| VA104 | 1 |
| Welche Aussage über Funkamateure enthält die Begriffsbestimmung des Amateurfunkdienstes in den Radio Regulations (VO Funk)? |
|
Funkamateure sind die Inhaber einer Prüfungsbescheinigung über eine bestandene Amateurfunkprüfung und befassen sich mit der Funktechnik aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse. |
|
Funkamateure dürfen nur Mitteilungen von geringer Bedeutung übertragen, die es nicht rechtfertigen, öffentliche Telekommunikationsdienste in Anspruch zu nehmen. |
|
Keine, da es sich um die Definition des Amateurfunkdienstes handelt. |
|
Funkamateure sind ordnungsgemäß ermächtigte Personen, die sich mit der Funktechnik aus rein persönlicher Neigung und nicht aus geldlichem Interesse befassen. |
|
|
|
| VA204 | 2 |
| Bei welcher der genannten Einrichtungen handelt es sich um keine Amateurfunkstelle nach der Definition der Radio Regulations (VO Funk) und des AFuG? |
|
Ein FM-Relais mit Sender und Empfänger am gleichen Standort sowie getrennter Ein- und Ausgabefrequenz zwischen 27120 und 27410 kHz. |
|
Je eine Funkbake im 70-cm-, 23-cm- und 13-cm-Band mit gemeinsam gleichen Rufzeichen am gleichen Standort. |
|
Ein Fuchsjagdsender im 80-m-Band mit weniger als 5 Watt Senderleistung, der kein Rufzeichen, aber die Peilkennungen MO, MOE, MOI oder MOS aussendet. |
|
Ein Digipeater im 70-cm-Band mit DX-Cluster und Mailbox-Dienst, wobei der für den Digipeater-Betrieb notwendige Datenrechner nicht am Standort des Digipeaters steht. |
|
|
|
| VA401 | 3 |
| Nach den Radio Regulations (VO Funk) ist die Erde in verschiedene Funkregionen unterteilt. Wie viele Funkregionen gibt es und zu welcher davon gehört Deutschland? |
|
Vierzehn Funkregionen. Deutschland gehört zur Region 4. |
|
Fünf Funkregionen. Deutschland gehört zur Region 2. |
|
Drei Funkregionen. Deutschland gehört zur Region 1. |
|
Vier Funkregionen. Deutschland gehört zur Region 3. |
|
|
|
| VA405 | 4 |
| Was enthält der "Internationale Frequenzbereichszuweisungsplan"? |
|
Er enthält nur die Frequenzbereichszuweisung für die Amateurfunk-Funkdienste in den verschiedenen Funkregionen der Erde. |
|
Er enthält nur die Frequenzbereichszuweisung für die Rundfunkdienste in den verschiedenen Funkregionen der Erde. |
|
Er enthält nur die Frequenzbereichszuweisung für die kommerziellen Funkdienste in den verschiedenen Funkregionen der Erde. |
|
Er enthält die Frequenzbereichszuweisungen für alle Funkdienste in den verschiedenen Funkregionen der Erde. |
|
|
|
| VB108 | 5 |
| Wie muss die Rufzeichennennung von DO1XYZ bei der Nutzung der CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung in der Schweiz erfolgen? |
|
Die Nennung von DO1XYZ ist ausreichend. |
|
DO1XYZ-HB9/portabel oder DO1XYZ-HB9/mobil. |
|
DO1XYZ/HB3 |
|
HB3/DO1XYZ |
|
|
|
| VB111 | 6 |
| Darf ein Funkamateur mit einer CEPT-Amateurfunkgenehmigung in allen CEPT-Ländern Amateurfunkverkehr abwickeln? |
|
Nein, nur in den Staaten der CEPT, die die Empfehlung T/R 61-01 umgesetzt haben, sofern er dort keinen festen Wohnsitz hat. |
|
Ja. Er muss sich aber an die Amateurfunkregelungen des Heimatlandes halten. |
|
Ja. Alle CEPT-Mitgliedsländer müssen sich an die Empfehlung T/R 61-01 halten. |
|
Nein. Die Anwendung der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 ist nur in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zulässig. |
|
|
|
| VB119 | 7 |
| Darf ein Funkamateur mit einer gültigen deutschen Amateurfunkzulassung der Klasse A auch im Gastland Amateurfunkverkehr auf dem 6-m-Band durchführen? |
|
Nein. Der Betrieb im 6-m-Band ist grundsätzlich unzulässig. |
|
Ja, aber nur, wenn der Funkamateur eine CEPT-Amateurfunkgenehmigung besitzt. |
|
Ja. Die Genehmigung für den Betrieb im 6-m-Band muss jedoch in seine Amateurfunkzulassung eingetragen sein. |
|
Nicht grundsätzlich. Der Funkamateur hat sich generell an die Bestimmungen des Gastlandes im Rahmen seiner CEPT-Amateurfunkgenehmigung zu halten. |
|
|
|
| VC102 | 8 |
| Welches Gesetz regelt die Voraussetzungen und die Bedingungen für die Teilnahme am Amateurfunkdienst? |
|
Das Telekommunikationsgesetz. |
|
Das Gesetz über den Amateurfunk. |
|
Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen. |
|
Die Vollzugsordnung für den Funkdienst. |
|
|
|
| VC108 | 9 |
| Darf der Funkamateur mit anderen Funkstellen, die keine Amateurfunkstellen sind, Funkverkehr abwickeln? |
|
Nein. |
|
Ja, beispielsweise mit allen Betreibern von LPD-Funkgeräten im Amateurfunkbereich sowie mit CB-Funkteilnehmern mit verminderter Sendeleistung. |
|
Ja, aber nur mit Versuchsfunkstellen, die ein Rufzeichen mit dem Präfix DI benutzen. |
|
Nein, mit Ausnahme von Funkstellen der Sekundärnutzer auf den Amateurfunkbändern. |
|
|
|
| VC111 | 10 |
| Der Amateurfunkdienst ist |
|
ein Funkdienst, der auf allen im Frequenznutzungsplan ausgewiesenen Frequenzen Vorrang gegenüber anderen Funkdiensten genießt. |
|
ein Funkdienst, der von Funkamateuren aus persönlicher Neigung und aus wissenschaftlich-wirtschaftlichen Interessen wahrgenommen wird. |
|
ein Funkdienst, der von Funkamateuren mit speziell dafür zugelassenen Funkgeräten auf allen im Frequenznutzungsplan ausgewiesenen Frequenzen ausgeübt werden darf. |
|
ein experimenteller, nicht-kommerzieller Funkdienst, der von zugelassenen Funkamateuren untereinander z.B. zur Kommunikation und für die eigene Ausbildung wahrgenommen wird. |
|
|
|
| VC133 | 11 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
|
Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden. |
|
Der Funkamateur muss die grundlegenden Anforderungen zum Schutz von Personen einhalten. |
|
Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
|
Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
|
|
|
| VC142 | 12 |
| Wann handelt ein Funkamateur ordnungswidrig im Sinne des Amateurfunkgesetzes? |
|
Bei unzureichender Rufzeichennennung. |
|
Beim Betrieb zum geschäftsmäßigen Erbringen von Telekommunikationsdiensten. |
|
Bei der Abwicklung von Funkbetrieb mit anderen als Amateurfunkstellen. |
|
Bei dauerhafter Verlegung seiner Amateurfunkstelle an einen anderen Standort. |
|
|
|
| VC145 | 13 |
| Ein Funkamateur übermittelt unter Benutzung seiner Amateurfunkstelle rechtswidrig Nachrichten an Dritte. Wie hoch kann das Bußgeld für diese Ordnungswidrigkeit sein? |
|
Bis zu 10.000 EURO. |
|
Bis zu 5.000 EURO. |
|
Maximal das 20-fache des Frequenznutzungsbeitrags. |
|
50 bis 100 EURO je nach Zeugnisklasse. |
|
|
|
| VC146 | 14 |
| Was hat ein Funkamateur zu erwarten, der seine Amateurfunkstelle entgegen den Bestimmungen über den Amateurfunkdienst betreibt? |
|
Der Funkamateur hat mit Entzug des Amateurfunkzeugnisses und einer Geldstrafe zu rechnen. |
|
Die Bundesnetzagentur kann dies - wenn ein entsprechender Verstoß begangen wurde - mit einer Geldbuße ahnden. |
|
Der Funkamateur hat mit einer Geldstrafe und mit dem Einzug der Sendefunkanlage zu rechnen. |
|
Die Bundesnetzagentur kann die verwendete Funkanlage einziehen. |
|
|
|
| VD109 | 15 |
| Welche Pflichten hat der Inhaber einer Amateurfunkzulassung im Fall der Änderung seiner Anschrift oder bei der Neuerrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle? |
|
Er muss die Änderung der Anschrift oder die Neuerrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle innerhalb von 4 Wochen bei der Bundesnetzagentur in schriftlicher oder elektronischer Form anzeigen und die Bestätigung abwarten, bevor er den Funkbetrieb wieder aufnehmen darf. |
|
Er muss die Änderung der Anschrift oder die Neuerrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle 14 Tage vorher bei der Bundesnetzagentur in schriftlicher oder elektronischer Form anzeigen. |
|
Er muss die Änderung der Anschrift unverzüglich und die Neuerrichtung einer ortsfesten Amateurfunkstelle vor deren Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur in schriftlicher oder elektronischer Form anzeigen. |
|
Er muss die Änderung oder Neuerrichtung 14 Tage vor der Aufnahme des Funkbetriebs am neuen Wohnsitz bzw. Standort bei der Bundesnetzagentur in schriftlicher oder elektronischer Form anzeigen. |
|
|
|
| VD202 | 16 |
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DO3ZZZ? Es ist ein |
|
personengebundenes Rufzeichen der Klasse E. |
|
personengebundenes Rufzeichen der Klasse A. |
|
Ausbildungsrufzeichen der Klasse A. |
|
Ausbildungsrufzeichen der Klasse E. |
|
|
|
| VD204 | 17 |
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DF9ZZZ? Es ist ein |
|
Ausbildungsrufzeichen der Klasse A oder E, keine genaue Bestimmung möglich. |
|
personengebundenes Rufzeichen der Klasse A. |
|
Klubstationsrufzeichen der Klasse A. |
|
personengebundenes Rufzeichen der Klasse E. |
|
|
|
| VD221 | 18 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DAØAA - DAØZZZ" zu? |
|
Rufzeichen für ATV-Relaisfunkstellen. |
|
Rufzeichen für Klubstationen. |
|
Rufzeichen für Funkbaken. |
|
Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV. |
|
|
|
| VD303 | 19 |
| Was ist u.a. im Zusammenhang mit der Durchführung von Ausbildungsfunkverkehr zu beachten? |
|
Der Ausbildungsfunkbetrieb darf nur im Berechtigungsumfang der Rufzeichenzuteilung durchgeführt werden. |
|
Der Ausbildungsfunkverkehr darf nur an einer Klubstation durchgeführt werden. |
|
Der Ausbildungsfunkverkehr darf nicht in der Betriebsart A1A (Morsen) durchgeführt werden. |
|
Der Ausbildungsfunkverkehr darf nur mit einer maximalen Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP durchgeführt werden. |
|
|
|
| VD411 | 20 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
|
Kurzzeitige Standortänderungen einer Klubstation müssen der Bundesnetzagentur nicht angezeigt werden. |
|
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Rufzeichenwechsel bei der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. |
|
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Widerruf des Ausbildungsrufzeichens. |
|
Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Standortwechsel der Klubstation. |
|
|
|
| VE115 | 21 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (70-cm-Amateurfunkband)? |
|
432 - 440 MHz |
|
432 - 438 MHz |
|
430 - 438 MHz |
|
430 - 440 MHz |
|
|
|
| VE124 | 22 |
| In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status? |
|
144 - 146 MHz |
|
10,0 - 10,5 GHz |
|
5,65 - 5,85 GHz |
|
1240 - 1300 MHz |
|
|
|
| VE125 | 23 |
| In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status? |
|
430 - 440 MHz |
|
1240 - 1300 MHz |
|
3,4 - 3,475 GHz |
|
2320 - 2450 MHz |
|
|
|
| VE133 | 24 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Frequenzbereichen 14 - 14,35 MHz und 18,068 - 18,168 MHz? |
|
750 Watt |
|
150 Watt |
|
250 Watt |
|
75 Watt |
|
|
|
| VE139 | 25 |
| Wie hoch ist die maximal zulässige Sendeleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A im Frequenzbereich 1240 - 1300 MHz? |
|
250 Watt PEP |
|
75 Watt PEP, jedoch nur maximal 5 Watt EIRP im Teilbereich 1247 - 1263 MHz. |
|
100 Watt PEP |
|
750 Watt PEP, jedoch nur maximal 5 Watt EIRP im Teilbereich 1247 - 1263 MHz. |
|
|
|
| VE147 | 26 |
| In welchem Amateurfunkfrequenzbereich beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 2 MHz bzw. für amplitudenmodulierte Fernsehaussendungen 7 MHz? |
|
10,0 - 10,5 GHz |
|
3400 - 3475 MHz |
|
430 - 440 MHz |
|
2320 - 2450 MHz |
|
|
|
| VF101 | 27 |
| Enthält das TKG für den Funkamateur anwendbare Regelungen? |
|
Nein, es enthält keine auf den Amateurfunkdienst anwendbaren Regelungen. |
|
Nein, der Amateurfunkdienst ist im TKG ausdrücklich ausgeschlossen. |
|
Nein, dafür gibt es das eigenständige Amateurfunkgesetz mit Amateurfunkverordnung. |
|
Ja, einige Regelungen sind auch auf den Amateurfunkdienst anwendbar. |
|
|
|
| VF104 | 28 |
| Wie hat sich ein Funkamateur zu verhalten, wenn er Sendungen empfängt, die nicht für Funkamateure, die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind? |
|
Er hat sofort den Empfänger auszuschalten und die Bundesnetzagentur zu informieren. |
|
Er darf diese Sendungen für sich aufzeichnen und auswerten. Dritten darf das Vorhandensein und der Inhalt dieser Sendungen jedoch nicht zur Kenntnis gebracht werden. |
|
Der Inhalt solcher Sendungen sowie die Tatsache ihres Empfangs - ausgenommen bei Notrufen - darf anderen weder mitgeteilt noch für eigene Zwecke verwertet werden. |
|
Der Inhalt solcher Sendungen darf nicht verwertet werden, aber eine Diskussion über die Nachrichten- bzw. Gesprächsinhalte ist erlaubt. |
|
|
|
| VF109 | 29 |
| Darf ein Funkamateur eine Funkanlage seiner Amateurfunkstelle zum Abhören des nicht öffentlich gesprochenen Wortes verwenden? |
|
Ja, weil der Funkamateur aufgrund der Amateurfunkzulassung als sachkundige Person gilt. |
|
Nein, weil die verdeckte Übermittlung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes einer anderen Person eine mit Strafe bedrohte Handlung ist. |
|
Ja, aber nur wenn ein hierfür technisch zugelassenes Funkgerät benutzt wird. |
|
Ja, aber nur mit einer hierfür von der Bundesnetzagentur vorgesehenen besonderen Zulassung. |
|
|
|
| VG101 | 30 |
| Was hat der Funkamateur zu veranlassen, wenn bei ihm der Empfang auf Grund mangelnder Empfängerstörfestigkeit stark beeinträchtigt wird? |
|
Er hat die Störungen nur dann hinzunehmen, wenn das störende Gerät von erheblicher Bedeutung für den Betreiber ist (z.B. von einer Alarmanlage). |
|
Er hat die Störungen hinzunehmen, wenn die störenden Geräte den Anforderungen des EMVG oder FTEG genügen. |
|
Er braucht Störungen grundsätzlich nicht hinzunehmen. |
|
Er hat die Störungen in jedem Fall hinzunehmen. |
|
|
|
| VG110 | 31 |
| Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 144,250 MHz wird der Fernsehempfang eines Nachbarn im Sonderkanal S6 gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass der Funkamateur am Ort der gestörten Empfangsanlage eine Feldstärke erzeugt, die den, in der Norm empfohlenen Grenzwert für die Störfestigkeit von Kabelverteilanlagen, nicht erreicht. Was hat der Funkamateur zu tun? |
|
Er kann seine Sendeleistung uneingeschränkt erhöhen. |
|
Er kann seinen Funkbetrieb fortsetzen. |
|
Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen. |
|
Er hat seine Sendeleistung so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr gestört wird. |
|
|
|
| VI106 | 32 |
| Die Feldstärkegrenzwerte für den Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern sind von der Frequenz abhängig, weil |
|
die spezifische Absorptionsrate bei einigen Frequenzen nicht messbar ist. |
|
die Fähigkeit des Körpers, hochfrequente Strahlung zu absorbieren, frequenzabhängig ist. |
|
hochfrequente elektromagnetische Felder energiereicher sind als niederfrequente. |
|
niederfrequente elektromagnetische Felder energiereicher sind als hochfrequente. |
|
|
|
| VI107 | 33 |
| Was versteht man nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) unter dem "Anzeigeverfahren ortsfester Amateurfunkanlagen"? |
|
Die Erklärung des Funkamateurs, dass er den Grenzwert von 10 Watt EIRP einhält. |
|
Die Erklärung des Funkamateurs, dass er den Grenzwert von 10 Watt ERP einhält. |
|
Ein Verfahren zur Berechnung des Abstandes zum nächstgelegenen Nachbarn. |
|
Ein Verfahren, das es dem Funkamateur ermöglicht, eigenständig sicherzustellen und zu dokumentieren, dass von seiner ortsfesten Amateurfunkstelle keine Gefährdung für Personen ausgeht. |
|
|
|
| VI121 | 34 |
| Wer muss seine Amateurfunkstelle bei der Bundesnetzagentur anzeigen? |
|
Alle Funkamateure. |
|
Alle Funkamateure der Zeugnisklasse A. |
|
Alle Funkamateure, die auf der Kurzwelle aktiv sind. |
|
Alle Funkamateure, die ortsfeste Amateurfunkstellen mit Strahlungsleistungen oberhalb der in der BEMFV genannten Grenze betreiben möchten. |
|
|
|