VA101 | 1 |
In welchem internationalen Regelwerk ist der Begriff "Amateurfunkdienst" definiert? |
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In den Regelungen der CEPT |
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In den Normen und Empfehlungen des ETSI |
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In den Radio Regulations (RR) der ITU |
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In den Empfehlungen der IARU |
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VA202 | 2 |
Wie ist die "Amateurfunkstelle" in den Radio Regulations (RR) definiert? Eine Amateurfunkstelle ist ... |
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eine Funkstelle mit Rufzeichen. |
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eine Funkstelle des Amateurfunkdienstes. |
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eine Funkstelle, die auf Amateurfunkfrequenzen sendet. |
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eine Funkstelle, die von Funkamateuren bedient wird. |
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VA402 | 3 |
Nach den Radio Regulations (RR) ist die Welt für die Zuweisung von Frequenzbereichen an Funkdienste in Regionen aufgeteilt. Wie viele Regionen gibt es? |
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Zwei |
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Vier |
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Fünf |
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Drei |
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VB102 | 4 |
Was versteht man unter dem Begriff HAREC (Harmonized Amateur Radio Examination Certificate)? |
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Es ist eine harmonisierte CEPT-Amateurfunkgenehmigung gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01. |
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Es ist eine harmonisierte Amateurfunkprüfungsbescheinigung gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-02. Das Amateurfunkzeugnis der Klasse A entspricht dieser Empfehlung. |
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Es ist eine harmonisierte CEPT-Novice-Amateurfunkprüfungsbescheinigung gemäß dem ERC-Report 32. Das Amateurfunkzeugnis der Klasse E entspricht dieser Empfehlung. |
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Es ist eine harmonisierte CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung gemäß der ECC-Empfehlung (05)06. |
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VB111 | 5 |
Welche Regelungen sind beim Betrieb einer Amateurfunkstelle im Ausland zu beachten, wenn das besuchte Land die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und (05)06 umgesetzt hat? |
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In Ländern der Europäischen Union (EU) gelten die gleichen Gesetze wie in Deutschland. Außerhalb der EU sind die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. |
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Die Bestimmungen des Gastlandes, aber nur, wenn der Funkamateur sich dauerhaft dort aufhält. Mobil betriebene Funkstellen (z. B. auf der Durchreise) können wie in Deutschland genutzt werden. |
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Die zutreffende CEPT-Empfehlung und die im Gastland geltenden Bestimmungen und Auflagen. Man muss sich z. B. mit der Sendeleistung den Bestimmungen des Gastlandes anpassen. |
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Die zutreffende CEPT-Empfehlung und die im Heimatland geltenden Bestimmungen und Auflagen. Man muss sich z. B. mit der Sendeleistung nicht den Bestimmungen des Gastlandes anpassen. |
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VB113 | 6 |
Was hat ein Funkamateur zu veranlassen, wenn er eine Amateurfunkstelle in einem Land betreiben will, das die CEPT-Empfehlung nicht anwendet? |
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Er muss bei der zuständigen Behörde des Landes eine Gastzulassung beantragen. |
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Nichts, da aufgrund von Gegenseitigkeitsabkommen der vorübergehende Betrieb genehmigt ist. |
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Er muss eine besondere Genehmigung der Bundesnetzagentur einholen. |
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Nichts, wenn das Gastland die IARU-Empfehlungen anwendet. |
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VC110 | 7 |
Was gilt für Funkamateure hinsichtlich der Frequenznutzung? Ein Funkamateur darf mit seiner Amateurfunkstelle ... |
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auf allen für seine ITU-Region zugelassenen Frequenzen senden. |
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im Rahmen einer Notfunkübung auch auf nicht für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen senden. |
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beliebige Frequenzen nutzen, sofern keine anderen Funkdienste gestört werden. |
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auf den für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen senden. |
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VC114 | 8 |
Darf die Amateurfunkstelle zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken betrieben werden? Eine Amateurfunkstelle darf ... |
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nicht zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken betrieben werden. |
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nach Anzeige des Gewerbes unter Angabe des Rufzeichens zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken betrieben werden. |
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nach Genehmigung durch die Bundesnetzagentur zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken betrieben werden. |
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zum Zwecke des geschäftsmäßigen Erbringens von Telekommunikationsdiensten betrieben werden. |
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VD102 | 9 |
Was gilt in Bezug auf den Empfang von Amateurfunkaussendungen? |
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Es dürfen nur TKG-zugelassene Empfangsgeräte verwendet werden. |
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Es ist keine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst erforderlich. |
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Es bedarf der Zuteilung eines Hörerrufzeichens aus der "DE-Reihe". |
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Die Anerkennung als "SWL" ist erforderlich in Verbindung mit der Mitgliedschaft in einer Amateurfunkvereinigung. |
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VD104 | 10 |
Welche Kommunikationsinhalte dürfen im Amateurfunkverkehr laut AFuV zum Zwecke der Verschleierung verschlüsselt werden? |
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Steuersignale für Satelliten, für fernbediente und automatisch arbeitende Stationen und für Remote-Betrieb |
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Steuersignale für Satelliten, vertrauliche Informationen und Mitteilung persönlicher Art |
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Inhalte, die auf Grund des verwendeten Übertragungsverfahrens digital codiert werden |
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Inhalte, die schützenswerte technische Sachverhalte des Amateurfunkdienstes betreffen |
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VD118 | 11 |
Wie ist der Begriff "Relaisfunkstelle" nach dem Wortlaut der Amateurfunkverordnung (AFuV) definiert? |
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Eine "Relaisfunkstelle" ist eine fernbediente Amateurfunkstelle, die mit dem persönlichen Rufzeichen des Inhabers betrieben wird. |
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Eine "Relaisfunkstelle" ist eine von einem Funkamateur ständig besetzte Amateurfunkstelle, die empfangene Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale fern ausgelöst aussendet und dabei zur Erhöhung der Erreichbarkeit von Amateurfunkstellen dient. |
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Eine "Relaisfunkstelle" ist eine fernbediente Amateurfunkstelle, die nur an einem geografisch exponierten Standort betrieben werden darf. |
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Eine "Relaisfunkstelle" ist eine fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle oder fernbedient und automatisch arbeitende Amateurfunkstelle in Satelliten, die empfangene Amateurfunk-Aussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Inhalte fernausgelöst wieder aussendet oder weiterleitet. |
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VD206 | 12 |
Welches Buchstabieralphabet ist nach der Verfügung 13/2005 bei der Nennung des Rufzeichens zur Identifikation einer Amateurfunkstation zu verwenden? |
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Das internationale Buchstabieralphabet nach den Radio Regulations (Anhang 14) |
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Das deutsche Buchstabieralphabet nach DIN 5009 |
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Das englische Buchstabieralphabet der ITU-Konferenz in Madrid von 1932 |
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Das europäische Buchstabieralphabet von 1992 |
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VD403 | 13 |
Ab wann darf ein Funkamateur laut Amateurfunkgesetz (AFuG) eine Klubstation betreiben? |
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Erst nach Überprüfung des Standortes durch die BNetzA und Zuteilung eines Klubstationsrufzeichens |
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Nachdem er selbst eine Zulassung zum Amateurfunkdienst und die Zuteilung eines Klubstationsrufzeichens erhalten hat |
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Erst 3 Monate nach Ablegen der Amateurfunkprüfung und Zuteilung eines Klubstationsrufzeichens |
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Nach Vorlage einer harmonisierten Prüfungsbescheinigung kann der Betrieb erfolgen |
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VD503 | 14 |
Wie hoch ist die maximal zulässige Strahlungsleistung einer Relaisfunkstelle oberhalb 30 MHz? |
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100 W PEP |
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750 W PEP für Klasse A, 75 W PEP für Klasse E und 10 W PEP für Klasse N |
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150 W ERP |
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50 W ERP |
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VD607 | 15 |
Wer darf mit einer Amateurfunkstelle im "Remote-Betrieb" senden? Vom Betreiber der Amateurfunkstelle berechtigte Funkamateure, die ... |
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über eine Zulassung für die Klasse A oder E verfügen. |
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über eine Zulassung für die Klasse A, E oder N verfügen. |
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über eine Zulassung für die Klasse A verfügen. |
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seit mindestens einem Jahr über eine Zulassung verfügen. |
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VD722 | 16 |
Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz für das 13 cm-Amateurfunkband in Deutschland? |
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2350 bis 2520 MHz |
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2240 bis 2300 MHz |
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2320 bis 2450 MHz |
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2250 bis 2340 MHz |
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VD726 | 17 |
Sie sind Inhaber einer Zulassung für den Amateurfunkdienst der Klasse N und nutzen ein Funkgerät mit 5 W Senderausgangsleistung. Dürfen Sie bei Sendebetrieb im 2 m-Band eine direkt angeschlossene Antenne mit Gewinnfaktor 1,8 bezogen auf den isotropen Kugelstrahler (entspricht 2,6 dBi Gewinn) verwenden? |
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Ja, außer wenn die Amateurfunkstelle ortsfest betrieben wird. |
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Nein, da sich eine Strahlungsleistung von über 10 W EIRP ergibt. |
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Nein, da ich Antennen mit Gewinn nicht benutzen darf |
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Ja, da die Strahlungsleistung den Grenzwert von 10 W EIRP nicht überschreitet. |
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VD738 | 18 |
In welchen Amateurfunkfrequenzbereichen beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 800 Hz? |
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135,7 bis 137,8 kHz, 472 bis 479 kHz und 10100 bis 10150 kHz |
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7000 bis 7100 kHz und 14000 bis 14350 kHz |
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18068 bis 18168 kHz und 24890 bis 24990 kHz |
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1810 bis 2000 kHz, 3500 bis 3800 kHz und 7000 bis 7200 kHz |
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VD740 | 19 |
In welchem der folgenden Amateurfunkfrequenzbereiche beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 7 kHz? |
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10100 bis 10150 kHz |
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21000 bis 21450 kHz |
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28000 bis 29000 kHz |
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14000 bis 14350 kHz |
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VE102 | 20 |
Bedarf jede Frequenznutzung einer Frequenzzuteilung? |
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Eine Frequenznutzung ist auch ohne Frequenzzuteilung zulässig. |
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Jede Frequenznutzung bedarf einer vorherigen Frequenzzuteilung. |
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Es gibt Ausnahmen von der Notwendigkeit zur Frequenzzuteilung, z. B. die ISM-Frequenzen. |
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Erst ab 0,1 W ist eine Frequenzzuteilung erforderlich. |
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VE202 | 21 |
Bei welcher Handlung verletzt ein Funkamateur das Fernmeldegeheimnis? |
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Bei Aufzeichnung und Weitergabe von Gesprächsinhalten und Daten aus Amateurfunkverbindungen, insbesondere, wenn die Weitergabe an Nicht-Funkamateure erfolgt. |
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Bei Verwertung oder Weitergabe von Gesprächsinhalten und Daten aus Amateurfunkverbindungen, an denen der Funkamateur nicht selbst beteiligt war. |
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Bei Verwertung oder Weitergabe von Gesprächsinhalten und Daten aus Amateurfunkverbindungen, unabhängig davon, ob der Funkamateur selbst beteiligt war. |
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Bei Empfang, Verwertung oder Weitergabe von Nachrichten, die nicht für Funkamateure, die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind. |
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VE303 | 22 |
Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 145,550 MHz wird der UKW-Rundfunkempfang eines Nachbarn beeinträchtigt. Eine Überprüfung ergibt, dass sowohl die Amateurfunkstelle als auch die Rundfunkempfangsanlage vorschriftsmäßig betrieben werden. Womit muss der Funkamateur rechnen? |
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Mit einer gebührenpflichtigen Betriebseinschränkung oder einem vollständigen Betriebsverbot für seine Amateurfunkstelle |
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Mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Betriebsverbot und Bußgeld auf der Grundlage des AFuG |
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Mit behördlichen Abhilfemaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Beteiligten |
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Mit der Durchführung behördlicher Maßnahmen nach dem AFuG, wobei dem Funkamateur die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst entzogen werden kann |
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VE309 | 23 |
Der Empfang Ihrer Amateurfunkstation ist wiederkehrend gestört. Die Ursache liegt nicht in Ihrem Haushalt. Sie wollen die Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur informieren. Wie sollten Sie die Bearbeitung durch die Behörde unterstützen? |
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Ich sammele die Kontaktdaten aller Nachbarn und melde diese per E-Mail. |
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Ich fertige ein Protokoll mit Zeitpunkt und Art der Störungen an und benenne die vermutete Quelle. |
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Ich dränge auf ein schnelles Ausrücken des Prüf- und Messdienstes und frage regelmäßig telefonisch nach dem Stand. |
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Ich sende bei jedem einzelnen Auftreten der Störung eine E-Mail. |
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VE402 | 24 |
Welche Geräte fallen in den Anwendungsbereich des Funkanlagengesetzes (FuAG)? |
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Selbstgebaute Amateurfunkanlagen |
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Kommerziell hergestellte Funkanlagen, die zu Amateurfunkzwecken umgebaut wurden |
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Auf dem Markt bereitgestellte Amateurfunkanlagen |
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Bausätze für Amateurfunkanlagen |
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VE511 | 25 |
Welchen Status hat im Rahmen der EMVU die Anzeige einer ortsfesten Amateurfunkanlage? |
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Die Anzeige ist die verbindliche Erklärung eines Funkamateurs über die eigenverantwortliche Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern. |
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Die Anzeige ist eine unverbindliche Erklärung darüber, dass Funkamateure eigenverantwortlich handeln. |
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Die Anzeige hat den gleichen rechtlichen Status wie eine Standortbescheinigung, gilt aber nur für nichtkommerzielle Anlagen. |
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Die Anzeige ist die verbindliche Erklärung eines Funkamateurs über die eigenverantwortliche Einhaltung des Bundesimmissionsschutzgesetzes. |
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