| VA104 | 1 |
| Welche Aussage über Funkamateure enthält die Begriffsbestimmung des Amateurfunkdienstes in den Radio Regulations (VO Funk)? |
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Funkamateure dürfen nur Mitteilungen von geringer Bedeutung übertragen, die es nicht rechtfertigen, öffentliche Telekommunikationsdienste in Anspruch zu nehmen. |
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Funkamateure sind ordnungsgemäß ermächtigte Personen, die sich mit der Funktechnik aus rein persönlicher Neigung und nicht aus geldlichem Interesse befassen. |
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Keine, da es sich um die Definition des Amateurfunkdienstes handelt. |
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Funkamateure sind die Inhaber einer Prüfungsbescheinigung über eine bestandene Amateurfunkprüfung und befassen sich mit der Funktechnik aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse. |
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| VA203 | 2 |
| Was ist eine Amateurfunkstelle im Sinne der Radio Regulations (VO Funk)? |
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Eine Funkstelle, die im Rahmen der Definition und der Regelungen des Amateurfunkdienstes in der VO Funk von einem Funkamateur betrieben wird. |
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Eine Funkstelle, die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen-, Empfangsfunkanlagen-, Antennenanlagen und Zusatzeinrichtungen besteht. |
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Jede Funkstelle, die von einer Person betrieben wird, die auch Funkamateur ist. |
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Jede Funkstelle, die auf einer der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden kann. |
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| VA204 | 3 |
| Bei welcher der genannten Einrichtungen handelt es sich um keine Amateurfunkstelle nach der Definition der Radio Regulations (VO Funk) und des AFuG? |
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Ein Digipeater im 70-cm-Band mit DX-Cluster und Mailbox-Dienst, wobei der für den Digipeater-Betrieb notwendige Datenrechner nicht am Standort des Digipeaters steht. |
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Ein Fuchsjagdsender im 80-m-Band mit weniger als 5 Watt Senderleistung, der kein Rufzeichen, aber die Peilkennungen MO, MOE, MOI oder MOS aussendet. |
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Je eine Funkbake im 70-cm-, 23-cm- und 13-cm-Band mit gemeinsam gleichen Rufzeichen am gleichen Standort. |
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Ein FM-Relais mit Sender und Empfänger am gleichen Standort sowie getrennter Ein- und Ausgabefrequenz zwischen 27120 und 27410 kHz. |
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| VA402 | 4 |
| Nach den Radio Regulations (VO Funk) ist die Erde in verschiedene Funkregionen unterteilt. Wie viele Funkregionen gibt es und zu welcher davon gehört Kanada? |
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Fünf Funkregionen. Kanada gehört zur Region 1. |
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Vierzehn Funkregionen. Kanada gehört zur Region 4. |
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Vier Funkregionen. Kanada gehört zur Region 3. |
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Drei Funkregionen. Kanada gehört zur Region 2. |
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| VB106 | 5 |
| Mit einer gültigen deutschen Amateurfunkzulassung der Klasse E, die als "CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung" gekennzeichnet ist, dürfen die Betriebsrechte der entsprechenden ausländischen Genehmigung im jeweiligen Beitrittsland gemäß der ECC-Empfehlung (05)06 wahrgenommen werden, |
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wenn man sich in dem Land nur vorübergehend aufhält. |
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wenn man in Deutschland keinen Wohnsitz hat. |
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wenn man in dem Land einen Wohnsitz hat. |
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wenn man in Deutschland einen Wohnsitz hat. |
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| VB107 | 6 |
| Wie lange darf ein Funkamateur im Rahmen einer der CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 oder (05)06 Amateurfunkverkehr in einem Land durchführen? |
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Bis zu 6 Monaten. |
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Bis zu einem Jahr. |
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Bis zu 3 Monaten. |
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Beliebig lange. |
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| VB122 | 7 |
| Was ist eine HAREC? |
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Eine CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung gemäß der ECC-Empfehlung (05)06. |
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Eine CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung gemäß dem ERC-Report 32 und ein Amateurfunkzeugnis der Klasse E. |
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Eine CEPT-Amateurfunkgenehmigung gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01. |
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Eine harmonisierte Amateurfunkprüfungsbescheinigung gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-02 und ein Amateurfunkzeugnis der Klasse A. |
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| VB123 | 8 |
| Wozu dient eine HAREC? |
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Sie wird benötigt zur Beantragung einer Amateurfunkzulassung oder einer ausländischen Amateurfunkgenehmigung in Staaten, die die CEPT-Empfehlung T/R 61-02 anwenden. |
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Sie berechtigt Inhaber einer deutschen Amateurfunkzulassung zur Beantragung eines ausländischen Rufzeichens für den vorübergehenden Aufenthalt in allen CEPT-Ländern. |
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Sie berechtigt den Funkamateur zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb nach der CEPT-Empfehlung T/R 61-01. |
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Die HAREC-Bescheinigung berechtigt den Funkamateur zur Abwicklung von Amateurfunkverkehr in allen CEPT-Ländern. |
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| VC110 | 9 |
| Darf ein Funkamateur Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte übermitteln? |
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Nur in Not- und Katastrophenfällen. |
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Ja, jederzeit. |
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Nur nach Aufforderung durch die zuständige Außenstelle der Bundesnetzagentur. |
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Nein, unter keinen Umständen. |
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| VC138 | 10 |
| Die Bundesnetzagentur kann bei Verstößen gegen AFuG oder AFuV |
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ein Unbrauchbarmachen der Amateurfunkstelle durch Entnahme wichtiger Teile aus dem Sender anordnen. |
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eine kostenpflichtige fachliche Nachprüfung anordnen. |
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einen sofortigen Abbau der Amateurfunkstelle noch vor Ort anordnen. |
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eine Einschränkung des Betriebes oder die Außerbetriebnahme der Amateurfunkstelle anordnen. |
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| VC141 | 11 |
| Was hat ein Funkamateur mit zugeteiltem Rufzeichen zu erwarten, wenn er fortgesetzt gegen AFuG oder AFuV verstößt? |
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Den Widerruf der Amateurfunkzulassung. |
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Eine kostenpflichtige Nachprüfung. |
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Eine Gefängnisstrafe von bis zu 2 Jahren. |
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Eine Geldstrafe. |
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| VD112 | 12 |
| Was gilt in Bezug auf den Empfang von Amateurfunkaussendungen? |
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Die Anerkennung als "SWL" ist erforderlich in Verbindung mit der Mitgliedschaft in einer Amateurfunkvereinigung. |
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Es ist keine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst erforderlich. |
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Es bedarf der Zuteilung eines Hörerrufzeichens aus der "DE-Reihe". |
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Es dürfen nur TKG-zugelassene Empfangsgeräte verwendet werden. |
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| VD114 | 13 |
| Dürfen im Amateurfunkverkehr internationale Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitszeichen (z. B. SOS, MAYDAY) ausgesendet werden? |
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Ja, falls die Bundesnetzagentur zugestimmt hat. |
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Nur bei Übungen, an denen auch Inhaber von See- oder Flugfunkzeugnissen teilnehmen, dürfen auch die im See-/Flugfunkverkehr üblichen Notzeichen benutzt werden. |
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Ja, aber nur bei Not- oder Katastrophenfunkübungen. |
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Nein, der Gebrauch dieser Zeichen ist ausdrücklich untersagt. |
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| VD123 | 14 |
| Welche Daten sind in der offiziellen Rufzeichenliste der Bundesnetzagentur immer enthalten? |
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Im Falle eines Widerspruchs keinerlei Angaben, auch kein Rufzeichen. |
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Alle zugeteilten Rufzeichen mit den dazugehörigen Standorten der Amateurfunkstellen. |
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Alle zugeteilten Rufzeichen mit den dazugehörigen Rufzeicheninhabern und deren Anschriften. |
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Alle zugeteilten Rufzeichen in Verbindung mit dem Namen des Inhabers und die Standorte von Relaisfunkstellen und Funkbaken. |
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| VD201 | 15 |
| Welche Rückschlüsse lässt das Rufzeichen DP1ZZZ zu? |
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Es ist eine feste deutsche Amateurfunkstelle an einem exterritorialen Standort. |
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Es ist eine Amateurfunkstelle, die zu einem besonderen Anlass betrieben wird (Sonderrufzeichen). |
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Es ist eine Sonderfunkstelle der Deutschen Post AG. |
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Es ist eine Ausbildungsfunkstelle mit einem speziellen Rufzeichen. |
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| VD203 | 16 |
Zu welchem Verwendungszweck und welcher Klasse gehört das Rufzeichen DJ7ZZZ? Es ist ein |
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Ausbildungsrufzeichen der Klasse E. |
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Klubstationsrufzeichen der Klasse A. |
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personengebundenes Rufzeichen der Klasse A. |
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personengebundenes Rufzeichen der Klasse E. |
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| VD217 | 17 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DO1AA - DO9ZZZ" zu? |
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Personengebundene Rufzeichen der Klasse E. |
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Rufzeichen für Klubstationen. |
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Ausbildungsrufzeichen. |
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Rufzeichen der Klasse A. |
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| VD218 | 18 |
| Woran erkennt man eine Amateurfunkstelle im Funkbetrieb? |
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An der verwendeten Sendeart. |
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Am benutzen Frequenzbereich. |
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Am Amateurfunkrufzeichen. |
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An der Betriebstechnik. |
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| VD221 | 19 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DAØAA - DAØZZZ" zu? |
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Rufzeichen für ATV-Relaisfunkstellen. |
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Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV. |
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Rufzeichen für Klubstationen. |
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Rufzeichen für Funkbaken. |
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| VD222 | 20 |
| Was trifft für das Rufzeichen "DA5AA" zu? |
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Rufzeichen für exterritoriale Standorte. |
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Rufzeichen für Klubstationen. |
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Rufzeichen für Personal der Gaststreitkräfte. |
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Rufzeichen für Zuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 der AFuV. |
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| VD303 | 21 |
| Was ist u.a. im Zusammenhang mit der Durchführung von Ausbildungsfunkverkehr zu beachten? |
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Der Ausbildungsfunkverkehr darf nicht in der Betriebsart A1A (Morsen) durchgeführt werden. |
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Der Ausbildungsfunkverkehr darf nur an einer Klubstation durchgeführt werden. |
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Der Ausbildungsfunkbetrieb darf nur im Berechtigungsumfang der Rufzeichenzuteilung durchgeführt werden. |
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Der Ausbildungsfunkverkehr darf nur mit einer maximalen Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP durchgeführt werden. |
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| VD307 | 22 |
| Kann der Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse E ein Ausbildungsrufzeichen zugeteilt bekommen? |
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Ja, er darf jedoch nur im Rahmen der Klasse E ausbilden. |
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Ja, er darf die Ausbildung aber nur in Anwesenheit eines Zulassungsinhabers mit Klasse A durchführen. |
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Nein, Ausbildungsrufzeichen werden nur Inhabern der höchsten Amateurfunk-Zeugnisklasse zugeteilt. |
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Nein, die Klasse E ist nur als Einstiegsklasse vorgesehen und darf daher nicht ausbilden. |
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| VD501 | 23 |
| Welche der folgenden Begriffsbestimmungen ist gemäß AFuV richtig wiedergegeben? |
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Eine "fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" ist eine besetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (z.B. Amateurfunkstellen mit digitalen Betriebsarten). |
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Eine "Funkbake" ist eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die ferngesteuert Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt. |
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Eine "Relaisfunkstelle" ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale automatisch aussendet. |
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Eine "fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle" ist eine unbesetzt betriebene Amateurfunkstelle, die fernbedient oder selbsttätig Aussendungen erzeugt (Relaisfunkstellen, Digipeater, Funkbaken usw.). |
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| VD507 | 24 |
| Was gilt gemäß AFuV bei Relaisfunkstellen? |
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Das Rufzeichen der Relaisfunkstelle muss nach einer mehr als 10-minütigen Sendepause wiederholt werden. |
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Der Inhaber der Rufzeichenzuteilung muss sicherstellen, dass die Relaisfunkstelle jederzeit abgeschaltet werden kann. |
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Ein vorgeschriebenes Mindestalter des Rufzeicheninhabers. |
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Ein durchlaufender Betrieb des Senders länger als 10 Minuten ist nicht zulässig. |
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| VD509 | 25 |
| Was gilt gemäß AFuV bei Relaisfunkstellen und Funkbaken? |
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Das Rufzeichen der Relaisfunkstelle muss nach einer mehr als 10-minütigen Sendepause wiederholt werden. |
|
Ein durchlaufender Betrieb des Senders länger als 10 Minuten ist nicht zulässig. |
|
Ein vorgeschriebenes Mindestalter des Rufzeicheninhabers. |
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Relaisfunkstellen und Funkbaken dürfen nur an dem in der Rufzeichenzuteilung aufgeführten Standort unter den dort festgelegten Rahmenbedingungen betrieben werden. |
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| VE109 | 26 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (17-m-Amateurfunkband)? |
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18,068 MHz - 18,168 MHz |
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18,1 MHz - 18,15 MHz |
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18,68 MHz - 19,99 MHz |
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18,89 MHz - 18,99 MHz |
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| VE143 | 27 |
| In welchen Amateurfunkfrequenzbereichen beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 2,7 kHz? |
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1810 - 2000 kHz und 3500 - 3800 kHz |
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135,7 - 137,8 kHz und 1810 - 1850 kHz |
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21000 - 21450 kHz und 28000 - 29700 kHz |
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10100 - 10150 kHz und 18068 - 18168 kHz |
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| VF101 | 28 |
| Enthält das TKG für den Funkamateur anwendbare Regelungen? |
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Nein, dafür gibt es das eigenständige Amateurfunkgesetz mit Amateurfunkverordnung. |
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Nein, der Amateurfunkdienst ist im TKG ausdrücklich ausgeschlossen. |
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Ja, einige Regelungen sind auch auf den Amateurfunkdienst anwendbar. |
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Nein, es enthält keine auf den Amateurfunkdienst anwendbaren Regelungen. |
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| VG102 | 29 |
| Darf der Funkamateur von den grundlegenden Anforderungen zur Störfestigkeit im Sinne des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten abweichen? |
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Nein, die Störfestigkeit ist vorgegeben und muss eingehalten werden. |
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Nein, die Störfestigkeit spielt bei Amateurfunkgeräten keine Rolle. |
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Ja, aber nur in Richtung Verbesserung der Störfestigkeit. |
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Ja, er kann den Grad der Störfestigkeit seiner Geräte selbst bestimmen. |
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| VG109 | 30 |
| Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 145,550 MHz wird der Rundfunkempfänger eines Nachbarn auf 100,6 MHz durch Direkteinstrahlung gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass der Funkamateur am Ort des gestörten Empfängers eine Feldstärke erzeugt, die den in der Norm empfohlenen Grenzwert für die Störfestigkeit von Geräten nicht erreicht. Was hat der Funkamateur zu tun? |
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Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen. |
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Er kann seinen Funkbetrieb fortsetzen. |
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Er kann seine Sendeleistung uneingeschränkt erhöhen. |
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Er hat seine Sendeleistung so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr gestört wird. |
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| VG110 | 31 |
| Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 144,250 MHz wird der Fernsehempfang eines Nachbarn im Sonderkanal S6 gestört. Eine Überprüfung ergibt, dass der Funkamateur am Ort der gestörten Empfangsanlage eine Feldstärke erzeugt, die den, in der Norm empfohlenen Grenzwert für die Störfestigkeit von Kabelverteilanlagen, nicht erreicht. Was hat der Funkamateur zu tun? |
|
Er hat seine Sendeleistung so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr gestört wird. |
|
Er kann seinen Funkbetrieb fortsetzen. |
|
Er kann seine Sendeleistung uneingeschränkt erhöhen. |
|
Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen. |
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| VH103 | 32 |
| Welche Vorschriften müssen im Handel erhältliche Empfangsfunkanlagen einhalten, die dem Amateurfunk zugewiesene Frequenzen empfangen können? |
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Grundlegende Anforderungen an Amateurfunkempfänger sind in der Amateurfunkverordnung geregelt. |
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Amateurfunkempfänger brauchen grundsätzlich keinerlei Bestimmungen einzuhalten. |
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Es sind die Bestimmungen des FTEG einzuhalten. Dies ist an der CE-Kennzeichnung des Gerätes und den Angaben zum bestimmungsgemäßen Betrieb in den Begleitpapieren zu erkennen. |
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Amateurfunkempfänger dürfen ausschließlich von Funkamateuren betrieben werden; darüber hinaus gibt es keine weiteren Vorschriften. |
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| VI120 | 33 |
| Für die Berechnung des Sicherheitsabstandes wird in der Regel der Antennengewinnfaktor (G) verwendet. Der Antennengewinnfaktor G ist |
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das logarithmische Verhältnis der benutzten Antenne zu einer Referenzantenne. |
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der Kehrwert des Antennengewinns g (in dB). |
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gleich dem Antennengewinn g (in dB). |
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der lineare Faktor, aus dem sich durch Multiplikation mit der Antenneneingangsleistung die effektiv abgestrahlte Leistung errechnen lässt. |
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| VJ101 | 34 |
| Nach welchen Vorschriften müssen Außenantennenanlagen errichtet werden? |
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Nach den Empfehlungen der Amateurfunkvereine. |
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Nach den geltenden Bauordnungen des jeweiligen Bundeslandes. |
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Es müssen keine besonderen Vorschriften beachtet werden, da es sich um eine Amateurfunkanlage handelt. |
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Nach den Bestimmungen des AFuG. |
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