Aussendungen sind auf das geringst mögliche Maß zu beschränken.
Die Frequenzschwankungen des Senders dürfen maximal 10 Hz betragen.
Sofern SSB-Betrieb möglich ist, muss jederzeit zu Messzwecken auch eine Umschaltung auf die Betriebsart FM möglich sein.
Zur Reduzierung von Störungen darf das SWR nicht schlechter als 1:3 sein.
VD120 14
Was ist bei Abgleicharbeiten und Messungen an Sendern im Hinblick auf die Aussendung zu beachten?
Es darf nur mit halber Sendeleistung gesendet werden.
Das Antennenkabel muss fest angeschlossen sein.
Das Sendergehäuse darf nicht geöffnet werden.
Sie sind an einem Abschlusswiderstand durchzuführen.
VD122 15
Bei der Überprüfung des Ausgangssignals eines Senders sollte die Dämpfung der Oberwellen mindestens
20 dB betragen.
den geltenden Richtwerten entsprechen.
30 dB betragen.
100 dB betragen.
VD126 16
Wann hat ein Funkamateur der Bundesnetzagentur gemäß AFuV technische Unterlagen über seine Sendeanlage vorzulegen?
Nur im Fall von elektromagnetischen Störungen.
Immer.
Auf Anforderung der Bundesnetzagentur.
Mit dem Erhalt der Amateurfunkzulassung.
VD129 17
Ist für den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf Wasser beziehungsweise in der Luft eine Sondergenehmigung der Bundesnetzagentur erforderlich?
Nur bei Strahlungsleistungen über 10 Watt EIRP.
Ja, in jedem Fall ist eine Sonderzuteilung erforderlich.
Ja, aber nur in Einzelfällen.
Nein.
VD202 18
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DO3ZZZ?
Es ist ein
Ausbildungsrufzeichen der Klasse A.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse E.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse A.
Ausbildungsrufzeichen der Klasse E.
VD205 19
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DGØZZZ?
Es ist ein
Klubstationsrufzeichen der Klasse E.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse E.
personengebundenes Rufzeichen oder Klubstationsrufzeichen der Klasse A.
personengebundenes Rufzeichen oder Ausbildungsrufzeichen der Klasse A.
VD206 20
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DLØZZZ?
Es ist ein
personengebundenes Rufzeichen der Klasse A.
personengebundenes Rufzeichen der Klasse A oder E, keine genaue Bestimmung möglich.
Klubstationsrufzeichen der Klasse A.
Klubstationsrufzeichen der Klasse E.
VD218 21
Woran erkennt man eine Amateurfunkstelle im Funkbetrieb?
Am benutzen Frequenzbereich.
An der Betriebstechnik.
An der verwendeten Sendeart.
Am Amateurfunkrufzeichen.
VD304 22
Wann ist mit dem Entzug eines Ausbildungsrufzeichens zu rechnen?
Wenn das Ausbildungsrufzeichen fortgesetzt in Abwesenheit des Ausbilders benutzt wird.
Wenn durch den Ausbildungsfunkverkehr BCI und TVI verursacht wird.
Wenn es zu Störungen von Amateurfunk-Kontesten kommt.
Wenn der Ausbildungsfunkverkehr mobil durchgeführt wird.
VD306 23
Beim Ausbildungsfunkbetrieb sind
von dem Auszubildenden Angaben über den Funkbetrieb schriftlich festzuhalten.
vom Ausbilder Angaben über die Teilnehmer an die Bundesnetzagentur zu senden.
Funkamateure der Klasse E als Ausbilder nicht zugelassen.
vom Ausbilder Aufzeichnungen über die Sendetätigkeit und die Teilnehmer am Ausbildungsfunkbetrieb zu führen.
VD406 24
Welche der genannten Funkamateure dürfen an einer Klubstation der Klasse A Funkbetrieb im 40-m-Amateurfunkband durchführen?
Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse E ohne Amateurfunkzulassung.
Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse E.
Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse A ohne Amateurfunkzulassung.
Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse A.
VE119 25
Welche Antwort enthält nur Frequenzbereiche, die auch von Rufzeicheninhabern der Klasse E genutzt werden dürfen?
135,7 - 137,8 kHz, 1810 - 2000 kHz, 7000 - 7200 kHz und 21000 - 21450 kHz
1815 - 1835 kHz, 10100 - 10150 kHz, 14000 - 14350 kHz und 21000 - 21450 kHz
1850 - 1890 kHz, 7000 - 7200 kHz, 18068 - 18168 kHz und 24890 - 24990 kHz
1810 - 2000 kHz, 3500 - 3800 kHz, 21000 - 21450 kHz und 28000 - 29700 kHz
VE127 26
Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 1850 - 1890 kHz?
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden.
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E.
Maximal 10 Watt PEP für beide Klassen.
VE128 27
Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 1890 - 2000 kHz?
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E.
Maximal 10 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden.
VE129 28
Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 3,5 - 3,8 MHz?
Maximal 10 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A und maximal 100 Watt PEP für Klasse E.
Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen.
Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden.
VE130 29
Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Frequenzbereichen 3,5 - 3,8 MHz und 7,0 - 7,1 MHz?
150 Watt
100 Watt
75 Watt
750 Watt
VE132 30
Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A im Frequenzbereich 10,1 - 10,15 MHz?
750 Watt
150 Watt
75 Watt
250 Watt
VE133 31
Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Frequenzbereichen 14 - 14,35 MHz und 18,068 - 18,168 MHz?
250 Watt
75 Watt
150 Watt
750 Watt
VE150 32
Wer legt in Deutschland die Bereiche für die unterschiedlichen Betriebsarten in den Amateurfunkbändern verbindlich fest?
Derzeit gibt es keine gesetzliche Festlegung einzelner Bereiche. Die IARU gibt jedoch Empfehlungen für die Nutzung heraus.
Es gibt keinerlei Einschränkungen und Empfehlungen hinsichtlich der Nutzung.
Der Frequenznutzungsausschuss der Bundesnetzagentur. Er übernimmt in der Regel die Empfehlungen der IARU.
Das HF-Referat des DARC in Verbindung mit der IARU.
VH101 33
Welches Gesetz bzw. welche Vorschrift beinhaltet Regelungen für das Inverkehrbringen, den freien Warenverkehr und die Inbetriebnahme, die auch für serienmäßig hergestellte Amateurfunkgeräte gelten?
Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen.
Die Amateurfunkverordnung.
Für solche Amateurfunkgeräte gibt es keine spezielle Regelung; Streitigkeiten werden nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ausgetragen.
Die Verordnung über elektromagnetische Felder vom 16.12.1996.
VJ103 34
Wie ist die Stromversorgung von Eigenbaugeräten elektrotechnisch sicher aufzubauen?
Nach den CEPT-Empfehlungen.
Nach den Vorschriften der örtlichen Stromversorger.
Nach keinen besonderen Vorschriften, da ein Funkamateur als sachkundige Person gilt.
Nach den VDE-Vorschriften.
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QV/1.08/2023-05-27   AfuPbTE V1.07  © DF1IAV VID: 99916   06.05.2026 06:00