| VA202 | 1 |
| Wie ist die Funkstelle in den Radio Regulations (VO Funk) definiert? |
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Eine Funkstelle ist eine Zusammenschaltung technischer Einrichtungen an einem Ort mit der Funkverkehr abgewickelt werden kann. |
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Funkstelle: Ein oder mehrere Sender oder Empfänger oder eine Zusammenschaltung von Sendern und Empfängern einschließlich der Zusatzeinrichtungen, die zum Ausüben eines Funkdienstes an einem Ort erforderlich sind. |
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Eine Funkstelle besteht aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen und Empfangsfunkanlagen einschließlich der Antennenanlagen und der zum Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen und kann mindestens auf einer für einen jeweiligen Funkdienst zugewiesenen Frequenzen betrieben werden. |
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Eine Funkstelle ist eine Zusammenschaltung aller zur Erzeugung und zum Empfang von Funksendungen an einem Ort eingesetzten Einrichtungen. |
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| VA301 | 2 |
| Was ist in den Radio Regulations (VO Funk) bezüglich der Morsequalifikation für Funkamateure festgelegt? |
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Wer Frequenzbereiche unterhalb des 10-m-Bandes benutzen möchte, muss eine Morse-Hörprüfung ablegen. |
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Die nationalen Verwaltungen bestimmen selbst, ob bei ihnen für eine Amateurfunkgenehmigung Morsekenntnisse nachgewiesen werden müssen. |
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Wer Frequenzen unter 30 MHz nutzen will, muss eine Morseprüfung ablegen. |
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Nur wer eine Morseprüfung mit mindestens Tempo 60 BpM bestanden hat, darf mehr als 500 Watt Sendeleistung anwenden. |
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| VA405 | 3 |
| Was enthält der "Internationale Frequenzbereichszuweisungsplan"? |
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Er enthält nur die Frequenzbereichszuweisung für die kommerziellen Funkdienste in den verschiedenen Funkregionen der Erde. |
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Er enthält nur die Frequenzbereichszuweisung für die Amateurfunk-Funkdienste in den verschiedenen Funkregionen der Erde. |
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Er enthält die Frequenzbereichszuweisungen für alle Funkdienste in den verschiedenen Funkregionen der Erde. |
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Er enthält nur die Frequenzbereichszuweisung für die Rundfunkdienste in den verschiedenen Funkregionen der Erde. |
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| VB110 | 4 |
| Sie hören die Amateurfunkstation mit dem Rufzeichen DL/G3MM. Welcher der nachfolgenden Sachverhalte trifft zu? |
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Die Sonderstation G3MM (Maritim Mobile) ist fest auf einem englischen Schiff installiert, und somit berechtigt, auch von fremden Häfen aus betrieben zu werden. |
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Dem griechischen Funkamateur G3MM ist es aufgrund einer Kurzzeit-Gastzulassung gestattet, von Deutschland aus den Amateurfunk auszuüben. |
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Der Funkamateur G3MM aus Gibraltar hat eine kurzzeitige deutsche Gastlizenz erhalten, was mit dem vorangestellten "DL" als Durchreise-Lizenz deutlich wird. |
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Der englischen Station G3MM ist es aufgrund der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 gestattet, vorübergehend von Deutschland aus den Amateurfunk auszuüben. |
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| VB115 | 5 |
| Aufgrund welcher Regelungen dürfen Funkamateure aus bestimmten Ländern ohne individuelle Gastzulassung vorübergehend in Deutschland Amateurfunk ausüben? |
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Aufgrund der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) als Anlage zum Internationalen Fernmeldevertrag. |
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Aufgrund der Ausführungsbestimmungen zu den Funkparagraphen des Nordatlantik-Vertrages. |
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Aufgrund der CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und (05)06 und deren Umsetzung in Deutschland. |
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Aufgrund der Statuten der Europäischen Gemeinschaft (EG), aber nur für die Mitgliedsländer, die auch dem Schengener Abkommen beigetreten sind. |
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| VC106 | 6 |
| Nach dem Amateurfunkgesetz ist eine Amateurfunkstelle eine Funkstelle, |
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die aus mehreren Sende- und Empfangsfunkanlagen besteht und die auf mindestens drei der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen unterhalb von 30 MHz betrieben werden kann. |
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die aus mehreren Sende- und Empfangsfunkanlagen besteht und die auf mindestens drei der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen oberhalb von 30 MHz betrieben werden kann. |
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die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen, Empfangsfunkanlagen, Antennenanlagen und der zu ihrem Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen besteht und die auf jeweils einer der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen oberhalb und unterhalb von 30 MHz betrieben werden kann. |
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die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen und Empfangsfunkanlagen einschließlich der Antennenanlagen und der zu ihrem Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen besteht, und die auf mindestens einer der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden kann. |
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| VC107 | 7 |
| Mit welchen anderen Funkstellen darf der Funkamateur Funkverkehr abwickeln? |
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Mit anderen Amateurfunkstellen und Funkstellen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). |
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Mit anderen Amateurfunkstellen und Funkstellen des Flug- und/oder Seefunkdienstes. |
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Nur mit anderen Funkstellen des Amateurfunkdienstes. |
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Mit allen Funkstellen, die auf den Amateurfunkbändern tätig sind. |
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| VC117 | 8 |
| Was ist erforderlich, um den Amateurfunkbetrieb ausüben zu dürfen? |
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Eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. |
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Ein schriftlicher Nachweis darüber, dass die Amateurfunkstelle keine Störungen verursacht. |
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Ein Amateurfunkzeugnis. |
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Eine EMVU-Bescheinigung. |
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| VC133 | 9 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
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Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden. |
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Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
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Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
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Der Funkamateur muss die grundlegenden Anforderungen zum Schutz von Personen einhalten. |
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| VC146 | 10 |
| Was hat ein Funkamateur zu erwarten, der seine Amateurfunkstelle entgegen den Bestimmungen über den Amateurfunkdienst betreibt? |
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Der Funkamateur hat mit einer Geldstrafe und mit dem Einzug der Sendefunkanlage zu rechnen. |
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Der Funkamateur hat mit Entzug des Amateurfunkzeugnisses und einer Geldstrafe zu rechnen. |
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Die Bundesnetzagentur kann die verwendete Funkanlage einziehen. |
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Die Bundesnetzagentur kann dies - wenn ein entsprechender Verstoß begangen wurde - mit einer Geldbuße ahnden. |
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| VD106 | 11 |
| Wo ist die Einteilung der deutschen Amateurfunkrufzeichen geregelt? |
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Im Rufzeichenplan gemäß § 10 Abs. 3 AFuV. |
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In der Rufzeichenliste der Bundesnetzagentur. |
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In § 4 des Amateurfunkgesetzes. |
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In Artikel 19 und Anhang 42 der VO Funk. |
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| VD121 | 12 |
| Ist das Aussenden des unmodulierten oder ungetasteten Trägers zulässig? |
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Ja, kurzzeitig, z.B. zum Abstimmen. |
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Ja, unbegrenzt, es wird ja keine Information übertragen. |
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Nein, weil sonst die Endstufe zu heiß wird. |
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So lange bis ein Ruf wahrgenommen wird. |
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| VD123 | 13 |
| Welche Daten sind in der offiziellen Rufzeichenliste der Bundesnetzagentur immer enthalten? |
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Alle zugeteilten Rufzeichen in Verbindung mit dem Namen des Inhabers und die Standorte von Relaisfunkstellen und Funkbaken. |
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Alle zugeteilten Rufzeichen mit den dazugehörigen Rufzeicheninhabern und deren Anschriften. |
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Alle zugeteilten Rufzeichen mit den dazugehörigen Standorten der Amateurfunkstellen. |
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Im Falle eines Widerspruchs keinerlei Angaben, auch kein Rufzeichen. |
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| VD124 | 14 |
| Wozu können Aufzeichnungen der Sendetätigkeit (z.B. Stationstagebuch) dienen? |
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Sie können nur als Aktivitätsnachweis über den Funkbetrieb gegenüber der örtlichen Amateurfunkvereinigung dienen. |
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Dort können die Rufzeichen der Gegenfunkstellen festgehalten werden, damit der Bundesnetzagentur jederzeit der Nachweis erbracht werden kann, dass nur mit genehmigten Funkstellen Funkverkehr abgewickelt wurde. |
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Ein präzise geführtes Stationstagebuch kann u.a. als Grundlage für die Erteilung einer EMVU-Bescheinigung dienen. |
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Sie können zur Aufklärung elektromagnetischer Unverträglichkeiten dienen. |
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| VD204 | 15 |
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DF9ZZZ? Es ist ein |
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Ausbildungsrufzeichen der Klasse A oder E, keine genaue Bestimmung möglich. |
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Klubstationsrufzeichen der Klasse A. |
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personengebundenes Rufzeichen der Klasse E. |
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personengebundenes Rufzeichen der Klasse A. |
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| VD205 | 16 |
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DGØZZZ? Es ist ein |
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personengebundenes Rufzeichen oder Klubstationsrufzeichen der Klasse A. |
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Klubstationsrufzeichen der Klasse E. |
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personengebundenes Rufzeichen oder Ausbildungsrufzeichen der Klasse A. |
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personengebundenes Rufzeichen der Klasse E. |
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| VD216 | 17 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DB1AA - DB9ZZZ" zu? |
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Rufzeichen der Klasse E. |
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Personengebundene Rufzeichen der Klasse A. |
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Ausbildungsrufzeichen. |
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Rufzeichen für Klubstationen. |
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| VD220 | 18 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DFØAA - DFØZZZ" zu? |
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Rufzeichen für Klubstationen (auslaufend Relaisfunkstellen oder Funkbaken). |
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Rufzeichen für Personal der Gaststreitkräfte. |
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Rufzeichen für Klubstationen bei besonderen allgemeinen Anlässen. |
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Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV. |
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| VD222 | 19 |
| Was trifft für das Rufzeichen "DA5AA" zu? |
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Rufzeichen für Personal der Gaststreitkräfte. |
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Rufzeichen für exterritoriale Standorte. |
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Rufzeichen für Klubstationen. |
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Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV. |
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| VE114 | 20 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (2-m-Amateurfunkband)? |
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144 - 146 MHz |
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140 - 146 MHz |
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140 - 148 MHz |
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144 - 148 MHz |
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| VE119 | 21 |
| Welche Antwort enthält nur Frequenzbereiche, die auch von Rufzeicheninhabern der Klasse E genutzt werden dürfen? |
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1850 - 1890 kHz, 7000 - 7200 kHz, 18068 - 18168 kHz und 24890 - 24990 kHz |
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1810 - 2000 kHz, 3500 - 3800 kHz, 21000 - 21450 kHz und 28000 - 29700 kHz |
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135,7 - 137,8 kHz, 1810 - 2000 kHz, 7000 - 7200 kHz und 21000 - 21450 kHz |
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1815 - 1835 kHz, 10100 - 10150 kHz, 14000 - 14350 kHz und 21000 - 21450 kHz |
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| VE123 | 22 |
| In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status? |
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1850 - 1890 kHz |
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135,7 - 137,8 kHz |
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28000 - 29700 kHz |
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10100 - 10150 kHz |
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| VE141 | 23 |
| Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 10 - 10,5 GHz? |
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Maximal 75 Watt PEP für Klasse A und <10 Watt EIRP für Klasse E. |
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Maximal 750 Watt PEP für Klasse A, Klasse E darf in dem Frequenzbereich nicht senden. |
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Maximal 75 Watt PEP für beide Klassen. |
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Maximal 75 Watt PEP für Klasse A und 5 Watt PEP für Klasse E. |
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| VE143 | 24 |
| In welchen Amateurfunkfrequenzbereichen beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 2,7 kHz? |
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10100 - 10150 kHz und 18068 - 18168 kHz |
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21000 - 21450 kHz und 28000 - 29700 kHz |
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135,7 - 137,8 kHz und 1810 - 1850 kHz |
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1810 - 2000 kHz und 3500 - 3800 kHz |
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| VE152 | 25 |
| Darf ein Funkamateur mit seinem Amateurfunkgerät Funkverkehr im CB-Funk-Bereich durchführen? |
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Nein. CB-Funkverkehr darf nur mit speziell für diesen Frequenzbereich hergestellten Geräten durchgeführt werden, für die eine Konformitätsbewertung oder Zulassung vorliegt. |
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Nur dann, wenn er außer dem Amateurfunkrufzeichen auch eine Genehmigung zum Betrieb von CB-Funkgeräten besitzt. |
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Ja, aber nur, wenn er unter Benutzung seines Amateurfunkrufzeichens die Sendeleistung auf 4 Watt begrenzt. |
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Ja. Der Funkamateur ist auf Grund seines technischen Wissens in der Lage, das Amateurfunkgerät so einzustellen, dass die technischen Vorschriften für CB-Funkgeräte eingehalten werden. |
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| VF107 | 26 |
| Bei welcher der genannten Apparaturen sind nach dem TKG auch der Besitz und die Herstellung verboten und mit erheblichen Strafen bewehrt? |
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Eine Sendeanlage, die einen anderen Gegenstand vortäuscht und somit zum Abhören des nicht öffentlich gesprochenen Wortes brauchbar ist. |
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Ein Richtmikrophon, das in besonderer Weise geeignet ist, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen unbemerkt abzuhören. |
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Ein Scanner, der ein breitbandiges Abhören nicht öffentlicher Funkdienste im Funkspektrum ermöglicht. |
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Ein Babyphon. |
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| VF108 | 27 |
| Darf ein Funkamateur eine Sendeanlage betreiben oder besitzen, die Ihrer Form oder Verkleidung nach einen anderen Gegenstand vortäuscht und somit geeignet ist, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen unbemerkt abzuhören, oder das Bild eines anderen unbemerkt aufzunehmen? |
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Ja, wenn diese Anlage auf Amateurfunkfrequenzen betrieben werden kann. |
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Er darf sie besitzen, aber nicht betreiben. |
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Nein. |
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Ja, wenn öffentlich in Hinweisen oder allgemein zugänglichen Mitteilungen auf die Abhörmöglichkeit hingewiesen wurde. |
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| VG102 | 28 |
| Darf der Funkamateur von den grundlegenden Anforderungen zur Störfestigkeit im Sinne des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten abweichen? |
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Ja, aber nur in Richtung Verbesserung der Störfestigkeit. |
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Nein, die Störfestigkeit spielt bei Amateurfunkgeräten keine Rolle. |
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Nein, die Störfestigkeit ist vorgegeben und muss eingehalten werden. |
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Ja, er kann den Grad der Störfestigkeit seiner Geräte selbst bestimmen. |
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| VG105 | 29 |
| Eine Zusatzeinrichtung eines Funkamateurs verursacht eine elektromagnetische Störung im Sinne des EMVG bei einer Betriebsfunkanlage in der Nachbarschaft. Welche Maßnahmen sind entsprechend den Regelungen des EMVG zu treffen? |
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Die Zusatzeinrichtung muss die Grenzwerte der europäischen Normen nur dann einhalten, wenn es ein kommerziell gefertigtes Gerät ist. |
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Die Betriebsfunkanlage ist so zu verändern, dass es zu keinen Störungen mehr kommt (z.B. Rauschsperre unempfindlicher einstellen, Veränderung des Antennenstandortes). |
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Die Zusatzeinrichtung muss im Störungsfall die Grenzwerte der europäischen Normen einhalten und die Schutzziele des EMVG erfüllen. |
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Die Zusatzeinrichtung ist unabhängig von der Einhaltung irgendwelcher Grenzwerte so zu verändern, dass es nicht mehr zu Störungen kommt. |
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| VG109 | 30 |
| Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 145,550 MHz wird der Rundfunkempfänger eines Nachbarn auf 100,6 MHz durch Direkteinstrahlung gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass der Funkamateur am Ort des gestörten Empfängers eine Feldstärke erzeugt, die den in der Norm empfohlenen Grenzwert für die Störfestigkeit von Geräten nicht erreicht. Was hat der Funkamateur zu tun? |
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Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen. |
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Er kann seinen Funkbetrieb fortsetzen. |
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Er kann seine Sendeleistung uneingeschränkt erhöhen. |
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Er hat seine Sendeleistung so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr gestört wird. |
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| VH104 | 31 |
| Welche Geräte fallen nicht in den Anwendungsbereich des FTEG? |
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Im Handel erhältliche Sendefunkgeräte, die ausschließlich für Funkamateure hergestellt werden. |
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Geräte, die ausschließlich zur Verwendung in eigenen Räumen hergestellt werden. |
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Funkgeräte, die von Funkamateuren verwendet werden und die nicht im Handel erhältlich sind, sowie Geräte deren EMV-relevante Bedingungen in anderen EU-Richtlinen als der EMV-Richtlinie vorgeschrieben sind. |
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Im Handel erhältliche elektrische oder elektronische Apparate, Anlagen und Systeme, die elektrische oder elektronische Bauteile enthalten. |
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| VI101 | 32 |
| Wer ist für die Sicherstellung der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit verantwortlich? |
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Der Betreiber der ortsfesten Amateurfunkstelle. |
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Die Verfügung 306/97. |
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Die BEMFV (Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder). |
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Die Bundesnetzagentur. |
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| VI105 | 33 |
| In welcher gesetzlichen Regelung ist das Verfahren zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern ortsfester Amateurfunkstellen festgelegt? |
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In der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV). |
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In der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz. |
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Im Bundesimmissionsschutzgesetz. |
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In der VO Funk. |
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| VI118 | 34 |
| Wo und wann hat der Funkamateur die Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen mit allen erforderlichen Unterlagen gemäß BEMFV einzureichen? |
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Sie ist der für den Standort zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vorzulegen; ein Doppel ist dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt zuzusenden. |
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Sie ist der Bundesnetzagentur nach Aufforderung vorzulegen. |
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Sie ist entsprechend der 26.Verordung zum Bundesimmissionsschutzgesetz der dafür zuständigen Behörde zuzusenden. |
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Sie ist der für den Standort zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vor der Betriebsaufnahme oder einer Änderung mit Leistungszunahme vorzulegen. |
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