| VA301 | 1 |
| Was ist in den Radio Regulations (VO Funk) bezüglich der Morsequalifikation für Funkamateure festgelegt? |
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Die nationalen Verwaltungen bestimmen selbst, ob bei ihnen für eine Amateurfunkgenehmigung Morsekenntnisse nachgewiesen werden müssen. |
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Wer Frequenzen unter 30 MHz nutzen will, muss eine Morseprüfung ablegen. |
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Wer Frequenzbereiche unterhalb des 10-m-Bandes benutzen möchte, muss eine Morse-Hörprüfung ablegen. |
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Nur wer eine Morseprüfung mit mindestens Tempo 60 BpM bestanden hat, darf mehr als 500 Watt Sendeleistung anwenden. |
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| VB117 | 2 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
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Die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und T/R 61-02 schließen die ECC-Empfehlung (05)06 mit ein. |
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Alle Mitglieder der CEPT sind verpflichtet, alle CEPT-Empfehlungen anzuwenden. |
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Auch Nicht-CEPT-Länder können den CEPT-Empfehlungen T/R 61-01, T/R 61-02 oder (05)06 beitreten und diese anwenden. |
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Eine Bescheinigung nach CEPT-Empfehlung T/R 61-02 berechtigt den Funkamateur auch zur Durchführung des Amateurfunkbetriebs. |
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| VB119 | 3 |
| Darf ein Funkamateur mit einer gültigen deutschen Amateurfunkzulassung der Klasse A auch im Gastland Amateurfunkverkehr auf dem 6-m-Band durchführen? |
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Ja, aber nur, wenn der Funkamateur eine CEPT-Amateurfunkgenehmigung besitzt. |
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Nein. Der Betrieb im 6-m-Band ist grundsätzlich unzulässig. |
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Ja. Die Genehmigung für den Betrieb im 6-m-Band muss jedoch in seine Amateurfunkzulassung eingetragen sein. |
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Nicht grundsätzlich. Der Funkamateur hat sich generell an die Bestimmungen des Gastlandes im Rahmen seiner CEPT-Amateurfunkgenehmigung zu halten. |
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| VC120 | 4 |
| Welche Rufzeichenzuteilungsarten gibt es im Amateurfunk? |
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Personengebundenes Rufzeichen, Familienrufzeichen, Klubstationsrufzeichen, Rufzeichen für fernbediente/automatisch arbeitende Amateurfunkstellen. |
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Personengebundenes Rufzeichen, Ausbildungsrufzeichen, Klubstationsrufzeichen, Rufzeichen für fernbediente/automatisch arbeitende Amateurfunkstellen, Rufzeichen gemäß § 16 Abs. 2 AFuV. |
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Personengebundenes Rufzeichen, Ausbildungsrufzeichen, Kontestrufzeichen, Rufzeichen gemäß § 16 Abs. 2 AFuV. |
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Personengebundenes Rufzeichen, Ausbildungsrufzeichen, Rufzeichen für Versuchsfunkstellen, Rufzeichen für fernbediente/ automatisch arbeitende Amateurfunkstellen. |
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| VC125 | 5 |
| Kann ein zugeteiltes Rufzeichen durch die Bundesnetzagentur geändert werden? |
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Nein, es sei denn, die Behörde bezahlt dem Funkamateur den Neudruck von QSL-Karten. |
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Ja, wenn wichtige Gründe dazu bei der Behörde vorliegen. |
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Nein, das einmal zugeteilte Rufzeichen ist zeitlebens ideelles Eigentum des Funkamateurs, für das er bei Erstzuteilung auch bezahlen musste. |
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Ja, aber nicht öfter als alle 5 Jahre einmal, da jeder Rufzeichenwechsel für den Funkamateur gebührenpflichtig ist. |
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| VC129 | 6 |
| Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? |
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Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle nur auf den für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen senden. |
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Ein Zulassungsinhaber darf mit seiner Amateurfunkstelle jederzeit Nachrichten für und an Dritte übermitteln, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen. |
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Eine Amateurfunkstelle darf erst mit dem Erhalt des Amateurfunkzeugnisses betrieben werden. |
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Eine Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen. |
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| VC140 | 7 |
| Unter welchen Voraussetzungen kann einem Funkamateur die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst widerrufen werden? |
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Bei festgestellten Eintragungen in das Strafregister. |
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Bei fortgesetztem Verstoß gegen das Amateurfunkgesetz oder gegen die Amateurfunkverordnung. |
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Bei verspätet gestelltem Verlängerungsantrag für eine Relaisfunkstelle. |
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Bei Überschreitung des zulässigen Personenschutzabstandes. |
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| VC146 | 8 |
| Was hat ein Funkamateur zu erwarten, der seine Amateurfunkstelle entgegen den Bestimmungen über den Amateurfunkdienst betreibt? |
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Der Funkamateur hat mit Entzug des Amateurfunkzeugnisses und einer Geldstrafe zu rechnen. |
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Der Funkamateur hat mit einer Geldstrafe und mit dem Einzug der Sendefunkanlage zu rechnen. |
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Die Bundesnetzagentur kann dies - wenn ein entsprechender Verstoß begangen wurde - mit einer Geldbuße ahnden. |
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Die Bundesnetzagentur kann die verwendete Funkanlage einziehen. |
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| VD121 | 9 |
| Ist das Aussenden des unmodulierten oder ungetasteten Trägers zulässig? |
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Nein, weil sonst die Endstufe zu heiß wird. |
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So lange bis ein Ruf wahrgenommen wird. |
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Ja, kurzzeitig, z.B. zum Abstimmen. |
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Ja, unbegrenzt, es wird ja keine Information übertragen. |
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| VD124 | 10 |
| Wozu können Aufzeichnungen der Sendetätigkeit (z.B. Stationstagebuch) dienen? |
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Ein präzise geführtes Stationstagebuch kann u.a. als Grundlage für die Erteilung einer EMVU-Bescheinigung dienen. |
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Sie können zur Aufklärung elektromagnetischer Unverträglichkeiten dienen. |
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Dort können die Rufzeichen der Gegenfunkstellen festgehalten werden, damit der Bundesnetzagentur jederzeit der Nachweis erbracht werden kann, dass nur mit genehmigten Funkstellen Funkverkehr abgewickelt wurde. |
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Sie können nur als Aktivitätsnachweis über den Funkbetrieb gegenüber der örtlichen Amateurfunkvereinigung dienen. |
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| VD210 | 11 |
| Welche der folgenden Amateurfunkrufzeichen werden in Deutschland auch zugeteilt? |
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Rufzeichen für Relaisfunkstellen und Funkbaken mit 1-buchstabigem oder mit 4- bis 7-stelligem Suffix. |
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Rufzeichen für Klubstationen mit 1-buchstabigem oder mit 4- bis 7-stelligem Präfix, dessen letztes Zeichen eine Ziffer sein muss. |
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Rufzeichen für Klubstationen mit 1-buchstabigem oder 4- bis 7-stelligem Suffix, das mit einem Buchstaben endet. |
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Rufzeichen mit 1- bis 7-stelligem Suffix als personengebundenes Rufzeichen gemäß § 3 Abs. 1 des Amateurfunkgesetzes. |
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| VD213 | 12 |
| Was trifft für die Rufzeichenreihe "DN1AA - DN8ZZZ" zu? |
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Rufzeichen für Relaisfunkstellen. |
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Rufzeichen für Ausbildungsfunkbetrieb. |
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Rufzeichen für Funkbaken. |
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Rufzeichen für Klubstationen. |
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| VD218 | 13 |
| Woran erkennt man eine Amateurfunkstelle im Funkbetrieb? |
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An der verwendeten Sendeart. |
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Am Amateurfunkrufzeichen. |
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An der Betriebstechnik. |
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Am benutzen Frequenzbereich. |
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| VD302 | 14 |
| Was ist bei der Durchführung von Ausbildungsfunkverkehr zu beachten? |
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Vom Auszubildenden sind Angaben über den Funkverkehr schriftlich festzuhalten und vom Ausbilder zu bestätigen. |
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Beim Ausbildungsfunkverkehr darf nicht an Amateurfunkwettbewerben teilgenommen werden. |
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Der Ausbildungsfunkverkehr darf ausschließlich in Phonie (SSB oder FM) durchgeführt werden. |
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Der Ausbildungsfunkverkehr darf ausschließlich in Gegenwart des Ausbilders an einer Klub- oder Schulstation durchgeführt werden. |
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| VD304 | 15 |
| Wann ist mit dem Entzug eines Ausbildungsrufzeichens zu rechnen? |
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Wenn durch den Ausbildungsfunkverkehr BCI und TVI verursacht wird. |
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Wenn der Ausbildungsfunkverkehr mobil durchgeführt wird. |
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Wenn es zu Störungen von Amateurfunk-Kontesten kommt. |
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Wenn das Ausbildungsrufzeichen fortgesetzt in Abwesenheit des Ausbilders benutzt wird. |
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| VD305 | 16 |
| Nicht-Funkamateure dürfen am Ausbildungsfunkbetrieb |
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nur unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht eines Funkamateurs mit zugeteiltem Ausbildungsrufzeichen teilnehmen. |
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ohne besondere Auflagen teilnehmen. |
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nur an Klubstationen unter Aufsicht eines Funkamateurs teilnehmen. |
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jederzeit unter Verwendung des persönlichen Rufzeichens des ausbildenden Funkamateurs teilnehmen. |
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| VD308 | 17 |
| Wird das Ausbildungsrufzeichen auf unbegrenzte Zeit erteilt? |
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Nein, es ist auf 2 Jahre befristet. |
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Nein, es ist nach einem Jahr neu zu beantragen. |
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Nein, es verfällt, wenn es ein Jahr nicht benutzt wurde. |
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Ja, bis auf Ausnahmen wird es in der Regel unbefristet erteilt. |
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| VD405 | 18 |
| Wovon sind die Betriebsrechte eines Funkamateurs bei der Mitbenutzung eines Klubstationsrufzeichens abhängig? |
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Von seiner Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst nach § 3 Abs. 1 AFuG. |
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Von seiner Benennung durch den verantwortlichen Funkamateur. |
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Nur von den Betriebsrechten der Rufzeichenzuteilung der Klubstation. |
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Er muss auf jeden Fall Inhaber eines Rufzeichens der höchsten Amateurfunkklasse sein. |
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| VD406 | 19 |
| Welche der genannten Funkamateure dürfen an einer Klubstation der Klasse A Funkbetrieb im 40-m-Amateurfunkband durchführen? |
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Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse E ohne Amateurfunkzulassung. |
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Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse E. |
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Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse A. |
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Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse A ohne Amateurfunkzulassung. |
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| VD408 | 20 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Verzicht auf die Zulassung zum Amateurfunkdienst. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Standortwechsel der Klubstation. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Rufzeichenwechsel bei der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Widerruf des Ausbildungsrufzeichens. |
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| VD411 | 21 |
| Welche der folgenden Aussagen ist richtig? |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Standortwechsel der Klubstation. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Widerruf des Ausbildungsrufzeichens. |
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Die Rufzeichenzuteilung für eine Klubstation endet mit dem Rufzeichenwechsel bei der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. |
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Kurzzeitige Standortänderungen einer Klubstation müssen der Bundesnetzagentur nicht angezeigt werden. |
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| VD507 | 22 |
| Was gilt gemäß AFuV bei Relaisfunkstellen? |
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Ein durchlaufender Betrieb des Senders länger als 10 Minuten ist nicht zulässig. |
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Das Rufzeichen der Relaisfunkstelle muss nach einer mehr als 10-minütigen Sendepause wiederholt werden. |
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Der Inhaber der Rufzeichenzuteilung muss sicherstellen, dass die Relaisfunkstelle jederzeit abgeschaltet werden kann. |
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Ein vorgeschriebenes Mindestalter des Rufzeicheninhabers. |
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| VD508 | 23 |
| Was gilt gemäß AFuV bei Relaisfunkstellen und Funkbaken? |
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Relaisfunkstellen und Funkbaken dürfen nur auf den in der Rufzeichenzuteilung für sie ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden. |
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Ein vorgeschriebenes Mindestalter des Rufzeicheninhabers. |
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Ein durchlaufender Betrieb des Senders länger als 10 Minuten ist nicht zulässig. |
|
Das Rufzeichen der Relaisfunkstelle muss nach einer mehr als 10-minütigen Sendepause wiederholt werden. |
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| VD511 | 24 |
| Welcher Fall ist als störungsfreier Betrieb einer Relaisfunkstelle im Sinne des § 13 Abs. 4 AFuV anzusehen? |
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Die Benutzung einer Relaisfunkstelle mit falscher Rufzeichenklasse. |
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Die Verbreitung von Inhalten, die gegen AFuG, AFuV oder gegen allgemeines Recht verstoßen. |
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Mutwillige Störungen oder unberechtigte Aussendungen. |
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Lang andauernder Funkverkehr. |
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| VE114 | 25 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (2-m-Amateurfunkband)? |
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140 - 148 MHz |
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144 - 148 MHz |
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140 - 146 MHz |
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144 - 146 MHz |
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| VE116 | 26 |
| Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz eines für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereichs (23-cm-Amateurfunkband)? |
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1220 - 1300 MHz |
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1240 - 1290 MHz |
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1220 - 1290 MHz |
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1240 - 1300 MHz |
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| VE119 | 27 |
| Welche Antwort enthält nur Frequenzbereiche, die auch von Rufzeicheninhabern der Klasse E genutzt werden dürfen? |
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135,7 - 137,8 kHz, 1810 - 2000 kHz, 7000 - 7200 kHz und 21000 - 21450 kHz |
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1815 - 1835 kHz, 10100 - 10150 kHz, 14000 - 14350 kHz und 21000 - 21450 kHz |
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1850 - 1890 kHz, 7000 - 7200 kHz, 18068 - 18168 kHz und 24890 - 24990 kHz |
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1810 - 2000 kHz, 3500 - 3800 kHz, 21000 - 21450 kHz und 28000 - 29700 kHz |
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| VE122 | 28 |
| In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status? |
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10100 - 10150 kHz |
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21000 - 21450 kHz |
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135,7 - 137,8 kHz |
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1850 - 1890 kHz |
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| VE143 | 29 |
| In welchen Amateurfunkfrequenzbereichen beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 2,7 kHz? |
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1810 - 2000 kHz und 3500 - 3800 kHz |
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10100 - 10150 kHz und 18068 - 18168 kHz |
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135,7 - 137,8 kHz und 1810 - 1850 kHz |
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21000 - 21450 kHz und 28000 - 29700 kHz |
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| VE152 | 30 |
| Darf ein Funkamateur mit seinem Amateurfunkgerät Funkverkehr im CB-Funk-Bereich durchführen? |
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Ja. Der Funkamateur ist auf Grund seines technischen Wissens in der Lage, das Amateurfunkgerät so einzustellen, dass die technischen Vorschriften für CB-Funkgeräte eingehalten werden. |
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Nein. CB-Funkverkehr darf nur mit speziell für diesen Frequenzbereich hergestellten Geräten durchgeführt werden, für die eine Konformitätsbewertung oder Zulassung vorliegt. |
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Ja, aber nur, wenn er unter Benutzung seines Amateurfunkrufzeichens die Sendeleistung auf 4 Watt begrenzt. |
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Nur dann, wenn er außer dem Amateurfunkrufzeichen auch eine Genehmigung zum Betrieb von CB-Funkgeräten besitzt. |
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| VF104 | 31 |
| Wie hat sich ein Funkamateur zu verhalten, wenn er Sendungen empfängt, die nicht für Funkamateure, die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind? |
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Er darf diese Sendungen für sich aufzeichnen und auswerten. Dritten darf das Vorhandensein und der Inhalt dieser Sendungen jedoch nicht zur Kenntnis gebracht werden. |
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Er hat sofort den Empfänger auszuschalten und die Bundesnetzagentur zu informieren. |
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Der Inhalt solcher Sendungen sowie die Tatsache ihres Empfangs - ausgenommen bei Notrufen - darf anderen weder mitgeteilt noch für eigene Zwecke verwertet werden. |
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Der Inhalt solcher Sendungen darf nicht verwertet werden, aber eine Diskussion über die Nachrichten- bzw. Gesprächsinhalte ist erlaubt. |
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| VH105 | 32 |
| Wird für selbstgefertigte Amateurfunkgeräte der Nachweis auf Einhaltung der technischen Vorschriften verlangt? |
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Der Nachweis wird verlangt. Selbstgebaute oder veränderte Geräte müssen der Bundesnetzagentur zur Prüfung vorgestellt werden. |
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Dieser Nachweis wurde nur für ältere Röhrenverstärker mit Ausgangsleistungen über 300 Watt gefordert, weil deren Betrieb häufig zu Störungen führte. Neuere, transistorisierte Leistungsverstärker benötigen keinen Nachweis mehr. |
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Nein, weil der Amateurfunkdienst als Experimentierfunkdienst zu verstehen ist und dem Funkamateur Gelegenheit gegeben werden soll, seine Geräte selbst zu bauen oder seriengefertigte Geräte zu ändern. |
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Ja, weil auch der Betrieb dieser Geräte in der Nachbarschaft nicht zu Störungen führen darf. |
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| VI106 | 33 |
| Die Feldstärkegrenzwerte für den Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern sind von der Frequenz abhängig, weil |
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niederfrequente elektromagnetische Felder energiereicher sind als hochfrequente. |
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die spezifische Absorptionsrate bei einigen Frequenzen nicht messbar ist. |
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hochfrequente elektromagnetische Felder energiereicher sind als niederfrequente. |
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die Fähigkeit des Körpers, hochfrequente Strahlung zu absorbieren, frequenzabhängig ist. |
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| VI120 | 34 |
| Für die Berechnung des Sicherheitsabstandes wird in der Regel der Antennengewinnfaktor (G) verwendet. Der Antennengewinnfaktor G ist |
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der Kehrwert des Antennengewinns g (in dB). |
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der lineare Faktor, aus dem sich durch Multiplikation mit der Antenneneingangsleistung die effektiv abgestrahlte Leistung errechnen lässt. |
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das logarithmische Verhältnis der benutzten Antenne zu einer Referenzantenne. |
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gleich dem Antennengewinn g (in dB). |
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